| Dokumentenidentifikation |
DE3012943C2 18.01.1990 |
| Titel |
Registrierkasse |
| Anmelder |
Sugimori, Hideo, Kyoto, JP |
| Erfinder |
Sugimori, Hideo, Kyoto, JP |
| Vertreter |
Neugebauer, E., Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 8000 München |
| DE-Anmeldedatum |
02.04.1980 |
| DE-Aktenzeichen |
3012943 |
| Offenlegungstag |
02.04.1981 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
G07G 1/00
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| IPC-Nebenklasse |
B41J 3/54
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Registrierkasse mit einem
Gehäuse, das oben eine sich in dessen Breitenrichtung erstreckende
lange schmale Fläche aufweist, und mit einem
Rechnungsdrucker, der einen Druckkopf, eine darunter angeordnete
drucktischartige Auflagefläche für die zu bedruckenden
Rechnungen, einen unmittelbar oberhalb dieser Auflagefläche
angeordneten, an drei Seiten offenen Schlitz zum
Einführen der zu bedruckenden Rechnung und Mittel, um eine
zu bedruckende Rechnung relativ zum Druckkopf zu justieren,
sowie eine Transporteinrichtung umfaßt, um die zu bedruckende
Rechnung auf der drucktischartigen Auflagefläche und
durch den an drei Seiten offenen Schlitz vorzubewegen.
Eine derartige Registrierkasse ist aus der DE-OS 22 43 922
bekannt.
Bei der bekannten Registrierkasse ist ein Rechnungsdrucker
im linken Teil eines Registrierkassengehäuses angeordnet,
wobei ein Schlitz zum Einführen der Rechnungen und eine
drucktischartige Auflagefläche an der linken Gehäuseseite
angeordnet sind, wobei die Anordnung derart ist, daß die
Auflagefläche seitlich aus dem Registrierkassengehäuse
herausragt. Eine zu bedruckende Rechnung wird vom vorderen
Teil der Registrierkasse aus nach hinten vorgeschoben und
während dieser Bewegung bedruckt. Auf der linken Seite der
Registrierkasse sind im Bereich der Auflagefläche Mittel
vorgesehen, durch welche eine Druckzeile auf der Rechnung
einjustiert werden kann. Diese Anordnung der Justierung
ist allerdings kompliziert und für die Bedienungsperson
unbequem, denn sie muß ihren Kopf nach links neigen, wenn
sie die Justierung einer Rechnung überprüfen will. Außerdem
muß die Bedienungsperson die Rechnung mit der linken Hand
einführen. Diese erzwungene Körperhaltung führt bei der
Bedienungsperson zu Ermüdungserscheinungen. Außerdem besteht
bei der bekannten Registierkasse der Nachteil, daß
an ihrer linken Seite ein freier Raum vorhanden sein muß,
um die Rechnungen handhaben zu können, in den die Auflagefläche
hineinragt.
Ferner sind Registrierkassen bekannt und in großem Umfang
in Gebrauch, bei denen ein Drucker mit drei Stationen vorhanden
ist. Zwei Beispiele für solche bekannten Registrierkassen
sind in Fig. 8 und 9 dargestellt. Bei der Registrierkasse
nach Fig. 8 befindet sich ein Drucker mit drei Stationen
im linken Teil eines Gehäuses 1, und die Druckeranordnung
ist mit einem Schlitz 2 versehen, in den man eine Rechnung
einführen kann. In dem Schlitz 2 ist eine Auflageplatte 3
für eine Rechnung angeordnet, wobei die Anordnung derart
ist, daß die Auflageplatte in der aus Fig. 8 ersichtlichen
Weise aus dem Gehäuse 1 herausragt. Die Rechnung wird vom
vorderen Teil der Registrierkasse aus nach hinten vorgeschoben
und während dieser Bewegung bedruckt. Das Gehäuse 1
weist auf seiner linken Seite eine Druckzeilenmarkierung 4
auf, durch welche die erste Druckzeile auf der Rechnung bezeichnet
wird. Diese Anordnung der Druckzeilenmarkierung
ist allerdings für die Bedienungsperson unbequem, denn sie
muß ihren Kopf nach links neigen, wenn sie die Rechnung mit
ihrer ersten Druckzeile auf die Markierung ausrichten will.
