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Dokumentenidentifikation DE3319806C2 18.01.1990
Titel Abschirmwand für Bergbau-Untertagebetriebe, insbesondere Versatzwand
Anmelder Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia GmbH, 4670 Lünen, DE
Erfinder Stradtmann, Wolfgang, 4670 Lünen, DE;
Seeberger, Klaus, 4712 Werne, DE;
Wojaczek, Egon, 4700 Hamm, DE
Vertreter Buschhoff, J., Dipl.-Ing.; Hennicke, A., Dipl.-Ing.; Vollbach, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 5000 Köln
DE-Anmeldedatum 01.06.1983
DE-Aktenzeichen 3319806
Offenlegungstag 06.12.1984
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse E21F 15/04
Zusammenfassung Die bevorzugt als Versatzwand verwendbare Abschirmwand nach der Erfindung besteht aus mindestens drei Wandelementen, die über Führungsstangen und entsprechende Stangenführungen aneinander geführt sind. Dabei weist das obere Wandelement mindestens zwei hängend angeordnete vertikale Führungsstangen auf, die beim Hochfahren dieses Wandelements gegen Anschlagstücke des mittleren Wandelements laufen und dieses anschließend mitnehmen. Zum Ausfahren der Abschirmwand weist diese zweckmäßig einen als Doppelteleskopstempel ausgebildeten hydraulischen Stempel auf.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Abschirmwand für Bergbau-Untertagebetriebe, insbesondere zur Verwendung als Versatzwand, bestehend aus mindestens zwei gegenüber einem unteren Wandelement nach oben ausfahrbaren, aneinander geführten Wandelementen.

Höheneinstellbare Abschirmwände werden in untertägigen Gewinnungsbetrieben zur Abschirmung des Strebraumes gegenüber dem Versatz- bzw. Bruchraum, daneben aber auch zur Fahrfeldabschirmung gegenüber dem Gewinnungsfeld, als Schleppwand für die Errichtung von Streckendämmen und für ähnliche Zwecke verwendet.

Die mehrteiligen, höheneinstellbaren Versatzwände der herkömmlichen Art werden zumeist versatzseitig an den Kappen und Liegendschwellen der hydraulischen Ausbaugestelle des Schreitausbaus angeordnet, so daß sie beim Setzen des Ausbaus ausgefahren werden. Bekannte Versatzwände bestehen z. B. aus sich übergreifenden, z. B. mittels Bolzen-Langlochverbindungen aneinander geführten Abschirmplatten oder aus U-förmigen Kastenteilen, die teleskopartig ineinander geführt sind (DE-OS 22 12 994, DE-OS 29 43 748, DE-OS 19 19 660, DE-OS 28 06 982). Die zur Abschirmung des Fahrfeldes gegenüber dem Gewinnungsfeld dienenden Fahrfeldabschirmungen werden zumeist am Strebförderer angebaut; sie weisen mittels hydraulischer Zylinder zum Hangenden hin ausfahrbare, z. B. über Rohrführungen aneinander geführte Wandelemente auf (DE-OS 29 21 459).

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abschirmwand zu schaffen, die vorzugsweise als Versatzwand an einem schreitenden Ausbaugestell angebaut wird und die sich vor allem durch kräftige und robuste und zugleich einfache und preisgünstige Ausführung bei großem Maß ihrer Höhenverstellbarkeit auszeichnet.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am oberen Wandelement vertikale Führungsstangen mit ihren oberen Enden befestigt sind, die sich in Stangenführungen des mittleren Wandelements führen und an ihren freien unteren Enden Mitnehmer tragen, die nach Ausschub des oberen Wandelements durch Anschlag das mittlere Wandelement mitnehmen, und daß weitere in Stangenführungen geführte Führungsstangen zwischen dem mittleren Wandelement und dem unteren Wandelement angeordnet sind.

