Dokumentenidentifikation |
DE19526076A1 15.05.1996 |
Titel |
Schreibgerät |
Anmelder |
h & m gutberlet gmbh industrievertretungen c.d.h., 90471 Nürnberg, DE |
Erfinder |
Gutberlet, Horst, 90471 Nürnberg, DE |
Vertreter |
Patentanwälte Rau, Schneck & Hübner, 90402 Nürnberg |
DE-Anmeldedatum |
18.07.1995 |
DE-Aktenzeichen |
19526076 |
Offenlegungstag |
15.05.1996 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.05.1996 |
IPC-Hauptklasse |
B43K 23/00
|
IPC-Nebenklasse |
B43K 23/02
B43L 15/00
|
Zusammenfassung |
Bei einem Schreibgerät umfassend einen schlanken, langgestreckten Grundkörper mit einer Schreibeinrichtung nach Art eines Kugelschreibers, Füllfederhalters, Bleistiftes oder dergleichen und eine Haltehilfseinrichtung in Form eines mit dem Grundkörper verbundenen ring- oder klammerartigen Halteelements, welches von dem Grundkörper wegsteht, ist vorgesehen, daß das Halteelement (5) schräg seitlich zur Oberseite des Grundkörpers (2) des Schreibgerätes (1) hin geneigt angeordnet ist, vorzugsweise, derart, daß das Halteelement mit Hilfe eines Kugelgelenks schwenkbar und anpaßbar gelagert ist.
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung richtet sich auf ein Schreibgerät umfassend einen
schlanken, langgestreckten Grundkörper mit einer Schreibeinrichtung nach Art
eines Kugelschreibers, Füllfederhalters, Bleistiftes oder dergleichen und
eine Haltehilfseinrichtung in Form eines mit dem Grundkörper verbundenen
ring- oder klammerartigen Halteelements, welches von dem Grundkörper
wegsteht. Ein derartiges Schreibgerät ist beispielsweise bekannt aus der
DE-PS 1 83 731.
Es sind zahlreiche Lösungen bekannt, die es körperlich an Hand
behinderten Menschen erleichtern sollen, ein Schreibgerät festzuhalten bzw.
dieses mit der Hand zu verbinden. Die vorbekannten Lösungen sind ganz
überwiegend für sehr stark behinderte Personen gedacht und beinhalten
dementsprechend aufwendige Mechanismen.
Demgegenüber liegt der folgenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Schreibgerät der gattungsgemäßen Art so auszugestalten, daß die
Haltehilfseinrichtung extrem einfach ausgestaltet ist und nicht nur von
Menschen benutzt werden kann, welche durch Krankheiten wie Gicht oder
Rheuma an einer Fingerversteifung leiden bzw. die teilamputierte Finger
aufweisen, sondern auch hilfreich ist für nichtbehinderte Menschen,
welche z. B. in schnellem Wechsel Maße, Betriebsdaten oder dergleichen
notieren müssen, um dann andererseits wieder mit der gleichen Hand
Manipulationen auszuführen, wie z. B. eine Meßeinrichtung zu handhaben
oder eine Verstellungen von Einstellungen an Meßgeräten vorzunehmen.
Insbesondere aber soll ein gattungsgemäß als bekannt vorausgesetztes
Halteelement so ausgestaltet sein, daß es eine ergonomische Haltung
ermöglicht und an die individuellen Wünsche unterschiedlicher Benutzer
anpaßbar ist, vor allem auch von Rechts- und Linkshändern gleichermaßen
benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Halteelement
schräg seitlich zur Oberseite des Grundkörpers des Schreibgerätes hin
geneigt angeordnet ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß das
Halteelement mit Hilfe eines Kugelgelenks schwenkbar und anpaßbar gelagert
ist.
Durch eine solche, insbesondere einstellbare, Schrägstellung und
Verdrehbarkeit wird erreicht, daß eine völlig unverkrampfte Schreibhaltung
realisiert wird, weil der Benutzer das Gerät an sich mit einer ganz
natürlichen Schreibhaltung halten kann. Es kann eine beliebige Winkelstellung
des Halteelements eingestellt werden, wobei es auch möglich ist, das
Halteelement sowohl für Rechtshänder als auch für Linkshänder optimal
anzuordnen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem
Grundkörper im Griffbereich am vorderen Ende eine Haltehülse aus
Kunststoff, Gummi, Holz, Kork oder dergleichen angebracht ist. Durch die
Formgebung und Materialwahl einer solchen Haltehülse lassen sich
optimale Angriffsbedingungen für das Vorderende des Zeigefingers schaffen.
