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Dokumentenidentifikation DE2951785C2 18.01.1990
Titel Aromatisiertes trockenen Kaffeeprodukt
Anmelder General Foods Corp., White Plains, N.Y., US
Erfinder Mahlmann, James Patrick, Wayne, N.J., US;
Schechter, Steven Mark, Ridgewood, N.Y., US
Vertreter Henkel, G., Dr.phil.; Feiler, L., Dr.rer.nat.; Hänzel, W., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 8000 München
DE-Anmeldedatum 21.12.1979
DE-Aktenzeichen 2951785
Offenlegungstag 02.07.1981
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse A23F 5/46

Beschreibung[de]

Lösliche Getränkepulver, wie z. B. sprühgetrocknete Kaffeeprodukte, sind im Vergleich zu dem entsprechenden Ausgangsmaterial, nämlich geröstetem und gemahlenem Kaffee, verhältnismäßig aromaarm. Eine geringe Aromaintensität beobachtet man auch bei gewissen Arten von geröstetem Kaffeematerial, z. B. bei den meisten entkoffeinierten Kaffeeprodukten und den gespreßten gerösteten Kaffeeprodukten, welche in den US-PS 19 03 362, 36 15 667 und 38 01 716 beschrieben sind. Diese aromaarmen Getränkeprodukte enthalten ursprünglich eine geringe Menge Aroma, so daß beim erstmaligen Öffnen des Produktes durch den Verbraucher nur ein schwacher Aromaeindruck wahrgenommen wird; unabhängig davon, wie groß die im Produkt enthaltene Aromamenge ist, wird das Aroma beim erstmaligen Öffnen des Behälters rasch abgegeben, so daß bei nachträglichem Öffnen des Behälters während der normalen Gebrauchsdauer des Produktes nur wenig oder überhaupt kein Aroma entwickelt wird.

Der Ausdruck "Kaffeeprodukt" soll nicht nur zu 100% aus Kaffee bestehende Produkte, sondern auch Kaffee-Ersatzprodukte oder gestreckte (verdünnte) Kaffeeprodukte, welche aus geröstetem Getreide (z. B. Weizen), Zichorie oder anderem pflanzlichem Material oder Mischungen dieser Materialien mit Kaffee bestehen, umfassen.

Bisher haben sich die meisten Bemühungen, welche auf die Bereicherung von Lebensmittelprodukten mit natürlichen Aroma abzielten, auf die Zugabe von Aroma aus geröstetem Kaffee zu löslichen Kaffeeprodukten, z. B. sprüh- oder gefriergetrockneten Kaffeeprodukten, konzentriert.

Gegenwärtig wird nahezu allen auf dem Markt befindlichen löslichen Kaffeeprodukten Kaffeeöl beigemischt, z. B. durch Besprühen des löslichen Kaffees vor dem Verpacken entweder mit reinem Kaffeeöl oder einem mit Aroma angereicherten Kaffeeöl. Das auf diese Weise behandelte lösliche Kaffeeprodukt weist ein Aroma auf, das demjenigen von nicht-entkoffeiniertem geröstetem und gemahlenem Kaffee ähnlicher ist. Die Zugabe von Öl wird im allgemeinen mittels der bekannten Ölbeschichtungstechnik [vgl. US-PS 31 48 070] oder durch Öleinspritzung [vgl. US-PS 37 69 032] durchgeführt. Gegenwärtig enthalten die im Handel erhältlichen gerösteten Kaffeeprodukte kein zugesetztes Aroma. Alle Versuche zur Erzeugung eines aromatischeren Produktes konzentrieren sich auf die Konservierung der in den frisch gerösteten Kaffeebohnen enthaltenen aromatischen Stoffe.

