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Dokumentenidentifikation DE3617063C2 18.01.1990
Titel Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen
Anmelder Hasler GmbH, 8037 Olching, DE
Erfinder Klouda, Jaroslav, Dipl.-Ing., 8080 Fürstenfeldbruck, DE
Vertreter von Kirschbaum, A., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 8034 Germering
DE-Anmeldedatum 21.05.1986
DE-Aktenzeichen 3617063
Offenlegungstag 10.03.1988
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse B65H 31/24
IPC-Nebenklasse G07D 1/00   
Zusammenfassung In Weiterentwicklung der Patentanmeldung P 3616784.3 sind Einrichtungen zum Speichern und Ausgeben vorzugsweise von Banknoten mit einer Vielzahl von Aufnahmefächern geschaffen, die alle mittels eines geführten, schraubenflächenförmigen Teils miteinander verbunden eine Einheit bilden. Zur kurzfristigen Trennung der Aufnahmefächer sind vorzugsweise zwei unmittelbar angetriebene, auf stationären Gewindestangen genau positionierbare zylindrische Elemente mit jeweils einer schraubenlinienförmigen Nut in der Außenfläche vorgesehen; ferner ist zumindest immer ein Aufnahmefach, das durch die in der Außenfläche der zylindrischen Elemente ausgebildete, schraubenlinienförmige Nut vorübergehend von den übrigen Aufnahmefächern getrennt ist, immer im Bereich einer Rollen- oder Walzenanordnung angeordnet, mittels welcher die Banknoten ein- oder ausgegeben werden. Bei dem gleichen, zur Verfügung stehenden Raum ist gegenüber Einrichtungen nach P 3616784.3 eine Kapazitätssteigerung hinsichtlich der Anzahl der Aufnahmefächer von etwa 90% erreicht, oder anders ausgedrückt, wenn nur die gleiche Anzahl Aufnahmefächer wie in der Einrichtung nach P 3616784.3 untergebracht werden soll, kann der erforderliche Raumbedarf auf beinahe die Hälfte des bisher benötigten Raumbedarfs verringert werden.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen nach Patent DE 36 16 784.

In der DE-OS 33 22 340 ist eine Kopiergeräten nachgeschaltete Sortiereinrichtung beschrieben, in welcher ein Mechanismus zum Trennen von Blatt-Aufnahmefächern oder -böden mindestens zwei Kurvenglieder in Form von Hohlzylinder-Elementen mit jeweils einer in deren Außenfläche ausgebildeten, schraubenlinienförmigen Nut aufweist. Diese Kurvenglieder gleiten jeweils auf einer im Querschnitt quadratischen Antriebswelle auf- und abwärts. An den einzelnen etwa rechteckigen, übereinander angeordneten Blatt-Aufnahmeböden sind an beiden Enden einer Längsseite Zapfen vorgesehen, welche mit den Nuten der Kurvenglieder zum Drehen der Antriebswelle in Eingriff kommen und dann zusammen mit dem jeweiligen Aufnahmeboden je nach Drehrichtung der Wellen und damit der Kurvenglieder auf- und abwärts bewegt werden. Die einzelnen zu sortierenden Blätter werden mittels einer Fördereinrichtung zugeführt, deren Einfürhrollen auf der Seite des Kopiergeräts ortsfest angeordnet sind, während deren Ausgaberollen zusammen mit den Kurvengliedern bewegt werden.

Einer der Nachteile dieser bekannten Sortiereinrichtung ist darin zu sehen, daß die Zapfen der einzelnen Aufnahmeböden jeweils in die Nute der sich auf- und abwärts bewegenden Kurvenglieder aufgenommen werden müssen. Ferner sind die einzelnen Aufnahmeböden im Bereich der Längsseite, an deren beiden äußeren Enden die Zapfen angebracht sind, schräg aufwärts abgewinkelt, während an der gegenüberliegenden Längsseite Abstandshalter vorgesehen sind. Hierdurch sind die einzelnen Aufnahmeböden in einem vorbestimmten Abstand voneinander angeordnet, damit auf den Böden eine größere Anzahl Blätter abgelegt werden kann.

