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Dokumentenidentifikation DE3442701C2 18.01.1990
Titel Palettenbehälter für fließfähige Stoffe
Anmelder Schneider, Helmhold, 5230 Altenkirchen, DE
Vertreter Maxton, A., Dipl.-Ing.; Langmaack, J., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 5000 Köln
DE-Anmeldedatum 23.11.1984
DE-Aktenzeichen 3442701
Offenlegungstag 28.05.1986
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse B65D 19/02
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft einen rechteckigen Palettenbehälter aus Kunststoff, der von einem eng anliegenden punktgeschweißten Drahtgitter und/oder einem rohrförmigen Gittergerüst umgeben und auf einer Palette befestigt ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Palettenbehälter für fließfähige Stoffe, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Es sind Palettenbehälter dieser Art aus Kunststoff bekannt, die in eine stapelbare Gitterbox eingesetzt sind, um einen Kunststoffbehälter von dieser Größe überhaupt mit einem Stapelfahrzeug handhaben zu können. Ein derartiger Behälter ist beispielsweise aus der DE-OS 30 39 635 und dem DE-GM 19 10 944, sowie dem DE-GM 76 06 279 und, dem DE-GM 76 38 510 bekannt. Die Herstellung derartiger Gitterboxen ist verhältnismäßig aufwendig und hat darüber hinaus den Nachteil, daß das am oberen und unteren umlaufenden Gitterrand angeschweißte Winkelprofil nur eine ungenügende Biege- und Verwindungssteifigkeit besitzt und damit die gesamte Stabilität der Gitterbox ungenügend ist. Das vorzugsweise punktgeschweißte Drahtgitter hat insbesondere bei kubischen Innenbehältern vor allem die Aufgabe, die Seitenwandungen des Innenbehälters gegen den Druck des Füllgutes abzustützen und ein Ausbeulen und damit eine Zerstörung des Innenbehälters zu verhindern. Die Fähigkeit des Drahtgitters, die vom Füllgut ausgehenden Kräfte aufzufangen, hängt jedoch in hohem Maße von der Drahtstärke und von der Engmaschigkeit ab, so daß sich hier eine ausreichende Festigkeit nur bei einem erheblichen Materialaufwand erzielen läßt. Eine Verformung des Drahtgitters und damit ein Ausbeulen der Seitenwandungen des Innenbehälters unter dem Fülldruck läßt sich dabei nur in dem Maße verhindern, wie die Steifigkeit des aus Winkelprofilen hergestellten Boxenrahmens dies zuläßt. Wegen des hohen Material- und Kostenaufwandes bei der Herstellung derartiger Gitterboxen lassen sich diese Behälter aus wirtschaftlichen Gründen nicht als Einwegcontainer verwenden.

Aus der DE-PS 25 45 023 und der DE-OS 34 18 301 ist ein Palettenbehälter bekannt, bei dem jedoch der aus Kunststoff hergestellte Innenbehälter von einem geschlossenen Blechmantel mit angeschweißtem Boden und angeschweißtem Deckel umgeben ist, wobei der den Innenbehälter vollständig einschließende Blechmantel mittels Befestigungskrallen auf einer Holzpalette befestigt ist.

