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Dokumentenidentifikation DE3536862C2 18.01.1990
Titel Zum Einsetzen eines Racks geeigneter Behandlungstank für fotografisches Material
Anmelder Agfa-Gevaert AG, 5090 Leverkusen, DE
Erfinder Fryda, Georg, Dipl.-Ing.;
Hehn, Wilfried, 8000 München, DE
DE-Anmeldedatum 16.10.1985
DE-Aktenzeichen 3536862
Offenlegungstag 16.04.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse G03D 13/04
IPC-Nebenklasse G03D 3/13   
Zusammenfassung Ein Behandlungstank für fotografisches Material, in den ein Transportwalzen für das durch den Tank zu bewegende fotografische Material aufweisendes Rack einsetzbar ist, ist so ausgebildet, daß die über die Materialbreite verlaufenden Tankwände (1a, 1b, 1c) als extrudiertes Kunststoffteil (1) ausgebildet sind, an dessen Stirnseiten gespritzte Kunststoff-Stirnwände (2) angeschweißt sind. Dadurch wird erreicht, daß bei kostengünstiger Herstellung das Tankvolumen der Rackform angepaßt werden kann und dadurch bei großer Durchlaufgeschwindigkeit wenig Behandlungsflüssigkeit benötigt wird. Außerdem lassen sich Tanks verschiedener Breiten mit denselben Werkzeugen herstellen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Behandlungstank für fotografisches Material, in den ein Transportwalzen für das durch den Tank zu bewegende fotografische Material aufweisendes Rack einsetzbar ist.

Im Handel erhältliche Behandlungstanks der eingangs genannten Art werden entweder im Spritzgußverfahren oder im Tiefziehverfahren hergestellt oder sie werden aus vorgeformtem Plattenmaterial geklebt und geschweißt. Bei Herstellung im Spritzgußverfahren oder im Tiefziehverfahren müssen für unterschiedliche Tanks unterschiedliche Werkzeuge hergestellt werden. Bei allen diesen bekannten Tanks aber ist es nicht möglich, sie der Rackform anzupassen und dadurch das erforderliche Flüssigkeitsvolumen so klein wie möglich zu halten.

Aus der DE-OS 32 42 810 ist ein derartiger Behandlungstank bekannt, der parallel zur Materialbreite verlaufende Tankwände im wesentlichen in ebener Form aufweist, der aber sonst vielfältig geknickt und gekrümmt ist. Derartige Tankwände werden normalerweise aus erwärmten Kunststoffplatten durch Abknicken vorgeformt und dann zusammengeklebt oder -geschweißt. Diese Bauweise ist außerordentlich aufwendig. Im Prinzip besteht auch die Möglichkeit, derartige Teile zu spritzen, jedoch sind Spritzformen für derartige große und schwierig aufgebaute Bauteile mit für diese Stückzahlen vertretbarem Aufwand nicht herstellbar. Ferner ist für Tanks für fotografische Behandlungsbäder die Herstellung im Tiefziehverfahren schon benutzt worden. Für derartig tiefe Bauteile kommt jedoch das Tiefziehverfahren nicht in Frage, insbesondere dann, wenn durch die besondere Bauform in Anpassung an die Racks Hinterschneidungen erwünscht sind.

Schließlich gibt es auch zur Verformung von Kunststoffen das sogenannte Strangpreßverfahren; dessen Anwendung für die Herstellung von fotografischen Behandlungstanks ist jedoch noch nicht bekanntgeworden.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Behandlungstanks der eingangs genannten Art zu schaffen, die kostengünstig herstellbar sind, wobei für Tanks unterschiedlicher Breite dieselben Werkzeuge verwendbar sind und wobei die Tankform der Form der Racks bzw. der Anordnung der in diesen befindlichen Transportwalzen angepaßt ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.

