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Dokumentenidentifikation DE3439465C2 18.01.1990
Titel Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen
Anmelder Zweig, Harald, 4300 Essen, DE;
SBC Schoregge GmbH, 4000 Düsseldorf, DE
Erfinder Schoregge, Ernst Hermann, 4000 Düsseldorf, DE;
Heinzen, Heribert;
Zweig, Harald, 4300 Essen, DE
Vertreter Gesthuysen, H., Dipl.-Ing.; von Rohr, H., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 4300 Essen
DE-Anmeldedatum 27.10.1984
DE-Aktenzeichen 3439465
Offenlegungstag 30.04.1986
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse E04H 5/12
IPC-Nebenklasse E04G 23/00   
Zusammenfassung Bei einem Verfahren zum Auskleiden von Kühltürmen o. dgl., bei dem die auszukleidenden ggf. vorbehandelten Flächen, bei dem auf die vorbehandelten Flächen eine gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. schützende, für diese Stoffe, Feuchtigkeit usw. im wesentlichen undurchlässige Beschichtung aufgebracht wird, ist eine gegen alle relevanten aggressiven Stoffe und Feuchtigkeit dichte, verschleißfeste und schnell aufzubringende Auskleidung möglich, wenn als Beschichtung Bahnen aus einem folienartigen Material auf die Flächen aufgeklebt werden. Besonders zweckmäßig sind polymermodifizierte Bitumen-Schweißbahnen mit einer Kunststoffeinlage. Eine zur Durchführung eines solchen Verfahrens geeignete Vorrichtung weist einen am oberen Rand (4) eines Kühlturms (1) verfahrbaren Oberwagen (8), einen am unteren Rand des Kühlturms (1) verfahrbaren Unterwagen und eine zwischen dem Oberwagen (8) und dem Unterwagen an Trag- und Spannseilen (9) aufwärts und abwärts verfahrbare Arbeitsbühne (10) auf. Auf der Arbeitsbühne (10) sind eine Vorratswalze (12) für eine als Beschichtung auf die Fläche (7) aufzuklebende Bahn (13), Führungseinheiten (14, 15) für die Bahn (13) und eine Anpreßeinheit (16) für die aufgeklebte Bahn (13) angeordnet. Unmittelbar vor der Anpreßeinheit (16) ist eine ohne offene Flamme arbeitende Bahnerwärmungseinheit (20) vorgesehen, durch die die Bahn (13) auf eine Temperatur von 400 bis 450°K erwärmt wird, um so klebefähig zu werden.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.

Bekannte Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind insbesondere zum Auskleiden von Kühltürmen für Kraftwerke und Industrieanlagen bestimmt und geeignet, können grundsätzlich aber auch für andere hoch aufragende Bauten wie Silos, Großbehälter od. dgl. verwendet werden. Dementsprechend wird die Erfindung nur zur Verdeutlichung und Vereinfachung in Verbindung mit Kühltürmen beschrieben, die Lehre der Erfindung ist in gleicher Weise bei Vorrichtungen zum Auskleiden anderer hochragender Bauwerke geeignet. In ähnlicher Weise gilt, daß zwar insbesondere eine Bearbeitung der Innenflächen von Kühltürmen od. dgl. in Betracht kommt, also ein Auskleiden im engeren Sinne, daß aber grundsätzlich die in Rede stehende Vorrichtung auch bei Außenflächen von Kühltürmen od. dgl. entsprechend anwendbar ist bzw. sind.

Die Innenflächen von Kühltürmen od. dgl. sind in hohem Maße verschleißgefährdet, so daß in immer kürzeren Abständen eine Sanierung der Innenflächen notwendig ist. Die aggressiven Stoffe und die Feuchtigkeit in der durch den Kühlturm strömende Luft machen die Oberflächen des Betons mürbe, führen zu Abplatzungen bis hin zur Freilegung der Bewehrung und zur Carbonatisierung des Betons.

