Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für
einen elektromechanischen Öffnungs- und Schließmechanismus
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung wird nachstehend anhand des in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 ist ein Blockschaltbild einer elektronischen
Schaltung in der Sicherheitsvorrichtung gemäß
einem Ausführungsbeispiel.
Fig. 2 ist eine Draufsicht, die einen Öffnungs- und
Schließmechanismus für ein Schiebedach zeigt,
der an dem Dach eines Kraftfahrzeugs angebracht
ist.
Fig. 3 ist eine Ansicht eines Schnitts längs einer
Linie III-III in Fig. 2 und zeigt den
Schließzustand einer Schiebeplatte.
Fig. 4, 5 und 6 sind Ansichten von Schnitten längs einer
Linie IV-IV in Fig. 2, bei unterschiedlichen Lagen
der Schiebeplatte.
Fig. 7 ist eine vergrößerte Draufsicht auf eine in
Fig. 2 gezeigte Untersetzung.
Fig. 8 ist eine Ansicht eines Schnitts längs einer
Linie VIII-VIII in Fig. 7.
Fig. 9 ist eine perspektivische vergrößerte Ansicht
eines Teils einer Drehwelle.
Fig. 10, 11 und 12 sind Draufsichten, die
Relativstellungen eines Nockens bezüglich Grenzschaltern der
Untersetzung zeigen.
Fig. 13 ist ein Schaltbild einer elektronischen Schaltung
für die Ansteuerung eines Motors für das Öffnen
und das Schließen der Schiebeplatte.
Fig. 14 ist eine grafische Darstellung, die den
Motorantriebsstrom (Lastsignal), einen mittels einer
Speicherschaltung eingestellten Überstrom
(zweiter Belastungsgrenzwert) und einen mittels einer
Verzögerungsschaltung eingestellten Überstrom (erster
Belastungsgrenzwert) zeigt.
Das Verbessern der Genauigkeit der Erfassung einer
unnormalen Belastung wird folgendermaßen erreicht:
Gemäß Fig. 1 weist die elektrische Schaltung der
erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung
einen Antriebsteil, eine
Lasterfassungseinrichtung, eine Ansteuereinrichtung und
einen ersten
und einen zweiten Schaltungsteil auf, die Belastungsgrenzwerte als Kriterium für
das Erfassen einer unnormalen Belastung erzeugen.
Der Antriebsteil enthält einen Elektromotor für den
Antrieb eines elektromechanischen Öffnungs- und
Schließmechanismus sowie eine Schaltung zum Speisen eines Motors.
Die Lasterfassungseinrichtung erfaßt eine mit einer
Belastung des Antriebs- bzw. Stellmotors in Zusammenhang
stehende physikalische Größe, setzt diese in ein
elektrisches Signal um und gibt das Signal an den ersten und
den zweiten Schaltungsteil sowie an die
Ansteuereinrichtung ab. Das Erfassen der mit der Belastung
im Zusammenhang stehenden physikalischen Größe kann nach
einem herkömmlichen Verfahren erfolgen. Beispielsweise
wird in den Speisestromkreis ein Widerstand eingefügt
und eine an dem Widerstand entstehende Spannung
abgenommen. Die abgenommene Spannung wird in bekannten
Schaltungen geglättet und verstärkt und als Lastsignal f(t)
abgegeben.
Das erste Schaltungsteil nimmt das Lastsignal
f(t) auf und gibt einen ersten Belastungsgrenzwert f(t + τ) +
a an die Ansteuereinrichtung ab. Der Grenzwert f(t + τ)
+ a wird so eingestellt, daß es um einen bestimmten Pegel
a höher als ein Lastsignal f(t) ist und diesem unter
einer Verzögerung um eine bestimmte Zeitdauer τ
nachfolgt. Der erste Gegenwert f(t + τ) + a ist dafür
vorgesehen, eine Verringerung der Empfindlichkeit bei
der Erfassung einer unnormalen Belastung dadurch zu
verhindern, daß eine gute Nachführung zu einer
Belastungsänderung in dem normalen Bereich vorgenommen wird. Da gemäß
der vorstehenden Beschreibung der erste Grenzwert f(t + τ) + a der Änderung eines Lastsignals f(t)
nachgeführt wird, wird die Differenz zwischen dem Lastsignal
f(t) und dem ersten Grenzwert f(t + τ) + a zum,
gleichen Zeitpunkt nahezu konstant gehalten, solange die
Änderung des Lastsignals innerhalb eines normalen Bereichs
liegt. Daher wird die Empfindlichkeit der
Sicherheitsvorrichtung nahezu konstant gehalten. Der erste Grenzwert
f(t + τ) + a kann dadurch erzielt werden, daß einem
Lastsignal f(t) unter Verwendung einer Addierschaltung
eine Spannung a addiert wird und dann unter Verwendung
einer Verzögerungsschaltung eine Verzögerung um τ
vorgenommen wird.
