| Dokumentenidentifikation |
DE3612208A1 18.01.1990 |
| Titel |
Vorrichtung zum Laden einer Panzerwaffe |
| Anmelder |
Kuka Wehrtechnik GmbH, 8900 Augsburg, DE |
| Erfinder |
Schiele, August; Kausträter, Gert, Dipl.-Ing., 8900 Augsburg, DE |
| Vertreter |
Lichti, H., Dipl.-Ing.; Lempert, J., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 7500 Karlsruhe |
| DE-Anmeldedatum |
11.04.1986 |
| DE-Aktenzeichen |
3612208 |
| Offenlegungstag |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
F41A 9/00
|
| Zusammenfassung |
Eine Einrichtung zum mechanisierten Laden einer Panzerwaffe mit Patronen großen Kalibers besteht aus einem vom Boden des Laderaums in den Turm vor den Verschluß der Waffe führenden Fördereinrichtung mit einem Fördergefäß zur Aufnahme der Patrone und einem daran angreifenden, motorisch angetriebenen Endlostrieb, einer Führungseinrichtung, die im Bereich jedes Endes des Fördergefäßes angeordnete Rollensätze und zwei, je einem Rollensatz zugeordnete Führungsbahnen aufweist, die das Fördergefäß mit der eingesetzten Patrone aus einer etwa senkrechten Position am Boden des Laderaums in eine horizontale, mit der Waffe fluchtende Position vor dem Verschluß der Waffe führen, und einem die Patrone aus dem Fördergefäß bei offenem Waffenverschluß in das Waffenlager beschleunigenden Ansetzer.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Laden einer
Panzerwaffe mit Patronen großen Kalibers, die sich auf
dem Boden des Laderaums des Panzers in
Bereitschaftsstellung befinden.
Für das Laden von Panzerwaffen, insbesondere solche
größeren Kalibers, sind bereits automatisch arbeitende
Ladeeinrichtungen bekannt, die in erster Linie aus der
Forderung nach höherer Feuergeschwindigkeit entstanden
sind, zugleich aber auch die manuelle Arbeit des
Ladekanoniers erleichtern. Sie bestehen in der Regel aus
einer Art Magazin für eine größere Anzahl Patronen, das
in Höhe des Waffenlagers mit Abstand von diesem angeordnet
ist und im wesentlichen in einer horizontalen Ebene umläuft,
wobei die einzelnen Magazinkammern in eine mit dem
Waffenlager und der Waffe fluchtende Position gebracht werden
können. Der Abstand zwischen dem Waffenlager bzw. dem
davor angeordnetenVerschluß und der Ladeeinrichtung wird
von einer Ladebrücke überbrückt, die ausschwenkbar
angeordnet ist, um auch ein manuelles Laden von unten her zu
ermöglichen.
Diese automatischen Ladeeinrichtungen sind bauaufwendig,
funktionell kompliziert und damit teuer. Sie erfordern
entweder eine hierauf angepaßte Konzeption des Turms,
z. B. in Form des nach hinten auskragenden Flachturms
oder - bei nachträglichem Einbau in vorhandene Türme -
erhebliche Änderungen am Aufbau des Turms. Im übrigen
erfordert das Magazin mit seinem begrenzten
Aufnahmevermögen natürlich ein häufigeres Auffüllen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladeeinrichtung
einfachen Aufbaus zu schaffen, die lediglich den einzelnen
Ladevorgang mechanisiert, die Arbeit des Ladekanoniers
vereinfacht und ohne Änderungsarbeiten in jeden Panzerturm
nachträglich eingebaut werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
- a) eine vom Boden des Laderaums in den Turm vor den
Verschluß der Waffe führende Fördereinrichtung,
die aus einem Fördergefäß zur Aufnahme der Patrone
und einem daran angreifenden, motorisch angetriebenen
Endlostrieb besteht,
- b) eine Führungseinrichtung, die aus je einem im Bereich
jedes Endes des Fördergefäßes angeordneten Satz von
Führungsrollen und zwei, je einem Rollensatz
zugeordneten Führungsbahnen besteht, die das
Fördergefäß mit der eingesetzten Patrone aus einer etwa
senkrechten Position am Fuß der Fördereinrichtung
in eine horizontale, mit der Waffe fluchtende Position
vor den Verschluß der Waffe führen und
- c) einen die Patrone aus dem Fördergefäß bei offenem
Waffenverschluß in das Waffenlager beschleunigenden
Ansetzer.