Bei der bekannten Vorrichtung, von der die Erfindung ausgeht (Firmenschrift "Betonsanierung der Innenflächen von Naturzugkühltürmen" der Firma Albert Massenberg GmbH & Co. KG, Essen bzw. DE-OS 30 32 191), werden die auszukleidenden Flächen zunächst gereinigt und vorbehandelt, so daß nach der Vorbehandlungsphase eine weitgehend glatte Innenfläche verwirklicht ist. Die Arbeitsbühne der bekannten Vorrichtung läßt sich an den Trag- und Spannseilen zwischen dem Unterwagen und dem Oberwagen aufwärts und abwärts verfahren. Durch die Trag- und Spannseile wird dabei gewährleistet, daß die Arbeitsbühne immer in einem bestimmten, für die Arbeit an den auszukleidenden Flächen optimalen Abstand von den Flächen geführt wird. Im Normalfall liegt dabei die Arbeitsbühne mit entsprechenden Führungsrollen gerade nahezu kraftfrei an der auszukleidenden Fläche an. Für dieses nahezu kraftfreie Anliegen, das bestimmungsgemäß hier verwirklicht wird, werden die Trag- und Spannseile entsprechend geringfügig vorgespannt.

Von der Arbeitsbühne der bekannten Vorrichtung aus werden die Reinigungsschritte und Vorbehandlungsschritte an der auszukleidenden Fläche ausgeführt. Danach wird die hier vorgesehene Beschichtung aufgebracht, und zwar wird diese Beschichtung aufgespritzt. Das Beschichtungsmaterial ist entweder ein Kunststoff-Spritzmörtel oder ein im wesentlichen reiner Flüssigkkunststoff, meist auf Basis von Epoxidharzen. Die Beschichtung ist im Ergebnis dann eine millimeterdicke Kunststoffschicht. Eine besondere Kraft muß bzw. darf beim Aufbringen dieser Beschichtung auf die auszukleidende Fläche von der Arbeitsbühne her nicht aufgebracht werden, die Rückstoßkraft während des Aufbringens des Beschichtungsmaterials wird hier durch eine extra vorgesehene Kompensationskraft aus sogenannten Kompensationsdüsen etwa zu Null kompensiert.

Für sich ist es bekannt, zum Schutz von horizontalen oder leicht geneigt verlaufenden Flächen gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. mit Bitumen-Schweißbahnen zu arbeiten. Eine entsprechende, nur für horizontale oder leicht geneigte Flächen bestimmte und geeignete Vorrichtung (DE-GM 69 41 382) weist eine hinter der Vorrichtung auf der schon beschichteten Fläche frei hinterher rollende Vorratswalze für die Bitumen-Schweißbahn selbst auf. Diese Vorratswalze selbst führt durch ihr Eigengewicht zu dem für ein sicheres Kleben erforderlichen Anpreßdruck. Im übrigen stützt sich die gesamte Vorrichtung zum Teil noch über weitere Rollen auf der aufgeklebten Bitumen-Schweißbahn, so daß ein weiterer, wenn auch geringfügigerer Anpreßdruck aufgebracht wird. Da der Anpreßdruck ausschließlich aus dem Gewicht der Vorratswalze bzw. der Vorrichtung insgesamt abgeleitet wird, ist eine solche Vorrichtung nur bei horizontalen, allenfalls bei leicht geneigten Flächen anwendbar.

Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die eingangs erläuterte, bekannte Vorrichtung zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen, so auszugestalten und weiterzubilden, daß eine Beschichtung in Form von Bahnen aus folienartigem Material optimal verarbeitet werden kann.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung löst die zuvor aufgezeigte Aufgabe durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1. Es ist zunächst erkannt worden, daß tatsächlich auch an stark geneigt verlaufenden Flächen hochragender Bauwerke mit zur Beschichtung dienenden Bahnen aus folienartigem Material gearbeitet werden kann, wenn man auf bzw. an der Arbeitsbühne einerseits eine Vorratswalze für die Bahn, andererseits entsprechende Beschichtungseinrichtungen vorsieht. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anpreßeinheit für die aufgeklebte Bahn zu, da im Gegensatz zu dem Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, bei einer aufgeklebten Bahn als Beschichtung erhebliche Kräfte von der Arbeitsbühne auf die auszukleidende Fläche ausgeübt werden müssen. In diesem Zusammenhang kommt der weiteren Erkenntnis besondere Bedeutung zu, wie man nämlich den notwendigen Anpreßdruck für die Bahn auf folienartigem Material auch an stark geneigt verlaufenden Flächen realisieren kann, nämlich durch Nutzung der Trag- und Spannseile für die Arbeitsbühne als Widerlager für die von der Anpreßeinheit aufzubringende Klebekraft.

