| Dokumentenidentifikation |
DE3617063C2 18.01.1990 |
| Titel |
Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen |
| Anmelder |
Hasler GmbH, 8037 Olching, DE |
| Erfinder |
Klouda, Jaroslav, Dipl.-Ing., 8080 Fürstenfeldbruck, DE |
| Vertreter |
von Kirschbaum, A., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 8034 Germering |
| DE-Anmeldedatum |
21.05.1986 |
| DE-Aktenzeichen |
3617063 |
| Offenlegungstag |
10.03.1988 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
B65H 31/24
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| IPC-Nebenklasse |
G07D 1/00
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| Zusammenfassung |
In Weiterentwicklung der Patentanmeldung P 3616784.3 sind Einrichtungen zum Speichern und Ausgeben vorzugsweise von Banknoten mit einer Vielzahl von Aufnahmefächern geschaffen, die alle mittels eines geführten, schraubenflächenförmigen Teils miteinander verbunden eine Einheit bilden. Zur kurzfristigen Trennung der Aufnahmefächer sind vorzugsweise zwei unmittelbar angetriebene, auf stationären Gewindestangen genau positionierbare zylindrische Elemente mit jeweils einer schraubenlinienförmigen Nut in der Außenfläche vorgesehen; ferner ist zumindest immer ein Aufnahmefach, das durch die in der Außenfläche der zylindrischen Elemente ausgebildete, schraubenlinienförmige Nut vorübergehend von den übrigen Aufnahmefächern getrennt ist, immer im Bereich einer Rollen- oder Walzenanordnung angeordnet, mittels welcher die Banknoten ein- oder ausgegeben werden. Bei dem gleichen, zur Verfügung stehenden Raum ist gegenüber Einrichtungen nach P 3616784.3 eine Kapazitätssteigerung hinsichtlich der Anzahl der Aufnahmefächer von etwa 90% erreicht, oder anders ausgedrückt, wenn nur die gleiche Anzahl Aufnahmefächer wie in der Einrichtung nach P 3616784.3 untergebracht werden soll, kann der erforderliche Raumbedarf auf beinahe die Hälfte des bisher benötigten Raumbedarfs verringert werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern und
Ausgeben von dünnen Gegenständen nach Patent DE 36 16 784.
In der DE-OS 33 22 340 ist eine Kopiergeräten nachgeschaltete
Sortiereinrichtung beschrieben, in welcher ein Mechanismus
zum Trennen von Blatt-Aufnahmefächern oder -böden mindestens
zwei Kurvenglieder in Form von Hohlzylinder-Elementen mit
jeweils einer in deren Außenfläche ausgebildeten,
schraubenlinienförmigen Nut aufweist. Diese Kurvenglieder gleiten
jeweils auf einer im Querschnitt quadratischen Antriebswelle
auf- und abwärts. An den einzelnen etwa rechteckigen,
übereinander angeordneten Blatt-Aufnahmeböden sind an beiden
Enden einer Längsseite Zapfen vorgesehen, welche mit den Nuten
der Kurvenglieder zum Drehen der Antriebswelle in Eingriff
kommen und dann zusammen mit dem jeweiligen Aufnahmeboden je
nach Drehrichtung der Wellen und damit der Kurvenglieder
auf- und abwärts bewegt werden. Die einzelnen zu
sortierenden Blätter werden mittels einer Fördereinrichtung
zugeführt, deren Einfürhrollen auf der Seite des Kopiergeräts
ortsfest angeordnet sind, während deren Ausgaberollen
zusammen mit den Kurvengliedern bewegt werden.
Einer der Nachteile dieser bekannten Sortiereinrichtung ist
darin zu sehen, daß die Zapfen der einzelnen Aufnahmeböden
jeweils in die Nute der sich auf- und abwärts bewegenden
Kurvenglieder aufgenommen werden müssen. Ferner sind die
einzelnen Aufnahmeböden im Bereich der Längsseite, an deren
beiden äußeren Enden die Zapfen angebracht sind, schräg
aufwärts abgewinkelt, während an der gegenüberliegenden
Längsseite Abstandshalter vorgesehen sind. Hierdurch sind die
einzelnen Aufnahmeböden in einem vorbestimmten Abstand
voneinander angeordnet, damit auf den Böden eine größere Anzahl
Blätter abgelegt werden kann.