Durch die Herstellung der erfindungsgemäßen Tanks aus auf die erforderliche Tankbreite zugeschnittenen extrudierten Tanklängswänden und Aufschweißen der Stirnwände werden für die Herstellung von Tanks unterschiedlicher Breiten keine unterschiedlichen Werkzeuge benötigt. Als extrudierte Teile lassen sich die in der Materialbreite verlaufenden Tanklängswände so herstellen, daß sie der Form des zu verwendenden Racks bzw. der in diesem vorgesehenen Walzen angepaßt sind, so daß zum Füllen der Tanks weniger Behandlungsflüssigkeit erforderlich ist, was zu einem sparsamen Betrieb führt. Außerdem lassen sich an die Tanklängswände zusätzliche Behälter anformen, die z. B. für Kühlwasser verwendbar sind, so daß die Einbringung zusätzlicher Rohre entfällt. Durch die der Rackform angepaßten Ein- und Ausbuchtungen der Tanklängswände kann es erforderlich sein, die Racks zwei- oder mehrteilig auszubilden und nacheinander in den Tank ein- und aufeinanderzusetzen. Dieses hintereinander erfolgende schräge Einsetzen von Rackteilen in einen Tank bringt den Vorteil, daß Luftblasen, die sich in Hinterschneidungen eines großen Racks bilden können, beim schrägen Einsetzen der Rackteile entweichen können.

Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung eines Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen Tanks,

Fig. 2 einen Schnitt durch einen Tank nach Fig. 1 mit eingesetzten Rackteilen in natürlicher Größe,

Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tanks, wobei Stirnansichten der Lagerplatten eines zweiteiligen Racks ausführlicher dargestellt sind,

Fig. 4 den Tank nach Fig. 3 beim Einsetzen des zweiten Rackteiles.

In Fig. 1 ist mit 1 ein einteiliges extrudiertes Kunststoffteil bezeichnet, das die Längswände eines Behandlungstanks bildet, also in Richtung der Breite eines zu behandelnden fotografischen Materials verläuft. Diese Längswände sind ein Bodenteil 1a und zwei Seitenwände 1b und 1c. Die Seitenwand 1c weist im unteren Bereich eine Ausbuchtung 1d auf. Im oberen Bereich der Seitenwand 1c ist nach innen eine Behälterwand 1e angeformt, durch die vom Tank längs seiner Länge ein Behälter, z. B. zum Durchleiten von Kühlwasser abgeteilt ist. Die Wand 1e verläuft nach oben hin auswärts, so daß auch sie eine Art Ausbuchtung bildet. Die Seitenwand 1b weist im unteren und im oberen Bereich Ausbuchtungen 1f, 1g und dazwischen einen geradlinig schräg nach aufwärts und auswärts verlaufenden Wandteil auf. Das extrudierte Kunststoffteil 1 wird jeweils auf die Länge abgeschnitten, die ein Tank erhalten soll. So lassen sich mit einem Werkzeug Tanks ganz verschiedener Länge für verschiedene Materialbreiten herstellen.

Die Stirnwände eines Tanks werden durch zwei spiegelbildlich gleiche Kunststoffspritzteile 2 gebildet, von denen in den Figuren nur eines gezeigt bzw. sichtbar ist. Sie bestehen aus ebenen Stütz- und Abschlußplatinen 2a, die zur Erhöhung der Standfestigkeit über die Stirnseiten des extrudierten Kunststoffteiles 1 überstehen. An den den Stirnseiten des Kunststoffteiles 1 zuzuwendenden Seiten stehen Rippen vor, deren Querschnittsform der Querschnittsform des extrudierten Kunststoffteiles 1 entspricht. Die Rippen 2b fluchten also beim Ansetzen an das extrudierte Kunststoffteil 1 mit dessen Stirnseiten und werden mit diesen mittels eines bekannten Verfahrens verschweißt. An die Platinen 2a können gegen die Stirnseiten des extrudierten Kunststoffteiles 1 hin an geeigneten Stellen auch noch Lagerböcke für die direkte Lagerung von Filmtransportwalzen an den Stirnwänden 2 angeformt sein, die der Einfachheit halber in den Figuren nicht gezeigt und nach oben offen sind, damit die Walzenachsen in die Lagerböcke von oben eingelegt werden können. Zweckmäßigerweise sind dabei die Lagerböcke für die unteren, äußeren, nicht motorisch angetriebenen Transportwalzen 3 bis 5 (vgl. Fig. 2) an die Platinen 2a angeformt, weil insoweit dann ein Rackteil 6 (vgl. Fig. 2) eingespart werden kann. Diese Transportwalzen 3 bis 5 werden dabei so gelagert, daß sie teilweise in die Ausbuchtungen 1d und 1f und einen unteren verengten Teil 1h des extrudierten Kunststoffteiles eingreifen.