Bei entsprechender Dimensionierung und Spannung der Trag- und Spannseile ist dies möglich. Auf diese Weise ist dann letztlich die optimale Verarbeitung von Bahnen aus folienartigem Material auch an stark geneigt verlaufenden Flächen möglich.

Die mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgebrachte Beschichtung aus einem folienartigen Material ist außerordentlich widerstandsfähig, also im Dauerbetrieb relativ verschweißfest und muß nur selten erneuert werden. Mit einer solchen Beschichtung, mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung dauerhaft auf die stark geneigt verlaufende Fläche aufgebracht, sind auch die zunehmend höher werdenden Belastungen der Innenflächen von Kühltürmen durch aggressive Stoffe und Feuchtigkeit zu tragen, so daß in Zukunft auch die aufgrund von schärferen Umweltschutzauflagen weitgehend gereinigten, gewaschenen, Rauchgase von Energieerzeugungsanlagen und Industrieanlagen durch Kühltürme der in Rede stehenden Art problemlos geführt werden können.

Als folienartiges Material verwendet man bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zweckmäßigerweise Bitumen-Schweißbahnen, und zwar solche mit einer Dicke von 2 bis 8 mm und einem Gewicht von 2 bis 8 kg/m2.

Weiter bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 10, sie werden nachfolgend hinsichtlich einzelner Aspekte ergänzend erläutert.

Für die Ausgestaltung der Bahnerwärmungseinheit gibt Anspruch 2 die verschiedenen Möglichkeiten an. Von besonderer Bedeutung ist, daß die Bahnerwärmungseinheit aus Sicherheitsgründen zweckmäßigerweise nicht mit einer offenen Flamme arbeiten soll. Das ist auch aus Umweltschutzgründen anzustreben, wenngleich der Zweck einer Bahnerwärmungseinheit, nämlich die Erwärmung der Bahn, insbesondere Bitumen-Schweißbahn, auf eine bestimmte Temperatur natürlich auch mit einer offenen Flamme erreicht wird. Derzeit haben sich eine Heißgasheizung, eine elektrische Widerstandsheizung und eine Mikrowellenheizung als besonders zweckmäßige Alternativen für eine Bahnerwärmungseinheit erwiesen.

Bei der Ausführung gemäß Anspruch 3 ist gewährleistet, daß sich eine Arbeitsweise realisieren läßt, bei der die Bahnen in vertikaler Richtung fortschreitend von unten nach oben auf die Fläche aufgeklebt werden.

Diese Arbeitsweise ist besonders zweckmäßig, was unter anderem daran liegt, daß beim fortschreitenden Aufkleben der Bahnen das Klebemittel stets in Richtung auf den schon aufgeklebten Teil einer Bahn fließt, so daß insgesamt eine besonders gute und dauerhafte Haftwirkung erreicht wird. Verfahrenstechnisch hat diese Arbeitsweise den weiteren Vorteil, daß am Boden eines Kühlturms od. dgl. lagernde Vorräte an aufzuklebenden Bahnen jeweils zu Beginn eines neuen Arbeitsganges aufgeführt werden können.

Zu Anspruch 4 ist erläuternd lediglich darauf hinzuweisen, daß die vorgesehene Wärmeabschirmung dem Schutz der Anpreßeinheit dient und zu gleich durch Reflexionswirkung die Erwärmung der Bahn beschleunigt.

Um der Kontur der auszukleidenden Fläche eines Kühlturms od. dgl. folgen zu können, kann die Bahnerwärmungseinheit verstellbar an der Arbeitsbühne angeordnet und evtl. auch mehrteilig aufgebaut sein.

