Lösliche Getränkepulver, wie z. B. sprühgetrocknete
Kaffeeprodukte, sind im Vergleich zu dem entsprechenden
Ausgangsmaterial, nämlich geröstetem und gemahlenem Kaffee,
verhältnismäßig aromaarm. Eine geringe Aromaintensität beobachtet man auch
bei gewissen Arten von geröstetem Kaffeematerial, z. B. bei den
meisten entkoffeinierten Kaffeeprodukten und den gespreßten
gerösteten Kaffeeprodukten, welche in den US-PS
19 03 362, 36 15 667 und 38 01 716
beschrieben sind. Diese aromaarmen Getränkeprodukte
enthalten ursprünglich eine geringe Menge Aroma, so daß beim
erstmaligen Öffnen des Produktes durch den Verbraucher nur ein
schwacher Aromaeindruck wahrgenommen wird; unabhängig davon, wie
groß die im Produkt enthaltene Aromamenge ist, wird das Aroma
beim erstmaligen Öffnen des Behälters rasch abgegeben, so daß
bei nachträglichem Öffnen des Behälters während der normalen
Gebrauchsdauer des Produktes nur wenig oder überhaupt kein Aroma
entwickelt wird.
Der Ausdruck
"Kaffeeprodukt" soll nicht nur zu 100% aus Kaffee bestehende Produkte,
sondern auch Kaffee-Ersatzprodukte oder gestreckte (verdünnte)
Kaffeeprodukte, welche aus geröstetem Getreide (z. B. Weizen),
Zichorie oder anderem pflanzlichem Material oder Mischungen dieser
Materialien mit Kaffee bestehen, umfassen.
Bisher haben sich die meisten Bemühungen, welche auf die
Bereicherung von Lebensmittelprodukten mit natürlichen Aroma
abzielten, auf die Zugabe von Aroma aus geröstetem Kaffee zu
löslichen Kaffeeprodukten, z. B. sprüh- oder gefriergetrockneten
Kaffeeprodukten, konzentriert.
Gegenwärtig wird nahezu allen auf dem Markt befindlichen
löslichen Kaffeeprodukten Kaffeeöl beigemischt, z. B. durch
Besprühen des löslichen Kaffees vor dem Verpacken entweder mit
reinem Kaffeeöl oder einem mit Aroma angereicherten Kaffeeöl. Das auf
diese Weise behandelte lösliche Kaffeeprodukt weist ein Aroma
auf, das demjenigen von nicht-entkoffeiniertem geröstetem und
gemahlenem Kaffee ähnlicher ist. Die Zugabe von Öl wird im
allgemeinen mittels der bekannten Ölbeschichtungstechnik [vgl. US-PS
31 48 070] oder durch
Öleinspritzung [vgl. US-PS 37 69 032]
durchgeführt. Gegenwärtig enthalten die im Handel
erhältlichen gerösteten Kaffeeprodukte kein zugesetztes Aroma. Alle
Versuche zur Erzeugung eines aromatischeren Produktes
konzentrieren sich auf die Konservierung der in den frisch gerösteten
Kaffeebohnen enthaltenen aromatischen Stoffe.
Kaffeeöl mit oder ohne Zusatz von Aromastoffen stellte
bisher das zur Aromatisierung von Kaffeematerial bevorzugte
Mittel dar, da die so erhaltenen Produkte immer noch als reine
Kaffeeprodukte bezeichnet werden können. Die zur Herstellung von Kaffeeöl
entwickelten Techniken (siehe Sivetz, "Coffee Processing Technology",
Bd. 2, Avi Publishing Company, 1963, Seiten 21 bis 30), z. B. die
Extraktion mit Lösungsmitteln oder Auspressen des Kaffeeöls aus
geröstetem Kaffee, sind nicht besonders günstig, da dem
Hersteller entweder lösungsmittelhaltiger gerösteter Kaffee oder
Preßkuchen zur Last bleiben, die beide entweder weiterverarbeitet oder
verworfen werden müssen. Die Zugabe von Öl zu Kaffeeprodukten hat
sich auch insofern als lästig erwiesen, als sich auf der Oberfläche
des aus dem ölhaltigen Produkt hergestellten flüssigen Getränkes
Öltröpfchen bilden können. Es wäre deshalb von Vorteil, wenn
aromatisiert Kaffeeprodukte entwickelt werden
könnten, bei welchen die Gesamtheit des Kaffeematerials oder
anderer pflanzlicher Materialien verwendet werden und auf die
Erzeugung oder Zugabe von Kaffeeöl oder anderem Glyceridmaterial
verzichtet werden könnte.