Diese Palettenbehälter weisen ebenfalls eine Reihe von Nachteilen auf. So ist bei den mit einem Blechmantel umgebenen Palettenbehältern beispielsweise die Füllstandskontrolle, obwohl in dem Blechmantel Sichtöffnungen vorhanden sind, nur unzureichend möglich. Ein weiterer Mangel ist, daß der Zustand des Innenbehälters äußerlich nicht zu erkennen ist. Etwaige Beschädigungen lassen sich nur schwer und häufig nur zeitversetzt lokalisieren, so daß die durch das Füllgut entsprechenden Schäden nur schwer rechtzeitig in Grenzen gehalten werden können. Die Innenbehälter sind mit einem unteren Auslauf und einer oberen Einfüllöffnung ausgerüstet. Vergißt der Anwender beim Entleeren die obere Einfüllöffnung abzuschrauben, so wird der Innenbehälter durch den äußeren Luftdruck zusammengedrückt und damit nicht nur verwendungsunfähig, sondern es besteht außerdem dabei die Gefahr, daß durch eine Faltenbildung am Innenbehälter dieser von dem äußeren Blechmantel beschädigt werden kann. Ein weiterer Nachteil dieser mit einem Blechmantel umgebenen Innenbehälter ist die nicht ausreichende Stapelfestigkeit. Aus Kostengründen werden sehr geringe Blechstärken eingesetzt, so daß dadurch die Stapelfestigkeit erheblich vermindert wird. Zwar können - einwandfreie Beschaffenheit, z.B. keine Beulung der Blechwand vorausgesetzt - zwei bis drei Palettenbehälter übereinander gestapelt werden, aber bei dem in der Regel sehr rauhen Verladebetrieb geschieht es nicht selten, daß das Absetzen der zu stapelnden Behälter stoßartig erfolgt, wodurch die unterste Behälterwandung verbeult wird und der gesamte Stapel durch Umkippen gefährdet ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen stapelbaren Palettenbehälter der eingangs bezeichneten Art so zu verbessern, daß er sich kostengünstig fertigen läßt, so daß eine Verwendung als Einwegbehälter wirtschaftlich vertretbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen Mitteln gelöst. Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Durch die aus einem Rohrprofil hergestellte obere und untere Umrandung ergibt sich ein rahmenförmiges Bauteil von so hoher Steifigkeit, daß die von dem relativ flexiblen Innenbehälter auf das Gittergerüst wirkenden Kräfte aufgefangen werden. Da insbesondere bei einem Rohr mit symmetrischem Querschnitt, vorzugsweise einem Kreisquerschnitt, die Formsteifigkeit in allen Richtungen gleich ist, werden die auf die Umrandungen sowohl durch die auf das Gittergerüst vom Innenbehälter einwirkenden Kräfte als auch die beim Transport und Stapeln auf das Traggerüst einwirkenden Kräfte zuverlässig aufgefangen. Gegenüber einem Winkelprofil gleicher Steifigkeit kann hierbei ein Rohrprofil mit geringerem Querschnitt und geringerer Wandstärke eingesetzt werden, so daß sich zusätzlich eine erhebliche Reduzierung des Materialaufwandes und auch des Leergewichtes für einen derartigen Palettenbehälter ergibt.

Die horizontalen Versteifungsstege bilden die Eckenbereiche überbrückende Diagonalstreben, die eine hohe Querstabilität bewirken, so daß die Eigenstabilität eines aus mehreren übereinander gestellten Palettenbehältern gebildeten Stapels wesentlich verbessert wird.

Die hohe Formsteifigkeit der oberen und unteren Umrandung erlaubt es, für das Traggerüst ein am Innenbehälter eng anliegendes Gittergerüst in Form eines vorzugsweise punktgeschweißten Drahtgitters mit sich kreuzenden Stäben zu verwenden, wobei die Gitterebene kongruent zur neutralen Achse des Rohrprofils der Umrandungen ist. Dies hat den Vorteil, daß auch Drahtgitter mit reduzierter Drahtstärke, die in bezug auf Belastungen senkrecht zur Gitterebene praktisch keine Steifigkeit besitzen, als Traggerüst verwendet werden können, da bei einer Belastung senkrecht zur Gitterebene die Durchbiegung der Gitterfläche durch über die Umrandungen abgefangenen Zugkräfte praktisch unterbunden wird. Durch die Verwendung eines punktgeschweißten Drahtgitters, d.h. eines Drahtgitters, bei dem die sich kreuzenden Stäbe jeweils in ihren Kreuzungspunkten durch Schweißung miteinander verbunden sind, wird die Gestaltfestigkeit des Gittergerüstes noch erhöht, da selbst bei örtlich angreifenden, senkrecht zur Gitterebene wirkenden Belastungen, wie sie beispielsweise im Mittenbereich der Seitenflächen durch den Druck des Füllgutes auftreten, Relativverschiebungen zwischen den sich kreuzenden Gitterstäben ausgeschlossen sind. Durch den umlaufenden Steg an der Umrandung wird zusätzlich noch die Biegefestigkeit der umlaufenden Umrandung gegenüber in der Gitterebene wirksamen Kräften erhöht. Gleichzeitig ergibt sich eine einfache Befestigungsmöglichkeit für das Gitter und die Versteifungsbleche.

