Verfahren zum Bestimmen der Reinigungswirkung an gereinigten Gegenständen, Verfahren zum Bestimmen der Verunreinigung von zu reinigenden Gegenständen und Verwendung dieser Verfahren
Ein Verfahren dient zum Bestimmen der Reinigungswirkung an gereinigten Gegenständen, insbesondere medizinischen Instrumenten (20). Die Gegenstände werden mit einer radioaktiv markierten Anschmutzung (12') kontaminiert. Die nach erfolgter Reinigung an den Gegenständen verbliebene Anschmutzung wird gemessen. Hierzu wird die Intensität (I) der radioaktiven Strahlung entlang einer Zeitachse (17) gemessen. Die an dem Gegenstand vorhandene Masse (m2) der verbliebenen Anschmutzung wird nach einer vorgegebenen Beziehung bestimmt (Fig. 1).
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen der
Reinigungswirkung an gereinigten Gegenständen, bei dem die Gegenstände
mit einer radioaktiv markierten Anschmutzung kontaminiert werden
und die nach erfolgter Reinigung an den Gegenständen verbliebene
Anschmutzung gemessen wird.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Bestimmen der
Verunreinigung von zu reinigenden Gegenständen, bei dem die
Gegenstände mit einer radioaktiv markierten Anschmutzung
kontaminiert werden und die nach erfolgter Kontamination an
den Gegenständen vorhandene Anschmutzung gemessen wird.
Die Erfindung betrifft schließlich Verwendungen der vorstehend
genannten Verfahren.
Bei bestimmten Anwendungsfällen von Reinigungen, vorzugsweise
bei maschineller Reinigung, insbesondere bei der Reinigung
medizinischer Instrumente oder bei der Reinigung von Teilen
lebensmittelverarbeitender Maschinen oder pharmazeutischer
Produktionsanlagen, werden erhöhte Anforderungen an die
Reinigungswirkung gestellt. Hierdurch soll sichergestellt werden,
daß beim nachfolgenden erneuten Einsatz der Gegenstände eine
Übertragung von krankheitserzeugenden Erregern in jedem Falle
ausgeschlossen ist.
Im klinischen Bereich wird der Schutz vor Krankheitserregern
nicht durch eine dem Einsatz der Instrumente vorausgehende
Reinigung erreicht, sondern durch die den Reinigungsprozeß
abschließende Sterilisation. Die Aufgabe der Reinigung besteht
darin, die Ausgangskeimbelastung der zu sterilisierenden
Instrumente zu reduzieren, um die Sicherheit der Sterilisation,
die sogenannte Sterilisationswahrscheinlichkeit, zu erhöhen.
Ein weiteres Ziel der Reinigung besteht dabei in der Entfernung
unerwünschter Materie, also in der Entfernung von Schmutz, um
die Zugänglichkeit der zu behandelnden Oberflächen der
Instrumente für das sterilisierende Agens zu optimieren.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Reinigung
von sogenannten Rohrschaftinstrumenten, wie sie bei der
minimalinvasiven Chirurgie eingesetzt werden. Derartige Instrumente
sind mit einem langgestreckten rohrförmigen Schaft versehen,
an dessen vorderem Ende ein Behandlungselement, beispielsweise
eine Zange, angeordnet ist, während sich am rückwärtigen Ende
die entsprechenden Betätigungseinrichtungen befinden,
beispielsweise Betätigungshebel. Um die Behandlungselemente mit den
Betätigungshebeln zu verbinden, ist im Rohrschaft eine
entsprechende Stange, ein Bowdenzug oder dergleichen vorgesehen.
Beim Einsatz dieser medizinischen Instrumente wird der Rohrschaft
z. B. durch die Bauchdecke des Patienten hindurchgeschoben, so
daß mit den Behandlungselementen ein chirurgischer Eingriff
an einem inneren Organ des Patienten vorgenommen werden kann.
Die Behandlungselemente und der untere Bereich des Rohrschaftes
geraten dabei mit Blut und anderen Flüssigkeiten in Berührung.
Aufgrund der Kapillarwirkung innerhalb des Rohrschaftes steigen
diese Flüssigkeiten im Rohrschaft hoch.
