Die Erfindung betrifft einen Stempelkopf für
Zusatzstempel aus drucknachgiebig verspannten
Ausbauprofilsegmenten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zusatzstempel dieser Art werden in druckhaften Strecken
bedarfsweise oder vorsorglich gesetzt, um die
Stützweite der meist bogenförmigen Kappen des
Streckenausbaues zu vermindern. Deshalb ist es einerseits
notwendig, für eine einwandfreie Übertragung der Kräfte
von der Ausbaukappe auf den Zusatzstempel zu sorgen,
was hauptsächlich ausreichende Auflager für die
Kappe und den Stempel an dem Stempelkopf voraussetzt,
der die Verbindung zwischen diesen beiden Ausbauteilen
herstellt. Andererseits sollen solche Stempelköpfe
auf die verschiedenen, unter Tage eingesetzten
Ausbauprofile anwendbar sein, um die Bereitstellung der
Ausbauteile nicht zu gefährden.
So ist aus der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung
(P 29 18 654.7) bekannt, den Stempelkopf so
auszubilden, daß er an beliebiger Stelle der Kappe eines aus
Rinnenprofilen bestehenden bogenförmigen Streckenausbaus
geschlagen werden kann. Zu diesem Zweck ist die Rinne
mit einem trogförmigen Rand versehen, der nach außen
gerichtete Ansätze für die Anbringung von Hakenschrauben
begrenzt, welche den Stempelkopf mit dem Ausbauprofil
verbinden. Diese Hakenschrauben lassen sich in
verschiedenen Winkeln anbringen, um den unterschiedlichen
Neigungen der Kappe Rechnung tragen zu können.
Häufig ist es erforderlich, mehrere hintereinander
stehende Baue mit einem Unterzug abzufangen, um die
Stoßstempel eines solchen Ausbauabschnittes entfernen
zu können. Dies ist besonders am Streb-Streckenübergang
der Fall. Die dazu benutzten Unterzüge müssen einerseits
dem fortschreitenden Abbau folgen können; andererseits
müssen sie ihrerseits zuverlässig abgestempelt werden.
Deshalb verwendet man für die Unterzüge häufig
I-Profilabschnitte. Besondere Vorteile ergeben sich aus der
Verwendung von Gelenkkappen, die für sich aus dem
Strebausbau bekannt sind. Diese Kappen können mit Hilfe
ihrer spannbaren Anschlußgelenke fortlaufend vorgebaut
und entsprechend dem Abbaufortschritt an der Rückseite
des Unterzuges wieder abgebaut werden. Wegen der in
ihren Flanschen angebrachten Ausnehmungen ermöglichen
sie den Formschluß mit den sogenannten Kronenköpfen
von vorzugsweise hydraulisch arbeitenden Strebstempeln,
die auch für die Abspannung der Unterzüge eingesetzt
werden.
Die Erfindung geht von einem Stempelkopf aus, wie er
aus der DE-OS 25 02 180 bekannt ist. Gemäß dem
vorbekannten Stempelkopf sind die zwischen den an beiden
Enden angeformten Querrippen neben den Längskanten
der Rinnenlängswände halbkreisförmig ausgespart. Für
den oben genannten Zweck, neben der häufig notwendigen
Unterstützung des Streckenausbaus mit Zusatzstempeln
mehrere hintereinander stehende Baue mit einem
Unterzug abzufangen, insbesondere am Übergang vom Streb in
die Strecke ist der vorbekannte Stempelkopf jedoch
nicht geeignet. Würde man nämlich einen Unterzug auf
den Endrippen abstützen, so müßte der Stempelkopf vom
Unterzug abrutschen, sofern seine ebenen
Auflagerflächen nicht vorher wegen der extrem hohen
Flächendrücke überlastet wären.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den
Stempelkopf der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß er die Unterstützung des Bogens mit und ohne
Unterzug durch den Zusatzstempel ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit Hilfe der Merkmale
des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Zweckmäßige
Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ermöglichen die so hergestellten Nocken
einen formschlüssigen Anschluß an einen Unterzug der
Art, wie er sich aus den beschriebenen
Strebgelenkkappen zusammensetzt oder von einem I-Profil gebildet
wird, dann mit Hilfe von für sich bekannten
Stempelkopfdruckplatten (DE-OS 28 11 621); hierbei wirken
die zwischen den Rippen liegenden Längskanten als
parallele und daher ausreichende Auflagerflächen für
den Unterzug bei Übertragung der Kräfte. Andererseits
läßt sich nach Wegnehmen des Unterzuges und vor seiner
Anbringung der Stempelkopf dem Rinnenprofil des Baues
anlegen, das sich wie bekannt in die Rinne des
Stempelkopfes einlegen läßt. Hierbei tragen jedoch die Stege
zur Vergrößerung des Formschlusses bei, weil sie
das Rinnenprofil auf einer größeren Erstreckung
umhüllen als die Profillinie der zwischen den Nocken
angeordneten Rinne, weil deren Längskanten tiefer
liegen.