Bei dieser Ausgestaltung der Abschirmwand sind also die ausfahrbaren Wandelemente mit Hilfe von Führungsstangen und zugeordneten Stangenführungen aneinander geführt, die an den Wandelementen innenseitig in hängender Lage angeordnet sind und sich mit ausreichend großem Führungsspiel in den aus Führungsaugen od. dgl. bestehenden Stangenführungen führen können, so daß es zu keinen Verklemmungen und Verkantungen an den Stangenführungen kommen kann. Für die Führungsstangen, welche die auf die Abschirmwand wirkenden Kräfte aufnehmen, lassen sich kräftig Stangen, vorzugsweise Rundstangen verwenden. Die zwischen dem mittleren Wandelement und dem unteren Wandelement angeordneten Führungsstangen werden vorteilhafterweise an dem mittleren Wandelement hängend angeordnet, wobei sie sich an der Oberseite des unteren Wandelements fest angeordneten Stangenführungen führen.

Im oberen Bereich des mittleren Wandelements werden vorteilhafterweise Lager- und Führungsstücke befestigt, die jeweils in einem Stück vereinigt die Stangenführung für eine mit dem oberen Wandelement verbundene Führungsstange und die Halterung für eine an der Stangenführung des unteren Wandelements geführte Führungsstange umfassen. Diese Lager- und Führungsstücke können kräftige konsolenartige Bauteile sein, die innenseitig an dem mittleren Wandelement befestigt sind und vorzugsweise zwei Stangenöffnungen aufweisen, wobei die eine Stangenöffnung die Führungsstange für die am oberen Wandelement aufgehängte Führungsstange bildet, während durch die andere Stangenöffnung die an dem unteren Wandelement geführte Führungsstange hindurchgreift, die an dem Lager- und Führungsstück aufgehängt ist. Die Führungsstangen tragen an ihren Enden zweckmäßig lösbare Mitnehmer und Anschläge, vorzugsweise in Gestalt von Bolzen od. dgl.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen den im Bereich der beiden Seitenbegrenzungen der Wandelemente angeordneten Führungsstangen ein als Doppelteleskopzylinder ausgebildeter hydraulischer Stempel angeordnet, der sich in einem Stempelfußlager des unteren Wandelementes gelenkig abstützt und der mit einem Stempelkopflager am oberen Wandelement gelenkig angeschlossen ist. Mit Hilfe des Stempels läßt sich die gesamte Abschirmwand um das volle Verstellmaß zum Hangenden hin ausfahren. Das untere Wandelement weist zweckmäßig ein sich gegen das Liegende abstützendes, das Stempelfußlager aufweisendes Fußstück auf, während das obere Wandelement eine das Stempelkopflager tragende Kopfplatte aufweist. Im übrigen empfiehlt es sich, die Wandelemente, im Horizontalschnitt, etwa U-förmig auszubilden. Der Stempel und die Führungsstangen befinden sich hierbei im Inneren des unteren Wandelements, welches von den beiden ausfahrbaren Wandelementen umgriffen wird.

Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung zeigt

Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abschirmwand in eingefahrenem Zustand in einer Ansicht in Richtung des Pfeiles I der Fig. 2, d. h. in Richtung auf den Versatz- bzw. Bruchraum;

Fig. 2 die Abschirmwand nach Fig. 1 in Stirnansicht, teilweise im Vertikalschnitt;

Fig. 3 die Abschirmwand nach den Fig. 1 und 2 in Draufsicht, teilweise im Horizontalschnitt.