Gemäß der älteren DE-PS 29 40 526 wird ein
schwacharomatisches, lösliches Kaffeepulver, das 0,1 bis 2 Gew.-%
aromatisierte, mikroporöse, trockene, wasserlösliche Teilchen aus
pflanzlichem Material, insbesondere aus löslichen
Kaffeefeststoffen, eines durchschnittlichen Durchmessers von
weniger als 200 µm und einer Mikroporenstruktur vorgeschlagen,
bei der der Gipfel der im allgemeinen glockenförmigen
Porenvolumenverteilungskurve bei einem Porenradius zwischen 0,3
und 15 nm auftritt, enthält und die Teilchen in ihrer
Mikroporenstruktur 0,2 Gew.-% oder mehr (bezogen auf das
Teilchengewicht) an flüchtigen Kaffeearomen enthalten. Die zur
Aromatisierung verwendeten Aromen bestehen z. B. aus
Kaffeeölaromen oder aus bei der Verarbeitung (Rösten, Mahlen,
Dampfdestillieren, Vakuumdestillieren und dergl.) von
Kaffeebohnen anfallenden Kaffeearomen. Die aromatragenden
Teilchen besitzen eine genaue definierte Mikroporenstruktur.
Aus der DE-OS 28 26 042 ist ein Speisewürzmittel mit
Zitronengeschmack bekannt, bei dem an einem pulverförmigen
Trägerstoff in Form von Glukosesirup-Trocken-Substanz und
Gummiarabikum gebundenes Zitronenöl (Zitronenpulver),
Kochsalz beigemischt ist. Derartige Trägerstoffe für relativ
schwerflüchtiges Zitronenöl eignen sich mit Sicherheit nicht
zur Aufnahme und zum Festhalten leichtflüchtiger
Aromastoffe.
Gemäß der Erfindung werden Partikel von pflanzlichem
Material mit einer weitgehend unlöslichen zellularen Struktur
und einem natürlichen Ölgehalt von mindestens 1 Gew.-% und
vorzugsweise mindestens 3 Gew.-%, z. B. Kaffee, Getreide (z. B. Weizen)
oder Zichoriematerial, als Träger für Kaffeearoma verwendet,
welche Partikel in Form von gerösteten ganzen Kaffeebohnen oder von
zerkleinerten Partikeln von geröstetem Kaffee, Weizen oder
Zichorie, einschließlich gemahlenen oder kolloidal zerkleinerten
Partikeln, vorliegen. Die Partikel können aus
Preßrückständen von geröstetem Kaffee oder selbst aus verbrauchtem
geröstetem Kaffeegrund, z. B. dem bei der Herstellung von löslichem
Kaffee anfallenden Abfall, erhalten werden. Diese Partikel werden
derart mit flüchtigen aromatischen Stoffen in Berührung gebracht,
daß die aromatischen Stoffe in einer 0,1 Gew.-% übersteigenden
Menge eingeschlossen oder adsorbiert werden. Obschon es
theoretisch denkbar ist, aromatische Stoffe in Mengen bis zu etwa 5
Gew.-% zu adsorbieren, ist es nach dem heutigen Stand der Technik
schwierig, 1 Gew.-% übersteigende Konzentrationen zu erzielen.
Gewöhnliches geröstetes und gemahlenes Kaffeematerial, welchem
keine aromatischen Stoffe zugesetzt worden sind, enthalten
aromatische Stoffe in einer Menge von weniger als 0,05 Gew.-%. Die
erfindungsgemäß verwendeten aromatisierten Partikel enthalten
aromatische Stoffe vorzugsweise in einer Menge von 0,2 oder mehr
Gew.-%, normalerweise von etwa 0,5 Gew.-%. Dieses aromatisierte
geröstete Material wird mit aromaarmen Kaffeeprodukten in einem
Mengenverhältnis gemischt, welches die Erzielung des gewünschten
Aromas erlaubt. Wenn die unlöslichen oder nur teilweise löslichen
Partikel mit einem löslichen Pulver vermischt werden, verwendet
man die Partikel in einer Menge von ungefähr 0,05 bis 2%, um die
Menge des sich im rekonstituierten Produkt bildenden Bodensatzes
zu begrenzen. Eine Konzentration von nur 0,1 Gew.-% an aromatischen
Stoffen in den Partikeln würde normalerweise die Zugabe von mehr
als 5% dieser Partikel zu einem aromaarmen Kaffeeprodukt erfordern.