Aufgrund der Abwinkelung sowie der Abstandshalter an den
beiden Längsseiten der Aufnahmeböden ist schon bei einer
verhältnismäßig geringen Anzahl von 10 bis 20 Aufnahmeböden der
erforderliche Platzbedarf beachtlich. Ferner müssen die auf
den einzelnen Böden abgelegten Blattstapel nach Beendigung
eines Sortiervorgangs jedesmal von Hand entnommen werden.
Ferner ist aus der US-PS 38 48 868 eine Sortiereinrichtung
bekannt, in welcher zum einseitigen Anheben von
Aufnahmefächern oder -böden ein Mechanismus vorgesehen ist, der eine
vertikal ausgerichtete Welle aufweist, in deren Außenumfang
eine schraubenlinienförmige und eine vertikal verlaufende
Nut ausgebildet sind. Um einen Teil de Welle ist ein
Hohlzylinderteil angeordnet, das einen Bolzen trägt, der in die
schraubenlinienförmige Nut so aufgenommen ist, daß sich der
Hohlzylinderteil nicht dreht, wenn sich die Welle dreht. Bei
jeder Umdrehung der Welle wird jedoch der Hohlzylinderteil
nach oben oder unten weitergeschaltet. Ein Mitnehmerabschnitt weist im wesentlichen ein konisch
zulaufendes Teil mit einer schraubenlinienfömigen Nut auf.
Der Mitnehmerabschnitt ist über ein Lager an dem
Hohlzylinderteil in der Weise angebracht, daß der Hohlzylinderteil
und der Mitnehmerteil in vertikaler Richtung zueinander
fixiert sind, sich jedoch relativ zueinander drehen können. In
die lineare Nut der Welle ist ein weiterer Bolzen
aufgenommen, so daß sich das konisch zulaufende Teil zusammen mit
der Welle drehen kann und noch dazu das konisch zulaufende
Teil mit dem Hohlwellenteil, welches sich nicht dreht, auf-
und abwärts weitergeschaltet werden kann. In einer in dem
konisch zulaufenden Teil ausgebildeten,
schraubenlinienförmigen Nut ist jeweils ein Mitnehmerteil aufgenommen, das
von jedem der einzelnen Ablagefächer oder -böden vorsteht.
Hierbei sind die in verhältnismäßig geringem Abstand
übereinander angeordneten Ablagefächer oder -böden an Zapfen
schwenkbar so gehaltert, daß sie um einen Winkel von etwa
15° jeweils verschwenkt werden können, wenn ein Blatt Papier
in einem bestimmten Ablagefach abgelegt werden soll.
Unter Vermeidung der aufgezeigten Nachteile des Standes der
Technik und in Weiterentwicklung des Patents DE 36 16 784
ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Speichern
und Ausgeben von dünnen Gegenständen, vorzugsweise in Form
von blattförmigem Material, wie Banknoten, zu schaffen, in
welcher unter Inanspruchnahme eines ausgesprochen geringen
Raumbedarfs eine noch größere Anzahl dünner Gegenstände, wie
beispielsweise Banknoten, einzeln abgelegt und
erforderlichenfalls jederzeit auch wieder zuverlässig einzeln
ausgegeben werden kann.
Diese Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum Speichern und
Ausgeben von dünnen Gegenständen durch die Merkmale im
kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfidnugen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
In Weiterentwicklung des Patents DE 36 16 784 sind gemäß der
Erfindung zur Trennung jeweils einiger der Aufnahmefächer
vorzugsweise zwei unmittelbar angetriebene
Hohlzylinder-Elemente vorgesehen, die jeweils auf stationären, in dem
Gehäuse der Vorrichtung stationär befestigten Gewindestangen so
genau positionierbar sind, daß zumindest immer ein
Aufnahmefach, das durch die in der Außenfläche der
Hohlzylinder-Elemente ausgebildete, schraubenlinienförmige Nut vorübergehend
von den übrigen Aufnahmefächern getrennt ist, immer im
Bereich einer Rollen- oder Walzenanordnung angeordnet ist,
mittels welcher dünne, blattförmige Gegenstände, vorzugsweise
Banknoten, ein- oder ausgegeben werden.
