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Dokumentenidentifikation DE3612208A1 18.01.1990
Titel Vorrichtung zum Laden einer Panzerwaffe
Anmelder Kuka Wehrtechnik GmbH, 8900 Augsburg, DE
Erfinder Schiele, August;
Kausträter, Gert, Dipl.-Ing., 8900 Augsburg, DE
Vertreter Lichti, H., Dipl.-Ing.; Lempert, J., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 7500 Karlsruhe
DE-Anmeldedatum 11.04.1986
DE-Aktenzeichen 3612208
Offenlegungstag 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse F41A 9/00
Zusammenfassung Eine Einrichtung zum mechanisierten Laden einer Panzerwaffe mit Patronen großen Kalibers besteht aus einem vom Boden des Laderaums in den Turm vor den Verschluß der Waffe führenden Fördereinrichtung mit einem Fördergefäß zur Aufnahme der Patrone und einem daran angreifenden, motorisch angetriebenen Endlostrieb, einer Führungseinrichtung, die im Bereich jedes Endes des Fördergefäßes angeordnete Rollensätze und zwei, je einem Rollensatz zugeordnete Führungsbahnen aufweist, die das Fördergefäß mit der eingesetzten Patrone aus einer etwa senkrechten Position am Boden des Laderaums in eine horizontale, mit der Waffe fluchtende Position vor dem Verschluß der Waffe führen, und einem die Patrone aus dem Fördergefäß bei offenem Waffenverschluß in das Waffenlager beschleunigenden Ansetzer.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Laden einer Panzerwaffe mit Patronen großen Kalibers, die sich auf dem Boden des Laderaums des Panzers in Bereitschaftsstellung befinden.

Für das Laden von Panzerwaffen, insbesondere solche größeren Kalibers, sind bereits automatisch arbeitende Ladeeinrichtungen bekannt, die in erster Linie aus der Forderung nach höherer Feuergeschwindigkeit entstanden sind, zugleich aber auch die manuelle Arbeit des Ladekanoniers erleichtern. Sie bestehen in der Regel aus einer Art Magazin für eine größere Anzahl Patronen, das in Höhe des Waffenlagers mit Abstand von diesem angeordnet ist und im wesentlichen in einer horizontalen Ebene umläuft, wobei die einzelnen Magazinkammern in eine mit dem Waffenlager und der Waffe fluchtende Position gebracht werden können. Der Abstand zwischen dem Waffenlager bzw. dem davor angeordnetenVerschluß und der Ladeeinrichtung wird von einer Ladebrücke überbrückt, die ausschwenkbar angeordnet ist, um auch ein manuelles Laden von unten her zu ermöglichen.

Diese automatischen Ladeeinrichtungen sind bauaufwendig, funktionell kompliziert und damit teuer. Sie erfordern entweder eine hierauf angepaßte Konzeption des Turms, z. B. in Form des nach hinten auskragenden Flachturms oder - bei nachträglichem Einbau in vorhandene Türme - erhebliche Änderungen am Aufbau des Turms. Im übrigen erfordert das Magazin mit seinem begrenzten Aufnahmevermögen natürlich ein häufigeres Auffüllen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladeeinrichtung einfachen Aufbaus zu schaffen, die lediglich den einzelnen Ladevorgang mechanisiert, die Arbeit des Ladekanoniers vereinfacht und ohne Änderungsarbeiten in jeden Panzerturm nachträglich eingebaut werden kann.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch

  • a) eine vom Boden des Laderaums in den Turm vor den Verschluß der Waffe führende Fördereinrichtung, die aus einem Fördergefäß zur Aufnahme der Patrone und einem daran angreifenden, motorisch angetriebenen Endlostrieb besteht,
  • b) eine Führungseinrichtung, die aus je einem im Bereich jedes Endes des Fördergefäßes angeordneten Satz von Führungsrollen und zwei, je einem Rollensatz zugeordneten Führungsbahnen besteht, die das Fördergefäß mit der eingesetzten Patrone aus einer etwa senkrechten Position am Fuß der Fördereinrichtung in eine horizontale, mit der Waffe fluchtende Position vor den Verschluß der Waffe führen und
  • c) einen die Patrone aus dem Fördergefäß bei offenem Waffenverschluß in das Waffenlager beschleunigenden Ansetzer.


