Dokumentenidentifikation |
DE3330831C2 07.04.1988 |
Titel |
Verfahren zum Herstellen keramischer Abziehbilder |
Anmelder |
Leipold + Eppich KG, 8502 Zirndorf, DE; Lackfabrik J. Albrecht GmbH & Co KG, 6500 Mainz, DE |
Erfinder |
Kluge, Karl-Heinz, Dipl.-Ing., 6500 Mainz, DE; Eppich, Alfred, 8502 Zirndorf, DE |
Vertreter |
Kessel, E., Dipl.-Ing.; Böhme, V., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 8500 Nürnberg |
DE-Anmeldedatum |
26.08.1983 |
DE-Aktenzeichen |
3330831 |
Offenlegungstag |
14.03.1985 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
07.04.1988 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.04.1988 |
IPC-Hauptklasse |
B41M 3/12
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IPC-Nebenklasse |
C04B 41/00
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen keramischer Abziehbilder, bei dem ein Trägermaterial mit einer Trennschicht belegt, auf diese Trennschicht der Dekordruck Farbe für Farbe im Siebdruckverfahren aufgebracht und dieser Dekordruck mittels eines Schutz- und Übertragungsfilms überdeckt wird, der Lösungsmittel enthält, wobei als Druckhilfsmittel für die keramischen Dekorfarbkörper UV-härtbare Acrylate verwendet werden und jede Farbe nach dem Aufbringen UV-strahlen-gehärtet wird. Durch die Erfindung soll der diesen bekannten Abziehbildern anhaftende Nachteil vermieden werden, daß in den vom Schutz- und Übertragungsfilm überdeckten bildfreien Bereichen die im Film enthaltenen Lösungsmittel ein derart starkes Verkleben mit dem Untergrund bewirken, daß der Film sich dort nicht abziehen läßt. Das wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß dem Schutz- und Übertragungsfilm ein Trennmittel beigegeben wird, als welches bevorzugt Polyolefine, Fettsäureamide, Rhizinusöl o. dgl. verwendet werden. Derartige Abziehbilder werden zur Dekoration von Keramik, Porzellan, Steingut, Glas und Email verwendet.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen
keramischer Abziehbilder, bei dem ein Trägermaterial mit einer
Trennschicht belegt, auf diese Trennschicht der Dekordruck
Farbe für Farbe im Siebdruckverfahren aufgebracht und dieser
Dekordruck mittels eines Schutz- und Übertragungsfilms
überdeckt wird, der Lösungsmittel enthält, wobei als
Druckhilfsmittel für die keramischen Dekorfarbkörper UV-härtbare
Acrylate verwendet werden und jede Farbe nach dem Aufbringen UV-
strahlengehärtet wird.
Keramische Abziehbilder, auch Schiebebilder genannt, werden
zur Dekoration von Keramik, Porzellan, Steingut, Glas und
Email verwendet. Derartige Abziehbilder bestehen aus einem
gut durchfeuchtbaren Trägermaterial, meist einem
Spezialpapier, das auf seiner Oberseite mit einer leicht löslichen
Trennschicht bedeckt ist, auf die im Mehrfarbendruck das
Dekorbild aufgebracht ist; das fertige Dekorbild ist mit einem
Schutz- und Übertragungsfilm großflächig überdeckt, der nach
dem Verdunsten der Lösungsmittel die Eigenschaften einer
elastischen Folie aufweist. Dieser Schutz- und Übertragungsfilm
überdeckt das gesamte Dekorbild und ist erforderlich, um
dessen Einzelbestandteile bei der Übertragung auf den zu
dekorierenden Gegenstand zusammenzuhalten. Die Übertragung erfolgt
üblicherweise im Naßverfahren, wobei das Abziehbild
angefeuchtet, dadurch das Trägermaterial von seiner Unterseite her vom
Wasser durchdrungen und schließlich die Trennschicht aufgelöst
wird, so daß das vom Trägermaterial ablösbare Dekorbild mit
dem Schutz- und Übertragungsfilm nach oben auf den zu
dekorierenden Gegenstand aufgelegt werden kann. Im Anschluß an den
Dekorationsvorgang findet dann der Dekorbrand bei Temperaturen
zwischen 450°C und 1400°C - je nach Beschaffenheit des
keramischen Materials bzw. der verwendeten Dekorfarben - statt.
Wird der Druckvorgang im Siebdruckverfahren durchgeführt, so
wird zur Herstellung der Druckpaste meist ein Bindemittel
verwendet, das als Festbestandteil thermoplastische
Acryl-Polymerisate enthält, die in organischen Lösungsmitteln gelöst
sind; diesem Bindemittel werden dann pulverförmige keramische
Dekorfarben zugemischt. Auch der Schutz- und Übertragungsfilm
enthält in organischen Lösungsmitteln gelöste thermoplastische
Acryl-Polymerisate.
Für die meisten Anwendungsfälle erfüllt diese bekannte
Verfahrenstechnik alle Anforderungen und ergibt eine einwandfreie
keramische Dekoration. Allerdings treten auch Anwendungsfälle
auf, bei denen die Übertragung des Dekorbilds mittels Schutz-
und Übertragungsfilm überhaupt nicht oder nur unter
Inkaufnahme schwerwiegender Nachteile möglich ist.