Kaffeeöl mit oder ohne Zusatz von Aromastoffen stellte bisher das zur Aromatisierung von Kaffeematerial bevorzugte Mittel dar, da die so erhaltenen Produkte immer noch als reine Kaffeeprodukte bezeichnet werden können. Die zur Herstellung von Kaffeeöl entwickelten Techniken (siehe Sivetz, "Coffee Processing Technology", Bd. 2, Avi Publishing Company, 1963, Seiten 21 bis 30), z. B. die Extraktion mit Lösungsmitteln oder Auspressen des Kaffeeöls aus geröstetem Kaffee, sind nicht besonders günstig, da dem Hersteller entweder lösungsmittelhaltiger gerösteter Kaffee oder Preßkuchen zur Last bleiben, die beide entweder weiterverarbeitet oder verworfen werden müssen. Die Zugabe von Öl zu Kaffeeprodukten hat sich auch insofern als lästig erwiesen, als sich auf der Oberfläche des aus dem ölhaltigen Produkt hergestellten flüssigen Getränkes Öltröpfchen bilden können. Es wäre deshalb von Vorteil, wenn aromatisiert Kaffeeprodukte entwickelt werden könnten, bei welchen die Gesamtheit des Kaffeematerials oder anderer pflanzlicher Materialien verwendet werden und auf die Erzeugung oder Zugabe von Kaffeeöl oder anderem Glyceridmaterial verzichtet werden könnte.

Gemäß der älteren DE-PS 29 40 526 wird ein schwacharomatisches, lösliches Kaffeepulver, das 0,1 bis 2 Gew.-% aromatisierte, mikroporöse, trockene, wasserlösliche Teilchen aus pflanzlichem Material, insbesondere aus löslichen Kaffeefeststoffen, eines durchschnittlichen Durchmessers von weniger als 200 µm und einer Mikroporenstruktur vorgeschlagen, bei der der Gipfel der im allgemeinen glockenförmigen Porenvolumenverteilungskurve bei einem Porenradius zwischen 0,3 und 15 nm auftritt, enthält und die Teilchen in ihrer Mikroporenstruktur 0,2 Gew.-% oder mehr (bezogen auf das Teilchengewicht) an flüchtigen Kaffeearomen enthalten. Die zur Aromatisierung verwendeten Aromen bestehen z. B. aus Kaffeeölaromen oder aus bei der Verarbeitung (Rösten, Mahlen, Dampfdestillieren, Vakuumdestillieren und dergl.) von Kaffeebohnen anfallenden Kaffeearomen. Die aromatragenden Teilchen besitzen eine genaue definierte Mikroporenstruktur.

Aus der DE-OS 28 26 042 ist ein Speisewürzmittel mit Zitronengeschmack bekannt, bei dem an einem pulverförmigen Trägerstoff in Form von Glukosesirup-Trocken-Substanz und Gummiarabikum gebundenes Zitronenöl (Zitronenpulver), Kochsalz beigemischt ist. Derartige Trägerstoffe für relativ schwerflüchtiges Zitronenöl eignen sich mit Sicherheit nicht zur Aufnahme und zum Festhalten leichtflüchtiger Aromastoffe.

Gemäß der Erfindung werden Partikel von pflanzlichem Material mit einer weitgehend unlöslichen zellularen Struktur und einem natürlichen Ölgehalt von mindestens 1 Gew.-% und vorzugsweise mindestens 3 Gew.-%, z. B. Kaffee, Getreide (z. B. Weizen) oder Zichoriematerial, als Träger für Kaffeearoma verwendet, welche Partikel in Form von gerösteten ganzen Kaffeebohnen oder von zerkleinerten Partikeln von geröstetem Kaffee, Weizen oder Zichorie, einschließlich gemahlenen oder kolloidal zerkleinerten Partikeln, vorliegen. Die Partikel können aus Preßrückständen von geröstetem Kaffee oder selbst aus verbrauchtem geröstetem Kaffeegrund, z. B. dem bei der Herstellung von löslichem Kaffee anfallenden Abfall, erhalten werden. Diese Partikel werden derart mit flüchtigen aromatischen Stoffen in Berührung gebracht, daß die aromatischen Stoffe in einer 0,1 Gew.-% übersteigenden Menge eingeschlossen oder adsorbiert werden. Obschon es theoretisch denkbar ist, aromatische Stoffe in Mengen bis zu etwa 5 Gew.-% zu adsorbieren, ist es nach dem heutigen Stand der Technik schwierig, 1 Gew.-% übersteigende Konzentrationen zu erzielen. Gewöhnliches geröstetes und gemahlenes Kaffeematerial, welchem keine aromatischen Stoffe zugesetzt worden sind, enthalten aromatische Stoffe in einer Menge von weniger als 0,05 Gew.-%. Die erfindungsgemäß verwendeten aromatisierten Partikel enthalten aromatische Stoffe vorzugsweise in einer Menge von 0,2 oder mehr Gew.-%, normalerweise von etwa 0,5 Gew.-%. Dieses aromatisierte geröstete Material wird mit aromaarmen Kaffeeprodukten in einem Mengenverhältnis gemischt, welches die Erzielung des gewünschten Aromas erlaubt. Wenn die unlöslichen oder nur teilweise löslichen Partikel mit einem löslichen Pulver vermischt werden, verwendet man die Partikel in einer Menge von ungefähr 0,05 bis 2%, um die Menge des sich im rekonstituierten Produkt bildenden Bodensatzes zu begrenzen. Eine Konzentration von nur 0,1 Gew.-% an aromatischen Stoffen in den Partikeln würde normalerweise die Zugabe von mehr als 5% dieser Partikel zu einem aromaarmen Kaffeeprodukt erfordern. Wenn die aromatisierten Partikel mit einem unlöslichen Material vermischt werden, wäre es selbstverständlich möglich, größere Mengen, etwa bis zu 10 Gew.-%, zu verwenden.