Durch ein Traggerüst mit am Innenbehälter eng anliegendem Drahtgitter und vertikalen Stäben, wobei das Drahtgitter und die Stäbe mit der oberen und der unteren Umrandung fest verbunden sind, wird die Druckbelastung insbesondere aus der Stapelbelastung über die Stäbe aufgenommen. Auch die Biegebeanspruchung des Traggerüstes aufgrund des über die Seitenwände der Innenbehälter vom Füllgut herrührenden Kräfte werden im wesentlichen von den Stäben aufgenommen. Somit ergibt diese Verbundkonstruktion die Möglichkeit, ein verhältnismäßig weitmaschiges, aus dünnen Stäben punktgeschweißtes Drahtgitter zu verwenden, das nicht nur der Ausbeulung der Seitenwandung des Innenbehälters wirksam entgegenwirkt, sondern auch noch die Verbundstabilität der Gesamtkonstruktion erhöht ohne jedoch hier zu einer Erhöhung des Leergewichtes der Konstruktion zu führen.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß bei einem kubischen Innenbehälter in den vier Kantenbereichen zwischen dem Drahtgitter und dem Innenbehälter Versteifungsbleche angeordnet sind, die mit der oberen und unteren umlaufenden Umrandung fest verbunden sind, und daß diese Versteigungsbleche an dem Drahtgitter eng anliegen. Die so gestaltete Verbundkonstruktion zwischen punktgeschweißtem Drahtgitter und die Eckenbereiche umfassenden Versteifungsblechen besitzt eine so hohe Verformungssteifigkeit und eine so hohe Stapeldruckfestigkeit, daß sowohl für die Versteifungsbleche als auch für das Drahtgitter sehr dünne Materialquerschnitte eingesetzt werden können, wobei darüber hinaus das Drahtgitter verhältnismäßig weitmaschig sein kann, so daß sich im Vergleich zu den Ausführungsformen nach dem Stand der Technik eine erhebliche Reduzierung des Materialaufwandes ergibt. Zur Erhöhung der Steifigkeit der Gesamtkonstruktion ist in einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung noch vorgesehen, die Versteifungsbleche mit vertikal verlaufenden Verstärkungssicken zu versehen.

Die erfindungsgemäße Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 bietet die Möglichkeit, die Anzahl der auf den Umfang verteilten Streben in erster Linie durch den Widerstand gegen Ausbeulen der Seitenwandung des Innenbehälters zu bestimmen. Ein derart ausgebildetes Stabwerk ist in der Lage, hohe Druckbelastungen, Biegebeanspruchungen und Querkräfte auszunehmen, wobei die Verwendung von rohrförmigen Querschnitten wegen ihrer hohen Gestaltungsfestigkeit zu einer erheblichen Gewichtsreduzierung führt. Zweckmäßigerweise werden in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Streben des Gittergerüstes in Sicken der Seitenwandungen des Innenbehälters eingebettet, so daß sich einerseits eine bessere Volumennutzung und andererseits eine höhere Verbundsteifigkeit zwischen Behälter und Gittergerüst ergibt.

Die erfindungsgemäße Ausbildung des Traggerüstes ergibt im Vergleich zu den nach dem Stand der Technik bekannten Palettenbehältern eine erhebliche Reduzierung des Materialeinsatzes bei erhöhter Stabilität. Der Materialeinsatz kann je nach Ausgestaltung bis zu 50% gegenüber den Konstruktionen nach dem Stand der Technik betragen, so daß ein erheblich größerer Einsatzbereich eines derartigen Verpackungsgebindes gegeben ist. In den Unteransprüchen 5, 6 und 7 werden Merkmale weiterer, vorteilhafter Ausgestaltungen angegeben.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Boden des Innenbehälters eine in der Bodenmitte zur Auslaufarmatur hin vorzugsweise geneigt laufende Sammelrinne aufweist, die zumindest teilweise in einer Ausnehmung der Palette verläuft. Hierbei reicht es aus, daß der tiefste Punkt der Sammelrinne nicht größer ist als die Brettstärke der oberen Bretterlage der Holzpalette. Da die einzelnen Bretter der Holzpalette mit Abstand zueinander angeordnet sind, steht diese Rinne nach unten nicht vor, so daß beim Einfahren der Stapelgabel vom Hubfahrzeug her keine Gefahr einer Beschädigung besteht. Hierdurch ist es möglich, einen derartigen Behälter restlos ohne zusätzliche Manipulationen zu entleeren, so daß keine ungenutzten Füllgutreste im Behälter verbleiben, was für den Benutzer zu einer erheblichen Kostensenkung führt.

