Dokumentenidentifikation |
DE19715969C2 02.06.1999 |
Titel |
Heckträger für ein Kraftfahrzeug |
Anmelder |
Micro Compact Car AG, Biel, CH |
Erfinder |
Scheuerle, Martin, Dipl.-Ing., 71116 Gärtringen, DE; Hinderhofer, Jürgen, 88400 Biberach, DE; Scheuch, Kurt, 88250 Weingarten, DE |
Vertreter |
Pat.-Assessoren G. Bauer, T. Dahmen, F. Pöpel, K. Weiß, W. Wittner, 70327 Stuttgart |
DE-Anmeldedatum |
17.04.1997 |
DE-Aktenzeichen |
19715969 |
Offenlegungstag |
22.10.1998 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
02.06.1999 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.06.1999 |
IPC-Hauptklasse |
B60R 9/06
|
IPC-Nebenklasse |
B60R 9/10
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Heckträger für ein Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein solcher Heckträger ist aus DE 40 11 315 A1 bekannt. Dort
stoßen die freien Enden der U-Schenkel eines Grundrahmens von
oben auf einen horizontal ausgerichteten Oberflächenbereich der
Kraftfahrzeugstoßstange auf und sind an diesen Stellen durch
speziell für die Montage des Heckträgers vorgesehene
Befestigungsmittel mit der Stoßstange fest verbunden. An dem
Grundrahmen ist zusätzlich noch ein seitlich aufklappbarer Halterahmen
angebracht.
Ein ähnlicher Heckträger ist aus DE 41 41 472 A1 bekannt. Der
Aufbau dieses Heckträgers ist kompliziert. Im übrigen sind
wiederum für die unteren Befestigungsmittel dieses Heckträgers an
dem Heck des Fahrzeuges besondere Aufnahme- und
Haltevorrichtungen notwendig, die üblicherweise an dem Heck eines
Fahrzeuges, wenn kein Heckträger angebracht werden soll, nicht
vorhanden sind.
Aus US 5,337,932 ist ein Heckträger mit einem geschlossenen
Rahmen bekannt, der lediglich in seinem unteren Bereich an der
Stoßstange des Fahrzeuges befestigt ist. Die
Befestigungsvorrichtung ist dort eine Klemmeinrichtung mit gegenüberliegenden
Klemmbacken, zwischen denen die Stoßstange fest einklemmbar
ist. Voraussetzung ist hier eine umfangsmäßig frei liegende
Stoßstange. Zudem ist ein relativ großer Montageaufwand
erforderlich.
Des weiteren ist aus DE 91 09 357 U1 ein Heckträger mit einem
U-förmigen Grundrahmen bekannt, der an den freien Enden der U-
Schenkel schwenkbar im unteren Bereich der Heckpartie eines
Fahrzeuges angebracht ist. Dieser Heckträger ist in seinem in
Fahrzeughochachse liegenden oberen Bereich ohne
karosserieseitige Anbindung, wodurch er nur eine geringe Stabilität
aufweist. Im übrigen sind auch bei dieser Ausführung
fahrzeugseitig besondere Aufnahmevorrichtungen zur Befestigung der unteren
Befestigungsmittel an dem Fahrzeug erforderlich, die
üblicherweise, wenn kein Heckträger befestigt werden soll, nicht
vorhanden sind.
Ferner zeigt GB 2 261 415 A einen rahmenförmigen Fahrzeug-
Heckträger, der unterhalb der Stoßstange eines Fahrzeuges an
einer dort speziell für den Heckträger und/oder eine
Anhängerkupplung vorgesehenen Befestigungseinrichtung temporär fest
anmontierbar ist. Hier fehlt wie bei dem direkt vorausgehend
beschriebenen Heckträger eine obere Anbindung des Heckträgers und
es kann nicht auf fahrzeugseitig speziell für die
Heckträgermontage bestimmte zusätzliche Befestigungselemente verzichtet
werden. Dies gilt selbst für den Fall, daß das Fahrzeug bereits
mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist, da an dieser in
Fahrzeughochachse verlaufende Aufnahmen vorgesehen sein müssen,
die praktisch lediglich zum Ansetzen des Heckträgers dienen.
