Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Seitenzwicken einer Schuheinheit gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Insbesondere bei hochgesprengten Damenschuhen mit
verlängerter Hinterkappe ist im Gelenk- und
Seitenbereich die Täcksverbindung von Oberleder-Hinterkappe
und Innenfutter mit der Brandsohle sicherer als die
sonst beim sogenannten Klebezwicken häufig
angewandte Verbindung dieser Teile mittels
thermoplastischem Klebstoff. Das rührt daher, daß diese Teile
bei auf die Brandsohle umgefaltetem Zwickrand
schichtweise übereinanderliegen und deshalb zur
Brandsohlenmitte hin eine unterschiedliche Länge aufweisen müssen,
um eine sichere Verklebung zu ermöglichen. Auch müssen
durch geeignete Materialwahl etc. Vorkehrungen
getroffen werden, daß die Brandsohle an der Innenseite der
im Bereiche der Sprengung hochbeanspruchten
Klebeverbindung nicht aufgespalten wird. Da eingeschlagene
Täckse alle übereinanderliegenden Schichten
durchschlagen und die Brandsohle über ihre Dicke
durchdringen, wird bei hochgesprengten Damenschuhen etc.
im Seitenbereich häufig eine Täcksverbindung zwischen
dem umgefalteten Schaftzwickrand und der Brandsohle
bevorzugt. Auch werden aus Sicherheitsgründen bei der
Verwendung von Pappebrandsohlen die klebegezwickten
Seitenbereiche von Schuhen gelegentlich nachgetäckst.
Bei einer aus der DE-AS 23 16 335 bekannten Vorrichtung
zum Einschlagen von Täcksen im Gelenkbereich von
Schuhen, von der die Erfindung ausgeht, ist ein
Täckseinschlagkopf gemeinsam mit einer als Überschiebermittel
für den Schaftzwickrand wirkenden Einrollschnecke an
einem gemeinsamen Arm drehbar gelagert, der ein
Gelenk mit etwa in Schuhlängsrichtung verlaufender
horizontaler Achse aufweist, das dem Arm eine
Bewegungsmöglichkeit im wesentlichen senkrecht zur
Fersenebene zum Ausgleich der Sprengung gibt.
Zusätzlich ist der Arm um eine aufrechtstehende
Achse schwenkbar auf einem Schlitten gelagert, derart,
daß der Täckseinschlagkopf bei feststehendem Schlitten
das Gelenk der bearbeiteten Schuheinheit bis zum
Übergang zum Ballen überstreicht. Der Schlitten ist in
einer Schlitzführung auf dem Maschinengestell um
einen Drehpunkt drehbar gelagert, der im wesentlichen
mit dem Angriffspunkt des Täckseinschlagkopfes an der
Schuheinheit zu Beginn der Verdrehung des
Täckseinschlagkopfes zusammenfällt. Zur Anpassung an
Schuheinheiten mit verschieden breitem Gelenk, wie auch
zur Bearbeitung des Zwickrandes auf der Schuhinnen-
und der Schuhaußenseite, kann der Schlitten durch
einen eigenen Antriebsmechanismus in seiner
Schlitzführung gedreht und sodann fixiert werden. Das
Zwickergebnis ist aber in jedem Fall davon abhängig, daß
die Einrollschnecke den offenstehenden Zwickrand
ordnungsgemäß umlegt und an die Brandsohle anpreßt.
Grundsätzlich Gleiches gilt auch für eine aus der
DE-OS 28 45 303 bekannte Vorrichtung zum Ankleben
des Zwickrandes an der Brandsohle von fest
eingespanntem Schuhwerk, bei der anstelle einer einzigen
Einrollschnecke zwei solcher Einrollschnecken
vorgesehen sind, die in fester, gegenseitiger,
räumlicher Zuordnung achsparallel mit geringem
Achsabstand nebeneinander in einem gemeinsamen
Lagerstück drehbar gelagert sind. Die beiden Schnecken
sind über ein Zahnradgetriebe zwangsläufig
miteinander gekuppelt, derart, daß sie im gegenläufigen
Drehsinn umlaufen. Damit soll vermieden werden, daß
sich vor der ersten Schnecke Material staut bzw.