Die gesamte Ladevorrichtung kann in denjenigen Freiraum
des Turms bzw. des Panzerkorbs unterhalb des Waffenlagers
eingebaut werden, der ohnehin für den Ladekanonier
vorgesehen ist. Der Ladekanonier muß die Patronen nicht mehr
vom Boden des Laderaums aufnehmen, bis in Höhe des
Waffenlagers anheben und in dieses einschieben, sondern braucht
nur noch die Patrone zu ergreifen und in das in der
unteren Ausgangslage befindliche Fördergefäß einzusetzen,
von dem sie dann mittels des Endlostriebs nach oben vor
das Waffenlager transportiert wird. Dabei kann die Patrone
ohne weiteres mit nur einer Hand an der Spitze ergriffen
und in etwa senkrechter Position in das Fördergefäß
eingesetzt werden. Die Führungseinrichtung sorgt zunächst
dafür, daß die Patrone aus dieser etwa senkrechten Position
in die horizontale Position vor dem Waffenlager gelangt.
Da die Länge der Patrone, insbesondere bei größerem
Kaliber unter Umständen größer ist als die lichte Weite
zwischen dem dem Waffenlager bzw. dem Verschluß einerseits
und der Rückwand des Turms bzw. dem Turmlager andererseits,
ist die Führungseinrichtung weiterhin so ausgebildet, daß
die Patrone mit der Spitze voraus unter zunehmender Neigung
nach vorne gekippt wird, das Abkippen in die horizontale
Lage aber erst gegen Ende der Förderbewegung erfolgt,wenn
sich die Spitze bereits oberhalb des Verschlusses befindet.
Hat das Fördergefäß und damit die Patrone ihre horizontale
Endlage erreicht, bei der sich der Waffenverschluß in der
geöffneten Lage befindet, wird die Patrone vom Ansetzer aus
dem Fördergefäß heraus in das Waffenlager beschleunigt.
Nach Schließen des Verschlusses ist die Waffe feuerbereit.
Zuvor wird das leere Fördergefäß mittels der
Fördereinrichtung in seine untere Ausgangslage zurückbewegt und
steht für einen erneuten Ladevorgang bereit.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen,
daß die Fördereinrichtung als Endlostrieb eine
Endloskette aufweist, die am Fuß der Fördereinrichtung
elektromotorisch angetrieben ist und an der das Fördergefäß
mit seinem hinteren Ende über ein Drehlager angehängt ist.
Damit ist ein konstruktiv einfacher und funktionssicherer
Antrieb für das Fördergefäß gegeben. Das Fördergefäß ist nur
an seinem unteren Ende an die Endloskette angehängt,
wird also während des Ladevorgangs gezogen, während seine
Bahnkurve durch die Form und Anordnung der beiden
Führungsbahnen bestimmt wird, auf denen die beiden an dem oberen
und unteren Ende des Fördergefäßes gelagerten Rollensätze
laufen.
In weiterer vorteilhafter Ausbildung ist vorgesehen,
daß die Führungsbahn für den Rollensatz am hinteren Ende
des Fördergefäßes starr angeordnet ist und die
Führungsbahn für den Rollensatz am vorderen Ende des
Fördergefäßes am Fuß der Fördereinrichtung gelagert ist, derart,
daß sie mit ihrem oberen Ende beim Ladevorgang aus einer
vom Verschluß der Waffe abgerückten Position in eine
Position vor den Verschluß und beim Rücklauf des leeren
Fördergefäßes wieder in die abgerückte Position schwenkbar
ist.
Die starre Führungsbahn führt das Fördergefäß an seinem
unteren bzw. hinteren Ende, während die schwenkbare
Führungsbahn das obere bzw. vordere Ende führt. Durch die Schwenkbarkeit
dieser Führungsbahn wird erreicht, daß einerseits beim
Ladevorgang das Fördergefäß in seiner horizontalen Lage
möglichst nahe an der Waffe unterstützt und eine einwandfreie
Übergabe an das Waffenlager möglich ist, andererseits
unmittelbar nach dem Ladevorgang und Verschwenken der
Führungsbahn nach hinten ausreichend Platz für den
ungehinderten Waffenrücklauf nach dem Abfeuern der Waffe vorhanden ist.
Mit der weiteren Ausgestaltung, daß die starr
angeordnete Führungsbahn und die schwenkbar gelagerte Führungsbahn
in ihrer abgerückten Position schwach nach hinten geneigt
sind, während letztere in der dem Verschluß nahen Position
etwa senkrecht angeordnet ist, wird erreicht, daß das
Fördergefäß nicht senkrecht, sondern leicht nach hinten
geneigt ist, so daß der Ladekanonier die Patrone in das
Fördergefäß einkippen kann, was ergonomisch günstiger
ist als eine exakt senkrechte Lage. Zweckmäßigerweise
läuft dabei die schwenkbare Führungsbahn an ihrem oberen
Ende in einer über den Schwenkwinkel reichenden
ortsfesten Führung.