Die Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, einen
gattungsgemäßen Heckträger mit einem einfachen Aufbau zu schaffen, der
dennoch stabil an dem Heck eines Fahrzeuges lösbar befestigt
werden kann. An dem Heck des Fahrzeuges sollen für die
Befestigung insbesondere bereits für andere Funktionsteile des
Fahrzeuges vorhandene Aufnahmen benutzt werden können. Soweit
speziell für die Befestigung des Heckträgers erforderliche
Aufnahmen an dem Fahrzeugheck vorgesehen werden müssen, sollen diese
auswechselbar an bereits für andere Zwecke vorhandenen
Funktionsträgern leicht befestigt werden können. Darüber hinaus
sollen an dem Heckträger bestimmte Funktionen des Heckträgers
bestimmende Teile leicht und in optisch gefälliger Form lösbar
anbringbar sein.
Die vorstehend aufgezählten Ziele werden erfindungsgemäß
bereits grundsätzlich mit einer Heckträger-Ausführung nach den
kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 in überraschend
einfacher und wirkungsvoller Weise erreicht.
Die Ausbildung des Heckträgers als U-förmiger Grundrahmen
spart Rahmenmaterial und ermöglicht damit gleichzeitig ein
geringes Gewicht.
Durch die Ausrichtung der als untere Befestigungsmittel des
Heckträgers dienenden Schrauben entsprechend dem
kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 können diese
Befestigungsmittel an dem Heckträger derart vorgesehen sein, daß in der
Heckpartie eines Fahrzeuges bereits vorhandene
Gewindebohrungen zur Befestigung herangezogen werden können. Bei diesen
fahrzeugseitigen Gewindebohrungen handelt es sich
insbesondere um diejenigen, die an sich zur Aufnahme eines
Abschlepphakens bzw. einer Abschleppöse dienen. Die Erfindung macht sich
dabei zunutze, daß in der Regel bereits in Querrichtung des
Hecks eines Fahrzeuges zwei voneinander beabstandete
Gewindebohrungen für die Aufnahme eines Abschlepphakens bzw. einer
Abschleppöse vorgesehen sind. Der Zweck für das Vorhandensein
derartiger zwei Gewindebohrungen besteht darin, den
Abschlepphaken bzw. die Abschleppöse wahlweise im rechten oder
linken Seitenbereich der Heckpartie anbringen zu können, um
durch ein Umsetzen des Abschlepphakens bzw. einer
Abschleppöse bei einem Abschleppseil einen diagonalen Verlauf zu der
Abschleppseilbefestigung an einem Gegenfahrzeug vermeiden zu
können.
Zur Befestigung eines erfindungsgemäßen Heckträgers mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 reicht es daher bei Fahrzeugen mit
zwei voneinander beabstandeten Gewindebohrungen für die
Aufnahme eines Abschlepphakens aus, die vorhandenen
Gewindebohrungen für den Anschluß des Heckträgers zu verwenden.
Eine besonders stabile Anbindung des erfindungsgemäßen
Heckträgers an das Heck eines Fahrzeuges wird dann erreicht, wenn
sich die als Aufnahme dienenden Gewindebohrungen in einem
stabilen Querträger des Fahrzeuges in dessen Heckbereich
befinden. Liegen die Gewindebohrungen in einem von dem
Heckstoßfänger verdeckten Bereich eines Querträgers, so sind
diese Gewindebohrungen ohne weiteres durch Ausnehmungen in dem
Stoßfänger leicht zugänglich. Die Ausnehmungen können aus
ästhetischen Gründen in an sich bekannter Weise mittels jeweils
einer Kappe verschlossen werden, wenn der Heckträger vom
Fahrzeug abgenommen ist bzw. für das Fahrzeug gar kein
Heckträger bereit steht.
Für eine stabile Anbindung des Heckträgers an dem Heck eines
Fahrzeuges dienen zusätzlich zu den unteren
Befestigungsmitteln obere, von dem geschlossenen U-Bereich des Heckträgers
ausgehende Befestigungsmittel in der Form schwenkbar
angelenkter Ausleger. In ihrer Ausrichtung und Länge sind diese
Ausleger derart ausgebildet, daß sie einfach an
fahrzeugseitig vorgesehenen Halteorganen angeschraubt werden können.