Nach der Operation werden die Instrumente in der Regel nicht
sofort einer Reinigung unterzogen, weil sich die
Reinigungseinrichtungen innerhalb eines Krankenhauses üblicherweise in
einiger Entfernung von den Operationssälen befinden. Aufgrund
der infolgedessen verstreichenden Zeit trocknet die Flüssigkeit
an dem Instrument teilweise ein. Eine nachfolgende Reinigung
des Instrumentes ist dann aus mehreren Gründen schwierig, weil
einerseits die Hohlräume, Ringspalte und dergleichen, in die
die Flüssigkeiten eingedrungen sind, äußerst schwer zugänglich
sind und außerdem die Flüssigkeit aus den genannten Gründen
bereits teilweise eingetrocknet sein kann und daher eine
Reinigung auch insoweit erschwert wird.
Da es sich bei diesen Instrumenten andererseits um relativ teure
Instrumente handelt, sollten diese aus Kostengründen
wiederverwendet werden. Entsprechendes gilt auch für andere invasive
Gerätschaften, beispielsweise für starre oder flexible Endoskope,
insbesondere aber auch für solche Gerätschaften, die trotz ihres
sehr hohen Preises heutzutage noch regelmäßig als Einmalartikel
eingesetzt werden, beispielsweise Katheter.
Ähnliche Probleme stellen sich auch in anderen Bereichen,
beispielsweise im Bereich der Lebensmitteltechnik und der
Pharmazie, wenn sichergestellt werden muß, daß die mit den
Lebensmitteln bzw. den pharmazeutischen Produkten in Kontakt
geratenden Teile der verarbeitenden Maschinen nach jedem
Arbeitszyklus sorgfältig gereinigt werden.
Man ist sich aus diesen Gründen bewußt, daß bereits bei der
Konstruktion eines entsprechenden Gegenstandes, also
beispielsweise bei der Konstruktion eines medizinischen Instrumentes
für die minimalinvasive Chirurgie, dem Aspekt einer späteren
Reinigung besondere Beachtung geschenkt werden muß. Es ist daher
bekannt, derartige Instrumente bereits bei der Konstruktion
unter reinigungstechnischen Gesichtspunkten zu optimieren. Es
ist auch bekannt, die Instrumente zu diesem Zweck mit besonderen
Einrichtungen, beispielsweise Spülkanälen und dergleichen, zu
versehen.
Andererseits sind die Hersteller von Reinigungseinrichtungen
(Waschmaschinen) bzw. von Reinigungsmitteln für derartige
Gegenstände und Instrumente bestrebt, ihre Produkte immer weiter
zu vervollkommnen, damit auch die genannten schwierigen
Reinigungsprobleme an Rohrschaftinstrumenten gelöst werden
können.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis, ein Verfahren
zur Verfügung zu haben, das es gestattet, die Reinigungswirkung
objektiv und reproduzierbar festzustellen. Wenn ein solches
Verfahren zur Verfügung steht, können einerseits die
Konstrukteure derartiger Gegenstände und Instrumente ihre Konstruktionen
unter fort laufender Anwendung des Verfahrens immer weiter
verfeinern bzw. die Konstrukteure von Reinigungseinrichtungen
ihre Einrichtungen unter fortgesetztem Einsatz des Verfahrens
immer weiter verbessern. Im erstgenannten Fall setzt dies voraus,
daß aufeinanderfolgende Messungen unterschiedlich konstruierter
Gegenstande und Instrumente mit den selben Reinigungsverfahren
bzw. Reinigungsmitteln behandelt werden, während im
zweitgenannten Fall die zu optimierenden Reinigungsverfahren bzw.
Reinigungsmittel zweckmäßigerweise immer an den selben
Referenzinstrumenten durchgeführt werden.
Aus der DE-Z "Zentral Sterilisation", 2 (1994), Seiten 313-324
ist eine Methode zur Validierung und Überprüfung der Reinigung
von Rohrschaftinstrumenten bekannt.