Wenn man Partikel mit Korngrößen von weniger als 200 Mikron zu erhalten wünscht, haben sich die Methoden der Kryopulverisierung, z. B. wie sie in der US-PS 39 65 267 beschrieben sind, als besonders günstig erwiesen. Gewöhnliches lösliches Kaffeematerial, z. B. sprühgetrockneter oder gefriergetrockneter Kaffee, hat sich bei Verwendung als Träger in dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht bewährt. Es wurde beobachtet, daß lösliches Kaffeepulver nicht imstande ist, aromatische Stoffe im gleichen Ausmaß oder in der gleichen Weise zu adsorbieren, zurückzuhalten oder zu stabilisieren wie die erfindungsgemäß verwendeten gerösteten Kaffee, Getreide- oder Zichoriematerialien.

Das Inberührungsbringen der gerösteten Partikel mit aromatischen Stoffen zwecks Einschließung von Aroma in den Partikeln kann nach zahlreichen und mannigfaltigen Methoden durchgeführt werden. Man kann hohe Drücke und/oder niedere Partikeltemperaturen verwenden, um eine maximale Aromaaufnahme zu erzielen oder die zur Erzielung der gewünschten Aromakonzentration erforderliche Zeit zu verkürzen; diese Bedingungen sind jedoch nicht unumgänglich. Es ist jedoch normalerweise zweckmäßig, die Menge der vor, während oder nach der Aromatisierung mit den Partikeln in Berührung kommende Feuchtigkeit so niedrig wie möglich zu halten. Der Feuchtigkeitsgehalt der gerösteten Partikel und die Menge des Materials, welches den gerösteten Partikeln aromatische Stoffe zuführt, sollten derart geregelt werden, daß der Feuchtigkeitsgehalt der Partikel unter etwa 15 Gew.-% gehalten wird. Zur Trennung der in den aromatragenden Gasströmen, Aromagefrierprodukten oder flüssigen Aromakondensaten enthaltenen Feuchtigkeit und aromatischen Stoffe können verschiedene Methoden, wie Kondensation, Verdampfung, Ausspülen und/oder andere Trennmethoden, angewendet werden. Es kann auch zweckmäßig sein, die aromatischen Stoffe von einem Trägergas (z. B. CO&sub2;), in welchem sie mitgeführt werden, abzutrennen. Unter den zur Adsorption von aromatischen Stoffen an die gerösteten Partikel geeigneten Methoden sind zu nennen: (1) Man füllt ein Gemisch der gerösteten Partikel und eines kondensierten CO&sub2; enthaltenden Aromagefrierproduktes in einem mit einer Entgasungsöffnung versehenen Behälter ein, vorzugsweise bei Temperaturen über -40°C, und läßt den CO&sub2;-Anteil des Gefrierproduktes absublimieren, (2) man füllt die gerösteten Partikel und ein Aromagefrierkondensat in einen oder zwei miteinander verbundene Druckbehälter ein und läßt dann in dem das Gefrierkondensat enthaltenden Behälter die Temperatur steigen, um das Gefrierkondensat zur Verdampfung zubringen und einen erhöhten Druck zu erzeugen, (3) man vermischt ein hochkonzentriertes wäßriges Aromakondensat mit den gerösteten Partikeln in einem Mengenverhältnis, bei welchem die Partikel nicht übermäßig befeuchtet werden, (4) man kondensiert aromatische Stoffe auf tiefgekühlten gerösteten Partikeln, und (5) man leitet einen feuchtigkeitsarmen aromatragenden Gasstrom durch ein Bett oder eine Kolonne von gerösteten Partikeln hindurch.