Anstelle eines Anschraubens ist auch eine Befestigung über
einen Schnellverschluß möglich. Die fahrzeugseitigen oberen
Halteorgane sind vorzugsweise auswechselbar zusammen mit
ohnehin an dem Fahrzeug vorhandenen anderen Funktionsträgern
befestigt. Solche Funktionsträger können beispielsweise
Teleskop-Gasfedern zur Führung einer nach oben zu öffnenden
Heckklappe eines Fahrzeuges sein. In diesem Fall können die
fahrzeugseitigen Halteorgane für die schwenkbaren Ausleger des
Heckträgers zusammen mit dem oberen Kugelgelenk der Gasfedern
an dem Fahrzeug angeschraubt werden. Bei dieser Befestigungsart
können die Halteorgane in einfacher Weise nachgerüstet werden.
Hierfür ist lediglich ein Lösen der Verschraubung des oberen
Kugelgelenkes der Gasfeder karosserieseitig erforderlich, um
das Halteorgan bei einer Wiederherstellung der Verschraubung in
diese befestigungsmäßig zu integrieren.
Aus DE 43 17 794 A1 ist es bereits bekannt, Halteeinrichtungen
eines Dachgepäckträgers im Inneren der Fahrzeugkarosserie
vorzusehen und die Verbindungselemente durch einen
karosserieseitigen Spalt, wie er beispielsweise zwischen einer Heckklappe
und dem übrigen Karosseriebereich gegeben ist, zu führen. Dort
ist allerdings nicht angegeben, die Halteeinrichtungen zusammen
mit anderen Funktionsteilen gemeinsam zu befestigen.
Damit der Heckträger in nicht an einem Fahrzeug montiertem
Zustand lediglich geringen Stauraum benötigt, ist in dem
geschlossenen Bereich des Grundrahmens ein Gelenk zum
Verschwenken der U-Schenkel gegeneinander vorgesehen. Auf diese Weise
können die U-Schenkel in unmontiertem Zustand des Heckträgers
aneinander geklappt werden.
Um den Grundrahmen des Gepäckträgers auf einfache Weise durch
zusätzliche Funktionsteile ergänzen und erweitern zu können,
ist in den U-Schenkeln jeweils mindestens eine Längsnut mit
hinterschnittartigem Öffnungsquerschnitt zur Aufnahme und
Führung von in dieser Nut an beliebiger Stelle verspannbaren
Kulissensteinen vorgesehen. Vorteilhafterweise sind in den U-
Schenkeln jeweils zwei, Rücken an Rücken liegende Längsnuten
ausgebildet. Dabei ragt die eine dieser Längsnuten offen aus
einer durch die beiden U-Schenkel aufgespannten Ebenen.
Ein zusätzliches Funktionsteil, das an dem Grundrahmen zu
befestigen ist, ist beispielsweise ein Querträger zur Aufnahme
eines Fahrrades. Durch an einem solchen Querträger
anbringbare Halte- und Positionselemente kann der erfindungsgemäße
Heckträger sogar zwei nebeneinander stehende Fahrräder
aufnehmen. Für die Befestigung des Querträgers sind an den U-
Schenkeln des Grundrahmens definiert vorgesehene Aufnahme-
und Befestigungsstellen vorgesehen. Auch ein solcher
Querträger ist mit Längsnuten versehen, wie sie in den U-Schenkeln
des Grundrahmens angebracht sind. Der vorgenannte Querträger
wird zweckmäßigerweise über Distanzstücke an den U-Schenkeln
des Grundrahmens befestigt.
In den Längsnuten der U-Schenkel sowie des Querträgers sind
Halte- und/oder Positionierelemente verschieb- und über mit
diesem zusammenwirkende Kulissensteine an beliebigen Stellen
fest verspannbar. Auf diesen Halte- und/oder
Positionierelementen werden die Räder eines Fahrrades aufgesetzt bzw.
verspannt. Für ein Verspannen des Rahmens eines Fahrrades an dem
Grundrahmen des Heckträgers sind Spannelemente in den
Längsnuten der U-Schenkel verschiebbar angeordnet. Die an dem
Grundrahmen des Heckträgers und an dem Querträger
vorgesehenen Positionier- und Halteelementen können derart
dimensioniert sein, daß sie zur Aufnahme von jeweils zwei Fahrrädern
dienen können.
Die als untere Befestigungsmittel für den Heckträger
dienenden Schrauben können in gegenüber den freien Enden der U-
Schenkel des Grundträgers gelenkig gelagerten Haltern
gelagert sein. In diesem Fall läßt sich der U-Grundrahmen um eine
horizontale Achse von dem Heck eines Fahrzeuges abklappen.