Bei dem bekannten Verfahren werden Rohrschaftinstrumente mit
radioaktiv markiertem Blut angeschmutzt, und die Verteilung
der so erzeugten Testkontamination wird vor und nach der
Reinigung topografisch bestimmt. Zu diesem Zweck werden
Rohrschaftinstrumente in einem Versuchsaufbau mit Blut angeschmutzt,
das zuvor mit radioaktivem 99m Technetium versehen wurde. Zu
diesem Zweck werden zunächst Makroalbumine mit dem radioaktiven
Technetium versehen und die dann radioaktiven Makroalbumine
mit frisch entnommenem, also gerinnbarem Blut vermischt. Mittels
einer γ-Kamera werden die auf diese Weise angeschmutzten
Rohrschaftinstrumente vermessen, dann gespült und schließlich
ein weiteres Mal vermessen. Die Messungen werden dabei als
Impulse pro Zeit (counts/s) durchgeführt. Die Reinigungswirkung
wird durch den Quotienten der Meßwerte vor und nach dem Reinigen
ermittelt. Dabei wird die natürliche Halbwertszeit des
Technetiums (ca. 6 Std.) eingerechnet.
Das bekannte Verfahren gestattet nur relative Aussagen, nicht
jedoch absolute Aussagen hinsichtlich der tatsächlich vorhandenen
Masse der Restverschmutzung. Eine unmittelbare Umrechnung der
gemessenen Impulse/Zeit in Masseeinheiten ist ebenfalls nicht
ohne weiteres möglich, weil das Verhalten der radioaktiv
markierten Makroalbumine, insbesondere in Verbindung mit der
metallischen Umgebung, nicht im einzelnen bekannt ist. Auch
das Dissoziationsverhalten von Technetium ist in diesem
Zusammenhang nicht im einzelnen bekannt. Aufgrund dessen kann es zu
Fehlmessungen kommen, weil trotz des Vorhandenseins einer relativ
großen Masse an Restverschmutzung nur eine relativ kleine
Strahlung (Impulse/Zeit) gemessen wird.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß reproduzierbare Ergebnisse erhalten werden, die es
insbesondere gestatten, die tatsächlich noch vorhandene Masse an
Restverschmutzung oder überhaupt an Verschmutzung quantitativ
zu erfassen, und zwar unabhängig von der jeweils vorhandenen
Ausgangsstrahlung zu Anbeginn des Verfahrens.
Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs als erstes
genannten Art erfindungsgemäß durch die folgenden
Verfahrensschritte gelöst:
a) Bereitstellen einer vorbestimmten
Anschmutzungssubstanz;
b) Zugeben einer radioaktiven Markierungssubstanz
zu der Anschmutzungssubstanz, wobei die
radioaktive Markierungssubstanz eine Halbwertszeit
(T) hat, und ferner die Substanzen zusammen eine
erste Masse (m&sub0;) haben;
c) Messen der ersten Masse (m&sub0;);
d) gleichzeitiges Messen einer ersten Intensität
(I&sub0;) der Strahlung der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz versetzten
Anschmutzungssubstanz und Starten einer Zeitmessung (t);
e) mindestens teilweises Einbringen des Gegenstandes
in die mit der radioaktiven Markierungssubstanz
versehene Anschmutzungssubstanz, derart, daß
eine zweite Masse (m&sub1;) der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz versehenen
Anschmutzungssubstanz in mindestens einen Teil des
Gegenstandes eingebracht und dieser damit kontaminiert
wird;
f) Reinigen des kontaminierten Gegenstandes;
g) Messen einer dritten Intensität (I&sub2;) der
Strahlung des gereinigten Gegenstandes und Erfassen
des Zeitpunktes (T&sub2;) dieser Messung; und
h) Bestimmen einer dritten Masse (m&sub2;) der am
Gegenstand nach dem Reinigen verbliebenen Anschmutzung
nach der Beziehung:
wobei r(t,. . .) eine vorbestimmte Proportionalitätsfunktion
zur Berücksichtigung des Dissoziationsverhaltens der
Bindung zwischen der Markierungssubstanz und dem als
Träger wirkenden Gegenstand ist.
