| Dokumentenidentifikation |
DE3223147C2 18.01.1990 |
| Titel |
Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis |
| Anmelder |
Beiersdorf AG, 2000 Hamburg, DE |
| Erfinder |
Hahn, Siegfried, 2359 Henstedt, DE; Schulte, Dietrich, Dr.; Sinnen, Marike, 2080 Pinneberg, DE |
| DE-Anmeldedatum |
22.06.1982 |
| DE-Aktenzeichen |
3223147 |
| Offenlegungstag |
13.01.1983 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
A61F 5/449
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| IPC-Nebenklasse |
A61F 5/443
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| Zusammenfassung |
Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis mit einem Öffnungsloch zum Anbringen an eine künstlich angelegte Kör per öffnung, z.B. eine Colostomie oder Ureterostomie, wobei der für die Rundum-Verklebung am Körper vorgesehene selbstklebende Teil in Form eines selbstklebenden Etiketts mit dem Behältnis fest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß konzentrisch um die kreisrunde Beutel-Eintrittsöffnung auf der selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der Zusammensetzung abweichender Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden Eigenschaften aufgebracht ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein selbstklebend ausgerüstetes
Behältnis mit einem Öffnungsloch zum Anbringen an eine
künstlich angelegte Körperöffnung, insbesondere eine
Colostmie oder Ureterostomie, wobei der für die
Rundum-Verklebung am Körper vorgesehene selbstklebende
Teil in Form eines selbstklebenden flexiblen Etiketts mit
dem Behältnis fest verbunden ist.
Behältnisse zur Versorgung einer Ostomie sind bekannt.
Neben Standardbeuteln mit vollflächig selbstklebendem
Etikett, das am Beutel angeklebt oder angeschweißt ist,
gibt es bereits aufwendigere Weiterentwicklungen, die die
Nachteile des Standardbeutels zu vermeiden versuchen.
Solche Nachteile sind Schwierigkeiten, das vollflächige
Folienetikett gut an den Stomaausgang anzupassen, da es
keine Dichtungseigenschaften besitzt. Die Folge sind
Ablöseerscheinungen, was zu äußerst unangenehmen
Hautirritationen und -schädigungen durch die Faeces etc.
führt.
Um diese Nachteile zu vermeiden, wurde bereits in der
DE-OS 28 08 717 vorgeschlagen, das Haftelement zur
Befestigung eines Ostomiebeutels so zu gestalten, daß
direkt um die Stomaöffnung herum ein Dichtungsring (7) aus
Karayagummi liegt, während weiter außen um diesen
Dichtungsring herum eine Klebstoffschicht (8) für die
nötige Haftung sorgt, wobei das Ganze auf einer Scheibe
(3) aus Kunststoff angeordnet ist. Dieser die Öffnung
umgebende Teil ist relativ steif, während die Randbereiche
flexibler sind. Jedoch hat auch diese Anordnung nicht voll
befriedigen können, da zwar eine Abdichtung stattfindet,
die Haftfähigkeit aber so gering ist, daß eine zusätzliche
Sicherung durch einen Gürtel angeraten ist. Damit wird
diese Anordnung nicht den Anforderungen gerecht, die an
Tragekomfort und Sicherheit gestellt werden, zumal ein
inniges Anlegen des Dichtungsmaterials erschwert oder
sogar verhindert wird.
In der US-PS 33 02 647 wird ein Dichtungsring für
Drainagebeutel beschrieben, dessen Zusammensetzung aus
Karaya und Glycerin es jedoch erforderlich macht, daß der
Beutel mit mechanischen Hilfsmitteln zu befestigen ist
(vgl. etwa die Fig. 1 und 2), mit entsprechenden
Nachteilen bezüglich Starrheit, Tragekomfort, Dichtigkeit
und Auftragen unter der Kleidung.
