Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Strickmaschine der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Strickmaschinen, die mit verschleißarmen Oberflächen versehene Teile der zweiten Gruppe (vgl. Anspruch 1)
aufweisen, sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt (DE-GM 16 47 894,
DE-GM 71 47 560, DE-OS 21 18 624, DE-OS 22 51 799). Die Oberflächen können
insbesondere aus Wolframkarbid, Metallkeramik, Chromoxid, künstlichem Edelstein od.
dgl. bestehen oder auch einfach durch Verwendung ausreichend gehärteter Materialien
hergestellt sein und sind in der Regel an das jeweilige Teil der ersten Gruppe speziell
angepaßt.
Dabei wird stets und ausschließlich das Ziel verfolgt, durch große Härte der Teile auch eine
große Standzeit der Teile der zweiten Gruppe und damit der gesamten Strickmaschine zu
erreichen.
Dasselbe Ziel wird bei der Beschichtung von Fadenführern in Textilmaschinen, insbesondere
für die Scheiben von Friktionsfalschdrallern, mit verschließarmen Kohlenstoffschichten
verfolgt, in denen der Kohlenstoff eine diamantähnliche Kristallstruktur aufweist
(DE-OS 37 03 078). Mit derartigen Schichten soll insbesondere vermieden werden, daß sich
die Fäden in die Fadenführungsflächen einschneiden und Rillen in diesen bilden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Oberfläche vorzuschlagen,
die nicht nur aufgrund ihrer Härte die Standzeit vergrößert, sondern gleichzeitig auch zu
einer erheblichen Verbesserung der Gleiteigenschaften infolge einer Verminderung des
Gleit- bzw. Reibwiderstandes zwischen den Teilen der ersten und zweiten Gruppe beiträgt.
Dadurch soll vor allem eine Verminderung der Antriebsleistung und der Erwärmung der
Strickmaschine beim Betrieb erzielt werden. Schließlich soll eine Oberfläche vorgeschlagen
werden, die sich bei allen beteiligten Teilen der ersten und zweiten Gruppe in im wesentlichen
gleicher Weise anbringen läßt, damit nicht die Herstellungskosten der Teile durch
individuell an sie angepaßte Oberflächen vergrößert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 vor.
Durch die Erfindung wird erstmals eine Strickmaschine vorgeschlagen, die neben einer
ausreichenden Härte auch eine wesentliche Reduzierzung der Gleitwiderstände mit sich
bringt. Dabei ergibt sich der zusätzliche Vorteil, daß beide die Reibpaarung bildenden Teile
mit derselben Beschichtung versehen werden können und dies den Verschleiß und den
Reibwiderstand sogar noch begünstigt. Dadurch ergeben sich im Hinblick auf die Beschichtung
für alle Teile gleichartige Herstellungsmethoden, was deren Fertigung vereinfacht.
Ein besonderer und bei Strickmaschinen bisher nicht erkannter Vorteil der Erfindung
besteht darin, daß sich aufgrund der verminderten Reibung einerseits eine Vielzahl
derjenigen Probleme vermeiden oder zumindest stark reduzieren läßt, die bisher an
Strickmaschinen in Form von aufwendigen Ölschmiersystemen, speziellen Kühlvorrichtungen
od. dgl. auftreten, um die Wärmeentwicklung insbesondere bei Hochleistungsmaschinen
in Grenzen zu halten, und andererseits höhere Strickgeschwindigkeiten und
Systemzahlen möglich werden, weil die Teile der ersten Gruppe leichter laufen und daher
steilere Schloßkurven, insbesondere im Bereich des Maschenbildungsvorgangs, vorgesehen
werden können.
Weitere Vorteile bestehen darin, daß die auf der Strickmaschine produzierte Strickware
weniger verschmutzt, weil weniger Metallabrieb und Schmieröl auf die Strickware gelangen
kann. Diese Vorteile ergeben sich bereits, wenn nur die Teile der ersten Gruppe, d. h.