Wenn die aromatisierten Partikel mit einem unlöslichen Material
vermischt werden, wäre es selbstverständlich möglich, größere
Mengen, etwa bis zu 10 Gew.-%, zu verwenden.
Wenn man Partikel mit Korngrößen von weniger als
200 Mikron zu erhalten wünscht, haben sich die Methoden der
Kryopulverisierung, z. B. wie sie in der US-PS 39 65 267
beschrieben sind, als besonders günstig erwiesen. Gewöhnliches
lösliches Kaffeematerial, z. B. sprühgetrockneter oder
gefriergetrockneter Kaffee, hat sich bei Verwendung als Träger in dem
erfindungsgemäßen Verfahren nicht bewährt. Es wurde beobachtet,
daß lösliches Kaffeepulver nicht imstande ist, aromatische
Stoffe im gleichen Ausmaß oder in der gleichen Weise zu adsorbieren,
zurückzuhalten oder zu stabilisieren wie die erfindungsgemäß
verwendeten gerösteten Kaffee, Getreide- oder Zichoriematerialien.
Das Inberührungsbringen der gerösteten Partikel mit
aromatischen Stoffen zwecks Einschließung von Aroma in den
Partikeln kann nach zahlreichen und mannigfaltigen Methoden
durchgeführt werden. Man kann hohe Drücke und/oder niedere
Partikeltemperaturen verwenden, um eine maximale Aromaaufnahme zu
erzielen oder die zur Erzielung der gewünschten Aromakonzentration
erforderliche Zeit zu verkürzen; diese Bedingungen sind jedoch
nicht unumgänglich. Es ist jedoch normalerweise zweckmäßig, die
Menge der vor, während oder nach der Aromatisierung mit den
Partikeln in Berührung kommende Feuchtigkeit so niedrig wie möglich
zu halten. Der Feuchtigkeitsgehalt der gerösteten Partikel und
die Menge des Materials, welches den gerösteten Partikeln
aromatische Stoffe zuführt, sollten derart geregelt werden, daß der
Feuchtigkeitsgehalt der Partikel unter etwa 15 Gew.-% gehalten
wird. Zur Trennung der in den aromatragenden Gasströmen,
Aromagefrierprodukten oder flüssigen Aromakondensaten enthaltenen
Feuchtigkeit und aromatischen Stoffe können verschiedene
Methoden, wie Kondensation, Verdampfung, Ausspülen und/oder andere
Trennmethoden, angewendet werden. Es kann auch zweckmäßig sein,
die aromatischen Stoffe von einem Trägergas (z. B. CO&sub2;), in
welchem sie mitgeführt werden, abzutrennen. Unter den zur
Adsorption von aromatischen Stoffen an die gerösteten Partikel
geeigneten Methoden sind zu nennen: (1) Man füllt ein Gemisch der
gerösteten Partikel und eines kondensierten CO&sub2; enthaltenden
Aromagefrierproduktes in einem mit einer Entgasungsöffnung
versehenen Behälter ein, vorzugsweise bei Temperaturen über -40°C, und
läßt den CO&sub2;-Anteil des Gefrierproduktes absublimieren, (2) man
füllt die gerösteten Partikel und ein Aromagefrierkondensat in
einen oder zwei miteinander verbundene Druckbehälter ein und
läßt dann in dem das Gefrierkondensat enthaltenden Behälter die
Temperatur steigen, um das Gefrierkondensat zur Verdampfung
zubringen und einen erhöhten Druck zu erzeugen, (3) man vermischt
ein hochkonzentriertes wäßriges Aromakondensat mit den
gerösteten Partikeln in einem Mengenverhältnis, bei welchem die Partikel
nicht übermäßig befeuchtet werden, (4) man kondensiert
aromatische Stoffe auf tiefgekühlten gerösteten Partikeln, und (5) man
leitet einen feuchtigkeitsarmen aromatragenden Gasstrom durch ein
Bett oder eine Kolonne von gerösteten Partikeln hindurch.