Aufgabe der Erfindung war, diese Nachteile zu
vermeiden und ein Behältnis zu entwickeln, bei dem völlig
auf einen Tragegürtel verzichtet werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Behältnis, das
dadurch gekennzeichnet ist, daß konzentrisch um die
kreisrunde Beutel-Eintrittsöffnung auf der
selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der
Zusammensetzung abweichender dünner und flexibler
Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden
Eigenschaften aufgebracht ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet,
daß die selbstklebende Etikettenfläche aus einer
Polyacrylat- oder Kautschuk-Selbstklebemasse besteht,
wobei der im Zentrum darauf aufgebrachte Dichtungsring die
Form eines Kreisringes besitzt und aus einer wasseraufnahmefähigen,
quellbaren, thermoplastischen, selbstklebenden
Masse besteht, welche auf der zur Selbstklebemasse
des Etiketts gerichteten Seite eine Trägerfolie besitzt.
Diese Kombination auf dem Klebeetikett und der Dichtungsscheibe
auf Basis einer thermoplastischen Masse hat die
Vorteile, daß das Behältnis auch unter Einwirkung von
Feuchtigkeit, Urin und Faeces fest und sicher haften
bleibt, daß dabei die Form des Haftelements unverändert
bleibt und dabei ihre Form beibehält, und daß es nicht zu
schwer entfernbaren Rückständen auf der Haut kommt. Ein
weiterer Vorteil liegt darin, daß der Übergang vom
Dichtungsring zur selbstklebenden Etikettenfläche auf der
Haut sozusagen eine Bremse für den Durchtritt von Flüssigkeiten
oder Gasen darstellt. Denn sollten sich jemals
zwischen Dichtungsring und Haut durch die Bewegung des
Bauches etc. Kanäle, Falten oder dergleichen bilden, durch
die z. B. Gas austreten könnte, so endet ein solcher Kanal
mit dem Ende des Dichtungsringes. Dort beginnt relativ
bald die nächste, kräftige Verklebung durch die Etikettenfläche,
die einen Durchtritt verhindert. Für die
praktische Anwendung liegt in dieser aufeinander abgestimmten
Funktion der beiden Klebeelemente ein entscheidender
Fortschritt.
Die guten Haftungseigenschaften zusammen mit der Formstabilität
auch bei Feuchteeinfluß sowie die Flexibilität
des Dichtungsringes nach Aufbringen auf den Körper führen
weiterhin dazu, daß eine besonders gute dauerhafte
Abdichtung an unregelmäßig beschaffenen Hautpartien wie
z. B. Narben oder bei Entzündungen im Stomabereich erzielt
wird.
Die Kombination des Dichtungsringes, der für den Stomabereich
ideal ist, mit einem Klebeetikett, welches im
weiter abgelegenen Hautbereich die Hautbewegungen großflächig
und vollständig mitmachen kann, ist somit einem
Etikett mit einheitlicher Klebefläche oder vollflächiger
Abdichtscheibe deutlich überlegen. Im Bereich des Stomas
werden nämlich besonders in Hinsicht auf Abdichtung,
Haftung, Nichtbeeinflussung durch Faeces und Feuchtigkeitsaufnahme
hohe Anforderungen gestellt, während im
umgebenden Nachbargebiet der Schwerpunkt außer auf
Haftung mehr auf höchste Flexibilität, Anpassung an die
unregelmäßig beschaffene Haut sowie besonders auf hohe
Scherbeanspruchbarkeit Wert gelegt wird.
Unmittelbar um das Stoma herum ist insbesondere eine dauerhafte
Abdichtungsfunktion erwünscht, wobei gleichzeitig eine gute
Adhäsion und ein Quellvermögen gegenüber der durch Schwitzen
vom Körper abgegebenen Feuchtigkeit unabdingbar sind.
Durch diese Abdichtung wird wirksam verhindert, daß die
stark hautreizenden Faeces zu unangenehmen Hautirritationen
im Stomabereich führen, und die gute Haftung sowie
Formstabilität des Dichtungsringes auf der Haut sorgen
dafür, daß diese Abdichtungsfunktion auch über die lange
Zeit des Beuteltragens voll erhalten bleibt. Diese Summe
der Eigenschaften wird besonders gut mit einer Masse auf
Basis von Kautschuk und Harzen erfüllt, in welcher außerdem
noch quellbare Substanzen enthalten sind. Zur Quellbarkeit
muß der Dichtungsring eine bestimmte Dicke besitzen,
womit die Flexibilität geringfügig eingeschränkt
ist. Die erfindungsgemäße Kombination von Dichtungsring
mit Klebeetikett stellt dazu eine gelungene
Lösung dar, indem die geringere Flexibilität im Innenbereich
der Klebedichtung ergänzt wird durch hohe Klebekraft
und Flexibilität im Bereich des Klebeetiketts.