durch die Drehung der Schnecke verschoben wird,
während gleichzeitig durch die beiden gegenläufigen
Schnecken ein resultierender Zug senkrecht zur
Leistenkante ausgeübt werden soll. Durch das gemeinsame
Lagerstück sind die beiden Schnecken zu einer Doppelschnecke
zusammengefaßt, die an dem Lagerstück pendelnd und
federnd nachgiebig aufgehängt ist, so daß sie sich
auf die jeweilige Umrißgestalt des Schuhbodens
einstellen kann. Der im Bereiche der Klebstoffdüse noch
offenstehende Zwickrand muß aber auch von der
Doppelschnecke umgelegt werden, was bedeutet, daß auch bei
dieser Vorrichtung bei materialbedingt nicht
ordnungsgemäßem Umlegen des Zwickrandes das Zwickergebnis
beeinträchtigt wird.
Bei einer anderen Fersen- und Gelenkzwickmaschine, wie
sie aus der DE-OS 28 48 551 bekannt ist, sitzt der
Täckseinschlagkopf zusammen mit Überschiebermitteln
einenends an einem Hebel, der anderenends um eine quer
zu der auf den Schuhträger aufgesetzten Schuheinheit
verlaufende horizontale Achse und zusätzlich dazu
um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar
auf einem Schlitten gelagert ist, der etwa in
Schuhlängsrichtung neben der aufgesetzten Schuheinheit
verfahrbar angeordnet ist. Dem Täckseinschlagkopf
ist dabei eine Rolle zugeordnet, die in der Höhe
der Brandsohle an den Schuhschaft im Gelenk- oder
Seitenbereich andrückbar ist und die den Abstand
der eingeschlagenen Täckse von der Berandung der
Brandsohle bestimmt. Die Überschiebermittel sind
aber bei dieser Maschine in Gestalt einer besonders
gestalteten Zange ausgebildet, die den
aufrechtstehenden Schaftzwickrand stellenweise ergreift,
zur Leistenmitte hin strafft und sodann beim
Einschlagen des jeweiligen Täckses reibschlüssig
freigibt. Eine solche Zange ist aufwendig und in
ihrer Wirkungsweise auch nicht immer sicher.
Außerdem muß der Täckseinschlagkopf die Bewegung
eines als Überschieber ausgebildeten Zangenbackens
mitmachen, was unerwünscht ist, abgesehen davon, daß
die Überschiebermittel nur absatzweise in
Schuhlängsrichtung bewegbar sind.
Daneben ist aus der DE-OS 20 21 495 eine Maschine
bekannt, bei der das Umlegen des Schaftzwickrandes und
das Straffen des Schaftmateriales im Gelenk- und
Seitenbereich mit Überschiebermitteln in Gestalt einer
einem Täckseinschlagkopf räumlich fest zugeordneten
Einrollschnecke erfolgt. Die Schuheinheit muß aber von
Hand an der Einrollschnecke vorbeigeführt werden, was
den grundsätzlichen Nachteil mit sich bringt, daß die
Arbeitsergebnisse von der Geschicklichkeit der
Bedienungsperson abhängen und der Täcksabstand ungleichmäßig
ist.
Außerdem ist aus der GB-PS 14 43 274 eine Gelenk- und
Seitenklebezwickmaschine bekannt, die mit
stangenartigen Gelenküberschiebern und mit Einrollschnecken
arbeitet. Die jeweils eine ebene Auflagefläche
aufweisenden Gelenküberschieber werden von eigenen
Schubkolbenmotoren quer zu der Schuhlängsrichtung gegen den aufrecht
stehenden Schaftzwickrand im Gelenkbereich vorgeschoben,
um den Schaftzwickrand an zwei einander
gegenüberliegenden Stellen umzulegen und mit der Brandsohle zu verkleben.
Anschließend werden in diesem so gezwickten Bereich die
Einrollschnecken aufgesetzt und in Schuhlängsrichtung
zur Ferse hin bewegt, um den Schuh fertig zu zwicken.
Die mit einer gewissen Druckkraft gegen den Schuhboden
gedrückten Gelenküberschieber können dabei in ihrer
vorgeschobenen Arbeitsstellung verbleiben, während die
Einrollschnecken zu der Ferse des Schuhs hin bewegt werden.
Da die Gelenküberschieber hierbei, in Bewegungsrichtung
gesehen, hinter den Einrollschnecken liegen, haben sie
keinen Einfluß auf das Umfalten des aufrecht stehenden
Schaftzwickrandes in dem Bereich vor den Einrollschnecken.
