Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
Herstellen von löslichem Bohnenkaffee nach dem
Zerstäubungstrocknungsverfahren aus einem
Kaffeeextraktkonzentrat nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein
solches Verfahren ist aus der DE-OS 21 12 882 bekannt.
Diese Druckschrift beschreibt ein Verfahren, bei dem ein
konzentrierter Kaffeeextrakt unter hohem Druck zu feinen
Tröpfchen verdüst wird. Über die Aufbereitung des dem
Verfahren zuzuführenden Kaffeeextraktkonzentrats macht
die genannte Druckschrift keine Angaben.
Aus der US-PS 32 44 530 ist ein Verfahren zum Gewinnen
von Aromastoffen aus Kaffeeextrakt bekannt, bei dem eine
spezifische Fraktion flüchtiger Bestandteile, deren
Siedepunkte unter und über dem von Wasser liegen, aus
Kaffeeextrakt abgetrennt werden, indem man den Extrakt in
einen größeren, konzentrierten Teil und in einen
kleineren, flüchtigen Teil auftrennt, was in der Weise
ausgeführt wird, daß der Extrakt einer
Hochvakuumkonzentration bei einer Temperatur von weniger als 60°C
unterworfen wird, ein Hauptteil der flüchtigen Aromabestandteile
als ein erstes ölig/wäßriges Gemisch kondensiert wird
und nicht kondensierte flüchtige Bestandteile und nicht
kondensierbare Gase als kleinerer Bestandteil des
flüchtigen Teils evakuiert und ausgeschieden werden und
anschließend das vorgenannte Gemisch aus hoch und niedrig
siedenden Bestandteilen bei einer Temperatur zwischen
10° und 38°C und einem Druck von etwa 50 hPa destilliert
wird.
In welcher Weise das Extraktkonzentrat
weiterzuverarbeiten ist und ob es für eine Wiederverdünnung oder zur
Verarbeitung zu wasserlöslichem Pulverkaffee geeignet
ist, wird in der Druckschrift nicht angegeben.
Die wesentlichen Anstrengungen bei der Herstellung von
wasserlöslichem Kaffeepulver gelten der Verstärkung des
Aromas und des Geschmacks des fertigen, löslichen
Kaffeeprodukts. Das Endziel ist es, löslichen Kaffee
herzustellen, der ein Kaffeegetränk ergibt, das gleiche
Aroma- und Geschmackseigenschaften besitzt, wie man sie
mit frisch geröstetem und gemahlenem Kaffee erhält.
Im Gegensatz zu bekannten Verfahren, die zum größten
Teil entwickelt wurden, um lösliche Kaffeeprodukte
herzustellen, deren Geschmack und Aroma sich dem von
geröstetem und gemahlenem Kaffee nähern, betrifft die
vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines
löslichen Kaffeeprodukts mit einem Geschmack, in welchem
die grünen/pikanten bzw. nußartigen Geschmacksnoten
vorherrschen, da, obgleich dieses Kaffeeprodukt einen
Geschmack und ein Aroma besitzt, die sich von denen
gerösteten und gemahlenen Kaffees wesentlich unterscheiden,
dieser Kaffee vom Verbraucher vorgezogen wird.
Wenn in der vorliegenden Anmeldung von einem
"grünen/pikanten bzw. nußartigen Geschmack" gesprochen
wird, so entspricht dieser Ausdruck dem angelsächsischen
Ausdruck "green/nutty flavour". Diese Bezeichnung wird
von erfahrenen Geschmacksprüfern verwendet, um die
nußartigen Geschmacksnoten zu bezeichnen, die für geröstete
Nüsse charakteristisch sind, nämlich etwas süß und glatt
bzw. wohlgefällig, und die grünen Geschmacksnoten sind
mit rohem Gemüse und grünem Kaffee assoziiert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs genannten Art anzugeben, mit welchem dem
Endprodukt ein bestimmter, grün/pikanter bzw. nußartiger
Geschmack verliehen wird.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung macht gewisse Vorschriften hinsichtlich
der Aufbereitung des Extraktkonzentrats, die unerläßlich
sind, um die gewünschte Geschmacksrichtung zu erzielen.
Weiterhin gibt die Erfindung gewisse Verbreiterungen der
Bereiche gegenüber dem Stand der Technik an, in denen
die Parameter bei der Zerstäubung des Konzentrats liegen
können. Diese Verbreiterung der Parameterbereiche macht
die Einhaltung der Arbeitsbedingungen bei der
Zerstäubung des Konzentrats leichter.
Von der Erfindung werden nicht nur Merkmale aus den
beiden vorgenannten Patentveröffentlichungen miteinander
kombiniert, sondern es werden insbesondere aus der
zweitgenannten Druckschrift bekannte Parameter
modifiziert, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen.