Die zur Ausführung der vorliegenden Erfindung
geeigneten aromatischen Stoffe können aus irgendeiner der dem Fachmann
bekannten zahlreichen Quellen stammen. Je nach der Methode, die
zum Inberührungbringen angewendet wird, können die Aromen in Form
einer Komponente eines Gases, eines flüssigen Kondensates oder
eines kondensierten Gefrierproduktes verwendet werden. Unter den
verwendbaren Aromen sind zu nennen: Die Kaffeeölaromen, wie sie in
der US-PS 29 47 634 beschrieben sind,
die während des Röstens von grünem Kaffee erhaltenen Aromen, wie
sie in der US-PS 21 56 212 beschrieben sind, die
während des Mahlens von geröstetem Kaffee erhaltenen Aromen,
wie sie in der US-PS 30 21 218 beschrieben
sind, die aus geröstetem und gemahlenem Kaffee durch
Wasserdampfdestillation erhaltenen flüchtigen Aromen, wie sie in den US-PSen
25 62 206, 31 32 947,
32 44 521, 34 21 901, Nr.
35 32 507 und 36 15 665 beschrieben
sind, und die aus geröstetem und gemahlenem Kaffee durch
Vakuumdestillation erhaltenen Aromen, wie sie in den US-PSen
26 80 687 und 30 35 922
beschrieben sind. Es wäre natürlich auch möglich, flüchtige synthetische
chemische Verbindungen, welche den in geröstetem Kaffee
natürlicherweise vorkommenden aromatischen Stoffen entsprechen oder
ähnlich sind, zu verwenden. Wie der Fachmann ohne weiteres einsehen
wird, bewirkt die Zugabe von flüchtigen aromatischen Stoffen zu
Lebensmittelprodukten außer der gewünschten Verstärkung des
Aromas auch einen zusätzlichen Aromaeffekt im Zeitpunkt des
Gebrauchs des Produktes.
Gemäß einer der Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung wird ein Kaffeearomagas mit einem hohen
Kohlendioxydgehalt, vorzugsweise von mehr als 80 Gew.-%, aus einer industriellen
Kaffeemahlanlage gewonnen. Dieses Gas wird vorzugsweise durch
einen ersten Kühler hindurchgeleitet, in welchem es auf 2° bis
10°C gekühlt und der größte Teil der im Gas enthaltenen
Feuchtigkeit kondensiert wird. Das Gas wird dann einem mittels eines
verflüssigten Kühlgases, z. B. flüssigem Stickstoff, gekühlten
Kühler, z. B. einem mit einem Kühlmantel und einer
Abschabevorrichtung ausgerüsteten Wärmeaustauscher, zugeführt, in welchem
das Gas zu einem kohlendioxydhaltigen Gefrierprodukt kondensiert
wird.
Das Gefrierprodukt wird dann in ein Druckgefäß
verbracht, in welchem es auf mindestens -29°C, vorzugsweise auf
Temperaturen von etwa 2° bis 65°C, erwärmt wird, z. B. mittels
eines Wassermantels. Die Menge an Gefrierprodukt und die Ausmaße
des Druckgefäßes sind so bemessen, daß ein Gasdruck von
mindestens 6,8 Atmosphären im Gefäß oder den Gefäßen entsteht.
Nach Maßgabe der Erhöhung der Temperatur über etwa -56,6°C
verwandelt sich das im Gefrierprodukt enthaltene feste Kohlendioxyd
in eine aromahaltige flüssige Phase und/oder gesättigte Dampfphase.
Man läßt dann den aromahaltigen Kohlendioxyddampf mit
dem gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerial in
Berührung kommen, entweder im gleichen Gefäß, in welchem das
Gefrierprodukt verdampft, oder in einem zweiten Gefäß, welches mit
dem aromahaltigen Kohlendioxyddampf gespiesen wird. Wenn zwei
oder mehrere Gefäße verwendet werden, so ist, wie der Fachmann
leicht einsehen wird, das Gesamtinhaltvolumen aller Gefäße und
der Verbindungsgleitungen dem im System entwickelten Druck
umgekehrt proportional.
Am Ende der gewünschten Berührungszeit wird das das
aromaarme geröstete Adsorbens enthaltende Gefäß, wenn
erforderlich, abgesondert und dann gekühlt, normalerweise auf eine unter
0°C und vorzugsweise unter -45°C liegende Temperatur, bevor es
entgast wird. Diese Kühloperation bewirkt eine zusätzliche
Adsorption von Kaffeearoma infolge des Adsorptionsvermögens des
Adsorbens (d. h. der kapillaren Kondensation mit der mikroporösen
Struktur). Es wäre natürlich möglich, diese zusätzliche
Adsorption durch Kühlung auf eine Temperatur, bei welcher sich wieder
ein Gefrierprodukt bilden würde, maximal zu erhöhen. In diesem
Zeitpunkt würde der Druck im Gefäß angenähert dem atmosphärischen
Druck entsprechen. Es ist dann normalerweise zweckmäßig, das
Gefäß zu erwärmen und zu entgasen, um das Kohlendioxyd zu
entfernen und die Temperatur des Inhalts über 0°C zu erhöhen.
