Dokumentenidentifikation |
DE4100329C2 28.10.1993 |
Titel |
Vorrichtung zum Verändern des Schreibdrucks in einer Aufzeichnungsvorrichtung oder dergleichen |
Anmelder |
Iwatsu Electric Co., Ltd., Tokio/Tokyo, JP |
Erfinder |
Fukumura, Sadaaki, Hachioji, Tokio/Tokyo, JP; Suzuki, Eiji, Iruma, Saitama, JP |
Vertreter |
Eitle, W., Dipl.-Ing.; Hoffmann, K., Dipl.-Ing. Dr.rer.nat.; Lehn, W., Dipl.-Ing.; Füchsle, K., Dipl.-Ing.; Hansen, B., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat.; Brauns, H., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat.; Görg, K., Dipl.-Ing.; Kohlmann, K., Dipl.-Ing.; Ritter und Edler von Fischern, B., Dipl.-Ing.; Kolb, H., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 81925 München; Nette, A., Rechtsanw., 8000 München |
DE-Anmeldedatum |
08.01.1991 |
DE-Aktenzeichen |
4100329 |
Offenlegungstag |
22.08.1991 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.10.1993 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.10.1993 |
IPC-Hauptklasse |
B43L 13/00
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IPC-Nebenklasse |
G06K 15/22
B43K 24/00
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verändern
des Schreibdruckes in einer Aufzeichnungsvorrichtung.
Die üblichen, verschiedenen Schreibstifte, die in
Aufzeichnungseinheiten, wie z. B. in einem Plotter oder
dergleichen, verwendet werden, umfassen zum Beispiel mit
Wassertinte betreibbare Kugelspitzen-Schreibstifte, mit
Wassertinte betreibbare Faserschreibstifte,
Einweg-Schreibstifte, keramische Schreibstifte, mit
ölhaltiger Tinte betreibbare Faserschreiber und so weiter.
Alle diese Schreibstifte haben ihre eigenen
Charakteristiken und abhängig von dem Verwendungszweck wird
der jeweils geeignete ausgesucht. Für Zeichnungszwecke zum
Beispiel wird ein keramischer Stift verwendet, der eine
Linie mit konstanter Breite zeichnen kann und derzufolge
leicht handhabbar ist. Zum Zeichnen einer Graphik wird
demgegenüber ein mit Wassertinte betreibbarer
Faserschreibstift verwendet, der eine sehr klare und
farbstarke Linie zeichnen kann.
Wenn die Art des Schreibstiftes jedoch geändert wird, dann
bestehen Probleme insofern, als daß die gezeichneten Linien
auf dem Aufzeichnungspapier unscharf werden und daß die
Schreibspitze zerstört werden kann. Diese Probleme
entstehen durch die Tatsache, daß der angewendete
Schreibdruck für die Schreibspitzenart nicht der richtige
ist. Ein geeigneter Schreibdruck, der von der Art der
Schreibspitze abhängt, beträgt zum Beispiel 50 g für eine
mit Wassertinte betriebene Kugelschreibspitze und etwa 20 g
für eine mit Wassertinte betriebene Faserschreibspitze,
eine mit ölhaltiger Tinte betriebene Faserschreibspitze und
eine keramische Schreibspitze. Wenn z. B. eine mit
Wassertinte betriebene Kugelschreibspitze ausgesucht und
verwendet wird, die dann später gegen eine keramische
Schreibspitze ausgetauscht wird, dann ist der Schreibdruck
für diese keramische Schreibspitze zu hoch, wodurch
Probleme wie zum Beispiel unscharfe Linien oder die
Zerstörung der Schreibspitze entstehen.
Durch die DE-OS 22 58 409 ist ein Schreibkopf mit einem
oder mehreren Schreibsystemen bekannt, bei dem die Kraft,
mit der ein Schreibstift auf dem Aufzeichnungs-Träger
aufliegt, verändert werden kann. Diese Kraft kann dort
jedoch nur auf zwei Werte eingestellt werden, wobei einer
dieser Werte derjenige ist, der durch das Eigengewicht des
Schreibstiftes selbst erzeugt wird; der andere Wert ist
derjenige, der durch die Summe des Eigengewichts des
Schreibstiftes und der Kraft einer zuschaltbaren Feder
erzeugt wird. Zwischenwerte für die Auflagekraft der
Schreibspitze sind dort nicht einstellbar.