Die zur Ausführung der vorliegenden Erfindung geeigneten aromatischen Stoffe können aus irgendeiner der dem Fachmann bekannten zahlreichen Quellen stammen. Je nach der Methode, die zum Inberührungbringen angewendet wird, können die Aromen in Form einer Komponente eines Gases, eines flüssigen Kondensates oder eines kondensierten Gefrierproduktes verwendet werden. Unter den verwendbaren Aromen sind zu nennen: Die Kaffeeölaromen, wie sie in der US-PS 29 47 634 beschrieben sind, die während des Röstens von grünem Kaffee erhaltenen Aromen, wie sie in der US-PS 21 56 212 beschrieben sind, die während des Mahlens von geröstetem Kaffee erhaltenen Aromen, wie sie in der US-PS 30 21 218 beschrieben sind, die aus geröstetem und gemahlenem Kaffee durch Wasserdampfdestillation erhaltenen flüchtigen Aromen, wie sie in den US-PSen 25 62 206, 31 32 947, 32 44 521, 34 21 901, Nr. 35 32 507 und 36 15 665 beschrieben sind, und die aus geröstetem und gemahlenem Kaffee durch Vakuumdestillation erhaltenen Aromen, wie sie in den US-PSen 26 80 687 und 30 35 922 beschrieben sind. Es wäre natürlich auch möglich, flüchtige synthetische chemische Verbindungen, welche den in geröstetem Kaffee natürlicherweise vorkommenden aromatischen Stoffen entsprechen oder ähnlich sind, zu verwenden. Wie der Fachmann ohne weiteres einsehen wird, bewirkt die Zugabe von flüchtigen aromatischen Stoffen zu Lebensmittelprodukten außer der gewünschten Verstärkung des Aromas auch einen zusätzlichen Aromaeffekt im Zeitpunkt des Gebrauchs des Produktes.

Gemäß einer der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird ein Kaffeearomagas mit einem hohen Kohlendioxydgehalt, vorzugsweise von mehr als 80 Gew.-%, aus einer industriellen Kaffeemahlanlage gewonnen. Dieses Gas wird vorzugsweise durch einen ersten Kühler hindurchgeleitet, in welchem es auf 2° bis 10°C gekühlt und der größte Teil der im Gas enthaltenen Feuchtigkeit kondensiert wird. Das Gas wird dann einem mittels eines verflüssigten Kühlgases, z. B. flüssigem Stickstoff, gekühlten Kühler, z. B. einem mit einem Kühlmantel und einer Abschabevorrichtung ausgerüsteten Wärmeaustauscher, zugeführt, in welchem das Gas zu einem kohlendioxydhaltigen Gefrierprodukt kondensiert wird.

Das Gefrierprodukt wird dann in ein Druckgefäß verbracht, in welchem es auf mindestens -29°C, vorzugsweise auf Temperaturen von etwa 2° bis 65°C, erwärmt wird, z. B. mittels eines Wassermantels. Die Menge an Gefrierprodukt und die Ausmaße des Druckgefäßes sind so bemessen, daß ein Gasdruck von mindestens 6,8 Atmosphären im Gefäß oder den Gefäßen entsteht. Nach Maßgabe der Erhöhung der Temperatur über etwa -56,6°C verwandelt sich das im Gefrierprodukt enthaltene feste Kohlendioxyd in eine aromahaltige flüssige Phase und/oder gesättigte Dampfphase.

Man läßt dann den aromahaltigen Kohlendioxyddampf mit dem gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerial in Berührung kommen, entweder im gleichen Gefäß, in welchem das Gefrierprodukt verdampft, oder in einem zweiten Gefäß, welches mit dem aromahaltigen Kohlendioxyddampf gespiesen wird. Wenn zwei oder mehrere Gefäße verwendet werden, so ist, wie der Fachmann leicht einsehen wird, das Gesamtinhaltvolumen aller Gefäße und der Verbindungsgleitungen dem im System entwickelten Druck umgekehrt proportional.