Durch ein solchen Abklappen wird ein Öffnen einer sich hinter
dem Heckträger befindenden Heckklappe des Fahrzeuges möglich.
Durch das Anbringen unterschiedlicher Funktionsteile an dem
Grundrahmen des Heckträgers können an diesem Teile
unterschiedlichster Art befestigt werden. Solche Teile können
beispielsweise Skier, Snowboards oder Surfbretter sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt.
Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen montagefertig
ausgerichteten Grundrahmen eines Heckträgers,
Fig. 2 die Seitenansicht eines an der Heckpartie eines
Fahrzeuges befestigten Heckträgers,
Fig. 3 eine Ansicht auf einen montierten Heckträger mit
einem Querträger und einem darauf befestigten Fahrrad,
Fig. 4 die Ansicht auf einen Teilbereich des Querträgers mit
daran verspannten Positionier- und Halteelementen,
Fig. 5 einen Schnitt durch einen U-Schenkel des Grundrahmens mit
einem daran verspannten Spannelement,
Fig. 6 eine Ansicht auf das Spannelement nach dem Pfeil VI in
Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht eines Spannelementes zum gegenseitigen
Verspannen zweier auf einem Heckträger nebeneinander
angebrachter Fahrräder gegeneinander.
Der Heckträger besteht aus einem U- bzw. V-förmigen Grundrahmen 1,
wobei die U- auch zu einer V-Form übergehen kann. Dieser
Grundrahmen setzt sich wiederum aus zwei über ein Gelenk 2 in
dessen geschlossenem Bereich gegeneinander verschwenkbaren U-
Schenkeln 3 zusammen.
An den freien Enden dir U-Schenkel 3 befinden sich als untere
Befestigungsmittel in Haltern 4 drehbare, axial fixierte Schrauben
5. Axial fixiert sind die Schrauben 5, um in gelöstem Zustand
nicht aus den U-Schenkeln 3 herauszufallen. Die Achse dieser
Schrauben 5 verläuft etwa senkrecht zu der von den beiden U-
Schenkeln 3 aufgespannten Ebene. Die Halter 4 sind gelenkig an
den freien Enden der U-Schenkel 3 gelagert, so daß der
Grundrahmen 1 gegenüber den Haltern 4 der Schrauben 5 verschwenkbar ist.
Die Schrauben 5 besitzen einen in Fig. 1 jeweils sichtbaren Kopf
mit einem Vielzahnumfang. Die Vielzahn-Kopfausbildung der
Schrauben 5 dient zur Diebstahlsicherung, indem zum Betätigen der
Schrauben ein Spezialaufsteckschlüssel notwendig
ist. Die Köpfe der Schrauben 5 sind in den Haltern 4
versenkt, so daß ein aufsetzbarer Steckschlüssel außer dem
Vielzahnprofil des Schraubenkopfes auch noch eine in den Spalt
zwischen Schraubenkopf und Halter 4 passende Wanddicke
besitzen muß.
Die Schraubengewinde sind derart dimensioniert, daß die
betreffenden Schrauben 5 in die Gewindebohrungen des
Heckquerträgers eines Kraftfahrzeuges eingeschraubt werden können, in
die bei fehlendem Heckträger ein Abschlepphaken bzw. eine
Abschleppöse eingeschraubt werden kann. Für Abschlepphaken bzw.
Abschleppösen werden üblicherweise in der Heckpartie eines
Fahrzeuges in Querrichtung beabstandete zwei Gewindebohrungen
vorgesehen, um den Abschlepphaken bzw. die Abschleppöse
sowohl im rechten wie auch linken Heckbereich wahlweise
anbringen zu können. Die Anbringung einer Schraube 5 in einem
Heckquerträger 6 des Fahrzeuges ist in Fig. 2 angedeutet.
Jener Heckquerträger 6 ist durch einen Stoßfänger 7 unsichtbar
nach außen abgedeckt. Die erforderlichen Ausnehmungen 8 in
dem Stoßfänger 7 können, wenn sie nicht von einem
Abschlepphaken bzw. einer Abschleppöse oder einer Schraube 5
des Heckträgers ausgefüllt sind, mit einer Abdeckkappe
verschlossen werden.