Nadeln, Stößer, Platinen od. dgl., mit der Beschichtung versehen werden, so daß die
Vorteile der Beschichtung aus diamantartigem Kohlenstoff auch bei bereits in Betrieb
befindlichen Strickmaschinen ausgenutzt werden können. In besonders starkem Maße
machen sich die genannten Vorteile natürlich bemerkbar, wenn alle aneinander gleitenden
Teile der ersten und zweiten Gruppe mit der erfindungsgemäßen Beschichtung versehen
werden. Da die Beschichtung sehr abriebfest ist, sind Beschichtungen mit einer Stärke von
weniger als 5 µ ausreichend. Die amorphe Struktur der diamantartigen Kohlenstoffbeschichtung
beginnt sich zwar bei Temperaturen oberhalb von etwa 400°C aufzulösen. Dies betrifft
allerdings nur einen Temperaturbereich, der bei Strickmaschinen mit den erwähnten, relativ
zueinander bewegten und aneinander gleitenden Teilen auch bei Hochleistungsbetrieb nicht
erreicht wird.
Beschichtungen mit diamantartigem Kohlenstoff werden in an sich bekannter Weise
durch Plasmaentladung in einer kohlenstoffhaltigen Gasatmosphäre aufgebracht
(DE-OS 32 37 851, DE-OS 37 03 078, DE-PS 30 47 888).
Nachfolgend werden anhand der Zeichnung die beschichteten Teile am
Ausführungsbeispiel einer Rundstrickmaschine näher bezeichnet. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 einen schematischen Radialschnitt durch den Nadelzylinder, den Platinenring und die
zugeordneten Schloßringe einer Rundstrickmaschine;
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Teilschnitt durch Nadelzylinder, Platinenring und
Platinenschloßring bei fehlender Nadel der Rundstrickmaschine;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Schloßteile eines
Systems des Nadelschloßringes zusammen mit
einer Einzeldarstellung einer Zungennadel
und der durch die dargestellten Schloßteile
bewirkten Nadelkurve.
Die Fig. 1 und 2 zeigen im Radialschnitt den Nadelzylinder
10, den Platinenring 11 und den Platinenschloßring 12
einer Rundstrickmaschine. Am Außenumfang des
Nadelzylinders 10 sind in gleichmäßigen Abständen und parallel
zueinander in Zylinderlängsrichtung verlaufende Stege 13
eingesetzt, die zwischen sich Führungsnuten für die in
Fig. 1 und 3 dargestellten Nadeln 14 bilden. Ähnliche
Stege 15 sind im Platinenring 11 und begrenzen
Führungsnuten für Einschließ- und Abschlagplatinen 16.
In Fig. 1 ist zusätzlich der Zylinderschloßring 17
dargestellt. Platinenschloßring 12 und Zylinderschloßring 17
sind stationär, während der Nadelzylinder 10 und der
Platinenring 11 umlaufend sind. Der Zylinderschloßring 17
ist mit plattenförmigen Schloßteilen 18, 19, 20, 21
besetzt, die in Fig. 3 in Draufsicht dargestellt sind und
welche einen Schloßkanal 22 für einen Antriebsfuß 14.1 der
Nadeln 14 begrenzen. Durch den stationären Schloßkanal 22
werden die mit dem Nadelzylinder 10 mitbewegten Nadeln in
bekannter Weise so längsbewegt, daß der Nadelkopf 14.2 die
in Fig. 3 eingezeichnete Nadelkurve 23 beschreibt. In
Fig. 3 ist die Nadelzunge mit der Bezugsziffer 14.3
bezeichnet. Auch der Platinenschloßring 12 ist mit
Schloßteilen 24 für eine Längsbewegung der Platinen 16 besetzt.