Aufgrund der Abwinkelung sowie der Abstandshalter an den beiden Längsseiten der Aufnahmeböden ist schon bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von 10 bis 20 Aufnahmeböden der erforderliche Platzbedarf beachtlich. Ferner müssen die auf den einzelnen Böden abgelegten Blattstapel nach Beendigung eines Sortiervorgangs jedesmal von Hand entnommen werden.

Ferner ist aus der US-PS 38 48 868 eine Sortiereinrichtung bekannt, in welcher zum einseitigen Anheben von Aufnahmefächern oder -böden ein Mechanismus vorgesehen ist, der eine vertikal ausgerichtete Welle aufweist, in deren Außenumfang eine schraubenlinienförmige und eine vertikal verlaufende Nut ausgebildet sind. Um einen Teil de Welle ist ein Hohlzylinderteil angeordnet, das einen Bolzen trägt, der in die schraubenlinienförmige Nut so aufgenommen ist, daß sich der Hohlzylinderteil nicht dreht, wenn sich die Welle dreht. Bei jeder Umdrehung der Welle wird jedoch der Hohlzylinderteil nach oben oder unten weitergeschaltet. Ein Mitnehmerabschnitt weist im wesentlichen ein konisch zulaufendes Teil mit einer schraubenlinienfömigen Nut auf. Der Mitnehmerabschnitt ist über ein Lager an dem Hohlzylinderteil in der Weise angebracht, daß der Hohlzylinderteil und der Mitnehmerteil in vertikaler Richtung zueinander fixiert sind, sich jedoch relativ zueinander drehen können. In die lineare Nut der Welle ist ein weiterer Bolzen aufgenommen, so daß sich das konisch zulaufende Teil zusammen mit der Welle drehen kann und noch dazu das konisch zulaufende Teil mit dem Hohlwellenteil, welches sich nicht dreht, auf- und abwärts weitergeschaltet werden kann. In einer in dem konisch zulaufenden Teil ausgebildeten, schraubenlinienförmigen Nut ist jeweils ein Mitnehmerteil aufgenommen, das von jedem der einzelnen Ablagefächer oder -böden vorsteht. Hierbei sind die in verhältnismäßig geringem Abstand übereinander angeordneten Ablagefächer oder -böden an Zapfen schwenkbar so gehaltert, daß sie um einen Winkel von etwa 15° jeweils verschwenkt werden können, wenn ein Blatt Papier in einem bestimmten Ablagefach abgelegt werden soll.

Unter Vermeidung der aufgezeigten Nachteile des Standes der Technik und in Weiterentwicklung des Patents DE 36 16 784 ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen, vorzugsweise in Form von blattförmigem Material, wie Banknoten, zu schaffen, in welcher unter Inanspruchnahme eines ausgesprochen geringen Raumbedarfs eine noch größere Anzahl dünner Gegenstände, wie beispielsweise Banknoten, einzeln abgelegt und erforderlichenfalls jederzeit auch wieder zuverlässig einzeln ausgegeben werden kann.

Diese Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfidnugen sind Gegenstand der Unteransprüche.

In Weiterentwicklung des Patents DE 36 16 784 sind gemäß der Erfindung zur Trennung jeweils einiger der Aufnahmefächer vorzugsweise zwei unmittelbar angetriebene Hohlzylinder-Elemente vorgesehen, die jeweils auf stationären, in dem Gehäuse der Vorrichtung stationär befestigten Gewindestangen so genau positionierbar sind, daß zumindest immer ein Aufnahmefach, das durch die in der Außenfläche der Hohlzylinder-Elemente ausgebildete, schraubenlinienförmige Nut vorübergehend von den übrigen Aufnahmefächern getrennt ist, immer im Bereich einer Rollen- oder Walzenanordnung angeordnet ist, mittels welcher dünne, blattförmige Gegenstände, vorzugsweise Banknoten, ein- oder ausgegeben werden.

Da die unmittelbar angetriebenen Hohlzylinder-Elemente auf den stationären, fest angebrachten Gewindestangen auf- und abwärts bewegt werden, kann bei der erfindungsgemäßen Weiterentwicklung der Raum in dem Gehäuse, in welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung untergebracht ist, im Vergleich zu der im Patent DE 36 16 784 beschriebenen Vorrichtung noch erheblich besser ausgenutzt werden, da im wesentlichen über der gesamten Höhe des Gehäuses, welche etwa der Länge der stationären Gewindestange entspricht, übereinander angeordnete Aufnahmefächer vorzugsweise in Form von dünnen, flächenhaften Fachtrennern untergebracht werden können.