Außerdem muß die Bedienungsperson die Rechnung mit der
linken Hand einführen. Diese erzwungene Körperhaltung führt
bei der Bedienungsperson zu Ermüdungserscheinungen. Außerdem
besteht ein Nachteil darin, daß im Bereich der linken
Seite der Registrierkasse ein freier Raum vorhanden sein
muß, in den die Auflageplatte 3 hineinragt.
Ein weiteres Beispiel für eine bekannte Registrierkasse
ist in Fig. 9 dargestellt; in diesem Fall ist ein Drucker 6
mit zwei Stationen im linken Teil der Registrierkasse angeordnet,
während ein Rechnungsdrucker 7 auf der rechten
Seite auf dem Gehäuse 10 angeordnet ist, so daß die Anordnung
insgesamt eine Registrierkasse mit drei Druckstationen
bildet. Auch in diesem Fall wird die zu bedruckende Rechnung
von der Vorderseite der Registrierkasse aus nach hinten zugeführt.
Bei der Registrierkasse nach Fig. 9 handelt es sich
um die Type 327 der Data Terminal System Inc., Massachusetts,
USA.
Gemäß Fig. 9 hat das Gehäuse 10 oben eine rechteckige lange
schmale Fläche von relativ großer Ausdehnung in Breitenrichtung
der Registrierkasse und relativ geringer Abmessung
senkrecht zur Breitenrichtung. Daher muß die Auflageplatte 8
für die Rechnungen auf dem Gehäuse innerhalb eines begrenzten
Bereiches angeordnet werden und im Vergleich zur Breite der
Registrierkasse eine geringe Länge erhalten. Außerdem kann
man die Auflageplatte nicht nach vorn verlängern, da sie die
Bedienungsperson behindern würde; auch eine Verlängerung nach
hinten wäre nur möglich, wenn zusätzlicher Raum auf der Rückseite
der Registrierkasse verfügbar wäre. Die Druckzeilenmarkierung
11 ist wiederum auf der linken Seite der Druckeranordnung
7 angeordnet, was für die Bedienungsperson unbequem
ist. Wegen der geringen Länge der Auflageplatte 8
neigt die zu bedruckende Rechnung dazu, gemäß Fig. 9 schlaff
herabzuhängen, so daß sie durch die Bedienungsperson in
ihrer Lage gehalten werden muß. Auch nach der Beendigung
des Druckvorgangs muß die Bedienungsperson die Rechnung
festhalten, damit sie nicht von der Registrierkasse herabgleitet.
Auch dies erweist sich für die Bedienungsperson
als unbequem.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Registrierkasse
zu schaffen, die eine bequemere Handhabung auch
großformatiger zu bedruckender Rechnungen, insbesondere
eine parallaxenfreie Ausrichtung bezüglich einer Druckzeilen-
Markierung und einen platzsparenden Aufbau ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind - ausgehend von der eingangs
genannten Registrierkasse - die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruchs angegebenen Mittel vorgesehen.
Die erfindungsgemäße Registrierkasse bietet den Vorteil,
daß von der langen, schmalen oberen Fläche des Registrierkassengehäuses
ein besonders zweckmäßiger Gebrauch gemacht
wird, indem die Rechnungen auf dieser Fläche des Registrierkassengehäuses
im wesentlichen vollständig abgestützt und
auf ihr in Breitenrichtung der Registrierkasse transportiert
werden, so daß die Bedienungsperson sie auf ungezwungene
Weise handhaben kann. Ferner befindet sich die Druckzeilenmarkierung
im direkten Blickbereich der Bedienungsperson.
Weiter bietet die erfindungsgemäße Registrierkasse den
Vorteil, daß ein freier Raum an ihrer linken Seite nicht
erforderlich ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Registrierkasse ist im Patentanspruch 2 gekennzeichnet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen
an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Registrierkasse;
Fig. 2 eine teilweise auseinandergezogene Schrägansicht
der Registrierkasse nach Fig. 1;
Fig. 3 einen vergrößerten senkrechten Schnitt durch den
Rechnungsdrucker der Registrierkasse nach Fig. 1;
Fig. 4 eine Schrägansicht einer abgeänderten Ausführungsform
einer Registrierkasse nach der Erfindung;
Fig. 5 das Blockschaltbild einer Registrierkasse;
Fig. 6 eine zeilenweise zu bedruckende Rechnung;
Fig. 7 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung der Arbeitsschritte
zum Bedrucken einer Rechnung; und
Fig. 8 und 9 jeweils eine Registrierkasse bekannter Bauart
in perspektivischer Ansicht.
