Dokumentenidentifikation |
DE19854589A1 08.06.2000 |
Titel |
Betätigungsvorrichtung für eine Beschlagsvorrichtung eines Fensters einer Tür o. dgl. |
Anmelder |
ROTO FRANK AG, 70771 Leinfelden-Echterdingen, DE |
Erfinder |
Müllerbader, Siegfried, 70794 Filderstadt, DE |
Vertreter |
Gleiss & Große, Patentanwaltskanzlei, 70469 Stuttgart |
DE-Anmeldedatum |
26.11.1998 |
DE-Aktenzeichen |
19854589 |
Offenlegungstag |
08.06.2000 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.06.2000 |
IPC-Hauptklasse |
E05B 3/08
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IPC-Nebenklasse |
E05C 9/00
E05B 53/00
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung für eine Beschlagsvorrichtung eines Fensters, einer Tür oder dergleichen, mit einem eine erste Mehrkantausnehmung aufweisenden Betätigungselement, das mit dem einen Ende einer Betätigungswelle in Drehmitnahme steht, wobei das andere Ende der Betätigungswelle mit einer zweiten Mehrkantausnehmung an der Beschlagsvorrichtung zusammenwirkt, und wobei die Betätigungswelle an ihren beiden Enden einen Mehrkant aufweist, die sich dadurch auszeichnet, daß mindestens in eine der Mehrkantausnehmungen (20, 32), vorzugsweise in beide Mehrkantausnehmungen (20, 32), ein beziehungsweise jeweils ein Zwischenelement (26) drehfest eingesteckt ist, das gegenüber der beziehungsweise den Mehrkantausnehmungen (20, 32) eine in den Abmessungen größere Mehrkantaufnahme (25) aufweist, in die das entsprechende Ende (23, 24) der Betätigungswelle (22) drehfest eingesteckt ist.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung
für eine Beschlagsvorrichtung eines Fensters, einer
Tür oder dergleichen gemäß Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Aus der EP 06 77 631 B1 ist eine derartige
Betätigungsvorrichtung bekannt. Diese weist ein
Betätigungselement auf, das als Handhabe beziehungsweise
Betätigungsgriff ausgebildet ist und das zur
Betätigung der Beschlagsvorrichtung dient. Die bekannte
Beschlagsvorrichtung umfaßt ein Verschlußgetriebe,
an das ein Treibstangensatz angekoppelt sein kann.
Um eine Drehmomentübertragung von dem
Betätigungselement zur Beschlagsvorrichtung zu ermöglichen,
weist das Betätigungselement eine erste
Mehrkantausnehmung auf, die mit dem einen Ende einer
Betätigungswelle in Drehmitnahme steht. Das andere Ende
der Betätigungswelle wirkt mit einer zweiten
Mehrkantausnehmung an der Beschlagsvorrichtung
zusammen. Die zweite Mehrkantausnehmung kann also am
Getriebe ausgebildet sein. Die Enden der
Betätigungswelle weisen einen Mehrkant auf. Somit kann über
das Betätigungselement und die Betätigungswelle ein
Drehmoment in die Beschlagsvorrichtung eingeleitet
werden, damit das Fenster, die Tür oder dergleichen
ver- beziehungsweise entriegelt werden kann. Das
heißt, die Beschlagsvorrichtung kann beispielsweise
in eine Verriegelungsstellung verbracht werden, die
einer Schließstellung des Fensters zugeordnet ist.
Außerdem kann die Beschlagsvorrichtung in eine
Entriegelungsposition gebracht werden, die der Dreh-
Öffnungsstellung des Fensters zugeordnet ist.
Überdies kann die Beschlagsvorrichtung eine
Teilentriegelungsstellung einnehmen, die einer
Kipp-Öffnungsstellung des Fensters zugeordnet ist.
