| Dokumentenidentifikation |
DE3536862C2 18.01.1990 |
| Titel |
Zum Einsetzen eines Racks geeigneter Behandlungstank für fotografisches Material |
| Anmelder |
Agfa-Gevaert AG, 5090 Leverkusen, DE |
| Erfinder |
Fryda, Georg, Dipl.-Ing.; Hehn, Wilfried, 8000 München, DE |
| DE-Anmeldedatum |
16.10.1985 |
| DE-Aktenzeichen |
3536862 |
| Offenlegungstag |
16.04.1987 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
G03D 13/04
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| IPC-Nebenklasse |
G03D 3/13
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| Zusammenfassung |
Ein Behandlungstank für fotografisches Material, in den ein Transportwalzen für das durch den Tank zu bewegende fotografische Material aufweisendes Rack einsetzbar ist, ist so ausgebildet, daß die über die Materialbreite verlaufenden Tankwände (1a, 1b, 1c) als extrudiertes Kunststoffteil (1) ausgebildet sind, an dessen Stirnseiten gespritzte Kunststoff-Stirnwände (2) angeschweißt sind. Dadurch wird erreicht, daß bei kostengünstiger Herstellung das Tankvolumen der Rackform angepaßt werden kann und dadurch bei großer Durchlaufgeschwindigkeit wenig Behandlungsflüssigkeit benötigt wird. Außerdem lassen sich Tanks verschiedener Breiten mit denselben Werkzeugen herstellen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Behandlungstank für
fotografisches Material, in den ein Transportwalzen für das
durch den Tank zu bewegende fotografische Material
aufweisendes Rack einsetzbar ist.
Im Handel erhältliche Behandlungstanks der eingangs
genannten Art werden entweder im Spritzgußverfahren oder
im Tiefziehverfahren hergestellt oder sie werden aus
vorgeformtem Plattenmaterial geklebt und geschweißt.
Bei Herstellung im Spritzgußverfahren oder im
Tiefziehverfahren müssen für unterschiedliche Tanks
unterschiedliche Werkzeuge hergestellt werden. Bei allen
diesen bekannten Tanks aber ist es nicht möglich, sie
der Rackform anzupassen und dadurch das erforderliche
Flüssigkeitsvolumen so klein wie möglich zu halten.
Aus der DE-OS 32 42 810 ist ein derartiger Behandlungstank
bekannt, der parallel zur Materialbreite verlaufende
Tankwände im wesentlichen in ebener Form aufweist,
der aber sonst vielfältig geknickt und gekrümmt
ist. Derartige Tankwände werden normalerweise aus erwärmten
Kunststoffplatten durch Abknicken vorgeformt
und dann zusammengeklebt oder -geschweißt. Diese Bauweise
ist außerordentlich aufwendig. Im Prinzip besteht
auch die Möglichkeit, derartige Teile zu spritzen, jedoch
sind Spritzformen für derartige große und schwierig
aufgebaute Bauteile mit für diese Stückzahlen vertretbarem
Aufwand nicht herstellbar. Ferner ist für
Tanks für fotografische Behandlungsbäder die Herstellung
im Tiefziehverfahren schon benutzt worden. Für
derartig tiefe Bauteile kommt jedoch das Tiefziehverfahren
nicht in Frage, insbesondere dann, wenn durch
die besondere Bauform in Anpassung an die Racks Hinterschneidungen
erwünscht sind.