Damit die Transportwalzen für das zu behandelnde fotografische Material in den mit Verengungen 1e und Ausbuchtungen 1d, 1f, 1g versehenen Tank 1, 2 eingesetzt werden können, ist es notwendig, entweder die unteren Walzen 3 bis 5 direkt an den Stirnwänden 2 herausnehmbar oder an einem Rackteil 6 zu lagern, das durch Verkippen um die verengten Tankstellen 1b, 1e herumbewegt und am Tankboden aufgesetzt werden kann. Durch das Verkippen des Rackteiles 6 beim Einsetzen kann an der Rackunterseite angesammelte Luft entweichen, so daß zusätzlich eine Entlüftung erfolgt. Auf die Walzen 3 bis 5 und/oder das Rackteil 6 wird dann ein zweites Rackteil 7 aufgesetzt. Dieses trägt eine angetriebene untere große Transportwalze 8, die an den Transportwalzen 3 bis 5 an- oder aufliegt. Auch die Ein- und Auszugswalzen, gemäß Fig. 2 zusammen zwei kleine und eine größere mittlere Walze 9, 10, 11, und Leitflächen 12, 13, 14 können an die Lagerplatte des zweiten Rackteiles 7 angeformt bzw. auf andere Weise daran angeordnet sein. Wie Fig. 2 entnehmbar ist, wird eine weitere Leitfläche zwischen den Walzen 5 und 11 durch die Einbuchtung der Tankwand 1b zwischen den Ausbuchtungen 1f und 1g gebildet.

Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist außerdem eine Oberkante 1i, nämlich die der Tankwand 1c, gerade ausgebildet, während das obere Ende 1k der Tankwand 1b derart hakenförmig gestaltet ist, daß das hakenförmige Ende 1k&min; eines anderen, gleichartigen Tanks über die gerade Kante 1i gehängt werden kann. Hierdurch können mehrere Behandlungstanks aneinandergehängt und somit miteinander verbunden werden. Auf diese Weise können sie gemeinsam in eine Auffangwanne für evtl. überschwappende Behandlungsflüssigkeit gestellt werden.

In den Fig. 3 und 4 ist ein Tank 1, 2 mit einer etwas anderen räumlichen Anordnung gezeigt. In den Fig. 3 und 4 sind wirkungsgleiche Teile mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 1 und 2 bezeichnet und werden insoweit nicht noch einmal beschrieben. Dabei ist die Grundfläche 1a verbreitert, die Seitenwand 1c ist über die Ausbuchtung 1d bis zum Boden gezogen, so daß ein vorstehender, rippenartiger Teil 1n als Standfläche oder Standbein oder zusätzliche Abstützung für eine sichere Aufstellung des Tanks 1, 2 dient. Der Behälterteil 1e ist länger, nach unten gezogen, so daß seine dem Rackteil 7 zugewandte Fläche als Leitfläche dient und die Leitfläche 12 nach Fig. 2 entfällt. Dafür ist zwischen den Walzen 5 und 11 am Rackteil 7 eine Leitfläche 15 angebracht. An die Stelle der Ausbuchtung 1f nach den Fig. 1 und 2 ist eine schräg nach unten verlaufende Rippe im getreten, die als Abstützung für das untere Rackteil 6 dienen kann. Zwischen den Walzen 3 bis 5 sind weitere Leitflächen 16, 17 angebracht.

Naturgemäß sind je nach der benötigten Durchlauflänge für das zu behandelnde fotografische Material noch andere Profile für das extrudierte Kunststoffteil 1 möglich. So kann bei einer größeren erforderlichen Zahl von Transportwalzen eine größere Zahl von Ausbuchtungen an den Tankwänden 1b, 1c vorgesehen sein, wobei dann u. U. auch das Rack nicht nur zwei-, sondern mehrteilig auszuführen ist. Ggf. kann auch an der Innenseite der Wand 1b ein weiterer behälterartiger Teil entsprechend dem Teil 1e ausgeformt sein, wenn beispielsweise eine Kühlung mittels Kühlflüssigkeit an beiden Längswänden 1c, 1b wünschenswert ist.