Von den relativ zueinander bewegten und in gleitender
Berührung miteinander stehenden Teilen der
Rundstrickmaschine sind die als Strickwerkzeuge dienenden Zungennadeln 14
und die Einschließ- und Abschlagplatinen 16 vorzugsweise
auf ihrer gesamten Außenseite mit einer dünnen
Beschichtung aus diamantartigem Kohlenstoff versehen. Durch diese
abriebarme und verschleißfeste Beschichtung ist der
Reibungskoeffizient der Strickwerkzeuge an ihren auf den
Stegen 13, 15 des Nadelzylinders 10 und des Platinenringes
11 und gegeneinander gleitenden Flächen sowie an ihren mit
den Schloßteilen 19-21 und 24 in Berührung stehenden
Flächen und Kanten stark vermindert. Bei den Zungennadeln
14 ist durch die Beschichtung auch des Nadelkopfes 14.2
und der Zungennadel 14.3 einschließlich ihres
Lagerungsbereiches auch der Verschleiß dieser Teile durch
gegenseitige Berührung und durch Berührung mit dem vom Nadelkopf
14.2 erfaßten Faden vermindert. Die Leichtgängigkeit der
Strickwerkzeuge ist weiterhin dadurch erhöht, daß auch die
mit ihnen in Kontakt stehenden Antriebsteile und
Führungsteile, nämlich die Schloßteile 18-21 und 24 sowie die
Stege 13 und 15, mindestens auf ihren mit den
Strickwerkzeugen in Kontakt stehenden Flächen und Kanten mit der
Beschichtung aus diamantartigem Kohlenstoff versehen sind.
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Anspruch[de] |
- 1. Strickmaschine mit einer ersten Gruppe von Teilen in Form von Strickwerkzeugen wie
Nadeln, Platinen und Stößern und mit einer zweiten Gruppe von Teilen in Form von
Führungselementen wie Schloßteilen und Nadelbett- oder Platinenbettstegen, wobei diese
Teile beim Betrieb Relativbewegungen ausführen und dabei mit Gleitflächen aneinander
gleiten, wobei die Gleitflächen der Teile der zweiten Gruppe zur Erhöhung der Abriebfestigkeit
zumindest teilweise als verschleißarme Oberflächen ausgebildet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß von den Teilen (14, 16 bzw. 18 bis 24) der ersten oder zweiten Gruppe
wenigstens eines mit einer durch Plasmaentladung in einer kohlenstoffhaltigen Gasatmosphäre
aufgebrachten, zusätzlich reibungsmindernd wirkenden Beschichtung aus
diamantartigem Kohlenstoff versehen ist.
- 2. Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest Teile (14, 16)
der ersten Gruppe mit der Beschichtung versehen sind.
- 3. Strickmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile aus Nadeln (14)
bestehen und diese auch im Bereich ihrer Köpfe (14.2) mit der Beschichtung versehen sind.
- 4. Strickmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile aus
Zungennadeln (14) bestehen und diese auch im Bereich ihrer Zungen (14.3) und Zungenlagerstellen
mit der Beschichtung versehen sind.
- 5. Strickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest Teile der zweiten Gruppe mit der Beschichtung versehen sind.
- 6. Strickmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile der zweiten
Gruppe Führungsbahnen (22) für die Teile der ersten Gruppe umfassen, die Führungsbahnen
von Schloßteilen (18 bis 21, 24) mit die Führungsbahnen begrenzenden Flächen
gebildet sind und zumindest diese Flächen die Beschichtung aufweisen.
- 7. Strickmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens ein
Bett (10, 11) mit Führungsnuten für die Teile der ersten Gruppe aufweist, die Führungsnuten
von Gleitflächen aufweisenden Stegen (13, 15) begrenzt sind und die Gleichflächen der
Stege (13, 15) mit der Beschichtung versehen sind.
- 8. Strickmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Oberfläche
der Führungsnuten mit der Beschichtung versehen ist.
- 9. Strickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Beschichtung eine Stärke von höchstens 5 µ aufweist.
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