Der zweite Schaltungsteil speichert ein
Lastsignal f(t) zu einem bestimmten Zeitpunkt t1 und gibt
fortgesetzt bis zu einem weiteren bestimmten Zeitpunkt
t2 an die Ansteuerungseinrichtung einen zweiten Grenzwert g(t)
ab (g(t) = f(t1) + b). Ein Sollpegel f(t1) + b ist
von dem gespeicherten Pegel f(t1) um einen bestimmten
Wert b verschieden. Bei dem zweiten bestimmten Zeitpunkt
t2 wird der zweite Grenzwert g(t) auf f(t2) + b
geändert. Im weiteren gibt der zweite
Schaltungsteil bis zu einem dritten bestimmten Zeitpunkt t3fortgesetzt den neuen Grenzwert f(t2) + b als neuen zweiten
Grenzwert g(t) ab. Die vorstehend genannten bestimmten
Zeitpunkte t1, t2, t3 . . . sind Zeitpunkte, zu denen sich
aufgrund einer Änderung des grundlegenden Zustands des
bewegbaren Elementes des elektromechanischen Öffnungs- und
Schließmechanismus die Belastung beträchtlich ändert.
Beispielsweise ändert sich bei einem
Kraftfahrzeug-Schiebedach die Belastung dann beträchtlich, wenn
sich die Schiebeplatte von dem normalen Bewegungsweg
weg zu einer Stelle bewegt, an der die Platte einen
Ablenkvorrichtungs-Arm herunterdrück. Der Zeitpunkt des
Herunterdrückens entspricht einem der vorstehend genannten
bestimmten Zeitpunkte. Ferner ist der Zeitpunkt, an dem
sich die Schiebeplatte längs des normalen Bewegungswegs
zu bewegen beginnt, gleichfalls einer der bestimmten
Zeitpunkte. Infolgedessen geben die bestimmten Zeitpunkte
t1, t2, t3, . . . Umstellpunkte bei der Art des
Verschiebens an, wobei der Grenzwert g(t) auch eine Funktion der
Lage der Schiebeplatte 1 ist.
Der zweite Grenzwert g(t) hat die Funktion, die
Unzulänglichkeit des ersten Grenzwertes f(t + τ) + a
auszugleichen. Beispielsweise ist mit dem ersten Grenzwert f(t
+ τ) + a eine unnormale Belastung nicht erfaßbar, die
nach einer allmählichen Belastungssteigerung erreicht
wurde. Falls nämlich die Geschwindigkeit der
Belastungszunahme kleiner als eine Konstante a/τ ist, die durch
die genannte Verzögerungszeit τ und die Pegeldifferenz
a gegeben ist, welche Elemente für die Festlegung des
ersten Grenzwertes f(t + τ) + a sind, kann mit diesem
ein unnormales Lastsignal mit irgendeinem höheren Pegel
nicht erfaßt werden. Daher ist der zweite Grenzwert
g(t) vorgesehen, um eine derartige langsame
Belastungszunahme gemäß der vorstehenden Beschreibung zu erfassen.
Der Pegel des zweiten Grenzwertes g(t) wird in geeigneter
Weise in Übereinstimmung mit den grundlegenden Änderungen
der Stellungszustände des bewegbaren Elementes verändert.
Die grundlegenden Änderungen der Stellungszustände können
beispielsweise dadurch erfaßt werden, daß in dem Öffnungs-
und Schließmechanismus ein Grenzschalter, ein
Reed-Schalter, ein Potentiometer, ein Linearschalter, ein
Fotoschalter oder dergleichen angebracht wird. Der zweite
Schaltungsteil speichert ein Lastsignal f(tn) zu
einem Zeitpunkt tn, wenn irgendeine der vorstehend
angeführten Lageänderungen auftritt, ändert das Signal
nötigenfalls um einen bestimmten Pegel b und gibt den Grenzwert
f(tn) + b ab.
