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Dokumentenidentifikation DE3223147C2 18.01.1990
Titel Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis
Anmelder Beiersdorf AG, 2000 Hamburg, DE
Erfinder Hahn, Siegfried, 2359 Henstedt, DE;
Schulte, Dietrich, Dr.;
Sinnen, Marike, 2080 Pinneberg, DE
DE-Anmeldedatum 22.06.1982
DE-Aktenzeichen 3223147
Offenlegungstag 13.01.1983
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse A61F 5/449
IPC-Nebenklasse A61F 5/443   
Zusammenfassung Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis mit einem Öffnungsloch zum Anbringen an eine künstlich angelegte Kör per öffnung, z.B. eine Colostomie oder Ureterostomie, wobei der für die Rundum-Verklebung am Körper vorgesehene selbstklebende Teil in Form eines selbstklebenden Etiketts mit dem Behältnis fest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß konzentrisch um die kreisrunde Beutel-Eintrittsöffnung auf der selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der Zusammensetzung abweichender Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden Eigenschaften aufgebracht ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein selbstklebend ausgerüstetes Behältnis mit einem Öffnungsloch zum Anbringen an eine künstlich angelegte Körperöffnung, insbesondere eine Colostmie oder Ureterostomie, wobei der für die Rundum-Verklebung am Körper vorgesehene selbstklebende Teil in Form eines selbstklebenden flexiblen Etiketts mit dem Behältnis fest verbunden ist.

Behältnisse zur Versorgung einer Ostomie sind bekannt. Neben Standardbeuteln mit vollflächig selbstklebendem Etikett, das am Beutel angeklebt oder angeschweißt ist, gibt es bereits aufwendigere Weiterentwicklungen, die die Nachteile des Standardbeutels zu vermeiden versuchen. Solche Nachteile sind Schwierigkeiten, das vollflächige Folienetikett gut an den Stomaausgang anzupassen, da es keine Dichtungseigenschaften besitzt. Die Folge sind Ablöseerscheinungen, was zu äußerst unangenehmen Hautirritationen und -schädigungen durch die Faeces etc. führt.

Um diese Nachteile zu vermeiden, wurde bereits in der DE-OS 28 08 717 vorgeschlagen, das Haftelement zur Befestigung eines Ostomiebeutels so zu gestalten, daß direkt um die Stomaöffnung herum ein Dichtungsring (7) aus Karayagummi liegt, während weiter außen um diesen Dichtungsring herum eine Klebstoffschicht (8) für die nötige Haftung sorgt, wobei das Ganze auf einer Scheibe (3) aus Kunststoff angeordnet ist. Dieser die Öffnung umgebende Teil ist relativ steif, während die Randbereiche flexibler sind. Jedoch hat auch diese Anordnung nicht voll befriedigen können, da zwar eine Abdichtung stattfindet, die Haftfähigkeit aber so gering ist, daß eine zusätzliche Sicherung durch einen Gürtel angeraten ist. Damit wird diese Anordnung nicht den Anforderungen gerecht, die an Tragekomfort und Sicherheit gestellt werden, zumal ein inniges Anlegen des Dichtungsmaterials erschwert oder sogar verhindert wird.

In der US-PS 33 02 647 wird ein Dichtungsring für Drainagebeutel beschrieben, dessen Zusammensetzung aus Karaya und Glycerin es jedoch erforderlich macht, daß der Beutel mit mechanischen Hilfsmitteln zu befestigen ist (vgl. etwa die Fig. 1 und 2), mit entsprechenden Nachteilen bezüglich Starrheit, Tragekomfort, Dichtigkeit und Auftragen unter der Kleidung.

Aufgabe der Erfindung war, diese Nachteile zu vermeiden und ein Behältnis zu entwickeln, bei dem völlig auf einen Tragegürtel verzichtet werden kann.

Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Behältnis, das dadurch gekennzeichnet ist, daß konzentrisch um die kreisrunde Beutel-Eintrittsöffnung auf der selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der Zusammensetzung abweichender dünner und flexibler Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden Eigenschaften aufgebracht ist.

Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die selbstklebende Etikettenfläche aus einer Polyacrylat- oder Kautschuk-Selbstklebemasse besteht, wobei der im Zentrum darauf aufgebrachte Dichtungsring die Form eines Kreisringes besitzt und aus einer wasseraufnahmefähigen, quellbaren, thermoplastischen, selbstklebenden Masse besteht, welche auf der zur Selbstklebemasse des Etiketts gerichteten Seite eine Trägerfolie besitzt.

Diese Kombination auf dem Klebeetikett und der Dichtungsscheibe auf Basis einer thermoplastischen Masse hat die Vorteile, daß das Behältnis auch unter Einwirkung von Feuchtigkeit, Urin und Faeces fest und sicher haften bleibt, daß dabei die Form des Haftelements unverändert bleibt und dabei ihre Form beibehält, und daß es nicht zu schwer entfernbaren Rückständen auf der Haut kommt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß der Übergang vom Dichtungsring zur selbstklebenden Etikettenfläche auf der Haut sozusagen eine Bremse für den Durchtritt von Flüssigkeiten oder Gasen darstellt. Denn sollten sich jemals zwischen Dichtungsring und Haut durch die Bewegung des Bauches etc. Kanäle, Falten oder dergleichen bilden, durch die z. B. Gas austreten könnte, so endet ein solcher Kanal mit dem Ende des Dichtungsringes. Dort beginnt relativ bald die nächste, kräftige Verklebung durch die Etikettenfläche, die einen Durchtritt verhindert. Für die praktische Anwendung liegt in dieser aufeinander abgestimmten Funktion der beiden Klebeelemente ein entscheidender Fortschritt.

Die guten Haftungseigenschaften zusammen mit der Formstabilität auch bei Feuchteeinfluß sowie die Flexibilität des Dichtungsringes nach Aufbringen auf den Körper führen weiterhin dazu, daß eine besonders gute dauerhafte Abdichtung an unregelmäßig beschaffenen Hautpartien wie z. B. Narben oder bei Entzündungen im Stomabereich erzielt wird.

Die Kombination des Dichtungsringes, der für den Stomabereich ideal ist, mit einem Klebeetikett, welches im weiter abgelegenen Hautbereich die Hautbewegungen großflächig und vollständig mitmachen kann, ist somit einem Etikett mit einheitlicher Klebefläche oder vollflächiger Abdichtscheibe deutlich überlegen. Im Bereich des Stomas werden nämlich besonders in Hinsicht auf Abdichtung, Haftung, Nichtbeeinflussung durch Faeces und Feuchtigkeitsaufnahme hohe Anforderungen gestellt, während im umgebenden Nachbargebiet der Schwerpunkt außer auf Haftung mehr auf höchste Flexibilität, Anpassung an die unregelmäßig beschaffene Haut sowie besonders auf hohe Scherbeanspruchbarkeit Wert gelegt wird.

Unmittelbar um das Stoma herum ist insbesondere eine dauerhafte Abdichtungsfunktion erwünscht, wobei gleichzeitig eine gute Adhäsion und ein Quellvermögen gegenüber der durch Schwitzen vom Körper abgegebenen Feuchtigkeit unabdingbar sind.