Am Ende der gewünschten Berührungszeit wird das das aromaarme geröstete Adsorbens enthaltende Gefäß, wenn erforderlich, abgesondert und dann gekühlt, normalerweise auf eine unter 0°C und vorzugsweise unter -45°C liegende Temperatur, bevor es entgast wird. Diese Kühloperation bewirkt eine zusätzliche Adsorption von Kaffeearoma infolge des Adsorptionsvermögens des Adsorbens (d. h. der kapillaren Kondensation mit der mikroporösen Struktur). Es wäre natürlich möglich, diese zusätzliche Adsorption durch Kühlung auf eine Temperatur, bei welcher sich wieder ein Gefrierprodukt bilden würde, maximal zu erhöhen. In diesem Zeitpunkt würde der Druck im Gefäß angenähert dem atmosphärischen Druck entsprechen. Es ist dann normalerweise zweckmäßig, das Gefäß zu erwärmen und zu entgasen, um das Kohlendioxyd zu entfernen und die Temperatur des Inhalts über 0°C zu erhöhen.

Wenn für das Gefrierprodukt und adsorbierende Material getrennte Gefäße verwendet werden, so ist es möglich, einen Teil der aromatischen Stoffe, die gegebenenfalls zusammen mit dem Kohlendioxyd aus dem das Adsorbens enthaltenden Gefäß abgeführt werden, zurückzugewinnen. Man kann dies dadurch bewerkstelligen, daß man das Gefriergefäß absondert und kühlt, um das Kohlendioxyd erneut zu einem Gefrierprodukt zu kondensieren. Wenn dieses gekühlte Gefriergefäß an die Abgasleitung des Adsorbiergefäßes angeschlossen wird, so entweichen die abgegebenen Dämpfe in das Gefriergefäß, in welchem sie sich kondensieren und zum Aromatisieren weiterer Mengen gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerials zur Verfügung stehen.

Die spezifische Teilchengröße des gemäß der vorliegenden Erfindung zu aromatisierenden gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerials hat sich als nicht kritisch erwiesen. Der Zweck, zu welchem die aromatragenden Partikel bestimmt sind, ist maßgebend für die Teilchengröße. Es kann beispielsweise beabsichtigt sein, (1) ganze Kaffeebohnen zu aromatisieren, von denen einige einem mit einem gerösteten und gemahlenen oder löslichen Kaffeeprodukt gefüllten Behälter einverleibt werden könnten, um ein Produkt von besonderem Aussehen zu erhalten, (2) geröstete Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriepartikel zu aromatisieren, deren Teilchengröße derjenigen des gerösteten und gemahlenen Produktes entspricht, mit welchem die Partikel vermischt werden sollen, und (3) zur Beimischung zu einem löslichen Kaffeeprodukt bestimmte Partikel mit einer Teilchengröße von 840 Mikron oder kleinerer Teilchengröße zu aromatisieren. Feingemahlenes geröstetes Material mit einer Teilchengröße von weniger als 200 Mikron und vorzugsweise von etwa 25 Mikron kann vorteilhafterweise nach der aus der US-PS 39 65 267 bekannten Kryopulverisierungsmethode erhalten werden. Man kann auch Partikel mit kolloidaler Teilchengröße verwenden.

Es wird angenommen, daß ein Ölgehalt der gerösteten Partikel von mindestens 1%, vorzugsweise von mindestens 3%, die Fähigkeit der zellularen Partikel, aromatische Stoffe einzuschließen, verbessert. Diese Verbesserung zeigt sich darin, daß eine größere Menge aromatischer Stoffe und/oder ein breiteres Spektrum von aromatischen Stoffen adsorbiert wird. Es wurde ferner festgestellt, daß diese Ölkomponente einen nützlichen Zweck erfüllen kann, wenn ein gemäß der vorliegenden Erfindung erzeugtes aromatisiertes gepulvertes Lebensmittelmaterial in Glasbehältern verpackt wird, indem selbst kleinste Mengen von in dem verpackten Produkt enthaltenem Öl die feinen Materialpartikel daran hindern, an der Innenseite des Glasbehälters anzuhaften, was möglicherweise einen unansehnlichen Eindruck erwecken könnte.

