Dokumentenidentifikation |
DE19758482C1 09.09.1999 |
Titel |
Schlauchschelle |
Anmelder |
Hans Oetiker AG, Horgen, CH |
Erfinder |
Allert, Kurt, 78727 Oberndorf, DE |
Vertreter |
Gleiss & Große, Patentanwaltskanzlei, 70469 Stuttgart |
DE-Anmeldedatum |
03.05.1997 |
DE-Aktenzeichen |
19758482 |
File number of basic patent |
19718776.5 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
09.09.1999 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.09.1999 |
IPC-Hauptklasse |
F16L 33/08
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Schlauchschelle mit einem Spanngehäuse, in dem eine Spannschnecke drehbar lagert, die mit ihrem Gewindesteg in Mitnahmeausnehmungen eines Endbereichs eines Spannbands eingreift, dessen anderer Endbereich am Spanngehäuse befestigt ist. Es ist eine Zugriffsicherung für die Spannschnecke vorgesehen, wobei die Zugriffsicherung als eine auf die Spannvorrichtung aufclipsbare Abdeckung ausgebildet ist.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Schlauchschelle nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche
Schlauchschelle ist aus GB 2 246 160 A bekannt.
Derartige Schlauchschellen werden auf verschiedenen
technischen Gebieten für Spannaufgaben eingesetzt.
Das schlaufenartig ausgebildete Spannband weist in
einem Endbereich Mitnahmeausnehmungen auf, in die
eine in einem Spanngehäuse der Schlauchschelle
drehbar gelagerte Spannschnecke eingreift. Der
andere Endbereich des Spannbandes ist am Spanngehäuse
befestigt. Wird die Spannschnecke zum Beispiel mit
einem Spannwerkzeug, insbesondere mit einem
Steckschlüssel, verdreht, so wird der
Schlaufendurchmesser des Spannbandes - je nach Drehrichtung -
verkleinert oder vergrößert, das heißt, die
Schlauchschelle wird festgespannt oder gelöst.
Unabhängig vom Einsatzgebiet der Schlauchschellen
besteht der Wunsch, die mit einer bestimmten
Spannkraft angezogene Schlauchschelle gegen unbefugtes
Verstellen zu sichern. Dies ist insbesondere dann
wichtig, wenn das Festspannen mit einem bestimmten
Anzugsmoment der Spannschnecke der Spannvorrichtung
erfolgt ist, so daß ein Lösen und möglicherweise
anschließend erfolgendes Wiederfestziehen zu einer
zu losen oder aber zu festen Verbindung führt. In
beiden Fällen ist die Sicherheit einer korrekten,
belastbaren Verbindung nicht mehr gewährleistet.
Dies kann zu weitreichenden Folgen führen.
Bei der oben erwähnten bekannten Schlauchschelle
ist die Spannschnecke innerhalb eines Gehäuses
untergebracht und nur durch eine kleine Öffnung des
Gehäuses zugänglich und mit einem Spezialwerkzeug
verstellbar. Zugriffsversuche auf die Schnecke mit
ungeeignetem Werkzeug sind aber nicht
ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Schlauchschelle der eingangs genannten Art zu
schaffen, deren Spannschnecke bereits vor dem
Versuch einer unbefugten Verstellung geschützt ist.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird
durch eine Zugriffssicherung gelöst, die als eine
auf die Spannvorrichtung aufclipsbare Abdeckung
ausgebildet ist. Im aufgeclipsten/aufgeschnappten
Zustand der Abdeckung wird die Spannschnecke der
Spannvorrichtung überfangen, so daß einerseits ein
Sichtschutz vorliegt und andererseits an der
Spannschnecke zu deren Verdrehen vorgesehene
Eingriffsmittel für ein Werkzeug oder dergleichen abgedeckt
sind. Da somit dem Nichtfachmann schon bei
optischer Prüfung aufgrund der Abdeckung keine
Verstellmittel der Schlauchschelle auffallen, wird
dieser den Versuch, die Schlauchschelle fester
anzuziehen oder zu lösen, gar nicht unternehmen. Da
ihm auch keine Eingriffsmittel zum Ansetzen eines
Werkzeugs auffallen, mit denen er die Spannschnecke
verdrehen könnte, wird er von einem möglichen
Vorhaben, an der Schlauchschelle zu manipulieren,
absehen. Aufgrund der nur aufgeclipst an der
Spannvorrichtung gehaltenen Abdeckung ist es
andererseits jedoch für einen Fachmann auf einfache Weise