Durch diese Abdichtung wird wirksam verhindert, daß die stark hautreizenden Faeces zu unangenehmen Hautirritationen im Stomabereich führen, und die gute Haftung sowie Formstabilität des Dichtungsringes auf der Haut sorgen dafür, daß diese Abdichtungsfunktion auch über die lange Zeit des Beuteltragens voll erhalten bleibt. Diese Summe der Eigenschaften wird besonders gut mit einer Masse auf Basis von Kautschuk und Harzen erfüllt, in welcher außerdem noch quellbare Substanzen enthalten sind. Zur Quellbarkeit muß der Dichtungsring eine bestimmte Dicke besitzen, womit die Flexibilität geringfügig eingeschränkt ist. Die erfindungsgemäße Kombination von Dichtungsring mit Klebeetikett stellt dazu eine gelungene Lösung dar, indem die geringere Flexibilität im Innenbereich der Klebedichtung ergänzt wird durch hohe Klebekraft und Flexibilität im Bereich des Klebeetiketts. Dieses Klebeetikett, in dessen Zentrum sich also der Dichtungsring befindet, übernimmt in erster Linie die für ein Stomabeutel-Etikett geforderte großflächige, sichere Haftung auf der Haut, weil es so konzipiert ist, daß es eine gute Dauerverklebungsfestigkeit auf der Haut aufweist (Adhäsion) und damit die durch den Beutel nach unten gerichtete Scherkraft auffangen kann, ohne sich abzulösen. Da die Zugbelastung am oberen Teil des Beutels besonders stark ist, benötigt man gerade in diesem Bereich eine besonders dauerhafte und gute Verklebung, die nicht in dem gewünschten Ausmaß von einer Masse erbracht werden kann, die zugleich eine Dichtungsfunktion übernehmen soll; vielmehr sind hierfür ganz besonders gut die sehr scherstabilen und festklebenden Kautschuk- oder Polyacrylatmassen bekannter Art geeignet.

Dementsprechend sind die Abmessungsverhältnisse: bei einem quadratischen Gesamt-Etikett auf Folienbasis (allerdings mit abgerundeten Ecken) von 11-13 cm Kantenlänge und einem Stomaloch von 25-30 mm Durchmesser, der gleich dem Innendurchmesser des Dichtungsringes ist, soll der Außendurchmesser des Dichtungsringes jeweils beispielsweise 65-90 mm betragen. Unter Außerachtlassung des Stomaloches sind die Flächenverhältnisse von Dichtungsring zu freier, verklebbarer Etikettenfläche damit vorzugsweise etwa 2 : 3 bis 2 : 5, können aber, je nach den vorgesehenen Abmessungen, auch kleiner oder größer sein. Wichtig ist besonders, daß stets rundum die Etiketten-Klebefläche den Dichtungsring deutlich überragt.

Das Etikett selbst, auf dem der Dichtungsring angebracht ist, ist durch Verschweißung oder Verklebung in an sich bekannter Weise mit dem Beutelteil verbunden. Der Beutel besteht insbesondere aus geruchsdichter, flexibler Folie. Aus qualitativen Gründen wird die Verbindung zweckmäßig über einen Schweißvorgang hergestellt, wobei vorzugsweise eine Schweißform gem. DE 77 09 687 U1 gewählt wird. Wie an sich bekannt, kann die Verschweißung in geeigneter Weise auch so angeordnet sein, daß ein Schweißring im Bereich des Stomaloches angebracht ist. Es kann aber auch eine Verschweißung in anderer geeigneter Form vorgenommen werden; weiterhin kann das - dann zweiseitig selbstklebend ausgerüstete - Etikett auch vollflächig oder partiell (z. B. nur umlaufend am Rand) in zweckentsprechender Weise auf den Beutel geklebt werden.

Als Klebemasse des Etiketts kommen alle üblichen Selbstklebesysteme in Frage, also z. B. solche auf Basis von Natur- und/oder Synthesekautschuk wie auch solche aus dem Bereich der Polyacrylate. Besonders gut geeignet sind Klebemassen gemäß DE 25 57 566 A1, da sie durch den Karaya-Zusatz einerseits entzündungshemmend wirken, zum anderen auch eine gute Klebkraft und insbesondere Scherfestigkeit ergeben.