Die Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs als zweites
genannten Art durch die folgenden Verfahrensschritte gelöst:
a) Bereitstellen einer vorbestimmten
Anschmutzungssubstanz;
b) Zugeben einer radioaktiven Markierungssubstanz
zu der Anschmutzungssubstanz, wobei die
radioaktive Markierungssubstanz eine Halbwertszeit
(T) hat, und ferner die Substanzen zusammen eine
erste Masse (m&sub0;) haben;
c) Messen der ersten Masse (m&sub0;);
d) gleichzeitiges Messen einer ersten Intensität
(I&sub0;) der Strahlung der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz versetzten
Anschmutzungssubstanz und Starten einer Zeitmessung (t);
e) mindestens teilweises Einbringen des Gegenstandes
in die mit der radioaktiven Markierungssubstanz
versehenen Anschmutzungssubstanz, derart, daß
eine zweite Masse (m&sub1;) der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz versehenen
Anschmutzungssubstanz in mindestens einen Teil des
Gegenstandes eingebracht und dieser damit kontaminiert
wird;
f) Messen einer zweiten Intensität (I&sub1;) der
Strahlung der zweiten Masse (m&sub1;) an dem
kontaminierten Gegenstand und Erfassen des
Zeitpunktes (t&sub1;) dieser Messung; und
g) Bestimmen der zweiten Masse (m&sub1;) nach der
Beziehung:
wobei r(t,. . .) eine vorbestimmte Proportionalitätsfunktion
zur Berücksichtigung des Dissoziationsverhaltens der
Bindung zwischen der Markierungssubstanz und dem als
Träger wirkenden Gegenstand ist.
Die der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe wird auf diese
Weise vollkommen gelöst. Bei dem vorstehend zuerst genannten
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
diejenige Masse (m&sub2;) exakt bestimmt, die nach dem Reinigen am
Gegenstand noch vorhanden ist. In entsprechender Weise wird
bei dem als zweites genannten Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Verfahrens diejenige Masse (m&sub1;) bestimmt, die an dem
Gegenstand vorhanden ist, bevor dieser einer Reinigung unterzogen
wird.
In beiden Fällen erhält man einen absoluten Zahlenwert für die
Masse, wobei dieser Wert bei jeder sinnvollerweise zu
verwendenden Ausgangsstrahlung einzeln bestimmt werden kann.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung werden die
beiden zuvor erörterten Ausführungsbeispiele miteinander
verbunden, und es wird der Quotient (m&sub2;/m&sub1;) der beiden Massen
gebildet. Auf diese Weise erhält man einen exakten Kennwert
für die Reinigungswirkung, wobei aufgrund dieses Kennwertes
entweder die Konstruktion des Gegenstandes oder die Art und
Weise des Reinigungsvorganges bzw. des Reinigungsmittels
optimiert werden kann, wenn die jeweils anderen Parameter
konstant gehalten werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird
mindestens eine der Intensitäten (I&sub1;, I&sub2;) der Strahlung der
zweiten Masse (m&sub1;) oder der dritten Masse (m&sub2;) ortsauflösend
am Gegenstand gemessen.
Durch diese an sich bekannte Maßnahme wird erreicht, daß man
das Reinigungsverhalten an besonders kritischen Stellen selektiv
erfassen kann, beispielsweise an Engstellen, an Gelenken oder
dergleichen.
Zu diesem Zwecke werden vorzugsweise die Intensitäten (I&sub1;, I&sub2;)
der Strahlung der zweiten Masse (m&sub1;) oder der dritten Masse (m&sub2;)
mittels einer auf die radioaktive Strahlung ansprechenden Kamera
gemessen, wobei die Strahlung vorzugsweise eine γ-Strahlung
ist, wie dies an sich bekannt ist.
Es wurde bereits erwähnt, daß die erfindungsgemäßen Verfahren
für unterschiedlichste Anwendungen einsetzbar sind. Ein
bevorzugter Anwendungsbereich ist das Gebiet der medizinischen
Instrumente, insbesondere der Rohrschaftinstrumente für die
minimalinvasive Chirurgie.