Es hat sich herausgestellt, daß die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs angegebenen Merkmale
einzuhalten sind, damit man das gewünschte Ergebnis erzielt, was
insbesondere für die Umgebungsbedingungen bei der
Destillation und der Rekondensation der Aromastoffe
gilt. Vergleicht man diese Werte mit dem Stand der
Technik, so sieht man den wesentlichen Unterschied. Während
bei der Erfindung der Druck bei der Destillation von
etwa 540 hPa bis Atmosphärendruck reichen kann, wird im
Stand der Technik mit einem Druck gearbeitet, der unter
1/10 des geringstzulässigen Drucks bei der Erfindung
liegt. Im Stand der Technik wird bezüglich der
Kondensation der Aromastoffe ein Umgebungsdruck angegeben, der
nochmals tiefer liegt, nämlich geringer als 1/30 des
niedrigsten, beim erfindungsgemäßen Verfahren
anzuwendenden Drucks ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Tatsache
ausgenutzt, daß die Kontrollfaktoren hinsichtlich der
Menge der flüchtigen Komponenten, die durch Verdampfen
von dem Extrakt abgestreift werden, die relative
Flüchtigkeit der Komponenten (genommen bei unbegrenzter
Verdünnung) und der Prozentgehalt des Wassers, der aus dem
Extrakt verdampft wird, sind. Die Temperatur (absoluter
Druck) in der Verdampfungszone, bei der die flüchtigen
Komponenten durch Verdampfung
von dem Extrakt abgestreift werden, ist relativ unwichtig
für die Gesamtmenge an Geschmacksverbindungen, die aus dem
Extrakt entfernt werden. Damit die gewünschte Menge an
abgestreiften Geschmackskomponenten erhalten wird, muß jedoch ein
relativ erhöhter absoluter Druck im Bereich von 540 hPa
bis Atmosphärendruck (und dementsprechend die erhöhte
Gleichgewichtstemperatur) verwendet werden, und für einen
Kaffeeextrakts, der aus der Extraktionsbatterie mit einem löslichen
Feststoffgehalt im Bereich von 12 bis 30% (Gew./Gew.)
entnommen wird, müssen mindestens 5 bis 15% Wasser in dem
Beschickungsextrakt mit den Geschmackskomponenten entfernt werden.
Der Extrakt aus der Extraktionssäulenbatterie sollte eine
Temperatur unter 20°C besitzen, damit die Zersetzung
der Geschmackskomponenten darin minimal gehalten wird, und
er sollte geklärt sein.
Das Abstreifen der Aromafraktionen aus dem Kaffeeextrakt
kann ebenfalls bei niedrigen absoluten Drücken und
Temperaturen erfolgen, wie es in der GB-PS 8 71 984
beschrieben wird, und bei absoluten Zwischendrücken von etwa 20
bis etwa 50 hPa mit der entsprechenden
Zwischentemperatur), wie es in der GB-PS 12 65 206 beschrieben wird.
Jedoch ist die Entfernung eines ausgewählten Anteils
der Geschmacksverbindungen mit der gewünschten Qualität durch
die Kontrolle des absoluten Drucks in der Verdampfungszone
allein schwierig.
Die Partialkondensation des die Aroma- und
Geschmackskomponenten enthaltenden, wäßrigen Dampfes aus dem
Abstreifer ist jedoch ein mögliches und kontrollierbares Verfahren
für die Gewinnung einer ausgewählten Fraktion an
Geschmackskomponenten für die Wiederzugabe zu dem konzentrierten
Kaffeeextrakt.
Die ausgewählte Fraktion der flüchtigen Materialien,
die von dem Kaffeeextrakt während des
Verdampfungsabstreifverfahrens abgestreift wird, wird durch ein sorgfältig
kontrolliertes Kondensationsverfahren erhalten. Es wurde
gefunden, daß ein sorgfältig kontrolliertes Kondensationsverfahren
einen ausgewählten Teil der abgestreiften, aromatischen
Verbindungen als wäßriges Kondensat ergibt, das vorwiegend
grüne/nußartige bzw. pikante Geschmacksnoten aufweist. Dieses
Kondensat verleiht, wenn es zu der konzentrierten Hauptmasse
des Extrakts zugegeben wird und das Gemisch dann solchen
Temperaturbedingungen unterworfen wird, daß das im folgenden
beschriebene Sprühtrocknen bei kontrollierter, niedriger
Temperatur durchgeführt wird, dem fertigen,
sprühgetrockneten Produkt einen grünen/nußartigen Geschmack.
Sorgfältig kontrollierte Agglomerationsbedingungen,
bei denen der Ausdruck des grünen/nußartigen Geschmacks nicht
verbessert wird, werden dann zur Umwandlung des
sprühgetrockneten Pulvers in Granulatform verwendet. Das entstehende
Produkt ist somit ein sprühgetrocknetes Pulver mit einem
ausgeprägten grünen/nußartigen bzw. pikanten Geschmack oder,
alternativ, ein sprühgetrocknetes Pulver, das zu Granulatform
agglomeriert wurde, wobei der nußartige Geschmack etwas
geringer ist.
