| Dokumentenidentifikation |
DE3439465C2 18.01.1990 |
| Titel |
Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen |
| Anmelder |
Zweig, Harald, 4300 Essen, DE; SBC Schoregge GmbH, 4000 Düsseldorf, DE |
| Erfinder |
Schoregge, Ernst Hermann, 4000 Düsseldorf, DE; Heinzen, Heribert; Zweig, Harald, 4300 Essen, DE |
| Vertreter |
Gesthuysen, H., Dipl.-Ing.; von Rohr, H., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 4300 Essen |
| DE-Anmeldedatum |
27.10.1984 |
| DE-Aktenzeichen |
3439465 |
| Offenlegungstag |
30.04.1986 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
E04H 5/12
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| IPC-Nebenklasse |
E04G 23/00
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| Zusammenfassung |
Bei einem Verfahren zum Auskleiden von Kühltürmen o. dgl., bei dem die auszukleidenden ggf. vorbehandelten Flächen, bei dem auf die vorbehandelten Flächen eine gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. schützende, für diese Stoffe, Feuchtigkeit usw. im wesentlichen undurchlässige Beschichtung aufgebracht wird, ist eine gegen alle relevanten aggressiven Stoffe und Feuchtigkeit dichte, verschleißfeste und schnell aufzubringende Auskleidung möglich, wenn als Beschichtung Bahnen aus einem folienartigen Material auf die Flächen aufgeklebt werden. Besonders zweckmäßig sind polymermodifizierte Bitumen-Schweißbahnen mit einer Kunststoffeinlage. Eine zur Durchführung eines solchen Verfahrens geeignete Vorrichtung weist einen am oberen Rand (4) eines Kühlturms (1) verfahrbaren Oberwagen (8), einen am unteren Rand des Kühlturms (1) verfahrbaren Unterwagen und eine zwischen dem Oberwagen (8) und dem Unterwagen an Trag- und Spannseilen (9) aufwärts und abwärts verfahrbare Arbeitsbühne (10) auf. Auf der Arbeitsbühne (10) sind eine Vorratswalze (12) für eine als Beschichtung auf die Fläche (7) aufzuklebende Bahn (13), Führungseinheiten (14, 15) für die Bahn (13) und eine Anpreßeinheit (16) für die aufgeklebte Bahn (13) angeordnet. Unmittelbar vor der Anpreßeinheit (16) ist eine ohne offene Flamme arbeitende Bahnerwärmungseinheit (20) vorgesehen, durch die die Bahn (13) auf eine Temperatur von 400 bis 450°K erwärmt wird, um so klebefähig zu werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens
zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen an hochragenden
Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Bekannte Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind insbesondere zum
Auskleiden von Kühltürmen für Kraftwerke und Industrieanlagen bestimmt und
geeignet, können grundsätzlich aber auch für andere hoch aufragende Bauten
wie Silos, Großbehälter od. dgl. verwendet werden. Dementsprechend wird
die Erfindung nur zur Verdeutlichung und Vereinfachung in Verbindung mit
Kühltürmen beschrieben, die Lehre der Erfindung ist in gleicher Weise bei
Vorrichtungen zum Auskleiden anderer hochragender Bauwerke geeignet. In
ähnlicher Weise gilt, daß zwar insbesondere eine Bearbeitung der
Innenflächen von Kühltürmen od. dgl. in Betracht kommt, also ein Auskleiden im
engeren Sinne, daß aber grundsätzlich die in Rede stehende Vorrichtung
auch bei Außenflächen von Kühltürmen od. dgl. entsprechend anwendbar ist
bzw. sind.
Die Innenflächen von Kühltürmen od. dgl. sind in hohem Maße
verschleißgefährdet, so daß in immer kürzeren Abständen eine Sanierung der Innenflächen
notwendig ist. Die aggressiven Stoffe und die Feuchtigkeit in der durch
den Kühlturm strömende Luft machen die Oberflächen des Betons mürbe,
führen zu Abplatzungen bis hin zur Freilegung der Bewehrung und zur
Carbonatisierung des Betons.