Eine vorteilhafte Ausbildung besteht darin, daß der
schwenkbaren Führungsbahn ein Schwenkantrieb zugeordnet ist,
der dieser eine zur Bewegung des Fördergefäßes synchron
laufende Bewegung erteilt, d. h. die Schwenkbewegung
der vorderen Führungsbahn erfolgt zwangsläufig mit der
Bewegung beim Ladevorgang bzw. beim Rücklauf des leeren
Fördergefäßes. Dabei kann vorgesehen sein, daß der Schwenkantrieb
aus einer Endloskette und einer von einem Kettenrad derselben
angetriebenen Kurbel besteht.
Eine konstruktiv und funktionell besonders einfache Ausbildung
ergibt sich dann, wenn die Endlosketten der
Fördereinrichtung und der schwenkbaren Führungsbahn vom gleichen
Elektromotor angetrieben sind, der am Fuß der
Fördereinrichtung angeordnet ist, so daß nur ein einziger
Antriebsmotor für die gesamte Ladevorrichtung notwendig ist.
Schließlich ist zweckmäßigerweise das die Kurbel für
die schwenkbare Führungsbahn bewegende Kettenrad an der
starren Führungsbahn gelagert, so daß eine kompakte in
sich geschlossene Baueinheit geschaffen ist, die im Wege
der Nachrüstung in bestehende Panzertürme eingebaut werden
kann.
Das Fördergefäß der Fördereinrichtung sollte
grundsätzlich so beschaffen sein, daß auch großkalibrige Patronen
von dem Ladekanonier mit einem Minimum an Kraftaufwand
eingesetzt werden können. In bevorzugter Ausführungsform
ist vorgesehen, daß das Fördergefäß im wesentlichen
zylindrisch ausgebildet ist und aus einer starren Halbschale
und daran angelenkten Viertelschalen besteht,die zum Einsetzen
der Patrone aufklappbar und nach dem Einsetzen in die
Schließlage schwenkbar und verriegelbar sind.
Im geöffneten Zustand, also bei aufgeklappten Viertelschalen
kann die Patrone von der Seite her in das Fördergefäß
eingestellt werden, ohne daß sie aus der Bereitschaftsstellung
nennenswert angehoben oder im angehobenen Zustand über
eine größere Wegestrecke von Hand bewegt werden müßte.
Nach dem Einsetzen der Patrone werden die Viertelschalen
um ihre Gelenke nach innen geklappt, so daß sie die
Halbschale zu einem geschlossenen zylindrischen Gefäß ergänzen,
in dem die Patrone sicher untergebracht ist und von dem
sie nach Erreichen der horizontalen Endlage und Auslösen
des Ansetzers auf dem ersten Teil des
Beschleunigungswegs einwandfrei geführt ist.
Vorzugsweise ist zwischen der starren Halbschale und
jeder Viertelschale wenigstens eine das Gelenk zwischen
ihnen übergreifende Zugfeder angeordnet, die die
Viertelschalen in der aufgeklappten Lage halten und gegen deren
Wirkung die Viertelschalen beim Einsetzen der Patrone
in eine verriegelte Schließlage klappbar sind. Die
Viertelschalen werden mittels der die Gelenke übergreifenden
Federn in der aufgeklappten Öffnungslage gehalten. Dabei
ist die Ausbildung so getroffen, daß beim Einstellen
der Patrone die Viertelschalen automatisch in die Schließlage
klappen, indem beispielsweise die Viertelschalen wenigstens
je einen in den Bereich der Halbschale hineinragenden
Abschnitt mit gleichem Krümmungsradius aufweisen, gegen
den die auf den Boden des Fördergefäßes aufzusetzende
und gegen die Halbschale zu kippende Patrone anläuft und
während der Kippbewegung die Viertelschalen in die verriegelte
Position klappt.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die
Verriegelung der Viertelschalen durch einen im Bereich des Fußes
der Fördereinrichtung angeordneten Anschlag lösbar, so
daß das Fördergefäß beim Rücklauf bei Erreichen der unteren
Endlage sich automatisch durch Aufklappen der
Viertelschalen aufgrund der Federkraft öffnet und eine neue
Patrone eingesetzt werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß der Ansetzer an dem Fördergefäß
angeordnet ist und einen am Boden der Patrone angreifenden
Schieber aufweist, der unter Wirkung einer vorgespannten
Zugfeder steht, die bei Erreichen der horizontalen Endlage
des Fördergefäßes auslösbar ist.
Mit dieser Ausgestaltung ist der Vorteil verbunden, daß
auch das Ansetzen der Patrone an die Waffe mittels einer
in die Ladevorrichtung integrierten Einrichtung erfolgt,
so daß die Ladevorrichtung eine in sich autonome
abgeschlossene Baueinheit bildet, die sämtliche manuelle Tätigkeiten
des Ladekanoniers funktionell in sich vereinigt.