Nachteilig bei den bekannten
Betätigungsvorrichtungen für eine Beschlagsvorrichtung ist, daß zwischen
den Mehrkantausnehmungen und der Betätigungswelle
ein großes Spiel vorliegt, so daß - wenn hohe
Drehmomente übertragen werden sollen - eine Beschädigung
der Mehrkantausnehmungen beziehungsweise der
Betätigungswelle nicht ganz auszuschließen ist. Ferner
ermöglicht ein zu großes Spiel keine exakte
Bedienung, da die Griffstellung nicht der
Beschlagsstellung entspricht.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine
Betätigungsvorrichtung für eine Beschlagsvorrichtung
eines Fensters, einer Tür oder dergleichen anzugeben,
die diesen Nachteil nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird mit einer Betätigungsvorrichtung
für eine Beschlagsvorrichtung eines Fensters, einer
Tür oder dergleichen gelöst, die die Merkmale des
Anspruchs 1 aufweist. Die anspruchsgemäße
Betätigungsvorrichtung weist ein Betätigungselement auf,
welches eine erste Mehrkantausnehmung besitzt, die
mit dem einen Ende einer Betätigungswelle in
Drehmitnahme steht. Das andere Ende der
Betätigungswelle wirkt mit einer zweiten Mehrkantausnehmung an
der Beschlagsvorrichtung zusammen. Außerdem weist
die Betätigungswelle an ihren beiden Enden einen
Mehrkant auf, der in die Mehrkantausnehmungen
eingreift. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß
mindestens in eine der Mehrkantausnehmungen,
vorzugsweise in beide Mehrkantausnehmungen, ein
beziehungsweise jeweils ein Zwischenelement drehfest
eingesteckt ist, das gegenüber der beziehungsweise den
Mehrkantausnehmungen eine in den Abmessungen
größere Mehrkantaufnahme aufweist, in die das
entsprechende Ende der Betätigungswelle drehfest
eingesteckt ist.
Üblicherweise wird bei der Montage die
Beschlagsvorrichtung am Flügelrahmen des Fensters, der Tür
oder dergleichen befestigt. Durch einen Durchbruch
im Flügelrahmen wird dann die Betätigungswelle mit
ihrem einen Ende in die zweite Merkantausnehmung
eingesteckt. Anschließend wird das
Betätigungselement an der Sichtfläche am Flügelrahmen angebracht.
Dabei wird das andere Ende der Betätigungswelle mit
dem Betätigungselement drehfest verbunden. Um ein
Einstecken der Enden der Betätigungswelle in die
Mehrkantausnehmungen zu ermöglichen, kann im Stand
der Technik keine besonders enge Passung gewählt
werden. Somit liegt zwischen einer
Mehrkantausnehmung und dem entsprechenden Ende der
Betätigungswelle ein relativ großes Spiel vor. Bein Übertragen
höherer Drehmomente kann es deshalb leicht zu
Verformungen beziehungsweise Beschädigungen des
Betätigungswellenendes beziehungsweise der
Mehrkantausnehmung kommen. Diesen Nachteil vermeidet die
erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung. Mit dem
erfindungsgemäßen Zwischenelement, welches vor der
Montage der Beschlagsvorrichtung am Flügelrahmen in
die zweite Mehrkantausnehmung an der
Beschlagsvorrichtung und/oder in der ersten Mehrkantausnehmung
am Betätigungselement eingesteckt werden kann, kann
in vorteilhafter Weise zwischen der/den
Mehrkantausnehmung(en) und dem/den Zwischenelement(en) eine
besonders enge Passung gewählt werden. Darüber
hinaus wäre es denkbar, das/die Zwischenelement(e) in
der/den Mehrkantausnehmung(en) beispielsweise mit
einem Steckbolzen zu fixieren oder einen Klemmsitz
vorzusehen. Nachdem das Zwischenelement
beispielsweise an der Beschlagsvorrichtung angeordnet ist,
kann die Beschlagsvorrichtung in den Flügelrahmen
eingesetzt und fixiert werden. Somit liegt die am
Zwischenelement vorgesehene größere
Mehrkantaufnahme für die Aufnahme des Betätigungswellenendes
bereit. Da die im Zwischenelement vorgesehene
Mehrkantaufnahme größere Abmessungen als die
Mehrkantausnehmungen aufweist, liegt im Verhältnis gesehen
ein kleineres Spiel vor. Das heißt, da die
Kantenlänge der Mehrkantaufnahme gegenüber der der
Mehrkantausnehmung größer beziehungsweise länger
ausgebildet ist, liegt ein kleineres Spiel zwischen der
Betätigungswelle und der Mehrkantaufnahme vor.