Bei der bekannten Vorrichtung, von der die Erfindung ausgeht (Firmenschrift
"Betonsanierung der Innenflächen von Naturzugkühltürmen" der Firma Albert
Massenberg GmbH & Co. KG, Essen bzw. DE-OS 30 32 191), werden die
auszukleidenden Flächen zunächst gereinigt und vorbehandelt, so daß nach der
Vorbehandlungsphase eine weitgehend glatte Innenfläche verwirklicht ist. Die
Arbeitsbühne der bekannten Vorrichtung läßt sich an den Trag- und
Spannseilen zwischen dem Unterwagen und dem Oberwagen aufwärts und abwärts
verfahren. Durch die Trag- und Spannseile wird dabei gewährleistet, daß die
Arbeitsbühne immer in einem bestimmten, für die Arbeit an den
auszukleidenden Flächen optimalen Abstand von den Flächen geführt wird. Im Normalfall
liegt dabei die Arbeitsbühne mit entsprechenden Führungsrollen gerade nahezu
kraftfrei an der auszukleidenden Fläche an. Für dieses nahezu
kraftfreie Anliegen, das bestimmungsgemäß hier verwirklicht wird, werden
die Trag- und Spannseile entsprechend geringfügig vorgespannt.
Von der Arbeitsbühne der bekannten Vorrichtung aus werden die
Reinigungsschritte und Vorbehandlungsschritte an der auszukleidenden Fläche ausgeführt.
Danach wird die hier vorgesehene Beschichtung aufgebracht, und zwar wird
diese Beschichtung aufgespritzt. Das Beschichtungsmaterial ist entweder
ein Kunststoff-Spritzmörtel oder ein im wesentlichen reiner
Flüssigkkunststoff, meist auf Basis von Epoxidharzen. Die Beschichtung ist im Ergebnis
dann eine millimeterdicke Kunststoffschicht. Eine besondere Kraft muß bzw.
darf beim Aufbringen dieser Beschichtung auf die auszukleidende Fläche von
der Arbeitsbühne her nicht aufgebracht werden, die Rückstoßkraft während
des Aufbringens des Beschichtungsmaterials wird hier durch eine extra
vorgesehene Kompensationskraft aus sogenannten Kompensationsdüsen etwa
zu Null kompensiert.
Für sich ist es bekannt, zum Schutz von horizontalen oder leicht geneigt
verlaufenden Flächen gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. mit
Bitumen-Schweißbahnen zu arbeiten. Eine entsprechende, nur für horizontale
oder leicht geneigte Flächen bestimmte und geeignete Vorrichtung (DE-GM
69 41 382) weist eine hinter der Vorrichtung auf der schon beschichteten
Fläche frei hinterher rollende Vorratswalze für die Bitumen-Schweißbahn
selbst auf. Diese Vorratswalze selbst führt durch ihr Eigengewicht zu dem
für ein sicheres Kleben erforderlichen Anpreßdruck. Im übrigen stützt
sich die gesamte Vorrichtung zum Teil noch über weitere Rollen auf der
aufgeklebten Bitumen-Schweißbahn, so daß ein weiterer, wenn auch
geringfügigerer Anpreßdruck aufgebracht wird. Da der Anpreßdruck ausschließlich aus
dem Gewicht der Vorratswalze bzw. der Vorrichtung insgesamt abgeleitet
wird, ist eine solche Vorrichtung nur bei horizontalen, allenfalls bei
leicht geneigten Flächen anwendbar.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die eingangs erläuterte,
bekannte Vorrichtung zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen
an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen, so auszugestalten
und weiterzubilden, daß eine Beschichtung in Form von Bahnen aus
folienartigem Material optimal verarbeitet werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung löst die zuvor aufgezeigte Aufgabe durch
die Merkmale im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1. Es ist
zunächst erkannt worden, daß tatsächlich auch an stark geneigt verlaufenden
Flächen hochragender Bauwerke mit zur Beschichtung dienenden Bahnen aus
folienartigem Material gearbeitet werden kann, wenn man auf bzw. an der
Arbeitsbühne einerseits eine Vorratswalze für die Bahn, andererseits
entsprechende Beschichtungseinrichtungen vorsieht. Besondere Bedeutung
kommt dabei der Anpreßeinheit für die aufgeklebte Bahn zu, da im
Gegensatz zu dem Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, bei einer
aufgeklebten Bahn als Beschichtung erhebliche Kräfte von der
Arbeitsbühne auf die auszukleidende Fläche ausgeübt werden müssen. In diesem
Zusammenhang kommt der weiteren Erkenntnis besondere Bedeutung zu, wie
man nämlich den notwendigen Anpreßdruck für die Bahn auf folienartigem
Material auch an stark geneigt verlaufenden Flächen realisieren kann,
nämlich durch Nutzung der Trag- und Spannseile für die Arbeitsbühne als
Widerlager für die von der Anpreßeinheit aufzubringende Klebekraft.