Auch und insbesondere im Rahmen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hat sich die Verwendung einer Bitumen-Schweißbahn als besonders zweckmäßig und bevorzugt erwiesen. Insbesondere für eine Bitumen-Schweißbahn gelten dabei die in Anspruch 5 als besonders zweckmäßig hervorgehobenen Temperaturen.

Die Ansprüche 6 bis 8 betreffen die Anpressung des Bandes nach dem Aufkleben auf die entsprechende Fläche. Besonders zweckmäßig ist eine hydraulische Ausgestaltung der Anpreßeinrichtung gemäß Anspruch 6. Für die Anpreßeinheit gilt insbesondere die Notwendigkeit, sich allen Konturen der auszukleidenden Fläche anpassen zu können, was in besonders bevorzugter Weise Anspruch 7 berücksichtigt. Eine weitere Stabilisierung des auf die entsprechende Fläche aufgeklebten Bandes wird mit der in Anspruch 8 angegebenen Nachdruckeinheit erreicht, die lediglich mit relativ geringem Druck das Band bis zum vollständigen Auskühlen des Klebemittels bzw. der erweichten Seite des Bandes fest an der Fläche des Kühlturms od. dgl. hält.

Anspruch 9 gibt an, daß hier besonders zweckmäßig eine Kühlungseinheit angeordnet sein kann. Diese kann mit Kühlluft, Kühlwasser, Kontaktkühlung mittels einer Kühlrolle od. dgl. arbeiten. Als Kühlrolle kann auch z. B. eine mit Kühlwasser gekühlte Nachdruckrolle dienen.

Durch die Merkmale des Anspruches 10 schließlich wird eine gewichtsmäßige Entlastung der Arbeitsbühne selbst erzielt, was für den Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Praxis erhebliche Vorteile hat.

Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert; es zeigt

Fig. 1 in schematischer Darstellung einen Kühlturm moderner Bauart,

Fig. 2 einen Ausschnitt gemäß der Linie II-II aus Fig. 1 aufgeschnitten,

Fig. 3 einen Fig. 2 entsprechenden Ausschnitt mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in vergrößerter Darstellung,

Fig. 4 eine Arbeitsbühne einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in sehr schematischer Darstellung in einer Seitenansicht mit abgenommenem Seitenteil und

Fig. 5 in rein schematischer Darstellung die Arbeitsbühne aus Fig. 4 in einer Ansicht von unten, wobei Abstandsrollen nicht eingezeichnet sind.

Fig. 1 zeigt in einer schematischen Ansicht einen Naturzug-Kühlturm 1 mit Lufteintrittsöffnungen 2, einer Luftaustrittsöffnung 3, einem oberen Rand 4 und einem unteren Rand 5. Die Lufteintrittsöffnungen 2 sind in üblicher Weise zwischen fachwerkartigen Streben am unteren Rand 5 des Kühlturms 1 ausgebildet.

Fig. 2 zeigt den Kühlturm 1 aus Fig. 1 teilweise aufgeschnitten. Man erkennt die Wandung 6 und die Innenfläche 7 der Wandung 6 des Kühlturms 1. Von der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auskleiden von Kühltürmen, mit der die hier auszukleidenden Flächen 7, nämlich die Innenflächen des Kühlturms 1, mit einer für aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. im wesentlichen undurchlässigen Beschichtung versehen werden, ist in Fig. 2 ein am oberen Rand 4 des Kühlturms 1 verfahrbarer Oberwagen 8 zu sehen. Dem Oberwagen 8 entspricht ein am unteren Rand 5 des Kühlturms 1 im Inneren auf Schienen verfahrbarer, nicht dargestellter Unterwagen. Zwischen dem Oberwagen 8 und dem in Fig. 2 nicht dargestellten Unterwagen ist an Trag- und Spannseilen 9 eine Arbeitsbühne 10 aufwärts und abwärts verfahrbar. Verschiedene mögliche Stellungen der Arbeitsbühne 10 sind in Fig. 2 gestrichelt dargestellt. Oberwagen 8 und nicht dargestellter Unterwagen der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden synchron am oberen Rand 4 bzw. am unteren Rand 5 verfahren, während die Arbeitsbühne 10 an den Trag- und Spannseilen 9 aufwärts und abwärts verfahren werden kann. Damit können die gesamten Innenflächen 7 des Kühlturms 1 befahren werden.