So ist es mitunter erforderlich, nach Übertragung des
Dekorbilds in dessen Fläche vor dem Brennen noch Handmalereien
einzufügen. Das bereitet jedoch dann Schwierigkeiten, wenn die
gesamte Fläche des Dekorbilds von einer Filmfolie in Gestalt
des Schutz- und Übertragungsfilms überdeckt ist; wird die
Handmalerei auf dem Schutz- und Übertragungsfilm angebracht,
so treten beim anschließenden Dekorbrand an diesen Stellen
Brennstörungen auf. Probleme gibt es auch dann, wenn bis zum
Rand dekorierte Flachgeschierteile in einer Rändelmaschine
noch einen Gold- bzw. Farbrand erhalten sollen, da auf dem
bis zum Rand des Flachgeschirrteils reichenden Schutz- und
Übertragungsfilm Abrollerscheinungen entweder schon beim
Rändeln oder beim anschließenden Dekorbrand auftreten.
Bei Unterglasur-Dekorationen wird auf den zu dekorierenden
Gegenstand zunächst mittels Abziehbild das Dekorbild
aufgebracht; danach erfolgt dann das Überziehen des Gegenstands
mit der Glasur durch Spritzen oder Tauchen. Auch dabei wirkt
sich der das Dekorbild vollflächig überdeckende Schutz- und
Übertragungsfilm wieder recht störend aus, weil auf dem
glatten Film die wäßrige Glasur-Dispersion abläuft, was beim
anschließenden Brand erhebliche Fehler in der Glasur entstehen
läßt, so daß der betreffende Gegenstand unbrauchbar ist.
Diese Mängel haben den Gedanken entstehen lassen, den für die
Übertragung des Dekorbilds noch benötigten, dann jedoch den
weiteren Verfahrensablauf störenden Schutz- und
Übertragungsfilm nach erfolgter Übertragung zu beseitigen, und zwar durch
trockenes Abziehen vom Untergrund und Dekorbild. Dabei hat
sich allerdings herausgestellt, daß es bei einem solchen
Abziehen des Schutz- und Übertragungsfilms zu Beschädigungen
des Dekorbilds kommt, da Teile desselben an dem Film
hängenbleiben; das beruht darauf, daß beim Überdrucken des
Dekorbilds mit dem Schutz- und Übertragungsfilm dessen
Lösungsmittel die organischen Bestandteile der Farbdrucke anlösen und
so eine innige Verbindung zwischen Film und Farbdruck
zustande kommt.
Ein solches Anlösen der organischen Bestandteile der
Farbdrucke durch die Lösungsmittel des Schutz- und
Übertragungsfilms kann nun dadurch vermieden werden, daß als Bindemittel
für das Anpasten der keramischen Dekorfarben ultraviolett
härtbare thermoplastische Acryl-Polymerisate verwendet werden,
wie das beispielsweise in der EP-OS 00 52 764 vorgeschlagen ist. Werden
im Zuge des Druckvorgangs die einzelnen Farbaufträge mittels
UV-Strahlen gehärtet, hat das zur Folge, daß beim
anschließenden Überdrucken des Dekorbilds mit dem Schutz- und
Übertragungsfilm keine Verzahnung im Grenz- bzw. Kontaktschichtbereich
stattfindet, so daß der Film trocken abgezogen werden kann,
ohne daß Teile des Dekorbilds an ihm hängenbleiben.
Allerdings haftet auch dieser bekannten Lösung noch ein
Nachteil an, der ihre praktische Anwendung behindert. Dieser
Nachteil besteht darin, daß in den vom Schutz- und
Übertragungsfilm überdeckten bildfreien Bereichen die im Film enthaltenen
Lösungsmittel ein derart starkes Verkleben mit dem Untergrund
bewirken, daß der Film sich dort nicht abziehen läßt. Da sich
jedoch gerade an den Rändern des Schutz- und Übertragungsfilms,
von wo aus dessen Abziehen eingeleitet bzw. begonnen wird,
solche bildfreien Bereiche befinden, treten erhebliche
Schwierigkeiten auf.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, diese
Schwierigkeiten zu vermeiden, d. h. also bei einem bekannten keramischen
Abziehbild der eingangs beschriebenen Art die trockene
Abziehbarkeit von dessen Schutz- und Übertragungsfilm nach erfolgter
Übertragung des Dekorbilds auf den zu dekorierenden Gegenstand
auch in den bildfreien Bereichen sicherzustellen. Das wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß dem Schutz- und
Übertragungsfilm ein Trennmittel beigegeben wird, als welches
bevorzugt Polyolefine, Fettsäureamide, Rhizinusöl verwendet
werden.
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Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zum Herstellen keramischer Abziehbilder, bei dem
ein Trägermaterial mit einer Trennschicht belegt, auf
diese Trennschicht der Dekordruck Farbe für Farbe im
Siebdruckverfahren aufgebracht und dieser Dekordruck mittels eines
Schutz- und Übertragungsfilms überdeckt wird, der
Lösungsmittel enthält, wobei als Druckhilfsmittel für die
keramischen Dekorfarbkörper UV-härtbare Acrylate verwendet
werden und jede Farbe nach dem Aufbringen UV-strahlengehärtet
wird, dadurch gekennzeichnet, daß dem Schutz- und
Übertragungsfilm ein Trennmittel beigegeben wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Trennmittel Polyolefine, Fettsäureamide, Rhizinusöl
verwendet werden.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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