Schließlich gibt es auch zur Verformung von Kunststoffen
das sogenannte Strangpreßverfahren; dessen Anwendung
für die Herstellung von fotografischen Behandlungstanks
ist jedoch noch nicht bekanntgeworden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
Behandlungstanks der eingangs genannten Art zu schaffen, die
kostengünstig herstellbar sind, wobei für Tanks
unterschiedlicher Breite dieselben Werkzeuge verwendbar sind
und wobei die Tankform der Form der Racks bzw. der
Anordnung der in diesen befindlichen Transportwalzen
angepaßt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die
Merkmale des Hauptanspruchs. Weitere vorteilhafte
Merkmale der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Durch die Herstellung der erfindungsgemäßen Tanks aus
auf die erforderliche Tankbreite zugeschnittenen
extrudierten Tanklängswänden und Aufschweißen der Stirnwände
werden für die Herstellung von Tanks unterschiedlicher
Breiten keine unterschiedlichen Werkzeuge benötigt. Als
extrudierte Teile lassen sich die in der Materialbreite
verlaufenden Tanklängswände so herstellen, daß sie der
Form des zu verwendenden Racks bzw. der in diesem
vorgesehenen Walzen angepaßt sind, so daß zum Füllen der
Tanks weniger Behandlungsflüssigkeit erforderlich ist,
was zu einem sparsamen Betrieb führt. Außerdem lassen
sich an die Tanklängswände zusätzliche Behälter
anformen, die z. B. für Kühlwasser verwendbar sind, so daß
die Einbringung zusätzlicher Rohre entfällt. Durch die
der Rackform angepaßten Ein- und Ausbuchtungen der
Tanklängswände kann es erforderlich sein, die Racks
zwei- oder mehrteilig auszubilden und nacheinander in
den Tank ein- und aufeinanderzusetzen. Dieses
hintereinander erfolgende
schräge Einsetzen von Rackteilen in
einen Tank bringt den Vorteil, daß Luftblasen, die sich
in Hinterschneidungen eines großen Racks bilden können,
beim schrägen Einsetzen der Rackteile entweichen können.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene
Darstellung eines Ausführungsbeispieles eines
erfindungsgemäßen Tanks,
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Tank nach Fig. 1 mit
eingesetzten Rackteilen in natürlicher Größe,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Tanks, wobei
Stirnansichten der Lagerplatten eines zweiteiligen Racks
ausführlicher dargestellt sind,
Fig. 4 den Tank nach Fig. 3 beim Einsetzen des zweiten
Rackteiles.
In Fig. 1 ist mit 1 ein einteiliges extrudiertes
Kunststoffteil bezeichnet, das die Längswände eines
Behandlungstanks bildet, also in Richtung der Breite eines zu
behandelnden fotografischen Materials verläuft. Diese
Längswände sind ein Bodenteil 1a und zwei
Seitenwände 1b und 1c. Die Seitenwand 1c weist im unteren
Bereich eine Ausbuchtung 1d auf. Im oberen Bereich der
Seitenwand 1c ist nach innen eine Behälterwand 1e
angeformt, durch die vom Tank längs seiner Länge ein
Behälter, z. B. zum Durchleiten von Kühlwasser abgeteilt
ist. Die Wand 1e verläuft nach oben hin auswärts, so
daß auch sie eine Art Ausbuchtung bildet. Die
Seitenwand 1b weist im unteren und im oberen Bereich
Ausbuchtungen 1f, 1g und dazwischen einen geradlinig schräg
nach aufwärts und auswärts verlaufenden Wandteil auf.
Das extrudierte Kunststoffteil 1 wird jeweils auf die
Länge abgeschnitten, die ein Tank erhalten soll. So
lassen sich mit einem Werkzeug Tanks ganz verschiedener
Länge für verschiedene Materialbreiten herstellen.
Die Stirnwände eines Tanks werden durch zwei
spiegelbildlich gleiche Kunststoffspritzteile 2 gebildet, von
denen in den Figuren nur eines gezeigt bzw. sichtbar
ist. Sie bestehen aus ebenen Stütz- und
Abschlußplatinen 2a, die zur Erhöhung der Standfestigkeit über die
Stirnseiten des extrudierten Kunststoffteiles 1
überstehen. An den den Stirnseiten des Kunststoffteiles 1
zuzuwendenden Seiten stehen Rippen vor, deren
Querschnittsform der Querschnittsform des extrudierten
Kunststoffteiles 1 entspricht. Die Rippen 2b fluchten
also beim Ansetzen an das extrudierte Kunststoffteil 1
mit dessen Stirnseiten und werden mit diesen mittels
eines bekannten Verfahrens verschweißt. An die
Platinen 2a können gegen die Stirnseiten des extrudierten
Kunststoffteiles 1 hin an geeigneten Stellen auch noch
Lagerböcke für die direkte Lagerung von
Filmtransportwalzen an den Stirnwänden 2 angeformt sein, die der
Einfachheit halber in den Figuren nicht gezeigt und
nach oben offen sind, damit die Walzenachsen in die
Lagerböcke von oben eingelegt werden können.
Zweckmäßigerweise sind dabei die Lagerböcke für die unteren,
äußeren, nicht motorisch angetriebenen
Transportwalzen 3 bis 5 (vgl. Fig. 2) an die Platinen 2a angeformt,
weil insoweit dann ein Rackteil 6 (vgl. Fig. 2)
eingespart werden kann. Diese Transportwalzen 3 bis 5 werden
dabei so gelagert, daß sie teilweise in die
Ausbuchtungen 1d und 1f und einen unteren verengten Teil 1h des
extrudierten Kunststoffteiles eingreifen.