Da die unmittelbar angetriebenen Hohlzylinder-Elemente auf
den stationären, fest angebrachten Gewindestangen auf- und
abwärts bewegt werden, kann bei der erfindungsgemäßen
Weiterentwicklung der Raum in dem Gehäuse, in welchem die
erfindungsgemäße Vorrichtung untergebracht ist, im Vergleich zu
der im Patent DE 36 16 784 beschriebenen Vorrichtung noch
erheblich besser ausgenutzt werden, da im wesentlichen über
der gesamten Höhe des Gehäuses, welche etwa der Länge der
stationären Gewindestange entspricht, übereinander
angeordnete Aufnahmefächer vorzugsweise in Form von dünnen,
flächenhaften Fachtrennern untergebracht werden können.
Durch die erfindungsgemäße Weiterentwicklung ist somit im
Vergleich zu der Vorrichtung nach dem Patent DE 36 16 784
bei dem gleichen, zur Verfügung stehenden Raum eine
Kapazitätssteigerung hinsichtlich der Anzahl der Aufnahmefächer in
der Größenordnung von etwa 90% erreicht, oder anders
ausgedrückt, wenn nur die gleiche, geringere Anzahl
Aufnahmefächer wie in der Vorrichtung nach Patetn DE 36 16 784
untergebracht werden soll, kann der erforderliche Raumbedarf auf
beinahe die Hälfte des Raumbedarfs verringert werden,
welcher bei der Vorrichtung nah dem Patent DE 36 16 784
erforderlich war und zur Verfügung stehen mußte.
Damit, wie vorstehend bereits erwähnt, eine in ihrer
Drehrichtung steuerbare Rollen- oder Walzenanordnung zum
Eingeben und erforderlichenfalls auch Ausgeben von Gegenständen
immer auf gleicher Höhe etwa im mittleren Bereich der
Hohlzylinder-Elemente angeordnet ist, ist die Rollen- oder
Walzenanordnung über entsprechend ausgebildete
Verbindungsglieder mit vorzugsweise zwei antreibbaren Gewindestangen
verbunden, deren Drehrichtung so gesteuert wird, daß immer die
richtige Lagebeziehung zwischen der Rollen- oder
Walzenanordnung und den Hohlzylinder-Elementen gegeben ist.
Um in den einzelnen Aufnahmefächern abgelegte Gegenstände,
vorzugsweise Banknoten, auch immer zuverlässig wieder
abgeben zu können, ist gemäß der Efindung noch eine zweite
Rollen- oder Walzenanordnung vorgesehen, welche auf der der
ersten Rollen- oder Walzenanordnung abgewandten Seite der
Aufnahmefächer angeordnet ist und über ein entsprechendes
Verbindungsteil mit vorzugsweise zwei weiteren, antreibbaren
Gewindestangen in Verbindung steht; bei deren Drehung wird
die Rollenanordnung dann so bewegt, daß sie zum Ausgeben
eines in einem Fach abgelegten und auszugebenden
Gegenstandes etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente an
diesem Gegenstand in Anlage gebracht wird und dann aufgrund
der Reibung zwischen der Rollenanordnung und dem abgelegten
Gegenstand, beispielsweise einer Banknote, bei einer
entsprechenden Drehung der Rollenanordung aus der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgetragen wird.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung werden
die Hohlzylinder-Elemente jeweils mittels drehbarer,
mindestens einmal in axialer Richtung geschlitzter Rohre
angetrieben, welche koaxial zu der jeweiligen, im Gehäuse
fixierten Gewindestange und konzentrisch in einer Axialbohrung
der Hohlzylinder-Elemente angeordnet sind. Der Antrieb der
Hohlzylinder-Elemente und damit deren Auf- oder
Abwärtsbewegung auf den stationär befestigten Gewindestangen erfolgt
dadurch, daß zumindest im oberen und unteren Bereich der
Hohlzylinder-Elemente als Mitnehmer Ansätze augebildet
sind, welche durch den mindestens einen axial verlaufenden
Schlitz in der geschlitzten Hohlwelle in radialer Richtung
in die Axialbohrung des jeweiligen Hohlzylinder-Elements
vorstehen, und die an ihrem freien Ende vorzugsweise mit
kurzen Buchsen starr verbunden sind, deren Außendurchmesser
jeweils etwa dem Innendurchmesser der geschlitzten
Hohlwellen entsprechen und in deren Inneren ein Innengewinde
ausgebildet ist, das mit dem Außengewinde der jeweiligen
Gewindestange in kämmendem Eingriff steht.