Durch die erfindungsgemäße Weiterentwicklung ist somit im Vergleich zu der Vorrichtung nach dem Patent DE 36 16 784 bei dem gleichen, zur Verfügung stehenden Raum eine Kapazitätssteigerung hinsichtlich der Anzahl der Aufnahmefächer in der Größenordnung von etwa 90% erreicht, oder anders ausgedrückt, wenn nur die gleiche, geringere Anzahl Aufnahmefächer wie in der Vorrichtung nach Patetn DE 36 16 784 untergebracht werden soll, kann der erforderliche Raumbedarf auf beinahe die Hälfte des Raumbedarfs verringert werden, welcher bei der Vorrichtung nah dem Patent DE 36 16 784 erforderlich war und zur Verfügung stehen mußte.

Damit, wie vorstehend bereits erwähnt, eine in ihrer Drehrichtung steuerbare Rollen- oder Walzenanordnung zum Eingeben und erforderlichenfalls auch Ausgeben von Gegenständen immer auf gleicher Höhe etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente angeordnet ist, ist die Rollen- oder Walzenanordnung über entsprechend ausgebildete Verbindungsglieder mit vorzugsweise zwei antreibbaren Gewindestangen verbunden, deren Drehrichtung so gesteuert wird, daß immer die richtige Lagebeziehung zwischen der Rollen- oder Walzenanordnung und den Hohlzylinder-Elementen gegeben ist.

Um in den einzelnen Aufnahmefächern abgelegte Gegenstände, vorzugsweise Banknoten, auch immer zuverlässig wieder abgeben zu können, ist gemäß der Efindung noch eine zweite Rollen- oder Walzenanordnung vorgesehen, welche auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung abgewandten Seite der Aufnahmefächer angeordnet ist und über ein entsprechendes Verbindungsteil mit vorzugsweise zwei weiteren, antreibbaren Gewindestangen in Verbindung steht; bei deren Drehung wird die Rollenanordnung dann so bewegt, daß sie zum Ausgeben eines in einem Fach abgelegten und auszugebenden Gegenstandes etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente an diesem Gegenstand in Anlage gebracht wird und dann aufgrund der Reibung zwischen der Rollenanordnung und dem abgelegten Gegenstand, beispielsweise einer Banknote, bei einer entsprechenden Drehung der Rollenanordung aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgetragen wird.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung werden die Hohlzylinder-Elemente jeweils mittels drehbarer, mindestens einmal in axialer Richtung geschlitzter Rohre angetrieben, welche koaxial zu der jeweiligen, im Gehäuse fixierten Gewindestange und konzentrisch in einer Axialbohrung der Hohlzylinder-Elemente angeordnet sind. Der Antrieb der Hohlzylinder-Elemente und damit deren Auf- oder Abwärtsbewegung auf den stationär befestigten Gewindestangen erfolgt dadurch, daß zumindest im oberen und unteren Bereich der Hohlzylinder-Elemente als Mitnehmer Ansätze augebildet sind, welche durch den mindestens einen axial verlaufenden Schlitz in der geschlitzten Hohlwelle in radialer Richtung in die Axialbohrung des jeweiligen Hohlzylinder-Elements vorstehen, und die an ihrem freien Ende vorzugsweise mit kurzen Buchsen starr verbunden sind, deren Außendurchmesser jeweils etwa dem Innendurchmesser der geschlitzten Hohlwellen entsprechen und in deren Inneren ein Innengewinde ausgebildet ist, das mit dem Außengewinde der jeweiligen Gewindestange in kämmendem Eingriff steht.

Das bedeutet, sobald das geschlitzte Rohr durch einen äußeren Antrieb in Drehung versetzt wird, wird diese Drehbewegung über die radial verlaufenden Ansätze an das drehbare, Hohlzylinder-Element übertragen, welches dann entsprechend der Drehrichtung über die mit ihm starr verbundenen, im Inneren der geschlitzten Hohlwelle angeordneten Buchsen bei jeder Umdrehung um eine Ganghöhe auf der feststehenden Gewindestange aufwärts- oder abwärts bewegt wird.

