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Dokumentenidentifikation DE3448119C2 18.01.1990
Titel Vorrichtung zum Seitenzwicken einer Schuheinheit
Anmelder Internationale Schuh-Maschinen Co GmbH, 6780 Pirmasens, DE
Erfinder Schindler, Herbert, 6780 Pirmasens, DE
Vertreter Rüger, R., Dr.-Ing.; Barthelt, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 7300 Esslingen
DE-Anmeldedatum 19.10.1984
DE-Aktenzeichen 3448119
File number of basic patent 34382976
Offenlegungstag 27.06.1985
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse A43D 21/00
IPC-Nebenklasse A43D 23/02   A43D 25/053   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Seitenzwicken einer Schuheinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Insbesondere bei hochgesprengten Damenschuhen mit verlängerter Hinterkappe ist im Gelenk- und Seitenbereich die Täcksverbindung von Oberleder-Hinterkappe und Innenfutter mit der Brandsohle sicherer als die sonst beim sogenannten Klebezwicken häufig angewandte Verbindung dieser Teile mittels thermoplastischem Klebstoff. Das rührt daher, daß diese Teile bei auf die Brandsohle umgefaltetem Zwickrand schichtweise übereinanderliegen und deshalb zur Brandsohlenmitte hin eine unterschiedliche Länge aufweisen müssen, um eine sichere Verklebung zu ermöglichen. Auch müssen durch geeignete Materialwahl etc. Vorkehrungen getroffen werden, daß die Brandsohle an der Innenseite der im Bereiche der Sprengung hochbeanspruchten Klebeverbindung nicht aufgespalten wird. Da eingeschlagene Täckse alle übereinanderliegenden Schichten durchschlagen und die Brandsohle über ihre Dicke durchdringen, wird bei hochgesprengten Damenschuhen etc. im Seitenbereich häufig eine Täcksverbindung zwischen dem umgefalteten Schaftzwickrand und der Brandsohle bevorzugt. Auch werden aus Sicherheitsgründen bei der Verwendung von Pappebrandsohlen die klebegezwickten Seitenbereiche von Schuhen gelegentlich nachgetäckst.

Bei einer aus der DE-AS 23 16 335 bekannten Vorrichtung zum Einschlagen von Täcksen im Gelenkbereich von Schuhen, von der die Erfindung ausgeht, ist ein Täckseinschlagkopf gemeinsam mit einer als Überschiebermittel für den Schaftzwickrand wirkenden Einrollschnecke an einem gemeinsamen Arm drehbar gelagert, der ein Gelenk mit etwa in Schuhlängsrichtung verlaufender horizontaler Achse aufweist, das dem Arm eine Bewegungsmöglichkeit im wesentlichen senkrecht zur Fersenebene zum Ausgleich der Sprengung gibt.

Zusätzlich ist der Arm um eine aufrechtstehende Achse schwenkbar auf einem Schlitten gelagert, derart, daß der Täckseinschlagkopf bei feststehendem Schlitten das Gelenk der bearbeiteten Schuheinheit bis zum Übergang zum Ballen überstreicht. Der Schlitten ist in einer Schlitzführung auf dem Maschinengestell um einen Drehpunkt drehbar gelagert, der im wesentlichen mit dem Angriffspunkt des Täckseinschlagkopfes an der Schuheinheit zu Beginn der Verdrehung des Täckseinschlagkopfes zusammenfällt. Zur Anpassung an Schuheinheiten mit verschieden breitem Gelenk, wie auch zur Bearbeitung des Zwickrandes auf der Schuhinnen- und der Schuhaußenseite, kann der Schlitten durch einen eigenen Antriebsmechanismus in seiner Schlitzführung gedreht und sodann fixiert werden. Das Zwickergebnis ist aber in jedem Fall davon abhängig, daß die Einrollschnecke den offenstehenden Zwickrand ordnungsgemäß umlegt und an die Brandsohle anpreßt.