Der Feuchtigkeitsgehalt des als Ausgangsmaterial verwendeten gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerials sollte unter etwa 7% liegen, um Schwierigkeiten bezüglich der Beständigkeit der fixierten Aromastoffe zu vermeiden, insbesondere während der Zeitspanne, die dem Vermischen des aromatragenden Adsorbens mit aromaarmen Kaffeeprodukt vorangeht. Nach erfolgter Vermischung wandert die überschüssige Feuchtigkeit, die gegebenenfalls im aromatragenden Adsorbens enthalten ist, in das aromaarme Produkt ab, welches vorgängig bis zur Erzielung eines stabilen Feuchtigkeitsgehaltes getrocknet worden ist. Da das aromatisierte Adsorbens in einer Menge von weniger als etwa 2% des Gewichtes des aromaarmen Materials zugesetzt werden kann, kann die Gesamtmenge der übertragenen Feuchtigkeit als unbedeutend bezeichnet werden.

Die vorliegende Erfindung ist in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen eingehender erläutert.

Beispiel 1

300 g gerösteter und gemahlener Kaffee wurden in eine mit CO&sub2; gespülte Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt eingefüllt. Eine zweite Parr-Bombe, die 200 g gefrierkondensiertes Mahlgas enthielt, wurde in ein auf 50°C erwärmtes Wasserbad gestellt, um das Gefrierkondensat zum Sublimieren zu bringen und eine Innentemperatur von etwa 24°C und einen Maximaldruck von etwa 63 bar zu erzeugen. Unter Verwendung einer Hochdruckrohrverbindung wurden die beiden Parr-Bomben dann während 3 Stunden bei Raumtemperatur gehalten. Die den gerösteten und gemahlenen Kaffee enthaltende Bombe wurde abgesondert und dann während 10 Stunden auf etwa -70°C gehalten. Anschließend wurde die Bombe entgast und auf 0°C erwärmt. Der auf diese Weise erhaltene aromatisierte geröstete und gemahlene Kaffee wies ein intensives Aroma von frisch geröstetem Kaffee auf.

Beispiel 2

200 g Mahlgasgefrierkondensat und 300 g gerösteter und normal gemahlener Kaffee (mittlere Teilchengröße 860 Mikron) wurden in eine Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt eingefüllt und unter einer CO&sub2;-Atmosphäre eingeschlossen. Es wurden drei Lagen Papiertücher als Adsorptionsmittel zwischen das Gefrierkondensat und den Kaffee eingelegt, um die von dem Gefrierkondensat abgegebene Feuchtigkeit aufzunehmen und das Zusammenbacken des gerösteten Kaffees zu verhindern. Der Inhalt der Bombe wurde innerhalb 3 Stunden auf Raumtemperatur (24°C) erwärmt, wobei sich ein Druck von etwa 42,3 bar entwickelte. Diese Bedingungen wurden während einer weiteren Stunde aufrechterhalten. Unter Verwendung von Trockeneis wurde die Bombe bis zu 20 Stunden gekühlt, bis der Innendruck auf den atmosphärischen Druck gesunken war. Dann wurde die Parr-Bombe unter Verwendung eines Eisbades auf 0°C erwärmt, wobei der Innendruck auf etwa14,8 bar stieg. Dann wurde langsam CO&sub2; aus dem System abgelassen. Unter einer CO&sub2;-Atmosphäre wurde die Parr- Bombe geöffnet, worauf der aromatisierte geröstete Kaffee herausgenommen und mit agglomeriertem sprühgetrocknetem Kaffeepulver in einer Menge von 0,58 Gew.-% (1 g pro 170 g Pulver) vermischt wurde. Die Mischung wurde unter CO&sub2; in einen Glasbehälter nicht eingeschlossen.

Beispiel 3

Es wurde die im Beispiel 2 beschriebene Arbeitsweise befolgt, wobei gerösteter und feingemahlener Kaffee (mittlere Teilchengröße 620 Mikron) und ganze Kaffeebohnen anstelle von normal gemahlenem Kaffee verwendet wurden. Die verschlossenen Behälter, die je eine dieser drei Produktvarianten enthielten, wurden periodisch sowohl organoleptisch als auch mittels eines CO&sub2;-Gaschromatographen (GC) geprüft und mit einer Blindprobe verglichen, welche durch Zugabe eines mit Mahlgasaroma angereicherten Kaffeeöls (Verhältnis Gefrierkondensat zu Öl 1,8 : 1) in einer Menge von 0,2% zu einer 170 g-Packung von agglomeriertem sprühgetrocknetem Kaffee aromatisiert worden war. Das aromatisierte Kaffeeöl wurde nach dem Hochdruck-Dekantierverfahren gemäß US-PS 41 19 736 hergestellt. Somit lag die Menge des bei der Herstellung der verschiedenen Proben verbrauchten Mahlgasgefrierkondensates auf einer vergleichbaren Stufe (0,67 g gegenüber 0,61 g pro Packung). In Tabelle I ist die relative Menge der in 1 ml des Kopfraumes ("headspace") in den verschlossenen Behältern enthaltenen Gesamtheit der flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen als Funktion der Zeit bei einer Lagerungstemperatur von 35°C angegeben.