Eine vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch
aus, daß der Ansetzer eine an der Außenseite der starren
Halbschale des Fördergefäßes achsparallel angeordnete,
den Schieber führende Hülse aufweist, in der die Zugfeder
untergebracht ist und daß an der Hülse eine den Schieber
in der vorgespannten Lage haltende Sperre angelenkt ist.
Der Ansetzer hat durch seine achsparallele Anordnung
am Fördergefäß einen minimalen Platzbedarf.
Wenn gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel die Sperre
mit einem ortsfesten Auslöser zusammenwirkt, gegen den
die Sperre beim Erreichen der horizontalen Endlage des
Fördergefäßes anläuft und dabei den Schieber freigibt,
so wird deutlich, daß am Turm selbst nur ein Minimum
an Änderungs- bzw. Ergänzungsarbeiten notwendig sind,
die sich im wesentlichen auf die Schaffung der notwendigen
Auflager und Halterungen für die Ladevorrichtung und
die Anbringung des Auslösers für den Ansetzer beschränken.
In vorteilhafter Weiterbildung wird die Zugfeder des
Ansetzers bei der Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes
durch eine in dessen Bewegungsbahn eingreifende, den
Schieber auf einer gewissen Wegstrecke zurückhaltende
Spannklinke gespannt, bis die den Schieber haltende
Sperre einfällt. Damit wird einerseits der Ansetzer
automatisch durch die Bewegung des Fördergefäßes in seine
Bereitschafsstellung gebracht, andererseits geschieht
dies erst bei der Aufwärtsbewegung, also während des
Ladevorgangs, wodurch sich eine funktions- und
betriebssichere Ausbildung ergibt.
Um mit einer geringstmöglichen Beschleunigungskraft
sicherzustellen, daß die Patrone aus der horizontalen
Endlage sicher in das Waffenlager gelangt, ist auf der
Oberseite des Verschlusses eine Führungsschale kippbar
gelagert, die in der horizontalen Endlage des Fördergefäßes
an dessen unteren Scheitel anschließt und die Patrone
bei ihrer Beschleunigung durch den Ansetzer über den
Verschluß in das Waffenlager führt. Damit wird insbesondere
dem Umstand Rechnung getragen, daß die Patrone beim
Verlassen des Fördergefäßes dazu neigt, nach vorne zu kippen,
wodurch sie an der Oberseite des geöffneten Verschlusses
hängen bleiben könnte.
Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Ladevorrichtung
bzw. sind ihre Funktionen steuerungstechnisch so mit
den Funktionen der Waffe verknüpft, daß ein unzeitiges
Laden oder ein wiederholtes Laden ohne vorheriges
Abfeuern der Waffe nicht möglich ist. Hierfür gibt es verschiedene
Möglichkeiten der gegenseitigen Verblockung, die der
Fachmann unter Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten
nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung der in der Zeichnung
wiedergegebenen Ausführungsformen. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines
Panzerturms mit einer Bewegungsanalyse für
die Bewegung der Patrone beim Ladevorgang;
Fig. 2 eine der Fig. 1 ähnliche schematische
Ansicht einer anderen Ausführung eines
Panzerturms mit einer Ausführungsform der
Ladeeinrichtung in Seitenansicht;
Fig. 3 eine Ansicht auf die Darstellung gemäß
Fig. 2 von hinten;,
Fig. 4 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht mit
Wiedergabe der Bewegungsbahn der Patrone in der
Ausgangslage;
Fig. 5, 6 und 7 verschiedene Positionen der Patrone und des
Fördergefäßes während des Ladevorgangs;
Fig. 8 eine Seitenansicht des Fördergefäßes während
des Einsetzens der Patrone;
Fig. 9 eine Draufsicht zu der Darstellung gemäß
Fig. 8;
Fig. 10 eine Seitenansicht des geschlossenen
Fördergefäßes mit eingesetzter Patrone und
Fig. 11 eine Draufsicht auf die Darstellung gemäß
Fig. 10.
In Fig. 1 ist eine Ausführung eines Panzerturms 1 in Form eines
Flachturms wiedergegeben, doch ist die Erfindung auf jede Art
von Panzertürmen anwendbar. Der Turm 1 sitzt über ein Drehlager 2auf dem Panzerkorb 3. In dem Turm 1 ist die Waffe 4
angeordnet, deren Waffenlager mit 5 bezeichnet ist.
Vor dem Waffenlager 5 sitzt der schematisch angedeutete
Verschluß 6, der in Fig. 1 in der geöffneten Lage
wiedergegeben ist.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist im
hinteren Bereich des Flachturms 1 ein automatischer Lader 7
untergebracht, der - da nicht zur Erfindung gehörig - hier
nicht näher beschrieben wird. Mit der Wiedergabe dieses
automatischen Laders soll nur angedeutet werden, daß die
erfindungsgemäße Ladeeinrichtung auch in Verbindung mit solchen
automatischen Ladern bei Bedarf eingesetzt werden kann.
