Dokumentenidentifikation |
DE19713610A1 30.10.1997 |
Titel |
Verpackungsverschluß für die Verpackung von rieselfähigem Schüttgut |
Anmelder |
Weidauer, Jens, Dipl.-Ing., 91315 Höchstadt, DE |
Erfinder |
Weidauer, Jens, Dipl.-Ing., 91315 Höchstadt, DE |
DE-Anmeldedatum |
02.04.1997 |
DE-Aktenzeichen |
19713610 |
Offenlegungstag |
30.10.1997 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.10.1997 |
IPC-Hauptklasse |
B65D 83/06
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IPC-Nebenklasse |
B65D 47/06
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Beschreibung[de] |
Rieselfähiges Schüttgut, das z. B. für den Verbrauch in privaten Haushalten bestimmt ist, wird u. a. in
Flaschen verpackt. Diese Flaschen sind mit speziellen Verschlüssen versehen, die die dosierte
Entnahme des Schüttgutes durch "Ausgießen" gestatten. Typische Verschlüsse sind z. B. Stopfen oder
komplette Verschlußsysteme.
Diese Systeme haben den Nachteil, daß sie nur für die Entnahme des Schüttgutes geeignet sind. Die
Befüllung der Flasche muß mit demontiertem Verschlußsystem erfolgen. Im Anschluß an die Befüllung
wird dann das Verschlußsystem montiert und die Flasche verschlossen.
Im Befüllungsprozeß müssen die Komponenten Flasche, Verschluß- bzw. Verschlußsystem und
Schüttgut verarbeitet werden. Entsprechende Förder- und Positioniersysteme für die Flaschen und
Verschlüsse müssen installiert und auf den jeweiligen Flaschen- und Verschlußtyp exakt angepaßt
werden. Dieser Prozeß ist nur mit einem gewissen Aufwand zu automatisieren. Eine Umrüstung auf
andere Formate ist sehr aufwendig.
Dieses Problem wird durch die in den Patentansprüchen 1 bis 6 aufgeführten Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß mit dem vorgestellten
Verdeckungsverschluß sowohl die automatisierte Befüllung als auch die dosierte Entnahme möglich ist.
Flasche und Verschluß können bereits vormontiert bzw. als Einheit in den Befüllungsprozeß einlaufen,
werden dort befüllt und mit minimalem Aufwand verschlossen. Im Befüllungsprozeß müssen nur noch
die Komponenten Flasche mit Verschluß und Schüttgut verarbeitet werden, was eine bedeutende
Vereinfachung darstellt. Die vereinfachte Verschließprozedur läßt sich außerdem leichter auf andere
Flaschenformate umstellen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Verschluß und Grundkörper;
Fig. 2 Verschluß und Grundkörper im geschlossenen Zustand;
Fig. 3 Verschluß und Grundkörper im geöffneten Zustand.
In den Grundkörper 1 nach Fig. 1 wird an der ansonsten offenen Oberseite ein gewölbtes
Gegenstück 2 eingesetzt. Diese ragt über den Flaschenrand hinaus. Der zugehörige Verschluß 3 hat eine
Aussparung 4, die exakt den Außenmaßen des Gegenstückes 2 entspricht. Wird jetzt der Verschluß
auf den Grundkörper 1 aufgesetzt und die Flasche durch Nach-Unten-Drücken des Verschlusses 3
verschlossen (siehe Fig. 2), bilden Gegenstück 2 und Verschluß 3 gemeinsam eine geschlossene
Fläche und verhindern das Austreten des Flascheninhaltes. Der Verschluß 3 wird durch eine
Rastvorrichtung 5 in dieser Position gehalten.
Neben der geschlossen Position gibt es eine zweite Raststellung, die zur Befüllung der Flasche und
zur Entnahme des Schüttgutes dient (siehe Fig. 3). Dieses erreicht man durch Nach-Oben-Ziehen des
Verschlusses 3. Die Aussparung 4 des Verschlusses 3 ist jetzt offen und dient zur Befüllung bzw. zur
Entnahme. Durch die Aussparung 4 des Verschlusses 3 rieselt das einzufüllende Schüttgut bei der
Befüllung auf das Gegenstück 2 und rutscht von dort anschließend in den Grundkörper 1. Bei der
Entnahme wird der Grundkörper um 180° gedreht und der Vorgang läuft in entgegengesetzter
Richtung ab.
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Anspruch[de] |
- 1. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut bestehend aus einem
befüllbaren Grundkörper und einem Verschluß
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß eine Aussparung und der Grundkörper ein Gegenstück dazu aufweist.
- 2. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparung exakt den Außenmaßen des Gegenstückes entspricht und das Gegenstück
die Aussparung exakt ausfüllen kann.
- 3. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut nach den Patentansprüchen
1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß auf dem Grundkörper verschoben werden kann.
- 4. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut nach den Patentansprüchen,
1, 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß zwei Raststellungen einnehmen kann.
- 5. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut nach den Patentansprüchen
1, 2, 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß in einer Raststellung den Grundkörper verschließt und in der anderen
Raststellung den Grundkörper öffnet.
- 6. Verpackungsverschluß für Verpackungen von rieselfähigem Schüttgut nach den Patentansprüchen
1, 2, 3, 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchgangsöffnung in der Raststellung, die den Grundkörper öffnet, so groß ist, daß das
Schüttgut entnommen oder eingefüllt werden kann.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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