Günstigerweise ist das Halteelement an dem Grundkörper längsverschiebbar
gelagert, wobei die Lagerung vorzugsweise reibschlüssig-endlagenstabil
ausgeführt ist.
Dementsprechend kann jeder Benutzer die Position des Halteelements so
wählen, wie es für seine individuelle Schreibhaltung und dem jeweiligen
Benutzungszweck am günstigsten ist.
Mit Vorteil ist vorgesehen, daß das Halteelement an einer Gleithülse
gelagert ist. Aus dem Stand der Technik ist es zwar bekannt, das
Halteelement über eine hülsenartige Konfiguration mit dem Schreibgerät zu
verbinden, jedoch dient diese Verbindung im wesentlichen einer in axialer
Richtung ortsfesten Befestigung, wohingegen die erfindungsgemäß
vorgesehene Gleithülse gerade die vorstehend angesprochene axiale Einstellung zu
realisieren hilft.
Die Gleithülse kann an ihrer Innenseite eine Mehrzahl halbrunder Noppen
aufweisen, um insbesondere bei einer metallischen Oberfläche des
Schreibgeräts eine definierte Reibung zu erzielen und andererseits ein Verkratzen
zu verhindern.
Die Gleithülse kann aus federndem Material bestehen, um eine Anpassung
an unterschiedliche Durchmesser des Schreibgerätes zu ermöglichen.
Eine günstige Ausführungsform der Gleithülse besteht aus Kunststoff,
wobei dann insbesondere vorgesehen ist, daß sie in Längsrichtung geschlitzt
ist und einen auf den Schlitz zu abnehmenden Durchmesser aufweist.
Um sicherzustellen, daß die Gleithülse das Halteelement auch wirklich
stabilisiert, ist vorgesehen, daß deren Länge ein Mehrfaches von deren
Durchmesser beträgt.
Um trotz einer hieraus resultierenden relativ großen Länge der Gleithülse
die Reibung nicht zu groß werden zu lassen, kann vorgesehen sein, daß
die Gleithülse zwei über einen Steg miteinander verbundene, im Abstand
zueinander angeordnete Gleithülsenabschnitte umfaßt.
Weiterhin kann bei einer Ausführungsform der Gleithülse mit Längsschlitz
vorgesehen sein, daß in diesen eine an dem Grundkörper des
Schreibgerätes ausgebildete Längsrippe eingreift, so daß eine Drehsicherung erreicht
wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schreibgerätes,
Fig. 2 einen Schnitt zur Veranschaulichung der schwenkbaren Lagerung
des Halteelements an einer Gleithülse und
Fig. 3 einen gegenüber Fig. 2 um 90° gedrehten Schnitt und
Fig. 4 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung einer abgewandelten
Ausführungsform.
Ein in Fig. 1 dargestelltes Schreibgerät 1 umfaßt einen länglichen
zylinderförmigen Grundkörper 2, an dessen unterem Ende eine
Schreibeinrichtung in Form einer Kugelschreibermine 3 sichtbar ist. Oberhalb der
Schreibeinrichtung 3 ist eine Griffhülse 4 aus Kunststoff aufgesetzt, die
eine besonders bequeme Handhabung ermöglicht.
An dem Grundkörper 2 ist über eine Gleithülse 8 ein Halteelement 5 in
Form eines Ringes befestigt, der gegenüber der Längsachse 6 zum oberen
Ende 7 hin neigungseinstellbar ist, so daß ein ergonomisches Halten
ermöglicht wird. Die Gleithülse 8 ist zur optimalen individuellen Anpassung
reibschlüssig längs des Grundkörpers 2 verschiebbar.
Im Gebrauchszustand liegt der Daumen 9 des Benutzers an der Haltehülse
4 direkt an, wobei der Zeigefinger 10 im wesentlichen parallel zu der
Längsachse 6 des Grundkörpers 2 verläuft und den Ring des Halteelements
5 durchsetzt und somit auf der anderen Seite der Haltehülse 4 gegenüber
dem Daumen 9 zu liegen kommt. Der Grundkörper 2 des Schreibgerätes 1
liegt dann, wie ein in üblicher Weise gehaltenes Schreibgerät, im Bereich
der Fingerwurzel des Zeigefingers 10 der Hand 11.