Dieses Klebeetikett, in dessen Zentrum sich also der
Dichtungsring befindet, übernimmt in erster Linie die
für ein Stomabeutel-Etikett geforderte großflächige,
sichere Haftung auf der Haut, weil es so konzipiert ist,
daß es eine gute Dauerverklebungsfestigkeit auf der
Haut aufweist (Adhäsion) und damit die durch den Beutel
nach unten gerichtete Scherkraft auffangen kann, ohne
sich abzulösen. Da die Zugbelastung am oberen Teil des
Beutels besonders stark ist, benötigt man gerade in
diesem Bereich eine besonders dauerhafte und gute Verklebung,
die nicht in dem gewünschten Ausmaß von einer
Masse erbracht werden kann, die zugleich eine Dichtungsfunktion
übernehmen soll; vielmehr sind hierfür ganz
besonders gut die sehr scherstabilen und festklebenden
Kautschuk- oder Polyacrylatmassen bekannter Art geeignet.
Dementsprechend sind die Abmessungsverhältnisse: bei
einem quadratischen Gesamt-Etikett auf Folienbasis
(allerdings mit abgerundeten Ecken) von 11-13 cm Kantenlänge
und einem Stomaloch von 25-30 mm Durchmesser,
der gleich dem Innendurchmesser des Dichtungsringes
ist, soll der Außendurchmesser des Dichtungsringes
jeweils beispielsweise 65-90 mm betragen. Unter Außerachtlassung
des Stomaloches sind die Flächenverhältnisse
von Dichtungsring zu freier, verklebbarer Etikettenfläche
damit vorzugsweise etwa 2 : 3 bis 2 : 5, können aber, je nach
den vorgesehenen Abmessungen, auch kleiner oder größer
sein. Wichtig ist besonders, daß stets rundum die Etiketten-Klebefläche
den Dichtungsring deutlich überragt.
Das Etikett selbst, auf dem der Dichtungsring angebracht
ist, ist durch Verschweißung oder Verklebung in an sich
bekannter Weise mit dem Beutelteil verbunden. Der Beutel
besteht insbesondere aus geruchsdichter, flexibler Folie.
Aus qualitativen Gründen wird die Verbindung zweckmäßig über einen
Schweißvorgang hergestellt, wobei vorzugsweise eine Schweißform gem.
DE 77 09 687 U1 gewählt wird. Wie an sich bekannt, kann die Verschweißung
in geeigneter Weise auch so angeordnet sein, daß ein
Schweißring im Bereich des Stomaloches angebracht ist. Es kann aber
auch eine Verschweißung in anderer geeigneter Form vorgenommen werden;
weiterhin kann das - dann zweiseitig selbstklebend ausgerüstete
- Etikett auch vollflächig oder partiell (z. B. nur umlaufend am
Rand) in zweckentsprechender Weise auf den Beutel geklebt werden.
Als Klebemasse des Etiketts kommen alle üblichen Selbstklebesysteme
in Frage, also z. B. solche auf Basis von
Natur- und/oder Synthesekautschuk wie auch solche aus dem
Bereich der Polyacrylate. Besonders gut geeignet sind
Klebemassen gemäß DE 25 57 566 A1, da sie durch den
Karaya-Zusatz einerseits entzündungshemmend wirken, zum
anderen auch eine gute Klebkraft und insbesondere Scherfestigkeit
ergeben.