Die gesamte Ladevorrichtung kann in denjenigen Freiraum des Turms bzw. des Panzerkorbs unterhalb des Waffenlagers eingebaut werden, der ohnehin für den Ladekanonier vorgesehen ist. Der Ladekanonier muß die Patronen nicht mehr vom Boden des Laderaums aufnehmen, bis in Höhe des Waffenlagers anheben und in dieses einschieben, sondern braucht nur noch die Patrone zu ergreifen und in das in der unteren Ausgangslage befindliche Fördergefäß einzusetzen, von dem sie dann mittels des Endlostriebs nach oben vor das Waffenlager transportiert wird. Dabei kann die Patrone ohne weiteres mit nur einer Hand an der Spitze ergriffen und in etwa senkrechter Position in das Fördergefäß eingesetzt werden. Die Führungseinrichtung sorgt zunächst dafür, daß die Patrone aus dieser etwa senkrechten Position in die horizontale Position vor dem Waffenlager gelangt. Da die Länge der Patrone, insbesondere bei größerem Kaliber unter Umständen größer ist als die lichte Weite zwischen dem dem Waffenlager bzw. dem Verschluß einerseits und der Rückwand des Turms bzw. dem Turmlager andererseits, ist die Führungseinrichtung weiterhin so ausgebildet, daß die Patrone mit der Spitze voraus unter zunehmender Neigung nach vorne gekippt wird, das Abkippen in die horizontale Lage aber erst gegen Ende der Förderbewegung erfolgt,wenn sich die Spitze bereits oberhalb des Verschlusses befindet. Hat das Fördergefäß und damit die Patrone ihre horizontale Endlage erreicht, bei der sich der Waffenverschluß in der geöffneten Lage befindet, wird die Patrone vom Ansetzer aus dem Fördergefäß heraus in das Waffenlager beschleunigt. Nach Schließen des Verschlusses ist die Waffe feuerbereit. Zuvor wird das leere Fördergefäß mittels der Fördereinrichtung in seine untere Ausgangslage zurückbewegt und steht für einen erneuten Ladevorgang bereit.

Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die Fördereinrichtung als Endlostrieb eine Endloskette aufweist, die am Fuß der Fördereinrichtung elektromotorisch angetrieben ist und an der das Fördergefäß mit seinem hinteren Ende über ein Drehlager angehängt ist.

Damit ist ein konstruktiv einfacher und funktionssicherer Antrieb für das Fördergefäß gegeben. Das Fördergefäß ist nur an seinem unteren Ende an die Endloskette angehängt, wird also während des Ladevorgangs gezogen, während seine Bahnkurve durch die Form und Anordnung der beiden Führungsbahnen bestimmt wird, auf denen die beiden an dem oberen und unteren Ende des Fördergefäßes gelagerten Rollensätze laufen.

In weiterer vorteilhafter Ausbildung ist vorgesehen, daß die Führungsbahn für den Rollensatz am hinteren Ende des Fördergefäßes starr angeordnet ist und die Führungsbahn für den Rollensatz am vorderen Ende des Fördergefäßes am Fuß der Fördereinrichtung gelagert ist, derart, daß sie mit ihrem oberen Ende beim Ladevorgang aus einer vom Verschluß der Waffe abgerückten Position in eine Position vor den Verschluß und beim Rücklauf des leeren Fördergefäßes wieder in die abgerückte Position schwenkbar ist.

Die starre Führungsbahn führt das Fördergefäß an seinem unteren bzw. hinteren Ende, während die schwenkbare Führungsbahn das obere bzw. vordere Ende führt. Durch die Schwenkbarkeit dieser Führungsbahn wird erreicht, daß einerseits beim Ladevorgang das Fördergefäß in seiner horizontalen Lage möglichst nahe an der Waffe unterstützt und eine einwandfreie Übergabe an das Waffenlager möglich ist, andererseits unmittelbar nach dem Ladevorgang und Verschwenken der Führungsbahn nach hinten ausreichend Platz für den ungehinderten Waffenrücklauf nach dem Abfeuern der Waffe vorhanden ist.

Mit der weiteren Ausgestaltung, daß die starr angeordnete Führungsbahn und die schwenkbar gelagerte Führungsbahn in ihrer abgerückten Position schwach nach hinten geneigt sind, während letztere in der dem Verschluß nahen Position etwa senkrecht angeordnet ist, wird erreicht, daß das Fördergefäß nicht senkrecht, sondern leicht nach hinten geneigt ist, so daß der Ladekanonier die Patrone in das Fördergefäß einkippen kann, was ergonomisch günstiger ist als eine exakt senkrechte Lage. Zweckmäßigerweise läuft dabei die schwenkbare Führungsbahn an ihrem oberen Ende in einer über den Schwenkwinkel reichenden ortsfesten Führung.

