Dokumentenidentifikation |
DE3512289C2 10.02.1994 |
Titel |
Schüttgutsilo mit entlüfteter Misch- oder Homogenisierkammer |
Anmelder |
Claudius Peters AG, 22297 Hamburg, DE |
Erfinder |
Krauß, Werner, 2000 Hamburg, DE |
Vertreter |
Moll, W., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., 80538 München; Delfs, K., Dipl.-Ing.; Mengdehl, U., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat.; Niebuhr, H., Dipl.-Phys. Dr.phil.habil., 20148 Hamburg; Glawe, U., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 80538 München |
DE-Anmeldedatum |
03.04.1985 |
DE-Aktenzeichen |
3512289 |
Offenlegungstag |
16.10.1986 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
10.02.1994 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.02.1994 |
IPC-Hauptklasse |
B65D 88/72
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IPC-Nebenklasse |
E04H 7/22
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf ein Schüttgutsilo mit
zentrisch oder nicht zentrisch angeordneter, entlüfteter
Misch- oder Homogenisierkammer, deren Wand eine Mehrzahl
ständig offener Durchtrittsöffnungen für das Gut aus dem
Hauptsiloraum enthält und die mit einem Inspektionsraum
verbunden ist.
Es ist bekannt, bei einem Silo der genannten Art
(DE-AS 27 27 499) die Betriebssicherheit bei
empfindlichem und zu Fließstörungen neigendem Gut dadurch zu
verbessern, daß um die Kammer herum, also innerhalb des
Hauptsiloraums, ein ringförmiger Beobachtungsgang
geschaffen wird, dessen Wand Inspektionsöffnungen sowohl
zur Beobachtung der Durchtrittsöffnungen als auch des
leeren Kammerbodens enthält. Jedoch ist ein solcher Gang
höchst aufwendig, weil er eine dem Umfang der Kammer
entsprechende große Länge besitzt, weil seine Wand im
Hinblick auf den im Hauptsiloraum herrschenden Druck
ausreichend bemessen sein muß und weil ein Zugangskanal
von der Außenseite her zu dem Gang geschaffen werden muß.
Bekannt ist es ferner (DE-AS 21 33 189), einen vom
Silozentrum zum Siloumfang führenden Auslaufkanal mit
einem gesonderten Beobachtungskanal, der
Inspektionsöffnungen zum Auslaufkanal enthält und von außen zugänglich
ist, so zu verbinden, daß der Beobachtungskanal den
Auslaufkanal über dessen gesamte Länge begleitet. Diese
Anordnung ist nicht verwendbar, wenn eine zentrische
Auslaufkammer im Silo vorgesehen ist; sie entspricht
jedoch der zuvor erläuterten Anordnung bei zentrischer
Kammer, bei der ein Kanal von außen zu dem Kammerumfang
führt, der über seine Länge von einem Beobachtungsgang
umgeben ist. Insbesondere geht auch nicht daraus hervor,
wie man bei einem Silo mit zentraler Auslaufkammer den
Aufwand für die Inspektion derselben mindern könnte.
Aus IT-PS 657 158 ist ein nicht gattungsgemäßes
Schüttgutsilo ohne entlüftete Misch- oder Homogenisierkammer
bekannt, das im Inneren des Siloraums eine zentrisch
angeordnete Säule aufweist. Der Innenraum der Säule ist
begehbar, auf ihrer Oberseite ist eine begehbare
Plattform angeordnet, von der aus der Innenraum des Silos
einsehbar ist.
Ein Nachteil der bekannten Anordnungen ist es ferner, daß
während des Betriebs eine Beobachtung nur beschränkt,
eine Wartung überhaupt nicht möglich ist; für letztere
muß der Siloabzug vielmehr stillgelegt und die Kammer
entleert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Schüttgutsilo der eingangs genannten Art zu schaffen, das bei
geringem Aufwand eine bessere Beobachtungs- und
Wartungsmöglichkeit der Kammer und der zugehörigen
Entleerungseinrichtungen ermöglicht.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß der
Inspektionsraum aus einer von unten begehbaren Hohlsäule
innerhalb der Misch- oder Homogenisierkammer besteht, die
Beobachtungsöffnungen zur Misch- oder Homogenisierkammer
aufweist sowie die Entlüftungsleitung im Inneren der
Hohlsäule enthält.