Das bedeutet, sobald das geschlitzte Rohr durch einen
äußeren Antrieb in Drehung versetzt wird, wird diese
Drehbewegung über die radial verlaufenden Ansätze an das drehbare,
Hohlzylinder-Element übertragen, welches dann entsprechend
der Drehrichtung über die mit ihm starr verbundenen, im
Inneren der geschlitzten Hohlwelle angeordneten Buchsen bei
jeder Umdrehung um eine Ganghöhe auf der feststehenden
Gewindestange aufwärts- oder abwärts bewegt wird.
Bei der Aufwärts- oder Abwärtsbewegung der Hohlzylinder-
Elemente wird dann bei jeder Umdrehung über das
fortlaufende, schraubenflächig ausgebildete Teil auf der einen
Seite der Hohlzylinder-Elemente ein neues Aufnahmefach in
den Bereich der Hohlzylinder-Elemente gebracht und auf der
anderen Seite ein anderes Aufnahmefach dem dort befindlichen
Fachstapel hinzugefügt.
Wenn gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung die erste
Rollen- oder Walzenanordnung nur zum Eingeben und Speichern
von blattförmigem Material verwendet wird, muß zum Ausgeben
des blattförmigen Materials außer der bereits erwähnten
zweiten Rollen- oder Walzenanordnung noch mindestens eine
dritte Rollen- oder Walzenanordnung vorgesehen werden,
welche bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform in der Höhe
bezüglich der ersten Rollenanordnung auf der
gegenüberliegenden Seite des Gehäuses versetzt angeordnet ist und
zusammen mit der ersten Rollenanordnung auf- oder abwärts bewegt
wird.
Ferner ist mit der dritten Rollenanordnung ein Anschlag
verbunden, welcher zusammen mit der Anordnung verschiebbar ist.
Durch das Vorsehen dieses Anschlags ist erreicht, daß ein
gerade eingegebener und zur Ablage bestimmter Gegenstand
entsprechend ausgerichtet lagerichtig abgelegt wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten
Ausführungsformen unter Bezugsnahme auf die anliegenden
Zeichnungen im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, teilweise aufgeschnittene
Vorderansicht einer bevorzugten
Ausführungsform einer in einem etwa kubischen Gehäuse
untegebrachten Vorrichtung gemäß der
Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht durch die in
Fig. 1 dargestellte Vorrichtung während einer
Eingabe eines blattförmigen Gegenstandes;
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung
während einer Ausgabe eines blattförmigen
Gegenstandes;
Fig. 4 schematisch eine Seitenansicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung mit gesonderten
Rollen- oder Walzenanordnungen zum Eingeben
und Ausgeben von blattförmigen Gegenständen,
und
Fig. 5 eine vergrößerte, perspektivische Darstellung
eines drehbaren, unmittelbar antreibbaren
Hohlzylinder-Elements, in dessen Außenfläche
eine schraubenlinienförmige Nut ausgebildet
ist.
In Fig. 1 bis 3 sind schematisch eine teilweise
aufgeschnittene Vorderansicht bzw. Seitenansichten eines etwa kubischen
Gehäuses 50&min; dargestellt, in welchem die erfindungsgemäße
Vorrichtung untergebracht ist.
Wie im einzelnen in Fig. 5 dargestellt, ist in der
Außenfläche eines Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; eine
schraubenlinienförmige Nut 31 ausgebildet. Das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; weist
ferner zur Aufnahme einer in axialer Richtung geschlitzten
Hohlwelle 32&min;&min; eine konzentrische Bohrung 35&min;&min; auf. Im Inneren
der geschlitzten Hohlwelle 32&min;&min; ist koaxial jeweils eine
Stange 33&min;&min; mit Außengewinde 33&min;&min;&min; angeordnet, die stationär
in dem Gehäuse 50&min; gehaltert ist.
Ferner weist das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; vorzugsweise im
oberen und unteren Bereich als Mitnehmer jeweils einen
Ansatz 34&min;&min; auf, welcher durch den axial verlaufenden Schlitz
32&min;&min;&min; der Hohlwelle 32&min;&min; in radialer Richtung in die
konzentrische Bohrung 35&min;&min; vorsteht. An den freien Enden dieser
Ansätze 34&min;&min; sind vorzugsweise kleine Buchsen 36&min;&min; angebracht,
deren Höhe (in axialer Richtung) mindestens der Höhe eines
Gewindeganges des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min;
entspricht. Der Außendurchmesser der zylindrischen Buchsen
entspricht etwa dem Innendurchmesser der geschlitzten Hohlwelle
32&min;&min;. Im Inneren der Buchse 36&min;&min; ist jeweils ein Innengewinde
ausgebildet, das mit dem Außengewinde 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min; in
kämmendem Eingriff steht.