Bei entsprechender Dimensionierung und Spannung der Trag- und
Spannseile ist dies möglich. Auf diese Weise ist dann letztlich die optimale
Verarbeitung von Bahnen aus folienartigem Material auch an stark geneigt
verlaufenden Flächen möglich.
Die mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgebrachte Beschichtung
aus einem folienartigen Material ist außerordentlich widerstandsfähig,
also im Dauerbetrieb relativ verschweißfest und muß nur selten erneuert
werden. Mit einer solchen Beschichtung, mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dauerhaft auf die stark geneigt verlaufende Fläche aufgebracht,
sind auch die zunehmend höher werdenden Belastungen der Innenflächen von
Kühltürmen durch aggressive Stoffe und Feuchtigkeit zu tragen, so daß in
Zukunft auch die aufgrund von schärferen Umweltschutzauflagen weitgehend
gereinigten, gewaschenen, Rauchgase von Energieerzeugungsanlagen und
Industrieanlagen durch Kühltürme der in Rede stehenden Art problemlos
geführt werden können.
Als folienartiges Material verwendet man bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zweckmäßigerweise Bitumen-Schweißbahnen, und zwar solche mit
einer Dicke von 2 bis 8 mm und einem Gewicht von
2 bis 8 kg/m2.
Weiter bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
Gegenstand der Ansprüche 2 bis 10, sie werden nachfolgend hinsichtlich
einzelner Aspekte ergänzend erläutert.
Für die Ausgestaltung der Bahnerwärmungseinheit gibt Anspruch 2 die
verschiedenen Möglichkeiten an. Von besonderer Bedeutung ist, daß die
Bahnerwärmungseinheit aus Sicherheitsgründen zweckmäßigerweise nicht mit
einer offenen Flamme arbeiten soll. Das ist auch aus Umweltschutzgründen
anzustreben, wenngleich der Zweck einer Bahnerwärmungseinheit, nämlich
die Erwärmung der Bahn, insbesondere Bitumen-Schweißbahn, auf eine
bestimmte Temperatur natürlich auch mit einer offenen Flamme erreicht
wird. Derzeit haben sich eine Heißgasheizung, eine elektrische
Widerstandsheizung und eine Mikrowellenheizung als besonders zweckmäßige
Alternativen für eine Bahnerwärmungseinheit erwiesen.
Bei der Ausführung gemäß Anspruch 3 ist gewährleistet, daß sich eine
Arbeitsweise realisieren läßt, bei der die Bahnen in vertikaler Richtung
fortschreitend von unten nach oben auf die Fläche aufgeklebt werden.
Diese Arbeitsweise ist besonders zweckmäßig, was unter anderem daran
liegt, daß beim fortschreitenden Aufkleben der Bahnen das Klebemittel
stets in Richtung auf den schon aufgeklebten Teil einer Bahn fließt, so
daß insgesamt eine besonders gute und dauerhafte Haftwirkung erreicht wird.
Verfahrenstechnisch hat diese Arbeitsweise den weiteren Vorteil, daß am
Boden eines Kühlturms od. dgl. lagernde Vorräte an aufzuklebenden Bahnen
jeweils zu Beginn eines neuen Arbeitsganges aufgeführt werden können.
Zu Anspruch 4 ist erläuternd lediglich darauf hinzuweisen, daß die
vorgesehene Wärmeabschirmung dem Schutz der Anpreßeinheit dient
und zu gleich durch Reflexionswirkung die Erwärmung der Bahn
beschleunigt.
