Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
aromatisierten Röstkaffee bereitzustellen.
Gegenstand der Erfindung ist ein Röstkaffee, der zusätzlich eine
aromawirksame Substanz enthält. Der Röstkaffee kann in Form
ganzer gerösteter Bohnen als Bohnenbruch oder gemahlen
vorliegen. Gemahlener Röstkaffee wird für die Zwecke der
Erfindung bevorzugt. Der erfindungsgemäße aromatisierte
Röstkaffee sollte möglichst eine gewisse Restfeuchte haben, weil
sie die Entfaltung des Aromas auch schon vor dem Aufbrühen
fordert. Diese Restfeuchte kann 0,1 bis 5 Gew.-% betragen und
sollte möglichst nahe an dem für Restkaffee zulässigem
Feuchtigkeitsgehalt von maximal 5 Gew.-% liegen.
Die erfindungsgemäße aromatisierte Röstkaffeemischung hat den
Vorteil, daß bei seiner Herstellung die kaffee-eigenen und
teilweise leichtflüchtigen Aromen nahezu vollständig erhalten
bleiben. Dies bedingt weiterhin, daß die aromatisierte
Röstkaffeemischung im Gegensatz zu einem Löskaffee einen natürlicheren
Kaffeegeschmack aufweist. Der erfindungsgemäße aromatisierte
Röstkaffee hat schließlich den Vorteil der einfachen Zubereitung,
d. h. es müssen keine Geschmacksstoffe mehr zugesetzt werden;
es ist nur ein Arbeitsgang erforderlich (Convenience-Product).
Bei dem Röstkaffee handelt es sich vorzugsweise um die
Rohkaffeeprovenienzen Arabica aus den Produzentenländern Kenia,
Tansania, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Mexico,
Ecuador, Brasilien, Columbien, Neuguinea, Uganda und
Äthiopien, wobei diese Provenienzen (in der Regel 3 bis 7
vorstehender Provenienzen) entweder vor oder nach dem Rösten gemischt
werden. Nach der Röstung wird im allgemeinen der
üblicherweise 1% Restfeuchte aufweisende Röstkaffee von ca. 200°C bis
auf maximal 5% Restfeuchte angefeuchtet, die Bohnen als solche
eingesetzt oder unter Inertgas vermahlen.
Im Rahmen der Erfindung wird unter Röstkaffee ein Röstkaffee
mit einem Restfeuchtegehalt von 0,1 bis 5,0 Gew.-%, vorzugsweise
0,3 bis 5,0 Gew.-% verstanden.
Die Korngröße der Röstkaffeemahlung liegt im allgemeinen
zwischen 50 und 2000 µm, vorzugsweise zwischen 500 und 1500 µm
oder 60 bis 100 µm.
Nach der vorliegenden Erfindung enthält die aromatisierte
Röstkaffeemischung wenigstens eine aromawirksame Substanz,
also einen Stoff, der geschmackswirksam und darüber hinaus
gegebenenfalls auch geruchswirksam ist. Hierbei kann es sich um
einen Süßstoff oder eine natürliche süßschmeckende Verbindung,
eine Droge, ein Gewürz, einen Pflanzenextrakt, eine
Milchpulverzubereitung, ein Fruchtpulver, ein Kakaopulver oder
einen natürlichen, naturidentischen oder synthetischen
Aromastoff handeln. Als natürliche süßschmeckende
Verbindungen kommen beispielsweise Saccharose, Glucose,
Fructose, Maltose, Glucose-Sirup sowie halbsynthetische und
synthetische Verbindungen wie beispielsweise Saccharin,
Cyclamate, Glycyrrhizin, Xylitol, L-Aspartyl-L-
phenylalaninmethylester, Dihydrochalkone, Thaumatin, Monnellin
und Miraculin in Betracht.
Bevorzugt werden Saccharose, Aromen, Fruchtpulver,
Kakaopulver und Milchpulverzubereitungen zugesetzt.
Erfindungsgemäß können als Drogen beispielsweise Balsame,
Gummiarten und Harze eingesetzt werden, vorzugsweise Ingwer,
Wacholderbeeren, Ginseng, insbesondere Ingwer.