Bei der Aufwärts- oder Abwärtsbewegung der Hohlzylinder- Elemente wird dann bei jeder Umdrehung über das fortlaufende, schraubenflächig ausgebildete Teil auf der einen Seite der Hohlzylinder-Elemente ein neues Aufnahmefach in den Bereich der Hohlzylinder-Elemente gebracht und auf der anderen Seite ein anderes Aufnahmefach dem dort befindlichen Fachstapel hinzugefügt.

Wenn gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung die erste Rollen- oder Walzenanordnung nur zum Eingeben und Speichern von blattförmigem Material verwendet wird, muß zum Ausgeben des blattförmigen Materials außer der bereits erwähnten zweiten Rollen- oder Walzenanordnung noch mindestens eine dritte Rollen- oder Walzenanordnung vorgesehen werden, welche bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform in der Höhe bezüglich der ersten Rollenanordnung auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses versetzt angeordnet ist und zusammen mit der ersten Rollenanordnung auf- oder abwärts bewegt wird.

Ferner ist mit der dritten Rollenanordnung ein Anschlag verbunden, welcher zusammen mit der Anordnung verschiebbar ist. Durch das Vorsehen dieses Anschlags ist erreicht, daß ein gerade eingegebener und zur Ablage bestimmter Gegenstand entsprechend ausgerichtet lagerichtig abgelegt wird.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugsnahme auf die anliegenden Zeichnungen im einzelnen beschrieben. Es zeigen:

Fig. 1 eine schematische, teilweise aufgeschnittene Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer in einem etwa kubischen Gehäuse untegebrachten Vorrichtung gemäß der Erfindung;

Fig. 2 eine schematische Schnittansicht durch die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung während einer Eingabe eines blattförmigen Gegenstandes;

Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung während einer Ausgabe eines blattförmigen Gegenstandes;

Fig. 4 schematisch eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit gesonderten Rollen- oder Walzenanordnungen zum Eingeben und Ausgeben von blattförmigen Gegenständen, und

Fig. 5 eine vergrößerte, perspektivische Darstellung eines drehbaren, unmittelbar antreibbaren Hohlzylinder-Elements, in dessen Außenfläche eine schraubenlinienförmige Nut ausgebildet ist.

In Fig. 1 bis 3 sind schematisch eine teilweise aufgeschnittene Vorderansicht bzw. Seitenansichten eines etwa kubischen Gehäuses 50&min; dargestellt, in welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung untergebracht ist.

Wie im einzelnen in Fig. 5 dargestellt, ist in der Außenfläche eines Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; eine schraubenlinienförmige Nut 31 ausgebildet. Das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; weist ferner zur Aufnahme einer in axialer Richtung geschlitzten Hohlwelle 32&min;&min; eine konzentrische Bohrung 35&min;&min; auf. Im Inneren der geschlitzten Hohlwelle 32&min;&min; ist koaxial jeweils eine Stange 33&min;&min; mit Außengewinde 33&min;&min;&min; angeordnet, die stationär in dem Gehäuse 50&min; gehaltert ist.

Ferner weist das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; vorzugsweise im oberen und unteren Bereich als Mitnehmer jeweils einen Ansatz 34&min;&min; auf, welcher durch den axial verlaufenden Schlitz 32&min;&min;&min; der Hohlwelle 32&min;&min; in radialer Richtung in die konzentrische Bohrung 35&min;&min; vorsteht. An den freien Enden dieser Ansätze 34&min;&min; sind vorzugsweise kleine Buchsen 36&min;&min; angebracht, deren Höhe (in axialer Richtung) mindestens der Höhe eines Gewindeganges des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min; entspricht. Der Außendurchmesser der zylindrischen Buchsen entspricht etwa dem Innendurchmesser der geschlitzten Hohlwelle 32&min;&min;. Im Inneren der Buchse 36&min;&min; ist jeweils ein Innengewinde ausgebildet, das mit dem Außengewinde 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min; in kämmendem Eingriff steht.