Auf der Arbeitsbühne 10 sind in Fig. 2 nicht näher dargestellte Beschichtungsgeräte angeordnet und die Arbeitsbühne 10 ist mittels der Trag- und Spannseile 9 gegen die auszukleidende Fläche 7 des Kühlturms 1 anstellbar.

Anhand von Fig. 3 soll nun die erfindungsgemäße Vorrichtung etwas genauer erläutert werden. Die Arbeitsbühne 10 ist an den Trag- und Spannseilen 9 aufwärts und abwärts verfahrbar. Die dazu notwendigen Antriebe sind bei der Arbeitsbühne 10 im einzelnen nicht dargestellt. Zu erkennen ist aber ein Ausleger 11 am Oberwagen 8, dessen Funktion später noch genauer erläutert werden wird. Auf bzw. an der Arbeitsbühne 10 sind als Beschichtungsgeräte eine Vorratswalze 12 für eine als Beschichtung auf die auszukleidende Fläche 7 aufzuklebende Bahn 13 aus folienartigem Material, zwei Führungseinheiten 14, 15 für die Bahn 13 und eine Anpreßeinheit 16 für die schon aufgeklebte Bahn 13 angeordnet. Der Weg der Bahn 13 verläuft von der Vorratswalze 12 aus durch die Führungseinheiten 14, 15 um die Anpreßeinheit 16 herum auf die auszukleidende Fläche 7 des Kühlturms 1.

Fig. 3 zeigt im übrigen einen Walzenträger 17 für die Vorratswalze 12 der Bahn 13, Abstandsrollen 18 für die Arbeitsbühne 10, mit denen diese Arbeitsbühne 10 auf der Wandung 6 des Kühlturms 1 abgestützt ist, und einen Tragkorb 19, in dem nötigenfalls Bedienungspersonen Platz finden.

Deutlich zu erkennen ist in Fig. 3, daß die Bahnen 13 mit der dargestellten Vorrichtung in vertikaler Richtung fortschreitend von unten nach oben auf die Fläche 7 aufgeklebt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Länge der Bahnen 13 auf die Höhe des Kühlturms 1 abgestimmt. Als Bahn 13 wird eine polymermodifizierte Bitumen-Schweißbahn mit einer Kunststoffeinlage verarbeitet. Diese Bitumen-Schweißbahn hat im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Dicke von ca. 4 mm und ein Gewicht von ca. 4 kg/m2.

Fig. 3 läßt weiterhin erkennen, daß die Bahn 13 unmittelbar vor dem Aufkleben auf die Fläche 7 von der aufzuklebenden Seite her auf eine Temperatur von ca. 430 K erwärmt wird. Dazu ist zwischen den Führungseinheiten 14, 15 und der Anpreßeinheit 16 im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Bahnerwärmungseinheit 20 angeordnet. In Fig. 3 ist dargestellt, daß die Bahnerwärmungseinheit 20 mit einer Heißgasheizung versehen ist, also ohne offene Flamme arbeitet. Jedenfalls ist im dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel die Bahnerwärmungseinheit 20 oberhalb der Anpreßeinheit 16 angeordnet und erwärmt die Bahn 13 von der Oberseite her. Der Schmelzfluß des erwärmten Materials auf der Oberseite der Bitumen-Schweißbahn ist nach unten, auf die Anpreßeinheit 16 zu gerichtet, was verfahrenstechnisch sehr zweckmäßig ist.

Die Arbeitsbühne 10 der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird weiter anhand von Fig. 4 und Fig. 5 im Detail erläutert. Diese Erläuterungen betreffen das dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel, ohne daß damit eine wie immer geartete Beschränkung der Lehre auf dieses Ausführungsbeispiel verbunden wäre.