Dadurch daß die Hohlsäule im Inneren der Misch- oder
Homogenisierkammer (nachfolgend auch als "Kammer"
bezeichnet) angeordnet ist, ist der für sie erforderliche
Bauaufwand wesentlich geringer als derjenige für einen
außerhalb der Kammer vorgesehenen und mit einem
Zugangskanal ausgerüsteten Inspektionsgangs. Dabei steift die
Hohlsäule die Kammerdecke zusätzlich aus, so daß die
Kammerwand entlastet wird und daher schwächer ausgeführt
werden kann. Schließlich ermöglicht die Hohlsäule auch
die Aufnahme der Entlüftungsleitung, deren Führung
oftmals Probleme aufwirft. Schließlich bringt die
Ausbildung des Inspektionsraums als vertikale Säule die
Möglichkeit mit sich, daß der Inspektionsraum bis oberhalb
des während des Betriebs in der Kammer sich einstellenden
Gutspiegels hochgeführt wird, so daß von dort aus auch
während des Betriebs eine Beobachtung der Funktionen der
Kammer selbst als auch der Durchtrittsöffnungen vom
Hauptsiloraum zur Kammer sowie der in der Kammer
vorgesehenen Abzugseinrichtungen möglich wird.
Vergleicht man dies Ergebnis mit dem Stand der Technik,
so stellt man fest, daß einerseits die Beobachtungs- und
Wartungsmöglichkeiten verbessert werden und
andererseits die Ausbildung des Beobachtungsraums als solche
unaufwendiger ist und er zudem noch konstruktive
Fortbildung hinsichtlich der Ausführung der Kammer und der
Entlüftungsleitung mit sich bringt, die gleichfalls zur
Senkung des Aufwands geeignet sind.
Diese Vorteile werden am besten von einer zentrisch
vertikal in der Kammer angeordneten Hohlsäule erreicht.
Jedoch soll eine mehr oder weniger außermittige
Anordnung der Hohlsäule in bezug auf die Kammer nicht
ausgeschlossen werden.
Außer den oberhalb des Gutspiegels befindlichen
Beobachtungsöffnungen der Hohlsäule werden zweckmäßigerweise
Wartungsöffnungen in Bodennähe so angeordnet, daß sie
den Durchtrittsöffnungen etwa gegenüber liegen. Dies
soll eine Wartung der Durchtrittsöffnungen
beispielsweise durch Stochern ermöglichen. Das Merkmal, daß die
Wartungsöffnungen den Durchtrittsöffnungen etwa
gegenüber liegen sollen, ist in diesem Zusammenhang so zu
deuten, daß die Durchtrittsöffnungen von den
Wartungsöffnungen mittels geeigneter Werkzeuge wie
Stocherlanzen zugänglich sind, ohne daß die Kammer als solche
betreten zu werden braucht. Dies gibt die Möglichkeit,
Wartungsarbeiten auch dann durchzuführen, wenn die Kammer
nicht vollständig entleert ist oder sogar (insbesondere
auf der der Störungsstelle gegenüberliegenden Seite)
noch ggf. gedrosselt betrieben wird.
Jedoch soll die Kammer von der Hohlsäule her auch begehbar
sein, damit auch tiefgreifendere Wartungsarbeiten nach
Stillsetzung des Abzugsbetriebs im Kammerraum
durchgeführt werden können.
Damit die Auslaufeinrichtungen der Kammer auch während
des Betriebs gewartet werden können, sind sie
zweckmäßigerweise in der Hohlsäule angeordnet, wobei nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung mehrere, vorzugsweise zwei,
über den Umfang der Hohlsäule verteilte
Auslaufeinrichtungen vorgesehen sind, damit im Falle einer Störung an
einer Auslaufeinrichtung die andere während der Wartung
weiterbetrieben werden kann. Es kann auch zweckmäßig sein,
Auslaufeinrichtungen vorzusehen, die unmittelbar vom
Boden des Hauptsiloraums unter Umgehung der Kammer
betrieben werden können, damit der Silobetrieb nicht
gänzlich ruhen muß, wenn Wartungsarbeiten in der Kammer
durchgeführt werden müssen, die sich nicht während des
Betriebs von den Inspektions- oder Wartungsöffnungen her
erledigen lassen.