Einen medizinisch bedeutsamen Anwendungsbereich stellt - neben
Rohrschaftinstrumenten - die Reinigung flexibler Endoskope und
die Aufbereitung von intravasalen Kathetern, z. B. Herzkathetern,
dar. Unter dem weiter zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen
dürfte vor allem die Validierung der Katheteraufbereitung
anstelle von Einmalprodukten Bedeutung erlangen.
Daneben sind aber auch zahlreiche andere Anwendungen denkbar,
beispielsweise bei Teilen von lebensmittelverarbeitenden
Maschinen oder bei pharmazeutischen Anlagen.
Die erfindungsgemäßen Verfahren und Verwendungen beziehen sich
bevorzugt auf Situationen, in denen die zu reinigenden
Gegenstände maschinell gereinigt werden. Die Erfindung ist jedoch
nicht auf diesen Fall beschränkt. Die Erfindung kann vielmehr
auch vorteilhaft bei Anwendungsfällen eingesetzt werden, bei
denen die Gegenstände manuell gereinigt werden.
Es wurde ferner bereits darauf hingewiesen, daß die
erfindungsgemäßen Verfahren für unterschiedliche Zwecke verwendet werden
können, nämlich einmal zum Optimieren der konstruktiv bedingten
Reinigungsfähigkeit von medizinischen Instrumenten, andererseits
aber auch zum Optimieren des konstruktiv bedingten
Reinigungsverhaltens von Waschmaschinen für Gegenstände der hier
interessierenden Art oder zum Optimieren von Reinigungsmitteln.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der
beigefügten Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A bis 1G in äußerst schematischer Darstellung verschiedene
Schritte von Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Verfahren; und
Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise aufgebrochen, eines
Teils einer Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
In Fig. 1A ist mit 10 ein Gefäß, beispielsweise ein Glasgefäß,
bezeichnet. Das Gefäß hat vorzugsweise das Volumen eines üblichen
Becherglases.
In Fig. 1B ist mit einem Pfeil 11 angedeutet, daß das Gefäß
10 mit einer Anschmutzungssubstanz, insbesondere einer
Flüssigkeit, befüllt wird.
In Fig. 1C ist mit einem weiteren Pfeil 13 angedeutet, daß die
Anschmutzungssubstanz 12 mit einer radioaktiven Markierung 14
versehen wird, so daß eine radioaktiv markierte
Anschmutzungssubstanz 12&min; entsteht. Die radioaktiv markierte
Anschmutzungssubstanz 12&min; hat eine Masse m&sub0;, die mit geeigneten Mitteln,
beispielsweise mit einer Waage oder dergleichen (nicht
dargestellt), gemessen wird.
Die radioaktiv markierte Anschmutzungssubstanz 12&min; wird z. B.
in an sich bekannter Weise dadurch hergestellt, daß Makroalbumine
mit radioaktivem 99m Technetium versehen und die nun radioaktiven
Makroalbumine mit frisch entnommenem, also gerinnbarem Blut
vermengt werden. Anstelle von Blut kann dabei z. B. auch
Fibrinogen verwendet werden. Bei Anwendungen außerhalb des Bereiches
medizinischer Instrumente wird der jeweils zu erwartende
hartnäckigste Schmutz als Anschmutzungssubstanz eingesetzt,
also beispielsweise Fett bei milchverarbeitenden Maschinen oder
Eiweiß bei Geschirrspülmaschinen oder bei Maschinen zum Reinigen
pharmazeutischer Geräte.
Wie in Fig. 1C ferner dargestellt ist, wird die radioaktiv
markierte Anschmutzungssubstanz 12&min;, deren Masse mit der hier
interessierenden Genauigkeit immer noch mit m&sub0; angenommen werden
kann, nun einer Strahlungsmessung unterzogen.
Hierzu wird z. B. ein Geigerzähler 15 eingesetzt, der die
Intensität I&sub0; der Anfangsstrahlung mißt.
Wichtig ist dabei, daß zugleich mit der Durchführung der
Strahlungsmessung eine fortlaufende Zeitmessung gestartet wird,
wie ab Fig. 1C mit einer Zeitachse 17 angedeutet. Der Zeitpunkt,
an dem die Messung der Anfangsstrahlung I&sub0; mittels des
Geigerzählers 15 durchgeführt wird, wird mit t&sub0; = 0 angenommen.
