Die Erfindung bezieht sich auf eine chip- oder
plattenförmige Halbleitervorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der US-PS 41 02 039
bekannt. Bei dieser Vorrichtung werden zunächst aus einem
Metallblech Teile so ausgestanzt, daß Anschlußdrähte und
ein Träger für das Halbleiterelement geschaffen wird.
Danach wird das Halbleiterelement auf den Träger
aufgebracht. Dabei stehen die Anschlußdrähte mit einem
umlaufenden Restabschnitt des Metallbleches in Verbindung.
Daraufhin werden die Anschlußdrähte und das
Halbleiterelement in eine Kunststoffumhüllung eingegossen
und dabei außerdem als zusätzliches Element zum
Metallblech ein Schutzrahmen auf die Anschlußdrähte
gegossen, welcher Schutzrahmen mit der gegossenen
Umhüllung über einen Steg in Verbindung steht. Danach
werden die Anschlußdrähte durchtrennt und abgebogen. Bevor
die Halbleitervorrichtung zum Einsatz kommt, werden die
Verbindungsstege zum Schutzrahmen getrennt und der
Schutzrahmen entfernt.
Ein weiterer Stand der Technik ergibt sich aus der US-PS
39 09 838. Hier werden ebenfalls zunächst Anschlußdrähte,
die zu einem Mittelstück zusammenlaufen, so gestanzt, daß
sie mit einem Restmetall verbunden bleiben. Das
Mittelstück wird dann an einer anderen Stanzstelle
ausgestanzt und schließlich das Halbleiterelement zusammen
mit einer Umhüllung aufgebracht, wonach die
Anschlußdrahtenden vom Metallband getrennt werden. Danach
wird die gesamte Halbleitervorrichtung vom Metallband
gelöst. Die Umhüllungshälften der Halbleitervorrichtung
sind mit Kerben versehen, die ein genaues Ausrichten
derselben bei der Montage gestatten.
Im Hinblick auf diesen Stand der Technik besteht die
Aufgabe der Erfindung darin, eine Halbleitervorrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß
insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung des Schutzrahmens
eine günstigere und materialsparendere Herstellung möglich
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Eine derartige Halbleitervorrichtung ermöglicht mit
geringeren Herstellungskosten einen guten Schutz der
Anschlußdrähte vor Benutzung der Halbleitervorrichtung,
wobei die Anschlußdrähte nicht verformt werden. Trotzdem
erlaubt die erfindungsgemäße Lösung ein leichtes Entfernen
des Schutzrahmens. Als vorteilhaft ist anzusehen, daß
erfindungsgemäß der Schutzrahmen zusammen mit den
Metallteilen, beispielsweise dem Trägersubstrat für das
Halbleiterelement, den Leitungsdrähten und den
Metallbrücken durch Stanzen ein und derselben Metallplatte
erfolgt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
So sind vorzugsweise beim Stanzen im Schutzrahmen ein oder
mehrere Kerben vorgesehen, die hinsichtlich der
verbesserten automatischen Handhabung der
Halbleitervorrichtungen ein geführtes und genau
ausgerichtetes Unterbringen der Halbleitervorrichtungen in
einer Verpackung ermöglichen. Dabei sind vorzugsweise die
Kerben als Stanzausnehmungen ausgebildet.
Damit ein leichtes Abbrechen des Schutzrahmens von der
Halbleitervorrichtung ohne Werkzeug möglich ist, sind die
Metallbrücken zur Definition von Sollbruchstellen mit
Rillen versehen.
Entsprechend einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung
weist die Halbleitervorrichtung Rechteckform auf und die
Metallbrücken sind im Bereich der Ecken an jeweils nur
einer Seite vorgesehen, was ein leichtes Entfernen und
Abbrechen der Metallbrücken ohne Werkzeug ermöglicht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer chipförmigen
Halbleitervorrichtung,
Fig. 2, 3 und 4 verschiedene Ausführungsbeispiele von
chipförmigen Halbleitervorrichtungen und
Fig. 5 eine auseinandergezogene Ansicht einer Verpackung
zum Verpacken der Halbleitervorrichtungen.