Der Dichtungsring (zunächst in Form einer runden Scheibe vorliegend) besteht bevorzugt aus einer gut adhäsiv wirkenden Masse auf Synthesekautschuk-Basis, die zur besseren Quellfähigkeit flüssigkeitsabsorbierende und dabei leicht quellende Substanzen enthält. Hier sind zu nennen: Carboxymethylcellulose, Pektin, Gummiarabicum, Traganth, Gelatine, Alginat und insbesondere Karaya, wobei der Karaya-Anteil bevorzugt 1-60%, vor allem 20-40% beträgt. Diese Masse liegt insbesondere in einer Dicke von etwa 0,2 bis 3,0 mm vor, wobei der Bereich von 0,5 bis 2,0 mm bevorzugt wird. Auf der einen Seite ist diese Masse z. B. untrennbar mit einer geeigneten Folie verklebt, wobei sich eine einseitig elektrostatisch vorbehandelte Polyethylenfolie in einer Stärke von 40-100 µm besonders bewährt hat, da sie einen sicheren Verbund gewährleistet, andererseits aber noch genügend flexibel ist, um nicht die Steifigkeit kombinierter Schichten aufzuweisen. Es kann zwar grundsätzlich auf diese Folie verzichtet werden, doch ist die reine Dichtungsmasse wenig formstabil, was durch eine kaschierte Folie ausgeglichen wird. Die soeben genannte Seite der Dichtungsringmasse wird als runde Scheibe auf das mit der später zum Körper gerichteten Folienseite des dann fertigen Beutels bereits verbundene, selbstklebende Etikett gebracht - mit oder ohne stabilisierende Folie -, so daß dieses in seiner ursprünglichen Klebefläche um den Flächenanteil dieser Scheibe vermindert wird. Die andere Seite des Dichtungsringes wird zu deren Schutz mit einem Trennpapier abgedeckt. Bevorzugt weist dieses Trennpapier ebenfalls eine Scheibenform auf, die rundum über den Dichtungsring übersteht, z. B. etwa 3 mm. Damit kann entweder der überstehende Teil als Anfasser zum leichteren Abziehen des Trennpapiers benutzt werden, oder es kann nach Abheben einer Ecke der Abdeckung der Etiketten-Klebefläche mit einem einzigen Handgriff die Abdeckung der Etiketten-Klebefläche zusammen mit dem Trennpapier des Dichtungsringes entfernt werden, so daß dann sofort die gesamte Klebefläche zur Anwendung freiliegt, d. h. Etiketten-Klebefläche und Dichtungsring-Klebefläche.

Zum Schutz der umgebenden Etiketten-Klebefläche kann diese ebenfalls mit einem Trennpapier abgedeckt sein. Dann muß vor Einbringen der Dichtungsscheibe eine entsprechend große Kreisfläche aus dem Papier herausgestanzt und entfernt werden, damit auf die dann freiliegende Klebefläche die Dichtungsscheibe geklebt werden kann. Oder es wird vor Aufbringen der Dichtungsscheibe das gesamte Trennpapier vom Klebeetikett entfernt, sodann die Dichtungsscheibe zentral auf dem Etikett befestigt, und anschließend eine kleberabweisende Folie über die gesamte Etikettenfläche einschließlich Dichtungsscheibe gelegt. Danach wird aus dem Verbund - bestehend aus Beutelfolie, darauf befestigtem Klebeetikett, auf welchem sich zentral die Dichtungsscheibe mit ihrem Trennpapier befindet, und gegebenenfalls einer über allem liegenden Schutzfolie - das Stomaloch gestanzt im jeweils gewünschten Durchmesser.

Weitere vorteilhafte Ausführungen sind in den Ansprüchen angegeben.

Im folgenden soll die Erfindung an Beispielen und Zeichnungen erläutert werden.

Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Dichtungsscheibe (4).

Fig. 2 zeigt eine seitliche Draufsicht auf ein erfindungsgemäß angeordnetes Etikett (5) mit abgezogenem Trennpapier im Bereich (11) der aufzuklebenden Dichtungsscheibe (4).

Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäß angeordnetes Etikett (5), das durch Linienschweißung (9) mit der Folie (10) des späteren Beutels verbunden ist.

Fig. 4 zeigt eine seitliche Draufsicht auf ein erfindungsgemäß angeordnetes Etikett (5) mit aufgeklebter Dichtungsscheibe (4).

Fig. 5 zeigt eine seitliche Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung mit durchstanztem Stomaloch (14).