Der Dichtungsring (zunächst in Form einer runden Scheibe
vorliegend) besteht bevorzugt aus einer gut adhäsiv
wirkenden Masse auf Synthesekautschuk-Basis, die zur
besseren Quellfähigkeit flüssigkeitsabsorbierende und
dabei leicht quellende Substanzen enthält. Hier sind zu
nennen: Carboxymethylcellulose, Pektin, Gummiarabicum,
Traganth, Gelatine, Alginat und insbesondere Karaya,
wobei der Karaya-Anteil bevorzugt 1-60%, vor allem
20-40% beträgt. Diese Masse liegt insbesondere in
einer Dicke von etwa 0,2 bis 3,0 mm vor, wobei der
Bereich von 0,5 bis 2,0 mm bevorzugt wird. Auf der
einen Seite ist diese Masse z. B. untrennbar mit einer
geeigneten Folie verklebt, wobei sich eine einseitig
elektrostatisch vorbehandelte Polyethylenfolie in einer Stärke
von 40-100 µm besonders bewährt hat, da sie einen sicheren
Verbund gewährleistet, andererseits aber noch genügend flexibel
ist, um nicht die Steifigkeit kombinierter Schichten aufzuweisen.
Es kann zwar grundsätzlich auf diese Folie verzichtet
werden, doch ist die reine Dichtungsmasse wenig
formstabil, was durch eine kaschierte Folie ausgeglichen
wird. Die soeben genannte Seite der Dichtungsringmasse
wird als runde Scheibe auf das mit der später zum Körper
gerichteten Folienseite des dann fertigen Beutels bereits
verbundene, selbstklebende Etikett gebracht - mit oder
ohne stabilisierende Folie -, so daß dieses in seiner
ursprünglichen Klebefläche um den Flächenanteil dieser
Scheibe vermindert wird. Die andere Seite des Dichtungsringes
wird zu deren Schutz mit einem Trennpapier abgedeckt.
Bevorzugt weist dieses Trennpapier ebenfalls
eine Scheibenform auf, die rundum über den Dichtungsring
übersteht, z. B. etwa 3 mm. Damit kann entweder
der überstehende Teil als Anfasser zum leichteren Abziehen
des Trennpapiers benutzt werden, oder es kann
nach Abheben einer Ecke der Abdeckung der Etiketten-Klebefläche
mit einem einzigen Handgriff die Abdeckung
der Etiketten-Klebefläche zusammen mit dem Trennpapier
des Dichtungsringes entfernt werden, so daß dann sofort
die gesamte Klebefläche zur Anwendung freiliegt, d. h.
Etiketten-Klebefläche und Dichtungsring-Klebefläche.
Zum Schutz der umgebenden Etiketten-Klebefläche kann
diese ebenfalls mit einem Trennpapier abgedeckt sein.
Dann muß vor Einbringen der Dichtungsscheibe eine entsprechend
große Kreisfläche aus dem Papier herausgestanzt
und entfernt werden, damit auf die dann freiliegende
Klebefläche die Dichtungsscheibe geklebt werden kann.
Oder es wird vor Aufbringen der Dichtungsscheibe das gesamte
Trennpapier vom Klebeetikett entfernt, sodann die
Dichtungsscheibe zentral auf dem Etikett befestigt, und
anschließend eine kleberabweisende Folie über die gesamte
Etikettenfläche einschließlich Dichtungsscheibe gelegt.
Danach wird aus dem Verbund - bestehend aus Beutelfolie,
darauf befestigtem Klebeetikett, auf welchem sich zentral
die Dichtungsscheibe mit ihrem Trennpapier befindet, und
gegebenenfalls einer über allem liegenden Schutzfolie -
das Stomaloch gestanzt im jeweils gewünschten Durchmesser.
Weitere vorteilhafte Ausführungen sind in den Ansprüchen
angegeben.
Im folgenden soll die Erfindung an Beispielen und Zeichnungen
erläutert werden.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Dichtungsscheibe (4).
Fig. 2 zeigt eine seitliche Draufsicht auf ein erfindungsgemäß
angeordnetes Etikett (5) mit abgezogenem
Trennpapier im Bereich (11) der aufzuklebenden Dichtungsscheibe
(4).
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäß
angeordnetes Etikett (5), das durch Linienschweißung
(9) mit der Folie (10) des späteren Beutels verbunden
ist.
Fig. 4 zeigt eine seitliche Draufsicht auf ein erfindungsgemäß
angeordnetes Etikett (5) mit aufgeklebter
Dichtungsscheibe (4).
Fig. 5 zeigt eine seitliche Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Anordnung mit durchstanztem Stomaloch (14).