Grundsätzlich Gleiches gilt auch für eine aus der DE-OS 28 45 303 bekannte Vorrichtung zum Ankleben des Zwickrandes an der Brandsohle von fest eingespanntem Schuhwerk, bei der anstelle einer einzigen Einrollschnecke zwei solcher Einrollschnecken vorgesehen sind, die in fester, gegenseitiger, räumlicher Zuordnung achsparallel mit geringem Achsabstand nebeneinander in einem gemeinsamen Lagerstück drehbar gelagert sind. Die beiden Schnecken sind über ein Zahnradgetriebe zwangsläufig miteinander gekuppelt, derart, daß sie im gegenläufigen Drehsinn umlaufen. Damit soll vermieden werden, daß sich vor der ersten Schnecke Material staut bzw. durch die Drehung der Schnecke verschoben wird, während gleichzeitig durch die beiden gegenläufigen Schnecken ein resultierender Zug senkrecht zur Leistenkante ausgeübt werden soll. Durch das gemeinsame Lagerstück sind die beiden Schnecken zu einer Doppelschnecke zusammengefaßt, die an dem Lagerstück pendelnd und federnd nachgiebig aufgehängt ist, so daß sie sich auf die jeweilige Umrißgestalt des Schuhbodens einstellen kann. Der im Bereiche der Klebstoffdüse noch offenstehende Zwickrand muß aber auch von der Doppelschnecke umgelegt werden, was bedeutet, daß auch bei dieser Vorrichtung bei materialbedingt nicht ordnungsgemäßem Umlegen des Zwickrandes das Zwickergebnis beeinträchtigt wird.

Bei einer anderen Fersen- und Gelenkzwickmaschine, wie sie aus der DE-OS 28 48 551 bekannt ist, sitzt der Täckseinschlagkopf zusammen mit Überschiebermitteln einenends an einem Hebel, der anderenends um eine quer zu der auf den Schuhträger aufgesetzten Schuheinheit verlaufende horizontale Achse und zusätzlich dazu um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar auf einem Schlitten gelagert ist, der etwa in Schuhlängsrichtung neben der aufgesetzten Schuheinheit verfahrbar angeordnet ist. Dem Täckseinschlagkopf ist dabei eine Rolle zugeordnet, die in der Höhe der Brandsohle an den Schuhschaft im Gelenk- oder Seitenbereich andrückbar ist und die den Abstand der eingeschlagenen Täckse von der Berandung der Brandsohle bestimmt. Die Überschiebermittel sind aber bei dieser Maschine in Gestalt einer besonders gestalteten Zange ausgebildet, die den aufrechtstehenden Schaftzwickrand stellenweise ergreift, zur Leistenmitte hin strafft und sodann beim Einschlagen des jeweiligen Täckses reibschlüssig freigibt. Eine solche Zange ist aufwendig und in ihrer Wirkungsweise auch nicht immer sicher. Außerdem muß der Täckseinschlagkopf die Bewegung eines als Überschieber ausgebildeten Zangenbackens mitmachen, was unerwünscht ist, abgesehen davon, daß die Überschiebermittel nur absatzweise in Schuhlängsrichtung bewegbar sind.

Daneben ist aus der DE-OS 20 21 495 eine Maschine bekannt, bei der das Umlegen des Schaftzwickrandes und das Straffen des Schaftmateriales im Gelenk- und Seitenbereich mit Überschiebermitteln in Gestalt einer einem Täckseinschlagkopf räumlich fest zugeordneten Einrollschnecke erfolgt. Die Schuheinheit muß aber von Hand an der Einrollschnecke vorbeigeführt werden, was den grundsätzlichen Nachteil mit sich bringt, daß die Arbeitsergebnisse von der Geschicklichkeit der Bedienungsperson abhängen und der Täcksabstand ungleichmäßig ist.

Außerdem ist aus der GB-PS 14 43 274 eine Gelenk- und Seitenklebezwickmaschine bekannt, die mit stangenartigen Gelenküberschiebern und mit Einrollschnecken arbeitet. Die jeweils eine ebene Auflagefläche aufweisenden Gelenküberschieber werden von eigenen Schubkolbenmotoren quer zu der Schuhlängsrichtung gegen den aufrecht stehenden Schaftzwickrand im Gelenkbereich vorgeschoben, um den Schaftzwickrand an zwei einander gegenüberliegenden Stellen umzulegen und mit der Brandsohle zu verkleben.