In Fig. 1 ist eine Chip-Halbleitervorrichtung so gezeigt,
wie sie an dem Verbraucher abgegeben wird. Ein nicht
dargestelltes Halbleiterelement ist in einer versiegelnden
Kunstharzschicht 1 eingeschlossen. Aus den Seitenkanten
der versiegelnden Kunstharzschicht 1 stehen zahlreiche
Anschlußdrähte 2 heraus. Die Anschlußdrähte 2 sind
innerhalb der versiegelnden Kunstharzschicht 1 mit dem
Halbleiterelement verbunden.
Die Anschlußdrähte 2 sind dadurch entstanden, daß eine
Metallplatte gestanzt wird. Bei einem
Chip-Halbleiterelement sind die Breite und der Abstand der
Anschlußleiter gering. Im Hinblick auf die
Herstellungsgenauigkeit ist deshalb auch die Dicke der
Anschlußdrähte gering, so daß sie nur geringe mechanische
Festigkeit haben und deshalb leicht durch Verbiegen
beschädigt werden können. Ein derartiges Halbleiterelement
muß deshalb sehr sorgfältig behandelt werden, so daß
speziell für den Transport Sondermaßnahmen zu treffen
sind, um ein Verformen der Anschlußdrähte zu verhindern.
Das größte Problem beim Transportieren von chipförmigen
Halbleitervorrichtungen ist die Deformation der
Anschlußdrähte. Um dies zu verhindern, besitzt eine
chipförmige Halbleitervorrichtung, die mit einer
Verpackung verwendet wird, einen Aufbau, wie er in Fig. 2
gezeigt ist. Das (nicht gezeigte) Halbleiterelement selbst
ist auf einem Trägersubstrat 12 untergebracht und in einer
Harzschicht-Umhüllung 11 eingebettet. Das Trägersubstrat
12 wird von einem Schutzrahmen 14 über Metallbrücken 15a
bis 15d gehalten. Von jeder Seitenkante der Umhüllung 11
stehen zahlreiche Anschlußdrähte 13 ab. Die freien Enden
der Anschlußdrähte 13 haben vom Schutzrahmen 14 einen
Abstand. Innerhalb der Umhüllung 11 sind die
Anschlußdrähte 13 mit dem eigentlichen Halbleiterelement
verbunden. Die von der Umhüllung überdeckten Teile der
Anschlußdrähte 13 sind in der Zeichnung nicht
wiedergegeben. Das Trägersubstrat 12, die Leiterdrähte 13,
der Schutzrahmen 14 und die Brücken 15a bis 15d befinden
sich sämtlich in einer Ebene, da sie durch Stanzen einer
einzigen Metallplatte hergestellt worden sind. Die Brücken
15a bis 15d sind mit dem Schutzrahmen 14 an den vier Ecken
der Umhüllung 11 verbunden. Es sieht deshalb so aus, als
ob der Schutzrahmen 14 mit den vier Ecken der Umhüllung 11
verbunden wäre. Die Verbindung zwischen dem Schutzrahmen
14 und den Brücken 15a bis 15d wird am Beispiel der Brücke
15a beschrieben. Die äußeren Randkanten 15a1 und 15a2
der Brücke 15a befinden sich auf zwei verschiedenen,
aneinandergrenzenden Seiten der versiegelnden
Kunstharzschicht 11. Im Schutzrahmen 14 ist an der Seite
der Endkante 15a2 ein Nutausschnitt 16a ausgebildet. Die
Endkante 15a2 ist somit vom Schutzrahmen 14 getrennt.
Die Verbindung zwischen der Brücke 15a und dem
Schutzrahmen 14 besteht deshalb nur an der Endkante
15a1, die auf einer Seite des Eckbereichs der
versiegelnden Harzschicht 11 liegt. Eine Rille 19a
verläuft in Längsrichtung in der Endkante 15a1. Zwei
Kerben 17a und 17b sind in den Schutzrahmen 14 auf der
einen Seite eingeformt. Auf der gegenüberliegenden Seite
ist eine weitere Kerbe 18 in den Schutzrahmen 14
eingeformt.
Da die Anschlußdrähte 13 bei dieser Halbleitervorrichtung
durch den Schutzrahmen 14 geschützt sind, können sie
während des Transportes nicht defomiert werden. Da
außerdem der Schutzrahmen 14 mit der Halbleitervorrichtung
verbunden ist, ist es auch leicht, diese zu verpacken oder
aus der Verpackung herauszunehmen.
