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Dokumentenidentifikation DE3012943C2 18.01.1990
Titel Registrierkasse
Anmelder Sugimori, Hideo, Kyoto, JP
Erfinder Sugimori, Hideo, Kyoto, JP
Vertreter Neugebauer, E., Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 8000 München
DE-Anmeldedatum 02.04.1980
DE-Aktenzeichen 3012943
Offenlegungstag 02.04.1981
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse G07G 1/00
IPC-Nebenklasse B41J 3/54   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Registrierkasse mit einem Gehäuse, das oben eine sich in dessen Breitenrichtung erstreckende lange schmale Fläche aufweist, und mit einem Rechnungsdrucker, der einen Druckkopf, eine darunter angeordnete drucktischartige Auflagefläche für die zu bedruckenden Rechnungen, einen unmittelbar oberhalb dieser Auflagefläche angeordneten, an drei Seiten offenen Schlitz zum Einführen der zu bedruckenden Rechnung und Mittel, um eine zu bedruckende Rechnung relativ zum Druckkopf zu justieren, sowie eine Transporteinrichtung umfaßt, um die zu bedruckende Rechnung auf der drucktischartigen Auflagefläche und durch den an drei Seiten offenen Schlitz vorzubewegen.

Eine derartige Registrierkasse ist aus der DE-OS 22 43 922 bekannt.

Bei der bekannten Registrierkasse ist ein Rechnungsdrucker im linken Teil eines Registrierkassengehäuses angeordnet, wobei ein Schlitz zum Einführen der Rechnungen und eine drucktischartige Auflagefläche an der linken Gehäuseseite angeordnet sind, wobei die Anordnung derart ist, daß die Auflagefläche seitlich aus dem Registrierkassengehäuse herausragt. Eine zu bedruckende Rechnung wird vom vorderen Teil der Registrierkasse aus nach hinten vorgeschoben und während dieser Bewegung bedruckt. Auf der linken Seite der Registrierkasse sind im Bereich der Auflagefläche Mittel vorgesehen, durch welche eine Druckzeile auf der Rechnung einjustiert werden kann. Diese Anordnung der Justierung ist allerdings kompliziert und für die Bedienungsperson unbequem, denn sie muß ihren Kopf nach links neigen, wenn sie die Justierung einer Rechnung überprüfen will. Außerdem muß die Bedienungsperson die Rechnung mit der linken Hand einführen. Diese erzwungene Körperhaltung führt bei der Bedienungsperson zu Ermüdungserscheinungen. Außerdem besteht bei der bekannten Registierkasse der Nachteil, daß an ihrer linken Seite ein freier Raum vorhanden sein muß, um die Rechnungen handhaben zu können, in den die Auflagefläche hineinragt.

Ferner sind Registrierkassen bekannt und in großem Umfang in Gebrauch, bei denen ein Drucker mit drei Stationen vorhanden ist. Zwei Beispiele für solche bekannten Registrierkassen sind in Fig. 8 und 9 dargestellt. Bei der Registrierkasse nach Fig. 8 befindet sich ein Drucker mit drei Stationen im linken Teil eines Gehäuses 1, und die Druckeranordnung ist mit einem Schlitz 2 versehen, in den man eine Rechnung einführen kann. In dem Schlitz 2 ist eine Auflageplatte 3 für eine Rechnung angeordnet, wobei die Anordnung derart ist, daß die Auflageplatte in der aus Fig. 8 ersichtlichen Weise aus dem Gehäuse 1 herausragt. Die Rechnung wird vom vorderen Teil der Registrierkasse aus nach hinten vorgeschoben und während dieser Bewegung bedruckt. Das Gehäuse 1 weist auf seiner linken Seite eine Druckzeilenmarkierung 4 auf, durch welche die erste Druckzeile auf der Rechnung bezeichnet wird. Diese Anordnung der Druckzeilenmarkierung ist allerdings für die Bedienungsperson unbequem, denn sie muß ihren Kopf nach links neigen, wenn sie die Rechnung mit ihrer ersten Druckzeile auf die Markierung ausrichten will. Außerdem muß die Bedienungsperson die Rechnung mit der linken Hand einführen. Diese erzwungene Körperhaltung führt bei der Bedienungsperson zu Ermüdungserscheinungen. Außerdem besteht ein Nachteil darin, daß im Bereich der linken Seite der Registrierkasse ein freier Raum vorhanden sein muß, in den die Auflageplatte 3 hineinragt.