Deutlich zu erkennen ist, daß gegenüber der Bahnerwärmungseinheit 20 (hier mit einer elektrischen Widerstandsheizung) eine Wärmeabschirmung 21 angeordnet ist, die zu gleich als Wärmereflektor dient. Nicht erkennbar ist, daß die Bahnerwärmungseinheit 20 in horizontaler und auch in vertikaler Richtung verstellbar an der Arbeitsbühne 10 angeordnet ist, so daß unterschiedlichen Wandabständen Rechnung getragen werden kann.

In Fig. 3 ist angedeutet und die Fig. 4 und 5 zeigen im Detail, daß die Bahn 13 nach dem Aufkleben auf die Fläche 7 mit hohem Druck angepreßt wird, und zwar mittels der Anpreßeinheit 16. Diese Anpreßeinheit 16 weist im dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel mehrere Anpreßrollen 22 und Anpreßeinrichtungen 23 für die Anpreßrollen 22 auf. Die Anpreßeinrichtungen 23 sind als hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnungen ausgeführt. Die Anpreßrollen 22 sind nebeneinander angeordnet, Fig. 5 zeigt das besonders deutlich. Die vorhandenen drei Anpreßrollen 22 sind über die vorhandenen vier Anpreßeinrichtungen 23 der Kontur der Fläche 7 des Kühlturms 1 ausgezeichnet anpaßbar.

Fig. 4 läßt deutlich erkennen, daß in Richtung des Weges des Bandes 13 hinter der Anpreßeinheit 16 eine mit Druckrollen 24 versehene Nachdruckeinheit 25 angeordnet ist. Diese Nachdruckeinheit 25 dient nicht dem kraftvollen Anpressen des Bandes 13 an die Fläche 7, sondern lediglich dem Halten des Bandes 13 an der Fläche 7 unter relativ geringem Druck, so daß sich die Klebeverbindung verfestigen kann. Um diesem Zweck zu genügen, sind die Druckrollen 24 der Nachdruckeinheit 25 an den Enden eines Doppel-Schwenkhebels 26 angeordnet, der mittig schwenkbar mit dem Kolben einer als Zylinder-Kolben-Anordnung ausgebildeten Nachdruckeinrichtung 27 verbunden ist.

In den Fig. 4 und 5 ist nicht dargestellt, daß im Bereich der Anpreßeinheit und/oder im Bereich der Nachdruckeinheit eine Kühlungseinheit angeordnet sein kann. Eine solche Kühlungseinheit kann mit Kühlluft, Kühlwasser und/ oder mittels Kontaktkühlung arbeiten.

Fig. 3 zeigt in Verbindung mit Fig. 4 eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung dergestalt, daß die Vorratswalze 12 für das Band 13 über eigene Tragseile 28 am Oberwagen 8, und zwar an dessen Ausleger 11, aufgehängt ist und lediglich zur seitlichen Führung mit der Arbeitsbühne 10 verbunden ist. Dadurch ist die Arbeitsbühne 10 vom Gewicht der Vorratswalze 12 für die Bahn 13 entlastet. Gerade diese Konstruktion erlaubt es, mit einer Bahn 13 über die volle Höhe eines Kühlturms 1, beispielsweise 150 m, zu arbeiten.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann von einer Bedienungsperson direkt aus dem Tragkorb 19 heraus gesteuert werden. Besonders zweckmäßig und sicherheitstechnisch vorzuziehen ist es aber, wenn die Steuerung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von einem Steuerstand am Boden des Kühlturms 1 aus erfolgt.

Bei der zuvor erläuterten, besonders bevorzugten Verfahrensweise beim Auskleiden eines Kühlturms 1 ist es notwendig, daß die Bahnform und -breite dem Verlauf der Innenflächen 7 des Kühlturms 1 entspricht. Die in Fig. 1 erkennbare Kontur des Kühlturms 1 macht deutlich, daß sich dazu die Breite der Bahn 13 vom unteren Ende her beginnend bis zu einem bestimmten Punkt, nämlich dem Punkt des geringsten Durchmessers des Kühlturms 1, verringern und danach wieder vergrößern muß.