Um der Kontur der auszukleidenden Fläche eines Kühlturms od. dgl.
folgen zu können, kann die Bahnerwärmungseinheit verstellbar an der
Arbeitsbühne angeordnet und evtl. auch mehrteilig aufgebaut sein.
Auch und insbesondere im Rahmen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hat
sich die Verwendung einer Bitumen-Schweißbahn als besonders zweckmäßig
und bevorzugt erwiesen. Insbesondere für eine Bitumen-Schweißbahn
gelten dabei die in Anspruch 5 als besonders zweckmäßig
hervorgehobenen Temperaturen.
Die Ansprüche 6 bis 8 betreffen die Anpressung des Bandes nach dem
Aufkleben auf die entsprechende Fläche. Besonders zweckmäßig ist
eine hydraulische Ausgestaltung der Anpreßeinrichtung gemäß Anspruch 6.
Für die Anpreßeinheit gilt insbesondere die Notwendigkeit, sich
allen Konturen der auszukleidenden Fläche anpassen zu können, was
in besonders bevorzugter Weise Anspruch 7 berücksichtigt. Eine
weitere Stabilisierung des auf die entsprechende Fläche aufgeklebten
Bandes wird mit der in Anspruch 8 angegebenen Nachdruckeinheit
erreicht, die lediglich mit relativ geringem Druck das Band bis zum
vollständigen Auskühlen des Klebemittels bzw. der erweichten
Seite des Bandes fest an der Fläche des Kühlturms od. dgl. hält.
Anspruch 9 gibt an, daß hier besonders zweckmäßig eine
Kühlungseinheit angeordnet sein kann. Diese kann mit Kühlluft, Kühlwasser,
Kontaktkühlung mittels einer Kühlrolle od. dgl. arbeiten. Als
Kühlrolle kann auch z. B. eine mit Kühlwasser gekühlte Nachdruckrolle
dienen.
Durch die Merkmale des Anspruches 10 schließlich wird eine
gewichtsmäßige Entlastung der Arbeitsbühne selbst erzielt, was für
den Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Praxis
erhebliche Vorteile hat.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert; es zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung einen Kühlturm moderner
Bauart,
Fig. 2 einen Ausschnitt gemäß der Linie II-II aus Fig. 1
aufgeschnitten,
Fig. 3 einen Fig. 2 entsprechenden Ausschnitt mit einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 eine Arbeitsbühne einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in sehr
schematischer Darstellung in einer Seitenansicht mit abgenommenem
Seitenteil und
Fig. 5 in rein schematischer Darstellung die Arbeitsbühne aus Fig. 4 in
einer Ansicht von unten, wobei Abstandsrollen nicht eingezeichnet
sind.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Ansicht einen Naturzug-Kühlturm 1 mit
Lufteintrittsöffnungen 2, einer Luftaustrittsöffnung 3, einem oberen Rand 4
und einem unteren Rand 5. Die Lufteintrittsöffnungen 2 sind in üblicher
Weise zwischen fachwerkartigen Streben am unteren Rand 5 des Kühlturms 1
ausgebildet.
Fig. 2 zeigt den Kühlturm 1 aus Fig. 1 teilweise aufgeschnitten. Man erkennt
die Wandung 6 und die Innenfläche 7 der Wandung 6 des Kühlturms 1. Von der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auskleiden von Kühltürmen, mit der die hier
auszukleidenden Flächen 7, nämlich die Innenflächen des Kühlturms 1, mit
einer für aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. im wesentlichen
undurchlässigen Beschichtung versehen werden, ist in Fig. 2 ein am oberen Rand 4 des
Kühlturms 1 verfahrbarer Oberwagen 8 zu sehen. Dem Oberwagen 8 entspricht
ein am unteren Rand 5 des Kühlturms 1 im Inneren auf Schienen verfahrbarer,
nicht dargestellter Unterwagen. Zwischen dem Oberwagen 8 und dem in Fig. 2
nicht dargestellten Unterwagen ist an Trag- und Spannseilen 9 eine
Arbeitsbühne 10 aufwärts und abwärts verfahrbar. Verschiedene mögliche Stellungen
der Arbeitsbühne 10 sind in Fig. 2 gestrichelt dargestellt. Oberwagen 8 und
nicht dargestellter Unterwagen der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden
synchron am oberen Rand 4 bzw. am unteren Rand 5 verfahren, während die
Arbeitsbühne 10 an den Trag- und Spannseilen 9 aufwärts und abwärts verfahren
werden kann. Damit können die gesamten Innenflächen 7 des Kühlturms 1 befahren
werden.