Die Ansteuereinrichtung nimmt ein Lastsignal f(t) und den
ersten und zweiten Grenzwert f(t + τ) + a und g(t)
auf und gibt an den Antriebsteil ein Anhaltesignal ab,
wenn das Lastsignal f(t) höher als entweder der erste
oder der zweite Grenzwert ist.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung wird bei der
erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung die Genauigkeit bei
der Erfassung einer unnormalen Belastung verbessert,
so daß sich eine sehr genaue Sicherheitsvorrichtung ergibt,
ohne daß eine Beeinträchtigung durch Leistungsabweichungen
zwischen Motoren und eine Verschlechterung der
Motoreigenschaften auftritt.
Das Verhindern von Fehlfunktionen, die durch einen
Stromstoß bzw. Anlaufstrom beim Anlaufen des Motors
hervorgerufen werden könnten, ist bei der erfindungsgemäßen
Sicherheitsvorrichtung dadurch erzielbar, daß bei der
Lasterfassungseinrichtung dem ersten Schaltungsteil,
dem zweiten Schaltungsteil und der
Ansteuereinrichtung in mindestens einem Teil eine
Anlaufstrom-Austastschaltung angebracht wird. Wenn beispielsweise die
Austastschaltung in der Lasterfassungseinrichtung vorgesehen
ist, wird für eine bestimmte Dauer nach dem Beginn der
Motordrehung kein Lastsignal erfaßt. Daher wird ein
Anlaufstrom nicht erfaßt, so daß die Sicherheitsvorrichtung
nicht arbeitet.
Das Entfernen eines in dem Mechanismus eingeklemmten
Fremdkörpers wird bei der erfindungsgemäßen
Sicherheitsvorrichtung dadurch erleichtert, daß die Ansteuereinrichtung
für eine bestimmte Zeitdauer nach
der Abgabe eines Anhaltesignals ein Signal für einen
Gegenrichtungsantrieb abgibt.
Die Sicherheitsvorrichtung wird nun im einzelnen anhand
des Ausführungsbeispiels beschrieben, bei welchem die
Sicherheitsvorrichtung bei einem
Kraftfahrzeug-Schiebedachmechanismus angewandt wird.
Die Fig. 2 zeigt eine auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs
angebrachte Schiebeplatte 1.
In dem Dach 2 des Kraftfahrzeugs ist eine Öffnung 3
gebildet, die mittels der Schiebeplatte 1 geöffnet und
geschlossen werden kann. Die Schiebeplatte 1 ist bewegbar
über ein Gelenk 61 mit einem Schuh 51 und über ein Gelenk
62 mit einem weiteren Schuh 52 verbunden (In den Fig. 3
und 4 ist der weitere Schuh 52 nicht gezeigt). Die
beiden Schuhe 51, 52 sind längs Führungsschienen 41 verschiebbar,
die an den beiden Rändern der Öffnung 3 angebracht sind.
Die Verschiebungsrichtung ist die Längsrichtung des
Kraftfahrzeugs.
An dem Schuh 51 sind Kabelzüge 71 und 72 befestigt, die
auch mit Zahn-Kabelzügen 81 und 82 verbunden sind, nämlich
mit Kabelzügen, die mit Zähnen versehen sind. Die Zahn-
Kabelzüge 81 und 82 kämmen mit einem Zahnrad 10, wodurch
sie mit einer Untersetzung 9 verbunden sind. Die
Eingangswelle der Untersetzung 9 ist mit einer Drehwelle eines
Gleichstrom-Motors 11 verbunden. Bei der Vorwärtsdrehung
des Motors 11 treibt das Zahnrad 10 die Zahn-Kabelzüge
81 und 82 in der Schließrichtung für die Schiebeplatte
1 an, während bei der Rückwärts- bzw. Gegendrehung des
Motors 11 das Zahnrad 10 die Zahn-Kabelzüge 81 und 82
in der Öffnungsrichtung für die Schiebeplatte 1 antreibt.
An der Vorderseite der Öffnung 3 ist eine von Armen 121
und 122 getragene Luftstauplatte 13 so angebracht, daß
sie beliebig schräg gestellt werden kann. An den Armen
121 und 122 werden mittels (nicht gezeigter) Blattfedern
Drehkräfte im Uhrzeigersinn ausgeübt.