Nach einem weiteren Merkmal kann die Hohlsäule wenigstens
eine in den Hautpsiloraum führende Inspektionsöffnung
enthalten, wobei diese zweckmäßigerweise seitlich an einem
über die Kammer hinaus in den Hauptsiloraum führenden
Teil der Hohlsäule angeordnet ist.
Sehr zweckmäßig kann auch eine Ausführungsform sein, bei
der die Hohlsäule nicht vertikal angeordnet ist, sondern
im wesentlichen horizontal vom Siloumfang zum Oberraum
der Kammer führt und dort wenigstens eine
Inspektionsöffnung besitzt.
Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme
auf die Zeichnung erläutert, die ein vorteilhaftes
Ausführungsbeispiel in einem vertikalen Längsschnitt
darstellt.
Der über Fundamente 1 auf dem Boden aufsitzende
Silokörper 2 enthält einen Hauptsiloraum 3, unter dessen Boden 4
ein begehbarer Silounterraum 5 gebildet ist. In der Mitte
des zylindrischen Silokörpers ist auf dem Siloboden 4
eine Misch- oder Homogenisierkammer 9 bekannter konischer
Bauart vorgesehen, deren Wand 6 eine Vielzahl von
Durchtrittsöffnungen 7 über dem Boden 4 enthält, durch die das
Gut aus dem Hauptsiloraum 3 dann, wenn die bei den
Durchtrittsöffnungen befindlichen Belüftungseinrichtungen
8 mit Druckluft beaufschlagt sind, im fluidisierten
Zustand in die Kammer 9 einströmen kann. Wird die
Druckluftbeaufschlagung der Belüftungseinrichtungen 8 im
Hauptsiloraum 3 unterbrochen, so wird auch der Gutfluß
durch die Öffnungen 7 unterbrochen, so daß die Kammer 9
entleert werden und betreten werden kann.
Auch die Kammer enthält Belüftungseinrichtungen 10, die
das Gut durch zwei Abzugsöffnungen 11 zufließen lassen,
die über geeignete Abzugsleitungen 12 an Förderorgane
angeschlossen sind, im dargestellten Beispiel an eine
pneumatische Förderleitung 13.
Vom Oberraum 14 der Kammer 9, der während des Betriebs
von hochsteigendem Material im allgemeinen frei bleibt,
ist eine Entlüftungsleitung 15 nach unten geführt zu
einer zur Aufnahme der Abluft geeigneten Einrichtung,
beispielsweise einem Teil des Fördersystems.
Innerhalb dieser insoweit bekannten Anordnung ist die
erfindungsgemäße Hohlsäule 16 zentrisch vertikal
vorgesehen, die zylindrisch vom Boden 17 der Kammer
aufgeführt ist und deren Wand 6 (bei anderer Ausführung
deren Decke) erreicht und sogar darüber hinaus mit ihrem
Teil 18 in den Hauptsiloraum 3 vorstößt, wo sie durch
eine Decke 19 geschlossen ist. Sie enthält
Beobachtungsöffnungen 20 in demjenigen Höhenbereich, der
normalerweise oberhalb des Gutspiegels im Kammerraum 9 liegt.
In etwa gleicher Höhe wie die Durchtrittsöffnungen 7
sind Wartungsöffnungen 21 vorgesehen. Diese können auch
etwas höher als die Durchtrittsöffnungen angeordnet sein.
Sie sollen so liegen, daß von dort aus beispielsweise
mittels Stocherlanzen die Durchtrittsöffnungen 7
und/oder der Kammerboden 17 erreichbar sind, um
beispielsweise Verfestigungen zu beseitigen. Wenn diese
Wartungsöffnungen 21 für den Ausstieg in die Kammer 9
zu hoch liegen, können noch gesonderte Ausstiegsöffnungen
nahe dem Kammerboden 17 vorgesehen sein. Schließlich sind
oberhalb der Kammer 9 im Bereich des Hauptsiloraums 3
Inspektionsöffnungen 22 in der Säulenwand enthalten,
durch die der Abfluß am Boden des Hauptsiloraums
inspiziert werden kann.