Die dargestellte Abschirmwand besteht aus drei Wandelementen 1, 2 und 3, die, wie vor allem Fig. 3 zeigt, im Horizontalschnitt etwa U-förmig ausgebildet sind. Das innenliegende und untere Wandelement 1 weist ein sich über seine Breite erstreckendes Fußstück 4 auf, welches im mittleren Bereich mit einem Stempelfußlager 5 versehen ist, in dem sich ein als Doppelteleskopstempel ausgebildeter hydraulischer Stempel 6 begrenzt raumgelenkig abstützt. Das außenliegende, obere Wandelement 3 ist mit einer sich im wesentlichen über seine gesamte Länge erstreckenden Kopfplatte 7 versehen, die an ihrer Unterseite mittig zwischen den beiden Seitenbegrenzungen dieses Wandelements 3 ein Stempelkopflager 8 trägt, in welchem der Kopf des hydraulischen Stempels 6 gelenkig am Wandelement 3 angeschlossen ist.

An der Unterseite der Kopfplatte 7 des oberen Wandelements 3 sind in Nähe der beiden Seitenbegrenzungen desselben vertikale Führungsstangen 9 mit ihren oberen Enden bei 10 hängend angeschlossen, die an ihren freien unteren Enden Mitnehmer 11, z. B. in Gestalt von Querbolzen oder sonstiger lösbarer Anschlagorgane, tragen.

Das mittlere Wandelement 2, welches zwischen den Wandelementen 1 und 3 liegt, weist an seiner Oberseite in Nähe seiner beiden Seitenbegrenzungen jeweils ein Lager- und Führungsstück 12 auf, welches aus einem kräftigen Beschlagteil besteht, das im Winkel zwischen dem U-Steg und dem U-Schenkel des U-förmigen Wandelements 2 befestigt ist. Die Lager- und Führungsstücke 12 weisen jeweils zwei nebeneinanderliegende Öffnung 13 und 14 auf. Die Öffnungen 13 bilden Stangenführungen für die Führungsstangen 9 des oberen Wandelements 3. Weitere Führungsstangen 15 sind zwischen dem unteren Wandelement 1 und dem mittleren Wandelement 2 angeordnet. Die Führungsstangen 15 durchfassen die Öffnungen 14 der Lager- und Führungsstücke 12 und stützen sich mit Hilfe von an ihren oberen Enden angeordneten Anschlägen 16 an den Lager- und Führungsstücken 12 ab. Die Führungsstangen 15 sind demgemäß hängend an den Lager- und Führungsstücken 12 gelagert. Sie durchgreifen Stangenführungen 17, die an der Oberseite des unteren Wandelements 1 im Winkel zwischen dessen U-Steg und U-Schenkel befestigt sind. Die Führungsstangen 15 weisen an ihren unteren Enden ebenfalls Anschläge oder Mitnehmer 11 auf, die den an den Führungsstangen 9 angeordneten Mitnehmern 11 entsprechen können.

Beim Ausschub des mittig zwischen den Stangenführungen angeordneten hydraulischen Stempel 6 wird zunächst das obere Wandelement 3 zum Hangenden hin hochgefahren, wobei sich dieses über seine in den Stangenführungen 13 geführten Führungsstange 9 an dem mittleren Wandelement 2 führt und abstützt. Beim weiteren Stempelausschub gelangen die Mitnehmer 11 an den unteren Enden der Führungsstangen 9 in Anschlag an die Lager- und Führungsstücke 12, so daß anschließend das mittlere Wandelement 2 von dem oberen Wandelement 3 mitgenommen wird. Hierbei führt sich das mittlere Wandelement 2 mit den Führungsstangen 15 in den Stangenführungen 17 des unteren Wandelements 1.

Bei Verwendung der vorstehend beschriebenen Abschirmwand als Versatzwand kann diese z. B. über eine Konsole mit einem schreitenden Ausbaugestell verbunden werden, wie dies an sich bekannt ist. Die Versatzwand nimmt den Druck aus dem Versatz- bzw. Bruchraum auf. Die über die kräfigten Stangenführungen geführten Wandelemente vermögen den Druck aufzunehmen, ohne daß die Stangenführungen blockiert werden. Es empfiehlt sich, für die Führungsstangen 9 und 15 Rundstangen aus Federstahl zu verwenden. Die an dem mittleren Wandelement 2 befestigten Lager- und Führungsstücke 12 bilden jeweils in einem Stück eine als Führungsauge od. dgl. ausgebildete Stangenführung für die mit dem oberen Wandelement 3 verbundene Führungsstange 9 und eine Halterung für die am unteren Wandelement 1 geführte Führungsstange 15, welche das Führungsauge 14 durchfaßt und sich mit ihrem oberen Anschlag 16 auf dem Lager- und Führungsstück 12 frei beweglich abstützt.