Wenn für das Gefrierprodukt und adsorbierende Material
getrennte Gefäße verwendet werden, so ist es möglich, einen
Teil der aromatischen Stoffe, die gegebenenfalls zusammen mit dem
Kohlendioxyd aus dem das Adsorbens enthaltenden Gefäß abgeführt
werden, zurückzugewinnen. Man kann dies dadurch bewerkstelligen,
daß man das Gefriergefäß absondert und kühlt, um das
Kohlendioxyd erneut zu einem Gefrierprodukt zu kondensieren. Wenn dieses
gekühlte Gefriergefäß an die Abgasleitung des Adsorbiergefäßes
angeschlossen wird, so entweichen die abgegebenen Dämpfe in das
Gefriergefäß, in welchem sie sich kondensieren und zum
Aromatisieren weiterer Mengen gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder
Zichoriematerials zur Verfügung stehen.
Die spezifische Teilchengröße des gemäß der
vorliegenden Erfindung zu aromatisierenden gerösteten Kaffee-, Weizen-
und/oder Zichoriematerials hat sich als nicht kritisch erwiesen.
Der Zweck, zu welchem die aromatragenden Partikel bestimmt sind,
ist maßgebend für die Teilchengröße. Es kann beispielsweise
beabsichtigt sein, (1) ganze Kaffeebohnen zu aromatisieren, von
denen einige einem mit einem gerösteten und gemahlenen oder
löslichen Kaffeeprodukt gefüllten Behälter einverleibt werden
könnten, um ein Produkt von besonderem Aussehen zu erhalten, (2)
geröstete Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriepartikel zu
aromatisieren, deren Teilchengröße derjenigen des gerösteten und
gemahlenen Produktes entspricht, mit welchem die Partikel vermischt
werden sollen, und (3) zur Beimischung zu einem löslichen
Kaffeeprodukt bestimmte Partikel mit einer
Teilchengröße von 840 Mikron oder
kleinerer Teilchengröße zu aromatisieren. Feingemahlenes geröstetes
Material mit einer Teilchengröße von weniger als 200 Mikron und
vorzugsweise von etwa 25 Mikron kann vorteilhafterweise nach der aus der US-PS
39 65 267 bekannten Kryopulverisierungsmethode
erhalten werden. Man kann auch Partikel mit kolloidaler
Teilchengröße verwenden.
Es wird angenommen, daß ein Ölgehalt der gerösteten
Partikel von mindestens 1%, vorzugsweise von mindestens 3%, die
Fähigkeit der zellularen Partikel, aromatische Stoffe einzuschließen,
verbessert. Diese Verbesserung zeigt sich darin, daß eine
größere Menge aromatischer Stoffe und/oder ein breiteres
Spektrum von aromatischen Stoffen adsorbiert wird. Es wurde ferner
festgestellt, daß diese Ölkomponente einen nützlichen Zweck
erfüllen kann, wenn ein gemäß der vorliegenden Erfindung erzeugtes
aromatisiertes gepulvertes Lebensmittelmaterial in Glasbehältern
verpackt wird, indem selbst kleinste Mengen von in dem verpackten
Produkt enthaltenem Öl die feinen Materialpartikel daran hindern,
an der Innenseite des Glasbehälters anzuhaften, was möglicherweise
einen unansehnlichen Eindruck erwecken könnte.
Der Feuchtigkeitsgehalt des als Ausgangsmaterial
verwendeten gerösteten Kaffee-, Weizen- und/oder Zichoriematerials
sollte unter etwa 7% liegen, um Schwierigkeiten bezüglich der
Beständigkeit der fixierten Aromastoffe zu vermeiden, insbesondere
während der Zeitspanne, die dem Vermischen des aromatragenden
Adsorbens mit aromaarmen Kaffeeprodukt vorangeht. Nach erfolgter
Vermischung wandert die überschüssige Feuchtigkeit, die
gegebenenfalls im aromatragenden Adsorbens enthalten ist, in das aromaarme
Produkt ab, welches vorgängig bis zur Erzielung eines stabilen
Feuchtigkeitsgehaltes getrocknet worden ist. Da das aromatisierte
Adsorbens in einer Menge von weniger als etwa 2% des Gewichtes
des aromaarmen Materials zugesetzt werden kann, kann die
Gesamtmenge der übertragenen Feuchtigkeit als unbedeutend bezeichnet
werden.
