Die Erfindung betrifft ein Verschlußelement für ein Endoskop, das einen
Druckverlust aus einer Einlaßöffnung eines Instrumentenkanals verhindert, durch den
ein Behandlungsinstrument einführbar ist.
Die Erfindung kann zum Einführen verschiedener Behandlungsinstrumente
verwendet werden, z. B. Zangen, Pinzetten, Schlingen, Spritzen etc.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin
zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verschlußelementes im Schnitt I-I nach Fig. 2 zur Illustration desjenigen
Bereichs, in dem das ringförmige Dichtungselement in der
entsprechenden Aufnahmeaussparung eingepaßt ist,
Fig. 2 das erste Ausführungsbeispiel im Längsschnitt,
Fig. 3 das erste Ausführungsbeispiel von einer anderen Seite aus
betrachtet,
Fig. 4 das bei dem ersten Ausführungsbeispiel verwendete
Dichtungselement in der Draufsicht,
Fig. 5 eine Modifikation des Dichtungselements in der Draufsicht,
Fig. 6 den Querschnitt einer weiteren Modifikation des Bereichs, in dem
das Dichtungselement in die Aufnahmeaussparung eingepaßt ist,
Fig. 7 eine zweite Modifikation des Dichtungselementes in der Draufsicht,
Fig. 8 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verschlußelementes im Querschnitt mit der Darstellung desjenigen
Bereichs, in dem das Dichtungselement in der Aufnahmeaussparung
eingepaßt ist,
Fig. 9 das zweite Ausführungsbeispiel im Schnitt IX-IX nach Fig. 8,
Fig. 10 den Querschnitt einer Modifikation des Bereichs des zweiten
Ausführungsbeispiels, in dem das Dichtungselement in der
Aufnahmeaussparung eingepaßt ist,
Fig. 11 ein drittes Ausführungsbeispiel des Verschlußelementes im
Längsschnitt und
Fig. 12 die Außenansicht eines in ein Endoskop eingesetzten
Behandlungsinstrumentes.
Fig. 12 zeigt ein Behandlungsinstrument 10, das in einen Instrumentenkanal 4
eines Endoskops eingeführt ist. Ein Einführabschnitt 1 des Endoskops ist mit
seinem Basisende mit einem Steuerabschnitt 2 verbunden, und ein
Verschlußelement 3 ist an einer Einlaßöffnung des Steuerteils 2 angebracht, von der sich
der Instrumentenkanal 4 zum Einführabschnitt 1 erstreckt.
Das in den Instrumentenkanal 4 eingeführte Behandlungsinstrument 10 hat eine
Hülle 11 mit einer distalen Spitze 11a, die aus dem distalen Ende des
Einführabschnittes 1 des Endoskops herausragt. An das Basisende der Hülle 11 ist ein
handbetätigbarer Steuerungsteil 12 gekoppelt.
Fig. 2 zeigt einen Längsschnitt des Verschlußelementes 3. In Fig. 3 ist ein
Längsschnitt von einer anderen Seite aus betrachtet gezeigt. Ein Aufnahmestutzen 31
(Muffenrohr) für das Behandlungsinstrument steht mit dem Instrumentenkanal 4 in
Verbindung und steht von der Oberfläche des Steuerabschnittes 2 über. Der
Aufnahmestutzen 31 hat die Form eines Einsteckstutzens, der in Fachkreisen
auch unter der Bezeichnung "lure lock male socket" bekannt ist.
Eine Umfassung 30 des Verschlußelementes 3 besteht aus einem elastischen
Gummi- oder Kunststoffmaterial, das eine gewisse Härte hat. Die Umfassung 30
ist lösbar an dem Aufnahmestutzen 31 angeordnet, wobei ein in Kontakt mit dem
Außenumfang 31a des Stutzens 31 stehender Bereich so festgeklemmt ist, daß
kein Druckverlust aus einer zwischen den aufeinanderliegenden Flächen
ausgebildeten Lücke auftreten kann.
Die Umfassung 30 hat eine zwischen einer Öffnung 30a der Umfassung 30 und
einer Öffnung des Stutzens 31 ausgebildete, kreisförmige Aussparung 32. In die
Aussparung 32 ist ein ringförmiges Dichtungselement 33 eingepaßt, das aus
einem weichen, elastischen Material wie z. B. Silikon-Gummi, Nitril-Gummi oder
Chloropren-Gummi besteht.