Die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Registrierkasse
weist ein Registrierkassengehäuse 11 auf, in dem
sich ein Drucker 14 mit zwei Stationen befindet und
weist ferner eine Tastatur 12 und ein Anzeigefenster 13 auf.
In einem Nebengehäuse 15, das gemäß Fig. 3 am Gestell 22
des Hauptteils mit Hilfe von Schrauben 27 (Fig. 3) befestigt
ist, befindet sich ein Rechnungsdrucker. Das Nebengehäuse 15
weist einen Schlitz 16 auf, und der diesem Schlitz entsprechende
Teil der Oberseite 25 des Gehäuses 11 ist mit einem
Ausschnitt 25&min; versehen, der das Gehäuse 15 aufnimmt und
durch eine Auflageplatte 24 für die zu bedruckenden Rechnungen
verdeckt ist. Die Auflageplatte 24 ist mit einem Ausschnitt
26 und an ihrem hinteren Rand mit einer Führung 23 versehen.
Der Schlitz 16 des Gehäuses ist gegenüber dem Ausschnitt 26
der Auflageplatte 24 so angeordnet, daß eine Transportwalze
19 und eine Andruckwalze 20 einer Transporteinrichtung
31 zusammenarbeiten können. Hierauf wird im folgenden
näher eingegangen. Der Rechnungsdrucker umfaßt einen
Druckkopf 21 und die Transporteinrichtung 31. In Fig. 1
bezeichnet die Bezugszahl 18 eine Druckzeilenmarkierung,
die anzeigt, wo der Druckvorgang beginnt. Das Gehäuse 15
weist ein Fenster 29 auf, hinter dem innerhalb des Gehäuses
eine Lampe 30 angeordnet ist.
Im folgenden ist der Aufbau des Rechnungsdruckers anhand
von Fig. 3 im einzelnen beschrieben.
Zu der Transporteinrichtung 31 gehören die Transportwalze
19 und die Andruckwalze 20; die Transportwalze 19
wird durch einen Elektromotor 32 über ein Zahnradgetriebe
angetrieben. Die Transportwalze 19 und die Andruckwalze 20
drehen sich gemäß Fig. 3 in Richtung der Pfeile, um die
zu bedruckende Rechnung A gemäß Fig. 3 von rechts nach links
zu bewegen. Die Andruckwalze 20 ist auf einem Hebel 33 gelagert,
dessen eines Ende mit dem Gehäuse 15 durch eine
Schraubenfeder 34 verbunden ist, während sein anderes Ende
mit einem Elektromagneten 35 gekuppelt ist. Wird der Elektromagnet
eingeschaltet, wird die Andruckwalze 20 entgegen
der Kraft der Schraubenfeder 34 zur Anlage an der Transportwalze
19 gebracht; wird der Elektromagnet abgeschaltet, bewirkt
die Schraubenfeder 34, daß die Andruckwalze 20 nach
unten von der Transportwalze 19 abgehoben und in ihre Ausgangsstellung
zurückgeführt wird. Um die Reibung zwischen
den beiden Walzen und der Rechnung A zu vergrößern, können die
Walzen aus Gummi bestehen oder an ihren Umfangsflächen
mit Gummi überzogen sein.
Als Rechnungsdrucker wird ein Matrixdrucker verwendet, zu
dem ein im folgenden einfach als Druckkopf 21 bezeichneter Punktmatrix-
Druckkopf gehört, mit dem eine Abtasteinrichtung zusammenarbeitet,
die den Druckkopf veranlaßt, die Oberfläche der
Rechnung A zu überstreichen und jeweils eine Zeile zu drucken.
