Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen
eines vollisolierten Steckers, bei dem die Drähtchen der
abisolierten Enden der Adern einer Leitung in
hülsenartig ausgebildete, rückwärtige Enden der insbesondere von
einer Isolierstoffbrücke gehaltenen Steckerstifte
eingeschoben und darin durch Zusammenklemmen der Hülsenwände
fixiert werden, wonach die derart hergestellte
Verbindungseinheit mit dem Isolierstoffgehäuse umspritzt wird.
Bei einem in DE 24 40 264 A beschriebenen
Herstellungsverfahren werden die durch Abisolierung der Leitungsadern
freigelegten, aus einer Vielzahl von Drähtchen
beispielsweise 24 Drähtchen - in die an das rückseitige
Ende eines jeden Steckerstiftes angeformte
Steckerstifthülse eingeschoben und darin durch das Zusammenklemmen
der Hülsenwände fixiert. Diese Arbeitsgänge werden auf
Fertigungsautomaten vorgenommen. Um das Eintreten
möglichst sämtlicher Drähtchen der abisolierten Litze einer
Leitungsader in die zugeordnete Steckerstifthülse zu
gewährleisten, ist diese trichterartig nach außen
erweitert, wobei der Trichterrand radial über den
Hülsendurchmesser hinaussteht. Auch dadurch läßt sich
nicht mit Sicherheit gewährleisten, daß sämtliche
Drähtchen der Litze einer Leitungsader bei der Fertigung
in der Steckerstifthülse liegen. Als Folge hiervon
stehen die nicht in die Hülse eingeführten Drähtchen
seitlich nach außen bzw. nach hinten. Nach dem an die
Herstellung der Verbindungseinheit anschließenden
Umspritzen derselben mit dem Isolierstoffgehäuse kann es
vorkommen, daß das Ende eines solchen abstehenden
Drähtchens in der Oberfläche des gespritzten
Steckergehäuses liegt, so daß die gewünschte Isolation nicht
gewährleistet ist. Die Gefahr des Oberflächenkontaktes
eines solchen Drähtchens ist dadurch vergrößert, daß die
Form des durch Umspritzen hergestellten
Isolierstoffgehäuses bei den vollisolierten Europasteckern durch
Normung vorgegeben ist und sich nach hinten in Richtung
auf das Anschlußkabel verjüngt. Dadurch kann ein
Drahtende gerade in den Verjüngungsbereich des
Steckergehäuses hineinragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei dem
Herstellungsverfahren der eingangs genannten Art zu
gewährleisten, daß ein beim Einführen in die Steckerstifthülse
von dieser nicht umfaßtes, sondern seitlich abstehendes
Drähtchen der Leitungsader nicht in den
Oberflächenbereich des Steckergehäuses hineinsteht und zu einem
Oberflächenkontakt führen kann. Diese Aufgabe wird durch das
Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst. Wenn hier von dem
Herstellungsverfahren eines Steckers gesprochen wird, so
gilt dasselbe für das Herstellungsverfahren z.B. einer
Steckerkupplung.
Durch die Erfindung wird ein etwa seitlich abstehendes
Drähtchen in etwa paralleler Anlage an der
Außenisolation einer Leitungsader bzw. der Steckerstifthülse
fixiert, wobei es prinzipiell ausreicht, wenn diese
Fixierung bis zum anschließenden Umspritzen des
Steckergehäuses vorhält. Es ist gewährleistet, daß im
wesentlichen der gesamte mögliche Lagebereich eines seitlich
abstehenden Drähtchens von der Breite der
Crimp-Verbindung erfaßt wird. Nach hinten in Leitungsrichtung kann
ein Drähtchenende ohne Schaden um einen kleinen
Restbetrag über die Bandage hinausstehen, weil durch die
Beaufschlagung seitens der Bandage dort weitgehend
bereits eine Parallellage des Drähtchens zur
Aderlängserstreckung gewährleistet ist, so daß dieses Restende
nicht mehr in den Oberflächenbereich des umspritzten
Steckergehäuses hineintreten kann.
Die Bandage kann in verschiedener Weise hergestellt
werden. Zunächst ist es denkbar, die Bandage durch eine
Crimp-Verbindung herzustellen. Derartige Verbindungen
sind in der Technik der Herstellung elektrischer
Leitungen allgemein bekannt. Einfache Stecker oder
Steckverbinder werden durch eine Crimp-Verbindung an den
abisolierten Litzenenden von Kabeln befestigt. Meist handelt
es sich dabei um eine sogenannte B-Crimpung. Hierzu
werden einfache Blechbandagen verwendet.