Wenn bei der vorstehend beschriebenen und in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform die geschlitzte Hohlwelle 32&min;&min; angetrieben und damit gedreht wird, was in Fig. 1 durch oberhalb des Rohrs 32&min;&min; dargestellte Drehrichtungspfeile angedeutet ist, wird die Drehbewegung der Hohlwelle 32&min;&min; über den oder die Ansätze 34&min;&min; an das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; übertragen und dieses dadurch in Drehung versetzt. Bei jeder Umdrehung der Hohlwelle 32&min;&min; bewegt sich dann das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; in Abhängigkeit von der Drehrichtung jeweils um eine Ganghöhe des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Stange 33&min;&min; aufwärts oder abwärts.

In Fig. 1 sind obehalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; eine Anzahl leerer Aufnahmefächer dargestellt, während unterhalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; entsprechende, mit je einem blattförmigen Gegenstand 70, beispielsweise einer Banknote, gefüllte Aufnahmefächer wiedergegeben sind. Die Anzahl Aufnahmefächer sind durch Fachtrenner 20&min;&min;&min; gebildet, die durch ein fortlaufendes, nur schematisch dargestelltes, schraubenflächig ausgebildetes Teil 10&min;&min;miteinander verbunden sind. Das schraubenflächig ausgebildete Teil 10&min;&min; weist eine der Anzahl der Aufnahmefächer entsprechende Anzahl Windungsflächen auf, wobei jeweils ein Fachtrenner 20&min;&min;&min; in Form beispielsweise einer dünnen, rechteckigen Lamelle jeweils an einer Windungsfläche des schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min; angebracht ist.

In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind jeweils zwei Windungsflächen des schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min; in der schraubenlinienförmigen Nut 31 aufgenommen, welche in der Außenfläche der Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min; ausgebildet ist. Hierdurch werden, wie aus Fig. 1 deutlich zu ersehen ist, die mit jeweils einer Windungsfläche des schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min; verbundenen Fachtrenner 20&min;&min;&min; voneinander getrennt, während oberhalb und unterhalb des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; die einzelnen Windungsflächen des schraubenflächig ausgebildeten Teils 10&min;&min; und damit auch die an jeder einzelnen Windungsfläche angebrachten Fachtrenner 20&min;&min;&min; unmittelbar aufeinander aufliegen.

In Fig. 1 ist auf Höhe des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; schematisch eine erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; dargestellt, welche über ein schematisch dargestelltes Verbindungsteil 601&min; mit einer Gewindestange 602&min; in Verbindung steht, welche mittels eines nicht näher dargestellten Antriebs gedreht wird, was durch oberhalb der Gewindestange 602&min; wiedergegebenen Drehrichtungspfeile angedeutet ist.

Das Außengewinde der Gewindestange 602&min; weist vorzugsweise dieselbe Ganghöhe wie das Außengewinde 33&min;&min;&min; der stationär im Gehäuse 50&min; befestigten Gewindestange 33&min;&min; auf. Die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; ist an dem in Fig. 1 nicht dargestellten anderen Ende vorzugsweise über ein dem Verbindungsteil 601&min; entsprechendes Teil mit einer der Gewindestange 602&min; entsprechenden Gewindestange verbunden.

Ferner sind, wie schematisch in Fig. 2 und 3 dargestellt ist, beispielsweise die unteren Rollen oder Walzen der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; über ein Verbindungselement 604&min; mit den oberen Rollen oder Walzen der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; verbunden, wobei das Verbindungselement 604&min; über eine Anzahl Umlenkrollen 603&min; geführt ist. Mit Hilfe einer entsprechneden Steuerung des Antriebs der Gewindestangen 602&min; und des Antriebs der geschlitzten Hohlwellen 32&min;&min; kann dann die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; immer analog der Bewegung der Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min; so gesteuert werden, daß sie 60&min; sich immer auf Höhe und etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder- Elemente 30&min;&min; befindet.