Die vorliegende Erfindung ist in den nachfolgenden
Ausführungsbeispielen eingehender erläutert.
Beispiel 1
300 g gerösteter und gemahlener Kaffee wurden in eine
mit CO&sub2; gespülte Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt eingefüllt. Eine
zweite Parr-Bombe, die 200 g gefrierkondensiertes Mahlgas
enthielt, wurde in ein auf 50°C erwärmtes Wasserbad gestellt, um das
Gefrierkondensat zum Sublimieren zu bringen und eine
Innentemperatur von etwa 24°C und einen Maximaldruck von etwa 63 bar
zu erzeugen. Unter Verwendung einer Hochdruckrohrverbindung
wurden die beiden Parr-Bomben dann während 3 Stunden bei
Raumtemperatur gehalten. Die den gerösteten und gemahlenen Kaffee
enthaltende Bombe wurde abgesondert und dann während 10 Stunden auf etwa
-70°C gehalten. Anschließend wurde die Bombe entgast und auf 0°C
erwärmt. Der auf diese Weise erhaltene aromatisierte geröstete
und gemahlene Kaffee wies ein intensives Aroma von frisch
geröstetem Kaffee auf.
Beispiel 2
200 g Mahlgasgefrierkondensat und 300 g gerösteter und
normal gemahlener Kaffee (mittlere Teilchengröße 860 Mikron)
wurden in eine Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt eingefüllt und unter
einer CO&sub2;-Atmosphäre eingeschlossen. Es wurden drei Lagen
Papiertücher als Adsorptionsmittel zwischen das Gefrierkondensat und den
Kaffee eingelegt, um die von dem Gefrierkondensat abgegebene
Feuchtigkeit aufzunehmen und das Zusammenbacken des gerösteten Kaffees
zu verhindern. Der Inhalt der Bombe wurde innerhalb 3 Stunden auf
Raumtemperatur (24°C) erwärmt, wobei sich ein Druck von etwa 42,3 bar
entwickelte. Diese Bedingungen wurden während einer
weiteren Stunde aufrechterhalten. Unter Verwendung von Trockeneis
wurde die Bombe bis zu 20 Stunden gekühlt, bis der Innendruck auf
den atmosphärischen Druck gesunken war. Dann wurde die Parr-Bombe
unter Verwendung eines Eisbades auf 0°C erwärmt, wobei der
Innendruck auf etwa14,8 bar stieg. Dann wurde langsam CO&sub2; aus
dem System abgelassen. Unter einer CO&sub2;-Atmosphäre wurde die Parr-
Bombe geöffnet, worauf der aromatisierte geröstete Kaffee
herausgenommen und mit agglomeriertem sprühgetrocknetem Kaffeepulver in
einer Menge von 0,58 Gew.-% (1 g pro 170 g Pulver) vermischt wurde.
Die Mischung wurde unter CO&sub2; in einen Glasbehälter nicht
eingeschlossen.
Beispiel 3
Es wurde die im Beispiel 2 beschriebene Arbeitsweise
befolgt, wobei gerösteter und feingemahlener Kaffee (mittlere
Teilchengröße 620 Mikron) und ganze Kaffeebohnen anstelle von normal
gemahlenem Kaffee verwendet wurden. Die verschlossenen Behälter,
die je eine dieser drei Produktvarianten enthielten, wurden
periodisch sowohl organoleptisch als auch mittels eines
CO&sub2;-Gaschromatographen (GC) geprüft und mit einer Blindprobe verglichen,
welche durch Zugabe eines mit Mahlgasaroma angereicherten
Kaffeeöls (Verhältnis Gefrierkondensat zu Öl 1,8 : 1) in einer Menge
von 0,2% zu einer 170 g-Packung von agglomeriertem
sprühgetrocknetem Kaffee aromatisiert worden war. Das aromatisierte Kaffeeöl
wurde nach dem Hochdruck-Dekantierverfahren gemäß US-PS
41 19 736 hergestellt. Somit lag die Menge des
bei der Herstellung der verschiedenen Proben verbrauchten
Mahlgasgefrierkondensates auf einer vergleichbaren Stufe (0,67 g
gegenüber 0,61 g pro Packung). In Tabelle I ist die relative
Menge der in 1 ml des Kopfraumes ("headspace") in den
verschlossenen Behältern enthaltenen Gesamtheit der flüchtigen
Kohlenwasserstoffverbindungen als Funktion der Zeit bei einer
Lagerungstemperatur von 35°C angegeben.
