Dokumentenidentifikation |
DE19915235A1 05.10.2000 |
Titel |
Belüftungseinrichtung für Textilmaschine |
Anmelder |
Maschinenfabrik Rieter AG, Winterthur, CH |
Erfinder |
Ludwig, Adrian, Herdern, CH; Schenk, Roland, Winterthur, CH |
Vertreter |
Bergmeier, W., Dipl.-Ing.Univ., Pat.-Anw., 85055 Ingolstadt |
DE-Anmeldedatum |
03.04.1999 |
DE-Aktenzeichen |
19915235 |
Offenlegungstag |
05.10.2000 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.10.2000 |
IPC-Hauptklasse |
D01H 11/00
|
IPC-Nebenklasse |
D01H 13/28
F24F 3/16
|
Zusammenfassung |
In einer Textilmaschine ist eine Belüftungseinrichtung zur Kühlung eines Schaltschranks (20) angeordnet. Sie umfasst einerseits einen Schacht (53) mit einer Öffnung (50) für Zuluft und einer zweiten Öffnung (55) für Abluft (70), wobei der Schacht (53) auf der Rückseite einer Steuerung (30) liegt und einseitig durch einen Kühlkörper (35) begrenzt wird, der auf der vom Schacht abgewandten Seite Steuermodule (35) trägt. Zur Reinigung eines Filters (52) an der Öffnung (50) für die Zuluft ist eine Düse (88) auf der Innenseite der Öffnung (50) entgegen der Strömungsrichtung der Zuluft gegen den Filter (52) gerichtet, wobei getaktet Luft von einer Druckluftquelle (60) gegen die Innenseite des Filters (52) geleitet wird, wodurch außen an der Öffnung (50) anhaftende Flugpolster entfernt werden.
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Belüftungseinrichtung für eine Textilmaschine nach dem
Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
Aus der Deutschen Offenlegungsschrift DE 38 19 867 A1 ist bekannt, zu Kühlzwecken
Luft durch ein Gehäuse mittels eines Ventilators zu leiten, wobei die Zuluft aus der
Umgebung einer Textilmaschine angesaugt wird.
Die Luft in der Umgebung einer Textilmaschine ist normalerweise mit feinen Partikeln,
beispielsweise mehr oder weniger langen Einzelfasern, befrachtet, welche sich
innerhalb des Gehäuses, des Ventilators oder an den zu kühlenden, mit Luft
beaufschlagten Teilen der Textilmaschine festsetzen können.
Es ist Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Belüftungseinrichtung zu schaffen, bei der grössere
Ansammlungen von Flug verhindert werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung gemäss den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs gelöst. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen.
Erfindungsgemäss ist in der Belüftungseinrichtung, die einen Schacht, der mind. eine
Öffnung für Zuluft und eine zweite Öffnung für Abluft sowie einen Ventilator zur
Zwangsförderung von Luft aufweist, als Hauptkanal besitzt, eine Vorrichtung
vorgesehen, um eine Verschmutzung der Belüftungseinrichtung durch in der Zuluft
enthaltene Verunreinigungen zu verhindern. Dazu dient eine Abblaseinrichtung oder
Abstreifeinrichtung für an der Belüftungseinrichtung oder an einem daran befestigten
Filter festsitzende Verunreinigungen. In einer bevorzugten Ausführung ist eine Düse
gegen einen Filter gerichtet, wobei die Düse mit Druckluft aus einer Druckluftquelle
beaufschlagbar ist. Die Düse kann aussen am Filter oder vorzugsweise in dem Schacht
zur Führung von Luft entgegen der normalen Strömungsrichtung der durch den
Schacht strömenden Luft gerichtet sein. An der Innenseite der Belüftungseinrichtung,
also auf der der Innenseite des Schachts zugewandten Seite, wird ein Kühlkörper zur
Wärmeabgabe an die vorbeiströmende Luft angeordnet. Der Körper weist auf der dem
Schacht zugewandten Seite Rippen auf. Auf der anderen, dem Schacht abgewandten
Seite des Kühlkörpers, kann eine Steuerung mit Steuermodulen angeordnet sein. Zur
Beseitigung von Verunreinigungen ist eine Druckluftquelle mit gegen Verunreinigungen
tragende Flächen gerichteten Düsen vorgesehen, wobei die Druckluftquelle
andererseits auch zur Versorgung von mit Druckluft betriebenen Antrieben der
Textilmaschine, beispielsweise eines Spulaggregates, angeschlossen ist. Vor der
Öffnung für die Zuluft in normaler Strömungsrichtung ist ein Filter und dahinter eine den
Filter tragende Stütze angeordnet.
Im normalen Betrieb der Belüftungseinrichtung wird der Kühlkörper durch Luft
beaufschlagt, die durch die Öffnung in der normalen Strömungsrichtung in den Schacht
geleitet wird. Zeitweise wird entgegengesetzt Luft durch die Öffnung vom Schacht nach
aussen geleitet, mit Hilfe einer geeignet angeordneten Düse, zur Entfernung von Flug
vom Filter auf der Aussenseite der Öffnung. Abblasdüsen können aber auch
ausserhalb des Schachts mit im wesentlichen tangentialer Richtung gegen die Öffnung
am Schacht bzw. den davor angeordneten Filter gerichtet sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung im Detail erläutert.