Auf der Arbeitsbühne 10 sind in Fig. 2 nicht näher dargestellte
Beschichtungsgeräte angeordnet und die Arbeitsbühne 10 ist mittels der Trag- und
Spannseile 9 gegen die auszukleidende Fläche 7 des Kühlturms 1 anstellbar.
Anhand von Fig. 3 soll nun die erfindungsgemäße Vorrichtung etwas genauer
erläutert werden. Die Arbeitsbühne 10 ist an den Trag- und Spannseilen 9
aufwärts und abwärts verfahrbar. Die dazu notwendigen Antriebe sind bei der
Arbeitsbühne 10 im einzelnen nicht dargestellt. Zu erkennen ist aber ein
Ausleger 11 am Oberwagen 8, dessen Funktion später noch genauer erläutert
werden wird. Auf bzw. an der Arbeitsbühne 10 sind als Beschichtungsgeräte
eine Vorratswalze 12 für eine als Beschichtung auf die auszukleidende Fläche 7
aufzuklebende Bahn 13 aus folienartigem Material, zwei Führungseinheiten 14,
15 für die Bahn 13 und eine Anpreßeinheit 16 für die schon aufgeklebte
Bahn 13 angeordnet. Der Weg der Bahn 13 verläuft von der Vorratswalze 12
aus durch die Führungseinheiten 14, 15 um die Anpreßeinheit 16 herum auf
die auszukleidende Fläche 7 des Kühlturms 1.
Fig. 3 zeigt im übrigen einen Walzenträger 17 für die Vorratswalze 12 der
Bahn 13, Abstandsrollen 18 für die Arbeitsbühne 10, mit denen diese
Arbeitsbühne 10 auf der Wandung 6 des Kühlturms 1 abgestützt ist, und einen
Tragkorb 19, in dem nötigenfalls Bedienungspersonen Platz finden.
Deutlich zu erkennen ist in Fig. 3, daß die Bahnen 13 mit der dargestellten
Vorrichtung in vertikaler Richtung fortschreitend von unten nach oben auf
die Fläche 7 aufgeklebt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die Länge der Bahnen 13 auf die Höhe des Kühlturms 1 abgestimmt. Als Bahn 13
wird eine polymermodifizierte Bitumen-Schweißbahn mit einer
Kunststoffeinlage verarbeitet. Diese Bitumen-Schweißbahn hat im dargestellten
Ausführungsbeispiel eine Dicke von ca. 4 mm und ein Gewicht
von ca. 4 kg/m2.
Fig. 3 läßt weiterhin erkennen, daß die Bahn 13 unmittelbar vor dem
Aufkleben auf die Fläche 7 von der aufzuklebenden Seite her auf eine Temperatur
von ca. 430 K erwärmt wird. Dazu ist zwischen den Führungseinheiten 14, 15
und der Anpreßeinheit 16 im dargestellten Ausführungsbeispiel eine
Bahnerwärmungseinheit 20 angeordnet. In Fig. 3 ist dargestellt, daß die
Bahnerwärmungseinheit 20 mit einer Heißgasheizung versehen ist, also ohne offene
Flamme arbeitet. Jedenfalls ist im dargestellten bevorzugten
Ausführungsbeispiel die Bahnerwärmungseinheit 20 oberhalb der Anpreßeinheit 16 angeordnet
und erwärmt die Bahn 13 von der Oberseite her. Der Schmelzfluß des
erwärmten Materials auf der Oberseite der Bitumen-Schweißbahn ist nach unten, auf
die Anpreßeinheit 16 zu gerichtet, was verfahrenstechnisch sehr zweckmäßig
ist.
Die Arbeitsbühne 10 der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird weiter anhand von
Fig. 4 und Fig. 5 im Detail erläutert. Diese Erläuterungen betreffen das
dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel, ohne daß damit eine wie immer
geartete Beschränkung der Lehre auf dieses Ausführungsbeispiel verbunden wäre.