Die Kontrollfaktoren, die die Menge und Eigenschaften
der Geschmackskomponenten in dem Kondensat der Dämpfe, der
aus der Verdampfungsabstreifzone entnommen wird, bestimmen,
sind der absolute Druck in dem Kondensator bzw. Kühler (der
gleich oder nicht gleich sein kann, wie der in der
Verdampfungsabstreifzone), die Temperatur des Kondensats (die durch die
Temperatur der verwendeten Kühloberfläche bestimmt wird) und,
was von Bedeutung ist, die Menge an nichtkondensierbaren
Gasen, die aus den Kühlern bzw. Kondensoren entweichen (oder
besser das Verhältnis von nichtkondensierbarem Gasvolumen zu
Kondensatgewicht pro Zeiteinheit). Die nichtkondensierbaren
Gase können aus undichten Stellen in der Vorrichtung wie
auch aus mitgerissenen Gasen im Extrakt, der in die Verdampfer
eingeleitet wird, stammen. Zusammengefaßt gilt, je höher
der Druck in den Kühlern ist, je niedriger die
Kondensattemperatur und je niedriger das nichtkondensierbare
Gasverhältnis ist, umso größer wird die Wirksamkeit bei der
Kondensation sein.
Die Zusammensetzung des Kondensats wird daher
eindeutig durch die genauen Bedingungen in dem Kühler bestimmt,
und diese Kühlerbedingungen sind für die Auswahl der
gewünschten Fraktion an Geschmackskomponenten wichtiger als der
absolute Druck in der Verdampfungsabstreifzone.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die flüchtigen Geschmackskomponenten im Wasser von
dem Kaffeeextrakt abgestreift, bevorzugt indem man den Extrakt
kontinuierlich durch einen einstufigen Plattenverdampfer
leitet, der bei einem Druck von 540 hPa bis
Atmosphärendruck (absoluter Druck) betrieben wird, so daß 5 bis
15% des ursprünglich in dem Extrakt vorhandenen Wassers
verdampfen, vorzugsweise 5 bis 10%. Man kann irgendeine Art von
Verdampfer verwenden, obgleich ein Verdampfer des Filmtyps
bevorzugt ist. Es ist bevorzugt, nahe bei
Gleichgewichtsbedingungen zu arbeiten, um eine passende Verdampfungsoberfläche
zu erhalten. Die Entfernung von 80 bis 96% der flüchtigen
Substanzen, die einen relativen Flüchtigkeitswert von mehr als
80 bei unendlicher Verdünnung besitzen, ist eine geeignete
Richtlinie für die Praxis, und man stellt fest, daß sie mit
einer 5 bis 15%igen Entfernung des Wassers aus dem
Kaffeeextrakt erreicht wird.
Die Menge an flüchtigen Substanzen kann für diesen
Zweck zweckdienlich aus den gesamten gaschromatographischen
Zählungen analysiert werden, die über dem Kopfraum einer
geringen Menge an Extrakt nach Standardverfahren bestimmt
werden, indem man Kopfraumgas in eine geeignete,
gaschromatographische Vorrichtung injiziert, aufzeichnet und die
Peakfläche der Spur integriert.
Die durch Verdampfung abgestreiften Materialien
werden dann unter sorgfältig kontrollierten Bedingungen teilweise
kondensiert. Die Kondensation der durch Verdampfung
abgestreiften Materialien in einem Rohrkühler mit Mantel geeigneter
Kondensationskapazität kann durchgeführt werden.
Damit man erfindungsgemäß ein Kondensat erhält, das
eine grüne/nußartige Geschmacksfraktionszusammensetzung
aufweist, ist eine Kondensattemperatur von 0 bis 21,1°C
zufriedenstellend und bevorzugt, wobei der absolute Druck im
wesentlichen gleich ist, wie der in der
Verdampfungsabstreifzone (zwischen 540 hPa und Atmosphärendruck).
Das Kondensationssystem und die Vakuumpumpe sind
bevorzugt mit einer Einrichtung zur Bestimmung der Menge oder
des Volumens oder nichtkondensierbarer Gase (der Einfachheit
halber bestimmt bei Atmosphärendruck) ausgerüstet. Diese
Variable kann durch Einleiten nichtkondensierbarer Gase in
das Partialkondensationssystem reguliert werden. Die
nichtkondensierbaren Gase besitzen einen materiellen Einfluß auf
die Zusammensetzung des Kondensats und stellen eine andere
Möglichkeit für die selektive Fraktionierung der gesamten,
abgestreiften Geschmackskomponenten dar, die zur Gewinnung
einer spezifischen Fraktion aus Geschmackskomponenten führt.
Eine Menge an nichtkondensierbaren Gasen im Bereich von 2,8
bis 56 l, die in die Kondensationszone
pro 0,45 kg Kondensat eingeleitet wird, ist
bevorzugt.
Somit wird ein potentieller Verlust an irgendwelchen
besonders flüchtigen Komponenten, insbesondere den
flüchtigeren, d. h. solchen, die hohe Werte oder relative Flüchtigkeit
besitzen (betrachtet bei unendlicher Verdünnung), bezogen
auf die geringen Mengen dieser Verbindungen, die vorhanden
sind, hauptsächlich durch die Variablen, wie Temperatur und
Druck (Vakuum), innerhalb des Kühlers und die Menge an
austretenden, nichtkondensierbaren Gasen bestimmt.