Unter den Öffnungen sind Arbeitsbühnen vorgesehen.
Die Entlüftungsleitung 15 ist innerhalb der Hohlsäule
verlegt und daher zugänglich. Dasselbe gilt für die
von den Abzugsöffnungen 11 ausgehenden Abzugseinrichtungen.
Geeignet ist das erfindungsgemäße Silo beispielweise
für störungsanfällige Güter wie Flugasche. Seine
verbesserten Inspektions- und Wartungseigenschaften gestatten
es in vielen Fällen, auf aufwendige mechanische Förderer
innerhalb des Silos zu verzichten, die bei solchem Gut
sonst oftmals notwendig sind, um es förderbar zu machen.
Die Weite des Begehungsraums in der Hohlsäule soll so
groß sein, daß von dort aus auch mit Werkzeugen wie
beispielsweise Stocherlanzen gearbeitet werden kann.
Beispielsweise soll der Durchmesser in der Größenordnung
von 2 bis 3 m liegen.
Vom Boden 4 des Hauptsiloraums 3 gehen
Abzugseinrichtungen 23 aus, die gleichfalls zu dem Förderer 13
geführt sind und die Aufrechterhaltung des Betriebs dann
gestatten, wenn zur Wartung der Kammer oder einer
Durchtrittsöffnung oder eines Abzugsorgans der Siloabzug
durch die Kammer kurzzeitig stillgesetzt ist.
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Anspruch[de] |
- 1. Schüttgutsilo mit zentrisch oder nicht zentrisch
angeordneter, entlüfteter Misch- oder
Homogenisierkammer, deren Wand eine Mehrzahl ständig offener
Durchtrittsöffnungen für das Gut aus dem
Hauptsiloraum enthält und die mit einem Inspektionsraum
verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Inspektionsraum aus einer von unten begehbaren
Hohlsäule (16) innerhalb der Misch- oder
Homogenisierkammer (9) besteht, die Beobachtungsöffnungen
zur Misch- oder Homogenisierkammer (9) aufweist
sowie die Entlüftungsleitung (15) im Innern der
Hohlsäule (16) enthält.
- 2. Silo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hohlsäule (16) zentrisch vertikal ausgebildet
ist.
- 3. Silo nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Beobachtungsöffnungen (20) der Hohlsäule
(16) zumindest im Kammeroberraum (14) angeordnet
sind und oberhalb des im Betrieb sich einstellenden
Gutspiegels, und daß von ihnen sämtliche
Durchtrittsöffnungen (7) sichtbar sind.
- 4. Silo nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlsäule (16) in Bodennähe
den Durchtrittsöffnungen (7) etwa gegenüberliegende
Wartungsöffnungen (21) enthält.
- 5. Silo nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Misch- oder
Homogenisierkammer (9) von der Hohlsäule (16) her begehbar ist.
- 6. Silo nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Siloauslaufeinrichtung (12)
in der Hohlsäule (16) angeordnet ist.
- 7. Silo nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens zwei über den Umfang der Hohlsäule (16)
verteilte Auslaufeinrichtungen (23) vorgesehen sind.
- 8. Silo nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine
Auslaufeinrichtung (23) vom Hauptsiloraum (3) außerhalb der Misch-
oder Homogenisierkammer (9) vorgesehen ist.
- 9. Silo nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlsäule (16) wenigstens
eine in den Hauptsiloraum (3) führende
Inspektionsöffnung (22) enthält.
- 10. Silo nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hohlsäule (16) über die Misch- oder
Homogenisierkammer (9) hinaus in den Hauptsiloraum (3)
geführt ist und eine Mehrzahl von seitlich
angeordneten Inspektionsöffnungen (22) vorgesehen ist, von
denen aus der Siloboden (4) inspizierbar ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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