Fig. 1 zeigt eine Patrone 8 in verschiedenen Positionen
während des Ladevorgangs mit einer erfindungsgemäßen
Ladeeinrichtung. Die im Panzerkorb 3 oder in dessen Bereich in
Bereitschaftsstellung befindlichen Patronen müssen aus der Position 8&min;
angehoben und geschwenkt werden, um in das Waffenlager 5
eingebracht zu werden. Der Bewegungsablauf ist in Fig. 1 schematisch
angedeutet, wobei insbesondere ersichtlich ist, daß der
Freiraum 9 zwischen der Rückseite des Verschlusses 6 und dem
rückwärtigen Teil des Drehlagers 2 in der Regel enger ist als die
Länge der Patrone, so daß diese zunächst durch diesen
Freiraum in aufrechter bzw. mehr oder weniger geneigter Lage
hindurchbewegt und gegen Ende der Bewegung erst in die horizontale Lage 8&min;&min;
gekippt werden kann. Die diese Bewegung mechanisierende
Ladeeinrichtung ist in den Fig. 2 ff. näher dargestellt.
Die Ladeeinrichtung weist zunächst eine Fördereinrichtung 10
auf, die beim gezeigten Ausführungsbeispiel aus einer
Endloskette 11 gebildet ist. Die Endloskette 11 ist,wie Fig. 2 zeigt,
von einem Elektromotor 12, der am Boden des Panzerkorbs 3
angeordnet ist, angetrieben. Sie umschlingt dort ein Kettenrad
13 und ist ferner über mehrere Kettenräder 14, 15 und 16 in einer
Bahnkurve in den Turm 1 und wieder zurückgeführt.
Die Fördereinrichtung weist ferner ein Fördergefäß 17
auf, das eine Patrone 8 aufnimmt urdin Fig. 2 in der
oberen horizontalen Endlage unmittelbar vor dem Laden der
Waffe 4 dargestellt ist. Dieses Fördergefäß ist im Bereich
seines hinteren Endes über ein Drehlager 18 und eine nicht
gezeigte Lenkerlasche an der Kette 11 angehängt.
Das Fördergefäß 17 weist weiterhin im Bereich des hinteren
Endes einen Rollensatz 19 und im Bereich des vorderen Endes
einen Rollensatz 20 auf, wobei der hintere Rollensatz 19
auf dem Drehgelenk 18 gelagert ist, während der vordere
Rollensatz 20 auf einem Drehgelenk 21 sitzt. Mit diesen
Rollensätzen 19, 20 ist das Fördergefäß 17 an je einer hinteren
Führungsbahn 22 und einer vorderen Führungsbahn 23 geführt.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist die hintere
Führungsbahn 22 starr angeordnet, während die vordere Führungsbahn 23
an ihrrem Fußpunkt 24 schwenkbar gelagert und im Bereich ihres
oberen Endes an einer ortsfesten Bahn 25 geführt ist. Die
Führungsbahn 23 kann somit aus der in Fig. 2 durchgezogen
wiedergegebenen vorderen Position vor dem Verschluß 6 der Waffe,
in der sie das Fördergefäß 17 nahe der Waffe über den
Rollensatz 20 abstützt, in die hintere gestrichelte Position 23&min;
geschwenkt werden, um nach dem Ladevorgang ausreichend Platz
für den Rücklauf der Waffe zu schaffen.
Die Schwenkbewegung der vorderen Führungsbahn 23 geschieht
zwangsläufig mittels eines weiteren Kettentriebs, der von einer
Kette 26 gebildet ist, die gleichfalls vom Motor 12
angetrieben ist. Die Kette 26 ist über ein Motor-Kettenrad 27
und ein ortsfestes Kettenrad 28 geführt, das beim gezeigten
Ausführungsbeispiel an der starren hinteren Führungsbahn 22
drehbar gelagert ist. An dem Kettenrad 28 wiederum ist eine
Art Kurbel 29 gelagert, die an der vorderen Führungsbahn 23
angreift. Die Kette 26 läuft mit der Kette 11 der
Fördereinrichtung 10 synchron um und ist in ihrer Geschwindigkeit
lediglich anders untersetzt.
Der in Fig. 1 wiedergegebene Bewegungsablauf der Patrone
8 bzw. des sie aufnehmenden Fördergefäßes 17 beim
Ladevorgang wird einerseits durch die in Fig. 2 wiedergegebene
Form der vorderen und hinterenFührungsbahn 22, 23 sowie
durch die Schwenkbewegung der vorderen Führungsbahn 23 bei
der Auf- und Abwärtsbewegung des Fördergefäßes realisiert.