Damit können aber auch höhere Drehmomente übertragen
werden, da die Verkantung zwischen dem Mehrkant der
Betätigungswelle und der Mehrkantaufnahme relativ
gering ausfällt, so daß auch die Flächenpressung
zwischen diesen beiden Elementen relativ gering
ist.
Da zwischen der Mehrkantaufnahme im Zwischenelement
und dem Mehrkant der Betätigungswelle ein
geringeres Spiel vorliegt, ist auch der sogenannte Totweg
geringer, bis es zu einer Drehmomentübertragung von
dem Betätigungselement zur Beschlagsvorrichtung
kommt.
Mit der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
wird also eine formschlüssige Verbindung zwischen
dem Betätigungselement, der Betätigungswelle und
der Beschlagsvorrichtung bereitgestellt, die -
gegenüber dem standardmäßig vorgesehen Vierkant mit
einer Kantenlänge von 6 mm - ein kleineres Spiel
aufweist, so daß auch ein größeres Drehmoment
übertragbar ist. Beispielsweise kann die Kantenlänge
der Mehrkantaufnahme im Zwischenstück 9 mm
betragen. Selbstverständlich können auch größere
Kantenlängen bereitgestellt werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Mehrkant beziehungsweise die Mehrkante
als Pendellager-Kopfstück beziehungsweise
Pendellager-Kopfstücke ausgebildet sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Mehrkantaufnahme am Zwischenstück
beziehungsweise an den Zwischenstücken als
Pendellager-Steckaufnahme beziehungsweise Pendellager-
Steckaufnahmen ausgebildet sind. Diese
Ausgestaltung wird bevorzugt bei zweiflügeligen Fenstern mit
einem Mittelholm verwendet, wobei der die
Beschlagsvorrichtung tragende Flügel einen Überschlag
aufweist, der - bei geschlossenen Flügeln - den
benachbarten Flügelrahmenschenkel des anderen
Flügelrahmens teilweise überdeckt. Somit wird am die
Beschlagsvorrichtung aufweisenden Flügelrahmen ein
verbreiterter Flügelrahmenschenkel mit dem
Überschlag bereitgestellt. Um eine optisch ansprechende
Ausgestaltung zu erzielen, wird das
Betätigungselement am Flügelrahmen an der Rauminnenseite mittig
angebracht, wodurch die Drehachsen der
Beschlagsvorrichtung und des Betätigungselements nicht mehr
fluchten. Da die Mehrkante als Pendellager-
Kopfstücke und die Mehrkantaufnahmen am
Zwischenstück als Pendellager-Steckaufnahmen ausgebildet
sind, kann die Betätigungswelle dennoch ein
Drehmoment übertragen, da die Mehrkante der
Betätigungswelle in den Mehrkantaufnahmen am Zwischenstück
pendelnd verschwenkt werden können. Somit kann der
Achsversatz zwischen Betätigungselement und
Beschlagsvorrichtung problemlos mit der
Betätigungswelle ausgeglichen werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das
Zwischenelement als Einstecknuß ausgebildet. Das
Zwischenelement kann somit leicht in die
Mehrkantausnehmung an der Beschlagsvorrichtung und/oder dem
Betätigungselement eingesetzt werden. Wie
vorstehend erwähnt, ist es jedoch auch möglich, das
Zwischenelement mit dem Betätigungselement
beziehungsweise der Beschlagsvorrichtung fest zu verbinden,
so daß zwischen Betätigungselement beziehungsweise
Beschlagsvorrichtung und dem Zwischenelement kein
Spiel bei einer Drehmomentübertragung vorliegt.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß zwischen den beiden
Pendellager-Kopfstücken die Betätigungswelle im Durchmesser
beziehungsweise in ihrer Querschnittsgestalt kleiner
ausgebildet ist als die Querschnittsgestalt im
Bereich der Pendellager-Kopfstücke. Damit wird der
Schwenkbereich der Betätigungswelle in der
Mehrkantaufnahme des Zwischenstücks vergrößert, so daß
auch große Achsversätze zwischen Betätigungselement
und Beschlagsvorrichtung ausgleichbar sind.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß
die Drehachse des Zwischenelements mit der
Drehachse des Betätigungselements beziehungsweise der
Beschlagsvorrichtung fluchtend zusammenfällt.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, daß
der Mehrkant am Ende der Betätigungswelle als
Vierkant und die Mehrkantaufnahme am Zwischenelement
als Vierkantaufnahme ausgebildet ist. Vierkante
lassen sich besonders einfach fertigen, so daß
deren Herstellung auch preisgünstig ist.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das
Betätigungselement als Handhabe beziehungsweise
Betätigungsgriff ausgebildet, der an der
Rauminnenseite des Flügelrahmens an diesem angeordnet ist.