Ist das ringförmige Element 33 unbelastet oder frei, d. h. mit keinem Zwang
beaufschlagt, so hat es die Form eines O-Rings mit einem kleinen Lochbereich 33a
wie in Fig. 4 gezeigt ist. Der Durchmesser des Lochbereichs 33a ist kleiner als
der Außendurchmesser der Hülle 11 des Behandlungsinstruments 10, das in den
Instrumentenkanal 4 einführbar ist. Das Dichtungselement 33 hat einen
kreisförmigen Querschnitt, wie in Fig. 3 dargestellt ist.
Wie Fig. 1 im Schnitt I-I nach Fig. 2 zeigt, hat die Aussparung 32 eine längliche
(oder elliptische), ebene Form. Ihre Breite, d. h. ihre kürzere Achse, ist kleiner als
der Außendurchmesser des ringförmigen Dichtungselementes 33, während ihre
Länge, d. h. ihre längere Achse, größer ist als der Außendurchmesser des
Dichtungselementes 33.
Ist das ringförmige Dichtungselement 33 in die Aussparung 32 eingepaßt, so wird
aufgrund des eben beschriebenen strukturellen Merkmals das Dichtungselement
33 durch die innere Umfangsfläche der Aussparung 32 in Richtung seiner Breite
d. h. seiner kürzeren Achse, gequetscht, bis der Lochbereich 33a in einer kurzen
geraden Linie fest verschlossen ist. Ist das Behandlungsinstrument 10 nicht
eingeführt, so tritt deshalb kein Druckverlust aus dem Inneren des
Instrumentenkanals 4 auf.
In Längsrichtung, d. h. in Richtung der längeren Achse, der Aussparung 32
verbleiben Leerräume A zwischen ihrem inneren Umfang und dem äußeren Umfang
des ringförmigen Dichtungselementes 33, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Ist die Hülle 11
des Behandlungsinstrumentes 10 in den Lochbereich 33a des
Dichtungselementes 33 eingeführt, so kann sich das Dichtungselement 33 in Richtung der
Leerräume A aufweiten, wobei der Durchführung der Hülle 11 nur ein geringer
Widerstand entgegengesetzt wird.
Im freien Zustand, in dem das Dichtungselement 33 wie in Fig. 5 gezeigt eine
längliche, elliptische oder eine andere Form annimmt und, wie in Fig. 6 gezeigt, in
die mit kreisförmigem Querschnitt versehene Aussparung eingepaßt ist, kann das
Dichtungselement 33 gequetscht werden.
Beim Durchführen der Hülle 11 durch den Lochbereich 33a des ringförmigen
Dichtungselementes 33 wird dieses vom Inneren des Lochbereichs 33a nach
außen aufgespreizt, und die Hülle 11 kann in den Instrumentenkanal 4 eingeführt
oder aus diesem herausgezogen werden, während der Lochbereich 33a in engem
Kontakt mit dem Außenumfang der Hülle 11 gehalten ist. Selbst bei Verwendung
des Behandlungsinstrumentes 10 tritt deshalb kein Druckverlust aus dem
Instrumentenkanal 4 auf.
Da der Lochbereich 33a des ringförmigen Dichtungselements 33 nur
vorübergehend durch die von den gegenüberliegenden Seiten ausgeübten
Kompressionskräfte geschlossen ist, übt das Dichtungselement 33 nur einen geringen
Widerstand aus, und die Hülle 11 kann ohne Verformung oder Knickung in den
Instrumentenkanal eingeführt oder aus diesem herausgezogen werden, selbst wenn es
ein flexibles Rohr oder ein anderes Element mit geringer Steifigkeit ist.
Das ringförmige Dichtungselement 33 kann mit einem Überzug aus
Tetrafluorethylen-Harz oder einem anderen Material versehen sein, das einen geringen
Reibungswiderstand hat. Dadurch wird der Reibungswiderstand beim Einführen
oder Entfernen der Hülle 11 verringert und deren Verformung entgegengewirkt.
Das ringförmige Dichtungselement 33 kann eine Querschnittsform haben, deren
Dicke in Richtung des Lochbereichs 33a progressiv abnimmt, wie in Fig. 7 gezeigt
ist. Auch dadurch wird der beim Einführen oder Entfernen der Hülle 11
auftretende Reibungswiderstand verringert.