Zu diesem Zweck besteht die hintere starre Führungsbahn 22
aus einem linearen Abschnitt 22&min;, der sich bis nahe an die
Engstelle zwischen Waffenverschluß 6 und hinterem Drehlager
2 erstreckt, und einen daran anschließenden nach hinten in
einer schwachen S-Form geschwungenen Abschnitt 22&min;&min;. Ebenso
besteht die vordere schwenkbare Führungsbahn 23 aus einem
linearen Abschnitt 23&min;&min;, der gleichfalls bis in den Bereich
der Engstelle 9 reicht und einen daran anschließenden,
zunächst nach hinten und dann nach vorne etwa kreisförmig
gekrümmten Abschnitt 23&min;&min;&min;.
Die gesamte Fördereinrichtung 10 mit der Antriebskette 11
und dem Fördergefäß 17 und die Führungsbahnen 22, 23, der
Kettentrieb 26 für die Führungsbahn 23 und der
Antriebsmotor 12 für die beiden Kettentriebe sitzen auf einer
gemeinsamen Sockelplatte 30, mittels der die komplette
Ladeeinrichtung in den Panzerkorb 3 eingesetzt werden kann.
In den Fig. 4 bis 7 ist der Bewegungsablauf des
Fördergefäßes 17 mit der eingesetzten Patrone 8 in einzelnen Stufen
wiedergegeben. Fig. 4 zeigt mit einer strichpunktierten Linie 31
die Bewegungsbahn des hinteren Endes des Fördergefäßes 17,
während mit der weiteren strichpunktierten Linie 32 die
Bewegungsbahn des vorderen Endes des Fördergefäßes 17
angedeutet ist. Auf diesen Bahnen bewegt sich das Fördergefäß 17
aus der in Fig. 4 gezeigten , etwas nach hinten geneigten
Ausgangsstellung in die in Fig. 7 gezeigte Ladestellung. Um
die Patrone 8 aus der in Fig. 7 gezeigten Endlage bei
geöffnetem Verschluß 6 in das Waffenlager zu beschleunigen,
ist an der Außenseite des Fördergefäßes 17 ein Ansetzer 33angeordnet, der anhand der Fig. 4 bis 7 näher beschrieben
wird.
An der Außenseite des Fördergefäßes 17 ist eine etwa
zylindrische Hülse 34 angeordnet, in der eine Spannfeder 35
in Form einer Zugfeder untergebracht ist. Die Zugfeder 35
ist an ihrem einen Ende 36 fest in der Hülse eingehängt,
während ihr anderes Ende an einem in der Hülse 34 geführten
Schieber 37 angreift. An dessen unteren Ende wiederum ist
ein Ansetzerfinger 38 (Fig. 5) schwenkbar gelagert. In der
Spannstellung befindet sich der Schieber 37 in seiner in
Fig. 6 gezeigten untersten Stellung, in der der Ansetzerfinger 38
am Boden 39 der Patrone angreift. In dieser Position ist der
Schieber 37 gegenüber der Hülse 34 mittels einer Sperrklinke
40 arretiert und die Feder 35 unter Spannung gehalten. Die
Sperrklinke durchgreift zu diesem Zweck zwei korrespondierende
Fenster in der Hülse 34 und im Schieber 37.
In dieser in Fig. 6 gezeigten Position erreicht das
Fördergefäß auch die Ladestellung gemäß Fig. 7. In dieser
Ladestellung läuft die Sperrklinke 40 gegen einen ortsfesten
Auslöser 41, so daß der Finger 37 freigegeben wird und der
Ansetzerfinger 38 unter Wirkung der sich entlastenden
Spannfeder 35 die Patrone 8 über den Verschluß hinweg in das
Waffenlager 5 beschleunigt. Um eine einwandfreie Übergabe in das
Waffenlager sicherzustellen, ist auf den Verschluß 6 eine
Führungsschale 42 bei 43 schwenkbar gelagert, die mittels einer
Nase 44 am Fördergefäß 17 bei dessen Bewegung in ihre
Horizontallage zurückgekippt wird, daß sie bündig an den unteren Scheitel
des Fördergefäßes 17 anschließt und die Patrone 8 über den
Verschluß 6 hinwegführt.
Bei der Abwärtsbewegung des leeren Fördergefäßes 17 befindet
sich der Ansetzer 33 in der entspannten Lage. Das Spannen des
Ansetzers 33 erfolgt automatisch bei der Aufwärtsbewegung des
Fördergefäßes. Zu diesem Zweck dient eine ortsfest, jedoch
schwenkbar angebrachte Spannklinke 45 , die bei der
Aufwärtsbewegung am Schieber 37 einhakt und den Schieber
gegenüber der mit dem Fördergefäß 17 weiterbewegten Hülse 34
zurückhält, wodurch die Feder gespannt wird, bis schließlich
die Sperrklinke 40 in die dann in Flucht befindlichen Fenster
von Hülse und Schieber einfällt (Fig. 6). Es wird dann die
Spannklinke 45 durch eine Auflauffläche od.dgl. ausgeschwenkt,
so daß das Fördergefäß mit gespanntem Ansetzer ungehindert
weiter nach oben bewegt werden kann.