Durch die DE 25 32 548 A1 ist ferner eine Vorrichtung zum
Betätigen eines Schreibstiftes bekannt, bei der die Kraft,
mit der die Spitze eines Schreibstiftes gegen einen
Aufzeichnungsträger gedrückt wird, durch einen
Elektro-Magneten erzeugt wird; diese Kraft kann durch eine
Regelung der Bestromung des Elektro-Magneten eingestellt
werden. Dort liegt die Schreibspitze des Schreibstiftes
jedoch permanent an einem Aufzeichnungsträger an, während
dies bei der gattungsgemäßen Vorrichtung nicht der Fall
ist. Bei der gattungsgemäßen Vorrichtung ist die
Schreibspitze vielmehr mit Hilfe eines Elektro-Magneten
auf den Aufzeichnungsträger aufsetzbar und von diesem
abhebbar.
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Verändern des Schreibdruckes anzugeben, mit deren Hilfe für
jeden ausgewählten Schreibstift von Hand ein geeigneter
Schreibdruck einstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Verändern des Schreibdruckes kann natürlich nur dann wirken
wenn die Schreibspitze auf dem Aufzeichnungsträger
aufliegt. Sodann wird in vorteilhafter Weise eine doppelte Steuermöglichkeit des
Abhebens und Aufsetzens der Schreibspitze und des
Veränderns der Auflagekraft im aufgesetzten Zustand der
Schreibspitze erreicht.
Eine besonders vorteilhafte
Ausführungsform der genannten Lösung ist im Anspruch 2
enthalten.
Anhand der beigefügten Zeichnungen wird nun ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung beispielsweise im
einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ist eine Explosionsdarstellung, welche die Teile
im ersten Zylinder darstellt;
Fig. 2a ist eine Seitenansicht des Schreibstifthalters,
der in seiner angehobenen Lage dargestellt ist;
Fig. 2b ist eine ähnliche Seitenansicht wie Fig. 2a, wobei
sich jedoch der Schreibstift in seiner abgesenkten
Lage befindet;
Fig. 3a und 3b sind Querschnittansichten, die jeweils die
Teile des ersten Zylinders in verschiedenen Lagen
darstellen; und
Fig. 4 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer
XY-Aufzeichnungsvorrichtung, bei der die
vorliegende Erfindung angewendet ist.
In Fig. 4 bezeichnet die Bezugsziffer 17 den Grundkörper
einer XY-Aufzeichnungsvorrichtung. Mit Hilfe eines
Führungsbalkens (Führungswelle) 15 wird ein
Schreibstifthalter 18 gelagert und so geführt, daß er sich
längs des Führungsbalkens 15 bewegen kann. Der
Führungsbalken 15 ist in Richtung der X-Achse bewegbar,
wohingegen der Schreibstifthalter 18 in Y-Richtung
beweglich ist, wodurch ein Bild gezeichnet werden kann.
Die Fig. 2a und 2b sind jeweils Seitenansichten des
Schreibstifthalters 18, wobei in Fig. 2a ein Zustand
dargestellt ist, in dem ein Schreibstift 13 eine
Aufzeichnungsfläche 14 nicht berührt, wohingegen Fig. 2b
einen Zustand zeigt, in dem der Schreibstift 13 die
Aufzeichnungsfläche 14 berührt.
Gemäß Fig. 2a wird der Schreibstifthalter 18 am
Führungsbalken 15 mit Hilfe von Rollen 16 gelagert und
geführt, die ihrerseits auf einem Führungs- und Lagerglied
9 befestigt sind. An dem Führungs- und Lagerglied 9 ist bei
11 ein Schreibstift-Halteglied 10 des Schreibstifthalters
18 schwenkbar angelenkt. Der Schreibstift 13, der von einem
Schreibstifthalterabschnitt 19 des
Schreibstift-Haltegliedes 10 gehalten wird, wird durch eine
Feder 12 von der Aufzeichnungsfläche 14 weggezogen. An einem
Führungs- und Lagerglied 9 ist ein Magnetspulen-Körper 8
fest angebracht. Wenn in diesen Magnetspulenkörper 8
elektrischer Strom eingeleitet wird, dann zieht er einen
Tauchkern 6 an, so daß ein erster Zylinder 1 nach oben
bewegt wird, der seinerseits einen Endabschnitt des
Schreibstifthaltegliedes 10 bildet. Dies führt dazu, daß
das Schreibstift-Halteglied 10 um einen Schwenkpunkt 11
verschwenkt wird, wodurch der Schreibstift 13 in Berührung
mit der Aufzeichnungsfläche 14 gebracht wird.
