Dokumentenidentifikation |
DE2654322C2 23.02.1989 |
Titel |
Bodenbearbeitungsmaschine |
Anmelder |
C. van der Lely N.V., Maasland, NL |
Erfinder |
Lely, Cornelis van der, Zug, CH |
Vertreter |
Jackisch, W., Dipl.-Ing., Pat.-Anw.; Kerkhof, M., Rechtsanw.; Wasmuth, R., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 7000 Stuttgart |
DE-Anmeldedatum |
30.11.1976 |
DE-Aktenzeichen |
2654322 |
Offenlegungstag |
02.06.1977 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
23.02.1989 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.02.1989 |
IPC-Hauptklasse |
A01B 33/14
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IPC-Nebenklasse |
A01B 33/06
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches.
Bei einer bekannten Bodenbearbeitungsmaschine dieser Art
(GB-PS 13 64 468) bestehen die Zinkenträger jeweils aus zwei
gleichen geradlinigen Profilstücken, die beiderseits der
Zinkenbefestigungsteile miteinander verschraubt sind. Wegen
dieser Klemmbefestigung bleibt zwischen den beiden
Profilstücken an beiden Längsseiten ein Spalt offen, der beim
Arbeiten der Zinken im Boden mit Erde und Schmutz zugesetzt
wird. Da die Zinkenträger geradlinig und die
Zinkenbefestigungsteile etwa horizontal ausgerichtet sind, müssen die
nach unten gerichteten Zinken in bezug auf ihre
Befestigungsteile im Winkel von fast 90° abgebogen sein. An den
frei liegenden Übergangsstellen treten Biege- und
Torsionskräfte auf, die zur vorzeitigen Materialermüdung und zum
Bruch führen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Zinkenkreisel
so auszubilden, daß die Zinkenträger einen vollständigen
Schutz und eine derartige Abstützung für die
Zinkenbefestigungsteile bilden, daß an den Übergangsstellen in die Zinken
eine möglichst geringe Beanspruchung auf Biege- und
Torsionskräfte erreicht wird.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruches gelöst.
Die bogenförmige Ausführung der Zinkenträger ergibt eine
nach unten gerichtete Ausrichtung der Befestigungsteile an
den Austrittsstellen aus dem Vierkantprofil, so daß eine
scharfe Abbiegung am Übergang in die Zinkenarbeitsteile
vermieden wird. Infolge der Ausbildung des Vierkantprofils
derart, daß drei Seiten durch ein im Querschnitt U-förmiges
Profil gebildet sind, wird ein geschlossener Innenraum als
Aufnahme für die Zinkenbefestigungsteile gebildet, die dort
gegen Schmutz und Korrosion geschützt sind. Dabei kann der
Zinkenträger im Vergleich zu der bekannten Ausführung
relativ leicht sein, weil das U-Profil in Verbindung mit dem
bogenförmigen Verlauf eine große Steifigkeit gewährleistet.
Die Anordnung der flachen Befestigungsteile zwischen den
U-Profilschenkeln ergibt in Verbindung mit der Ausbildung
der Zinken als Flachzinken eine besonders gute Abstützung,
da diese Flachteile im Inneren des Zinkenträgers an den
Profilschenkeln anliegen und so anzuordnen sind, daß die
auftretenden Kräfte überwiegend auf die Schmalseiten der Zinken
wirken. Die Torsions- und Biegebelastung ist darum an den
Übergangsstellen zwischen Befestigungs- und Arbeitsteil der
Zinken gering, wobei Biegekräfte von den Profilschenkeln
aufgenommen werden können.
Die Erfindung wird anhand einer in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsform näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine
Bodenbearbeitungsmaschine,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II in
Fig. 1, vergrößert dargestellt.
Die Bodenbearbeitungsmaschine hat ein als Kasten 70
ausgeführtes Gestellteil, in dessen horizontalem Boden in
gleichen Abständen Öffnungen für Lagergehäuse 74 vorgesehen sind
(Fig. 2).