Das Fördergefäß 17 kann sehr unterschiedlichen Aufbau
aufweisen. In den Fig. 8 bis 11 ist eine Ausführungsform gezeigt.
Das Fördergefäß ist im wesentlichen als zylindrischer Behälter
ausgebildet, der aus einer hinteren starren Halbschale 46 und
zwei daran über Scharniergelenke 47 angelenkten Viertelschalen
48 gebildet ist, die sich zu einem zylindrischen Gefäß
ergänzen. Über die Scharniergelenke 47 erstrecken sich Zugfedern 49,
die einerseits an den Viertelschalen 48, andererseits an der
Halbschale 46 abgestützt sind. Diese Zugfedern 49 halten die
Viertelschalen in der in Fig. 8 und 9 wiedergegebenen
Öffnungsstellung. In dieser Öffnungsstellung ragen die Viertelschalen
48 mit sie ergänzenden Abschnitten 50 in den Bereich der
Halbschale 46 hinein, die zu diesem Zweck ein entsprechendes
Fenster 51 aufweist. Dadurch ist das Einsetzen der Patrone
in folgender Weise möglich: das Fördergefäß ist in der unteren
Ausgangslage leicht nach hinten geneigt. Die beispielsweise im
Bereich der Spitze erfaßte Patrone wird in das geöffnete
Fördergefäß eingestellt und nach hinten (in Fig. 8 nach rechts)
gekippt. Dabei drücktdie Patrone 8 die Abschnitte 50 nach
hinten, so daß die Kraft der Zugfedern 47 überwunden wird
und die Viertelschalen 48 in die Schließlage klappen. In dieser
Schließlage (Fig. 10 und 11) werden die Viertelschalen
verriegelt, so daß sie sich bei der Bewegung des Fördergefäßes 17
in die Ladestellung nicht unzeitig öffnen können. Um ein
automatisches Öffnen in der Ladestellung des Fördergefäßes 17 zu
ermöglichen, kann im unteren Bereich der Fördereinrichtung und
der Führungsbahnen eine Klinke angeordnet sein, die die
Verriegelung löst, so daß die Viertelschalen 48 unter Wirkung
der Zugfedern 49 aufspringen.
|
| Anspruch[de] |
- 1. Vorrichtung zum Laden einer Panzerwaffe mit Patronen
großen Kalibers, die sich auf dem Boden des Laderaums
des Panzers in Bereitschaftsstellung befinden,
gekennzeichnet durch
- a) eine vom Boden des Laderaums in den Turm (1)
vor den Verschluß (6) der Waffe (4) führende
Fördereinrichtung (10), die aus einem Fördergefäß (17)
zur Aufnahme der Patrone (8) und einem daran
angreifenden, motorisch angetriebenen
Endlostrieb (11) besteht,
- b) eine Führungseinrichtung, die aus je einem
im Bereich jedes Endes des Fördergefäßes (17)
angeordneten Satz von Führungsrollen (19, 20)
und zwei, je einem Rollensatz zugeordneten
Führungsbahnen (22, 23) besteht, die das
Fördergefäß (17) mit der eingesetzten Patrone (8)
aus einer etwa senkrechten Position am Fuß
der Fördereinrichtung (10) in eine horizontale,
mit der Waffe (4) fluchtende Position vor den
Verschluß (6) der Waffe (4) führen und
- c) eine die Patrone (8) aus dem Fördergefäß (17)
bei offenem Waffenverschluß (6) in das
Waffenlager (5) beschleunigenden Ansetzer (33).