Wenn andererseits der elektrische Strom unterbrochen wird,
dann hört die Anziehungskraft des Tauchkernes 6 auf, so daß
der Schreibstift 13 unter dem Einfluß der Feder 12 von der
Aufzeichnungsfläche 14 wegbewegt wird.
Fig. 1 ist eine Explosionsdarstellung, welche die
Einzelheiten des ersten Zylinders 1 zeigt, der seinerseits
ein Ende des Schreibstift-Haltegliedes 10 bildet. Gemäß
dieser Figur ist in der Seitenwand eines ersten Zylinders 1
eine Führungsnut 3 ausgebildet, die um einen bestimmten
Winkel geneigt ist. In dem ersten Zylinder 1 ist ein
zweiter Zylinder 2 gleitend eingepaßt. Am äußeren Umfang
des zweiten Zylinders 2 ist ein Stellhebel 4 befestigt. Der
Stellhebel 4 kann bei dieser Konstruktion von Hand längs
der Führungsnut 3 bewegt werden.
Der Tauchkern 6 ist so ausgebildet, daß er von dem
Magnetspulenkörper 8 angezogen oder losgelassen werden kann
und hat an seinem unteren Ende einen Federteller 7. Dieser
Federteller 7 stützt das untere Ende einer Feder 5 ab,
deren oberes Ende mit dem oberen Ende des zweiten Zylinders
2 in Eingriff ist. Diese Feder 5 bringt auf den
Schreibstift 13 eine Kraft zur Erreichung eines Schreibdrucks auf.
Die Fig. 3a und 3b sind Seitenansichten im Querschnitt, die
jeweils diejenigen Teile um den ersten Zylinder 1 herum
zeigen, welcher seinerseits ein Ende des
Schreibstifthaltegliedes 10 bildet. Fig. 3a zeigt einen
Zustand, in dem der Stellhebel 4 im obersten Abschnitt der
Führungsnut 3 liegt. Fig. 3b zeigt einen Zustand, in dem
der Stellhebel 4 sich in der untersten Lage in der
Führungsnut 3 befindet; in beiden Fällen ist der Tauchkern
6 nach einem Anlegen elektrischen Stroms an den
Magnetspulenkörper 8 in seiner angezogenen Lage.
Im Zustand nach Fig. 3a, bei dem der Stellhebel 4 sich im
obersten Abschnitt der Führungsnut 3 befindet, bringt die
Feder 5 für die Einstellung des Schreibdruckes eine nach
oben gerichtete Kraft auf das obere Ende des zweiten
Zylinders 2 auf, und zwar durch ihre Nachgiebigkeit, die
durch den Zustand hervorgerufen wird, in dem die Feder 5
sich zwischen dem Federteller 7 und dem oberen Ende des
zweiten Zylinders 2 erstreckt.
Wie dies in Fig. 3b dargestellt ist, wird das obere Ende
des zweiten Zylinders 2 andererseits dann, wenn der
Stellhebel 4 in den unteren Abschnitt der Führungsnut 3
bewegt wird, relativ zum ersten Zylinder 1 nach unten
bewegt (im Vergleich mit dem Zustand nach Fig. 3a) und die
Feder 5 wird dadurch um denselben Betrag der
Abwärtsbewegung zusammengedrückt, so daß die Federkraft der
Feder 5 dadurch erhöht wird. Die Feder 5 beaufschlagt
demzufolge das obere Ende des zweiten Zylinders 2 im
Vergleich mit dem Zustand gemäß Fig. 3a mit einer größeren
Kraft.