Beispiel 1 a) Herstellung der Dichtungsscheibe (4)

In einem beheizbaren Kneter werden 45 Gew.-Teile niedermolekulares Polyisobutylen (Oppanol® B 15 der BASF) mit 34 Gew.-Teilen Na-Carboxylmethylcellulose bei ca. 120°C so lange geknetet, bis (nach etwa 4-6 Stunden) eine homogene Durchmischung erfolgt ist; danach werden 8 Gew.-Teile eines bei ca. 100°C erweichenden Kohlenwasserstoffharzes, 9 Gew.-Teile eines bei ca. 115°C erweichenden Polyterpenharzes sowie 4 Gew.-Teile Karayapulver hinzugegeben und alles miteinander bei ca. 120°C zu einer wiederum homogenen Masse geknetet. Danach wird in bekannter Weise die noch heiße Masse (2) unter Druck auf ein silikonisiertes Trennpapier (1) zu einer Stärke von ca. 1,0 mm ausgewalzt und nach dem Abkühlen sofort mit einer 60 µm dicken, elektrostatisch vorbehandelten PE-Folie (3) in der Weise eingedeckt, daß die vorbehandelte Folienseite mit der freien Masseseite in Berührung kommt. Dieses bahnenförmige Material (Fig. 1) wird entweder zu Platten von ca. 100 cm Länge geschnitten oder zur Rolle aufgewickelt. Aus dieser Platten- oder Rollenware werden sodann die Dichtungsscheiben (4) in kreisrunder Form mit dem jeweils gewünschten Durchmesser herausgestanzt, indem - von der PE-Folienseite (3) ausgehend - das mehrschichtige Material (Fig. 1) völlig durchtrennt wird. Im vorliegenden Beispiel betragen die Durchmesser 65, 70, 75, 80, 85 oder 90 mm.

b) Herstellung der Kombination von Selbstklebeetikett und Dichtungsring

Ein in üblicher Weise beschichtetes, zur Etikettenherstellung vorgesehenes selbstklebendes Bahnenmaterial mit beispielsweise einer Folie als Trägermaterial - bestehend aus silikonisiertem Trennpapier, Selbstklebemasse und einer Folie, die mit der Beutelfolie verschweißbar ist - wird in Etikettenblätter (5) von 110×110 mm mit abgerundeten Ecken (Eckenradius 36 mm) gestanzt. Im Zentrum des Einzeletiketts wird zugleich das Trennpapier kreisförmig bis zur Klebemasse hin durchstanzt mit einem Durchmesser, der um jeweils 2 mm größer ist als der der aufzubringenden Dichtungsscheibe (4) mit einem der unter a) genannten Durchmesser, z. B. 70 mm.

Das derart gestaltete Etikett wird eingesetzt im üblichen Arbeitsgang zur Herstellung von selbstklebenden Auffangbeuteln, indem es über eine Linienschweißung (9) in der Form gemäß DE 77 09 687 U1 mit derjenigen Folienseite (10) des späteren Beutels innig verbunden wird, die zum Körper hin gerichtet sein wird (Fig. 3).

Sodann wird das kreisförmig gestanzte Trennpapier des Etiketts (5) abgezogen, so daß in dieser Form (11) die Etiketten-Klebefläche frei sichtbar wird (Fig. 2). Auf diese Klebefläche wird nunmehr die Folienseite (3) der Dichtungsscheibe (4) geklebt (Fig. 4). Anschließend wird diese Schichtenfolge im Zentrum der Dichtungsscheibe kreisförmig mit Durchmesser 30 mm durchstanzt, womit das Stomaloch (14) hergestellt ist. Außerdem wird die Dichtungsscheibe (4) somit zum Dichtungsring (15). Der Durchmesser des Stomalochs (14) ist also jeweils um 40 mm kleiner als der Außendurchmesser der Dichtungsscheibe (4). Die durchstanzte Schichtenfolge gemäß Fig. 5 wird nun in üblicher Weise mit einer zweiten Folienbahn zu einem fertigen Stomabeutel zusammengeschweißt.

Vor Gebrauch eines Stomabeutels der vorstehend beschriebenen Art müssen nacheinander die Schutz-(Trenn-)Papiere vom Klebeetikett (13) und vom Dichtungsring (15) abgezogen werden, damit beide Klebeflächen frei für die Verklebung im Stomabereich sind, oder es werden bei überstehender Abdeckung des Dichtungsringes beide Abdeckungen (z. B. Schutzpapiere) mit einem einzigen Handgriff abgezogen, wie dies weiter vorn beschrieben ist.