Alternativ kann anstelle der Handhabe auch ein
Motor, insbesondere Elektromotor, vorgesehen sein, so
daß eine automatische Betätigung der
Beschlagsvorrichtung möglich ist.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Beschlagsvorrichtung im Teilschnitt,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines
Zwischenelements,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Zwischenelement
der Fig. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht des Zwischenelements
entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Betätigungswelle,
Fig. 6 eine Stirnansicht der Betätigungswelle
der Fig. 5, und
Fig. 7 eine Schnittdarstellung der
Betätigungswelle entlang der Linie VII-VII in Fig.
5.
In Fig. 1 ist ein Fenster 1 ausschnittweise
dargestellt, das hier beispielsweise als zweiflügeliges
Fenster ausgebildet ist, wobei von jedem Flügel 2
und 3 lediglich der Mittelholm 4 beziehungsweise 5
des Flügelrahmens 6 beziehungsweise 7 dargestellt
ist. Jeder Flügelrahmen 6 und 7 nimmt eine
Fensterscheibe 8 beziehungsweise 9 auf.
Die Mittelholme 4 und 5 sind in Fig. 1 im
Querschnitt dargestellt. Es ist ersichtlich, daß der
linke Flügelrahmen 7 an seiner Außenseite 10 einen
Überschlag 11 aufweist. Anstelle des Überschlags 11
kann auch ein Rahmenholm vorgesehen sein, der sich
von der Oberseite des hier nicht dargestellten
Blendrahmens zur Unterseite im wesentlichen
senkrecht erstreckt.
An der Raumseite 12 weist der rechte Flügelrahmen 6
einen Flügelüberschlag 13 auf, der - bei
geschlossenem Fenster - beide Mittelholme 4 und 5 teilweise
überdeckt. Der Flügelüberschlag 13 ist mit einem
Befestigungselement 14 an rechten Flügelrahmen 6
angebracht.
Zum Ver- und Entriegeln des Fensters ist am rechten
Flügelrahmen 6 eine Betätigungsvorrichtung 15
vorgesehen, die ein Betätigungselement 16 aufweist.
Das Betätigungselement 16 ist hier rein
beispielhaft als Handhabe beziehungsweise Betätigungsgriff
17 ausgebildet. Der Betätigungsgriff 17 ist mit
einer Rosette 18 am Flügelüberschlag 13 befestigt.