Anschließend werden in diesem so gezwickten Bereich die Einrollschnecken aufgesetzt und in Schuhlängsrichtung zur Ferse hin bewegt, um den Schuh fertig zu zwicken. Die mit einer gewissen Druckkraft gegen den Schuhboden gedrückten Gelenküberschieber können dabei in ihrer vorgeschobenen Arbeitsstellung verbleiben, während die Einrollschnecken zu der Ferse des Schuhs hin bewegt werden. Da die Gelenküberschieber hierbei, in Bewegungsrichtung gesehen, hinter den Einrollschnecken liegen, haben sie keinen Einfluß auf das Umfalten des aufrecht stehenden Schaftzwickrandes in dem Bereich vor den Einrollschnecken.

Schließlich ist es bekannt (DE-OS 19 59 560), den offenstehenden Schaftzwickrand im Seitenbereich mittels seitlich vorgeschobener Einscherplatten umzufalten. Die dort beschriebene Maschine verfügt aber über keine Einrollschnecke; die gelenkig an Hebeln sitzenden Einscherplatten sind die Einscherwerkzeuge.

Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine automatische Seitentäcksmaschine mit Einrollschnecke zu schaffen, bei der ein einwandfreies Umlegen des Schaftzwickrandes und Straffen des Schuhschaftes gewährleistet und damit insbesondere auch bei schwierig zu bearbeitenden Schaftmaterialien und komplizierten Schaftformen ein einwandfreies Auszwicken des Schuhs im Gelenkbereich gewährleistet ist.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist die eingangs genannte Vorrichtung erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gekennzeichnet.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sind Gegenstand von Unteransprüchen.

In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:

Fig. 1 eine automatische Fersen- und Seitentäckszwickmaschine gemäß der Erfindung, in einer Vorderansicht,

Fig. 2 die Kreuzschlittenführung für die Einrollschnecke und den Täckskopf der Fersen- und Seitentäckszwickmaschine nach Fig. 1, in einer Seitenansicht und in einem anderen Maßstab,

Fig. 3 die Anordnung nach Fig. 2, in der Ansicht von der gegenüberliegenden Seite, unter Weglassung der auf den Schuhträger aufgesetzten Schuheinheit,

Fig. 4 eine Zusatzeinrichtung für die Fersen- und Seitentäckszwickmaschine nach Fig. 1, in einer Seitenansicht, in schematischer Darstellung und in einem anderen Maßstab, und

Fig. 5 die Zusatzeinrichtung nach Fig. 11, in einer Draufsicht und im Ausschnitt.

Die in Fig. 1 dargestellte Fersen- und Seitentäckszwickmaschine weist einen Maschinenständer 1 auf, an dem ein in Gestalt eines Leistenträgers ausgebildeter Schuhträger 2 und - im Abstand vor diesem - eine Spitzenauflage 3 angeordnet sind. Hinter dem Schuhträger 2 ist im Abstand ein Fersenkissen 4 vorgesehen, das aus einem elastischen Material besteht und eine im wesentlichen U-förmige Gestalt aufweist.

Oberhalb des Schuhträgers 2 und der Spitzenauflage 3 ist ein höhenverstellbarer Niederhalter 5 angeordnet, der durch einen bei 6 angedeuteten pneumatischen Schubkolbenmotor betätigbar ist.

Auf den Schuhträger 2 kann der Leisten 7 einer Schuheinheit 8 mit dem Schuhboden nach oben und der Schuhspitze nach vorne weisend aufgesetzt werden. Die Schuheinheit 8 besteht aus dem Leisten 7 und einem straff darübergezogenen Schuhschaft 9, der im Spitzenbereich bis etwa zum Ballenpunkt 10 (Fig. 2) spitzengezwickt ist. In den Seiten- und Fersenbereichen ist der Schaftzwickrand 11 mit der bei 12 angedeuteten Brandsohle unverbunden; er steht im wesentlichen rechtwinklig von der Brandsohle 12 ab.

Die auf den Schuhträger 2 aufgesetzte Schuheinheit 8 liegt mit ihrem Vorfußteil auf der Spitzenauflage 3 auf und ist durch den Niederhalter 5 ortsfest gegen den Schuhträger 2 und die Spitzenauflage 3 verklemmt, wobei das Fersenkissen 4 elastisch an die Ferse der Schuheinheit 8 angepreßt ist.