Deutlich zu erkennen ist, daß gegenüber der Bahnerwärmungseinheit 20 (hier mit
einer elektrischen Widerstandsheizung) eine Wärmeabschirmung 21 angeordnet ist,
die zu gleich als Wärmereflektor dient. Nicht erkennbar ist, daß die
Bahnerwärmungseinheit 20 in horizontaler und auch in vertikaler Richtung
verstellbar an der Arbeitsbühne 10 angeordnet ist, so daß unterschiedlichen
Wandabständen Rechnung getragen werden kann.
In Fig. 3 ist angedeutet und die Fig. 4 und 5 zeigen im Detail, daß die
Bahn 13 nach dem Aufkleben auf die Fläche 7 mit hohem Druck angepreßt wird,
und zwar mittels der Anpreßeinheit 16. Diese Anpreßeinheit 16 weist im
dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel mehrere Anpreßrollen 22 und
Anpreßeinrichtungen 23 für die Anpreßrollen 22 auf. Die Anpreßeinrichtungen 23
sind als hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnungen ausgeführt. Die
Anpreßrollen 22 sind nebeneinander angeordnet, Fig. 5 zeigt das besonders
deutlich. Die vorhandenen drei Anpreßrollen 22 sind über die vorhandenen vier
Anpreßeinrichtungen 23 der Kontur der Fläche 7 des Kühlturms 1 ausgezeichnet
anpaßbar.
Fig. 4 läßt deutlich erkennen, daß in Richtung des Weges des Bandes 13
hinter der Anpreßeinheit 16 eine mit Druckrollen 24 versehene
Nachdruckeinheit 25 angeordnet ist. Diese Nachdruckeinheit 25 dient nicht dem
kraftvollen Anpressen des Bandes 13 an die Fläche 7, sondern lediglich dem
Halten des Bandes 13 an der Fläche 7 unter relativ geringem Druck, so daß sich
die Klebeverbindung verfestigen kann. Um diesem Zweck zu genügen, sind die
Druckrollen 24 der Nachdruckeinheit 25 an den Enden eines
Doppel-Schwenkhebels 26 angeordnet, der mittig schwenkbar mit dem Kolben einer als
Zylinder-Kolben-Anordnung ausgebildeten Nachdruckeinrichtung 27 verbunden ist.
In den Fig. 4 und 5 ist nicht dargestellt, daß im Bereich der Anpreßeinheit
und/oder im Bereich der Nachdruckeinheit eine Kühlungseinheit angeordnet
sein kann. Eine solche Kühlungseinheit kann mit Kühlluft, Kühlwasser und/
oder mittels Kontaktkühlung arbeiten.
Fig. 3 zeigt in Verbindung mit Fig. 4 eine Besonderheit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dergestalt, daß die Vorratswalze 12 für das Band 13 über eigene
Tragseile 28 am Oberwagen 8, und zwar an dessen Ausleger 11, aufgehängt ist
und lediglich zur seitlichen Führung mit der Arbeitsbühne 10 verbunden ist.
Dadurch ist die Arbeitsbühne 10 vom Gewicht der Vorratswalze 12 für die
Bahn 13 entlastet. Gerade diese Konstruktion erlaubt es, mit einer Bahn 13
über die volle Höhe eines Kühlturms 1, beispielsweise 150 m, zu arbeiten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann von einer Bedienungsperson direkt aus
dem Tragkorb 19 heraus gesteuert werden. Besonders zweckmäßig und
sicherheitstechnisch vorzuziehen ist es aber, wenn die Steuerung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung von einem Steuerstand am Boden des Kühlturms 1 aus erfolgt.
Bei der zuvor erläuterten, besonders bevorzugten Verfahrensweise beim
Auskleiden eines Kühlturms 1 ist es notwendig, daß die Bahnform und -breite dem
Verlauf der Innenflächen 7 des Kühlturms 1 entspricht. Die in Fig. 1
erkennbare Kontur des Kühlturms 1 macht deutlich, daß sich dazu die Breite der
Bahn 13 vom unteren Ende her beginnend bis zu einem bestimmten Punkt, nämlich
dem Punkt des geringsten Durchmessers des Kühlturms 1, verringern und danach
wieder vergrößern muß.