Eine vorteilhafte Ausbildung besteht darin, daß der schwenkbaren Führungsbahn ein Schwenkantrieb zugeordnet ist, der dieser eine zur Bewegung des Fördergefäßes synchron laufende Bewegung erteilt, d. h. die Schwenkbewegung der vorderen Führungsbahn erfolgt zwangsläufig mit der Bewegung beim Ladevorgang bzw. beim Rücklauf des leeren Fördergefäßes. Dabei kann vorgesehen sein, daß der Schwenkantrieb aus einer Endloskette und einer von einem Kettenrad derselben angetriebenen Kurbel besteht.

Eine konstruktiv und funktionell besonders einfache Ausbildung ergibt sich dann, wenn die Endlosketten der Fördereinrichtung und der schwenkbaren Führungsbahn vom gleichen Elektromotor angetrieben sind, der am Fuß der Fördereinrichtung angeordnet ist, so daß nur ein einziger Antriebsmotor für die gesamte Ladevorrichtung notwendig ist.

Schließlich ist zweckmäßigerweise das die Kurbel für die schwenkbare Führungsbahn bewegende Kettenrad an der starren Führungsbahn gelagert, so daß eine kompakte in sich geschlossene Baueinheit geschaffen ist, die im Wege der Nachrüstung in bestehende Panzertürme eingebaut werden kann.

Das Fördergefäß der Fördereinrichtung sollte grundsätzlich so beschaffen sein, daß auch großkalibrige Patronen von dem Ladekanonier mit einem Minimum an Kraftaufwand eingesetzt werden können. In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Fördergefäß im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und aus einer starren Halbschale und daran angelenkten Viertelschalen besteht,die zum Einsetzen der Patrone aufklappbar und nach dem Einsetzen in die Schließlage schwenkbar und verriegelbar sind.

Im geöffneten Zustand, also bei aufgeklappten Viertelschalen kann die Patrone von der Seite her in das Fördergefäß eingestellt werden, ohne daß sie aus der Bereitschaftsstellung nennenswert angehoben oder im angehobenen Zustand über eine größere Wegestrecke von Hand bewegt werden müßte.

Nach dem Einsetzen der Patrone werden die Viertelschalen um ihre Gelenke nach innen geklappt, so daß sie die Halbschale zu einem geschlossenen zylindrischen Gefäß ergänzen, in dem die Patrone sicher untergebracht ist und von dem sie nach Erreichen der horizontalen Endlage und Auslösen des Ansetzers auf dem ersten Teil des Beschleunigungswegs einwandfrei geführt ist.

Vorzugsweise ist zwischen der starren Halbschale und jeder Viertelschale wenigstens eine das Gelenk zwischen ihnen übergreifende Zugfeder angeordnet, die die Viertelschalen in der aufgeklappten Lage halten und gegen deren Wirkung die Viertelschalen beim Einsetzen der Patrone in eine verriegelte Schließlage klappbar sind. Die Viertelschalen werden mittels der die Gelenke übergreifenden Federn in der aufgeklappten Öffnungslage gehalten. Dabei ist die Ausbildung so getroffen, daß beim Einstellen der Patrone die Viertelschalen automatisch in die Schließlage klappen, indem beispielsweise die Viertelschalen wenigstens je einen in den Bereich der Halbschale hineinragenden Abschnitt mit gleichem Krümmungsradius aufweisen, gegen den die auf den Boden des Fördergefäßes aufzusetzende und gegen die Halbschale zu kippende Patrone anläuft und während der Kippbewegung die Viertelschalen in die verriegelte Position klappt.

Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Verriegelung der Viertelschalen durch einen im Bereich des Fußes der Fördereinrichtung angeordneten Anschlag lösbar, so daß das Fördergefäß beim Rücklauf bei Erreichen der unteren Endlage sich automatisch durch Aufklappen der Viertelschalen aufgrund der Federkraft öffnet und eine neue Patrone eingesetzt werden kann.

In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Ansetzer an dem Fördergefäß angeordnet ist und einen am Boden der Patrone angreifenden Schieber aufweist, der unter Wirkung einer vorgespannten Zugfeder steht, die bei Erreichen der horizontalen Endlage des Fördergefäßes auslösbar ist.

Mit dieser Ausgestaltung ist der Vorteil verbunden, daß auch das Ansetzen der Patrone an die Waffe mittels einer in die Ladevorrichtung integrierten Einrichtung erfolgt, so daß die Ladevorrichtung eine in sich autonome abgeschlossene Baueinheit bildet, die sämtliche manuelle Tätigkeiten des Ladekanoniers funktionell in sich vereinigt.