Zur Verbesserung des Entleerungsverhaltens ist in Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Boden des Innenbehälters eine von zwei einander gegenüberliegenden Seiten zur Bodenmitte hin gerichteten Schräge aufweist, und daß der Boden mit in Richtung der Schräge verlaufenden, nach außen ausgewölbten Stützsicken versehen ist, deren Außenseiten auf den Palettenbrettern aufliegen. Da diese Stützsicken zwangsläufig quer zur Ausrichtung der oberen Bretterlage der Holzpalette verlaufen, da ja die Sammelrinne paralell zu den Brettern verläuft, liegt ein derart mit einer Schräge versehener Boden gleichwohl eben auf der Palette. Da der Innenbehälter aus einem elastisch verformbaren Kunststoff hergestellt ist, wird in gefülltem Zustand sich der Boden unter dem Druck des Füllgutes ebenfalls flach auf die Bretterlage der Holzpalette auflegen. Mit zunehmender Entleerung wird sich jedoch die Bodenfläche wieder in ihre ursprüngliche Formgebung zurückstellen, so daß damit das gewünschte Ablaufgefälle der Bodenfläche zur Sammelrinne hin schließlich wieder eingenommen wird und so eine praktisch vollständige Restentleerung vorgenommen wird.

Zur weiteren Verbesserung der Restentleerung ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Auslaufarmatur in einer Einziehung einer Seitenwand angeordnet ist und daß das Maß der Einziehung in der Behälterwand deutlich kleiner ist als die Eckradien beidseitig der Einziehung. Damit wird ebenfalls ein natürliches Gefälle in Richtung auf den Auslauf erreicht.

Da der für die Ausführung der Erfindung erforderliche Innenbehälter z.B. aus hochmolekularem Niederdruckpolyäthylen hoher Dichte im Blasformverfahren hergestellt wird, sind aus verfahrenstechnischen Gründen zur Erzielung einer gleichmäßigen Wanddickenverteilung entsprechende Eckenradien vorzusehen. Dabei sind die Wanddicken in den Ecken naturgemäß am dünnsten und in den Wandflächen am stärksten. Um nun in diesem kritischen Bereich ein Aufreißen des Innenbehälters unter dem Druck des Füllgutes zu vermeiden, ist es bekannt, längs der unteren Kante des Innenbehälters zwischen Traggerüst und Innenbehälter einen zusätzlichen, an der unteren Kante flächig anliegenden Stützkörper vorzusehen, der hier Verformungen des Innenbehälters vermeiden soll. Dies hat den Nachteil eines zusätzlichen Bauteils und wegen der erforderlichen großen Eckenradien den Nachteil einer verschlechterten Raumausnutzung, wenn man den vom Traggerüst definierten Innenraum als maximal nutzbaren Raum zugrundelegt. In Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei daher vorgesehen, daß die unteren Rundungen des Innenbehälters sich auf allen vier Seiten von einem großen Eckradius in den Behälterecken zur jeweiligen Seitenmitte hin stetig auf einen kleinen Mittenradius verkleinern. Die hierdurch bedingte Verringerung der Wanddicke ist nur unwesentlich, weil gerade im Bereich des verkleinerten Mittenradius verfahrensbedingt wiederum größere Wanddicken vorhanden sind. Da sich andererseits der Innenbehälter mit seinen Seitenwandungen am äußeren Drahtgittergerüst abstützt, ist auch keine Verringerung der Festigkeit gegeben. Demgegenüber ergibt sich eine bessere Raumausnutzung.