Dabei ist die Rinne in einer durch Vertiefungen von
den endseitigen Querrippen getrennten mittleren
Querrippe ausgebildet, welche an parallele, die Endrippen
verbindende Wände angeformt ist. Dadurch erreicht man
eine beträchtliche Materialeinsparung, die zu einer
Gewichtsverminderung führt, was die praktische
Handhabbarkeit des Zusatzstempels wesentlich verbessert.
Dadurch, daß die Querrippen auf einer Seite einer Platte
angeformt sind, deren gegenüberliegende Seite die
Vorsprünge zur Arretierung des Zusatzstempels aufweist,
erhält man eine weiter im Gewicht verminderte
Gesamtanordnung.
Eine nähere Erläuterung der Erfindung ergibt sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsformen anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 in Stirnansicht einen mit Zusatzstempel versehenen
Streckenrahmen in einer Abbaustrecke im Bereich
mehrerer mit einem Unterzug abgefangener Baue im
Schnitt längs der Linie I-I der Fig. 3,
Fig. 2 in der Fig. 1 entsprechender Darstellung und im Schnitt
längs der Linie II-II der Fig. 3 einen Streckenrahmen
nach Wegnehmen des Unterzuges,
Fig. 3 eine Ansicht einer im Längsschnitt und abgebrochen
gezeichneten Abbaustrecke,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Gegenstandes
der Fig. 2 in vergrößerter und abgebrochener Darstellung,
Fig. 5 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 5,
Fig. 7 in der Fig. 4 entsprechender Darstellung eine
Seitenansicht des Gegenstandes der Fig. 1,
Fig. 8 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 7,
Fig. 9 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 8,
Fig. 10 eine abgeänderte Ausführungsform des Unterzuges im
Zusammenwirken mit dem erfindungsgemäßen Stempelkopf, sowie
einer für sich bekannten Stempelkopfdruckplatte,
Fig. 11 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 10 und
Fig. 12 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 11.
Die in den Fig. 1 bis 3 wiedergegebene Abbaustrecke ist mit
ebener Sohle 1 im Liegenden 2 eines Kohlenflözes 3 aufgefahren,
das gemäß der Darstellung der Fig. 1 von rechts nach links
einfällt. Der obere Streckenteil steht im Hangenden 4 des
Flözes. Die allgemein mit 5 bezeichnete Strecke ist mit
dreiteiligen Bauen von Rinnenprofil ausgebaut. Jeder Bau hat
demzufolge zwei Stempel 6 bzw. 7 und ein Firstsegment 8. Gemäß dem
dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Stützweite der
einzelnen Baue mit einem jedem Bau zugeordneten Zusatzstempel 9
verringert. Diese Zusatzstempel bestehen einheitlich aus einem
unteren Rinnenprofilsegment 10 und einem oberen
Rinnenprofilsegment 11. Beide Segmente überlappen sich an den einander
zugekehrten Enden bei 13 und sind dort mit an sich bekannten
Spannverbindungen 14, 15 miteinander verbunden, daß sich ein
Reibungsschluß ergibt, der den Einschubwiderstand der beiden
Rinnenprofilsegmente 10 und 11 bestimmt.
Während (nach Fig. 3) der rückwärtige Streckenabschnitt im
Bereich der mit 16-18 bezeichneten Baue bereits im Alten Mann
steht, sind die folgenden Baue 19-22 mit Hilfe eines allgemein
mit 23 bezeichneten Unterzuges abgefangen. Der Unterzug besteht
aus an sich bekannten Gelenkkappen 24-27 mit verspannbaren
Anschlußgelenken 28.
Die Anbringung der Zusatzstempel wird zunächst anhand des Baues
17 erläutert, der in abgebrochener Darstellung in den Fig. 4-6
wiedergegeben ist. Danach sitzt auf dem oberen Segment 11 des
Zusatzstempels ein allgemein mit 30 bezeichneter Stempelkopf.
Der Stempelkopf besteht aus einem Stahlgußkörper, an dem eine ebene
Stempelkopfdruckplatte 31 ausgebildet ist. Auf ihrer Querseite trägt
diese Platte zwei endseitige Querrippen 32, 33 von kongruenter
Ausbildung. Jede der Rippen hat eine Aussparung 34, deren
Umrißlinie bei 35 (Fig. 5) erkennbar ist. Sie entspricht der
Außenkontur 36 des Ausbauprofiles 37, das in den Bauen Verwendung
findet. Gemäß dem Ausführungsbeispiel handelt es sich um sogenannte
bodenabgestützte Rinnenprofile, die demzufolge einen Profilboden
38, zwei daran anschließende Ausbauprofilstege 39, 40 und Endflanschen
41, 42 aufweisen. Die Umrißlinie 35 der Aussparung 34 ist so
gewählt, daß sie die Außenkontur 36 des Ausbauprofiles 37 relativ
weit, etwa bis zu 2/3 der Höhe der Ausbauprofilstege 39, 40 umhüllt. Dadurch
wird ein sicherer Formschluß der endseitigen Querrippen 32, 33 mit
dem Ausbauprofil 37 gewährleistet. Da das Ausbauprofil im übrigen
die an sich bekannte Bodenverstärkung 43 in Form einer Längsrippe
aufweist, hat die Umrißlinie der Aussparung 34 eine entsprechende
Krümmung bei 44.