Eine vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß der Ansetzer eine an der Außenseite der starren Halbschale des Fördergefäßes achsparallel angeordnete, den Schieber führende Hülse aufweist, in der die Zugfeder untergebracht ist und daß an der Hülse eine den Schieber in der vorgespannten Lage haltende Sperre angelenkt ist. Der Ansetzer hat durch seine achsparallele Anordnung am Fördergefäß einen minimalen Platzbedarf.

Wenn gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel die Sperre mit einem ortsfesten Auslöser zusammenwirkt, gegen den die Sperre beim Erreichen der horizontalen Endlage des Fördergefäßes anläuft und dabei den Schieber freigibt, so wird deutlich, daß am Turm selbst nur ein Minimum an Änderungs- bzw. Ergänzungsarbeiten notwendig sind, die sich im wesentlichen auf die Schaffung der notwendigen Auflager und Halterungen für die Ladevorrichtung und die Anbringung des Auslösers für den Ansetzer beschränken.

In vorteilhafter Weiterbildung wird die Zugfeder des Ansetzers bei der Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes durch eine in dessen Bewegungsbahn eingreifende, den Schieber auf einer gewissen Wegstrecke zurückhaltende Spannklinke gespannt, bis die den Schieber haltende Sperre einfällt. Damit wird einerseits der Ansetzer automatisch durch die Bewegung des Fördergefäßes in seine Bereitschafsstellung gebracht, andererseits geschieht dies erst bei der Aufwärtsbewegung, also während des Ladevorgangs, wodurch sich eine funktions- und betriebssichere Ausbildung ergibt.

Um mit einer geringstmöglichen Beschleunigungskraft sicherzustellen, daß die Patrone aus der horizontalen Endlage sicher in das Waffenlager gelangt, ist auf der Oberseite des Verschlusses eine Führungsschale kippbar gelagert, die in der horizontalen Endlage des Fördergefäßes an dessen unteren Scheitel anschließt und die Patrone bei ihrer Beschleunigung durch den Ansetzer über den Verschluß in das Waffenlager führt. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, daß die Patrone beim Verlassen des Fördergefäßes dazu neigt, nach vorne zu kippen, wodurch sie an der Oberseite des geöffneten Verschlusses hängen bleiben könnte.

Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Ladevorrichtung bzw. sind ihre Funktionen steuerungstechnisch so mit den Funktionen der Waffe verknüpft, daß ein unzeitiges Laden oder ein wiederholtes Laden ohne vorheriges Abfeuern der Waffe nicht möglich ist. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten der gegenseitigen Verblockung, die der Fachmann unter Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen wird.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsformen. In der Zeichnung zeigen:

Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Panzerturms mit einer Bewegungsanalyse für die Bewegung der Patrone beim Ladevorgang;

Fig. 2 eine der Fig. 1 ähnliche schematische Ansicht einer anderen Ausführung eines Panzerturms mit einer Ausführungsform der Ladeeinrichtung in Seitenansicht;

Fig. 3 eine Ansicht auf die Darstellung gemäß Fig. 2 von hinten;,

Fig. 4 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht mit Wiedergabe der Bewegungsbahn der Patrone in der Ausgangslage;

Fig. 5, 6 und 7 verschiedene Positionen der Patrone und des Fördergefäßes während des Ladevorgangs;

Fig. 8 eine Seitenansicht des Fördergefäßes während des Einsetzens der Patrone;

Fig. 9 eine Draufsicht zu der Darstellung gemäß Fig. 8;

Fig. 10 eine Seitenansicht des geschlossenen Fördergefäßes mit eingesetzter Patrone und

Fig. 11 eine Draufsicht auf die Darstellung gemäß Fig. 10.

In Fig. 1 ist eine Ausführung eines Panzerturms 1 in Form eines Flachturms wiedergegeben, doch ist die Erfindung auf jede Art von Panzertürmen anwendbar. Der Turm 1 sitzt über ein Drehlager 2auf dem Panzerkorb 3. In dem Turm 1 ist die Waffe 4 angeordnet, deren Waffenlager mit 5 bezeichnet ist.

Vor dem Waffenlager 5 sitzt der schematisch angedeutete Verschluß 6, der in Fig. 1 in der geöffneten Lage wiedergegeben ist.

Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist im hinteren Bereich des Flachturms 1 ein automatischer Lader 7 untergebracht, der - da nicht zur Erfindung gehörig - hier nicht näher beschrieben wird. Mit der Wiedergabe dieses automatischen Laders soll nur angedeutet werden, daß die erfindungsgemäße Ladeeinrichtung auch in Verbindung mit solchen automatischen Ladern bei Bedarf eingesetzt werden kann.