Allen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß zur Herstellung unterschiedlich langer Tanks 1, 2 keine unterschiedlichen Werkzeuge erforderlich sind, sondern nur das extrudierte Kunststoffteil 1 auf unterschiedliche Längen abgeschnitten zu werden braucht. Weiter ist den erfindungsgemäßen Beispielen gemeinsam, daß durch die Anpassung des Tankquerschnitts an die Rack- bzw. Walzenform eine erhebliche Einsparung an Behandlungsflüssigkeit erzielt wird. Durch die mehrteilige Ausbildung des Racks wird außerdem erreicht, daß bei Störungen, z. B. einem unerwünschten Papierstau, das Rack Stück für Stück bis zu der Störungsstelle abgebaut bzw. entnommen werden kann und damit die Beseitigung der Störung erleichtert wird.


Anspruch[de]
  1. 1. Behandlungstank für fotografisches Material, in den ein Transportwalzen für das durch den Tank zu bewegende fotografische Material aufweisendes Rack einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zur Materialbreite verlaufenden Tankwände (1a, 1b, 1c) als extrudiertes Kunststoffteil (1) ausgebildet sind, an dessen Stirnseiten gespritzte Kunststoff-Stirnwände (2) angeschweißt sind.
  2. 2. Behandlungstank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des extrudierten Kunststoffteiles (1) der Form der Lagerplatten der Rackteile (6, 7) angepaßt wird.
  3. 3. Behandlungstank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das extrudierte Kunststoffteil (1) an Stellen, an denen Transportwalzen (3, 5, 9, 11) des Racks unterzubringen sind, teilzylindrische Ausbuchtungen (1d, 1f, 1g) aufweist.
  4. 4. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das extrudierte Kunststoffteil (1) in Bereichen zwischen Transportwalzen (5, 11; 9, 3) der Lagerplatten der Rackteile (6, 7) Einbuchtungen aufweist, die Leitflächen für das durch den Tank (1, 2) zu transportierende Material bilden.
  5. 5. Behandlungstank und Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rack (6, 7) zweiteilig ausgebildet ist und daß auf einem drei äußere, untere Transportwalzen (3 bis 5) tragenden unteren Rackteil (6) ein oberer Rackteil (7) mit Ein- und Auszugswalzen (9 bis 11) und wenigstens einer, mit den unteren Transportwalzen (3 bis 5) innerhalb derselben in Berührung stehenden Antriebswalze (8) aufsetzbar ist.
  6. 6. Behandlungstank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren, unteren Transportwalzen (3 bis 5) in angeformte Lagervorsprünge der Stirnseiten (2) einsetzbar sind.
  7. 7. Behandlungstank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren, unteren Transportwalzen (3 bis 5) stirnseitig in in untere Ausbuchtungen (1h) des Tanks (1, 2) einsetzbaren Lagerplatten des unteren Rackteils (6) gelagert sind.
  8. 8. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Auszugswalzen (9 bis 11) und die Antriebswalze (8) stirnseitig in weiteren Lagerplatten des oberen Rackteils (7) gelagert sind, die auf die Lagervorsprünge oder die Lagerplatten des unteren Rackteils (6) für die unteren Transportwalzen (3 bis 5) aufsetzbar sind.
  9. 9. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 5, 7 oder 8 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die durch das extrudierte Kunststoffteil (1) gebildeten Tankwände (1b, 1c) Innenschrägflächen (1m) zum Auflegen eines der Rackteile (6) angeformt sind.
  10. 10. Behandlungstank nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Walzen der Rackteile (6, 7) weitere Leitflächen (12 bis 17) an den Lagerplatten befestigt sind.
  11. 11. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an eine durch das extrudierte Kunststoffteil (1) gebildete Tankwand (1c) innen ein abgetrennter Flüssigkeitsbehälter (1e) angeformt ist.
  12. 12. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine durch das extrudierte Kunststoffteil (1) gebildete Tankwand (1c) über die Ausbuchtung (1d) hinaus etwa senkrecht nach unten verlängert ist und als zusätzliche Aufstell-Abstützung (1n) dient.
  13. 13. Behandlungstank nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Kunststoff-Stirnwände (2) mit den Stirnseiten des extrudierten Kunststoffteiles (1) fluchtende Rippen (2b) angeformt sind, welche mit den Stirnseiten verschweißt sind.
  14. 14. Behandlungstank nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Oberkante (1i) des extrudierten Kunststoffteiles (1) gerade und die andere Oberkante (1k) hakenförmig ausgebildet sind, so daß die hakenförmige Oberkante (1k) eines Tankes über die gerade Oberkante (1i) eines anderen gleichartigen Tankes (1) einhängbar ist.






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