möglich, die Abdeckung zu entfernen, so daß er
Zugang zur Spannschnecke erhält und in autorisierter
Art und Weise ein Lösen oder Festziehen des
Spannbands vornehmen kann. Nach Durchführung seiner
Arbeiten clipst der Fachmann die Abdeckung wieder auf
die Spannvorrichtung auf, so daß die
Zugriffssicherung wieder besteht.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Abdeckung als Blechbiegeteil
ausgebildet ist. Sie wird vorzugsweise einstückig im Stanz-
Biegeverfahren hergestellt. Als Material bietet
sich Stahlblech bevorzugt an.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Abdeckung mit
einem Haltekragen den Kopf der Spannschnecke
hintergreift. Der Haltekragen ist bevorzugt an einem
Ende der Abdeckung ausgebildet. Am anderen Ende der
Abdeckung befindet sich insbesondere ein Haltesteg,
der ein Spannschnecken-Lagergehäuse oder die
Spannschnecke selbst hintergreift. Es ist auch möglich,
daß der Haltekragen und/oder der Haltesteg eine
Kante der Spannvorrichtung, insbesondere dessen
Grundgehäuse und/oder dessen
Spannschnecken-Lagergehäuse, hintergreift. Durch Haltekragen und
Haltesteg läßt sich die Abdeckung auf einfache Weise
sicher an der Spannvorrichtung befestigen. Hierzu
wird die Abdeckung dem Spannschnecken-Lagergehäuse
beziehungsweise der Spannschnecke derart zugeführt,
daß zuerst der Haltesteg in den erwähnten
Hintergriff gelangt. Anschließend wird dann die Abdeckung
derart verschwenkt, daß ihr Haltekragen hinter den
Kopf der Spannschnecke schnappt. Damit ist eine
sichere Befestigung gewährleistet. Selbstverständlich
kann auch in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen
werden, so daß zunächst der Haltekragen in
Hintergriffsposition zur Spannschnecke, insbesondere zum
Kopf der Spannschnecke, gebracht wird und daß
anschließend die Festlegung mittels des Haltestegs
erfolgt. Wenn für die Abdeckung ein elastisches
Material, beispielsweise ein biegbares Blech oder
dergleichen, verwendet wird, so können durch
Materialverformung Haltekragen und/oder Haltesteg
beim Aufclipsen auf die Spannvorrichtung ausfedern
und - beim Erreichen der Endposition - in
Hintergriffsstellung schnappen. Insbesondere ist die
Abdeckung - im Schnitt ihrer Längserstreckung
betrachtet - als C-Profil gestaltet, wobei die Endstücke
des C's den Haltekragen und den Haltesteg bilden.
Um den Kopf der Spannschnecke abzudecken, so daß er
von außen nicht oder bei nicht vollständiger
Abdeckung nur schwerlich sichtbar ist, sind bevorzugt
im Bereich des Haltekragens einstückig vom C-Profil
abgebogene Abdecklappen an der Abdeckung
ausgebildet, so daß der Kopf der Spannschnecke seitlich
also in bezug auf die Drehachse der Spannschnecke
auf einander diametral gegenüberliegenden
Seiteabgedeckt ist. Die Abdecklappen verbessern die
Abschirmwirkung und damit die Zugriffssicherung der
Spannschnecke der Schlauchschelle.
Schließlich ist vorgesehen, daß die Tiefe des C-
Profils derart ausgestaltet ist, daß es zwischen
die Schenkel eines, das Spannschnecken-Lagergehäuse
aufnehmenden, U-förmigen Grundgehäuses der
Spannvorrichtung einsetzbar ist. Hierdurch nimmt die
Abdeckung oder ein Teil von ihr eine Position
innerhalb des U-förmigen Grundgehäuses ein, wodurch eine
zusätzliche Haltewirkung erzielt ist und die
Abdeckung gegenüber einem unbeabsichtigten
Verschieben - quer zur Drehachse der Spannschnecke -
gesichert ist.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung
anhand von Ausführungsbeispielen und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Schlauchschelle und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die
Schlauchschelle der Fig. 5.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine erfindungsgemäße
Schlauchschelle 101, die eine Spannvorrichtung 102
und ein Spannband 103 aufweist. Das Spannband 103
ist mit seinem einen Endbereich 104 am Boden 105
eines U-förmigen Grundgehäuses 106 befestigt.