Fig. 1 zeigt eine Patrone 8 in verschiedenen Positionen während des Ladevorgangs mit einer erfindungsgemäßen Ladeeinrichtung. Die im Panzerkorb 3 oder in dessen Bereich in Bereitschaftsstellung befindlichen Patronen müssen aus der Position 8&min; angehoben und geschwenkt werden, um in das Waffenlager 5 eingebracht zu werden. Der Bewegungsablauf ist in Fig. 1 schematisch angedeutet, wobei insbesondere ersichtlich ist, daß der Freiraum 9 zwischen der Rückseite des Verschlusses 6 und dem rückwärtigen Teil des Drehlagers 2 in der Regel enger ist als die Länge der Patrone, so daß diese zunächst durch diesen Freiraum in aufrechter bzw. mehr oder weniger geneigter Lage hindurchbewegt und gegen Ende der Bewegung erst in die horizontale Lage 8&min;&min; gekippt werden kann. Die diese Bewegung mechanisierende Ladeeinrichtung ist in den Fig. 2 ff. näher dargestellt.

Die Ladeeinrichtung weist zunächst eine Fördereinrichtung 10 auf, die beim gezeigten Ausführungsbeispiel aus einer Endloskette 11 gebildet ist. Die Endloskette 11 ist,wie Fig. 2 zeigt, von einem Elektromotor 12, der am Boden des Panzerkorbs 3 angeordnet ist, angetrieben. Sie umschlingt dort ein Kettenrad 13 und ist ferner über mehrere Kettenräder 14, 15 und 16 in einer Bahnkurve in den Turm 1 und wieder zurückgeführt.

Die Fördereinrichtung weist ferner ein Fördergefäß 17 auf, das eine Patrone 8 aufnimmt urdin Fig. 2 in der oberen horizontalen Endlage unmittelbar vor dem Laden der Waffe 4 dargestellt ist. Dieses Fördergefäß ist im Bereich seines hinteren Endes über ein Drehlager 18 und eine nicht gezeigte Lenkerlasche an der Kette 11 angehängt.

Das Fördergefäß 17 weist weiterhin im Bereich des hinteren Endes einen Rollensatz 19 und im Bereich des vorderen Endes einen Rollensatz 20 auf, wobei der hintere Rollensatz 19 auf dem Drehgelenk 18 gelagert ist, während der vordere Rollensatz 20 auf einem Drehgelenk 21 sitzt. Mit diesen Rollensätzen 19, 20 ist das Fördergefäß 17 an je einer hinteren Führungsbahn 22 und einer vorderen Führungsbahn 23 geführt. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist die hintere Führungsbahn 22 starr angeordnet, während die vordere Führungsbahn 23 an ihrrem Fußpunkt 24 schwenkbar gelagert und im Bereich ihres oberen Endes an einer ortsfesten Bahn 25 geführt ist. Die Führungsbahn 23 kann somit aus der in Fig. 2 durchgezogen wiedergegebenen vorderen Position vor dem Verschluß 6 der Waffe, in der sie das Fördergefäß 17 nahe der Waffe über den Rollensatz 20 abstützt, in die hintere gestrichelte Position 23&min; geschwenkt werden, um nach dem Ladevorgang ausreichend Platz für den Rücklauf der Waffe zu schaffen.

Die Schwenkbewegung der vorderen Führungsbahn 23 geschieht zwangsläufig mittels eines weiteren Kettentriebs, der von einer Kette 26 gebildet ist, die gleichfalls vom Motor 12 angetrieben ist. Die Kette 26 ist über ein Motor-Kettenrad 27 und ein ortsfestes Kettenrad 28 geführt, das beim gezeigten Ausführungsbeispiel an der starren hinteren Führungsbahn 22 drehbar gelagert ist. An dem Kettenrad 28 wiederum ist eine Art Kurbel 29 gelagert, die an der vorderen Führungsbahn 23 angreift. Die Kette 26 läuft mit der Kette 11 der Fördereinrichtung 10 synchron um und ist in ihrer Geschwindigkeit lediglich anders untersetzt.