Im in Fahrzeughochachse oberen Bereich des Heckträgers ist
dieser über schwenkbar an den U-Schenkeln 3 angelenkte
Ausleger 9 an dem Fahrzeug befestigt. Als Halteorgan zum
Anschrauben des jeweiligen schwenkbaren Auslegers 9 dient eine Lasche
10, die den vertikalen Spalt zwischen einer nach oben
aufklappbaren Heckklappe 11 und der angrenzenden Karosserie
durchgreift und an dem oberen Anlenkpunkt einer die
Heckklappe 11 führenden Teleskop-Gasfeder zusammen mit dem oberen
Kugelgelenk dieser Feder an der Fahrzeugkarosserie befestigt
ist. Durch Lösen der Verschraubung kann die
Befestigungslasche 10 nachträglich angebracht und auch wieder abgenommen
werden. Eine lösbare Verbindung zwischen dem Ausleger 9 und
der an der Fahrzeugkarosserie befestigten Lasche 10 ist durch
eine Verschraubung gegeben. Bei von den Laschen 10 gelösten
Auslegern 9 des Grundrahmens 1 ist dieser in Richtung des in
Fig. 2 eingetragenen Pfeiles S um die Halter 4 der Schrauben
5 schwenkbar. In den U-Schenkeln 3 befinden sich Längsnuten
13 mit einem hinterschnittenen Öffnungsquerschnitt zur
Aufnahme und Führung von Kulissensteinen 14 (Fig. 5). In Fig. 5
ist auch der Querschnitt der U-Schenkel 3 erkennbar. In
diesen U-Schenkeln 3 befinden sich Rücken an Rücken liegend zwei
Längsnuten 13.
In der Darstellung des Heckträgers nach Fig. 3 ist an dem
Grundrahmen 1 ein Querträger 15 befestigt. Dieser Querträger
15 ist in gleicher Weise mit Rücken an Rücken
gegenüberliegenden Längsnuten 13 versehen wie die U-Schenkel 3. Zur
Befestigung des Querträgers 15 an dem Grundrahmen sind in den
Längsnuten 13 der U-Schenkel Ausklinkungen 16 vorgesehen, in
denen eine lagemäßig definierte Verschraubung des Querträgers
15 gegenüber dem U-Schenkel 3 möglich ist.
In der Längsnute 13 des Querträgers 15 sind Positionier- und
Halteelemente 17 bzw. 18 vorgesehen. Diese Elemente 17 und 18
sind längs der Längsnut 13 beliebig verschiebbar und an
jeweils beliebigen Stellen spannbar. Das Verspannen erfolgt
durch einfaches Verdrehen der Elemente, wobei die Befestigung
über eine von diesen Elementen 17, 18 in einem Kulissenstein
14 jeweils geführte Schraube 19 (Fig. 5) erfolgt. Das
Halteelement 18 unterscheidet sich von einem Positionierelement
durch ein Spannband 20 (Fig. 4). Der Querträger 15 ist über
Distanzstücke 21 (Fig. 4) an dem Grundrahmen 1 des
Heckträgers befestigt.
Für eine kippstabile Lagerung eines Fahrrades auf dem
Querträger 15 sorgt ein Spannbügel 22 (Fig. 5). Zum Verspannen
wird innerhalb des Spannbügels 22 eine Schraube 19 über deren
diebstahlsicher vielgezahnten Kopf 23 mit einem speziellen
Steckschlüssel betätigt.
Sind auf einem Querträger 15 zwei Fahrräder nebeneinander
angeordnet, so besitzen die Positionier- und Halteelemente 17,
18 eine entsprechend größere Länge mit zwei getrennten
Aufnahmebereichen. Zusätzlich sind die Rahmen der nebeneinander
stehenden Fahrräder über einen Doppelspannbügel 24
gegeneinander gesichert. Das Spannen des Doppelspannbügels 24 erfolgt
in der gleichen Weise über eine Schraube 19 wie bei dem
Spannbügel 22.
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Anspruch[de] |
- 1. Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem U-förmigen
Grundrahmen mit in Fahrzeughochachse in einem unteren und in
einem oberen Bereich vorgesehenen unteren und oberen
Befestigungsmitteln für ein Befestigen an dem Heck des
Kraftfahrzeuges,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- 1. an den freien Enden der U-Schenkel (3) des Grundrahmens (1)
ist jeweils eine Schraube (5) mit jeweils einer etwa
senkrecht zu der von den U-Schenkeln (3) aufgespannten Ebene
verlaufenden Schraubenachse als unteres Befestigungsmittel
vorgesehen,
- 2. die beiden Schrauben (5) sind für einen Eingriff in
karosserieseitig an dem Fahrzeug vorhandene Gewindebohrungen
ausgebildet.