Tabelle ILagerungsbeständigkeit von aromatisiertem löslichem Kaffee bei
35°C - Mittlere GC-Meßwerte in Millionen (±10%)
Aus Tabelle I ist erkennbar, daß der lösliche Kaffee,
der mit Partikeln aromatisierten gerösteten Kaffees mit
verschiedenen Teilchengrößen aromatisiert worden war, bezüglich der
Kopfraum-Meßwerte sehr gut abschnitt, und zwar unabhängig von der
Anfangskonzentration des Aromas. Diese Angaben wurden durch
organoleptische Bewertungen bestätigt.
Neben den GC-Messungen wurden die einzelnen Proben
organoleptischen Bewertungen unterworfen, welche von einem Kollegium
erfahrener Kaffeeschmecker vorgenommen wurden. Kurzgefasst
besteht eine normale organoleptische Bewertung aus zwei Phasen. Die
erste Phase besteht in der Bestimmung des Sauerstoffgehaltes des
dicht verschlossenen Behälters unter Verwendung eines handelsüblichen
-Sauerstoff-Analysiergerätes. Der
Sauerstoffgehalt sollte unter 4% liegen. Der Verschluß des Behälters
wird dann aufgebrochen, worauf die relative Qualität, die
Intensität und die Art des Aromas im Kopfraum ("headspace") durch drei
bis fünf erfahrene Schmecker,von denen jeder mit seinem eigenen
Satz von Proben arbeitet, aufgezeichnet werden. Die Proben werden
dann in üblicher Weise bezüglich ihrer relativen Intensitäten
(Eindrucksstärke) in eine Skala von 1 (fehlende Intensität) bis
9 (sehr intensiv) und bezüglich ihrer relativen Qualitäten in
eine Skala von 1 (sehr schlecht) bis 9 (ausgezeichnet) eingestuft.
Die zweite Phase der Bewertung besteht darin, eine Tasse
löslichen Kaffees zuzubereiten und für jede Tasse das relative "Flash"-
Aroma und den Geschmack zu bewerten. Schließlich wird für jede
Tasse eine visuelle Prüfung auf äußere Beschaffenheit der
Flüssigkeitsoberfläche vorgenommen, wobei auf das mögliche
Vorhandensein von Öl, geröstetem Kaffee oder anderem Material geachtet
wird. Außerdem wurde für jede Probe die Flüssigkeit in den
Tassen abdekantiert, um festzustellen, ob ein Bodensatz vorhanden war.
Allgemein zeigte eine oberflächliche Prüfung, daß 40% der mit den
normal gemahlenen Kaffeeproben hergestellten Tassen 1-5 Flecke
auf der Flüssigkeitsoberfläche und/oder einen perkolatähnlichen
Bodensatz aufweisen. Etwa 30 bis 40% der mit feingemahlenen
Kaffeeproben zubereiteten Tassen wiesen nach Abdekantierung des
Aufgußes einen unbedeutenden perkolatähnlichen Bodensatz auf. Die
Oberflächen der verschiedenen Proben waren alle ölfrei. Die mit
den Kaffeeöl enthaltenden Proben zubereiteten Tassen wiesen
merkliche Mengen Öl auf der Flüssigkeitsoberfläche auf.
Die Tabellen II und III beziehen sich auf die
durchschnittlichen Bewertungen der Schmecker bezüglich Eindrucksstärke
und Qualität des von den Kaffeepackungen abgegebenen Aromas als
Funktion der Lagerungszeit.
Tabelle IIEinfluß der Lagerung bei 35°C auf die Einstufung der
Eindrucksstärke des von der Packung abgegebenen Aromas
(Eindrucksstärkeskala von 1 bis 9) Tabelle IIIEinfluß der Lagerung bei 35°C auf die Qualtität des von der
Kaffeepackung abgegebenen Aromas (Qualitätsskala von 1 bis 9)
Wie man aus den oben angeführten Resultaten ersehen kann,
sind die Aromaeindrucksstärke und die Qualität der verschiedenen
geprüften Proben mit denjenigen der mit Kaffeeöl aromatisierten
Blindprobe vergleichbar. Die Gaschromatogramme der verschiedenen
Proben zeigen, daß die Zusammensetzung des Kopfraumaromas aller
dieser Proben derjenigen der Blindprobe ähnlich ist.