Auf beiden Seiten des Schuhträgers 2 und der Spitzenauflage 3 ist jeweils ein Kreuzschlitten 13 angeordnet, dessen Längsschlitten 14 auf zwei Führungsstangen 15 parallel zur Längsrichtung einer auf den Schuhträger 2 in der beschriebenen Weise aufgesetzten Schuheinheit 8 verschieblich geführt ist. Jeder Längsschlitten 14 trägt zwei quer zu der Schuhlängsrichtung ausgerichtete parallele Führungsstangen 16, auf denen ein Querschlitten 17 quer zu der Schuhlängsrichtung beweglich verschieblich ist.Jeder Längsschlitten 14 ist mit einem pneumatischen oder hydraulischen Schubkolbenmotor 18 gekuppelt, der ihm seine Längsbewegung erteilt, während zur Erzeugung der Querbewegung die beiden Querschlitten 17 jeweils mit einem pneumatischen Schubkolbenmotor 180 gekuppelt sind.

Jeder Querschlitten 17 trägt eine vertikale Säule 19, an der mittels einer Lagerung 20 eine angetriebene Einrollschnecke 21 und ein dieser räumlich unmittelbar zugeordneter Täckseinschlagkopf 22 gelagert sind. Die Einrollschnecke 21 ist quer zu dem Schuhboden der auf den Schuhträger 3 aufgesetzten Schuheinheit 8 ausgerichtet. Sie ist im wesentlichen zylindrisch und trägt wenigstens einen erhabenen Schneckengang 24.

Die Lagerung 20 weist ein an der vertikalen Säule 19 höhenverstellbar gelagertes Lagerteil 32 auf, auf das eine die Säule 19 endseitig übergreifende Büchse 33 aufgeschraubt ist, über die das Lagerteil 32 mittels einer in eine entsprechende Gewindebohrung 35 der Säule 19 eingreifenden Stellschraube 34 in der Höhe verstellt werden kann.

Das Lagerteil 32 ist mit einer durchgehenden horizontalen Lagerbohrung 36 ausgebildet, in der mittels zweier Kugellager 37 (Fig. 2) ein Wellenstummel 38 gelagert ist, der endseitig einen zu dem Schuhträger 2 hinweisend ausgerichteten Arm 39 trägt, der eine Längsbohrung aufweist, in der eine Spindel 41 gelagert ist. die mit der Einrollschnecke 21 (Fig. 3) koaxial verbunden und im übrigen mit einer nicht weiter dargestellten Antriebsquelle gekuppelt ist.

Die Einrollschnecke 21 und der Arm 39 können um die Achse 44 des Wellenstummels 38 mittels eines pneumatischen Schubkolbenmotors 45 verschwenkt werden, der bei 46 an einem mit dem Lagerteil 32 unten verbundenen Halter 47 angelenkt ist und dessen Kolbenstange 48 bei 49 mit einem mit dem Arm 39 verbundenen Betätigungshebel 50 gelenkig gekuppelt ist.

Der Schubkolbenmotor 45 gestattet somit eine Winkelverstellung der Einrollschnecke 21 bezüglich der auf die Schuhauflage 2 aufgesetzten Schuheinheit 8 (Fig. 3).

An dem Arm 39 ist ein Gabelstück 51 bei 40 um eine zu der Achse der Spindel 41 und der Einrollschnecke 21 parallele Achse schwenkbar gelagert. Mit dem Gabelstück 51 ist ein Träger 52 verschraubt, an dem endseitig der Täckseinschlagkopf 22 befestigt ist, der somit in der insbesondere aus Fig. 2 ersichtlichen Weise mit seinem der Schuheinheit 8 zugewandten und die Täcksaustrittsöffnung enthaltenden Ende unmittelbar neben der Einrollschnecke 21 zu liegen kommt.

Die insoweit beschriebene Zwickmaschine entspricht der Zwickmaschine der Stammanmeldung (vgl. DE-OS 34 38 297) und arbeitet wie in der Stammanmeldung ausführlich dargelegt.

In den Fig. 4 und 5 ist eine Zusatzeinrichtung zu der beschriebenen Fersen- und Seitentäckszwickder beschriebenen Fersen- und Seitentäckszwickmaschine dargestellt, die dazu dient, das Umlegen des aufrechtstehenden Schaftzwickrandes im Gelenkbereich zu erleichtern und die Aufgabe der Einrollschnecke 21 zu unterstützen, den Schaftzwickrand 11 stramm in Richtung auf die Mittellinie der Brandsohle 12 hinzuziehen. Damit kann insbesondere bei schwierig zu bearbeitenden Schaftmaterialien und komplizierten Schaftformen ein besseres Auszwicken des Schuhes im Gelenkbereich erzielt werden.