Beispiel 1
a) Herstellung der Dichtungsscheibe (4)
In einem beheizbaren Kneter werden 45 Gew.-Teile niedermolekulares
Polyisobutylen (Oppanol® B 15 der BASF)
mit 34 Gew.-Teilen Na-Carboxylmethylcellulose bei ca.
120°C so lange geknetet, bis (nach etwa 4-6 Stunden) eine
homogene Durchmischung erfolgt ist; danach werden 8 Gew.-Teile
eines bei ca. 100°C erweichenden Kohlenwasserstoffharzes,
9 Gew.-Teile eines bei ca. 115°C erweichenden
Polyterpenharzes sowie 4 Gew.-Teile Karayapulver hinzugegeben
und alles miteinander bei ca. 120°C zu einer
wiederum homogenen Masse geknetet. Danach wird in bekannter
Weise die noch heiße Masse (2) unter Druck auf ein
silikonisiertes Trennpapier (1) zu einer Stärke von
ca. 1,0 mm ausgewalzt und nach dem Abkühlen sofort mit
einer 60 µm dicken, elektrostatisch vorbehandelten
PE-Folie (3) in der Weise eingedeckt, daß die vorbehandelte
Folienseite mit der freien Masseseite in Berührung
kommt. Dieses bahnenförmige Material (Fig. 1) wird entweder
zu Platten von ca. 100 cm Länge geschnitten oder
zur Rolle aufgewickelt. Aus dieser Platten- oder Rollenware
werden sodann die Dichtungsscheiben (4) in kreisrunder
Form mit dem jeweils gewünschten Durchmesser herausgestanzt,
indem - von der PE-Folienseite (3) ausgehend
- das mehrschichtige Material (Fig. 1) völlig durchtrennt
wird. Im vorliegenden Beispiel betragen die Durchmesser
65, 70, 75, 80, 85 oder 90 mm.
b) Herstellung der Kombination von Selbstklebeetikett
und Dichtungsring
Ein in üblicher Weise beschichtetes, zur Etikettenherstellung
vorgesehenes selbstklebendes Bahnenmaterial mit
beispielsweise einer Folie als Trägermaterial - bestehend
aus silikonisiertem Trennpapier, Selbstklebemasse und
einer Folie, die mit der Beutelfolie verschweißbar ist -
wird in Etikettenblätter (5) von 110×110 mm mit abgerundeten
Ecken (Eckenradius 36 mm) gestanzt. Im Zentrum
des Einzeletiketts wird zugleich das Trennpapier kreisförmig
bis zur Klebemasse hin durchstanzt mit einem
Durchmesser, der um jeweils 2 mm größer ist als der der
aufzubringenden Dichtungsscheibe (4) mit einem der unter
a) genannten Durchmesser, z. B. 70 mm.
Das derart gestaltete Etikett wird eingesetzt im üblichen
Arbeitsgang zur Herstellung von selbstklebenden Auffangbeuteln,
indem es über eine Linienschweißung (9) in der
Form gemäß DE 77 09 687 U1 mit derjenigen Folienseite
(10) des späteren Beutels innig verbunden wird, die zum
Körper hin gerichtet sein wird (Fig. 3).
Sodann wird das kreisförmig gestanzte Trennpapier des
Etiketts (5) abgezogen, so daß in dieser Form (11) die
Etiketten-Klebefläche frei sichtbar wird (Fig. 2). Auf
diese Klebefläche wird nunmehr die Folienseite (3) der
Dichtungsscheibe (4) geklebt (Fig. 4). Anschließend wird
diese Schichtenfolge im Zentrum der Dichtungsscheibe
kreisförmig mit Durchmesser 30 mm durchstanzt, womit das
Stomaloch (14) hergestellt ist. Außerdem wird die
Dichtungsscheibe (4) somit zum Dichtungsring (15). Der
Durchmesser des Stomalochs (14) ist also jeweils um
40 mm kleiner als der Außendurchmesser der Dichtungsscheibe
(4). Die durchstanzte Schichtenfolge gemäß
Fig. 5 wird nun in üblicher Weise mit einer zweiten
Folienbahn zu einem fertigen Stomabeutel zusammengeschweißt.