Wie zuvor angegeben, hat man festgestellt, daß ein
gewisser Verlust an flüchtigen Komponenten für den besten
Endgeschmack bevorzugt ist und daß eine maximale Retention
bei der Kondensationsstufe nicht notwendigerweise das
wichtigste Kriterium für die Geschmacksqualität ist, was man in der
Vergangenheit angenommen hatte. In der Tat hat man
festgestellt, daß ein Kondensat, das 40 bis 90% der abgestreiften
Geschmackskomponenten enthält bzw. in dem diese
zurückgehalten sind, ein Endprodukt mit dem allerbesten Geschmack ergibt.
Die ausgewählte Fraktion an kondensierten,
aromatischen Verbindungen wird zu dem Kaffeeextrakt, nachdem der
Kaffeeextrakt auf eine Konzentration von mindestens 37 Gew.-% an
löslichen Stoffen, die tatsächlich so hoch wie 55% sein kann,
konzentriert wurde, zurückgegeben. Die Verdampfung des
abgestreiften Massenextrakts kann in einem geeigneten Verdampfer,
vorzugsweise in einem zweistufigen Filmverdampfer,
durchgeführt werden. Geeignete Drücke im Verdampfer betragen etwa 510 hPa
oder höher (absoluter Druck) für die erste
Stufe und 135 hPa oder niedriger bei der zweiten
Stufe. Das Kondensat aus diesem Verdampfer wird verworfen. Die
abgestreiften Materialien sollten sofort in das Konzentrat
bei dem richtigen stöchiometrischen Wert, bezogen auf die
Menge an vorhandenen, löslichen Feststoffen, abgemessen
werden, wobei sichergestellt wird, daß ein homogenes Produkt für
die nachfolgende Niedrigtemperatur-Sprühtrocknung erhalten
wird. Da die Zugabe der abgestreiften Materialien zu dem
konzentrierten Extrakt notwendigerweise seine Konzentration
an löslichen Stoffen um einige Prozent erniedrigt, sollte
die Konzentration des Extrakts vor dem Sprühtrocknen nicht
unter 35% liegen.
Der entstehende, verstärkte, konzentrierte
Kaffeeextrakt wird dann sprühgetrocknet, so daß der Geschmack darin
in maximalem Ausmaß erhalten bleibt. Bei
Extraktkonzentrationen von etwa 35 bis 40% wird ein an sich bekannter
Sprühtrockner mit Zentrifugenspraydüsen verwendet. Man kann auch das
in der US-PS 12 89 439 beschriebene Verfahren verwenden.
Die bevorzugte Extraktbeschickungstemperatur beträgt
im allgemeinen 21,1°C oder weniger und eine Temperatur
bis zu -2,28°C ist von Vorteil. Die richtige Auswahl
der Art, der Größe oder der Düsen und des Betriebsdrucks ist
wichtig, z. B. sollte bei einer Extraktkonzentration von 36%
ein Düsendruck im Bereich von 49 · 10³ bis 98 · 10³ hPa,
eine niedrige Auslaßtemperatur von 93,3 bis 98,9°C
und eine relativ niedrige Einlaßtemperatur von 216 bis 227°C
verwendet werden. Bei einer Extraktkonzentration
von 38% kann eine Einlaßlufttemperatur bis zu 288°C
verwendet werden. Diese Bedingungen hängen natürlich etwas
von der tatsächlichen Konzentration des Extrakts und der
gewünschten Größe der Tröpfchen, die getrocknet werden sollen,
ab. Es ist leicht erkennbar, daß sie sich von den üblichen
Sprühtrocknungsbedingungen, bei denen niedrigere Zentrifugen-
Düsendrücke verwendet werden, und von den
Spraytrocknungsverfahren mit höheren Lufttemperaturen und kontrollierte
Zerstäubung unterscheiden. Es ist ein wesentliches Merkmal,
daß die durchschnittliche Teilchengröße des erhaltenen
Pulvers etwas geringer ist und zwischen 100 und 300 µm,
bevorzugt etwa 200 µm, liegt.
Wenn das Produkt in der anderen, agglomerierten,
granularen Form hergestellt wird, muß das Pulver nur auf
einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 4 bis 6% getrocknet werden,
wodurch ein weiterer Vorteil einer Geschmacksretention
erhalten wird. Wenn das fertige Produkt ein sprühgetrocknetes
Pulver ist, ist es dann erforderlich, das Produkt auf einen
Feuchtigkeitsgehalt von 4% oder weniger zu trocknen.
Bei einer Extraktkonzentration von 40 bis 55%, die
normalerweise erhalten wird, sind die erforderlichen
Sprühtrocknungsbedingungen für eine maximale Geschmacksretention
der flüchtigen Bestandteile ähnlich, ausgenommen, daß es,
um eine zufriedenstellende Sprühbildung zu Erzielung
der gleichen Teilchengröße zu erhalten, erforderlich ist,
einen Beschickungsextrakt mit etwas höherer Temperatur bis zu
etwa 93,3°C zu verwenden, wobei man jedoch ähnliche
Betriebsdüsendrücke, wie zuvor beschrieben, verwendet. Man
stellt fest, daß man eine etwas höhere Retention der
flüchtigen Komponenten bei diesen höheren Konzentrationen des
Extrakts erhält, insbesondere wenn niedrigere Einlaßtemperaturen
verwendet werden.