Fließfähige Stoffe im Sinne der vorliegenden Erfindung sind nicht nur flüssige Füllgüter, sondern auch pasteuse und rieselfähige, d.h. pulverförmige und körnige Füllgüter.

Der Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1 einen Palettenbehälter mit einem Gittergerüst aus sich kreuzenden Stäben;

Fig. 2 eine Diagonalverstrebung der oberen Umrandung;

Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch den Innenbehälter in der Ebene der unteren Sammelrinne;

Fig. 4 in perspektivischer Darstellung und teilweise im Schnitt den Bodenbereich mit der Anordnung von Stützsicken;

Fig. 5 den Bodenbereich in einer anderen perspektivischen Ansicht;

Fig. 6 eine weitere Ausführungsform eines Palettenbehälters mit einem Gittergerüst aus sich kreuzenden Stäben und Versteigungsblechen im Eckbereich;

Fig. 7 einen Detailschnitt des Eckbereichs für eine Ausführungsform gem.; Fig. 6;

Fig. 8 eine Ausführungsform mit einem aus vertikalen Streben gebildeten Gittergerüst;

Fig. 9 in größerem Maßstab die Verbindung zwischen Streben und Umrandung bei der Ausführungsform gem. Fig. 8;

Fig. 10 eine Ausführungsform mit einem Gittergerüst aus vertikalen Streben mit zusätzlichem, breitmaschigem punktgeschweißtem Drahtgitter;

Fig. 11 die Befestigung von Vertikalstreben und Drahtgitter an der Umrandung bei der Ausführungsform gem. Fig. 10;

Fig. 12 in einem Horizontalschnitt in größerem Maßstab die Ausbildung der Wandung des Innenbehälters bei einer Ausführungsform gem. Fig. 8 eine Ausführungsform mit eingem aus vertikalen Streben gebildeten Gittergerüst

Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen Palettenbehälter, bei dem ein aus einem Kunststoff hergestellter Innenbehälter 1 von einem eng anliegenden aus sich kreuzenden Stäben gebildeten Traggerüst (Gittergerüst) 2 umgeben ist. Das Gittergerüst 2 ist oben und unten durch eine umlaufende, aus einem Rohrprofil hergestellte Umrandung 4 begrenzt, die mit dem Gittergerüst 2 fest verbunden ist. Die untere umlaufende Umrandung 4 ist mittels Halteelementen an einer Norm- Holzpalette befestigt, so daß der Palettenbehälter insgesamt mit einem Gabelstapler oder auch anderen Hebezeugen gehandhabt werden kann. Die obere umlaufende Umrandung ist jeweils im mittleren Bereich mit einer aus Blech hergestellten Schelle 12 versehen, an denen diagonal über die jeweiligen Eckenbereiche verlaufende Versteifungsstege 13 befestigt sind, die ein Aufweiten der oberen Umrandung im Mittelbereich verhindern.

In Fig. 2 wird noch einmal in größerem Maßstab die diagonale Eckenverstrebung der oberen Umrandung 4 gezeigt.

Wie der Vertikalschnitt durch den Innenbehälter 1 in Fig. 3 zeigt, weist dieser im Bodenbereich eine sich quer über den Boden erstreckende, zu einem Auslauf hin geneigte Sammelrinne 14 auf. Der Auslauf ist mit einer hier nicht näher dargestellten Auslaufarmatur, beispielsweise einem Auslaßventil, einer Anstichverschraubung oder ähnlichem versehen und ist in einer Einziehung 15 angeordnet, deren Einzugtiefe A kleiner ist als der Eckenradius R. Zumindest an den beiden paralell zur Sammelrinne 14 verlaufenden Wandungen sind die unteren Behälterkanten so ausgebildet, daß sie ausgehend von einem großen Eckradius 19 sich stetig zur Kantenmitte hin auf einen kleiner werdenden Mittenradius 20 verkleinern.

Wie die Darstellung in Fig. 4 und 5 zeigt, ist der Boden von zwei gegenüberliegenden Seiten schräg zur Sammelrinne 14 hin ausgebildet und mit Stützsicken 18 versehen, die auf ihrer Außenseite auf den Palettenbrettern 17 aufliegen. Die Sammelrinne liegt hierbei im Zwischenraum zwischen zwei nebeneinanderliegenden Palettenbrettern 17, während die Stützsicken 18 quer dazu verlaufen.