- 2. Heckträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrauben (5) für einen Eingriff in solche
karosserieseitigen Gewindebohrungen ausgelegt sind, die mit Abstand
in Fahrzeugquerrichtung für ein wechselseitig mögliches
Anbringen eines Abschlepphakens bzw. einer Abschleppöse an dem
Heck eine Fahrzeuges an sich bereits vorhanden sind.
- 3. Heckträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen Befestigungsmittel von den U-Schenkeln (3)
ausgehende gegenüber diesen verschwenkbare Ausleger (9) sind.
- 4. Heckträger nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausleger (9) eine derartige Länge besitzen und derart
an den U-Schenkeln (3) angelenkt sind, daß sie an ihren
freien Enden mit einem von dem Fahrzeug abragenden, lösbar an
diesem angebrachten, nach hinten weisenden Halteorgan (10)
über einen Schraub- oder Schnellverschluß verbindbar sind.
- 5. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die U-Schenkel (3) um ein in dem geschlossenen U-Bereich
vorgesehenes Gelenk (2) innerhalb der U-Ebene gegeneinander
schwenkbar sind.
- 6. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den U-Schenkeln (3) jeweils mindestens eine Längsnut
(13) mit hinterschnittartigem Öffnungsquerschnitt zur
Aufnahme und Führung von in dieser Nut (13) an beliebiger Stelle
verspannbaren Kulissensteinen (13) vorgesehen ist.
- 7. Heckträger nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den U-Schenkeln (3) jeweils zwei Rücken an Rücken
liegende Längsnuten (13) ausgebildet sind.
- 8. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den U-Schenkeln (3) Aufnahmen (16) für ein örtlich
definiertes Anschrauben mindestens eines Querträgers (15)
vorgesehen sind.
- 9. Heckträger nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Querträger (15) mit mindestens einer
Längsnut in einer Form nach Anspruch 6 versehen ist.
- 10. Heckträger nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß Distanzstücke (21) den mindestens einen Querträger (15)
in auf die U-Schenkel (3) aufgeschraubtem Zustand von diesen
U-Schenkeln (3) beabstandet halten.
- 11. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den als Kulissenführung dienenden Längsnuten (13)
Positionier- und/oder Halteelemente (17, 18) verschieb- und
über mit diesen zusammenwirkenden Kulissensteinen (14) an
beliebigen Stellen fest verspannbar sind.
- 12. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Querträger (15) als Träger zur Aufnahme mindestens
eines Fahrrades, auf den dieses mit seinem Reifen aufstellbar
ist, ausgebildet ist.
- 13. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Positionier- und Halteelemente (17, 18) mindestens
einen Längsnut (13) der U-Schenkel (3) mindestens eines mit
dem Rahmen als auf den Querträger (15) aufgestellten
Fahrrades fest verspannbar ist.
- 14. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Querträger (15) Positionier- und Halteelemente zur
Aufnahme zweier nebeneinander angeordneter Fahrräder
einspannbar sind.
- 15. Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als untere Befestigungsmittel dienenden Schrauben (5)
über je ein Gelenk in an den freien Enden der U-Schenkel (3)
angelenkten Haltern (4) gelagert sind, gegenüber denen der U-
förmige Grundrahmen (1) des Heckträgers um eine durch beide
Halter (4) verlaufende Querachse schwenkbar ist.
- 16. Halteeinrichtungen für ein lösbares Befestigen eines
Heckträgers nach einem der vorhergehenden Ansprüche an einem
mit einer nach oben aufklappbaren Heckklappe versehenen Heck
eines Kraftfahrzeuges,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils eine Halteeinrichtung (10) innerhalb der
seitlichen, sich zwischen der Heckklappe (11) und der angrenzenden
Karosserie des Fahrzeuges erstreckenden Spalte in dort
karosserieseitig vorgesehene Aufnahmen für sich allein ein- oder
zusammen mit einem anderen einschraubbaren Funktionsteil (12)
anschraubbar ist.
- 17. Halteeinrichtungen nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Funktionsteil jeweils ein oberes Gelenkteil einer die
Heckklappe (11) führenden Teleskop-Gasfeder (12) ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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