Die beiden Querrippen 32, 33 sind an die Enden paralleler
Rinnenlängswände 45, 46 angeformt. Die beiden Rinnenlängswände 45 und 46 werden
von einer Querrippe 47 überbrückt, welche eine Aussparung 48
aufweist, deren Umrißlinie gestrichelt in Fig. 5 wiedergegeben und
dort mit 49 bezeichnet ist. Diese Mittelrippe stellt eine verkürzte
Rinne dar, die sich zwischen den Querippen 32, 33 erstreckt und
deren Auflagerflächen mit 50 und 51 bezeichnet sind. Die Auflagerflächen
dieser Rinne liegen tiefer als die höchsten Erhebungen 52, 53
der Querrippen 32, 33. Die Überstände sind hohe Rippen, die
durch die höchsten Erhebungen 52, 53 für die Querrippe 33 die höchsten Erhebungen 54, 55
für die Querrippe 32 gekennzeichnet sind und sich nähernd zylindrisch
abgerundet und bilden dadurch nach oben stehende Nocken. Sie
stehen über die als parallele Auflagerflächen 50, 51
ausgebildeten Rinnenlängskanten nach oben vor.
Im Betrieb liegt das Ausbauprofil 37 in den Aussparungen
34, 48 der drei beschriebenen Querrippen, die durch die
Vertiefungen 57, 58 voneinander getrennt sind.
Die Rippen sowie die erwähnten Rinnenlängswände 45, 46 sind auf der
Stempelkopfdruckplatte 31 an einer der großen
Stempelkopfdruckplattenseiten herausgeformt. Auf der
gegenüberliegenden Seite 60 der Stempelkopfdruckplatte 31
befinden sich Vorsprünge, welche zur Arretierung des
Stempelkopfes 30 auf dem oberen Segment 11, auf dessen
Stirnseite 61 sich der Stempelkopf 30 abstützt. Die
Auflagerflächen 62 für die Stirnseite 61 des oberen Rinnenprofilsegmentes
11 auf dar Seite 60 der Stempelkopfdruckplatte 31 wird
nach innen begrenzt von dem Vorsprung 63, während die
äußere Begrenzung von zwei Lappen 64 gebildet wird, die
aus der Stempelkopfdruckplatte 31 herausgeformt sind.
Diese Lappen tragen Bohrungen 65, die mit
entsprechenden Bohrungen 66 in den Ausbauprofilstegen 39, 40
ausgefluchtet werden können, um mit Muttern 67 versehene
Schraubenbolzen 68 einführen und verspannen zu können.
Auf die Schraubenbolzen kann aber auch verzichtet werden,
weil der Formschluß zwischen dem Vorsprung 63 und den
Lappen 64 ausreicht, eine ausreichend sichere Verbindung
herbeizuführen.
Wie die Darstellung des Baues 20 in den Fig. 7-9
erkennen läßt läßt, sich der Stempelkopf 30 auch für die
Arretierung an der betreffenden Gelenkkappe 25 des
Unterzuges 23 verwenden. Aus der Darstellung der Fig. 7
ergibt sich, daß die Gelenkkappe aus einem Kastenträger
mit I-Flanschen 70, 71 besteht, welche an ihren
Längskanten mit halbrunden Ausnehmungen 72 versehen sind.
In diese Ausnehmungen können die Nocken 52-55 eingreifen
und einen Formschluß herbeifühlen. Dabei dienen die
Längskanten der beschriebenen Rinnenlängswände 45, 46 als
Auflagerflächen 50-51 für den Unterflansch der Gelenkkappe 25.
In der abgeänderten Ausführungsform der Fig. 10 wird
ein Unterzug 73 verwendet, welcher aus einem einteiligen
I-Profil besteht. Der Unterflansch 74 hat daher keine
Möglichkeit, einen Formschluß mit den Nocken 52-55 des
Stempelkopfes 30 herbeizuführen. Deswegen wird eine für
sich bekannte Stempelkopfdruckplatte benutzt, die mit
75 bezeichnet ist. Diese Stempelkopfdruckplatte hat vier
Aussparungen 76-79 (Fig. 12) und ist mit Hilfe einer
ausgebogenen Zunge 80 sowie einem schwenkbaren Knebel
81 mit dem Unterflansch 74 des Unterzuges 73
versperrbar. In den Aussparungen 76-79 können die Nocken 52-55
des Stempelkopfes 30 arretiert werden.