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zur Durchführung einesVerfahrens zum Auskleiden von stark geneigt verlaufenden Flächen (7) an hochragenden Bauwerken, insbesondere an Kühltürmen (1), bei dem die auszukleidenden Flächen (7), insbesondere die Innenflächen gereinigt und vorbehandelt werden und auf die vorbehandelten Flächen (7) eine gegen aggressive Stoffe, Feuchtigkeit usw. schützende, für diese Stoffe, die Feuchtigkeit usw. im wesentlichen undurchlässige Beschichtung aufgebracht wird, mit einem am oberen Rand (4) des Kühlturms (1) verfahrbaren Oberwagen (8), einem am unteren Rand (5) des Kühlturms (1) verfahrbaren Unterwagen und einer zwischen dem Oberwagen (8) und dem Unterwagen an Trag- und Spannseilen (9) aufwärts und abwärts verfahrbaren Arbeitsbühne (10), wobei auf der Arbeitsbühne (10) Beschichtungsgeräte angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß auf bzw. an der Arbeitsbühne (10) eine Vorratswalze (12) für eine als Beschichtung auf die auszukleidende Fläche (7) aufzuklebende Bahn (13) aus einem folienartigen Material, mindestens eine Führungseinheit (14 bzw. 15) für die Bahn (13) und eine Anpreßeinheit (16) für die aufgeklebte Bahn (13) angeordnet sind, daß zwischen der Führungseinheit (14 bzw. 15) und der Anpreßeinheit (16) eine Bahnerwärmungseinheit (20) und ggf. eine Klebemittelauftragseinheit oder eine Schutzfolienabhebeeinheit angeordnet sind, daß die Anpreßeinheit (16) mindestens eine Anpreßrolle (22) und eine Anpreßeinrichtung (23) für die Anpreßrolle (22) aufweist, daß der Weg der Bahn (13) von der Vorratswalze (12) aus durch die Führungseinheit (14 bzw. 15) an der Bahnerwärmungseinheit (20) vorbei um die Anpreßeinheit (16) herum auf die auszukleidende Fläche (7) verläuft und daß zur Aufbringung des Anpreßdruckes die Arbeitsbühne (10) mittels der Trag- und Spannseile (9) gegen die auszukleidende Fläche (7) anstellbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnerwärmungseinheit (20) mit einer Heißgasheizung, einer elektrischen Widerstandsheizung, einer Mikrowellenheizung oder einer anderen ohne offene Flamme arbeitenden Heizung versehen ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnerwärmungseinheit (20) über der Anpreßeinheit (16) angeordnet ist und die Bahn (13) von der Oberseite her erwärmt, so daß die Bahn (13) in vertikaler Richtung fortschreitend von unten nach oben aufklebbar ist.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Bahnerwärmungseinheit (20) gegenüber liegenden Seite des Weges der Bahn (13) eine Wärmeabschirmung (21) angeordnet ist.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnerwärmungseinheit (20) die Bahn (13) auf eine Temperatur von ca. 400 bis 450 K, insbesondere eine Temperatur von 430 K, erwärmt.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpreßeinrichtung (23) als hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnung ausgeführt ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere nebeneinander angeordnete Anpreßrollen (22) vorgesehen und über mehrere Anpreßeinrichtungen (23) der Kontur der auszukleidenden Fläche (7) anpaßbar sind.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in Richtung des Weges der Bahn (13) hinter der Anpreßeinheit (16) eine weitere, vorzugsweise mit Druckrollen (24) versehene Nachdruckeinheit (25) angeordnet ist.
  9. 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Anpreßeinheit und/oder im Bereich der Nachdruckeinheit eine Kühlungseinheit angeordnet ist.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratswalze (12) für die Bahn (13) bzw. die Vorratswalze für die Bahnen über eigene Tragseile (28) am Oberwagen (8) aufgehängt und lediglich zur seitlichen Führung mit der Arbeitsbühne (10) verbunden ist bzw. sind.






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