Damit die Transportwalzen für das zu behandelnde
fotografische Material in den mit Verengungen 1e und
Ausbuchtungen 1d, 1f, 1g versehenen Tank 1, 2 eingesetzt
werden können, ist es notwendig, entweder die unteren
Walzen 3 bis 5 direkt an den Stirnwänden 2
herausnehmbar oder an einem Rackteil 6 zu lagern, das durch
Verkippen um die verengten Tankstellen 1b, 1e herumbewegt
und am Tankboden aufgesetzt werden kann. Durch das
Verkippen des Rackteiles 6 beim Einsetzen kann an der
Rackunterseite angesammelte Luft entweichen, so daß
zusätzlich eine Entlüftung erfolgt. Auf die Walzen 3 bis
5 und/oder das Rackteil 6 wird dann ein zweites
Rackteil 7 aufgesetzt. Dieses trägt eine angetriebene
untere große Transportwalze 8, die an den Transportwalzen 3
bis 5 an- oder aufliegt. Auch die Ein- und
Auszugswalzen, gemäß Fig. 2 zusammen zwei kleine und eine größere
mittlere Walze 9, 10, 11, und Leitflächen 12, 13, 14
können an die Lagerplatte des zweiten Rackteiles 7
angeformt bzw. auf andere Weise daran angeordnet sein. Wie
Fig. 2 entnehmbar ist, wird eine weitere Leitfläche
zwischen den Walzen 5 und 11 durch die Einbuchtung der
Tankwand 1b zwischen den Ausbuchtungen 1f und 1g
gebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist außerdem
eine Oberkante 1i, nämlich die der Tankwand 1c, gerade
ausgebildet, während das obere Ende 1k der Tankwand 1b
derart hakenförmig gestaltet ist, daß das hakenförmige
Ende 1k&min; eines anderen, gleichartigen Tanks über die
gerade Kante 1i gehängt werden kann. Hierdurch können
mehrere Behandlungstanks aneinandergehängt und somit
miteinander verbunden werden. Auf diese Weise können
sie gemeinsam in eine Auffangwanne für evtl.
überschwappende Behandlungsflüssigkeit gestellt werden.
In den Fig. 3 und 4 ist ein Tank 1, 2 mit einer etwas
anderen räumlichen Anordnung gezeigt. In den Fig. 3 und
4 sind wirkungsgleiche Teile mit denselben
Bezugsziffern wie in den Fig. 1 und 2 bezeichnet und werden
insoweit nicht noch einmal beschrieben. Dabei ist die
Grundfläche 1a verbreitert, die Seitenwand 1c ist über
die Ausbuchtung 1d bis zum Boden gezogen, so daß ein
vorstehender, rippenartiger Teil 1n als Standfläche
oder Standbein oder zusätzliche Abstützung für eine
sichere Aufstellung des Tanks 1, 2 dient. Der
Behälterteil 1e ist länger, nach unten gezogen, so daß seine
dem Rackteil 7 zugewandte Fläche als Leitfläche dient
und die Leitfläche 12 nach Fig. 2 entfällt. Dafür ist
zwischen den Walzen 5 und 11 am Rackteil 7 eine
Leitfläche 15 angebracht. An die Stelle der Ausbuchtung 1f
nach den Fig. 1 und 2 ist eine schräg nach unten
verlaufende Rippe im getreten, die als Abstützung für das
untere Rackteil 6 dienen kann. Zwischen den Walzen 3
bis 5 sind weitere Leitflächen 16, 17 angebracht.
Naturgemäß sind je nach der benötigten Durchlauflänge
für das zu behandelnde fotografische Material noch
andere Profile für das extrudierte Kunststoffteil 1
möglich. So kann bei einer größeren erforderlichen Zahl
von Transportwalzen eine größere Zahl von Ausbuchtungen
an den Tankwänden 1b, 1c vorgesehen sein, wobei dann
u. U. auch das Rack nicht nur zwei-, sondern mehrteilig
auszuführen ist. Ggf. kann auch an der Innenseite der
Wand 1b ein weiterer behälterartiger Teil entsprechend
dem Teil 1e ausgeformt sein, wenn beispielsweise eine
Kühlung mittels Kühlflüssigkeit an beiden
Längswänden 1c, 1b wünschenswert ist.
Allen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen ist
gemeinsam, daß zur Herstellung unterschiedlich langer
Tanks 1, 2 keine unterschiedlichen Werkzeuge
erforderlich sind, sondern nur das extrudierte Kunststoffteil 1
auf unterschiedliche Längen abgeschnitten zu werden
braucht. Weiter ist den erfindungsgemäßen Beispielen
gemeinsam, daß durch die Anpassung des Tankquerschnitts
an die Rack- bzw. Walzenform eine erhebliche Einsparung
an Behandlungsflüssigkeit erzielt wird. Durch die
mehrteilige Ausbildung des Racks wird außerdem erreicht,
daß bei Störungen, z. B. einem unerwünschten
Papierstau, das Rack Stück für Stück bis zu der
Störungsstelle abgebaut bzw. entnommen werden kann und damit die
Beseitigung der Störung erleichtert wird.