Bei der in Fig. 4 gezeigten vollständig geöffneten Stellung der
Schiebeplatte 1 nehmen die Arme 121 und 122 die Kräfte aus den
Blattfedern auf und stellen damit die Luftstauplatte
13 hoch. Die Vorwärtsdrehung des Motors 11 bewirkt den
Vorschub der Schiebeplatte 1, wobei nach der Bewegung
über eine bestimmte Strecke A der Vorderrand der
Schiebeplatte 1 die oberen Flächen der Arme 121 und 122 berührt,
wie es in Fig. 5 gezeigt ist. Bei dem weiteren Vorschub
der Schiebeplatte 1 drückt der Vorderrand der
Schiebeplatte 1 die Arme 121 und 122 herunter, was eine Schwenkung
der Luftstauplatte 13 im Uhrzeigersinn zur Folge hat.
Danach wird der Voderrand der Schiebeplatte 1 über die
Luftstauplatte 13 geschoben, wonach schließlich die
Öffnung 3 vollständig abgeschlossen ist, wie es in Fig. 6
gezeigt ist.
Die Untersetzung 9 (Fig. 7) enthält ein Schneckenrad 141, das
an der Drehwelle des Motors 11 befestigt ist, ein
Schneckenrad 142, das mit dem Schneckenrad 141 kämmt und
bewegbar an einer Drehwelle 15 angebracht ist, ein Zahnrad
143, das über eine Scheibenfeder 161 enthaltende
Reibungskupplung 162 mit dem Zahnrad 142 verbunden ist
und an der Drehwelle 15 befestigt ist, ein Zahnrad 144
großen Durchmessers, das mit dem Zahnrad 143 kämmt, ein
Zahnrad 145, das mit dem Zahnrad 144 kämmt und an einer
Drehwelle 18 befestigt ist, und das Zahnrad 10, das an
der Drehwelle 18 befestigt ist und mit dem
Zahn-Kabelzügen 81 und 82 kämmt.
An dem Vorderende der Drehwelle 15 ist gemäß der
Darstellung in Fig. 9 ein Exzenterlager 19 mit einem
exzentrischen kreisförmigen Umfang 19a aufgesetzt, an welchem
bewegbar ein Nocken 20 angebracht ist. An dem
Exzenterlager 19 ist ein Sonnenrad befestigt. Das Sonnenrad kämmt
mit einem Planetenrad 200, welches mit einem Zahnrad
210 im Gehäuse kämmt. An dem Planetenrad 200 ist ein
Stift 21 ausgebildet. In dem Nocken 20 ist eine
Durchgangsöffnung ausgebildet, in welche der Stift 21 greift.
Auf diese Weise kämmt bei der durch die Drehung der
Drehwelle 15 verursachte Drehung des Lagers 19 das
Planetenrad 200 mit dem Innengehäuse-Zahnrad 210, so daß eine
Drehung auf Differential-Weise erfolgt. Daraufhin wird
der Nocken 20 durch den Stift 21 angestoßen und gedreht.
An der Umfangsfläche des Nockens 20 sind einander
entgegengesetzt zwei Nuten 20a und 20b ausgebildet (von denen
hierbei die Nut 20a an der Unterseite und die Nut 20b
an der Oberseite des Nockens 20 ausgebildet sind), die
auf zwei
Grenzschalter 22 bzw. 23 einwirken.
Die Funktion des Nockens 20 und der Grenzschalter 22
und 23 wird nachstehend anhand der Fig. 10, 11 und 12
erläutert, die jeweils den Fig. 4, 5 und 6 entsprechen.
Wenn die Schiebeplatte 1 voll geöffnet ist (Fig. 4, Fig. 10),
sind die Stößel der beiden Grenzschalter 22 und 23
eingedrückt. Dabei ist der Grenzschalter 22 geschlossen,
während der Grenzschalter 23 geöffnet ist.
Wenn der Motor 11 so angetrieben wird, daß die
Schiebeplatte 1 schließen soll, dreht gemäß der Darstellung
in Fig. 10 der Nocken 20 in einer Richtung D; wenn die
Schiebeplatte 1 gegen die Arme 121 und 122 stößt (Fig. 5,
Fig. 11), greift der Stößel des Grenzschalters 22 in die
Nut 20a, so daß der Grenzschalter 22 geöffnet wird. Wenn
der Motor 11 weiter betrieben wird, wird die Schiebeplatte
1 weiter zu der vollständig geschlossenen Stellung (Fig. 6) hin
vorgeschoben. Unmittelbar vor dem vollständigen Schließen der
Schiebeplatte 1 greift jedoch der Stößel des
Grenzschalters 23 in die Nut 20b, so daß der Grenzschalter 23
geschlossen wird (Fig. 12).
Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, ist der
Grenzschalter 22 immer geschlossen ausgenommen dann, wenn
der Stößel des Grenzschalters 22 in die Nut 20a greift,
während der Grenzschalter 23 ausgenommen dann immer
geöffnet ist, wenn der Stößel des Grenzschalters 23 in
die Nut 20b greift.
Wenn der Kabelzug 81 oder der Kabelzug 82 durch eine
Kraft, die einen bestimmten Wert übersteigt, gebremst
und angehalten wird, entsteht in der Reibungskupplung
162 ein Schlupf, so daß das Zahnrad 142 durch den Motor
11 in Umlauf versetzt wird, jedoch die Drehwelle 15 und
das daran befestigte Zahnrad 143 nicht umlaufen. Das heißt,
die Kupplung dient als eine mechanische
Sicherheitsvorrichtung.
Fig. 13 dient als eine elektronische Schaltung für das
Steuern des Vorwärts- und Rückwärtsbetriebs des Motors 11
zum Einstellen der Öffnungs- bzw. Schließstellung
der Schiebeplatte 1.
Ein Anschluß des Motors 11 wird über einen Relaischalter
31 einer Motorantriebsschaltung 30 an eine
Stromversorgung mit einer Spannung VB oder mit Chassis-Masse
verbunden, während der zweite Anschluß des Motors 11 über einen
Widerstand und über einen Relaischalter 32 mit der
Stromversorgung mit der Spannung VB oder mit der Masse
verbunden wird. Der Relaisschalter 31 und der Relaisschalter
32 werden jeweils mittels einer Relaisspule 33 bzw. einer
Relaisspule 34 betätigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
der Sicherheitsvorrichtung bildet die
Motorantriebsschaltung 30 eine elektrische Antriebsschaltung, während der
Widerstand 40 eine Einrichtung zum Ermitteln einer
Belastung des Motors 11 bildet.
Wenn ein Schalter 50 für das Öffnen und Schließen des
Schiebedachs 1 in die Öffnungsstellung geschaltet wird,
wird die Relaisspule 33 eingeschaltet, so daß Strom über
die Stromversorgung mit der Spannung VB, den
Relaisschalter 31, den Motor 11, den Widerstand 40, den
Relaisschalter 32 und Masse fließt, um damit eine Rückwärts- bzw.
Gegendrehung des Motors 11 hervorzurufen.
Wenn der Schalter 50 in die Schließstellung geschaltet
wird, wird die Relaisspule 34 eingeschaltet, so daß Strom
über die Stromversorgung mit der Spannung VB, den
Relaisschalter 32, den Widerstand 40, den Motor 11, den
Relaisschalter 31 und Masse fließt, um damit die
Vorwärtsdrehung des Motors 11 zu erzielen. Dabei wird von einem
Anschluß des Widerstands 40 ein einem Belastungsstrom
des Motors 11 entsprechendes Belastungssignal abgenommen
und über eine Filterschaltung 60 in einen Verstärker
70 eingegeben. Das Ausgangsignal VS des Verstärkers
70 wird in eine Addier-Rechenschaltung 80 eingegeben.
Die Addier-Rechenschaltung 80 besteht au zwei Schaltungsteilen.
Das Ausgangssignal VD des einen Schaltungsteils wird in eine
Verzögerungsschaltung 90 eingegeben, während das Ausgangssignal VM
des anderen Schaltungsteils in eine Speicherschaltung 110
eingegeben wird.
Hierbei ist der eingestellte Wert des Ausgangssignals
VD folgendermaßen gegeben: VD = VS + V1. Hierzu nimmt
der nicht invertierende Eingang (+) des einen
Rechenverstärkers 81 über den Widerstand 83 das Ausgangssignal VS
des Verstärkers 70 und eine Teilspannung V1 einer
Konstantspannungsquellen-Spannung Vc auf,
während der
invertierende Eingang (-) jeweils über Widerstände 82, 82a mit dem
Ausgangsanschluß und der Masse verbunden ist.