Der in Fig. 1 wiedergegebene Bewegungsablauf der Patrone 8 bzw. des sie aufnehmenden Fördergefäßes 17 beim Ladevorgang wird einerseits durch die in Fig. 2 wiedergegebene Form der vorderen und hinterenFührungsbahn 22, 23 sowie durch die Schwenkbewegung der vorderen Führungsbahn 23 bei der Auf- und Abwärtsbewegung des Fördergefäßes realisiert. Zu diesem Zweck besteht die hintere starre Führungsbahn 22 aus einem linearen Abschnitt 22&min;, der sich bis nahe an die Engstelle zwischen Waffenverschluß 6 und hinterem Drehlager 2 erstreckt, und einen daran anschließenden nach hinten in einer schwachen S-Form geschwungenen Abschnitt 22&min;&min;. Ebenso besteht die vordere schwenkbare Führungsbahn 23 aus einem linearen Abschnitt 23&min;&min;, der gleichfalls bis in den Bereich der Engstelle 9 reicht und einen daran anschließenden, zunächst nach hinten und dann nach vorne etwa kreisförmig gekrümmten Abschnitt 23&min;&min;&min;.

Die gesamte Fördereinrichtung 10 mit der Antriebskette 11 und dem Fördergefäß 17 und die Führungsbahnen 22, 23, der Kettentrieb 26 für die Führungsbahn 23 und der Antriebsmotor 12 für die beiden Kettentriebe sitzen auf einer gemeinsamen Sockelplatte 30, mittels der die komplette Ladeeinrichtung in den Panzerkorb 3 eingesetzt werden kann.

In den Fig. 4 bis 7 ist der Bewegungsablauf des Fördergefäßes 17 mit der eingesetzten Patrone 8 in einzelnen Stufen wiedergegeben. Fig. 4 zeigt mit einer strichpunktierten Linie 31 die Bewegungsbahn des hinteren Endes des Fördergefäßes 17,

während mit der weiteren strichpunktierten Linie 32 die Bewegungsbahn des vorderen Endes des Fördergefäßes 17 angedeutet ist. Auf diesen Bahnen bewegt sich das Fördergefäß 17 aus der in Fig. 4 gezeigten , etwas nach hinten geneigten Ausgangsstellung in die in Fig. 7 gezeigte Ladestellung. Um die Patrone 8 aus der in Fig. 7 gezeigten Endlage bei geöffnetem Verschluß 6 in das Waffenlager zu beschleunigen, ist an der Außenseite des Fördergefäßes 17 ein Ansetzer 33angeordnet, der anhand der Fig. 4 bis 7 näher beschrieben wird.

An der Außenseite des Fördergefäßes 17 ist eine etwa zylindrische Hülse 34 angeordnet, in der eine Spannfeder 35 in Form einer Zugfeder untergebracht ist. Die Zugfeder 35 ist an ihrem einen Ende 36 fest in der Hülse eingehängt, während ihr anderes Ende an einem in der Hülse 34 geführten Schieber 37 angreift. An dessen unteren Ende wiederum ist ein Ansetzerfinger 38 (Fig. 5) schwenkbar gelagert. In der Spannstellung befindet sich der Schieber 37 in seiner in Fig. 6 gezeigten untersten Stellung, in der der Ansetzerfinger 38 am Boden 39 der Patrone angreift. In dieser Position ist der Schieber 37 gegenüber der Hülse 34 mittels einer Sperrklinke 40 arretiert und die Feder 35 unter Spannung gehalten. Die Sperrklinke durchgreift zu diesem Zweck zwei korrespondierende Fenster in der Hülse 34 und im Schieber 37.

In dieser in Fig. 6 gezeigten Position erreicht das Fördergefäß auch die Ladestellung gemäß Fig. 7. In dieser Ladestellung läuft die Sperrklinke 40 gegen einen ortsfesten Auslöser 41, so daß der Finger 37 freigegeben wird und der Ansetzerfinger 38 unter Wirkung der sich entlastenden Spannfeder 35 die Patrone 8 über den Verschluß hinweg in das Waffenlager 5 beschleunigt. Um eine einwandfreie Übergabe in das Waffenlager sicherzustellen, ist auf den Verschluß 6 eine Führungsschale 42 bei 43 schwenkbar gelagert, die mittels einer Nase 44 am Fördergefäß 17 bei dessen Bewegung in ihre Horizontallage zurückgekippt wird, daß sie bündig an den unteren Scheitel des Fördergefäßes 17 anschließt und die Patrone 8 über den Verschluß 6 hinwegführt.

Bei der Abwärtsbewegung des leeren Fördergefäßes 17 befindet sich der Ansetzer 33 in der entspannten Lage. Das Spannen des Ansetzers 33 erfolgt automatisch bei der Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes. Zu diesem Zweck dient eine ortsfest, jedoch schwenkbar angebrachte Spannklinke 45 , die bei der Aufwärtsbewegung am Schieber 37 einhakt und den Schieber gegenüber der mit dem Fördergefäß 17 weiterbewegten Hülse 34 zurückhält, wodurch die Feder gespannt wird, bis schließlich die Sperrklinke 40 in die dann in Flucht befindlichen Fenster von Hülse und Schieber einfällt (Fig. 6). Es wird dann die Spannklinke 45 durch eine Auflauffläche od.dgl. ausgeschwenkt, so daß das Fördergefäß mit gespanntem Ansetzer ungehindert weiter nach oben bewegt werden kann.