Wenn dann, wie aus Fig. 2 zu ersehen, die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; in der entsprechenden Richtung gedreht wird, kann ein blattförmiger Gegenstand 70, beispielsweise eine Banknote, in das im Bereich des Hohlzylinder-Elements 30&min;&min; befindliche und von den übrigen Aufnahmefächern kurzzeitig getrennte Aufnahmefach abgelegt werden, wie durch den in Fig. 2 rechts neben der erten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; dargestellten, nach links weisenden Pfeil angedeutet ist. Damit jeder abgelegte Gegenstand entsprechend ausgerichtet in jedem Aufnahmefach abgelegt wird, sind auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; gegenüberliegenden Seite der Aufnahmefächer in dem Gehäuse 50&min; eine Anzahl Anschlagstangen 51&min; vorgesehen; durch die Anschlagstangen 51&min; sind gleichzeitig auch noch die Anzahl übereinander angeordneter Fachtrenner 20&min;&min;&min; geführt.

In Fig. 1 bis 3 ist schematisch noch eine zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; dargestellt, welche über ein ebenfalls schematisch wiedergegebenes Verbindungsteil 610&min; mit einer zweiten, drehbaren Gewindestange 615&min;&min; in Verbindung steht. Ein verhältnismäßig steifes endloses Verbindungsglied 614&min; ist über die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;, über Umlenkrollen 611&min; und 612&min; und eine in Fig. 1 im linken Gehäuseteil dargestellte Gegenrolle 613&min; geführt. Die Gegenrolle 613&min; ist über ein Verbindungsteil 614&min;&min; mit einer weiteren, drehbaren Gewindestange 615&min; verbunden. In Fig. 1 und 2 ist der Antrieb derr Gewindestangen 615&min; und 615&min;&min; nicht näher dargestellt; lediglich die Drehbewegung ist durch über der Gewindestange 615&min; wiedergegebene Drehrichtungspfeile angedeutet.

Wenn nunmehr, wie in Fig. 3 durch den neben der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; dargestellten, nach rechts weisenden Pfeil angedeutet ist, ein abgelegter Gegenstand 70 ausgegeben werden soll, wird die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; über die in der entsprechenden Drehrichtung angetriebenen Gewindestangen 615&min; und 615&min;&min; nach unten bewegt, was durch einen links neben dem Gehäuse 50&min; angeordneten, nach unten weisenden Pfeil angezeigt ist. Hierbei wird die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; soweit nach unten bewegt, bis sie mi dem in dem darunterliegenden Aufnahmefach abgelegten Gegenstand 70 in Anlage kommt. Durch eine entsprechende Steuerung ist sichergestellt, daß sich auch die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; beispielsweise in der in Fig. 3 dargestellten Lage genau auf Höhe des Aufnahmmefachs befindet, aus welchem ein Gegenstand 70 ausgetragen werden soll. Sobald die Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 61&min; die vorstehend beschriebenen Stellungen erreicht haben, werden sie in einer solchen Richtung in Drehung versetzt, daß der in dem zugeordneten Aufnahmefach abgelegte Gegenstand 70 in der durch den nach rechts weisenden Pfeil angezeigten Richtung beispielsweise in eine nicht näher dargestellte Ablage ausgetragen wird.

Wenn noch weitere Gegenstände 70 ausgegeben werden sollen, wird jeweils die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; zu dem nächsten Fach soweit nach unten bewegt, bis sie ebenfalls wieder mit dem dort abgelegten Gegenstand 70 in Anlage kommt. Da analog zu der Abwärtsbewegung der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; auch die erste Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; in eine entsprechende Stellung in Gegenüberlage des Aufnahmefachs gebracht worden ist, aus welchem der nächste Gegenstand 70 ausgetragen werden soll, können die beiden Rollenanordnungen 60&min; und 61&min; in der entsprechenden Richtung in Drehung versetzt werden, so daß der nächste Gegenstand 70ausgetragen wird.