Bei der mit einem Gittergerüst 2 versehenen Ausführungsform gem. Fig. 6 sind zusätzlich im Eckenbereich Verstärkungsbleche 22 vorgesehen. Die Befestigung und die Ausbildung der Verstärkungsbleche 22 sind in Fig. 7 in größerem Maßstab dargestellt. Hierbei ist das Rohrprofil der unteren und auch der oberen Umrandung mit einem längslaufenden aufgesetzten Steg 24 versehen, an den das Gittergerüst von der Außenseite her und die Verstärkungsbleche 22 im Eckenbereich von der Innenseite her, beispielsweise durch Schweißung, befestigt sind. Fig. 7 läßt auch die in den Eckenbereichen angeordneten Verstärkungssicken 23 erkennen.

Die Ausführungsform gem. Fig. 8 zeigt ein Gittergerüst, das aus Stäbe (Vertikalstreben) 27 gebildet ist, die die obere und die untere, aus einem Rohrprofil bestehende Umrandung 26 verbinden. Die Vertikalstreben 27 weisen ebenfalls bevorzugt einen rohrförmigen Querschnitt auf und sind an ihren Enden so verformt, daß dadurch flanschartige Befestigungsenden 28 entstehen, die eine Verbindung mit dem an den Umrandungen längslaufenden Stegen 29 durch Schweißen, Nieten, Schrauben oder dgl. ermöglichen.

In Fig. 10 und 11 ist eine gegenüber Fig. 8 modifizierte Ausführungsform dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist ein aus vertikalen Streben 27 gebildetes Gittergerüst zusätzlich mit einem weitmaschigen punktgeschweißten Drahtgitter 32 kombiniert, wobei die vertikalen Streben 27 im wesentlichen im Eckenbereich sowie im Mittenbereich zwischen zwei Seitenkanten angeordnet sind. Die vertikalen Streben nehmen im wesentlichen den Stapeldruck auf und stützen insbesondere den gegen Ausbeulen besonders empfindlichen Eckenbereich der Seitenwandungen des Innenbehälters ab, während das Drahtgitter 32 eine vollflächige Abstützung der übrigen Wandbereiche des Innenbehälters bewirkt. Durch den Verbund mit den vertikalen Streben wird zugleich die Formfestigkeit des gesamten Traggerüstes erhöht.

Fig. 11 zeigt wiederum in größerem Maßstab die Befestigung der vertikalen Streben 27 und des Drahtgitters 32 an einem Steg 29 des Rohrprofils 26 der Umrandung.

In Fig. 12 ist für die Ausführungsform gem. Fig. 8 noch eine spezielle Ausbildung des Innenbehälters dargestellt. Bei dieser Form des Gittergerüstes wird die Seitenwandung 30 des Innenbehälters 1 bereits bei der Herstellung zweckmäßigerweise mit Sicken 31 versehen, die in ihrem Querschnitt und in ihrem Abstand so bemessen sind, daß die vertikalen Streben 27 des Gittergerüstes darin eingebettet sind. Mit dieser Formgebung ergibt sich zugleich ein formschlüssiger Verbund zwischen Innenbehälter und Gittergerüst, so daß hier wiederum eine gegenseitige Abstützung der miteinander verbundenen Elemente und damit eine Erhöhung der Gestaltfestigkeit ohne höhere Materialgewichte erreicht wird.