Die Fig. 8 und 9 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel des Verschlußelementes
3. Fig. 9 zeigt einen Schnitt in Richtung IX-IX nach Fig. 8. Eine Umfassung 30 aus
einem elastischen Material ist lösbar an dem Aufnahmestutzen 31 angebracht und
einstückig mit dem rohrförmigen Dichtungselement 33 ausgebildet. Die
Querschnittsform des Dichtungselementes 33 ist so gewählt, daß die Dicke in Richtung
des Lochbereichs 33a progressiv abnimmt. Die Umfassung 30 ist von einem Rohr
35 eingeschlossen, das sich so in Passung über der Umfassung 30 befindet, daß
es um die Längsachse drehbar ist.
Ein Paar auswärts gerichteter Vorsprünge 33b sind am Rand des ringförmigen
Dichtungselementes 33 in diametral gegenüberliegenden Positionen ausgebildet.
Am Innenumfang der zur Aufnahme des Dichtungselementes 33 bestimmten
Aussparung 32 sind zwei Vertiefungen 32a ausgebildet, in die die Vorsprünge
33b passen.
Greifen die Vorsprünge 33b in die Vertiefungen 32 ein, wie in den Fig. 8 und 9
gezeigt, so wird aus keiner Richtung Druck auf das Dichtungselement 33
ausgeübt und dieses verbleibt im unbelasteten, d. h. freien Zustand, in dem der
Lochbereich 33a einen Kreis bildet, dessen Durchmesser kleiner ist als der
Außendurchmesser der Hülle des in den Lochbereich 33a einzuführenden
Behandlungsinstrumentes.
Werden die Vorsprünge 33b aus ihrem Eingriff in die Vertiefungen 32a gelöst, so
müssen die Vorsprünge 33b elastisch deformiert werden. Nach dieser
Deformation ist das kreisförmige Dichtungselement 33 elastisch fixiert, d. h. eingerastet.
Wird das Rohr 35 um 90° um seine Längsachse aus dem freien Zustand
herausgedreht, so geraten die Vorsprünge 33b aus ihrem Eingriff in die Vertiefungen 32a
heraus und in Kontakt mit dem Innenumfang der Aussparung 32.
Die beiden diametral gegenüberliegend ausgebildeten Vorsprünge 33b werden
dann durch den Innenumfang der Aussparung 32 nach innen gedrückt, so daß
das Dichtungselement 33 gequetscht wird und der Lochbereich 33a zu einer Linie
fest verschlossen wird.
Besteht keine Notwendigkeit, das Behandlungsinstrument zu verwenden, oder
wird ein Behandlungsinstrument verwendet, das eine steife Hülle hat, so kann der
Lochbereich 33a des Dichtungselementes 33 in Form einer Linie verschlossen
bleiben. Soll dagegen ein Behandlungsinstrument verwendet werden, dessen
Hülle keine ausreichende Steifigkeit hat, so kann der Durchführwiderstand der
Hülle dadurch verringert werden, daß der Lochbereich 33a in seine kreisförmige
Form zurückgeführt wird.
Fig. 11 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des Verschlußelementes 3. Mit
Ausnahme eines Führungsrohrs 41 ist das Führungsrohr 3 im wesentlichen genauso
aufgebaut wie das erste Ausführungsbeispiel. Das Behandlungsinstrument wird in
das Führungsrohr 41 eingeführt, das sich in dem Lochbereich 33a des
ringförmigen Dichtungselementes 33 befindet, welches durch den Innenumfang der zur
Aufnahme des Dichtungselementes 33 bestimmten Aussparung 32
zusammengequetscht ist, wodurch der Lochbereich 33a zu einer Linie verschlossen ist.
Das Führungsrohr 41 hat einen Vorsprung 42, der mit den Fingern gefaßt werden
kann. Über eine Schnur 43 mit der Umfassung 30 verbunden kann das
Führungsrohr 41 in den Lochbereich 33a des ringförmigen Dichtungselementes 33
eingeführt oder aus diesem herausgezogen werden. Eine Kappe 45 ist
abnehmbar in Passung auf der Umfassung 30 angebracht, um zu verhindern, daß sich
das Dichtungselement 33 aus der Aussparung 32 löst.
Wird ein Behandlungsinstrument mit einer steifen Hülle verwendet, so kann es
direkt in den Lochbereich 33a des ringförmigen Dichtungselementes 33 eingeführt
werden. Wird dagegen ein Behandlungsinstrument verwendet, dessen Hülle über
keine ausreichende Steifigkeit verfügt, so wird zunächst das Führungsrohr 41 in
den Lochbereich 33a eingepaßt und dann das Behandlungsinstrument durch das
Führungsrohr 41 eingeführt. In beiden Fällen kann das Behandlungsinstrument
mit sehr geringem Durchführwiderstand in den Instrumentenkanal 4 eingeführt
werden.