Der Betätigungsgriff 17 nimmt eine Antriebsachse 19
drehfest auf, die die Rosette 18 und den
Flügelüberschlag 13 durchgreift. Am Ende der
Antriebsachse 19 ist eine Mehrkantausnehmung 20 ausgebildet,
die insbesondere als Vierkantausnehmung 21
realisiert ist. Die Mehrkantausnehmung 20 weist
gegenüber einer Mehrkantstandardausnehmung größere
Abmessungen auf. Beispielsweise kann die Kantenlänge
der Mehrkantausnehmung 20 9 mm betragen. In der
Mehrkantausnehmung 20 ist eine Betätigungswelle 22
drehfest mit ihrem einen Ende 23 eingesteckt. An
ihrem anderen Ende 24 greift die Betätigungswelle
22 in eine Mehrkantaufnahme 25 eines
Zwischenelements 26 ein. Die Mehrkantaufnahme 25 ist bevorzugt
als Vierkantaufnahme 27 ausgebildet. Das
Zwischenelement 26 weist einen Mehrkant 28 auf, der in eine
Beschlagsvorrichtung 29 eingesteckt ist, wobei in
bevorzugter Ausführungsform die
Beschlagsvorrichtung 29 ein Verschlußgetriebe 30 aufweist. Im
Ritzel 31 des Verschlußgetriebes 30 greift der
Mehrkant 28 des Zwischenelements 26 ein. Der Mehrkant
28 ist bevorzugt als Vierkant realisiert.
Der Mehrkant 28 des Zwischenelements 26 greift in
eine Mehrkantausnehmung 32 am Verschlußgetriebe 30
beziehungsweise an der Beschlagsvorrichtung 29 ein.
Die Kantenlänge der Mehrkantaufnahme 25 am
Zwischenelement 26 ist größer beziehungsweise länger
als die Kantenlänge der Mehrkantausnehmung 32.
Damit eine Drehmomentübertragung vom
Betätigungselement 16 zur Beschlagsvorrichtung 29 möglich ist,
sind die Enden 23 und 24 der Betätigungswelle 22
jeweils als Mehrkant 33 beziehungsweise 34
ausgebildet, wobei insbesondere ein Vierkant 35
vorgesehen ist. Der Mehrkant 33 beziehungsweise 34 der
Betätigungswelle 22 ist in seinen Abmessungen größer
ausgebildet als der Mehrkant 28 des
Zwischenelements 26.
Im Ausführungsbeispiel in Fig. 1 ist die
Antriebsachse 19 mit der Mehrkantausnehmung 20
ausgestattet, die eine größere Kantenlänge als die
Mehrkantausnehmung 32 des Ritzels 31 aufweist. Gemäß einem
hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist es
jedoch auch möglich, am Ende einer Antriebsachse 19
ein Zwischenelement 26 vorzusehen, so daß das Ende
35 der Betätigungswelle 22 in die Mehrkantaufnahme
25 eingreift. Die Mehrkantausnehmung 20 weist dann
dieselben Anmessungen auf wie die
Mehrkantausnehmung 32.
Die Mehrkante 33 und 34 der Betätigungswelle 22
sind als Pendellager-Kopfstücke 36 beziehungsweise
37 ausgebildet. Die Mehrkantaufnahme 25 am
Zwischenelement 26 und die Mehrkantausnehmung 20 an
der Antriebsachse 19 sind als Pendellager-
Steckaufnahmen 38 beziehungsweise 39 realisiert.
Somit kann eine Drehmomentübertragung vom
Betätigungselement 16 zur Beschlagsvorrichtung 29
erfolgen, wenn die Drehachse D1 des Betätigungselements
16 und die Drehachse D2 der Beschlagsvorrichtung 29
nicht fluchten, wie dies in Fig. 1 dargestellt
ist. Die Drehachse D3 der Betätigungswelle 22
schließt somit einen Winkel mit der Drehachse D1
beziehungsweise D2 ein. Es ist ersichtlich, daß die
Drehachse des Zwischenelements 26 mit der Drehachse
D2 der Beschlagsvorrichtung 29 fluchtend
zusammenfällt.