In Fig. 2 und 3 ist eine Variante dargestellt, bei der das Halteelement 5
über ein Kugelgelenk 12 schwenkbar an der Gleithülse 8 festgelegt ist.
Im Ausführungsbeispiel sind Halteelement 5 und Gleithülse 8 jeweils
einstückig aus Kunststoff gespritzt.
Die Gleithülse 8 wird durch ein Kunststoffteil gebildet, welches an seiner
Unterseite einen Schlitz 13 aufweist, welcher ein elastisches Aufweiten der
Schenkel 14 und 15 zur Anpassung an unterschiedliche Durchmesser
ermöglicht. Der Querschnitt der Schenkel 14, 15 nimmt, wie in Fig. 3
erkennbar, in Richtung auf den Schlitz 13 zu ab.
Abweichend von der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform kann gemäß
Fig. 4 die Gleithülse 8 auch aus zwei Hülsenabschnitten 16, 17 bestehen,
welche durch einen Steg 18 miteinander verbunden sind.
An der Oberseite der Gleithülse 8 bzw. des Stegs 18 ist eine Lagerpfanne
19 des Kugelgelenks 12 ausgebildet, welche eine mit dem Halteelement 5
verbundene Kugel 20 zu etwas mehr als 180° umschließt, so daß die Kugel
20 in die Pfanne 19 elastisch eingerastet werden kann. Um das elastische
Einrasten zu erleichtern, kann die Kugelpfanne auch mit (in der
Zeichnung nicht dargestellten) Schlitzen versehen werden.
In Fig. 3 ist veranschaulicht, wie der Ring des Halteelements 5 über
einen Winkelbereich 21 schwenkbar und verdrehbar ist, so daß eine
optimale Anpassung an die individuelle Hand und Handhaltung des jeweiligen
Benutzers möglich ist. Dabei ist das Kugelgelenk 12 so ausgestaltet, daß
zwar eine problemlose Verdrehung möglich ist, jedoch der
Reibungswiderstand so hoch ist, daß ausgehend von einer eingestellten Position noch
eine gewisse Stützwirkung gegeben ist.
|
Anspruch[de] |
- 1. Schreibgerät umfassend einen schlanken, langgestreckten Grundkörper
mit einer Schreibeinrichtung nach Art eines Kugelschreibers,
Füllfederhalters, Bleistiftes oder dergleichen und eine Haltehilfseinrichtung in
Form eines mit dem Grundkörper verbundenen ring- oder klammerartigen
Haltelements, welches von dem Grundkörper wegsteht, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteelement (5) schräg seitlich zur Oberseite des
Grundkörpers (2) des Schreibgerätes (1) hin geneigt angeordnet ist.
- 2. Schreibgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Halteelement mit Hilfe eines Kugelgelenks schwenkbar und anpaßbar gelagert
ist.
- 3. Schreibgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Grundkörper (2) im Griffbereich am vorderen Ende eine Haltehülse (4) aus
Kunststoff, Gummi, Holz, Kork od. dgl. angebracht ist.
- 4. Schreibgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Halteelement (5) an dem Grundkörper (2) längsverschiebbar gelagert ist.
- 5. Schreibgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Halteelement (5) reibschlüssig-endlagenstabil am Grundkörper (2) gelagert ist.
- 6. Schreibgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Halteelement (5) an einer Gleithülse (8) gelagert ist.
- 7. Schreibgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleithülse (8) an ihrer Innenseite eine Mehrzahl halbrunder Noppen aufweist.
- 8. Schreibgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleithülse (8) aus federndem Material besteht.
- 9. Schreibgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Gleithülse (8) aus Kunststoff vorgesehen ist, welche in Längsrichtung
geschlitzt ist und einen auf den Schlitz (13) zu abnehmenden Durchmesser
aufweist.
- 10. Schreibgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge
der Gleithülse (8) ein Mehrfaches des Durchmessers beträgt.
- 11. Schreibgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleithülse (8) zwei über einen Steg (18) miteinander verbundene, im
Abstand zueinander angeordnete Gleithülsenabschnitte (16, 17) umfaßt.
- 12. Schreibgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleithülse (8) einen Längsschlitz aufweist, wobei an dem Grundkörper (2) des
Schreibgerätes (1) eine Längsrippe vorgesehen ist, die in den
Längsschlitz (13) der Gleithülse (8) eingreift.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|