Beim Bewegen des Stellhebels 4 längs der Führungsnut 3 wird
auf diese Weise die Feder 5 zusammengedrückt oder
ausgedehnt und überträgt dabei auf den Schreibstift 13
einen gewünschten Schreibdruck.
Wenn danach die Zufuhr elektrischen Stromes zum
Magnetspulenkörper 8 unterbrochen wird, dann wird die Feder
5 entspannt und der Federteller 7 schlägt an einem Anschlag
20 an, der am Schreibstift-Halteglied 10 ausgebildet ist.
Obwohl bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel die
Wirkungsweise in bezug auf den Fall beschrieben worden ist,
in dem die Haltestellungen des Stellhebels 4 an zwei
Punkten waren, nämlich im obersten und untersten Abschnitt
der Führungsnut 3, ist die Erfindung nicht darauf
beschränkt. Die Federkraft der Feder 5 kann in ähnlicher
Weise eingestellt werden, wenn die Haltestellungen des
Stellhebels 4 in einer Lage zwischen der obersten und
untersten Stellung liegt.
Der erste und der zweite Zylinder sind vorzugsweise so
ineinandergepaßt, daß zwischen ihnen eine genügende Reibung
insofern vorhanden ist, daß der Stellhebel 4 von Hand längs
der Führungsnut 3 bewegt werden kann.
Die Führungsnut 3 im ersten Zylinder 1 hat eine
vorbestimmte Neigung in der zylindrischen Umfangsfläche.
Die Stellbewegung des Stellhebels kann daher leicht und
glatt erfolgen.
Die Halte-Lage des Stellhebels kann darüber hinaus in einer
Lage zwischen dem obersten und untersten Abschnitt der
Führungsnut liegen und aus diesem Grunde kann eine
besonders feine Einstellung des Schreibdruckes erreicht
werden; abhängig von der Art des Schreibstiftes kann auf
diese Weise ein optimaler Schreibdruck eingestellt werden.
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Anspruch[de] |
- 1. Vorrichtung zum Verändern des Schreibdrucks in einer
Aufzeichnungsvorrichtung, bei der ein Ende eines
Schreibstift-Haltegliedes (10) mit Hilfe eines in
einem Tauchmagneten (8) liegenden Tauchkerns (6) über
dessen unteres Ende angehoben werden kann, wobei das
Schreibstift-Halteglied (10) um einen Schwenkpunkt
(11) so verschwenkbar ist, daß der Schreibstift (13),
der am anderen Ende des Schreibstift-Haltegliedes (10)
angebracht ist, abgesenkt und in Berührung mit der
Aufzeichnungsfläche (14) gebracht wird, um eine
Zeichnung herzustellen,
wobei vorgesehen ist:
- - ein um den Tauchkern (6) herum angeordneten und ein
Ende des Schreibstift-Haltegliedes (10) bildenden
ersten Zylinder (1), der in seiner Seitenwand eine
geneigte Führungsnut (3) aufweist;
- - ein um den Tauchkern (6) herumliegenden und im
ersten Zylinder (1) gleitend verschiebbaren
zweiten Zylinder (2), der eine innere, obere
Begrenzungsfläche hat sowie einen Teil (4),
der an seinem Außenumfang befestigt ist und sich
durch die Führungsnut (3) des ersten Zylinders (1)
hindurcherstreckt;
- - ein Stufenabschnitt (6a) am Tauchkern (6), mit
dem der Tauchkern (6) in seiner angezogenen
Stellung gegen den Tauchankermagneten (8) anstößt;
und
- - ein zwischen der inneren, oberen
Begrenzungsfläche des zweiten Zylinders (2) und
dem unteren Ende (7) des Tauchkerns (6) liegende
Feder (5);
- - wobei der sich nach außen erstreckende Stellhebel
(4) des Zylinders (2) längs der Führungsnut (3)
bewegbar ist, um auf diese Weise die Feder (5)
auszudehnen oder zusammenzudrücken, wodurch der
Schreibdruck des Schreibstiftes (13) einstellbar
ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsnut (3) eine vorbestimmte Neigung
aufweist und die Reibung zwischen dem ersten und
zweiten Zylinder (1, 2) so ausgelegt ist, daß der
Stellhebel (4) in jeder eingestellten Lage arretiert
ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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