Ferner ist es - ausgehend von dem Endbereich 104 -
schlaufenförmig ausgebildet (nicht dargestellt), so
daß der andere Endbereich 107 im Bereich der
Spannvorrichtung 102 auf dem Endbereich 104 zu liegen
kommt. Der Endbereich 107 ist mit
Schlitzdurchbrüchen 108 versehen, in die eine, der
Spannvorrichtung 102 angehörende Spannschnecke 109 eingreifen
kann. Die Spannschnecke 109 weist hierzu einen
wendelförmigen Gewindesteg 110 auf. Die Spannschnecke
109 ist um ihre Drehachse 111 drehbar in der
Spannvorrichtung 102 gelagert. Hierzu ist ein
Spannschnecken-Lagergehäuse 112 vorgesehen, das
- rechtwinklig zur Längserstreckung der Drehachse
111 - einen U-förmigen Querschnitt aufweist, so daß
ein Mittelsteg 113 sowie zwei rechtwinklig hierzu
abgebogene Schenkel 114 und 115 vorliegen. Im
Schenkel 114 befindet sich eine Aufnahmeöffnung
116, in der der eine Endbereich 117 der
Spannschnecke 109 drehbeweglich lagert. Eine Taille 118
der Spannschnecke 109 ist in einer Aufnahmeöffnung
119 des Schenkels 115 drehbeweglich gelagert.
Jenseits der Taille 118 befindet sich ein außerhalb
des U-förmigen Spannschnecken-Lagergehäuse 112
gelegener Kopf 120 der Spannschnecke 109, der an
seiner Stirnfläche 121 nicht dargestellte
Werkzeugaufnahmemittel aufweist, beispielsweise einen Schlitz
für einen Schraubendreher oder aber eine
Mehrkantöffnung für ein Mehrkant-Bit. Es ist auch möglich,
daß der Kopf 120 einen Mehrkantumfang für einen
Mehrkantsteckschlüssel aufweist.
Das Spannschnecken-Lagergehäuse 112 ist mittels
Lagerlappen 122 in Ausnehmungen 123 des Grundgehäuses
106 derart gelagert, daß der Gewindesteg 110 der
Spannschnecke 109 in die zugeordneten
Schlitzdurchbrüche 108 des Spannbands 103 eingreift. Im
rechtwinklig zur Längserstreckung der Drehachse 111
verlaufende Querschnitt ist das Grundgehäuse 106
ebenfalls U-förmig ausgestaltet, wobei der Mittelsteg
von dem bereits erwähnten Boden 105 gebildet wird,
von dem einstückig abgebogen zwei Schenkel 124
ausgehen, in die die Ausnehmungen 123 eingebracht
sind. Da zwei der einander diametral
gegenüberliegenden Ausnehmungen 123 randoffen ausgebildet sind,
läßt sich - für eine schnellere Montage
beziehungsweise Demontage - das Spannschnecken-Lagergehäuse
112 zusammen mit der Spannschnecke 109 derart
verschwenken, daß der Gewindesteg 110 aus den
Schlitzdurchbrüchen 108 austritt beziehungsweise in diese
eingreift. In den Fig. 1 und 2 ist die
Eingriffsstellung der Spannschnecke 109 in die
Schlitzdurchbrüche 108 gezeigt.
Ist die Schlauchschelle 101 an einen nicht
dargestellten Gegenstand montiert, so wird sie durch
Drehen der Spannschnecke 109 mittels eines
geeigneten Werkzeugs oder dergleichen festgespannt, bis
sich die gewünschte Zugkraft einstellt. Um die
montierte Stellung gegenüber Manipulationen zu
sichern, wird der Spannvorrichtung 102 eine als
Abdeckung 125 ausgebildete Zugriffssicherung 126
zugeordnet. Diese besteht aus einem einstückig
ausgebildeten Blechbiegeteil 127, vorzugsweise aus
Stahlblech. Rechtwinklig zur Längserstreckung der
Drehachse 111 betrachtet, weist die kappenartige
Abdeckung 125 ein C-Profil 128 auf, das einen
Mittelsteg 129 aufweist, von dem beidseitig Schenkel
130 und 131 vorzugsweise rechtwinklig abgebogen
sind, von denen wiederum jeweils Endstücke 132 und
133 aufeinander zu abgebogen sind. Das Endstück 132
bildet einen Haltekragen 134; das Endstück 133
stellt einen Haltesteg 135 dar. Von den
Seitenrändern 136 des Schenkels 130 sind Abdecklappen 137
derart abgebogen, daß sie - in der auf die
Spannvorrichtung 102 aufgeschnappten Stellung der Abdeckung
125 - den Kopf 120 der Spannschnecke 109 abdecken.