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fördereinrichtung (10) als Endlostrieb eine
Endloskette (11) aufweist, die am Fuß der
Fördereinrichtung (10) elektromotorisch angetrieben ist und
an der das Fördergefäß (17) mit seinem hinteren
Ende über ein Drehlager (18) angehängt ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsbahn (22) für den Rollensatz (19)
am hinteren Ende des Fördergefäßes (17) starr angeordnet
ist und die Führungsbahn (23) für den Rollensatz (21)
am vorderen Ende des Fördergefäßes (17) am Fuß (24)
der Fördereinrichtung (10) gelagert ist, derart,
daß sie mit ihrem oberen Ende beim Ladevorgang aus
einer vom Verschluß (6) der Waffe (4) abgerückten
Position (23&min;) in eine Position vor den Verschluß (6)
und beim Rücklauf des leeren Fördergefäßes (17)
wieder in die abgerückte Position (23&min;) schwenkbar
ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die starr angeordnete Führungsbahn (22) und
die schwenkbar gelagerte Führungsbahn (23) in ihrer
abgerückten Position (23&min;) schwach nach hinten geneigt
sind, während letztere (23) in der verschlußnahen
Position etwa senkrecht angeordnet ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die schwenkbare Führungsbahn (23) an ihrem
oberen Ende in einer über den Schwenkwinkel reichenden
ortsfesten Führung (25) läuft.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekenzeichnet, daß der schwenkbaren Führungsbahn (23)
ein Schwenkantrieb zugeordnet ist, der dieser eine
zur Bewegung des Fördergefäßes (17) synchron laufende
Bewegung erteilt.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekenzeichnet, daß der Schwenkantrieb aus einer
Endloskette (26) und einer von einem Kettenrad (28)
derselben angetriebenen Kurbel (29) besteht.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Endlosketten (11, 26) der
Fördereinrichtung (10) und der schwenkbaren
Führungsbahn (23) vom gleichen Elektromotor (12) angetrieben
sind, der am Fuß der Fördereinrichtung (10)
angeordnet ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzechnet, daß das die Kurbel (29) für die
schwenkbare Führungsbahn (23) bewegende Kettenrad (28)
an der starren Führungsbahn (22) gelagert ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fördergefäß (17) im wesentlichen
zylindrisch ausgebildet ist und aus einer starren
Halbschale (46) und daran angelenkten Viertelschalen (48)
besteht, die zum Einsetzen der Patrone (8) aufklappbar
und nach dem Einsetzen in die Schließlage schwenkbar
und verriegelbar sind.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der starren Halbschale (46) und jeder
Viertelschale (48) wenigstens eine das Gelenk (47)
zwischen ihnen übergreifende Zugfeder (49)angeordnet
ist, die die Viertelschalen (48) in der aufgeklappten
Lage halten und gegen deren Wirkung die
Viertelschalen (48) beim Einsetzen der Patrone (8) in eine
verriegelte Schließlage klappbar sind.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Viertelschalen (48)
wenigstens je einen in den Bereich der Halbschale (46)
hineinragenden Abschnitt (50) mit gleichem
Krümmungsradius aufweisen, gegen den die auf den Boden des
Födergefäßes (17) aufzusetzende und gegen die Halbschale
(46) zu kippende Patrone (8) anläuft und während
der Kippbewegung die Viertelschalen (48) in die
verriegelte Position klappt.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung der
Viertelschalen (48) durch einen im Bereich des Fußes
der Fördereinrichtung (10) angeordneten Anschlag
lösbar ist.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichet, daß der Ansetzer (33) an dem Fördergefäß
(17) angeordnet ist und einen am Boden der Patrone
(8) angreifenden Schieber (37) aufweist, der unter
Wirkung einer vorgespannten Zugfeder (35) steht,
die bei Erreichen der horizontalen Endlage des
Fördergefäßes (10) auslösbar ist.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ansetzer (33) eine an der Außenseite der
starren Halbschale (46) des Fördergefäßes (17)
achsparallel angeordnete, den Schieber (37) führende
Hülse (34) aufweist, in der die Zugfeder (35) untergebracht
ist und daß an der Hülse (34) eine den Schieber (37)
in der vorgespannten Lage haltende Sperre (40) angelenkt
ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperre (40) mit einem ortsfesten
Auslöser (41) zusammenwirkt, gegen den die Sperre (40)
beim Erreichen der horizontalen Endlage des Fördergefäßes
(17) anläuft und dabei den Schieber (37) freigibt.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zugfeder (35) des Ansetzers (33)
bei der Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes (10)
durch eine in dessen Bewegungsbahn (31, 32) eingreifende,
den Schieber (37) auf einer gewissen Wegstrecke
zurückhaltende Spannklinke (45) gespannt wird, bis
die den Schieber (37) haltende Sperre (40) einfällt.
- 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des
Verschlusses (6) eine Führungsschale (42) kippbar
gelagert ist, die in der horizontalen Endlage des
Fördergefäßes (17) an dessen unteren Scheitel anschließt
und die Patrone (8) bei ihrer Beschleunigung durch
den Ansetzer (33) über den Verschluß (6) in das
Waffenlager (5) führt.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (12) für die
Fördereinrichtung (10) und der Verschluß (6) der
Waffe (4) mittels Endschalter und/oder Sensoren
so verblockt sind, daß
- a) eine Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes (17)
nur bei offenem Verschluß (6) und leerem
Waffenlager (5) möglich ist,
- b) der Verschluß (6) erst geschlossen bzw. die
Waffe (4) erst abgefeuert werden kann, wenn
sich das Fördergefäß (17) in seiner unteren
Endlage und die schwenkbare Führungsbahn (23)
in ihrer vom Verschluß (6) abgerückten Position
(23&min;) befindet.
|
|
Patente PDF
|