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Dokumentenidentifikation DE3715168C2 18.01.1990
Titel Verfahren und Einrichtung zum Trocknen von Gegenständen in Reinigungsanlagen
Anmelder Höckh Metall-Reinigungs-Anlagen GmbH, 7540 Neuenbürg, DE
Erfinder Höckh, Jürgen, 7540 Neuenbürg, DE;
Koppelhuber, Franz, 7136 Oetisheim, DE
Vertreter Mayer, F., Dipl.-Ing.agr. Dr.agr.; Frank, G., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 7530 Pforzheim
DE-Anmeldedatum 07.05.1987
DE-Aktenzeichen 3715168
Offenlegungstag 01.12.1988
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 18.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.01.1990
IPC-Hauptklasse F26B 9/06
IPC-Nebenklasse F26B 5/04   F26B 25/00   B08B 3/04   
Zusammenfassung Die Einrichtung umfaßt im Reinigungskreislauf eine schließbare Reinigungskammer (10), die über eine Saugleitung (51) mit dem Saugstutzen einer in einem Treibmittelkreislauf liegenden Treibmittelpumpe (Strahlpumpe 34) in Verbindung steht. Die Strahlpumpe (34) ist mittels Umwälzpumpe (33) aus einem Treibmittel-Vorratsbehälter (32) gespeist. Zur Kühlung des Treibmittels (13') ist im Treibmittel-Vorratsbehälter (32) eine Kühlvorrichtung (35, 37) vorgesehen. Als Treibmittel findet die Reinigungsflüssigkeit selbst Verwendung. Dadurch wird das Waschgut rascher und intensiver getrocknet. Im Falle der Verwendung von organischen Lösemitteln ist die Belastung der Arbeitsräume und der Umwelt minimiert.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Einrichtung zum Trocknen von Gegenständen in Reinigungs- und/oder Entfettungsanlagen entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Bei einer bekannten Einrichtung dieser Art (US 36 10 260) ist die Reinigungskammer lediglich gegen das Entweichen der Lösungsmitteldämpfe abgeschlossen. Getrocknet wird das aus der Reinigungskammer transportierte Waschgut mittels einer Heizeinrichtung in einem gesonderten Trockenraum. Die dabei entstehenden Dämpfe werden mittels einer Pumpe unter geringem Unterdruck abgesaugt, um das aufgrund der Wirkung der Heizeinrichtung verdampfte Lösungsmittel zurückzugewinnen. Eine zufriedenstellende Trocknung ohne Heizeinrichtung ist nicht erreichbar. Überdies ist für die Aufheizung zusätzliche Energie erforderlich. Zudem ist der Trockenraum aufgrund seiner Ausbildung einem Trocknen unter erheblichem Unterdruck nicht zugänglich.

Eine weitere bekannte Einrichtung dieser Art (US-PS 44 24 633) besitzt eine Kammer, die mit einem Lösungsmittelverdampfer in offener Verbindung steht, in der das Gut mittels aus dem Lösungsmittelverdampfer kommenden Lösungsmitteldämpfen gereinigt und die dabei anfallende Kondensationswärme zur Trocknung des Gutes ausgenutzt wird. Die verunreinigten Lösungsmittel fließen in flüssiger Form ab, während der in Gasform vorliegende Teil abgesaugt wird. Die dabei zum Absaugen verwendete Vakuumpumpe ist jedoch nicht in der Lage, hohe Unterdrücke zur Trocknung aufzubauen, da die Reinigungskammer nicht in ausreichender Weise dichtend verschließbar und gegenüber dem restlichen System abgrenzbar ist. Zudem leitet die Vakuumpumpe die letztlich abgesaugten Dämpfe ungehindert in die Atmosphäre.

Bei einer bekannten vergleichbaren Einrichtung (DE-OS 33 19 094) wird eine mechanische Pumpe oder eine Treibmittelpumpe eingesetzt, um aus einer der Reinigungskammer vorgeschalteten Vorkammer Lösungsmitteldämpfe abzusaugen. Diese Einrichtung dient aber nicht zur Trocknung, sondern ausschließlich zur Verminderung der in die Atmosphäre austretenden Dämpfe und deren Rückgewinnung.

Es ist auch bekannt, zur Trocknung eine beliebige Vakuumpumpe, zum Beispiel eine Flüssigkeitsringpumpe zu verwenden (DE-Z vt., "Verfahrenstechnik", 15 (1981) Nr. 2, S. 116, 117).

Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 derart weiterzubilden, daß das Waschgut bei portions- und taktweiser Reinigung bei Anwendung beliebiger Unterdrücke rascher und intensiver getrocknet werden kann und daß dadurch im Falle der Verwendung von organischen Lösungsmitteln die Belastung der Arbeitsräume und der Umwelt minimiert werden kann. Bei Verwendung von wäßrigen Reinigungsflüssigkeiten soll der Trocknungsvorgang bei Erreichen höherer Trocknungsgrade wesentlich beschleunigt werden.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für ein Verfahren durch die im Patentanspruches 1 genannten Merkmale gelöst und für die Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens durch die Merkmale des Patentanspruchs 2 gelöst.