Nach zehnwöchiger Lagerung bei 35°C wurden die
verschlossenen Packungen in einem Gebrauchstest bewertet, welcher den
wirklichen täglichen Gebrauch durch den Verbraucher nachahmte. Die
Resultate dieses Tests zeigten, daß alle drei Varianten von Proben
eine Aromaeindrucksstärke und eine Aromaqualität aufwiesen, die
mit denjenigen der ölhaltigen Blindprobe vergleichbar waren.
Beispiel 4
Verbrauchter Kaffeesatz wurde getrocknet, bis er einen
Feuchtigkeitsgehalt von 7 Gew.-% aufwies. 300 g des Kaffeesatzes
wurden in eine Parr-Bombe von 2 Liter Inhalt, welche eine
Bodenschicht von 200 g Mahlgasgefrierkondensat und eine darüber
angeordnete Lage von Papiertuch enthielt, eingefüllt. Die Bombe wurde
dann verschlossen und auf Raumtemperatur erwärmt (etwa 59,8 bar).
Nach 3 Stunden wurde die Bombe mittels Trockeneis gekühlt,
um den Innendruck auf den atmosphärischen Druck zu reduzieren. Die
Bombe wurde dann in ein Eisbad eingestellt, auf 0°C erwärmt und
entgast. Der aromatisierte Kaffeesatz wurde dann in einer Menge
von 0,5% mit löslichem Kaffeepulver gemischt. Nach Lagerung unter
inerten Bedingungen zeichnete sich das erhaltene Produkt durch
ein ausgeprägtes und angenehmes kaffeeähnliches Aroma aus, das
etwas grünere Noten aufwies als das Aroma der gemäß den
Beispielen 2 und 3 hergestellten Produkte.
Beispiel 5
Dunkelgeröstete kolumbianische Kaffeebohnen wurden einer
Kryopulverisierung unter Verwendung von flüssigem Stickstoff als
kryogene Flüssigkeit unterworfen. Die gemahlenen Partikel, welche
eine mittlere Teilchengröße von 125 Mikron aufwiesen, wurden in
einer trockenen Atmosphäre gehalten. Die Partikel wurden dann mit
Kaffeemahlgas-Gefrierkondensat im Gewichtsmengenverhältnis von
1,2 : 1 gut gemischt. Die Mischung wurde dann in ein vorgekühltes
Gefäß, das eine nadellochartige Gasablassöffnung aufwies,
verbracht und über Nacht bei -8°C gelagert. Die aromatisierten
Partikel wurden dann in einer Menge von 0,2 Gew.-% mit
sprühgetrocknetem Kaffeeagglomerat vermischt. Die Mischung wurde in einer
inerten Atmosphäre in Glasbehälter verpackt. Nach längerem Lagern
wiesen die Behälter ein angenehmes Kopfraumaroma auf.
Anspruch[de]
1. Aromatisiertes trockenes Kaffeeprodukt, insbesondere mit
Kopfraum-Aroma, erhältlich durch Mischen eines
aromaarmen Lebensmittelmaterials mit Partikeln, in denen
über 0,2 Gew.-% flüchtige, aromatische Verbindungen
adsorbiert sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anteil der aromatisierten Partikel 0,05 bis
10 Gew.-%, bezogen auf das Lebensmittelmaterial, beträgt
und die aromatisierten Partikel als mindestens 1 Gew.-%,
bezogen auf das pflanzliche Material, eines natürlichen
Ölgehaltes aufweisendes pflanzliches Material mit im
wesentlichen unlöslicher zellulärer Struktur aus
Röstkaffee, geröstetem Getreide oder gerösteter Zichorie
oder Gemischen davon, vorliegen.
2. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das aromaarme Lebensmittelmaterial ein lösliches
Kaffeeprodukt ist und daß die aromatragenden Partikel
in Mengen von 0,05 bis 2% vorhanden sind.
3. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das aromaarme Lebensmittelmaterial ein geröstetes
Kaffeeprodukt, insbesondere entkoffeinierter Kaffee
ist.
4. Produkt nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das pflanzliche Material einen natürlichen Ölgehalt
von mindestens 3 Gew.-% aufweist.