Falls zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; zum Ausgeben eines Gegenstandes 70 auf diesem nicht anliegt, und damit bei einer Drehbewegung der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; keine Reibverbindung zwischen ihr und dem Gegenstand zustande kommen kann, kann eine Nachjustierung beispielsweise in der Weise vorgenommen werden, daß die geschlitzte Hohlwelle 32&min;&min; festgehalten wird und lediglich die Gewindestange 615&min; eine gewisse Drehbewegung ausführt, welche so bemessen ist, daß nunmehr die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; tatsächlich auf dem auszugebenden Gegenstand 70 aufliegt. Andererseits könnte auch die Hohlwelle 32&min;&min; in einer solchen Richtung gedreht werden, daß dadurch das Hohlzylinder-Element 30&min;&min; in Richtung zur zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; soweit angehoben wird, daß es an dem auszutragenden Gegenstand 70 anliegt und dieser ausgetragen werden kann, sobald die beiden Rollenanordnungen 60&min; und 61&min; in der entsprechenden Drehrichtung angetrieben werden.

Wenn jedoch beispielsweise anschließend an eine Ausgabe eines Gegenstandes 70 ein neuer Gegenstand 70 in der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgelegt werden soll, wird die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; durch einen entsprechend gesteuerten Antrieb der Gewindestangen 615&min; und 615&min;&min; ein Stück nach oben bewegt, was in Fig. 2 durch den links neben dem Gehäuse 50&min; wiedergegebenen, nach oben weisenden Pfeil angedeutet ist. Durch diese Aufwärtsbewegung der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;, die etwa einer Ganghöhe des Außengewindes 33&min;&min;&min; der Gewindestangen 33&min;&min; entspricht, ist sichergestellt, daß ein Gegenstand 70 ungehindert eingegeben und an den Anschlagstangen 51&min; dementsprechend ausgerichtet abgelegt wird.

In Fig. 4 ist noch eine weitere bevorzugte Auführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Hier ist außer den beiden Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 61&min; noch eine dritte Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; vorgesehen, welche auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung 60&min; gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 50&min; angeordnet ist, und mittels welcher Gegenstände 70 ausgegeben werden.

Um zu verhindern, daß ein mittels der ersten Rollen- ode Walzenanordnung 60&min; eingegebener Gegenstand 70 auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 50&min; durch die dritte Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; sofort wieder ausgegeben wird, ist letztere (62&min;) etwas höher angeordnet als die zweite Rollen- oder Walzenanordnung 61&min;. Gleichzeitig ist bei der dritten Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; ein mit ihr verschiebbarer Anschlag 620&min; vorgesehen. An dem Anschlag 620&min; werden durch die erste Rollen- oder Walzenannordnung 60&min; eingebrachte Gegenstände 70 ausgerichtet. Die beiden Rollen- oder Walzenanordnungen 60&min; und 62&min; werden synchron jeweils so bewegt, daß zwischen ihnen immer die in Fig. 4 schematisch dargestellte Höhenversetzung erhalten bleibt.

Wenn bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ein abgelegter Gegenstand 70 ausgetragen werden soll, wird vorzugsweise das letzte Aufnahmefach, in welchem ein Gegenstand 70 abgelegt ist, durch eine ensprechende Drehung der Hohlzylinder-Elemente 30&min;&min; soweit angehoben, daß es mit der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung 61&min; in Anlage kommt und durch diese in Zusammenwirkung mit der dritten Rollen- oder Walzenanordnung 62&min; ausgetragen wird.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von dünnen Gegenständen, mit einer Vielzahl von voneinander trennbaren Aufnahmefächern, zu deren Trennung drehbare Hohlzylinder-Elemente mit jeweils einer schraubenlinienförmigen Nut in einer der Mantelflächen vorgesehen sind, und mit einer in einem Gehäuse ortsfest angeordneten Öffnung, nach Patent 36 16 784, dadurch gekennzeichnet, daß

    für die Gegenstände (70) aus blattförmigem Material, wie z. B. Banknoten, die Aufnahmefächer übereinander angeordnet und zu ihrer Trennung mindestens zwei Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) vorhanden sind,

    die mindestens zwei Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) axial verschieblich auf jeweils einer drehbar angetriebenen, mit mindestens einem Längsschlitz (32&min;&min;&min;) versehenen Hohlwelle (32&min;&min;) angeordnet sind,