Wenn bei der vorstehend beschriebenen und in Fig. 5
dargestellten Ausführungsform die geschlitzte Hohlwelle 32&min;&min;
angetrieben und damit gedreht wird, was in Fig. 1 durch oberhalb
des Rohrs 32&min;&min; dargestellte Drehrichtungspfeile angedeutet
ist, wird die Drehbewegung der Hohlwelle 32&min;&min; über den oder
die Ansätze 34&min;&min; an das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; übertragen
und dieses dadurch in Drehung versetzt. Bei jeder Umdrehung
der Hohlwelle 32&min;&min; bewegt sich dann das Hohlzylinder-Element
30&min;&min; in Abhängigkeit von der Drehrichtung jeweils um
eine Ganghöhe des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min; aufwärts
oder abwärts.
In Fig. 1 sind obehalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; eine
Anzahl leerer Aufnahmefächer dargestellt, während
unterhalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; entsprechende, mit je
einem blattförmigen Gegenstand 70, beispielsweise einer
Banknote, gefüllte Aufnahmefächer wiedergegeben sind.
Die Anzahl Aufnahmefächer sind durch Fachtrenner 20&min;&min;&min;
gebildet, die durch ein fortlaufendes, nur schematisch
dargestelltes, schraubenflächig ausgebildetes Teil 10&min;&min;miteinander verbunden sind. Das schraubenflächig ausgebildete Teil 10&min;&min;
weist eine der Anzahl der Aufnahmefächer
entsprechende Anzahl Windungsflächen auf, wobei jeweils ein Fachtrenner
20&min;&min;&min; in Form beispielsweise einer dünnen, rechteckigen
Lamelle jeweils an einer Windungsfläche des schraubenflächig
ausgebildeten Teils 10&min;&min; angebracht ist.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind jeweils
zwei Windungsflächen des schraubenflächig ausgebildeten
Teils 10&min;&min; in der schraubenlinienförmigen Nut 31 aufgenommen,
welche in der Außenfläche der Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min;
ausgebildet ist. Hierdurch werden, wie aus Fig. 1 deutlich zu
ersehen ist, die mit jeweils einer Windungsfläche des
schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min; verbundenen
Fachtrenner 20&min;&min;&min; voneinander getrennt, während oberhalb und
unterhalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; die einzelnen
Windungsflächen des schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min;
und damit auch die an jeder einzelnen Windungsfläche
angebrachten Fachtrenner 20&min;&min;&min; unmittelbar aufeinander aufliegen.
In Fig. 1 ist auf Höhe des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min;
schematisch eine erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min;
dargestellt, welche über ein schematisch dargestelltes
Verbindungsteil 601&min; mit einer Gewindestange 602&min; in Verbindung
steht, welche mittels eines nicht näher dargestellten
Antriebs gedreht wird, was durch oberhalb der Gewindestange
602&min; wiedergegebenen Drehrichtungspfeile angedeutet ist.
Das Außengewinde der Gewindestange 602&min; weist vorzugsweise
dieselbe Ganghöhe wie das Außengewinde 33&min;&min;&min; der stationär im Gehäuse 50&min; befestigten
Gewindestange 33&min;&min; auf. Die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min;
ist an dem in Fig. 1 nicht dargestellten anderen Ende
vorzugsweise über ein dem Verbindungsteil 601&min; entsprechendes
Teil mit einer der Gewindestange 602&min; entsprechenden
Gewindestange verbunden.
Ferner sind, wie schematisch in Fig. 2 und 3 dargestellt ist,
beispielsweise die unteren Rollen oder Walzen der ersten Rollen- oder Walzenanordnung
60&min; über ein Verbindungselement 604&min; mit den oberen Rollen
oder Walzen der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; verbunden, wobei das
Verbindungselement 604&min; über eine Anzahl Umlenkrollen 603&min; geführt
ist. Mit Hilfe einer entsprechneden Steuerung des Antriebs
der Gewindestangen 602&min; und des Antriebs der geschlitzten
Hohlwellen 32&min;&min; kann dann die erste Rollen- oder Walzenanordnung
60&min; immer analog der Bewegung der Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min;
so gesteuert werden, daß sie 60&min; sich immer
auf Höhe und etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-
Elemente 30&min;&min; befindet.