Die Kennzeichnungsmerkmale der Ansprüche 3 und 5
betreffen alternative Ausführungsformen für die Bandagen. Sie
weisen eine ausreichende Lagestabilität auch während des
Spritzens des Steckergehäuses auf.
Die Kennzeichnungsmerkmale der Ansprüche 6 und 7 gehen
davon aus, daß die Abisolierlängen der in Betracht
kommenden elektrischen Leitungen etwa 6 mm betragen. Im
Endmontagezustand ragt die Kabelisolierung noch um einen
gewissen Betrag in das trichterförmige Ende der
Steckerstifthülse hinein, so daß es nach den Erfahrungen
ausreichend ist, wenn die Bandage um etwa 4 mm in den
Bereich der Kabelisolation und um die restlichen 2 mm in
den Umfangsbereich der Hülse hinaussteht.
Die Erfindung wird an Hand der in den Figuren
beispielsweise dargestellten Verfahrens-Zwischenprodukte näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine aus den beiden durch eine
Isolierstoffbrücke miteinander verbundenen Steckerstiften
und den an ihnen fixierten Leitungsadern
hergestellte Verbindungseinheit mit bandagierten
Steckerstifthülsen,
Fig. 2 und 3 zwei alternative Ausführungsformen der
Bandagierung.
Zur Herstellung eines vollisolierten Steckers, z.B.
eines Europasteckers, wird eine vorgefertigte
Steckerstifteinheit verwendet, die aus den beiden
Steckerstiften 1, 2 und der sie miteinander verbindenden
Isolierstoffbrücke 3 besteht. Die Steckerstifte 1, 2 stehen mit
ihren rückwärtigen Enden 4 über die Isolierstoffbrücke 3
hinaus. Die rückwärtigen Enden 4 sind als Hülse
ausgebildet, in die die Drähtchen der abisolierten Enden
jeweils einer Ader 5 bzw. 6 einer elektrischen Leitung
eingeschoben werden. Sie werden dort durch
anschließendes Zusammenklemmen der Hülsenwände fixiert. Eine
derartige Klemmstelle ist in Fig. 1 mit 7 bezeichnet.
Nach dem Zusammenklemmen wird eine insgesamt mit 8
bezeichnete Bandage um das rückwärtige Ende eines jeden
Steckerstiftes 1, 2 derart herumgelegt, daß die Bandage
8 beiderseits des Hülsenendes 9 liegende Bereiche von
rückwärtigem Steckerstiftende 4 bzw. Steckerstifthülse
und Leitungsadern 5 bzw. 6 überdeckt. Die Bandage 8 kann
ein Crimp-Verbinder 10 sein, der um das rückwärtige
Steckerstiftende 4 herumgelegt und verklemmt ist. In
Fig. 1 ist ein B-Crimp-Verbinder dargestellt.
Bei der alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist
die Bandage 8 durch einen etwa rechtwinklig zu den
Längsachsen der Steckerstifte 1, 2 verlaufenden,
einseitig an den rückwärtigen Enden 4 der Steckerstifte
anliegenden Isolierstoffstreifen 11, insbesondere einen
Kunststoffstreifen, gebildet, dessen Enden 12 um die mit
den Drähtchen der Adern 5, 6 durch Verklemmung
verbundenen Steckerstifthülsen, d.h. um die Steckerstiftenden 4
herumgelegt sind. Die herumgelegten Enden 12 des
Isolierstoffstreifens 11 sind mit dessen Mittelbereich
verschweißt (Schweißpunkte 13). Bei der in Fig. 3
dargestellten Ausführungsform sind die Bandagen 8 durch
zwei etwa rechtwinklig zu den Achsen der Steckerstifte
1, 2 beiderseits der Steckerstiftebene verlaufende
Isolierstoffstreifen 14, 15, insbesondere
Kunststoffstreifen, gebildet, die beiderseits jeweils der
Steckerstifthülsen bzw. Steckerstiftenden 4 miteinander
verschweißt sind. Die Schweißnähte sind mit 16
gekennzeichnet.
Die Bandagen weisen eine Breite 17 von etwa 6 mm auf. Um
etwa 4 mm überdecken sie den außerhalb des Hülsenendes 9
liegenden Teil der Adern 5, 6.
Anschließend an die Bandagierungen der rückseitigen
Steckerstiftenden 4 wird in üblicher Weise das
Kunststoffgehäuse durch Umspritzen hergestellt.