Der andere Schaltungsteil der Addier-Rechenschaltung 80 ist aus einem
zweiten Rechenverstärker 81a und weiteren Widerständen 82b,
82c, 83b, 82c, 86 und 87 gebildet.
Hierbei ist der Einstellwert von VM folgendermaßen gegeben:
VM = VS + V2. Hierzu nimmt der zweite Rechenverstärker
81a das Ausgangssignal VS und eine Teilspannung V2
der Konstantspannungsquellen-Spannung VC auf.
Das Ausgangssignal (erster Belastungsgrenzwert) VDD der Verzögerungsschaltung
90 wird
an den nicht invertierenden Eingang (+) eines
Rechenverstärkers 101 einer Überlastungs-Detektorschaltung
100 gegeben.
Das Ausgangssignal VM wird an den nicht invertierenden
Eingang (+) eines Rechenverstärkers 111 der
Speicherschaltung 110 gegeben. Da der Rechenverstärker 111
eine Spitzenwertdetektorschaltung bildet, wird der
Spitzenwert des Ausgangssignals VM mittels eines Kondensators
112 gespeichert. Eine von dem Kondensator 112
gespeicherte Spannung VMC (zweiter Belastungsgrenzwert) wird an den nicht invertierenden Eingang
(+) eines Rechenverstärkers 102 der
Überlastungs-Detektorschaltng 100 gegeben.
Das Ausgangssignal VS des Verstärkers 70 wird an die
invertierenden Eingänge der Rechenverstärker 101 und
102 gegeben.
Die Ausgänge der beiden Rechenverstärker 101 und 102
sind mit der Basis eines Transistors 103 verbunden. Der
Kollektor des Transistors 103 ist über eine Diode 104
mit den invertierenden Eingängen der Rechenverstärker
101 und 102 verbunden. Ferner ist der Kollektor mit der
Basis eines Transistors 121 einer Motoranhalteschaltung
120 verbunden.
Die Motoranhalteschaltung 120 weist den Transistor 121
und einen Transistor 122 auf, wobei der Kollektor des
Transistors 121 mit der Basis des Transistors 122
verbunden ist. Der Transistor 122 vebindet
den Schließanschluß des Schalters 50 mit
der Relaisspule 34.
Die Motoranhalteschaltung 120 enthält auch den Grenzschalter 23.
Das Ausgangssignal der Motoranhalteschaltung 120 wird
von dem Kollektor des Transistors 121 abgenommen und in
eine Motorumsteuerschaltung 130 eingegeben. Hierbei wird
das Ausgangssignal der Motoranhalteschaltung 120 über
einen Kondensator 131 und eine Diode in den
invertierenden Eingang (-) eines Rechenverstärkers 133
eingegeben. Der Ausgang des Rechenverstärkers 133 ist
mit der Basis eines Transistors 134 verbunden, dessen
Kollektor mit der Relaisspule 33 verbunden ist.
Eine Detektorschaltung 140 zum Erfassen des Öffnens oder
Schließens des Schiebedachs enthält einen Transistor
141, dessen Kollektor mit der Motoranhalteschaltung 120
verbunden ist und dessen Basis mit dem Schließanschluß
des Schalters 50
verbunden ist. Ein Signal von dem
Schließanschluß des Schalters 50
wird in einer
Motoranlaufstrom-Austastschaltung 150 über einen Kondensator 151 und eine Diode
an den nicht invertierenden Eingang (+) eines
Rechenverstärkers 153 gegeben. Das Ausgangssignal
des Rechenverstärkers 153 wird an die
Motoranhalteschaltung 120 gegeben. Der Ausgang des Rechenverstärkers
153 ist ferner mit der Basis eines Transitors 113 in
der Speicherschaltung 110 verbunden. Ein Anschluß des
Kondensators 151 ist mit dem nicht invertierenden
Eingang (+) eines Rechenverstärkers 114 in der
Speicherschaltung 110 verbunden.
Der Grenzschalter 22 ist über eine Diode 115 mit dem
Ausgang des Rechenverstärkers 114 verbunden.
Die Rechenverstärker 101, 102, 114, 133 und 153 haben
Ausgangsstufen mit offenem Kollektor.
Die Betriebsvorgänge bei diesem Ausführungsbeispiel
werden unter Bezugnahme auf den vorbeschriebenen Aufbau
erläutert.