Schließlich ist es bekannt (DE-OS 19 59 560), den
offenstehenden Schaftzwickrand im Seitenbereich mittels
seitlich vorgeschobener Einscherplatten umzufalten. Die
dort beschriebene Maschine verfügt aber über keine
Einrollschnecke; die gelenkig an Hebeln sitzenden
Einscherplatten sind die Einscherwerkzeuge.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine automatische Fersen- und
Seitentäckszwickmaschine gemäß der Erfindung, in einer
Vorderansicht,
Fig. 2 die Kreuzschlittenführung für die
Einrollschnecke und den Täckskopf der Fersen- und
Seitentäckszwickmaschine nach Fig. 1, in
einer Seitenansicht und in einem anderen
Maßstab,
Fig. 3 die Anordnung nach Fig. 2, in der Ansicht
von der gegenüberliegenden Seite, unter
Weglassung der auf den Schuhträger
aufgesetzten Schuheinheit,
Fig. 4 eine Zusatzeinrichtung für die Fersen- und
Seitentäckszwickmaschine nach Fig. 1, in
einer Seitenansicht, in schematischer
Darstellung und in einem anderen Maßstab, und
Fig. 5 die Zusatzeinrichtung nach Fig. 11, in einer
Draufsicht und im Ausschnitt.
Die in Fig. 1 dargestellte Fersen- und
Seitentäckszwickmaschine weist einen Maschinenständer 1 auf,
an dem ein in Gestalt eines Leistenträgers
ausgebildeter Schuhträger 2 und - im Abstand vor diesem -
eine Spitzenauflage 3 angeordnet sind. Hinter dem
Schuhträger 2 ist im Abstand ein Fersenkissen 4
vorgesehen, das aus einem elastischen Material
besteht und eine im wesentlichen U-förmige Gestalt
aufweist.
Oberhalb des Schuhträgers 2 und der Spitzenauflage
3 ist ein höhenverstellbarer Niederhalter 5
angeordnet, der durch einen bei 6 angedeuteten
pneumatischen Schubkolbenmotor betätigbar ist.
Auf den Schuhträger 2 kann der Leisten 7 einer
Schuheinheit 8 mit dem Schuhboden nach oben und
der Schuhspitze nach vorne weisend aufgesetzt
werden. Die Schuheinheit 8 besteht aus dem Leisten
7 und einem straff darübergezogenen Schuhschaft 9,
der im Spitzenbereich bis etwa zum Ballenpunkt 10
(Fig. 2) spitzengezwickt ist. In den Seiten- und
Fersenbereichen ist der Schaftzwickrand 11 mit
der bei 12 angedeuteten Brandsohle unverbunden;
er steht im wesentlichen rechtwinklig von der
Brandsohle 12 ab.
Die auf den Schuhträger 2 aufgesetzte
Schuheinheit 8 liegt mit ihrem Vorfußteil auf der
Spitzenauflage 3 auf und ist durch den Niederhalter 5
ortsfest gegen den Schuhträger 2 und die
Spitzenauflage 3 verklemmt, wobei das Fersenkissen 4
elastisch an die Ferse der Schuheinheit 8
angepreßt ist.
Auf beiden Seiten des Schuhträgers 2 und der
Spitzenauflage 3 ist jeweils ein Kreuzschlitten
13 angeordnet, dessen Längsschlitten 14 auf zwei
Führungsstangen 15 parallel zur Längsrichtung
einer auf den Schuhträger 2 in der beschriebenen
Weise aufgesetzten Schuheinheit 8 verschieblich geführt ist.
Jeder Längsschlitten 14 trägt zwei quer zu der
Schuhlängsrichtung ausgerichtete parallele
Führungsstangen 16, auf denen ein Querschlitten 17 quer zu
der Schuhlängsrichtung beweglich verschieblich
ist.Jeder Längsschlitten 14 ist mit einem pneumatischen oder hydraulischen
Schubkolbenmotor 18 gekuppelt, der ihm seine
Längsbewegung erteilt, während zur Erzeugung der
Querbewegung die beiden Querschlitten 17 jeweils mit einem
pneumatischen Schubkolbenmotor 180 gekuppelt sind.