Wenn dann, wie aus Fig. 2 zu ersehen, die erste Rollen- oder
Walzenanordnung 60&min; in der entsprechenden Richtung gedreht
wird, kann ein blattförmiger Gegenstand 70, beispielsweise eine
Banknote, in das im Bereich des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min;
befindliche und von den übrigen Aufnahmefächern kurzzeitig
getrennte Aufnahmefach abgelegt werden, wie durch den in
Fig. 2 rechts neben der erten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; dargestellten,
nach links weisenden Pfeil angedeutet ist. Damit jeder
abgelegte Gegenstand entsprechend ausgerichtet in jedem
Aufnahmefach abgelegt wird, sind auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min;
gegenüberliegenden Seite der Aufnahmefächer in dem Gehäuse 50&min;
eine Anzahl Anschlagstangen 51&min; vorgesehen; durch die
Anschlagstangen 51&min; sind gleichzeitig auch noch die Anzahl
übereinander angeordneter Fachtrenner 20&min;&min;&min; geführt.
In Fig. 1 bis 3 ist schematisch noch eine zweite Rollen- oder
Walzenanordnung 61&min; dargestellt, welche über ein ebenfalls
schematisch wiedergegebenes Verbindungsteil 610&min; mit einer
zweiten, drehbaren Gewindestange 615&min;&min; in Verbindung steht.
Ein verhältnismäßig steifes endloses Verbindungsglied 614&min;
ist über die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;, über
Umlenkrollen 611&min; und 612&min; und eine in Fig. 1 im linken Gehäuseteil
dargestellte Gegenrolle 613&min; geführt. Die Gegenrolle 613&min;
ist über ein Verbindungsteil 614&min;&min; mit einer
weiteren, drehbaren Gewindestange 615&min; verbunden. In Fig. 1
und 2 ist der Antrieb derr Gewindestangen 615&min; und 615&min;&min; nicht
näher dargestellt; lediglich die Drehbewegung ist durch über
der Gewindestange 615&min; wiedergegebene Drehrichtungspfeile
angedeutet.
Wenn nunmehr, wie in Fig. 3 durch den neben der ersten Rollen- oder
Walzenanordnung 60&min; dargestellten, nach rechts weisenden Pfeil
angedeutet ist, ein abgelegter Gegenstand 70 ausgegeben werden
soll, wird die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; über die in der
entsprechenden Drehrichtung angetriebenen Gewindestangen 615&min; und
615&min;&min; nach unten bewegt, was durch einen links neben dem
Gehäuse 50&min; angeordneten, nach unten weisenden Pfeil angezeigt
ist. Hierbei wird die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; soweit nach unten
bewegt, bis sie mi dem in dem darunterliegenden Aufnahmefach
abgelegten Gegenstand 70 in Anlage kommt. Durch eine
entsprechende Steuerung ist sichergestellt, daß sich auch die erste
Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; beispielsweise in der in Fig. 3
dargestellten Lage genau auf Höhe des Aufnahmmefachs befindet, aus
welchem ein Gegenstand 70 ausgetragen werden soll. Sobald die
Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 61&min; die vorstehend
beschriebenen Stellungen erreicht haben, werden sie in einer
solchen Richtung in Drehung versetzt, daß der in dem
zugeordneten Aufnahmefach abgelegte Gegenstand 70 in der durch
den nach rechts weisenden Pfeil angezeigten Richtung
beispielsweise in eine nicht näher dargestellte Ablage
ausgetragen wird.
Wenn noch weitere Gegenstände 70 ausgegeben werden sollen,
wird jeweils die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; zu dem nächsten Fach
soweit nach unten bewegt, bis sie ebenfalls wieder mit dem
dort abgelegten Gegenstand 70 in Anlage kommt. Da analog zu der
Abwärtsbewegung der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; auch die erste Rollen- oder
Walzenanordnung 60&min; in eine entsprechende Stellung in Gegenüberlage
des Aufnahmefachs gebracht worden ist, aus welchem der
nächste Gegenstand 70 ausgetragen werden soll, können die beiden
Rollenanordnungen 60&min; und 61&min; in der entsprechenden Richtung
in Drehung versetzt werden, so daß der nächste Gegenstand 70ausgetragen wird.