Bei einem solchen Verfahren bzw. bei einer solchen Ausbildung können bei entsprechend dichter Auslegung der Gesamtanlage zumindest bei großen Anlagen bisher unerreichte Unterdrücke und Trocknungsintensitäten erreicht werden. Aufgrund ihres einfachen Aufbaus ohne bewegliche Teile, die von aggresiven Lösungsmitteln angegriffen werden können und beim Aufbau des Vakuums einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, ist die Treibmittelpumpe erheblich verschleißfester als übliche Vakuumpumpen. Die zum Betrieb der Treibmittelpumpe erforderliche Umwälzpumpe hingegen kann beliebig gebaut sein, da sie keinem Vakuum ausgesetzt ist. Zudem hat diese Ausbildung den Vorteil, daß die abgesaugten Dämpfe bereits in der Treibmittelpumpe beim Kontakt mit den im Treibmittel-Vorratsbehälter gekühlten Treibmittel zu einem wesentlichen Teil kondensieren, wo sie auf das einströmende, bis in die Nähe des Erstarrungspunktes gekühlte Treibmittel stoßen.

Bei einer Ausbildung nach Patentanspruch 3 kann die Trocknung durch Zugabe atmosphärischer Luft und bei Aufrechterhaltung des Unterdruckes wesentlich intensiviert werden, wobei die relative Luftfeuchtigkeit der zugeführten Luft in aller Regel unter der Sättigungsgrenze liegt. Dadurch steigt die Aufnahmefähigkeit der Luft in der Reinigungskammer, wodurch vor allem bei Gegenständen mit schwer zugänglichen &min;Innenräumen&min; ein ausreichender Trocknungsgrad bei verhältnismäßig geringem Zeitaufwand erreichbar ist.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.

Die einzige Figur zeigt die schematisch dargestellte Einrichtung.

Die zu trocknenden Gegenstände, z. B. mechanisch bearbeitete Werkstücke wie Dreh- und Stanzteile werden im folgenden als Waschgut bezeichnet. Im Reingungsmittelkreislauf der Reinigungs- und/oder Entfettungsanlage befinden sich ein Vorratsbehälter (zeichnerisch nicht dargestellt) für die Reinigungsflüssigkeit sowie ein Behälter 11 und ferner in aller Regel Filter, insbesondere Feinfilter zum Auffangen von Festteilen und vielfach auch eine Destillationsanlage zur Regeneration der Reinigungsflüssigkeit. Der Reingungsflüssigkeitskreislauf wird mit Hilfe einer Pumpe 27 angetrieben und ist mittels drei-Wege-Ventilen 26, 31 steuerbar, die im Kreislauf vor bzw. hinter der Pumpe 27 angeordnet sind. In dem mit Deckel 11a dicht verschließbaren, für den Aufbau eines zur Intensiv-Trocknung geeigneten Unterdrucks ausgelegten Behälters 11, der eine Reinigungskammer 10 umfaßt, ist ein Sprührohr 48 angeordnet. Dessen Düsen münden über einem mittels Dreh- oder Schaukelantrieb 12 bewegbaren Waschgutträger 16, in welchem das Waschgut aufgenommen ist. Der Waschgutträger 16 bildet mit dem Deckel 11a und dem Dreh- oder Schaukelantrieb 12 eine bauliche Einheit, die von dem die Reinigungskammer 10 bildenden Behälter 11 abhebbar bzw. auf diesen Behälter 11 aufsetzbar ist. Der die Reinigungskammer 10 bildende Behälter 11 ist über ein Verschlußventil 14 mit einem Auffangbehälter 15 verbunden. Im Auffangbehälter 15 ist ein Siebkorbeinsatz 24 derart angeordnet, daß die aus der Reinigungskammer 10 in den Auffangbehälter 15 ablaufende Renigungsflüssigkeit von oben in den Siebkorbeinsatz 24 einströmt, wo der Großteil der festen Schmutzteile abgefangen wird. Niveauwächter 25, 25a im Auffangbehälter 15 verhindern gleichermaßen eine Überfüllung wie eine ungewollte Entleerung des Auffangbehälters 15. Das im Kreislauf zwischen der Pumpe 27 und dem dahinterliegenden Drei-Wege-Ventil 31 angeordnete Sperrventil 28 dient Wartungszwecken. Abzweigungen des Kreislaufes führen je über ein Sperrventil 29 bzw. 30 zu einem Reinigungsflüssigkeitstank und ermöglichen eine Entleerung bzw. die Befüllung des Reinigungsflüssigkeitskreislaufes. Die Reinigungskammer 10 ist über eine Entlüftungsleitung 47 mit dem Vorratsbehälter für die Reinigungsmittelflüssigkeit des Reinigungsflüssigkeitskreislaufs und über eine mit Ventil 43 versehene Belüftungsleitung 49 mit der Atmospähre verbindbar. Eine Zweigleitung 47a verbindet die Entlüftungsleitung 47 mit dem Auffangbehälter 15. Der Siebkorbeinsatz 24 im Auffangbehälter 15 ist horizontal (in der Zeichnung nach links) verfahrbar und aus diesem über eine Öffnung vertikal herausfahrbar, welche mittels Deckel 15a verschlossen werden kann.