Beispielsweise kann ein Extrakt mit einer
Konzentration von 40 bis 55% sprühgetrocknet werden unter Verwendung
einer Zentrifugendruckdüse mit einem Druck von 63,3 · 10³ bis
176 · 10³ hPa in einer Sprühtrocknungskammer bei
einer Einlaßlufttemperatur von 121,1 bis 288°C
und einer Auslaßlufttemperatur von 82,2 bis 93,3°C,
wobei der Extrakt eine Temperatur zwischen 60 und 93,3°C
am Einlaß zu dem Trockner aufweist.
Alternativ und bevorzugter, wegen des Aussehens und
der Schüttdichte, kann das sprühgetrocknete Produkt unter
Bildung eines Granulats agglomeriert werden, vorzugsweise in der
in der US-PS 12 24 807 beschriebenen Vorrichtung.
Das sprühgetrocknete Pulver wird zuerst zu einer
feinen Teilchengröße vermahlen, wie es ebenfalls in dieser
Patentschrift beschrieben ist, aber die gemahlene Pulverbeschickung
wird dann durch Dampf-Fusion bei milderen
Lufttemperaturen, als es im allgemeinen beschrieben wird, agglomeriert.
Die bevorzugten Temperaturen sind:
Einlaßlufttemperatur: 138 bis 149°C
Auslaßlufttemperatur: 71,1 bis 93,3°C
Das wichtigste Merkmal des Agglomerationsverfahrens
ist die Einstellung der erforderlichen Fusionstemperatur
bzw. Verschmelzungstemperatur für die Agglomerate (zwischen
37,8 und 121,1°C, wobei die Luft die
niedrigst mögliche Temperatur besitzt. Auf diese Art werden
die flüchtigen Geschmacksbestandteile in höherer Menge
zurückgehalten, als es sonst bei diesem Verfahren möglich ist.
Der Feuchtigkeitsgehalt des agglomerierten oder granularen
Produkts kann jedoch so hoch wie 6 bis 7% sein. Dieser
Feuchtigkeitsgehalt wird dann auf 4%, bevorzugt nicht mehr als
3,5% und weniger, wie es für eine gute Lagerungsstabilität
des fertigen, gesiebten Produktes erforderlich ist, nach
einem darauffolgenden, milden Nachtrocknungsverfahren
erniedrigt.
Es wurde gefunden, daß die nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Produkte einen wesentlich besseren
Geschmack besitzen als solche, bei denen der Kaffeeextrakt
direkt verdampft oder sprühgetrocknet und nach bekannten
Verfahren agglomeriert wurde, ohne daß die flüchtigen
Geschmackskomponenten wieder zugegeben wurden und ohne daß
darauf geachtet wurde, daß bei den
Trocknungs/Agglomerationsstufen eine maximale Geschmacksretention erreicht wird.
Wie aus den obigen Erläuterungen hervorgeht, wird
erfindungsgemäß eine ausgewählte Fraktion an
Kaffeegeschmacksstoffen zu einem konzentrierten Kaffeeextrakt zugegeben, der
zuvor von seinen flüchtigen Geschmackskomponenten
abgestreift wurde, und dann wird dieser verstärkte, konzentrierte
Kaffeeextrakt einem Dehydratisierungsverfahren unterworfen,
wodurch die Retention der ausgewählten Fraktion an
aromatischen Kaffeeverbindungen maximal in dem fertigen Produkt
möglich wird und ein lösliches Kaffeeprodukt erhalten wird, das
einen ausgeprägten grünen/nußartigen bzw. pikanten Geschmack
aufweist und das, wie gezeigt werden konnte, vom Verbraucher
gern angenommen wird.
Die wesentlichsten Merkmale der vorliegenden Erfindung
sind die beiden folgenden:
(1) Die Technik der Partialkondensation der
Geschmacksfraktionen durch sorgfältig kontrollierte Kühlerbedingungen,
damit man gerade den Teil der gesamten
Kaffeegeschmackskomponenten erhält, die ursprünglich in einem technischen
Kaffeeextrakt vorhanden sind, wodurch ein fertiges Produkt mit
überwiegendem nußartigen bzw. pikanten/grünen Geschmack erhalten
wird, und
(2) das
Niedrigtemperatur-Trocknungs/Agglomerationsverfahren für den konzentrierten Extrakt, der mit einer
Auswahl an Kaffeegeschmackskomponenten verstärkt ist.
Der Fachmann wird leicht erkennen, daß ein mehrfaches
Kühlersystem verwendet werden kann, um ähnliche
Partialkondensationswirkungen zu erhalten, und daß es durch Variation
der Kühlerverfahrensbedingungen möglich ist,
unterschiedliche Fraktionen an Geschmackskomponenten auszuwählen, die
Kaffeeprodukte ergeben mit Geschmacksnoten, die sich von
denen, die als grün/nußartig bezeichnet werden, unterscheiden.
Solche mehrfachen Kühlersysteme können so angeordnet
sein, daß sie Betriebsdrücke in der Kühlerzone aufweisen, die
sich von dem Betriebsdruck in der tatsächlichen
Verdampfungsabstreifzone unterscheiden. Einer der Kühler eines
mehrfachen Kondensationssystems kann mit einer Gefrierkühlung
verwendet werden, um die Geschmackskomponenten in gefrorener
Form zu erhalten.