Vor Gebrauch eines Stomabeutels der vorstehend beschriebenen
Art müssen nacheinander die Schutz-(Trenn-)Papiere
vom Klebeetikett (13) und vom Dichtungsring (15) abgezogen
werden, damit beide Klebeflächen frei für die
Verklebung im Stomabereich sind, oder es werden bei überstehender
Abdeckung des Dichtungsringes beide Abdeckungen
(z. B. Schutzpapiere) mit einem einzigen Handgriff
abgezogen, wie dies weiter vorn beschrieben ist.
Beispiel 2
Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch
ist die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen
zusammengestellt:
Polyisobutylen, (Oppanol® B 15)
55 Gew.-Teile
Na-Carboxymethylcellulose
12 Gew.-Teile
Pektin
15 Gew.-Teile
Gelatine
15 Gew.-Teile
Karaya
3 Gew.-Teile
Beispiel 3
Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch ist
die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen zusammengesetzt:
Polyisobutylen, (Oppanol® B 15)
48 Gew.-Teile
Na-Carboxymethylcellulose
12 Gew.-Teile
Gummiarabicum
12 Gew.-Teile
Traganth
12 Gew.-Teile
Karaya
4 Gew.-Teile
Polyterpenharz
12 Gew.-Teile
Beispiel 4
Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch
ist die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen
zusammengesetzt:
Polyisobutylen, (Oppanol® B 15
40 Gew.-Teile
Na-Carboxymethylcellulose
5 Gew.-Teile
Polyterpenharz
25 Gew.-Teile
Karaya
30 Gew.-Teile
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| Anspruch[de] |
- 1. Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis mit einem
Öffnungsloch zum Anbringen an eine künstlich angelegte
Körperöffnung, insbesondere eine Colostomie oder
Ureterostomie, wobei der für die Rundum-Verklebung am
Körper vorgesehene selbstklebende Teil in Form eines
selbstklebenden flexiblen Etiketts mit dem Behältnis fest
verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß konzentrisch um
die kreisrunde Beutel-Eintritts-Öffnung auf der
selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der
Zusammensetzung abweichender dünner und flexibler
Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden
Eigenschaften aufgebracht ist.
- 2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die selbstklebende Etikettenfläche aus einer Polyacrylat-
oder Kautschuk-Selbstklebemasse besteht, wobei der im
Zentrum darauf aufgebrachte Dichtungsring die Form eines
Kreisringes besitzt und aus einer wasseraufnahmefähigen,
quellbaren, thermoplastischen, selbstklebenden Masse
besteht, welche auf der zur Selbstklebemasse des Etiketts
gerichteten Seite eine Trägerfolie besitzt.
- 3. Behältnisse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der selbstklebende Dichtungsring eine Stärke
von 0,2 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5-2,0 mm besitzt.
- 4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die gesamte Selbstklebefläche des
Behältnisses, bestehend aus der Klebefläche des Dichtungsrings
und der von diesem nicht abgedeckten Klebefläche
des Etiketts, mit einem gemeinsamen Abdeckmaterial
geschützt ist, vorzugsweise mit einer klebeabweisenden
Folie.
- 5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen Selbstklebeflächen des
Behältnisses, nämlich einerseits die Klebefläche des
Dichtungsrings und andererseits die Klebefläche des von
diesem nicht abgedeckten Etiketts, unabhängig voneinander
abgedeckt und dadurch bis zum Gebrauch geschützt
sind, vorzugsweise mit einem silikonisierten Trennpapier.
- 6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Differenz zwischen dem äußeren
und inneren Radius des Dichtungsringes 10-30 mm,
vorzugsweise 15-25 mm, beträgt.
- 7. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Öffnungsloch von Beutel und Dichtungsring einen
Durchmesser von 20-50 mm besitzt und dementsprechend der
äußere Durchmesser des Dichtungsrings 40 bis 110 mm
beträgt.
- 8. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Kautschuk- oder Polyacrylat-Selbstklebemasse
schützende silikonisierte Trennpapier zur besseren Handhabung
außerhalb des Bereiches des Dichtungsringes
geschlitzt ist.
- 9. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung des Dichtungsringes über diesen übersteht
und beim Abziehen der Abdeckung des Etiketts demgemäß
mit abgezogen wird.
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Patente PDF
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