1. Öffnen des Schiebedaches
Wenn zum Öffnen des Schiebedaches der Schalter 50 für
das Öffnen und Schließen des Schiebedaches auf die
Öffnungsstellung geschaltet wird, wird die Relaisspule 33
eingeschaltet, so daß der Motor 11 in Rückwärtsrichtung
umläuft, wodurch die Schiebeplatte 1 in
Öffnungsrichtung bewegt wird.
Bei diesem Öffnungsvorgang ist die Sicherheitsvorrichtung
gemäß diesem Ausführungsbeispiel unwirksam.
2. Schließen des Schiebedaches
Wenn der Schalter 50 in die Schließstellung geschaltet
wird, wird der Transistor 122 durchgeschaltet und die
Relaisspule 34 eingeschaltet, so daß der Motor 11 in
der Vorwärtsrichtung umzulaufen beginnt. Dabei wird der
Transistor 141 der Detektorschaltung 140 für das Erfassen
der Schalterstellung für das Öffnen und das Schließen
gesperrt und der Kollektor des Transistors 141 in diesem
Zustand gehalten, solange der Schalter 50
in der Schließstellung
geschaltet ist. Über
den Kondensator 151 der Austastschaltung 150 wird
an den nichtinvertierenden Eingang des
Rechenverstärkers 153 Massepegel angelegt, so
daß das Ausgangssignal des Rechenverstärkers 153 den
niedrigen Pegel "L" annimmt. Gleichermaßen nimmt das
Ausgangssignal des Rechenverstärkers 114 in der
Speicherschaltung 110 den Pegel "L" an. Wenn der Kondensator
151 über den Widerstand 152 aufgeladen wird und die Spannung
an dem Kondensator 151 eine Bezugsspannung erreicht,
die durch Widerstände 154 und 155 bestimmt wird, nimmt
das Ausgangssignal des Rechenverstärkers 153 wieder den Pegel
"H" an.
Gleichermaßen nimmt das Ausgangssignal des
Rechenverstärkers 114 den Pegel "H" an, wenn die Spannung an
dem Kondensator 151 eine Bezugsspannung erreicht, die
durch Widerstände 116 und 117 bestimmt ist.
Da die Bezugsspannung des Rechenverstärkers 153 so
eingestellt wird, daß sie höher als diejenige des
Rechenverstärkers 114 ist, nimmt das Ausgangssignal des
Rechenverstärkers 114 den Pegel "H" vor dem Ausgangssignal
des Rechenverstärkers 153 an. Bei diesem Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung wird die
Haltezeit, während der das Ausgangssignal der jeweiligen
Rechenverstärker auf den Pegel "L" gehalten wird, auf
0,3 s für den Rechenverstärker 153 und auf 0,2 s für
den Rechenverstärker 114 eingestellt.
Während das Ausgangssignal des Rechenverstärkers 153
auf dem Pegel "L" gehalten wird, ist der Transistor 113
der Speicherschaltung 110 gesperrt und damit der
Kollektorkreis des Transistors 113 offen. Wenn zu Beginn des
Umlaufs des Motors 11 aufgrund des Anlaufstroms ein
starker Strom fließt, ergibt sich die Beziehung VS > VDD,
so daß die Überlastungs-Detektorschaltung 100 wirksam
wird. Da das Ausgangssignal des
Rechenverstärkers 101 den Pegel "L" erreicht, wird der Transistor
103 gesperrt. Die
Motoranhalteschaltung 102 kommt jedoch nicht zur Wirkung,
da gemäß den vorangehenden Ausführungen das
Ausgangssignal der Austastschaltung 150 den Pegel "L" hat.
Da der Transistor 113 in der Speicherschaltung 110
gesperrt ist, liegt am Kondensator 112 der
Spannungspegel VM an. Da jedoch zu diesem Zeitpunkt das
Ausgangssignal des Rechenverstärkers 114 den Pegel "L" hat,
wird ein Speichern verhindert.
Erst von dem Zeitpunkt an, an dem der Ausgang des
Rechenverstärkers 114 den Pegel "H" hat, wird mit dem Laden des
Kondensators 112 begonnen und solange fortgesetzt, bis das Ausgangssignal
der Austastschaltung 150 auf den Pegel "H" wechselt.
Das heißt, die in der Speicherschaltung 110 gespeicherte
Spannung VMC entspricht der Spannung VM zwischen 0,2
s und 0,3 s nach dem Beginn des Umlaufens des Motors
11.