An einer Textilmaschine 10 ist in der Regel ein Schaltschrank 20 mit einer oder
mehreren Steuerungen 30 angebracht, womit beispielsweise Antriebe der
Textilmaschine geordnet betrieben werden können. Die Steuerung umfasst in der
Regel mehrere Steuermodule 35, welche bevorzugt an einem Kühlkörper 36 mit Rippen
37 befestigt sind, so dass Abwärme des Steuermoduls möglichst ungehindert
ausserhalb des Bereichs der Steuerung gelangt. Auf der Rückseite der Steuerung 30
bzw. des Kühlkörpers 36 ist ein Schacht 53 angeordnet, mit einer Öffnung 50 für Zuluft
und einer zweiten Öffnung 55 für Abluft, wobei zweckmässigerweise mehrere
Öffnungen für Zuluft oder Abluft vorgesehen sind. Die Öffnung 50 für Zuluft ist durch
einen Filter abgedeckt, um Verunreinigungen in der angesaugten Luft an der
Oberfläche des Filters zurückzuhalten. Die Luft strömt von der Öffnung 50 entlang des
Kühlkörpers 35 gemäss der schematischen Darstellung in der Zeichnung nach unten,
wird durch einen Ventilator 40 beschleunigt und verlässt als Abluft 70 den
Schaltschrank 20.
Auf der Innenseite der Öffnung 50 für die Zuluft ist im Schacht 53 eine Düse 88
angeordnet, welche entgegen der Strömungsrichtung der durch die Öffnung 50
einströmenden Luft gerichtet ist. Es können auch mehrere Düsen 88 an einer oder
mehreren Öffnungen vorgesehen sein. Durch ein Rohr 86 wird zeitweise Druckluft von
einer Druckluftquelle 60 durch die Düse 88 gegen die Öffnung 50 und den davor
angeordneten Filter 52 von der Innenseite des Schaltschranks 20 geblasen, wodurch
ausserhalb des Schaltschranks 20 am Filter 52 abgelagerte Flugpolster ohne Zutun von
Betriebspersonal entfernt werden.
Die Textilmaschine 10 weist beispielsweise ein Spulaggregat 80 mit mind. einem
Antrieb 82 auf, welcher über eine Leitung 84 von der Druckluftquelle 60 beaufschlagt
wird. Während des Betriebs der Textilmaschine, wenn zeitweise keine Druckluft durch
entsprechende Antriebe 82 benötigt wird, wird veranlasst durch ein Steuermodul 35 der
Steuerung 30 ein Ventil in der Druckluftquelle 60 geöffnet, um Druckluft durch das Rohr
86 in die Düse 88 zu leiten, wodurch die selbstätige Reinigung des Filters 52 erfolgt.
Das von der Öffnung 50 bzw. vom Filter 52 abfallende Flugpolster kann in einem
Behälter aufgefangen werden, oder es fällt auf den Boden des Textilbetriebs, um durch
eine andere lufttechnische Einrichtung erfasst und entsorgt zu werden.
|
Anspruch[de] |
- 1. Belüftungseinrichtung für eine Textilmaschine (10), mit einem Schacht (53), der
mind. eine Öffnung (50) für Zuluft und eine zweite Öffnung (55) für Abluft sowie
einen Ventilator (40) zur Zwangsförderung der Luft aufweist, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung vorgesehen ist, um eine Verschmutzung der
Belüftungseinrichtung durch in der Zuluft enthaltene Verunreinigungen zu
verhindern.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abblaseinrichtung
oder Abstreifeinrichtung für an der Belüftungseinrichtung oder an einem Filter (52)
festsitzende Verunreinigungen vorgesehen ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Düse (88) gegen
einen Filter (52) gerichtet ist, wobei die Düse (88) mit Druckluft aus einer
Druckluftquelle (60) beaufschlagbar ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Düse (88) in
einem Schacht (53) zur Führung einer Luft entgegen der normalen
Strömungsrichtung der durch den Schacht strömenden Luft gerichtet ist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kühlkörper (35) an
der Innenseite der Belüftungseinrichtung angeordnet ist, zur Wärmeabgabe an
vorbeiströmende Luft.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (35) auf
der dem Schacht (53) zugewandten Seite Rippen aufweist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Schacht
(53) abgewandten Seite des Kühlkörpers (35) eine Steuerung (30) mit
Steuermodulen (35) angeordnet ist.
- 8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Beseitigung von
Verunreinigungen eine Druckluftquelle (60) mit gegen Verunreinigungen tragende
Flächen gerichteten Düsen (88) vorgesehen sind, wobei die Druckluftquelle (60)
andererseits zur Versorgung von druckluftbetriebenen Antrieben (82) eines
Spulaggregats (80) angeschlossen ist.
- 9. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass vor der Öffnung (50) für Zuluft in normaler Strömungsrichtung ein Filter (52)
und dahinter eine den Filter tragende Stütze angeordnet ist.
- 10. Verfahren zum Betrieb einer Belüftungseinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Beaufschlagung eines
Kühlkörpers(36) Luft durch eine Öffnung (50) in einen Schacht geleitet wird, und
dass zeitweise in entgegengesetzter Richtung Luft durch die Öffnung nach aussen
geleitet wird, zur Entfernung von Flug von einem Filter (52) auf der Aussenseite der
Öffnung (50).
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|