Die Erfindung betrifft somit ein Verfahren zur
Herstellung eines löslichen Kaffeeproduktes, gemäß dem ein
Partialkondensat der flüchtigen Geschmackskomponenten zu
einem konzentrierten Kaffeeextrakt zugegeben wird, der zuvor
von den flüchtigen Geschmackskomponenten abgestreift wurde,
und bei dem dieser verstärkte, konzentrierte Kaffeeextrakt
einem Dehydratisierungsverfahren unterworfen wird, wodurch
die Retention der Geschmackskomponenten maximal gehalten wird
und ein lösliches Kaffeeprodukt mit ausgeprägten
grünen/nußartigen bzw. pikanten Aromanoten erhalten wird.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung und
insbesondere die Herstellung des erfindungsgemäßen
Kaffeearomas. Die Prozentgehalte sind, sofern nicht anders
angegeben, auf Gewichtsbasis ausgedrückt.
Beispiel 1
Ein Gemisch aus geröstetem Kaffee wird in einer
üblichen Gegenstromperkolationsbatterie extrahiert, so daß
man bei der Endabdestillation eine Konzentration an
löslichen Stoffen von 20,0 Gew.-% erhält, und dann wird auf
15,6°C gekühlt. Der Extrakt wird durch Durchleiten
durch einen Zentrifugenklärer geklärt und zu
einem Plattenverdampfer mit
7 Platteneinheiten in einer Rate von 726 kg/h
geleitet, der mit 600 hPa absolutem
Druck betrieben wird. Die Bedingungen werden so eingestellt,
daß eine Fraktion aus flüchtigem Material und Wasser von
7,5% des ursprünglichen Gewichts des Wassers in dem Extrakt
abgestreift wird. Das abgestreifte Material wird in einem
Kühler mit vertikalem Rohr und Mantel mit einer Oberfläche
von 16,2 m² an der Mantelseite kondensiert,
wobei der Dampf in den oberen Teil eingeführt wird und das
Kondensat und Abblasgas unten entnommen werden. Das Kühlwasser
tritt mit einer Temperatur von 10°C ein und mit einer
Temperatur von 15,6°C aus (entsprechend der
Kondensattemperatur).
Der abgestreifte Extrakt wird direkt in einen
zweistufigen Plattenverdampfer, der bei 135 hPa
absolutem Druck in der zweiten Stufe und bei 405 hPa
bei der ersten Stufe betrieben wird, eingeleitet. Der
Manteldampfdruck überschreitet Atmosphärendruck nicht. Die
Endkonzentration an abgestreiftem, verdampftem Extrakt
beträgt 40,3%. Der konzentrierte Extrakt wird auf 15,6°C
gekühlt und dann in der Leitung mit dem abgestreiften Material
beim Durchgang zu einem Beschickungstank für den Sprüh-
Trocknungs-Vorgang vermischt, wo die Konzentration des
Extrakts nun 36,0 Gew.-% beträgt.
Das Sprühtrocknen wird in einem großen
Sprüh-Trocknungsturm mit einem Durchmesser von 7,32 m
durchgeführt, der mit vier Zentrifugensprühdüsen
ausgerüstet ist.
Der Extrakt wird auf seinem Weg zu den Düsen auf
4,44 bis 10,0°C abgekühlt, und ein Spraydüsendruck
von 50 · 10³ hPa wird verwendet. Die
Lufteinlaßtemperatur des Trockners beträgt 216°C und die
Auslaßtemperatur wird absichtlich so niedrig wie etwa 93°C
eingestellt. Das gesamte Pulverprodukt aus dem Trockner wird
gesammelt. Das Pulverprodukt besitzt einen
Feuchtigkeitsgehalt von 5% und eine durchschnittliche Teilchengröße von
etwa 200 µm.
Das sprühgetrocknete Pulver wird dann zu einer
kleinen Teilchengröße (unter 50 µm) mit einer
Bauermeistermühle in einer Rate von etwa 1720 kg/h bei
Umgebungstemperatur vermahlen. Das feine Pulver wird dann in
einen Agglomerator der Art, wie in der GB-PS 12 24 807
beschrieben, eingeleitet, aber dieser wird so betrieben, daß die
Haupteinlaßlufttemperatur 138°C und die
Auslaßtemperatur 90,1°C beträgt.