Das Fördergefäß 17 kann sehr unterschiedlichen Aufbau aufweisen. In den Fig. 8 bis 11 ist eine Ausführungsform gezeigt. Das Fördergefäß ist im wesentlichen als zylindrischer Behälter ausgebildet, der aus einer hinteren starren Halbschale 46 und zwei daran über Scharniergelenke 47 angelenkten Viertelschalen 48 gebildet ist, die sich zu einem zylindrischen Gefäß ergänzen. Über die Scharniergelenke 47 erstrecken sich Zugfedern 49, die einerseits an den Viertelschalen 48, andererseits an der Halbschale 46 abgestützt sind. Diese Zugfedern 49 halten die Viertelschalen in der in Fig. 8 und 9 wiedergegebenen Öffnungsstellung. In dieser Öffnungsstellung ragen die Viertelschalen 48 mit sie ergänzenden Abschnitten 50 in den Bereich der Halbschale 46 hinein, die zu diesem Zweck ein entsprechendes Fenster 51 aufweist. Dadurch ist das Einsetzen der Patrone in folgender Weise möglich: das Fördergefäß ist in der unteren Ausgangslage leicht nach hinten geneigt. Die beispielsweise im Bereich der Spitze erfaßte Patrone wird in das geöffnete Fördergefäß eingestellt und nach hinten (in Fig. 8 nach rechts) gekippt. Dabei drücktdie Patrone 8 die Abschnitte 50 nach hinten, so daß die Kraft der Zugfedern 47 überwunden wird und die Viertelschalen 48 in die Schließlage klappen. In dieser Schließlage (Fig. 10 und 11) werden die Viertelschalen verriegelt, so daß sie sich bei der Bewegung des Fördergefäßes 17 in die Ladestellung nicht unzeitig öffnen können. Um ein automatisches Öffnen in der Ladestellung des Fördergefäßes 17 zu ermöglichen, kann im unteren Bereich der Fördereinrichtung und der Führungsbahnen eine Klinke angeordnet sein, die die Verriegelung löst, so daß die Viertelschalen 48 unter Wirkung der Zugfedern 49 aufspringen.