Tabelle I Lagerungsbeständigkeit von aromatisiertem löslichem Kaffee bei 35°C - Mittlere GC-Meßwerte in Millionen (±10%)


Aus Tabelle I ist erkennbar, daß der lösliche Kaffee, der mit Partikeln aromatisierten gerösteten Kaffees mit verschiedenen Teilchengrößen aromatisiert worden war, bezüglich der Kopfraum-Meßwerte sehr gut abschnitt, und zwar unabhängig von der Anfangskonzentration des Aromas. Diese Angaben wurden durch organoleptische Bewertungen bestätigt.

Neben den GC-Messungen wurden die einzelnen Proben organoleptischen Bewertungen unterworfen, welche von einem Kollegium erfahrener Kaffeeschmecker vorgenommen wurden. Kurzgefasst besteht eine normale organoleptische Bewertung aus zwei Phasen. Die erste Phase besteht in der Bestimmung des Sauerstoffgehaltes des dicht verschlossenen Behälters unter Verwendung eines handelsüblichen -Sauerstoff-Analysiergerätes. Der Sauerstoffgehalt sollte unter 4% liegen. Der Verschluß des Behälters wird dann aufgebrochen, worauf die relative Qualität, die Intensität und die Art des Aromas im Kopfraum ("headspace") durch drei bis fünf erfahrene Schmecker,von denen jeder mit seinem eigenen Satz von Proben arbeitet, aufgezeichnet werden. Die Proben werden dann in üblicher Weise bezüglich ihrer relativen Intensitäten (Eindrucksstärke) in eine Skala von 1 (fehlende Intensität) bis 9 (sehr intensiv) und bezüglich ihrer relativen Qualitäten in eine Skala von 1 (sehr schlecht) bis 9 (ausgezeichnet) eingestuft. Die zweite Phase der Bewertung besteht darin, eine Tasse löslichen Kaffees zuzubereiten und für jede Tasse das relative "Flash"- Aroma und den Geschmack zu bewerten. Schließlich wird für jede Tasse eine visuelle Prüfung auf äußere Beschaffenheit der Flüssigkeitsoberfläche vorgenommen, wobei auf das mögliche Vorhandensein von Öl, geröstetem Kaffee oder anderem Material geachtet wird. Außerdem wurde für jede Probe die Flüssigkeit in den Tassen abdekantiert, um festzustellen, ob ein Bodensatz vorhanden war. Allgemein zeigte eine oberflächliche Prüfung, daß 40% der mit den normal gemahlenen Kaffeeproben hergestellten Tassen 1-5 Flecke auf der Flüssigkeitsoberfläche und/oder einen perkolatähnlichen Bodensatz aufweisen. Etwa 30 bis 40% der mit feingemahlenen Kaffeeproben zubereiteten Tassen wiesen nach Abdekantierung des Aufgußes einen unbedeutenden perkolatähnlichen Bodensatz auf. Die Oberflächen der verschiedenen Proben waren alle ölfrei. Die mit den Kaffeeöl enthaltenden Proben zubereiteten Tassen wiesen merkliche Mengen Öl auf der Flüssigkeitsoberfläche auf.

Die Tabellen II und III beziehen sich auf die durchschnittlichen Bewertungen der Schmecker bezüglich Eindrucksstärke und Qualität des von den Kaffeepackungen abgegebenen Aromas als Funktion der Lagerungszeit.

Tabelle II Einfluß der Lagerung bei 35°C auf die Einstufung der Eindrucksstärke des von der Packung abgegebenen Aromas (Eindrucksstärkeskala von 1 bis 9)


Tabelle III Einfluß der Lagerung bei 35°C auf die Qualtität des von der Kaffeepackung abgegebenen Aromas (Qualitätsskala von 1 bis 9)


Wie man aus den oben angeführten Resultaten ersehen kann, sind die Aromaeindrucksstärke und die Qualität der verschiedenen geprüften Proben mit denjenigen der mit Kaffeeöl aromatisierten Blindprobe vergleichbar. Die Gaschromatogramme der verschiedenen Proben zeigen, daß die Zusammensetzung des Kopfraumaromas aller dieser Proben derjenigen der Blindprobe ähnlich ist.