Als Gewürz werden beispielsweise Salz, Zimt, Curry, Basilikum,
Vanille, Nelke, Muskat, Kardamon, vorzugsweise Salz, Vanille,
Curry oder Zimt eingesetzt.
Als Pflanzenextrakt können erfindungsgemäß beispielsweise
Melisse, Baldrian, Passiflora, Thymiankraut, Kamille und Pfefferminz
eingesetzt werden, insbesondere Pfefferminz, Kamille.
Erfindungsgemäß wird als aromawirksamer Stoff weiterhin eine
Milchpulverzubereitung eingesetzt.
Der Aromastoff kann beispielsweise in Form eines etherischen
Öls oder einer Riechstoffverbindung, der gleichzeitig
Geschmacksstoff ist, oder in Form eines wäßrigen Extrakts oder
Homogenats vorliegen. Als etherisches Öl kommen synthetische
und natürliche blausäurefreie Bittermandelöle, Agrumenöle,
vorzugsweise Minzöle, Mandelöle, Orangenöle, Anisöle in
Betracht. Bevorzugte etherische Öle sind Mandelöle. Als
Riechstoffverbindung ist beispielsweise Vanillin, Ethylvanillin,
Ethylmaltol, Maltol, Zimtaldehyd, Eugenol, Anethol, α-Carvon, 3-
cis-Hexenol zu nennen, vorzugsweise wird erfindungsgemäß
Vanillin eingesetzt.
Die Menge der aromatischen Substanz liegt oberhalb der
sensorischen Schwelle und beträgt für etherische Öle, Gewürze
und Drogen etwa 0,02 bis 2 Gewichtsteile, insbesondere 0,1 bis
0,2 Gewichtsteile, bezogen auf 100 Gewichtsteile Röstkaffee. Bei
Zusatz von Kakaopulver, Fruchtpulver, Pflanzenextrakten oder
Milchpulverzubereitungen kann die Menge der aromatisierenden
Substanz auch bis zum Doppelten des Gewichts des Röstkaffees
betragen.
Als Hilfsmittel zur besseren Fixierung der Aromen können
Hydrokolloide zugesetzt werden. Dieses Hydrokolloid kann
entweder natürlichen Ursprungs sein, auf natürlichen Rohstoffen
basieren, die chemisch modifiziert worden sind oder ein synthetisches
Hydrokolloid sein, welches als Zusatzstoff in Lebensmitteln
zugelassen ist oder auf einer Mischung dieser Bestandteile.
Als Hilfsmittel auf natürlicher Basis kommen solche aus
Landpflanzen, Meerespflanzen oder aus Mikroorganismen in
Betracht, die Polysaccharide, Disaccharide oder Monosaccharide
enthalten. Beispielhaft sind hier Stärke und Stärkeprodukte, also
physikalisch und chemisch modifizierte Stärke(ester/ether),
Galaktomannane, wie z. B. Guargummi und
Johannisbrotkernmehl, Pektinstoffe, wie z. B. Apfelpektin,
Citruspektin, Exsudat-Gummi, wie z. B. Tranganth,
Cellulose-Derivate, wie z. B. Carboxymethylcellulose (CMVC),
O-Methylcellulose, Quittensamen, Leinsamenschleim, Kirschgummi,
Salepmannan, Lärchengummi, Lichenin aus Isländisch Moos,
Tamarillenkernmehl, Konjakumehl, Taragummi und Glucose, Fructose,
Saccharose als Hydrokolloid aus Landpflanzen genannt.
Als Hydrokolloid aus Meerespflanzen kommen Alginate, Agar,
Carrageenane und Dänischer Agar in Betracht.
Als Hydrokolloid aus Mikroorganismen sind Dextran und
Xanthan zu nennen.
Weitere Hydrokolloide auf natürlicher Basis, die Proteine
enthalten sind Gelatine und Proteinhydrolysate, vorzugsweise mit
einem Molekulargewicht von unter 10.000.
Auch Hydrokolloide auf synthetischer Basis, wie
Polyethylenglykol (PEG), Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylacetat (PVAC)
sind physiologisch unbedenklich und können, soweit sie
lebensmittelrechtlich zugelassen sind, erfindungsgemäß eingesetzt
werden.