Ein weiteres Beispiel für eine bekannte Registrierkasse ist in Fig. 9 dargestellt; in diesem Fall ist ein Drucker 6 mit zwei Stationen im linken Teil der Registrierkasse angeordnet, während ein Rechnungsdrucker 7 auf der rechten Seite auf dem Gehäuse 10 angeordnet ist, so daß die Anordnung insgesamt eine Registrierkasse mit drei Druckstationen bildet. Auch in diesem Fall wird die zu bedruckende Rechnung von der Vorderseite der Registrierkasse aus nach hinten zugeführt. Bei der Registrierkasse nach Fig. 9 handelt es sich um die Type 327 der Data Terminal System Inc., Massachusetts, USA.

Gemäß Fig. 9 hat das Gehäuse 10 oben eine rechteckige lange schmale Fläche von relativ großer Ausdehnung in Breitenrichtung der Registrierkasse und relativ geringer Abmessung senkrecht zur Breitenrichtung. Daher muß die Auflageplatte 8 für die Rechnungen auf dem Gehäuse innerhalb eines begrenzten Bereiches angeordnet werden und im Vergleich zur Breite der Registrierkasse eine geringe Länge erhalten. Außerdem kann man die Auflageplatte nicht nach vorn verlängern, da sie die Bedienungsperson behindern würde; auch eine Verlängerung nach hinten wäre nur möglich, wenn zusätzlicher Raum auf der Rückseite der Registrierkasse verfügbar wäre. Die Druckzeilenmarkierung 11 ist wiederum auf der linken Seite der Druckeranordnung 7 angeordnet, was für die Bedienungsperson unbequem ist. Wegen der geringen Länge der Auflageplatte 8 neigt die zu bedruckende Rechnung dazu, gemäß Fig. 9 schlaff herabzuhängen, so daß sie durch die Bedienungsperson in ihrer Lage gehalten werden muß. Auch nach der Beendigung des Druckvorgangs muß die Bedienungsperson die Rechnung festhalten, damit sie nicht von der Registrierkasse herabgleitet. Auch dies erweist sich für die Bedienungsperson als unbequem.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Registrierkasse zu schaffen, die eine bequemere Handhabung auch großformatiger zu bedruckender Rechnungen, insbesondere eine parallaxenfreie Ausrichtung bezüglich einer Druckzeilen- Markierung und einen platzsparenden Aufbau ermöglicht.

Zur Lösung dieser Aufgabe sind - ausgehend von der eingangs genannten Registrierkasse - die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs angegebenen Mittel vorgesehen.

Die erfindungsgemäße Registrierkasse bietet den Vorteil, daß von der langen, schmalen oberen Fläche des Registrierkassengehäuses ein besonders zweckmäßiger Gebrauch gemacht wird, indem die Rechnungen auf dieser Fläche des Registrierkassengehäuses im wesentlichen vollständig abgestützt und auf ihr in Breitenrichtung der Registrierkasse transportiert werden, so daß die Bedienungsperson sie auf ungezwungene Weise handhaben kann. Ferner befindet sich die Druckzeilenmarkierung im direkten Blickbereich der Bedienungsperson. Weiter bietet die erfindungsgemäße Registrierkasse den Vorteil, daß ein freier Raum an ihrer linken Seite nicht erforderlich ist.

Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Registrierkasse ist im Patentanspruch 2 gekennzeichnet.