    die Hohlwellen (32&min;&min;) drehbar auf jeweils einer konzentrisch verluafenden Stange (33&min;&min;) mit Außengewinde (33&min;&min;&min;) angeordnet sind, die (33&min;&min;) stationär im Gehäuse (50&min;) befestigt ist, die Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) jeweils durch die Längsschlitze (32&min;&min;&min;) der Hohlwellen (32&min;&min;) ragende Mitnehmer (34&min;&min;) aufweisen, die mit den Außengewinden (33&min;&min;&min;) der Stangen (33&min;&min;) kämmen und dadurch bei Drehung der Hohlwellen (32&min;&min;) um die Stangen (33&min;&min;) die Höhenverstellung der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) bewirken,

    die Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) in der in ihrer äußeren Mantelfläche verlaufenden Nut (31) von jeweils einem schraubenflächig ausgebildeten Teil (10&min;&min;), welches eine der Vielzahl der Aufnahmefächer entsprechende Anzahl von Windungsflächen aufweist, geführt aufgenommen sind,

    die einzelnen, einander entsprechenden Windungsflächen der Teile (10&min;&min;) vorzugsweise an gegenüberliegenden Seiten jeweils eines dünnen, etwa rechteckigen, Aufnahmefächer begrenzende Fachtrenners (20&min;&min;&min;) so angebracht sind, daß jeweils einige der Fachtrenner (20&min;&min;&min;) bei einer Drehung und Höhenverschiebung der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) durch die in deren äußeren Mantelflächen ausgebildeten Nuten (31) trennbar sind,

    an der der Öffnung zugewandten Seite der Aufnahmeflächer eine erste Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) vorgesehen ist, die mit vorzugsweise zwei angetriebenen Gewindestangen (602&min;) verbunden und bei deren (602&min;) Drehung auf diesen (602&min;) so längsverschieblich ist, daß sie (60&min;) sich immer auf einer Höhe etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) und innerhalb der ortsfesten Öffnung befindet,

    an der der Öffnung abgewandten Seite der Aufnahmefächer eine zweite, in entsprechend bemessenen Ausnehmungen der Fachtrenner (20&min;&min;&min;) untergebrachte Rollen- und Walzenanordnung (61&min;) vorgesehen ist, die mit vorzugsweise zwei weiteren angetriebenen Gewindestangen (615&min;, 615&min;&min;) verbunden und bei deren (615&min;, 615&min;&min;) Drehung auf diesen (615&min;, 615&min;&min;) so längsverschieblich ist, daß sie (61&min;) zum Ausgeben eines Gegenstandes (70) etwa im mittleren Bereich der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) mit dem auf dem dort befindlichen Fachtrenner (20&min;&min;&min;) abgelegten Gegenstand (70) in Anlage bringbar ist, und

    die Drehrichtung der Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;, 61&min;) beim Ausgeben der Gegenstände (70) der Drehrichtung beim Einbringen der Gegenstände (70) entgegengesetzt ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen und unteren Bereich der Hohlzylinder-Elemente (30&min;&min;) als Mitnehmer jeweils in radialer Richtung von diesen (30&min;&min;) vorstehende, etwa der Schlitzbreite der axial geschlitzten Hohlwellen (32&min;&min;) entsprechende Ansätze (34&min;&min;) mit jeweils daran angebrachten, kurzen Zylinderbuchsen (36&min;&min;) ausgebildet sind, deren Außendurchmesser etwa dem Innendurchmesser der geschlitzten Hohlwellen (32&min;&min;) entspricht und in deren innerer Mantelfläche ein mit dem Außengewinde (33&min;&min;&min;) der jeweiligen Gewindestange (33&min;&min;) kämmendes Innengewinde ausgebildet ist.
  3. 3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) nur zum Einbringen und Speichern von blattförmigem Material (70) vorgesehen ist, während zum Ausgeben des blattförmigen Materials (70) außer der zweiten Rollen- oder Walzenanordnung (61&min;) noch mindestens eine dritte entsprechend angetriebene Rollen- oder Walzenanordnung (62&min;) vorgesehen ist, die in der Höhe versetzt auf der der ersten Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) gegenüberliegenden Seite des Gehäuses (50&min;) angeordnet und zusammen mit der ersten Rollen- oder Walzenanordnung (60&min;) auf- und abwärts bewegbar ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit der dritten Rollen- oder Walzenanordnung (62&min;) ein zusammen mit dieser (62&min;) verschiebbarer Anschlag (620&min;) verbunden ist.






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