Als weiteres Hilfsmittel kann auch löslicher Kaffee-Extrakt
(löslicher Kaffee), beispielsweise der Arten flüssiger,
sprühgetrockneter und gefriergetrockneter löslicher Kaffee eingesetzt
werden. Hierbei liegt die Korngröße im allgemeinen bei 0,1 bis
2,5 mm, vorzugsweise 0,1 bis 0,5 mm.
Bevorzugte Hilfsmittel sind Polysaccharide, Hydrokolloide,
Pflanzenextrakte, insbesondere Carboxymethylcellulose, Gelatine
und Kaffee-Extrakte.
Die Menge an wasserfreiem Hilfsmittel beträgt 0,1 bis 20,
vorzugsweise 0,5 bis 4 Gewichtsteile, bezogen auf 100
Gewichtsteile Röstkaffee.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung
von aromatisierten Röstkaffeemischungen, bei dem der Röstkaffee
in Form ganzer, gebrochener oder gemahlener Bohnen mit
angegebener Menge einer aromawirksamen Substanz in
Berührung gebracht und der aromatisierte Röstkaffee auf den
gewünschten Feuchtigkeitsgehalt eingestellt wird. Das kann
gleichzeitig mit der Aromatisierung oder anschließend mit
Wasserdampf oder einer wasserhaltigen Flüssigkeit,
beispielsweise Wasser, einer wäßrigen Salzlösung oder
Gelatinelösung geschehen. Vorzugsweise wird die
Aromatisierung mit dem üblichen Auffeuchten des Röstkaffees
auf maximal 5 Gew.-% Wasser verbunden. Vorzugsweise erfolgt
die Aromatisierung durch intensives Vermischen von
gemahlenem Röstkaffee mit den aromatisierten Substanzen, wenn
diese als Feststoff, d. h. Pulver vorliegen. Flüssige Aromastoffe
können - gegebenenfalls in Anwesenheit eines Fixierungsmittels -
auf die ganzen Bohnen, den Bohnenbruch oder gemahlenen
Kaffee unter gründlicher Durchmischung aufgesprüht werden.
Wenn ganze Röstkaffeebohnen oder Bohnenbruch
erfindungsgemäß aromatisiert werden, können sie vor dem
Abpacken beim Hersteller gemahlen werden, um dadurch
zusätzlich eine gleichmäßige Verteilung der aromatisierenden
Substanzen zu erhalten oder das Vermahlen kann dem
Endverbraucher überlassen bleiben.
Das Mischen mit den aromawirksamen Stoffen wird
zweckmäßigerweise in einem Trocken-, Schneckenkonus-,
Pflugschar- oder Muldenmischer ausgeführt. Das so behandelte
Produkt kann in einem Trockner, wie beispielsweise einem
Band-, Fließ- oder Wirbelbetttrockner getrocknet werden.
Beispielsweise wird der frisch geröstete Kaffee in Form ganzer
Bohnen, Bohnenbruch oder gemahlener Bohnen mit einer
Restfeuchte von 0,1 bis 3 Gew.-% mit einer wäßrigen
Aromalösung bei 25 bis 180°C bedüst und bis maximal 5% aufgefeuchtet.
Die Temperatur ist abhängig von der Flüchtigkeit der
eingesetzten Aromen.
Als weiteres Verfahren können Röstkaffeebruch oder gemahlener
Röstkaffee in entsprechenden Mischern vorgelegt werden, denen
ein gewisser Anteil an Geschmacksstoffen und/oder Aromen
zugesetzt wird. Hierauf wird diese Mischung mit einem Sirup
von einem der Hilfsmittel oder Kaffee-Extraktkonzentrat besprüht.
Das Zumischen weiterer Geschmacks- und Aromastoffe ist
möglich.
Das Aromatisieren kann mittels einer Mehrstoffdüse erfolgen,
wobei die aromawirksamen Stoffe mit Dampf, Wasser oder
wäßrigen Lösungen obiger Art gemeinsam auf den Röstkaffee
gesprüht werden. Der dabei entstehende aromatisierte Röstkaffee
fällt sofort in einen Trockner.
Der erfindungsgemäße Röstkaffee wird vorzugsweise gemahlen
in Aufgußbeuteln, insbesondere Filterpapieraufgußbeutel
verwendet.