Die vorstehend beschriebene Versatzwand kann im mittleren Bereich, d. h. zwischen dem Stempel 6 und den Führungsstangen 9 weitere Führungen aufweisen, die als T-Führungen oder aber auch als Stangenführungen der beschriebenen Art ausgebildet sind.


Anspruch[de]
  1. 1. Höhenverstellbare Abschirmwand für Bergbau-Untertagebetriebe, insbesondere zur Verwendung als Versatzwand, bestehend aus mindestens zwei gegenüber einem unteren Wandelement nach oben ausfahrbaren, aneinander geführten Wandelementen, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Wandelement (3) vertikale Führungsstangen (9) mit ihren oberen Enden befestigt sind, die sich in Stangenführungen (13) des mittleren Wandelements (2) führen und an ihren freien unteren Enden Mitnehmer (11) tragen, die nach Ausschub des oberen Wandelements (3) durch Anschlag das mittlere Wandelement (2) mitnehmen, und daß weitere in Stangenführungen (17) geführte Führungsstangen (15) zwischen dem mittleren Wandelement (2) und dem unteren Wandelement (1) angeordnet sind.
  2. 2. Abschirmwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen dem mittleren Wandelement (2) und dem unteren Wandelement (1) angeordneten Führungsstangen (15) an dem mittleren Wandelement (2) hängend gelagert sind und sich in an der Oberseite des unteren Wandelements (1) fest angeordneten Stangenführungen (17) führen.
  3. 3. Abschirmwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich des mittleren Wandelements (2) Lager- und Führungsstücke (12) befestigt sind, die jeweils in einem Stück vereinigt die Stangenführung (13) für eine mit dem oberen Wandelement (3) verbundene Führungsstange (9) und eine Halterung für eine an der Stangenführung (17) des unteren Wandelements (1) geführte Führungsstange (15) umfassen.
  4. 4. Abschirmwand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die am mittleren Wandelement (2) angeordneten Lager- und Führungsstücke (12) jeweils zwei Stangenöffnungen aufweisen, wobei die eine Stangenöffnung die Stangenführung (13) für die am oberen Wandelement (3) befestigte Führungsstange (9) bildet, während durch die andere Stangenöffnung die an dem unteren Wandelement (1) geführte und am Lager- und Führungsstück (12) aufgehängte Führungsstange (15) hindurchgreift.
  5. 5. Abschirmwand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstangen (9, 15) lösbare Mitnehmer und Anschläge (11), vorzugsweise Bolzen od. dgl., tragen.
  6. 6. Abschirmwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstangen (9, 15) aus elastischen Rundstangen bestehen.
  7. 7. Abschirmwand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den im Bereich der beiden Seitenbegrenzungen der Wandelemente (1, 2, 3) angeordneten Führungsstangen (9, 15) ein als Doppelteleskopzylinder ausgebildeter hydraulischer Stempel (6) angeordnet ist, der sich in einem Stempelfußlager (5) des unteren Wandelements (1) gelenkig abstützt und in einem Stempelkopflager (8) am oberen Wandelement (3) gelenkig angeschlossen ist.
  8. 8. Abschirmwand nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Wandelement (1) mit einem sich gegen das Liegende abstützenden, das Stempelfußlager (5) aufweisenden Fußstück (4) versehen ist, während das obere Wandelement (3) eine das Stempelkopflager (8) tragende Kopfplatte (7) aufweist.






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