In Fig. 2 ist das Zwischenelement 26
perspektivisch dargestellt. Gleiche Teile, die bereits im
Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben wurden, sind
mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß auf
deren nochmalige Beschreibung verzichtet wird. Am
Endbereich 40 des Mehrkants 28 ist eine
vorzugsweise umlaufende Nut 41 vorgesehen, in die ein
Sicherungsring einlegbar ist. Mit dem hier nicht
dargestellten Sicherungsring ist eine sichere Verbindung
mit der Mehrkantausnehmung 32 am Ritzel 31
sichergestellt. Selbstverständlich kann auch eine andere
Sicherung verwendet werden. Beispielsweise kann
zwischen dem Mehrkant 28 und der Mehrkantausnehmung
32 ein Klemmsitz realisiert sein. Beispielsweise
kann der Mehrkant 28 auch mit einem Steckbolzen in
der Mehrkantausnehmung 32 gesichert sein. Bevorzugt
ist das Zwischenelement 26 jedoch als Einstecknuß
26' realisiert, die beispielsweise mit dem oben
erwähnten Sicherungsring versehen sein kann.
In Fig. 2 ist dargestellt, daß die
Mehrkantaufnahme 25 in ihrem Mündungsbereich 42 abgeschrägte
Flächen 43 aufweist. Die so gebildeten Schrägen 44
weisen vorzugsweise eine Kontur auf, die
Mantelteilflächen eines gedachten Kegels bilden, dessen
Kegelspitze innerhalb der Mehrkantaufnahme 25
liegt. Jede Seitenwandung S der Mehrkantaufnahme 25
weist also - ausgehend vom Boden 45 - einen senkrecht
liegenden Teil 45' und einen schräg nach außen
verlaufenden Teil 45'' auf. Im Bereich des Bodens 45
können die Übergangskanten zu den Seitenwandungen S
einen einen Radius R aufweisenden Übergang 46
(Fig. 4) aufweisen. Im übrigen sind gleiche Teile
in den Fig. 2 bis 4 mit denselben Bezugszeichen
versehen.
In Fig. 5 ist die Betätigungswelle 22 dargestellt.
Gleiche Teile wie in Fig. 1 sind mit denselben
Bezugszeichen versehen. Es ist ersichtlich, daß die
Betätigungswelle 22 zwischen ihren beiden
Pendellager-Kopfstücken 36 und 37 im Durchmesser
beziehungsweise in ihrer Querschnittsgestalt kleiner
ausgebildet ist als die Querschnittsgestalt im
Bereich der Pendellager-Kopfstücke 36, 37. Die
Pendellager-Kopfstücke sind - wie vorstehend erwähnt - als
Vierkant 35 realisiert, wobei die Pendellager-
Kopfstücke drei Bereiche aufweisen, auf die im
folgenden näher eingegangen wird. Ausgehend von einer
Stirnseite 47 verläuft jedes Pendellager-Kopfstück
mit Stirnflächen 48 (Fig. 6) nach Art eines
Pyramidenstumpfs, wobei die Oberseite des
Pyramidenstumpfs mit der Stirnseite 47 zusammenfällt.
An die Stirnflächen 48 schließt sich jeweils eine
Fläche 50 an, wobei die Flächen 50 die
Mantelflächen eines Quaders darstellen. Das heißt, die
Flächen 50 liegen jeweils in einer Ebene, die im
wesentlichen parallel zur Längserstreckung der
Betätigungswelle 22 liegt. Jede Ebene schließt mit
einer benachbarten Ebene einen rechten Winkel ein. An
die Flächen 50 schließen sich wieder schräg
verlaufende Stumpfflächen 51 an, die in ihrem weiteren
Verlauf auf der Mantelfläche 52 der
Betätigungswelle 22 enden. Ausgehend von der Stirnseite 47
erweitert sich also jedes Pendellager-Kopfstück 36
beziehungsweise 37 mit den Stirnflächen 48, um dann
im Bereich der Flächen 50 einen konstanten
Querschnitt aufzuweisen, um schließlich im Bereich der
Stumpfflächen 51 im Querschnitt wieder abzunehmen.