In Fig. 3 bewegt sich der Druckkopf 21 im rechten Winkel zur
Zeichenebene, d. h. auf die Bedienungsperson zu bzw. von
ihr weg, wobei die Bedienungsperson vor der Registrierkasse
steht. Fig. 6 zeigt ein Beispiel für eine bedruckte Rechnung,
bei der jedes einzelne Schriftzeichen durch eine 5×7-
Punktmatrix gebildet wird. Mit Hilfe dieser Schriftzeichen
wird jeweils eine einzige Zeile gedruckt. Zu dem Druckkopf gehören
sieben Drucknadeln, die durch eine in Fig. 5 erkennbare
Zentraleinheit 42 nach Bedarf betätigt werden. Diese
Zentraleinheit dient auch dazu, den Druckkopf zu veranlassen, die
Oberfläche der Rechnung zu überstreichen. Dem Druckkopf
21 wird ein Farbband von einer Vorratsspule 36 aus zugeführt.
Während einer einzigen Zeilenbewegung des Druckkopfes
werden die Drucknadeln nach Bedarf betätigt, um gemäß Fig. 6
eine Zeile 37 zu drucken. In diesem Stadium wird die Andruckwalze
20 außer Berührung mit der Transportwalze 19
gehalten, da der Elektromagnet 35 abgeschaltet ist. Nachdem
eine vollständige Zeile 37 gedruckt worden ist, wird der
Elektromagnet durch die Zentraleinheit 42 eingeschaltet,
um die Andruckwalze 20 zur Anlage an der Transportwalze 19
zu bringen. Hierdurch wird die Rechnung A in der Längsrichtung
nur entsprechend einem Zeilenabstand transportiert,
woraufhin die nächste Zeile 38 gedruckt wird. Auf diese
Weise wird der gesamte Druckvorgang Zeile für Zeile bei
intermittierendem Längsvorschub der Rechnung durchgeführt.
Im folgenden wird der Betriebsablauf anhand eines typischen
Beispiels näher erläutert.
Die Rechnung A wird durch die Bedienungsperson in den Schlitz
16 eingeführt, und die erste zu bedruckende Zeile wird auf die
Druckzeilenmarkierung 18 eingestellt. Dies entspricht der Papierhandhabungsphase
44&min; nach Fig. 7. Das Eingangssignal wird
der Zentraleinheit 42 während der Phase 39 von der Tastatur
12 aus zugeführt, um die Zeilendruckereinheit in Betrieb zu
setzen. Während der Phase 40 wird der Elektromotor 32 eingeschaltet,
und gleichzeitig wird während der Phase 41&min; der Druckkopf
veranlaßt, eine Abtastbewegung auszuführen, während die
Drucknadeln im Verlauf der Phase 42&min; durch die Zentraleinheit
nach Bedarf betätigt werden. Auf diese Weise wird die erste
Zeile 37 nach Fig. 6 gedruckt. Hierauf wird der Druckkopf veranlaßt,
seine Ausgangsstellung wieder einzunehmen. Der Elektromotor
32 und der Elektromagnet 35 werden dann eingeschaltet,
woraufhin die Rechnung A in der Längsrichtung um einen Zeilenabstand
weiterbewegt wird, wobei sie von der Transportwalze
19 und der Andruckwalze 20 erfaßt wird, was dem Stadium 43&min;
nach Fig. 7 entspricht. Sobald die nächste Druckzeile 38
auf die Markierung 18 ausgerichtet worden ist, wird der
Papiervorschub dadurch unterbrochen, daß der Elektromagnet
35 abgeschaltet wird, um die Andruckwalze 20 von der Rechnung
abzuheben. Hierauf wird von der Tastatur 12 aus ein weiteres
Eingangssignal übermittelt, um die zweite Zeile 38 zu drucken.
Auf diese Weise wird der Druckvorgang Zeile für Zeile unter
dem steuernden Einfluß der Zentraleinheit 42 durchgeführt.
Nachdem der Druckvorgang abgeschlossen ist, wird die Rechnung
A durch die Transportwalze 19 und die Andruckwalze 20 freigegeben.
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Registrierkasse mit einem
Gehäuse 11, dessen obere Fläche 25 nach hinten geneigt und mit
einer Führung 28 in Fluchtung mit der Führung 23 der Auflageplatte
24 versehen ist, so daß die Rechnung A auf der Oberseite
der Registrierkasse zuverlässig abgestützt wird, nachdem sie
von den Walzen 19 und 20 freigegeben worden ist.