In Fig. 1D ist nun dargestellt, daß ein medizinisches Instrument
20 zumindest mit den bei Operationen im Eingriff befindlichen
Teilen in die radioaktiv markierte Anschmutzungssubstanz 12&min;
eingetaucht wird. Einzelheiten dazu werden weiter unten zu Fig. 2
noch erläutert werden.
Das auf diese Weise mit radioaktiv markierter
Anschmutzungssubstanz 12&min; kontaminierte Instrument 20 wird nun gemäß Fig. 1E
einer Messung mittels einer γ-Kamera 25 unterzogen. Die γ-Kamera
25 mißt die von dem Technetium ausgehende γ-Strahlung.
Gleichzeitig mit der Messung der nun im Instrument 20 vorhandenen
Strahlung I&sub1; wird die laufende Zeit mit t&sub1; gestoppt und
festgehalten. Am Instrument 20 befindet sich dabei eine Masse m&sub1;
der radioaktiv markierten Anschmutzungssubstanz 12&min;.
Wie in Fig. 1F dargestellt, wird, wie in Fig. 1G dargestellt,
das verschmutzte Instrument 20 nun z. B. maschinell gereinigt,
wie mit einer Waschmaschine 26 angedeutet.
Nach Abschluß des Waschvorganges wird das gereinigte Instrument
20 erneut mittels der γ-Kamera 25 vermessen. Am Instrument 20
befindet sich nun noch eine Masse m&sub2; der radioaktiv markierten
Anschmutzungssubstanz 12&min;. Deren Strahlung I&sub2; wird gemessen und
dabei gleichzeitig die laufende Zeit t&sub2; gestoppt und festgehalten.
Für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens muß in
jedem Fall die Ausgangsmasse m&sub0; der radioaktiv markierten
Anschmutzungssubstanz 12&min; bekannt sein, ebenso wie die
Halbwertszeit T des radioaktiven Markers.
Wenn nun nach einer ersten Variante der Erfindung (Fig. 1G)
lediglich zum Zeitpunkt t&sub2; die Strahlung I&sub2; gemessen wird, kann
die verbliebene Restmasse m&sub2; der Verschmutzung nach folgender
Beziehung bestimmt werden:
wobei r(t,. . .) eine vorbestimmte Proportionalitätsfunktion zur
Berücksichtigung des Dissoziationsverhalten der Bindung zwischen
der Markierungssubstanz 14 und dem als Träger wirkenden
Gegenstand ist.
Wenn die Markierung zum Beispiel zu 100% fest am Träger sitzt,
ist r(t,. . .) eine Konstante, nämlich 1. Wenn dies nicht der Fall
ist, müssen sowohl die Markierungssubstanz wie auch der Träger
hinsichtlich ihrer Konzentration als Funktion der Zeit bestimmt
werden. Verfahren zum Bestimmen dieses Dissoziationsverhaltens
sind dem Fachmann bekannt. Aus dem speziellen Diffusionsverhalten
bei einer bestimmten Markierungssubstanz im Verhältnis zu einem
bestimmten Träger ergibt sich dann die entsprechende
Proportionalitäts- oder Korrekturfunktion Unstetigkeiten kommen.
Wenn gemäß einer anderen Variante der Erfindung (Fig. 1E)
lediglich zum Zeitpunkt t&sub1; die Strahlung I&sub1; gemessen wird, so
läßt sich die an dem kontaminierten Instrument 20 vor Beginn
der Reinigung vorhandene Masse m&sub1; der Verschmutzung wie folgt
bestimmen:
wobei r(t,. . .) auch hier die erwähnte vorbestimmte
Proportionalitätsfunktion ist.
Bei einer bevorzugten Kombination der beiden vorstehend genannten
Verfahrensvarianten kann man die Reinigungswirkung als den
Quotienten der beiden genannten Massen mit m&sub2;/m&sub1; bestimmen.
Es versteht sich, daß die γ-Kamera 25 dabei alternativ die
Gesamtstrahlung des Instruments 20 oder auch durch ortsauflösende
Messung die Strahlung bestimmter Bereiche des Instruments 20
erfassen kann.