Die Stirnflächen 48 weisen vorzugsweise einen
Winkel α zu einer gedachten Waagrechten auf, der etwa
25° betragen kann. Die Stumpfflächen 51 schließen
vorzugsweise einen Winkel β mit einer Senkrechten
ein, der etwa 25° betragen kann. An den
Kantenübergängen zwischen einer Fläche 50 und den daran
angrenzenden Stirn- und/oder Stumpfflächen 48, 51
kann eine Abrundung vorgesehen sein. Eine Abrundung
kann auch an Berührungskanten zweier Flächen 50
vorgesehen sein.
Die Pendellager-Kopfstücke 36 und 37 sowie die
Pendellager-Steckaufnahmen 38 und 39 sind also so
aufeinander abgestimmt, daß ein größtmöglicher
Schwenkbereich zwischen der Betätigungswelle 22 und
den Zwischenelementen 26 vorliegt. Insbesondere
sind die Pendellager-Kopfstücke 36 und 37 und die
Pendellager-Steckaufnahmen 38 und 39 so aufeinander
abgestimmt, daß bei keinem Schwenkwinkel innerhalb
des Schwenkbereichs der Betätigungswelle 22 eine
Hemmung der Schwenkbewegung eintritt, die durch
aufeinandertreffende Kanten hervorgerufen werden
würde.
In Fig. 5 ist die Betätigungswelle 22 aus drei
Teilen gebildet, das heißt, die
Pendellager-Kopfstücke 36 und 37 sind jeweils am Ende eines
Wellenstücks 49 der Betätigungswelle 22 angeordnet.
Selbstverständlich kann die Betätigungswelle 22
auch einstückig realisiert sein, insbesondere aus
einem Vollmaterial geschlagen sein.
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Anspruch[de] |
- 1. Betätigungsvorrichtung für eine
Beschlagsvorrichtung eines Fensters, einer Tür oder
dergleichen, mit einem eine erste Mehrkantausnehmung
aufweisenden Betätigungselement, das mit dem einen
Ende einer Betätigungswelle in Drehmitnahme steht,
wobei das andere Ende der Betätigungswelle mit
einer zweiten Mehrkantausnehmung an der
Beschlagsvorrichtung zusammenwirkt, und wobei die
Betätigungswelle an ihren beiden Enden einen Mehrkant
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens in
eine der Mehrkantausnehmungen (20, 32), ein
Zwischenelement (26) drehfest eingesteckt ist, das
gegenüber der Mehrkantausnehmung (20, 32) eine in den
Abmessungen größere Mehrkantaufnahme (25) aufweist,
in die das entsprechende Ende (23, 24) der
Betätigungswelle (22) drehfest eingesteckt ist.
- 2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß in beide Mehrkantausnehmungen
(20, 32) jeweils ein derartiges Zwischenelement
(26) drehfest eingesteckt ist.
- 3. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Mehrkant (33, 34)
beziehungsweise die Mehrkante (33, 34) als
Pendellager-Kopfstück (36, 37) beziehungsweise als
Pendellager-Kopfstücke (36, 37) ausgebildet sind.
- 4. Betätigungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mehrkantaufnahme (25) beziehungsweise
Mehrkantaufnahmen (25) als Pendellager-Steckaufnahme (38, 39)
beziehungsweise Pendellager-Steckaufnahmen (38, 39)
ausgebildet sind.
- 5. Betätigungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zwischenelement (26) als Einstecknuß (26')
ausgebildet ist.
- 6. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den
beiden Pendellager-Kopfstücken (36, 37) die
Betätigungswelle (22) im Durchmesser beziehungsweise in
ihrer Querschnittsgestalt kleiner ausgebildet ist
als die Querschnittsgestalt im Bereich der
Pendellager-Kopfstücke (36, 37).
- 7. Betätigungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drehachse des Zwischenelements (26) mit der
Drehachse des Betätigungselements (16) beziehungsweise
Beschlagsvorrichtung (29) fluchtend zusammenfällt.
- 8. Betätigungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mehrkant (33, 34) als Vierkant (35) und die
Mehrkantaufnahme (25) als Vierkantaufnahme (27)
ausgebildet ist.
- 9. Betätigungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Betätigungselement (16) als Handhabe (17)
ausgebildet ist.
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Patente PDF
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