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Laden einer Panzerwaffe mit Patronen großen Kalibers, die sich auf dem Boden des Laderaums des Panzers in Bereitschaftsstellung befinden, gekennzeichnet durch
    1. a) eine vom Boden des Laderaums in den Turm (1) vor den Verschluß (6) der Waffe (4) führende Fördereinrichtung (10), die aus einem Fördergefäß (17) zur Aufnahme der Patrone (8) und einem daran angreifenden, motorisch angetriebenen Endlostrieb (11) besteht,
    2. b) eine Führungseinrichtung, die aus je einem im Bereich jedes Endes des Fördergefäßes (17) angeordneten Satz von Führungsrollen (19, 20) und zwei, je einem Rollensatz zugeordneten Führungsbahnen (22, 23) besteht, die das Fördergefäß (17) mit der eingesetzten Patrone (8) aus einer etwa senkrechten Position am Fuß der Fördereinrichtung (10) in eine horizontale, mit der Waffe (4) fluchtende Position vor den Verschluß (6) der Waffe (4) führen und
    3. c) eine die Patrone (8) aus dem Fördergefäß (17) bei offenem Waffenverschluß (6) in das Waffenlager (5) beschleunigenden Ansetzer (33).
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (10) als Endlostrieb eine Endloskette (11) aufweist, die am Fuß der Fördereinrichtung (10) elektromotorisch angetrieben ist und an der das Fördergefäß (17) mit seinem hinteren Ende über ein Drehlager (18) angehängt ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (22) für den Rollensatz (19) am hinteren Ende des Fördergefäßes (17) starr angeordnet ist und die Führungsbahn (23) für den Rollensatz (21) am vorderen Ende des Fördergefäßes (17) am Fuß (24) der Fördereinrichtung (10) gelagert ist, derart, daß sie mit ihrem oberen Ende beim Ladevorgang aus einer vom Verschluß (6) der Waffe (4) abgerückten Position (23&min;) in eine Position vor den Verschluß (6) und beim Rücklauf des leeren Fördergefäßes (17) wieder in die abgerückte Position (23&min;) schwenkbar ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die starr angeordnete Führungsbahn (22) und die schwenkbar gelagerte Führungsbahn (23) in ihrer abgerückten Position (23&min;) schwach nach hinten geneigt sind, während letztere (23) in der verschlußnahen Position etwa senkrecht angeordnet ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Führungsbahn (23) an ihrem oberen Ende in einer über den Schwenkwinkel reichenden ortsfesten Führung (25) läuft.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenzeichnet, daß der schwenkbaren Führungsbahn (23) ein Schwenkantrieb zugeordnet ist, der dieser eine zur Bewegung des Fördergefäßes (17) synchron laufende Bewegung erteilt.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenzeichnet, daß der Schwenkantrieb aus einer Endloskette (26) und einer von einem Kettenrad (28) derselben angetriebenen Kurbel (29) besteht.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Endlosketten (11, 26) der Fördereinrichtung (10) und der schwenkbaren Führungsbahn (23) vom gleichen Elektromotor (12) angetrieben sind, der am Fuß der Fördereinrichtung (10) angeordnet ist.
  9. 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzechnet, daß das die Kurbel (29) für die schwenkbare Führungsbahn (23) bewegende Kettenrad (28) an der starren Führungsbahn (22) gelagert ist.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördergefäß (17) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und aus einer starren Halbschale (46) und daran angelenkten Viertelschalen (48) besteht, die zum Einsetzen der Patrone (8) aufklappbar und nach dem Einsetzen in die Schließlage schwenkbar und verriegelbar sind.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der starren Halbschale (46) und jeder Viertelschale (48) wenigstens eine das Gelenk (47) zwischen ihnen übergreifende Zugfeder (49)angeordnet ist, die die Viertelschalen (48) in der aufgeklappten Lage halten und gegen deren Wirkung die Viertelschalen (48) beim Einsetzen der Patrone (8) in eine verriegelte Schließlage klappbar sind.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Viertelschalen (48) wenigstens je einen in den Bereich der Halbschale (46) hineinragenden Abschnitt (50) mit gleichem Krümmungsradius aufweisen, gegen den die auf den Boden des Födergefäßes (17) aufzusetzende und gegen die Halbschale (46) zu kippende Patrone (8) anläuft und während der Kippbewegung die Viertelschalen (48) in die verriegelte Position klappt.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung der Viertelschalen (48) durch einen im Bereich des Fußes der Fördereinrichtung (10) angeordneten Anschlag lösbar ist.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichet, daß der Ansetzer (33) an dem Fördergefäß (17) angeordnet ist und einen am Boden der Patrone (8) angreifenden Schieber (37) aufweist, der unter Wirkung einer vorgespannten Zugfeder (35) steht, die bei Erreichen der horizontalen Endlage des Fördergefäßes (10) auslösbar ist.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzer (33) eine an der Außenseite der starren Halbschale (46) des Fördergefäßes (17) achsparallel angeordnete, den Schieber (37) führende Hülse (34) aufweist, in der die Zugfeder (35) untergebracht ist und daß an der Hülse (34) eine den Schieber (37) in der vorgespannten Lage haltende Sperre (40) angelenkt ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (40) mit einem ortsfesten Auslöser (41) zusammenwirkt, gegen den die Sperre (40) beim Erreichen der horizontalen Endlage des Fördergefäßes (17) anläuft und dabei den Schieber (37) freigibt.
  17. 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugfeder (35) des Ansetzers (33) bei der Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes (10) durch eine in dessen Bewegungsbahn (31, 32) eingreifende, den Schieber (37) auf einer gewissen Wegstrecke zurückhaltende Spannklinke (45) gespannt wird, bis die den Schieber (37) haltende Sperre (40) einfällt.
  18. 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Verschlusses (6) eine Führungsschale (42) kippbar gelagert ist, die in der horizontalen Endlage des Fördergefäßes (17) an dessen unteren Scheitel anschließt und die Patrone (8) bei ihrer Beschleunigung durch den Ansetzer (33) über den Verschluß (6) in das Waffenlager (5) führt.
  19. 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (12) für die Fördereinrichtung (10) und der Verschluß (6) der Waffe (4) mittels Endschalter und/oder Sensoren so verblockt sind, daß
    1. a) eine Aufwärtsbewegung des Fördergefäßes (17) nur bei offenem Verschluß (6) und leerem Waffenlager (5) möglich ist,
    2. b) der Verschluß (6) erst geschlossen bzw. die Waffe (4) erst abgefeuert werden kann, wenn sich das Fördergefäß (17) in seiner unteren Endlage und die schwenkbare Führungsbahn (23) in ihrer vom Verschluß (6) abgerückten Position (23&min;) befindet.






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