Fig. 2 zeigt die in Fig. 1D skizzierte Situation in weiteren
Details.
Man erkennt, daß sich das Gefäß 10 innerhalb einer Druckkammer
30 befindet. Die Druckkammer 30 ist mittels eines Deckels 31
druckdicht verschlossen. Über ein Anschlußrohr 32 kann
beispielsweise mittels Preßluft - ein Überdruck p in das Innere
der Druckkammer 30 eingeleitet werden.
Das medizinische Instrument 20 ist mittels einer druckdichten
Durchführung 35 durch den Deckel 31 hindurchgeführt. Hierzu
ragt ein Langschaft 36 des Instrumentes 20 druckdicht durch
die Durchführung 35 hindurch.
Ein unterer Abschnitt 37 des Instrumentes 20 befindet sich
innerhalb der radioaktiv markierten Anschmutzungssubstanz 12&min;.
Dazu gehört insbesondere eine am freien Ende des unteren
Abschnittes 37 vorhandene Zange 38 oder dergleichen. Aus dem
Teilschnitt erkennt man, daß im Inneren des Langschaftes 36
Hohlräume vorhanden sind, beispielsweise ein Ringspalt zwischen
der Wandung des Langschaftes 36 und einem darin angeordneten
Betätigungselement für die Zange 38, beispielsweise einer Stange,
eines Seilzuges oder dergleichen.
Die Wirkungsweise der Anordnung gemäß Fig. 2 ist wie folgt:
Um das Instrument 20 mit der radioaktiv markierten
Anschmutzungssubstanz 12&min; zu versehen, wird das Instrument 20 mit dem
Langschaft 36 durch die Durchführung 35 hindurchgesteckt und
die Druckkammer 30 dann mittels des Deckels 31 druckdicht
verschlossen.
Über das Anschlußrohr 32 wird nun der Überdruck p zugeführt.
Dies bewirkt, daß die radioaktiv markierte Anschmutzungssubstanz
12&min; von unten in den Langschaft 36 hineingedrückt wird und dort
den Hohlraum 39 bis zu einem bestimmten Niveau ausfüllt. Das
Ausmaß des Überdrucks p und die Einwirkungsdauer werden dabei
so festgelegt, daß das Instrument 20 nach Beendigung des
Vorganges in dem Umfange verschmutzt ist, wie dies bei üblichen
Operationen unter Zugrundelegung einer Worst-Case-Betrachtung
der Fall ist.
Anspruch[de]
1. Verfahren zum Bestimmen der Reinigungswirkung an maschinell
gereinigten Gegenständen, bei dem die Gegenstände mit einer
radioaktiv markierten Anschmutzung kontaminiert werden
und die nach erfolgter Reinigung an den Gegenständen
verbliebene Anschmutzung gemessen wird, mit den
Verfahrensschritten:
a) Bereitstellen einer vorbestimmten
Anschmutzungssubstanz (12);
b) Zugeben einer radioaktiven Markierungssubstanz
(14) zu der Anschmutzungssubstanz (12), wobei
die radioaktive Markierungssubstanz (14) eine
Halbwertszeit (T) hat, und ferner die Substanzen
(12, 14) zusammen eine erste Masse (m&sub0;) haben;
c) Messen der ersten Masse (m&sub0;);
d) gleichzeitiges Messen einer ersten Intensität
(I&sub0;) der Strahlung der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz (14) versetzten
Anschmutzungssubstanz (12) und Starten einer Zeitmessung
(t);
e) mindestens teilweises Einbringen des Gegenstandes
in die mit der radioaktiven Markierungssubstanz
(14) versehene Anschmutzungssubstanz (12),
derart, daß eine zweite Masse (m&sub1;) der mit der
radioaktiven Markierungssubstanz (14) versehenen
Anschmutzungssubstanz (12) in mindestens einen
Teil des Gegenstandes eingebracht und dieser
damit kontaminiert wird;
f) Reinigen des kontaminierten Gegenstandes;
g) Messen einer dritten Intensität (I&sub2;) der
Strahlung des gereinigten Gegenstandes und Erfassen
des Zeitpunktes (T&sub2;) dieser Messung; und
h) Bestimmen einer dritten Masse (m&sub2;) der am
Gegenstand nach dem Reinigen verbliebenen Anschmutzung
nach der Beziehung:
wobei r(t,. . .) eine vorbestimmte Proportionalitätsfunktion
zur Berücksichtigung des Dissoziationsverhaltens der
Bindung zwischen der Markierungssubstanz (14) und
dem als Träger wirkenden Gegenstand ist.