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| Anspruch[de] |
- 1. Vorrichtung zur Durchführung einesVerfahrens zum Auskleiden von stark
geneigt verlaufenden Flächen (7) an hochragenden Bauwerken, insbesondere an
Kühltürmen (1), bei dem die auszukleidenden Flächen (7), insbesondere die
Innenflächen gereinigt und vorbehandelt werden und auf die vorbehandelten
Flächen (7) eine gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. schützende,
für diese Stoffe, die Feuchtigkeit usw. im wesentlichen undurchlässige
Beschichtung aufgebracht wird, mit einem am oberen Rand (4) des
Kühlturms (1) verfahrbaren Oberwagen (8), einem am unteren Rand (5) des
Kühlturms (1) verfahrbaren Unterwagen und einer zwischen dem Oberwagen (8) und
dem Unterwagen an Trag- und Spannseilen (9) aufwärts und abwärts
verfahrbaren Arbeitsbühne (10), wobei auf der Arbeitsbühne (10)
Beschichtungsgeräte angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
auf bzw. an der Arbeitsbühne (10) eine Vorratswalze (12) für eine als
Beschichtung auf die auszukleidende Fläche (7) aufzuklebende Bahn (13)
aus einem folienartigen Material, mindestens eine Führungseinheit (14 bzw.
15) für die Bahn (13) und eine Anpreßeinheit (16) für die aufgeklebte
Bahn (13) angeordnet sind, daß zwischen der Führungseinheit (14 bzw. 15)
und der Anpreßeinheit (16) eine Bahnerwärmungseinheit (20) und ggf. eine
Klebemittelauftragseinheit oder eine Schutzfolienabhebeeinheit angeordnet
sind, daß die Anpreßeinheit (16) mindestens eine Anpreßrolle (22) und eine
Anpreßeinrichtung (23) für die Anpreßrolle (22) aufweist, daß der Weg der
Bahn (13) von der Vorratswalze (12) aus durch die Führungseinheit (14 bzw.
15) an der Bahnerwärmungseinheit (20) vorbei um die Anpreßeinheit (16)
herum auf die auszukleidende Fläche (7) verläuft und daß zur Aufbringung
des Anpreßdruckes die Arbeitsbühne (10) mittels der Trag- und
Spannseile (9) gegen die auszukleidende Fläche (7) anstellbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bahnerwärmungseinheit (20) mit einer Heißgasheizung, einer elektrischen
Widerstandsheizung, einer Mikrowellenheizung oder einer anderen ohne offene Flamme
arbeitenden Heizung versehen ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bahnerwärmungseinheit (20) über der Anpreßeinheit (16) angeordnet ist und die
Bahn (13) von der Oberseite her erwärmt, so daß die Bahn (13) in vertikaler
Richtung fortschreitend von unten nach oben aufklebbar ist.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der der Bahnerwärmungseinheit (20) gegenüber liegenden Seite des
Weges der Bahn (13) eine Wärmeabschirmung (21) angeordnet ist.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bahnerwärmungseinheit (20) die Bahn (13) auf eine Temperatur von
ca. 400 bis 450 K, insbesondere eine Temperatur von 430 K, erwärmt.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anpreßeinrichtung (23) als hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnung
ausgeführt ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere nebeneinander angeordnete Anpreßrollen (22) vorgesehen und über
mehrere Anpreßeinrichtungen (23) der Kontur der auszukleidenden Fläche (7)
anpaßbar sind.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in Richtung des Weges der Bahn (13) hinter der Anpreßeinheit (16) eine
weitere, vorzugsweise mit Druckrollen (24) versehene Nachdruckeinheit (25)
angeordnet ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Anpreßeinheit und/oder im Bereich der Nachdruckeinheit
eine Kühlungseinheit angeordnet ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorratswalze (12) für die Bahn (13) bzw. die Vorratswalze für die
Bahnen über eigene Tragseile (28) am Oberwagen (8) aufgehängt und
lediglich zur seitlichen Führung mit der Arbeitsbühne (10) verbunden ist bzw.
sind.
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Patente PDF
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