Wenn die Schiebeplatte 1 die Ablenkvorrichtungsarme
121 und 122
berührt (Fig. 5), wird der Grenzschalter 22 geöffnet.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Kondensator 112 über die
Diode 115 durch die Stromzufuhr aus der
Konstantspannungsquelle (Spannung Vc) geladen, so daß die Spannung VMC angehoben
wird. Eine neue Spannung V&min;MC ist durch die Ladezeit
bestimmt, welche durch die Breite der Nut
20a des Nockens 20 bestimmt ist.
Wenn sich die Schiebeplatte 1 weiter in
Schließrichtung bewegt und der Grenzschalter 23 in die Nut 20b des
Nockens 20 greift (Fig. 12), wird der Grenzschalter 23
eingeschaltet, wodurch der Transistor 121 in der
Motoranhalteschaltung 120 im gesperrten Zustand gehalten wird.
Daher kommt auch dann, wenn die Schiebeplatte 1 die
Ablenkvorrichtungs-Arme 121 und 122 in die Ruhestellung
versetzt und die Überstrom- bzw.
Überlastungs-Detektorschaltung 100 einen für den Übergang in den
Dichtungszustand erforderlichen starken Strom erfaßt, die
Motoranhalteschaltung 120 nicht zur Wirkung.
Fig. 14 zeigt Änderungen des Laststroms des Motors
11 während der ordnungsgemäßen Bewegung der Schiebeplatte
1 aus dem vollständig geöffneten Zustand zu dem vollständig geschlossenen Zustand.
Wenn zwischen die schließende Schiebeplatte 1 und das
Dach ein Fremdkörper gerät und an dem Motor 11 eine
Überlastung entsteht, kommt die Überlast-Detektorschaltung
100 zur Wirkung. Hierbei wird an dem Kollektor des
Transistors 103 der Pegel "L"
weggenommen, wodurch der Transistor 121 in der
Motoranhalteschaltung 120 durchgeschaltet wird. Infolgedessen
wird der Transistor 122 gesperrt, die Relaisspule
34 abgeschaltet, und das Anhalten des Motors
11 bewirkt.
Da der Transistor 121 durchgeschaltet wird, nimmt ferner
ein Anschluß des Kondensators 131 in der
Motorumsteuerschaltung 130 sofort Massepegel an, so daß das
Ausgangssignal des Rechenverstärkers 133 von dem Pegel "L"
auf den Pegel "H" wechselt. Daher wird der Transistor
134 durchgeschaltet und die Relaisspule 33 eingeschaltet.
Infolgedessen läuft der Motor 11 in die Gegenrichtung
um, so daß die Schiebeplatte 1 sich rückwärts bewegt.
Nun wird der Kondensator 131 über den Widerstand 132
geladen. Daher kehrt nach einer bestimmten Zeitdauer
der Ausgangspegel des Rechenverstärkers 133 von dem Pegel
"H" zu dem Pegel "L" zurück, wodurch der Transistor 134
gesperrt wird und damit die Bewegung des Motors 11
beendet wird. Gemäß der bisherigen Beschreibung führt die
Erfassung einer Überlastung des Motors 11 zu einem
Anhalten der Schiebeplatte 1.
In der Überlast-Detektorschaltung 100 dient die Diode
104 dazu, eine fehlerhafte Funktion zu verhindern, die
durch ein "Schwingen" verursacht werden könnte, welches
durch eine Gegen-EMK des Motors 11 bei dessen Anhalten
hervorgerufen wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Sicherheitsvorrichtung wird die mittels der
Speicherschaltung gewählte Spannung so ausgelegt, daß sie durch
das Schalten eines Grenzschalters in zwei Stufen
verändert wird. Entsprechend der Anwendungszwecke eines
Benutzers ist jedoch auch ein Schalten in drei oder mehr
Stufen möglich. Ferner stellt dieses Ausführungsbeispiel
eine Sicherheitsvorrichtung für das Schiebedach eines
Kraftfahrzeugs dar, jedoch kann die erfindungsgemäße
Sicherheitsvorrichtung auf gleichartige Weise bei anderen
Teilen eines Kraftfahrzeugs angewandt werden, die drehend
oder hin- und herbewegend mittels elektromechanischer
Mechanismen angetrieben werden, wie Kraftfahrzeugsitze,
Seitenfenster oder Spiegel.