Jeder Querschlitten 17 trägt eine vertikale Säule
19, an der mittels einer Lagerung 20 eine
angetriebene Einrollschnecke 21 und ein dieser
räumlich unmittelbar zugeordneter Täckseinschlagkopf
22 gelagert sind. Die Einrollschnecke 21 ist quer
zu dem Schuhboden der auf den Schuhträger 3
aufgesetzten Schuheinheit 8 ausgerichtet. Sie ist im
wesentlichen zylindrisch und trägt wenigstens
einen erhabenen Schneckengang 24.
Die Lagerung 20 weist ein an der vertikalen Säule
19 höhenverstellbar gelagertes Lagerteil 32 auf,
auf das eine die Säule 19 endseitig übergreifende
Büchse 33 aufgeschraubt ist, über die das
Lagerteil 32 mittels einer in eine entsprechende
Gewindebohrung 35 der Säule 19 eingreifenden
Stellschraube 34 in der Höhe verstellt werden kann.
Das Lagerteil 32 ist mit einer durchgehenden
horizontalen Lagerbohrung 36 ausgebildet, in
der mittels zweier Kugellager 37 (Fig. 2) ein
Wellenstummel 38 gelagert ist, der endseitig
einen zu dem Schuhträger 2 hinweisend
ausgerichteten Arm 39 trägt, der eine Längsbohrung
aufweist, in der eine Spindel 41 gelagert ist.
die mit der Einrollschnecke 21 (Fig. 3) koaxial
verbunden und im übrigen mit einer nicht weiter
dargestellten Antriebsquelle gekuppelt ist.
Die Einrollschnecke 21 und der Arm 39 können
um die Achse 44 des Wellenstummels 38 mittels
eines pneumatischen Schubkolbenmotors 45
verschwenkt werden, der bei 46 an einem mit dem
Lagerteil 32 unten verbundenen Halter 47
angelenkt ist und dessen Kolbenstange 48 bei 49
mit einem mit dem Arm 39 verbundenen
Betätigungshebel 50 gelenkig gekuppelt ist.
Der Schubkolbenmotor 45 gestattet somit eine
Winkelverstellung der Einrollschnecke 21
bezüglich der auf die Schuhauflage 2 aufgesetzten
Schuheinheit 8 (Fig. 3).
An dem Arm 39 ist ein Gabelstück 51 bei 40 um eine zu
der Achse der Spindel 41 und der Einrollschnecke 21 parallele
Achse schwenkbar gelagert. Mit dem Gabelstück 51 ist ein Träger
52 verschraubt, an dem endseitig der
Täckseinschlagkopf 22 befestigt ist, der somit in der insbesondere
aus Fig. 2 ersichtlichen Weise mit seinem der
Schuheinheit 8 zugewandten und die Täcksaustrittsöffnung
enthaltenden Ende unmittelbar neben der
Einrollschnecke 21 zu liegen kommt.
Die insoweit beschriebene Zwickmaschine entspricht der Zwickmaschine
der Stammanmeldung (vgl. DE-OS 34 38 297) und arbeitet wie
in der Stammanmeldung ausführlich dargelegt.
In den Fig. 4 und 5 ist eine Zusatzeinrichtung zu
der beschriebenen Fersen- und
Seitentäckszwickder beschriebenen Fersen- und
Seitentäckszwickmaschine dargestellt, die dazu dient, das Umlegen
des aufrechtstehenden Schaftzwickrandes im
Gelenkbereich zu erleichtern und die Aufgabe der
Einrollschnecke 21 zu unterstützen, den Schaftzwickrand 11
stramm in Richtung auf die Mittellinie der Brandsohle
12 hinzuziehen. Damit kann insbesondere bei schwierig
zu bearbeitenden Schaftmaterialien und komplizierten
Schaftformen ein besseres Auszwicken des Schuhes im
Gelenkbereich erzielt werden.
Auf jedem der Querschlitten 17 ist auf der von dem
Täckseinschlagkopf 22 entfernt liegenden Seite neben
der die Einrollschnecke 21 tragenden Säule 19 ein
Ständer 110 festgeschraubt, der eine zylindrische
Bohrung 111 aufweist, in welche ein Lagerungselement
112 mit einem zylindrischen Bolzen 113 eingesteckt
und mittels einer Klemmschraube 114 in der jeweiligen
Drehwinkelstellung fixiert ist. An dem
Lagerungselement 112 ist eine in Gestalt eines Winkelhebels
ausgebildete Halterung 115 um eine Horizontalachse 1160
schwenkbar gelagert, die unterhalb der Brandsohle
12 der auf den in Fig. 11 nicht weiter dargestellten
Schuhträger 2 aufgesetzten Schuheinheit 8 verläuft.