2. Verfahren zum Bestimmen der Verunreinigung von zu
reinigenden Gegenständen, bei dem die Gegenstände mit einer
radioaktiv markierten Anschmutzung kontaminiert werden
und die nach erfolgter Kontamination an den Gegenständen
vorhandene Anschmutzung gemessen wird, mit den
Verfahrensschritten:
a) Bereitstellen einer vorbestimmten
Anschmutzungssubstanz (12);
b) Zugeben einer radioaktiven Markierungssubstanz
(14) zu der Anschmutzungssubstanz (12), wobei
die radioaktive Markierungssubstanz (14) eine
Halbwertszeit (T) hat, und ferner die Substanzen
(12, 14) zusammen eine erste Masse (m&sub0;) haben;
c) Messen der ersten Masse (m&sub0;);
d) gleichzeitiges Messen einer ersten Intensität
(I&sub0; der Strahlung der mit der radioaktiven
Markierungssubstanz (14) versetzten
Anschmutzungssubstanz (12) und Starten einer Zeitmessung
(t);
e) mindestens teilweises Einbringen des Gegenstandes
in die mit der radioaktiven Markierungssubstanz
(14) versehene Anschmutzungssubstanz (12),
derart, daß eine zweite Masse (m&sub1;) der mit der
radioaktiven Markierungssubstanz (14) versehenen
Anschmutzungssubstanz (12) in mindestens einen
Teil des Gegenstandes eingebracht und dieser
damit kontaminiert wird;
f) Messen einer zweiten Intensität (I&sub1;) der
Strahlung der zweiten Masse (m&sub1;) an dem
kontaminierten Gegenstand und Erfassen des Zeitpunktes
(t&sub1;) dieser Messung; und
g) Bestimmen der zweiten Masse (m&sub1;) nach der
Beziehung:
wobei r(t,. . .) eine vorbestimmte Proportionalitätsfunktion
zur Berücksichtigung des Dissoziationsverhaltens der Bindung
zwischen der Markierungssubstanz und dem als Träger
wirkenden Gegenstand ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Quotient (m&sub2;/m&sub1;) der dritten Masse (m&sub2;) und der
zweiten Masse (m&sub1;) gebildet wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Intensitäten
(I&sub1;, I&sub2;) der Strahlung der zweiten Masse (m&sub1;) oder der
dritten Masse (m&sub2;) ortsauflösend am Gegenstand gemessen
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Intensitäten (I&sub1;, I&sub2;) der Strahlung der zweiten Masse
(m&sub1;) oder der dritten Masse (m&sub2;) mittels einer auf die
radioaktive Strahlung ansprechenden Kamera gemessen werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die radioaktive
Markierungssubstanz (14) ein γ-Strahler ist.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände maschinell
gereinigt werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände medizinische
Instrumente (20) sind.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die medizinischen Instrumente Rohrschaftinstrumente für
die minimalinvasive Chirurgie sind.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände Teile von
lebensmittelverarbeitenden Maschinen sind.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände Teile von
pharmazeutischen Anlagen sind.
12. Verwendung des Verfahrens nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10 zum Optimieren der konstruktiv bedingten
Reinigungsfähigkeit von medizinischen Instrumenten (20).
13. Verwendung des Verfahrens nach einem oder mehreren der
Ansprüche 7 bis 11 zum Optimieren des konstruktiv bedingten
Reinigungsverhaltens von Waschmaschinen (26).
14. Verwendung des Verfahrens nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 11 zum Optimieren von Reinigungsmitteln.
15. Verwendung des Verfahrens nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 11 zur Validierung von Reinigungsprozessen.