Falls zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; zum Ausgeben eines
Gegenstandes 70 auf diesem nicht anliegt, und damit bei einer
Drehbewegung der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; keine Reibverbindung zwischen
ihr und dem Gegenstand zustande kommen kann, kann eine
Nachjustierung beispielsweise in der Weise vorgenommen
werden, daß die geschlitzte Hohlwelle 32&min;&min; festgehalten wird
und lediglich die Gewindestange 615&min; eine gewisse
Drehbewegung ausführt, welche so bemessen ist, daß nunmehr die zweite
Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; tatsächlich auf dem auszugebenden
Gegenstand 70 aufliegt. Andererseits könnte auch die Hohlwelle 32&min;&min;
in einer solchen Richtung gedreht werden, daß dadurch das
Hohlzylinder-Element 30&min;&min; in Richtung zur zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;
soweit angehoben wird, daß es an dem auszutragenden
Gegenstand 70 anliegt und dieser ausgetragen werden kann, sobald die
beiden Rollenanordnungen 60&min; und 61&min; in der entsprechenden
Drehrichtung angetrieben werden.
Wenn jedoch beispielsweise anschließend an eine Ausgabe
eines Gegenstandes 70 ein neuer Gegenstand 70 in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung abgelegt werden soll, wird die zweite Rollen- oder
Walzenanordnung 61&min; durch einen entsprechend gesteuerten Antrieb der
Gewindestangen 615&min; und 615&min;&min; ein Stück nach oben bewegt, was
in Fig. 2 durch den links neben dem Gehäuse 50&min;
wiedergegebenen, nach oben weisenden Pfeil angedeutet ist. Durch diese
Aufwärtsbewegung der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;, die etwa einer
Ganghöhe des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Gewindestangen 33&min;&min; entspricht,
ist sichergestellt, daß ein Gegenstand 70 ungehindert
eingegeben und an den Anschlagstangen 51&min; dementsprechend
ausgerichtet abgelegt wird.
In Fig. 4 ist noch eine weitere bevorzugte Auführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Hier ist
außer den beiden Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 61&min; noch eine
dritte Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; vorgesehen, welche
auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; gegenüberliegenden Seite
des Gehäuses 50&min; angeordnet ist, und mittels welcher
Gegenstände 70 ausgegeben werden.
Um zu verhindern, daß ein mittels der ersten Rollen- ode Walzenanordnung 60&min;
eingegebener Gegenstand 70 auf der gegenüberliegenden Seite des
Gehäuses 50&min; durch die dritte Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; sofort wieder
ausgegeben wird, ist letztere (62&min;) etwas höher angeordnet
als die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;. Gleichzeitig ist bei der
dritten Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; ein mit ihr verschiebbarer Anschlag
620&min; vorgesehen. An dem Anschlag 620&min; werden durch die erste
Rollen- oder Walzenannordnung 60&min; eingebrachte Gegenstände 70 ausgerichtet.
Die beiden Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 62&min; werden
synchron jeweils so bewegt, daß zwischen ihnen immer die in
Fig. 4 schematisch dargestellte Höhenversetzung erhalten
bleibt.
Wenn bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ein abgelegter
Gegenstand 70 ausgetragen werden soll, wird vorzugsweise das
letzte Aufnahmefach, in welchem ein Gegenstand 70 abgelegt
ist, durch eine ensprechende Drehung der
Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min; soweit angehoben, daß es mit der zweiten Rollen- oder
Walzenanordnung 61&min; in Anlage kommt und durch diese in
Zusammenwirkung mit der dritten Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; ausgetragen wird.