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| Anspruch[de] |
- 1. Behandlungstank für fotografisches Material, in
den ein Transportwalzen für das durch den Tank
zu bewegende fotografische Material aufweisendes
Rack einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die parallel zur Materialbreite verlaufenden
Tankwände (1a, 1b, 1c) als extrudiertes
Kunststoffteil (1) ausgebildet sind, an
dessen Stirnseiten gespritzte Kunststoff-Stirnwände
(2) angeschweißt sind.
- 2. Behandlungstank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Form des extrudierten
Kunststoffteiles (1) der Form der Lagerplatten
der Rackteile (6, 7) angepaßt wird.
- 3. Behandlungstank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das extrudierte Kunststoffteil
(1) an Stellen, an denen Transportwalzen
(3, 5, 9, 11) des Racks unterzubringen
sind, teilzylindrische Ausbuchtungen (1d, 1f,
1g) aufweist.
- 4. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 2 oder
3, dadurch gekennzeichnet, daß das extrudierte
Kunststoffteil (1) in Bereichen zwischen Transportwalzen
(5, 11; 9, 3) der Lagerplatten der
Rackteile (6, 7) Einbuchtungen aufweist, die
Leitflächen für das durch den Tank (1, 2) zu
transportierende Material bilden.
- 5. Behandlungstank und Rack nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rack (6, 7) zweiteilig ausgebildet ist und
daß auf einem drei äußere, untere Transportwalzen
(3 bis 5) tragenden unteren Rackteil (6)
ein oberer Rackteil (7) mit Ein- und Auszugswalzen
(9 bis 11) und wenigstens einer, mit den
unteren Transportwalzen (3 bis 5) innerhalb
derselben in Berührung stehenden Antriebswalze
(8) aufsetzbar ist.
- 6. Behandlungstank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußeren, unteren Transportwalzen
(3 bis 5) in angeformte Lagervorsprünge
der Stirnseiten (2) einsetzbar sind.
- 7. Behandlungstank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußeren, unteren Transportwalzen
(3 bis 5) stirnseitig in in untere
Ausbuchtungen (1h) des Tanks (1, 2) einsetzbaren
Lagerplatten des unteren Rackteils (6) gelagert
sind.
- 8. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 6 oder
7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und
Auszugswalzen (9 bis 11) und die Antriebswalze
(8) stirnseitig in weiteren Lagerplatten des
oberen Rackteils (7) gelagert sind, die auf die
Lagervorsprünge oder die Lagerplatten des unteren
Rackteils (6) für die unteren Transportwalzen
(3 bis 5) aufsetzbar sind.
- 9. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 5, 7
oder 8 oder einem anderen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die
durch das extrudierte Kunststoffteil (1) gebildeten
Tankwände (1b, 1c) Innenschrägflächen
(1m) zum Auflegen eines der Rackteile (6)
angeformt sind.
- 10. Behandlungstank nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen Walzen der Rackteile (6, 7) weitere
Leitflächen (12 bis 17) an den Lagerplatten befestigt
sind.
- 11. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 1 bis
3 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an eine
durch das extrudierte Kunststoffteil (1) gebildete
Tankwand (1c) innen ein abgetrennter Flüssigkeitsbehälter
(1e) angeformt ist.
- 12. Behandlungstank nach einem der Ansprüche 1 bis
3 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine durch das
extrudierte Kunststoffteil (1) gebildete Tankwand
(1c) über die Ausbuchtung (1d) hinaus etwa
senkrecht nach unten verlängert ist und als zusätzliche
Aufstell-Abstützung (1n) dient.
- 13. Behandlungstank nach Anspruch 1 oder einem
anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an die
Kunststoff-Stirnwände (2) mit den Stirnseiten des extrudierten
Kunststoffteiles (1) fluchtende Rippen (2b)
angeformt sind, welche mit den Stirnseiten
verschweißt sind.
- 14. Behandlungstank nach Anspruch 1 oder einem
anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Oberkante (1i) des
extrudierten Kunststoffteiles (1) gerade und die
andere Oberkante (1k) hakenförmig ausgebildet
sind, so daß die hakenförmige Oberkante (1k)
eines Tankes über die gerade Oberkante (1i)
eines anderen gleichartigen Tankes (1)
einhängbar ist.
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