Allen vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß die Wandungen des Innenbehälters von allen Seiten sichtbar sind. Da üblicherweise derartige Innenbehälter aus lichtdurchlässigem Kunststoff hergestellt werden, ist von allen Seiten her eine Füllstandskontrolle sowohl beim Befüllen als auch bei der späteren Entnahme möglich. Ferner kann jederzeit eine Beschaffenheitsprüfung des Innenbehälters vorgenommen werden. Auch beim Transport und bei der Lagerung auftretende Leckagen können sofort festgestellt werden und hierbei als erste Hilfsmaßnahme durch Umlegen des Behälters mit der beschädigten Behälterwandung nach oben ein weiteres Austreten des Füllgutes verhindert werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Palettenbehälter für fließfähige Stoffe, mit einem insbesondere kubischen Innenbehälter aus Kunststoff, der von einem Traggerüst mit einer oberen umlaufenden Umrandung umgeben und über am Traggerüst angreifende Halteelemente auf einer Palette befestigt ist und der mit seinem Boden auf der Palette aufliegt und im Bodenbereich an einer Seitenwandung mit einer Auslaßarmatur versehen ist, wobei der Boden in einer Rundung in die Seitenwände übergeht, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggerüst (2; 25) neben der oberen auch eine untere Umrandung (4; 26) besitzt und diese in sich geschlossen und rohrförmig ist und das an den Seitenwandungen des Innenbehälters (1) eng anliegende Traggerüst (2; 25) durch ein Stabwerk mit vertikal verlaufenden Stäben gebildet wird, dessen Mittelebene jeweils von der neutralen Achse der unteren und der oberen, rohrförmig ausgebildeten Umrandung (4; 26) begrenzt wird, und daß die obere und untere umlaufende Umrandung (4; 26) jeweils einen längs verlaufenden Steg (24; 29) aufweist und die Stäbe (21, 27) des Stabwerks an diesem Steg (24; 29) befestigt, insbesonden angeschweißt sind, und die obere Umrandung (4; 26) in der Mitte der Längs- und Breitseiten jeweils mit vier diagonal verlaufenden horizontalen Versteifungsstegen (13) versehen ist.
  2. 2. Palettenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem kubischen Innenbehälter (1) in den vier Kantenbereichen zwischen dem Stabwerk und dem Innenbehälter (1) Versteifungsbleche (22) angeordnet sind, die mit der oberen und unteren umlaufenden Umrandung (4) fest verbunden sind und daß diese Versteifungsbleche (22) am Stabwerk eng anliegen.
  3. 3. Palettenbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsbleche (22) vertikal angeordnete Verstärkungssicken (23) aufweisen und am Steg (24) der unteren und oberen Umrandungen (4) befestigt, vorzugsweise angeschweißt sind.
  4. 4. Palettenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem aus Stäben (27) mit vorzugsweise rohrförmigem Querschnitt gebildeten Stabwerk eines Traggerüsts die Mittelachse der Streben die Längsachsen der oberen und unteren Umrandung (26) kreuzen.
  5. 5. Palettenbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Stäbe (27) an ihren oberen und unteren Enden mit Befestigungsflanschen (28) versehen sind, die mit den in Rohrlängsachse verlaufenden Stegen (29) der oberen und unteren Umrandung (26) fest verbunden sind.
  6. 6. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (30) des Innenbehälters (1) Sicken (31) aufweisen, in die die Stäbe (27) des Traggerüsts eingebettet sind.
  7. 7. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggerüst durch ein am Innenbehälter (1) eng anliegendes Drahtgitter und die vertikalen Stäbe (27) gebildet wird und daß das Drahtgitter und die Stäbe (27) mit der oberen und der unteren Umrandung fest verbunden sind.
  8. 8. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Innenbehälters (1) eine in der Bodenmitte zur Auslaßarmatur hin verlaufende Sammelrinne (14) aufweist, die zumindest teilweise in einer Ausnehmung der Palette (3) verläuft.
  9. 9. Palettenbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Innenbehälters (1) eine von zwei gegenüberliegenden Seiten zur Bodenmitte hin gerichtete Schräge (16) aufweist und daß der Boden mit in Richtung der Schräge verlaufenden, nach außen ausgewölbten Stützsicken (18) versehen ist, deren Außenseiten auf den Palettenbrettern (17) aufliegen.
  10. 10. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Rundungen (19) des Innenbehälters (1) sich auf allen vier Seiten von einem größeren Eckradius der Behälterecken zur jeweiligen Seitenmitte hin stetig zu einem kleineren Mittenradius (20) verkleinern.
  11. 11. Palettenbehälter nach Anspruch 10, bei dem die Auslaufarmatur in einer Einziehung einer Seitenwand angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß (A) der Einziehung (15) in der Behälterwand deutlich kleiner ist als die Eckradien (R) beidseitig der Einziehung.






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