Der Schutzrahmen 14 muß entfernt werden, wenn die
Halbleitervorrichtung verwendet und eingebaut werden soll.
Da er mit der Umhüllung 11 an einer Ecke verbunden ist, wo
sich keine Anschlußdrähte befinden, besteht kaum Gefahr,
daß beim Entfernen des Schutzrahmens 14 die Anschlußdrähte
verbogen werden. Wie beschrieben, ist die Brücke 15a mit
dem Schutzrahmen 14 an einer Ecke der Umhüllung 11 über
eine Endkante 15a1 an einer Seite der Umhüllung 11
verbunden. Darüber hinaus ist eine Rille 19a entlang der
Endkante 15a1 eingeformt. Der Schutzrahmen 14 kann also
an der Endkante 15a1 durch Biegen leicht abgebrochen
werden. Wären beide Endkanten 15a1 und 15a2 mit dem
Schutzrahmen 14 in Verbindung, so wäre das Ausbrechen
wesentlich schwieriger. So jedoch kann der Schutzrahmen
bei der erfindungsgemäßen Halbleitervorrichtung ohne
maschinelle Hilfe weggebrochen werden. Verwendet man
dennoch eine Ausdrückmaschine, so braucht diese nur
verhältnismäßig einfach zu sein. Aus diesem Grund kann der
Benutzer den Schutzrahmen 14 also leicht entfernen.
Der Schutzrahmen 14 hat an seiner einen Seite zwei Kerben
17a und 17b und eine einzige Kerbe 18 an der
gegenüberliegenden Seite. Er ist deshalb nicht zu seinem
Zentrum symmetrisch, sondern besitzt nur eine
Symmetrieachse. Man kann also leicht die Orientierung der
Halbleitervorrichtung gemäß der Erfindung anhand der
Kerben unterscheiden. Diese Kerben erleichtern überdies
das Verpacken der Halbleitervorrichtung in einem Behälter.
Fig. 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel einer
Halbleitervorrichtung, die in Verbindung mit einer
Verpackung verwendet werden kann. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist der Schutzrahmen 14 nicht mit dem
Trägersubstrat 12 verbunden. Der Schutzrahmen 14 ist durch
Fixierstücke 15&min;a bis 15&min;d mit der Umhüllung 11 verbunden,
die von den vier Ecken her in die Umhüllung 11
hineinragen. Im übrigen ist der Aufbau gleich dem in
Fig. 2.
Fig. 4 zeigt die Reihenanordnung mehrerer
Halbleitervorrichtungen, die gemeinsam in einem
Schutzrahmen 14&min; untergebracht sind. Der für die
Herstellung von kunstharzversiegelten
Halbleitervorrichtungen verwendete Führungsrahmen besteht
ursprünglich aus einer Vielzahl von fortlaufenden
Einheiten. Der äußere Rahmen eines derartigen
Führungsrahmens kann deshalb ohne Veränderung als
Schutzrahmen 14&min; verwendet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Verpackung wird nun in
Verbindung mit Fig. 5 erläutert. Fig. 5 ist eine
Explosionsdarstellung der Verpackung. Die Verpackung
besteht aus einem beidends offenen säulenförmigen Gehäuse
21, einem Bodendeckel 25, einer chipförmigen
Halbleitervorrichtung 10, die darin zu verpacken ist, und
einem oberen Deckel 27. Der Querschnitt des Gehäuses 21
ist dem Außenrand des Schutzrahmens 14 angepaßt. Am
unteren Ende des Gehäuses 21 befinden sich für die Auflage
des Bodendeckels 25 vorspringende Ränder 24. Führungsstege
22a, 22b und 23 sind auf den Innenwänden des Gehäuses 21
in Anpassung an die Kerben 17a, 17b und 18 der
Halbleitervorrichtung 10 von oben nach unten verlaufend
angebracht. Der Bodendeckel 25 weist eine Kerbe 26
entsprechend dem Steg 23 und (nicht gezeigte) weitere
Kerben entsprechend den Stegen 22a und 22b auf.
Vergleichbare Kerben 28a, 28b und 28c befinden sich im
oberen Deckel 27. In einander gegenüberliegenden
Seitenwänden des Gehäuses 21 sind Durchgangslöcher 29
eingearbeitet.