Im folgenden wird die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:

Fig. 1 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Registrierkasse;

Fig. 2 eine teilweise auseinandergezogene Schrägansicht der Registrierkasse nach Fig. 1;

Fig. 3 einen vergrößerten senkrechten Schnitt durch den Rechnungsdrucker der Registrierkasse nach Fig. 1;

Fig. 4 eine Schrägansicht einer abgeänderten Ausführungsform einer Registrierkasse nach der Erfindung;

Fig. 5 das Blockschaltbild einer Registrierkasse;

Fig. 6 eine zeilenweise zu bedruckende Rechnung;

Fig. 7 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung der Arbeitsschritte zum Bedrucken einer Rechnung; und

Fig. 8 und 9 jeweils eine Registrierkasse bekannter Bauart in perspektivischer Ansicht.

Die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Registrierkasse weist ein Registrierkassengehäuse 11 auf, in dem sich ein Drucker 14 mit zwei Stationen befindet und weist ferner eine Tastatur 12 und ein Anzeigefenster 13 auf. In einem Nebengehäuse 15, das gemäß Fig. 3 am Gestell 22 des Hauptteils mit Hilfe von Schrauben 27 (Fig. 3) befestigt ist, befindet sich ein Rechnungsdrucker. Das Nebengehäuse 15 weist einen Schlitz 16 auf, und der diesem Schlitz entsprechende Teil der Oberseite 25 des Gehäuses 11 ist mit einem Ausschnitt 25&min; versehen, der das Gehäuse 15 aufnimmt und durch eine Auflageplatte 24 für die zu bedruckenden Rechnungen verdeckt ist. Die Auflageplatte 24 ist mit einem Ausschnitt 26 und an ihrem hinteren Rand mit einer Führung 23 versehen. Der Schlitz 16 des Gehäuses ist gegenüber dem Ausschnitt 26 der Auflageplatte 24 so angeordnet, daß eine Transportwalze 19 und eine Andruckwalze 20 einer Transporteinrichtung 31 zusammenarbeiten können. Hierauf wird im folgenden näher eingegangen. Der Rechnungsdrucker umfaßt einen Druckkopf 21 und die Transporteinrichtung 31. In Fig. 1 bezeichnet die Bezugszahl 18 eine Druckzeilenmarkierung, die anzeigt, wo der Druckvorgang beginnt. Das Gehäuse 15 weist ein Fenster 29 auf, hinter dem innerhalb des Gehäuses eine Lampe 30 angeordnet ist.

Im folgenden ist der Aufbau des Rechnungsdruckers anhand von Fig. 3 im einzelnen beschrieben.

Zu der Transporteinrichtung 31 gehören die Transportwalze 19 und die Andruckwalze 20; die Transportwalze 19 wird durch einen Elektromotor 32 über ein Zahnradgetriebe angetrieben. Die Transportwalze 19 und die Andruckwalze 20 drehen sich gemäß Fig. 3 in Richtung der Pfeile, um die zu bedruckende Rechnung A gemäß Fig. 3 von rechts nach links zu bewegen. Die Andruckwalze 20 ist auf einem Hebel 33 gelagert, dessen eines Ende mit dem Gehäuse 15 durch eine Schraubenfeder 34 verbunden ist, während sein anderes Ende mit einem Elektromagneten 35 gekuppelt ist. Wird der Elektromagnet eingeschaltet, wird die Andruckwalze 20 entgegen der Kraft der Schraubenfeder 34 zur Anlage an der Transportwalze 19 gebracht; wird der Elektromagnet abgeschaltet, bewirkt die Schraubenfeder 34, daß die Andruckwalze 20 nach unten von der Transportwalze 19 abgehoben und in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt wird. Um die Reibung zwischen den beiden Walzen und der Rechnung A zu vergrößern, können die Walzen aus Gummi bestehen oder an ihren Umfangsflächen mit Gummi überzogen sein.