Die Halterung 115 trägt an ihrem einen Schenkel 116
eine Lagerbüchse 117, in der ein in Gestalt eines
zylindrischen Umlegefingers 118 ausgebildetes
Umlegelement axial unverschieblich und um seine
Drehachse 119 frei drehbar gelagert ist. Der
Umlegefinger 118 kann auch konisch oder profiliert sein.
Auf den Schenkel 116 der Halterung 115 wirkt ein
in einer entsprechenden Bohrung 120 des
Lagerungselementes 112 verschieblich angeordneter Kolben 121ein, dessen abgedichteter Zylinderraum mit
Druckluft gefüllt oder beaufschlagt ist und
der bestrebt ist, die Halterung 115 um die
Achse 1160, bezogen auf Fig. 4, im
Gegenuhrzeigersinn zu verschwenken. Diese
Verschwenkbewegung ist durch einen an dem Lagerungselement.
115 unterhalb der Schwenkachse 1160 angeordnete
verstellbare Anschlagschraube 123 begrenzt, die
die Halterung 115 und damit den Umlegefinger 118
in der in Fig. 11 gestrichelt dargestellten unteren
Ausgangsstellung halten kann.
Alternativ kann die Halterung 115 in der
beschriebenen Weise auch an dem Lagerteil 32 (Fig. 3)
schwenkbar gelagert sein, womit dann der Ständer 111 entfällt.
Wie aus Fig. 5 zu entnehmen, schließt der im
wesentlichen quer zu der Längsrichtung verlaufend
angeordnete und in seiner Betriebsstellung (Fig. 4) den
umgelegten Schaftzwickrand 11 sowie die Brandsohle
12 übergreifende Umlegefinger 118 mit der in
Schuhquerrichtung weisenden Kreuzschlittenachse, d.h. mit
der in Fig. 5 bei 127 angedeuteten Bewegungsrichtung
des Querschlittens 17 einen spitzen Winkel 125 in der
Größenordnung von ca. 15° ein. Die Anordnung ist
dabei derart getroffen, daß der Umlegefinger 118 mit
seiner abgerundeten oder abgeschrägten Stirnseite
126 zu der benachbarten Einrollschnecke 21 hin weist.
Außerdem ist der Umlegefinger 118 in der
Ausgangsstellung (Fig. 4) etwas schräg nach oben zu geneigt,
wobei er mit seiner Stirnseite 126 in dem sich zur
Brandsohle 12 hin nach einwärts krümmenden
Seitenbereich des Leistens 7 steht.
Die Wirkungsweise der Zusatzeinrichtung ist folgende:
Bei Beginn des Zwickvorganges nehmen die beiden
Umlegefinger 118 die in Fig. 4 gestrichelt dargestellte
Ausgangsstellung ein. Die beiden Querschlitten 17
fahren in Richtung auf die auf den Schuhträger 2
aufgesetzte Schuheinheit 8 zu. Dabei legen sich die
beiden Umlegefinger 118 an den Schuhschaft 9 an und
schieben das Schaftmaterial bzw. den Schaftzwickrand
11 an den Leisten 7 heran. Dabei werden die
Umlegefinger 118 gegen den Druck der Kolben 121 etwas
angehoben, bis sie unter gleichzeitigem Einfalten des
Zwickrandes 11 auf den Schuhboden, d.h. die
Brandsohle 12, gleiten. Dabei halten sie den von ihnen
umgefalteten Schaftzwickrand 11 unter Druck.
Während der Verstellbewegung des Längsschlittens 14
in Richtung Schuhspitze legen die Umlegefinger 118
nicht nur den aufrechtstehenden Schaftzwickrand 11
gegen die Brandsohle um, sondern sie führen
gleichzeitig eine Abrollbewegung auf den umgelegten
Schaftzwickrand aus. Da die Drehachsen 119 der Umlegefinger
118 um den Winkel 75° schräg zu der
Längsvorschubrichtung ausgerichtet sind, wird bei dieser
Abrollbewegung der Schaftzwickrand 11 beidseitig zu der
Schuhmitte hin geschoben. Auf diese Weise wird die
Übernahme des umgelegten Schaftzwickrandes 11 durch -
die Einrollschnecke 21 wesentlich erleichtert, während
der Schuh selbst im Gelenkbereich besser ausgezwickt
wird.