Beispiel 2

Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch ist die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen zusammengestellt:

Polyisobutylen, (Oppanol® B 15) 55 Gew.-Teile Na-Carboxymethylcellulose 12 Gew.-Teile Pektin 15 Gew.-Teile Gelatine 15 Gew.-Teile Karaya 3 Gew.-Teile

Beispiel 3

Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch ist die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen zusammengesetzt:

Polyisobutylen, (Oppanol® B 15) 48 Gew.-Teile Na-Carboxymethylcellulose 12 Gew.-Teile Gummiarabicum 12 Gew.-Teile Traganth 12 Gew.-Teile Karaya 4 Gew.-Teile Polyterpenharz 12 Gew.-Teile

Beispiel 4

Die Herstellung erfolgt analog zu Beispiel 1, jedoch ist die Masse der Dichtungsscheibe (4) folgendermaßen zusammengesetzt:

Polyisobutylen, (Oppanol® B 15 40 Gew.-Teile Na-Carboxymethylcellulose 5 Gew.-Teile Polyterpenharz 25 Gew.-Teile Karaya 30 Gew.-Teile


Anspruch[de]
  1. 1. Selbstklebend ausgerüstetes Behältnis mit einem Öffnungsloch zum Anbringen an eine künstlich angelegte Körperöffnung, insbesondere eine Colostomie oder Ureterostomie, wobei der für die Rundum-Verklebung am Körper vorgesehene selbstklebende Teil in Form eines selbstklebenden flexiblen Etiketts mit dem Behältnis fest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß konzentrisch um die kreisrunde Beutel-Eintritts-Öffnung auf der selbstklebenden Etikettenfläche ein von dieser in der Zusammensetzung abweichender dünner und flexibler Dichtungsring mit seinerseits selbstklebenden Eigenschaften aufgebracht ist.
  2. 2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstklebende Etikettenfläche aus einer Polyacrylat- oder Kautschuk-Selbstklebemasse besteht, wobei der im Zentrum darauf aufgebrachte Dichtungsring die Form eines Kreisringes besitzt und aus einer wasseraufnahmefähigen, quellbaren, thermoplastischen, selbstklebenden Masse besteht, welche auf der zur Selbstklebemasse des Etiketts gerichteten Seite eine Trägerfolie besitzt.
  3. 3. Behältnisse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der selbstklebende Dichtungsring eine Stärke von 0,2 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5-2,0 mm besitzt.
  4. 4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Selbstklebefläche des Behältnisses, bestehend aus der Klebefläche des Dichtungsrings und der von diesem nicht abgedeckten Klebefläche des Etiketts, mit einem gemeinsamen Abdeckmaterial geschützt ist, vorzugsweise mit einer klebeabweisenden Folie.
  5. 5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Selbstklebeflächen des Behältnisses, nämlich einerseits die Klebefläche des Dichtungsrings und andererseits die Klebefläche des von diesem nicht abgedeckten Etiketts, unabhängig voneinander abgedeckt und dadurch bis zum Gebrauch geschützt sind, vorzugsweise mit einem silikonisierten Trennpapier.
  6. 6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Differenz zwischen dem äußeren und inneren Radius des Dichtungsringes 10-30 mm, vorzugsweise 15-25 mm, beträgt.
  7. 7. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Öffnungsloch von Beutel und Dichtungsring einen Durchmesser von 20-50 mm besitzt und dementsprechend der äußere Durchmesser des Dichtungsrings 40 bis 110 mm beträgt.
  8. 8. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das die Kautschuk- oder Polyacrylat-Selbstklebemasse schützende silikonisierte Trennpapier zur besseren Handhabung außerhalb des Bereiches des Dichtungsringes geschlitzt ist.
  9. 9. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung des Dichtungsringes über diesen übersteht und beim Abziehen der Abdeckung des Etiketts demgemäß mit abgezogen wird.






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