Als Rechnungsdrucker wird ein Matrixdrucker verwendet, zu dem ein im folgenden einfach als Druckkopf 21 bezeichneter Punktmatrix- Druckkopf gehört, mit dem eine Abtasteinrichtung zusammenarbeitet, die den Druckkopf veranlaßt, die Oberfläche der Rechnung A zu überstreichen und jeweils eine Zeile zu drucken. In Fig. 3 bewegt sich der Druckkopf 21 im rechten Winkel zur Zeichenebene, d. h. auf die Bedienungsperson zu bzw. von ihr weg, wobei die Bedienungsperson vor der Registrierkasse steht. Fig. 6 zeigt ein Beispiel für eine bedruckte Rechnung, bei der jedes einzelne Schriftzeichen durch eine 5×7- Punktmatrix gebildet wird. Mit Hilfe dieser Schriftzeichen wird jeweils eine einzige Zeile gedruckt. Zu dem Druckkopf gehören sieben Drucknadeln, die durch eine in Fig. 5 erkennbare Zentraleinheit 42 nach Bedarf betätigt werden. Diese Zentraleinheit dient auch dazu, den Druckkopf zu veranlassen, die Oberfläche der Rechnung zu überstreichen. Dem Druckkopf 21 wird ein Farbband von einer Vorratsspule 36 aus zugeführt. Während einer einzigen Zeilenbewegung des Druckkopfes werden die Drucknadeln nach Bedarf betätigt, um gemäß Fig. 6 eine Zeile 37 zu drucken. In diesem Stadium wird die Andruckwalze 20 außer Berührung mit der Transportwalze 19 gehalten, da der Elektromagnet 35 abgeschaltet ist. Nachdem eine vollständige Zeile 37 gedruckt worden ist, wird der Elektromagnet durch die Zentraleinheit 42 eingeschaltet, um die Andruckwalze 20 zur Anlage an der Transportwalze 19 zu bringen. Hierdurch wird die Rechnung A in der Längsrichtung nur entsprechend einem Zeilenabstand transportiert, woraufhin die nächste Zeile 38 gedruckt wird. Auf diese Weise wird der gesamte Druckvorgang Zeile für Zeile bei intermittierendem Längsvorschub der Rechnung durchgeführt.

Im folgenden wird der Betriebsablauf anhand eines typischen Beispiels näher erläutert.

Die Rechnung A wird durch die Bedienungsperson in den Schlitz 16 eingeführt, und die erste zu bedruckende Zeile wird auf die Druckzeilenmarkierung 18 eingestellt. Dies entspricht der Papierhandhabungsphase 44&min; nach Fig. 7. Das Eingangssignal wird der Zentraleinheit 42 während der Phase 39 von der Tastatur 12 aus zugeführt, um die Zeilendruckereinheit in Betrieb zu setzen. Während der Phase 40 wird der Elektromotor 32 eingeschaltet, und gleichzeitig wird während der Phase 41&min; der Druckkopf veranlaßt, eine Abtastbewegung auszuführen, während die Drucknadeln im Verlauf der Phase 42&min; durch die Zentraleinheit nach Bedarf betätigt werden. Auf diese Weise wird die erste Zeile 37 nach Fig. 6 gedruckt. Hierauf wird der Druckkopf veranlaßt, seine Ausgangsstellung wieder einzunehmen. Der Elektromotor 32 und der Elektromagnet 35 werden dann eingeschaltet, woraufhin die Rechnung A in der Längsrichtung um einen Zeilenabstand weiterbewegt wird, wobei sie von der Transportwalze 19 und der Andruckwalze 20 erfaßt wird, was dem Stadium 43&min; nach Fig. 7 entspricht. Sobald die nächste Druckzeile 38 auf die Markierung 18 ausgerichtet worden ist, wird der Papiervorschub dadurch unterbrochen, daß der Elektromagnet 35 abgeschaltet wird, um die Andruckwalze 20 von der Rechnung abzuheben. Hierauf wird von der Tastatur 12 aus ein weiteres Eingangssignal übermittelt, um die zweite Zeile 38 zu drucken.

Auf diese Weise wird der Druckvorgang Zeile für Zeile unter dem steuernden Einfluß der Zentraleinheit 42 durchgeführt. Nachdem der Druckvorgang abgeschlossen ist, wird die Rechnung A durch die Transportwalze 19 und die Andruckwalze 20 freigegeben.

Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Registrierkasse mit einem Gehäuse 11, dessen obere Fläche 25 nach hinten geneigt und mit einer Führung 28 in Fluchtung mit der Führung 23 der Auflageplatte 24 versehen ist, so daß die Rechnung A auf der Oberseite der Registrierkasse zuverlässig abgestützt wird, nachdem sie von den Walzen 19 und 20 freigegeben worden ist.

Gemäß Fig. 5 ist eine Eingangsklemme 14 elektrisch mit der Tastatur 12 zum Erzeugen von Signalen verbunden. Zu der Tastatur 12 gehören zahlreiche Tasten verschiedener Art, z. B. Tasten für die Ziffern 0 bis 9, eine Punkttaste, verschiedene Funktionstasten, z. B. eine Postenbildungstaste, eine Taste zum Bezeichnen eines Geschäftsvorgangs usw.

Zu der Zentraleinheit 42 gehören ein Festspeicher zum Speichern von Programmen, ein Speicher mit direktem Zugriff für Eingangs- und Ausgangssignale sowie arithmetisch zu verarbeitende Zahlen, eine arithmetische Schaltung und eine Taktgeneratorschaltung. Eine Darstellungsschaltung 43 dient zum Anzeigen der Signale der Zentraleinheit 42. Eine Treiberschaltung 44 führt die Ausgangssignale der Zentraleinheit dem Drucker 14 mit zwei Druckstationen zu. Ferner ist eine Rechnungsdrucker-Treiberschaltung 45 vorhanden, die dem Druckkopf 21 Ausgangssignale der Zentraleinheit zuführt; mit Hilfe dieser Einrichtungen werden der Elektromotor 32 und der Elektromagnet 35 in der weiter oben beschriebenen Weise gesteuert.


Anspruch[de]
  1. 1. Registrierkasse mit einem Gehäuse, das oben eine sich in dessen Breitenrichtung erstreckende lange schmale Fläche aufweist, und mit einem Rechnungsdrucker, der einen Druckkopf, eine darunter angeordnete drucktischartige Auflagefläche für die zu bedruckenden Rechnungen, einen unmittelbar oberhalb dieser Auflagefläche angeordneten, an drei Seiten offenen Schlitz zum Einführen der zu bedruckenden Rechnung und Mittel, um eine zu bedruckende Rechnung relativ zum Druckkopf zu justieren, sowie eine Transporteinrichtung umfaßt, um die zu bedruckende Rechnung auf der drucktischartigen Auflagefläche und durch den an drei Seiten offenen Schlitz vorzubewegen, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechnungsdrucker in einem Nebengehäuse (15) so am Registrierkassengehäuse (11) befestigt ist, daß der Druckkopf (21) oberhalb der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) angeordnet ist, und daß sich der untere Teil des Nebengehäuses (15) durch einen Ausschnitt (25&min;) in der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) soweit in letzteres hineinerstreckt, daß der an der Unterseite der Rechnungen (A) angreifende eine Teil der Transporteinrichtung (31) unterhalb der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) angeordnet ist, daß der Schlitz (16) zum Einführen der Rechnungen (A) zur rechten wie zur linken Seite hin und nach vorne offen und im wesentlichen unmittelbar oberhalb der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) und mit dieser fluchtend angeordnet ist, daß das Nebengehäuse (15) an seiner Vorderseite benachbart dem Schlitz (16) zum Einführen der Rechnungen (A) eine Druckzeilenmarkierung (18) zum Justieren der zu bedruckenden Rechnung relativ zum Druckkopf (21) aufweist, und daß eine Abdeckung (24) des Ausschnittes (25&min;) in der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) zusammen mit dieser langen schmalen Fläche (25) als drucktischartige Auflagefläche für die zu bedruckenden Rechnungen (A) dient, die mittels der Transporteinrichtung (31) in Breitenrichtung der Registrierkasse vorbewegt werden.
  2. 2. Registrierkasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lange schmale obere Fläche (25) des Registrierkassengehäuses (11) nach hinten geneigt ist und im Bereich ihrer rückwärtigen Seite eine Führung (28) für die Rechnungen (A) aufweist.






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