Die groben Agglomerate werden auf 26,7°C
abgekühlt und durch ein 350 µm-Sieb und über ein 890 µm-
Sieb gesiebt. Die Feinstoffe werden zu dem Mühlvorgang
zurückgeführt, während das gewünschte, granulare Produkt (etwa
50% auf dem 1680 µm-Sieb) mit einem Feuchtigkeitsgehalt
von etwa 6% sofort in einen Vibrationsschichttrockner geleitet
wird. Dieser Trockner wird mit einem Aufwärtsstrom von warmer
Luft bei 93,3°C in dem ersten Teil, gefolgt in dem
zweiten Teil mit von der Feuchtigkeit befreiter Luft von 20,4°C
mit einer Durchgangszeit von etwa 2 min betrieben. Das
entstehende Produkt besitzt einen Feuchtigkeitsgehalt von 4%,
eine freifließende Schüttdichte von 23 g/100 ml, eine
gewünschte dunkle Farbe mit der folgenden Siebanalyse: 25% auf 2380 µm,
25% auf 1680 µm, 47% auf 429 µm und 3% durch 420 µm. Das
granulare Produkt besitzt die gewünschte Teilchenfestigkeit
für die nachfolgenden Handhabungsverfahrensstufen und für
die Verwendung beim Verbraucher. Vor dem Abfüllen in Gläser
wird das Produkt mit 0,25%igem Kaffeearomaöl, das durch
Ausdrücken von geröstetem Kaffee in luftfreier Atmosphäre
erhalten wird, plattiert bzw. überzogen. Der Endsauerstoffgehalt
des gepackten Produktes liegt unter 4%. Das Produkt besitzt
grüne/nußartige Aromanoten, verglichen mit dem milden
Geschmack eines ähnlichen granularen Produktes, das auf bekannte
Weise aus der gleichen Mischung hergestellt wird. Bei einem
bekannten Verfahren wird der gleiche Anfangsextrakt auf
etwa 30% einstufig eingedampft, und das gesamte Kondensat wird
verworfen. Das Sprühtrocknen wird in der gleichen Art von
Vorrichtung bei Temperaturen von 260 bis 115,6°C (Auslaß)
mit einem niedrigen Düsendruck von etwa 21 · 10³ hPa
durchgeführt, und die Agglomeration des
sprühgetrockneten Produktes wird in der gleichen Art von
Vorrichtung, aber bei höheren Temperaturen durchgeführt, wobei man
direkt einen Endfeuchtigkeitsgehalt von 4% erhält. Bei einer
Prüfung durch den Verbraucher stellt man fest, daß das
verstärkte Produkt besser angenommen wird als das bekannte Produkt.
Im Verlauf dieses Beispiels werden die flüchtigen
Mengen oder Werte im Kopfraum der verschiedenen flüssigen
Extrakte, die während des Verfahrens erhalten werden,
gaschromatographisch untersucht, und der Wirkungsgrad
des Abstreifens/Kondensation der
Geschmackskomponenten wird berechnet.
Zur Bestimmung der gesamten GC-Werte wird eine Probe
des Extrakts verwendet, wobei der Extrakt zuerst auf eine
Standardkonzentration von 15 Gew.-% Feststoffe verdünnt
wird. Eine 5 ml-Probe wird dann in eine kleine Ampulle mit
einer Kapazität von 30 ml gegeben und mit einer Gummikappe
verschlossen. Die Ampulle wird dann in ein bewegtes
Wasserbad bei 40°C während 20 min gegeben, damit sich
zwischen dem Kopfraum und dem Extrakt ein Gleichgewicht
einstellen kann. Wenn vorliegend von "Kopfraum"
gesprochen wird, soll darunter der freie Gasraum verstanden
werden, d. h. der Raum, in dem sich keine Flüssigkeit
befindet. Eine 2 ml-Probe des Kopfraumgases wird mit einer Spritze
entnommen und in die gaschromatographische Vorrichtung
injiziert, die einen Flammenionisationsdetektor enthält. Die
Abgabe davon wird in einen numerischen Integrator eingeleitet.
Die GC-Werte werden durch Vergleich gegenüber einem Standard
von 2-Butanol/Wasser (0,1%ige Lösung), der direkt injiziert
wird, erhalten.
Der Abstreifwirkungsgrad wird aus dem Prozentgehalt
der GC-Werte von
berechnet und der Kondensationswirkungsgrad wird aus
(verdampfter Extrakt + zugegebenes, abgestreiftes Material) -
verdampfter Extrakt berechnet.
In diesem Beispiel werden die folgenden Werte
erhalten und die entsprechenden Wirkungsgrade
berechnet:
In die Abstreifzone eingeleiteter Extrakt44 100 Einheitenabgestreifter Extrakt aus der Abstreifzone3400 Einheitenverdampfter Extrakt400 Einheitenverdampfter Extrakt mit zugegebenem, abgestreiftem Material32 400 EinheitenAbstreifwirkungsgrad92%Kondensationswirkungsgrad79%.
Beispiel 2
227 kg Kaffeeextrakt mit einer Konzentration
von 16 Gew.-% werden aus einer technischen
Extraktionsbatterie entnommen, auf 21,1°C gekühlt und in zwei
Teile geteilt. Der erste Teil wird in einer Pilotanlage
in einer Rate von 4,54 kg/h,
bei einem Druck von 338 hPa absolutem Druck
abgestreift, wobei 6,5% Wasser abgestreift werden, wenn man
feststellt, daß der Abstreifwirkungsgrad 95% beträgt (bestimmt
nach dem CG-Kopfraumverfahren, wie bereits beschrieben). Der
zweite Teil wird auf ähnliche Weise bei einem absoluten
Druck von 600 hPa abgestreift, bis der gemessene
Wirkungsgrad 97% beträgt. Diese Werte zeigen die geringen
Unterschiede im Abstreifwirkungsgrad bei zwei
unterschiedlichen Drücken an. Die abgestreiften Dämpfe werden in jedem
Fall bei den entsprechenden Abstreifdrücken in einem Kühler
mit Glasmantel und Rohr kondensiert, wobei das Kondensat mit
einer Temperatur von 20,0°C austritt.