Gemäß Fig. 5 ist eine Eingangsklemme 14 elektrisch mit der
Tastatur 12 zum Erzeugen von Signalen verbunden. Zu der Tastatur
12 gehören zahlreiche Tasten verschiedener Art, z. B.
Tasten für die Ziffern 0 bis 9, eine Punkttaste, verschiedene
Funktionstasten, z. B. eine Postenbildungstaste, eine Taste
zum Bezeichnen eines Geschäftsvorgangs usw.
Zu der Zentraleinheit 42 gehören ein Festspeicher zum Speichern
von Programmen, ein Speicher mit direktem Zugriff für
Eingangs- und Ausgangssignale sowie arithmetisch zu verarbeitende
Zahlen, eine arithmetische Schaltung und eine Taktgeneratorschaltung.
Eine Darstellungsschaltung 43 dient zum
Anzeigen der Signale der Zentraleinheit 42. Eine Treiberschaltung
44 führt die Ausgangssignale der Zentraleinheit
dem Drucker 14 mit zwei Druckstationen zu. Ferner ist eine
Rechnungsdrucker-Treiberschaltung 45 vorhanden, die dem Druckkopf
21 Ausgangssignale der Zentraleinheit zuführt; mit
Hilfe dieser Einrichtungen werden der Elektromotor 32 und
der Elektromagnet 35 in der weiter oben beschriebenen Weise
gesteuert.
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| Anspruch[de] |
- 1. Registrierkasse mit einem Gehäuse, das oben eine sich
in dessen Breitenrichtung erstreckende lange schmale Fläche
aufweist, und mit einem Rechnungsdrucker, der einen Druckkopf,
eine darunter angeordnete drucktischartige Auflagefläche
für die zu bedruckenden Rechnungen, einen unmittelbar
oberhalb dieser Auflagefläche angeordneten, an drei Seiten
offenen Schlitz zum Einführen der zu bedruckenden Rechnung
und Mittel, um eine zu bedruckende Rechnung relativ zum
Druckkopf zu justieren, sowie eine Transporteinrichtung
umfaßt, um die zu bedruckende Rechnung auf der drucktischartigen
Auflagefläche und durch den an drei Seiten offenen
Schlitz vorzubewegen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rechnungsdrucker in einem Nebengehäuse (15) so am
Registrierkassengehäuse (11) befestigt ist, daß der Druckkopf
(21) oberhalb der langen schmalen oberen Fläche (25)
des Registrierkassengehäuses (11) angeordnet ist, und daß
sich der untere Teil des Nebengehäuses (15) durch einen
Ausschnitt (25&min;) in der langen schmalen oberen Fläche (25)
des Registrierkassengehäuses (11) soweit in letzteres
hineinerstreckt, daß der an der Unterseite der Rechnungen (A)
angreifende eine Teil der Transporteinrichtung (31) unterhalb
der langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses
(11) angeordnet ist, daß der Schlitz (16)
zum Einführen der Rechnungen (A) zur rechten wie zur linken
Seite hin und nach vorne offen und im wesentlichen unmittelbar
oberhalb der langen schmalen oberen Fläche (25) des
Registrierkassengehäuses (11) und mit dieser fluchtend
angeordnet ist, daß das Nebengehäuse (15) an seiner Vorderseite
benachbart dem Schlitz (16) zum Einführen der Rechnungen
(A) eine Druckzeilenmarkierung (18) zum Justieren der zu bedruckenden
Rechnung relativ zum Druckkopf (21) aufweist,
und daß eine Abdeckung (24) des Ausschnittes (25&min;) in der
langen schmalen oberen Fläche (25) des Registrierkassengehäuses
(11) zusammen mit dieser langen schmalen Fläche
(25) als drucktischartige Auflagefläche für die zu bedruckenden
Rechnungen (A) dient, die mittels der
Transporteinrichtung (31) in Breitenrichtung der Registrierkasse
vorbewegt werden.
- 2. Registrierkasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die lange schmale obere Fläche (25)
des Registrierkassengehäuses (11) nach hinten geneigt ist
und im Bereich ihrer rückwärtigen Seite eine Führung (28)
für die Rechnungen (A) aufweist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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