Nach zehnwöchiger Lagerung bei 35°C wurden die verschlossenen Packungen in einem Gebrauchstest bewertet, welcher den wirklichen täglichen Gebrauch durch den Verbraucher nachahmte. Die Resultate dieses Tests zeigten, daß alle drei Varianten von Proben eine Aromaeindrucksstärke und eine Aromaqualität aufwiesen, die mit denjenigen der ölhaltigen Blindprobe vergleichbar waren.

Beispiel 4

Verbrauchter Kaffeesatz wurde getrocknet, bis er einen Feuchtigkeitsgehalt von 7 Gew.-% aufwies. 300 g des Kaffeesatzes wurden in eine Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt, welche eine Bodenschicht von 200 g Mahlgasgefrierkondensat und eine darüber angeordnete Lage von Papiertuch enthielt, eingefüllt. Die Bombe wurde dann verschlossen und auf Raumtemperatur erwärmt (etwa 59,8 bar). Nach 3 Stunden wurde die Bombe mittels Trockeneis gekühlt, um den Innendruck auf den atmosphärischen Druck zu reduzieren. Die Bombe wurde dann in ein Eisbad eingestellt, auf 0°C erwärmt und entgast. Der aromatisierte Kaffeesatz wurde dann in einer Menge von 0,5% mit löslichem Kaffeepulver gemischt. Nach Lagerung unter inerten Bedingungen zeichnete sich das erhaltene Produkt durch ein ausgeprägtes und angenehmes kaffeeähnliches Aroma aus, das etwas grünere Noten aufwies als das Aroma der gemäß den Beispielen 2 und 3 hergestellten Produkte.

Beispiel 5

Dunkelgeröstete kolumbianische Kaffeebohnen wurden einer Kryopulverisierung unter Verwendung von flüssigem Stickstoff als kryogene Flüssigkeit unterworfen. Die gemahlenen Partikel, welche eine mittlere Teilchengröße von 125 Mikron aufwiesen, wurden in einer trockenen Atmosphäre gehalten. Die Partikel wurden dann mit Kaffeemahlgas-Gefrierkondensat im Gewichtsmengenverhältnis von 1,2 : 1 gut gemischt. Die Mischung wurde dann in ein vorgekühltes Gefäß, das eine nadellochartige Gasablassöffnung aufwies, verbracht und über Nacht bei -8°C gelagert. Die aromatisierten Partikel wurden dann in einer Menge von 0,2 Gew.-% mit sprühgetrocknetem Kaffeeagglomerat vermischt. Die Mischung wurde in einer inerten Atmosphäre in Glasbehälter verpackt. Nach längerem Lagern wiesen die Behälter ein angenehmes Kopfraumaroma auf.


Anspruch[de]
  1. 1. Aromatisiertes trockenes Kaffeeprodukt, insbesondere mit Kopfraum-Aroma, erhältlich durch Mischen eines aromaarmen Lebensmittelmaterials mit Partikeln, in denen über 0,2 Gew.-% flüchtige, aromatische Verbindungen adsorbiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil der aromatisierten Partikel 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Lebensmittelmaterial, beträgt und die aromatisierten Partikel als mindestens 1 Gew.-%, bezogen auf das pflanzliche Material, eines natürlichen Ölgehaltes aufweisendes pflanzliches Material mit im wesentlichen unlöslicher zellulärer Struktur aus Röstkaffee, geröstetem Getreide oder gerösteter Zichorie oder Gemischen davon, vorliegen.
  2. 2. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das aromaarme Lebensmittelmaterial ein lösliches Kaffeeprodukt ist und daß die aromatragenden Partikel in Mengen von 0,05 bis 2% vorhanden sind.
  3. 3. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das aromaarme Lebensmittelmaterial ein geröstetes Kaffeeprodukt, insbesondere entkoffeinierter Kaffee ist.
  4. 4. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das pflanzliche Material einen natürlichen Ölgehalt von mindestens 3 Gew.-% aufweist.






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