Die Strömungsrate des nichtkondensierbaren Gases ist
sehr niedrig und beträgt weniger als 2,8 l/min
Atmosphärendruck, oder das Verhältnis an
nichtkondensierbarem Gas/Kondensat beträgt 1,26 l/kg.
Der Kondensationswirkungsgrad bei den beiden
Drücken von 338 hPa und 600 hPa beträgt
89% bzw. 92% und erläutert somit einen Grenzunterschied im
Kondensationswirkungsgrad und zeigt den Einfluß der
niedrigen Rate der nichtkondensierbaren Gase an. Im Vergleich
erhält man bei einer höheren Rate der nichtkondensierbaren
Gase in der Nachbarschaft von 14 l/min
in der gleichen Vorrichtung Kühlerwirkungsgrade um 70 bis
80%, während noch die gewünschten nußartigen/grünen
Geschmackseigenschaften erhalten bleiben. Dies zeigt einen wesentlichen
Einfluß des Volumens der nichtkondensierbaren Stoffe
(Kondensatgewichtsverhältnis) auf den Kühlerwirkungsgrad, der
seinerseits den Geschmack des Partialkondensats schnell beeinflußt.
Anspruch[de]
1. Verfahren zum Herstellen von löslichem Bohnenkaffee nach dem
Zerstäubungstrocknungsverfahren aus einem Kaffeeextraktkonzentrat
mit mehr als 35 Gew.-% Feststoffanteil, wobei der Extrakt eine
Temperatur aufweist, die in einem Bereich liegt, der wenigstens
von -1°C bis 16°C reicht und mit Luft einer Eintrittstemperatur
von wenigstens 149°C bis 288°C bei einem Düsendruck zwischen
etwa 4820 hPa bis 17 250 hPa bei einer Luftaustrittstemperatur
zwischen wenigstens 88°C bis 110°C in Tröpfchen einer Größe von
100 µm bis 300 µm verdüst wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung des Extraktkonzentrats folgende Schritte
ausgeführt werden:
1) aus einem wäßrigen Extrakt aus geröstetem, gemahlenem
Bohnenkaffee einer Feststoffkonzentration von etwa 12 bis 30 Gew.-%
werden zunächst durch Verdampfen von etwa 5 bis 15 Gew.-%
Wasser bei einem zwischen etwa 543 und 677 hPa liegenden
Umgebungsdruck flüchtige Aromastoffe abgestreift,
2) der Restextrakt wird anschließend bis auf einen Feststoffgehalt
von etwa 37 bis 55 Gew.-% konzentriert,
3) das abgestreifte Wasserdampf/Aromakomponenten-Gemisch wird bei
einem zwischen 543 hPa Atmosphärendruck liegenden
Umgebungsdruck und einer Temperatur zwischen etwa 0°C und 21°C
teilweise kondensiert, und
4) das wäßrige Aromakondensat wird anschließend dem
Restextraktkonzentrat hinzugegeben.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gemisch aus wäßriger Aromalösung und Restextraktkonzentrat einen
löslichen Feststoffanteil von 35 bis 37 Gew.-% aufweist, auf etwa
4,5°C bis 10°C abgekühlt und mit einem Druck von etwa 49 900 bis
71 300 hPa bei einer Lufteintrittstemperatur von 216°C bis 238°C
und einer Luftaustrittstemperatur von etwa 88°C bis 99°C verdüst
wird (Sprühgetrocknet).
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei
der Kondensation des Wasserdampf/Aromakomponenten-Gemischs zur
Aufrechterhaltung des Druckbereiches von 543 hPa bis
Atmosphärendruck etwa 5,66 bis 56,6 dm³ (bezogen auf Standard-
Druck- und -Temperaturbedingungen) nicht kondensierbare Gase in
die Kondesationszone pro 0,454 kg abgegebenen Kondensats
eingeleitet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach
dem Verdüsen die sich ergebenden Kaffeefeststoffpartikel auf eine
Teilchengröße von unter 50 µm vermahlen werden und das Pulver
durch Dampfschmelzen bei einer Temperatur zwischen etwa 38°C und
121°C zu Granulat agglomeriert wird, das einen
Feuchtigkeitsgehalt von 4% bis 7% aufweist, daß das Granulat
gesiebt und die gesiebte Fraktion auf einen Endfeuchtigkeitsgehalt
von 3,5% getrocknet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
getrocknete Granulat mit ausgepreßtem Kaffeearomaöl überzogen
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Wasserdampf/Aromakomponenten-Gemisch in einer zweistufigen
Kondensationszone kondensiert wird, wobei die zweite Stufe der
Kondensationszone bei Atmosphärendruck betrieben wird und/oder das
Kondensat unter Verwendung eines gekühlten Kühlmediums gefroren
wird.