Die Länge der Abdecklappen 137 ist derart gewählt,
daß nur ein geringer Abstand bis zur jeweiligen
Randkante 138 des jeweils zugehörigen Schenkels 124
des Grundgehäuses 106 besteht.
Insbesondere der Fig. 2 ist zu entnehmen, daß die
Rasthalterung der Abdeckung 125 an der
Spannvorrichtung 102 dadurch realisiert ist, daß der
Haltekragen 134 den Kopf 120 der Spannschnecke 109
hintergreift und daß der Haltesteg 135 unter die
Endkante 139 des Schenkels 114 des
Spannschnecken-Lagergehäuses 112 greift. Der Haltesteg 135 greift
somit in einen Schlitz zwischen der genannten
Endkante 139 und der Oberseite des dort liegenden
Spannbands 103 ein. Da das Blechbiegeteil 127 eine
Elastizität aufweist, da beispielsweise der
Mittelsteg 113 federnd nachgiebig ist und/oder die beiden
Schenkel 130 und 131 seitlich nach außen auffedern
können, ist es möglich, die Abdeckung 125 durch
elastisches Aufbiegen von der Spannvorrichtung 102abzunehmen beziehungsweise diese beim Aufstecken
schnappend zu verrasten.
Da der Kopf 120 der Spannschnecke 109 mehrseitig
umfangen wird, ist es für einen Laien nicht ohne
weiteres möglich, die Spannschnecke bei
aufgerasteter Abdeckung 125 zu drehen, wodurch eine
Zugriffssicherung realisiert ist. Die Stirnfläche 121 des
Kopfs 120 wird vom Schenkel 130 überfangen. Die
beiden Seitenbereiche des Kopfs 120 werden von den
beiden Abdecklappen 137 abgedeckt. Die Oberseite
des Kopfs 120 wird von einem Teil des Mittelstegs
129 des C-Profils 128 abgedeckt. Vorzugsweise ist
vorgesehen, daß sich im montierten Zustand der
Abdeckung 125 die Innenseite ihres Mittelstegs 129 an
der Außenseite des Mittelstegs 113 des
Spannschnecken-Lagergehäuses 112 anlegt oder daß ein nur
geringer Abstand zwischen den Teilen besteht.
Dieser geringe Abstand besteht ebenfalls zwischen den
Schenkeln 114 und 131 sowie dem Schenkel 130 und
der Stirnfläche 121 des Kopfs 120.
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Anspruch[de] |
- 1. Schlauchschelle mit einem Spanngehäuse, in dem
eine Spannschnecke drehbar lagert, die mit ihrem
Gewindesteg in Mitnahmeausnehmungen eines
Endbereichs eines Spannbands eingreift, dessen anderer
Endbereich am Spanngehäuse befestigt ist und mit
einer Zugriffssicherung für die Spannschnecke
(109), dadurch gekennzeichnet, daß die
Zugriffssicherung (126) als eine auf die
Spannvorrichtung (102) aufclipsbare Abdeckung (125)
ausgebildet ist.
- 2. Schlauchschelle nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckung (125) als
Blechbiegeteil (127) ausgebildet ist.
- 3. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung (125) einstückig ausgebildet ist.
- 4. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung (125) mit einem Haltekragen (134) den
Kopf (120) der Spannschnecke (109) hintergreift.
- 5. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung (125) mit einem Haltesteg (135) ein
Spannschnecken-Lagergehäuse (112) hintergreift.
- 6. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Haltekragen (134) an dem einen Ende der Abdeckung
(125) und daß der Haltesteg (135) an dem anderen
Ende der Abdeckung (125) ausgebildet ist.
- 7. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung (125) - im Schnitt ihrer Längserstreckung
betrachtet - als C-Profil (128) ausgebildet ist.
- 8. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich des Haltekragens (134) einstückig vom C-
Profil (128) abgebogene Abdecklappen (137) für die
Abschirmung des Kopfes (120) der Spannschnecke
(109) ausgebildet sind.
- 9. Schlauchschelle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tiefe des C-Profils (128) derart ausgebildet ist,
daß es zwischen die Schenkel (124) eines, das
Spannschnecken-Lagergehäuse (112) aufnehmenden, U-
förmigen Grundgehäuses (106) der Spannvorrichtung
(102) einsetzbar ist.
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Patente PDF
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