Auf jedem der Querschlitten 17 ist auf der von dem Täckseinschlagkopf 22 entfernt liegenden Seite neben der die Einrollschnecke 21 tragenden Säule 19 ein Ständer 110 festgeschraubt, der eine zylindrische Bohrung 111 aufweist, in welche ein Lagerungselement 112 mit einem zylindrischen Bolzen 113 eingesteckt und mittels einer Klemmschraube 114 in der jeweiligen Drehwinkelstellung fixiert ist. An dem Lagerungselement 112 ist eine in Gestalt eines Winkelhebels ausgebildete Halterung 115 um eine Horizontalachse 1160 schwenkbar gelagert, die unterhalb der Brandsohle 12 der auf den in Fig. 11 nicht weiter dargestellten Schuhträger 2 aufgesetzten Schuheinheit 8 verläuft. Die Halterung 115 trägt an ihrem einen Schenkel 116 eine Lagerbüchse 117, in der ein in Gestalt eines zylindrischen Umlegefingers 118 ausgebildetes Umlegelement axial unverschieblich und um seine Drehachse 119 frei drehbar gelagert ist. Der Umlegefinger 118 kann auch konisch oder profiliert sein.

Auf den Schenkel 116 der Halterung 115 wirkt ein in einer entsprechenden Bohrung 120 des Lagerungselementes 112 verschieblich angeordneter Kolben 121ein, dessen abgedichteter Zylinderraum mit Druckluft gefüllt oder beaufschlagt ist und der bestrebt ist, die Halterung 115 um die Achse 1160, bezogen auf Fig. 4, im Gegenuhrzeigersinn zu verschwenken. Diese Verschwenkbewegung ist durch einen an dem Lagerungselement. 115 unterhalb der Schwenkachse 1160 angeordnete verstellbare Anschlagschraube 123 begrenzt, die die Halterung 115 und damit den Umlegefinger 118 in der in Fig. 11 gestrichelt dargestellten unteren Ausgangsstellung halten kann.

Alternativ kann die Halterung 115 in der beschriebenen Weise auch an dem Lagerteil 32 (Fig. 3) schwenkbar gelagert sein, womit dann der Ständer 111 entfällt.

Wie aus Fig. 5 zu entnehmen, schließt der im wesentlichen quer zu der Längsrichtung verlaufend angeordnete und in seiner Betriebsstellung (Fig. 4) den umgelegten Schaftzwickrand 11 sowie die Brandsohle 12 übergreifende Umlegefinger 118 mit der in Schuhquerrichtung weisenden Kreuzschlittenachse, d.h. mit der in Fig. 5 bei 127 angedeuteten Bewegungsrichtung des Querschlittens 17 einen spitzen Winkel 125 in der Größenordnung von ca. 15° ein. Die Anordnung ist dabei derart getroffen, daß der Umlegefinger 118 mit seiner abgerundeten oder abgeschrägten Stirnseite 126 zu der benachbarten Einrollschnecke 21 hin weist. Außerdem ist der Umlegefinger 118 in der Ausgangsstellung (Fig. 4) etwas schräg nach oben zu geneigt, wobei er mit seiner Stirnseite 126 in dem sich zur Brandsohle 12 hin nach einwärts krümmenden Seitenbereich des Leistens 7 steht.

Die Wirkungsweise der Zusatzeinrichtung ist folgende:

Bei Beginn des Zwickvorganges nehmen die beiden Umlegefinger 118 die in Fig. 4 gestrichelt dargestellte Ausgangsstellung ein. Die beiden Querschlitten 17 fahren in Richtung auf die auf den Schuhträger 2 aufgesetzte Schuheinheit 8 zu. Dabei legen sich die beiden Umlegefinger 118 an den Schuhschaft 9 an und schieben das Schaftmaterial bzw. den Schaftzwickrand 11 an den Leisten 7 heran. Dabei werden die Umlegefinger 118 gegen den Druck der Kolben 121 etwas angehoben, bis sie unter gleichzeitigem Einfalten des Zwickrandes 11 auf den Schuhboden, d.h. die Brandsohle 12, gleiten. Dabei halten sie den von ihnen umgefalteten Schaftzwickrand 11 unter Druck.