In den Lagergehäusen 74 ist jeweils eine aufwärts
verlaufende, im Ausführungsbeispiel vertikale Welle 79 gelagert, auf
deren oberem Ende ein Kegelrad 80 eines Winkelgetriebes
sitzt, dessen anderes Kegelrad 81 auf einer in Längsrichtung
des Kastens 70 verlaufenden Zwischenwelle 82 befestigt ist.
Die Kegelrad-Winkelgetriebe sind so angeordnet, daß
benachbarte Wellen 79 gegensinnig in Richtung der in Fig. 1
eingetragenen Pfeile angetrieben werden.
Auf der Zwischenwelle 82 ist außerdem etwa in Maschinenmitte
ein Kegelrad 83 befestigt, das mit zwei Kegelrädern 84 und
88 kämmt (Fig. 1). Das Kegelrad 84 sitzt auf einer in
Fahrtrichtung A nach vorne und oben gerichteten Antriebswelle 85,
der ein in der Wandung des Kastens 70 abgestütztes
Lagergehäuse 86 zugeordnet ist, und die über eine Gelenkwelle 87
von der Zapfwelle eines die Maschine ziehenden Schleppers
angetrieben wird.
Wie Fig. 2 zeigt, ist auf den vertikalen Wellen 79 unterhalb
der Lagergehäuse 74 je ein Werkzeugträger 131 befestigt, der
an seinen Enden Lager 132 für je eine zur Welle 79 etwa
parallele Achse 133 aufweist. Diese Achsen tragen je einen
Zinkenträger 134, 137, der ein am unteren Ende der
zugehörigen Achse 133 befestigtes, bogenförmiges und im Querschnitt
U-förmiges Profil 134 aufweist. Zwischen den zum Boden
gerichteten Schenkeln des U-Profils 134 ist der
Befestigungsteil 135 zweier einstückig aus Federstahl bestehender Zinken
136 mit einem ebenfalls gebogenen, zum Zinkenträger
gehörigen Klemmstück 137 und einem Gewindebolzen 138 festgeklemmt.
Die Zinkenarbeitsteile und die Achsen 133 liegen in
zueinander parallelen Ebenen und sind in bezug auf den Drehsinn des
Zinkenpaares nach hinten gerichtet. Der Werkzeugträger 131
bildet zusammen mit den frei drehbaren Zinkenpaaren einen
Kreisel 139.
An einem zum Gestell gehörigen Querträger 140 ist ein
Anbaubock 141 zum Anbau der Maschine an die
Dreipunkt-Hebevorrichtung des Schleppers befestigt. Der Anbaubock ist
durch nach unten und hinten divergierende Streben 142 an der
Rückseite des Kastens 70 abgestützt.
Vor Beginn der Bodenbearbeitung wird die Eingriffstiefe der
Kreiselzinken 136 eingestellt. Die Kreisel 139 werden von
der Zapfwelle des Schleppers über die Gelenkwelle 87 und die
Getriebe wie beschrieben paarweise gegensinnig angetrieben.
Die Zinkengruppen benachbarter Kreisel haben einander
überlappende Arbeitsbereiche.
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Anspruch[de] |
- Bodenbearbeitungsmaschine mit angetriebenen
Zinkenkreiseln, deren nach unten gerichtete Zinken paarweise an
Zinkenträgern befestigt sind, die zur formschlüssigen
Aufnahme der Zinken-Befestigungsteile Vierkantprofil haben,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkenträger (134, 137) in
Richtung auf die Zinken (136) bogenförmig nach unten
gekrümmt und derart ausgebildet sind, daß drei Seiten des
Vierkantprofils durch ein im Querschnitt U-förmiges Profil
(134) gebildet sind, und daß die Zinken (136) als
Flachzinken ausgebildet sind, deren ebenfalls flache
Befestigungsteile innerhalb des Zinkenträgers (134, 137)
zwischen den U-Profilschenkeln liegen.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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