Die schließbare Reinigungskammer 10 ist über eine Saugleitung 51 mit dem Saugstutzen einer Treibmittelpumpe (Strahlpumpe) 34 verbunden. Die Treibmittelpumpe 34 liegt in einem Treibmittelkreislauf und ist mit Hilfe einer Umwälzpumpe 33 aus einem Treibmittel- Vorratsbehälter 32 gespeist. Zur Kühlung des Treibmittels 13&min; im Treibmittel-Vorratsbehälter 32 ist eine Kühlvorrichtung vorgesehen. Diese ermöglicht eine Kühlung des Treibmittels bis in die Nähe seines Erstarrungspunktes. Im zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel findet als Kühlvorrichtung ein nach dem Kompressionsverfahren arbeitendes Kälteaggregat 35 Verwendung. Der als Wärmetauscher 37 ausgebildete Verdampfer dieses Kälteaggregates 35 ist im Treibmittel-Vorratsbehälter 32 innerhalb des Treibmittels 13&min; angeordnet. Der Kompressor des Kälteaggregates 35 liegt außerhalb des Treibmittel-Vorratsbehälters 32, wie aus der Zeichnung ersichtlich. Der geschlossene Treibmittel-Vorratsbehälter 32 kann über ein Entlüftungsventil 36 mit der Atmosphäre in Verbindung gesetzt werden. Er ist außerdem über eine Kondensat-Rücklaufleitung 45 mit dem auf niedrigem Niveau angeordneten Auffangbehälter 15 verbunden. Die Saugstärke der Treibmittelpumpe 34 ist mit Hilfe eines im Treibmittelkreislauf vorgesehenen Drosselventils 41 steuerbar. Bei zirkulierendem Treibmittelkreislauf steht der mit Niveauwächter 25, 25a versehene Treibmittel-Vorratsbehälter 32 etwa unter atmosphärischem Druck. Als Treibmittel findet grundsätzlich die Reinigungsflüssigkeit Verwendung. Die Einrichtung arbeitet wie folgt:

Beim Betrieb der Reinigungs- und/oder Entfettungsanlage wechseln zeitliche Phasen, in welchen das mit Hilfe des Waschgutträgers 16 in die Reinigungskammer 10 eingefahrene Waschgut gewaschen bzw. entfettet und dieses Waschgut sodann getrocknet wird. In der Waschphase gelangt die Reinigungsflüssigkeit über die Leitung 46 vom Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit des Reinigungsflüssigkeitskreislaufes über das offene Drei-Wege-Ventil 26 und die antreibende Pumpe 27 über das offene Sperrventil 28 zum Drei-Wege-Ventil 31 und von dort über die Leitung 46a zum Sprührohr 48 der Reinigungskammer 10. Dadurch wird das im Waschgutträger 16 befindliche Waschgut mit Reinigungsflüssigkeit bespült, wobei sich die geschlossene Reinigungskammer 10 füllt. Dadurch gelangt das Waschgut unter den im Behälter 11 steigenden Flüssigkeitsspiegel. Dabei wird der Waschvorgang durch die Dreh- oder Schaukelbewegung des Waschguttägers 16 unterstützt, welche mit Hilfe des Dreh- oder Schaukelantriebes 12 verursacht ist. Bei der beschriebenen Flutung der Reinigungskammer 10 kann die verdrängte Luft über die Entlüfungsleitung 47 bei offenem Entlüftungsventil 44 entweichen. Nach Abschluß der Waschphase wird die Reinigungsflüssigkeit 13 über das offene Verschlußventil 14 in den Auffangbehälter 15 entleert. Sie kann von dort über das Drei-Wege-Ventil 26, die Pumpe 27 und das Drei-Wege-Ventil 31 in eine zum Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit des Reinigungsflüssigkeitskreislaufs führende Leitung befördert werden. In der anschließenden Trocknungsphase steht die geschlossene, von der Reinigungsflüssigkeit 13 entleerte Reinigungskammer 10 über die Saugleitung 51 mit der Treibmittelpumpe 34 zur Erzeugung eines Unterdrucks in Verbindung. Der Treibmittelkreislauf wird bei arbeitendem Kälteaggregat in Betrieb gesetzt. Dadurch wird in der Saugleitung 51 ein intensiver, mit den Dämpfen der Reinigungsflüssigkeit gesättigter Gasstrom von der Reinigungskammer 10 zur Treibmittelpumpe 34 erzeugt, wo dieser Gasstrom auf das bis in die Nähe des Erstarrungspunktes heruntergekühlte Treibmittel 13&min; trifft, welches der Reinigungsflüssigkeit entspricht. Dabei kann die Reinigungkammer 10 jederzeit bedarfsweise über die Belüftungsleitung 49 mit Ventil 43 belüftet werden. Durch die ständige Einbringung des Kondensats in den Treibmittel-Vorratsbehälter 32 steigt der Treibmittelspiegel bis zu einem von der Kondensatrücklaufleitung 45 bestimmten Niveau, das überdies vom Niveauwächter 42a überwacht wird. In der Trocknungsphase gelangen dank der niedrigen Treibmitteltemperaturen geringe Mengen Reinigungsflüssigkeit in Dampfform über das Entlüftungsventil 36 in die Atmosphäre. Zu Wartungszwecken kann der Treibmittelkreislauf bei offenem Sperrventil 39 über das offene Sperrventil 38 entleert werden. Zum Befüllen dient ein Sperrventil 40.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zum Trocknen von Gegenständen, z. B. von mechanisch bearbeiteten Werkstücken wie Dreh- und Stanzteilen (Waschgut), in Reinigungs- und/oder Entfettungsanlagen, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Waschen bzw. Entfetten des Waschgutes dieses in einer schließbaren Reinigungskammer (10) einem zur Intensiv- Trocknung geeigneten Unterdruck ausgesetzt ist, der mittels einer mit dem Reinigungsmittel betriebenen Treibmittelpumpe erzeugt ist.
  2. 2. Einrichtung zur Durchkführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1, mit einem Reinigungsflüssigkeitskreislauf, in dem sich wenigstens ein Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit sowie wenigstens eine Reinigungskammer (10) mit einem über mittels Dreh- oder Schaukelantrieb (12) bewegbarem Waschgutträger (16) befindet, mit einer mit der Reinigungsflüssigkeit betriebenen Treibmittelpumpe (Strahlpumpe) (34) zur Absaugung von Lösungsmitteldämpfen, welche mittels Umwälzpumpe (33) aus einem kühlbaren Treibmittelvorratsbehälter (32) gespeist ist, dadurch gekennzeichnet, daß die für den Aufbau eines zur Trocknung geeigneten Unterdruckes ausgelegte und sowohl gegenüber der Atmosphäre als auch gegenüber dem Reinigungsflüssigkeitskreislauf hemetisch abschließbare Reinigungskammer (10) mit dem Saugstutzen der Treibmittelpumpe (34) unmittelbar in Verbindung steht.
  3. 3. Einrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungskammer (10) über eine mit einem Ventil (43) versehene Belüftungsleitung (49) mit der Atmosphäre verbindbar ist.
  4. 4. Einrichtung nach Patentanspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der die Reinigungskammer (10) bildende Behälter (11) über ein Verschlußventil (14) mit einem Auffangbehälter (15) verbindbar ist, der über eine Kondensatrücklaufleitung (45) mit einem auf höherem Niveau angeordneten Treibmittelvorratsbehälter (32) in Verbindung steht.
  5. 5. Einrichtung nach einem der Patentansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungsflüssigkeitskreislauf ein in der verschlossenen Reinigungskammer (10) arbeitendes, verschließbares Sprührohr (48) umfaßt, dessen Düsen über dem Waschgutträger (16) münden.
  6. 6. Einrichtung nach einem der Patentansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungskammer (10) über eine Entlüftungsleitung (47) mit dem Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit des Reinigungsmittelkreislauf verbindbar ist, wobei die Entlüftungsleitung (47) über eine Zweigleitung (47a) mit dem Auffangbehälter (15) in Verbindung steht.
  7. 7. Einrichtung nach einem der Patentansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Siebkorbeinsatz (24) im Auffangbehälter (15) horizontal verfahrbar und aus diesem über eine mittels Deckel (15a) verschließbare Öffnung vertikal herausfahrbar ist.
  8. 8. Einrichtung nach einem der Patentansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Treibmittelkreislauf ein die Saugstärke der Treibmittelpumpe (34) steuerndes Drosselventil (41) vorgesehen ist.
  9. 9. Einrichtung nach einem der Patentansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Reinigungsflüssigkeit bzw. Treibmittel Tetrachloräthen bzw. mit Detergentien versetztes Wasser Verwendung finden, die im Treibmittelvorratsbehälter (32) auf eine Temperatur von ca. -20° bzw. maximal 2°C gekühlt sind.






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