Während der Verstellbewegung des Längsschlittens 14 in Richtung Schuhspitze legen die Umlegefinger 118 nicht nur den aufrechtstehenden Schaftzwickrand 11 gegen die Brandsohle um, sondern sie führen gleichzeitig eine Abrollbewegung auf den umgelegten Schaftzwickrand aus. Da die Drehachsen 119 der Umlegefinger 118 um den Winkel 75° schräg zu der Längsvorschubrichtung ausgerichtet sind, wird bei dieser Abrollbewegung der Schaftzwickrand 11 beidseitig zu der Schuhmitte hin geschoben. Auf diese Weise wird die Übernahme des umgelegten Schaftzwickrandes 11 durch - die Einrollschnecke 21 wesentlich erleichtert, während der Schuh selbst im Gelenkbereich besser ausgezwickt wird.


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Seitenzwicken einer aus einem Leisten mit darübergezogenem Schuhschaft und am Leistenboden angeordneter Brandsohle bestehenden, zumindest spitzengezwickten Schuheinheit, mit einem eine aufgesetzte Schuheinheit ortsfest unterstützenden Schuhträger, mit Überschiebermitteln in Gestalt wenigstens einer quer zu dem Schuhboden der aufgesetzten Schuheinheit ausgerichteten und mit dem Schaftzwickrand im aufzuzwickenden Seitenbereich in Eingriff bringbaren angetriebenen Einrollschnecke, sowie mit einem der Einrollschnecke zugeordneten und gemeinsam mit dieser verstellbaren, Täckse in den von der Einrollschnecke gegen die Brandsohle eingescherten Schaftzwickrand einschlagenden Täckseinschlagkopf, der zusammen mit der Einrollschnecke auf einem neben dem Schuhträger beweglich angeordneten und von einer Stellvorrichtung verstellbaren Schlitten um eine etwa in Längsrichtung der aufgesetzten Schuheinheit verlaufende horizontale Achse schwenkbar gelagert und mit elastischer Kraft an den Schuhboden angedrückt sowie in einer mehrdimensionalen Stellbewegung dem Verlauf der Brandsohle und des Zwickrandes nachführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf der von dem Täckseinschlagkopf (22) entfernt liegenden Seite neben der Einrollschnecke (21) ein den Schuhboden übergreifender, im wesentlichen quer zu der Schuhlängsrichtung verlaufender und auf den aufrechtstehenden Schaftzwickrand (11) eingreifender Umlegefinger (118) angeordnet ist, der auf dem Schlitten (13) für sich begrenzt höhenbeweglich, in einer Halterung (115) drehbar gelagert und mit einer elastischen Kraft auf den Schuhboden der auf den Schuhträger (2) aufgesetzten Schuheinheit (8) zu gedrückt ist, und daß der Umlegefinger (118) mit seiner Stirnseite (126) zu der Einrollschnecke (21) hin weisend mit seiner Längsachse (119) einen spitzen Winkel (125) mit einer rechtwinklig zu der Schuhlängsachse gerichteten Achse einschließt.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlegefinger (118) eine glatte Oberfläche aufweist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlegefinger (118) eine strukturierte (geriffelte) Oberfläche aufweist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlegefinger (118) einen elastischen oder den Reibschluß erhöhenden Oberflächenüberzug trägt.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Umlegefinger (118) von einer zugeordneten Antriebsquelle angetrieben ist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (115) um eine Horizontalachse (1160) schwenkbar gelagert und mit einer einstellbaren Spannvorrichtung (121, 120, 122) gekuppelt ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterung (115) ein die tiefste Stellung des Umlegefingers (118) bezüglich des Schuhbodens der Schuheinheit (8) bestimmender Anschlag (123) zugeordnet ist und daß die tiefste Stellung unterhalb des Schuhbodens liegt.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 , dadurch gekennzeichnet, daß der stirnseitig abgerundete oder abgeschrägte Umlegefinger (118) bezüglich der Horizontalen schräg aufwärts geneigt angeordnet ist.






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