|
| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen
Gegenständen, mit einer Vielzahl von voneinander trennbaren
Aufnahmefächern, zu deren Trennung drehbare
Hohlzylinder-Elemente mit jeweils einer schraubenlinienförmigen Nut in einer
der Mantelflächen vorgesehen sind, und mit einer in einem
Gehäuse ortsfest angeordneten Öffnung, nach Patent 36 16 784,
dadurch gekennzeichnet, daß
für die Gegenstände (70) aus blattförmigem Material, wie
z. B. Banknoten, die Aufnahmefächer übereinander angeordnet
und zu ihrer Trennung mindestens zwei Hohlzylinder-Elemente
(30&min;&min;) vorhanden sind,
die mindestens zwei Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) axial
verschieblich auf jeweils einer drehbar angetriebenen, mit
mindestens einem Längsschlitz (32&min;&min;&min;) versehenen Hohlwelle (32&min;&min;)
angeordnet sind,
die Hohlwellen (32&min;&min;) drehbar auf jeweils einer konzentrisch
verluafenden Stange (33&min;&min;) mit Außengewinde (33&min;&min;&min;) angeordnet
sind, die (33&min;&min;) stationär im Gehäuse (50&min;) befestigt ist,
die Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) jeweils durch die
Längsschlitze (32&min;&min;&min;) der Hohlwellen (32&min;&min;) ragende Mitnehmer (34&min;&min;)
aufweisen, die mit den Außengewinden (33&min;&min;&min;) der Stangen
(33&min;&min;) kämmen und dadurch bei Drehung der Hohlwellen (32&min;&min;) um
die Stangen (33&min;&min;) die Höhenverstellung der
Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) bewirken,
die Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) in der in ihrer äußeren
Mantelfläche verlaufenden Nut (31) von jeweils einem
schraubenflächig ausgebildeten Teil (10&min;&min;), welches eine der Vielzahl
der Aufnahmefächer entsprechende Anzahl von Windungsflächen
aufweist, geführt aufgenommen sind,
die einzelnen, einander entsprechenden Windungsflächen der
Teile (10&min;&min;) vorzugsweise an gegenüberliegenden Seiten
jeweils eines dünnen, etwa rechteckigen, Aufnahmefächer
begrenzende Fachtrenners (20&min;&min;&min;) so angebracht sind, daß
jeweils einige der Fachtrenner (20&min;&min;&min;) bei einer Drehung und
Höhenverschiebung der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) durch die
in deren äußeren Mantelflächen ausgebildeten Nuten (31)
trennbar sind,
an der der Öffnung zugewandten Seite der Aufnahmeflächer eine
erste Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) vorgesehen ist, die
mit vorzugsweise zwei angetriebenen Gewindestangen (602&min;)
verbunden und bei deren (602&min;) Drehung auf diesen (602&min;) so
längsverschieblich ist, daß sie (60&min;) sich immer auf einer
Höhe etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente
(30&min;&min;) und innerhalb der ortsfesten Öffnung befindet,
an der der Öffnung abgewandten Seite der Aufnahmefächer eine
zweite, in entsprechend bemessenen Ausnehmungen der
Fachtrenner (20&min;&min;&min;) untergebrachte Rollen- und Walzenanordnung
(61&min;) vorgesehen ist, die mit vorzugsweise zwei weiteren
angetriebenen Gewindestangen (615&min;, 615&min;&min;) verbunden und bei deren
(615&min;, 615&min;&min;) Drehung auf diesen (615&min;, 615&min;&min;) so längsverschieblich ist,
daß sie (61&min;) zum Ausgeben eines Gegenstandes (70) etwa im
mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) mit dem
auf dem dort befindlichen Fachtrenner (20&min;&min;&min;) abgelegten
Gegenstand (70) in Anlage bringbar ist, und
die Drehrichtung der Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;, 61&min;)
beim Ausgeben der Gegenstände (70) der Drehrichtung beim
Einbringen der Gegenstände (70) entgegengesetzt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß im oberen und unteren Bereich der
Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) als Mitnehmer jeweils in radialer
Richtung von diesen (30&min;&min;) vorstehende, etwa der
Schlitzbreite der axial geschlitzten Hohlwellen (32&min;&min;) entsprechende
Ansätze (34&min;&min;) mit jeweils daran angebrachten, kurzen
Zylinderbuchsen (36&min;&min;) ausgebildet sind, deren Außendurchmesser etwa
dem Innendurchmesser der geschlitzten Hohlwellen (32&min;&min;)
entspricht und in deren innerer Mantelfläche ein mit dem
Außengewinde (33&min;&min;&min;) der jeweiligen Gewindestange (33&min;&min;) kämmendes
Innengewinde ausgebildet ist.
- 3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Rollen-
oder Walzenanordnung (60&min;) nur zum Einbringen und Speichern
von blattförmigem Material (70) vorgesehen ist, während zum
Ausgeben des blattförmigen Materials (70) außer der zweiten
Rollen- oder Walzenanordnung (61&min;) noch mindestens eine
dritte entsprechend angetriebene Rollen- oder
Walzenanordnung (62&min;) vorgesehen ist, die in der Höhe versetzt auf der
der ersten Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;)
gegenüberliegenden Seite des Gehäuses (50&min;) angeordnet und zusammen mit
der ersten Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) auf- und
abwärts bewegbar ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mit der dritten Rollen- oder
Walzenanordnung (62&min;) ein zusammen mit dieser (62&min;) verschiebbarer
Anschlag (620&min;) verbunden ist.
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