Die Erfindung bezieht sich auf ein Endoskop nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ausgehend vom Stand der Technik ein
Endoskop zu schaffen, bei dem der zur Verfügung stehende Raum besser genutzt wird.
Die Aufgabe wird gelöst mit einem Endoskop, das die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 aufweist.
Erfindungsgemäß ist danach vorgesehen, daß der in gattungsgemäßen
Endoskopen zur Verfügung stehende Hohlraum innerhalb des rohrförmigen Schaftes, der
bislang nur zu einem geringen Teil von den darin verlaufenden Leitungen
ausgefüllt ist, zur Aufnahme von Geräten genutzt wird.
Bei erfindungsgemäßen Endoskopen handelt es sich insbesondere um die erst vor
kurzem eingeführten starren Videoendoskope.
Unter dem Begriff Geräte fallen insbesondere Einrichtungen, die die Handhabung
des Endoskopes erleichtern bzw Einrichtungen, die dem Endoskop eine
zusätzliche Funktion verleihen.
So kann erfindungsgemäß der Hohlraum im rohrförmigen Schaft zur Aufnahme
z. B. eines Stellantriebs für die Kamera genutzt werden, mit dem diese z. B. axial
zur Brennweiten-Einstellung (Zoombetrieb) oder Fokussierung (Autofocus) im
Schaft verstellt werden kann. Denkbar wäre selbstverständlich auch ein
Radialantrieb zur Blickrichtungsverstellung, der z. B. mit entsprechender Steuerung
bei Drehungen des Schaftes die Bildachse konstant hält.
Weiterhin kann der Hohlraum zur Aufnahme eines Antriebs für ein im Endoskop
vorgesehenes Arbeitswerkzeug z. B. eine Zange oder dergleichen dienen. Auch
hier kann es sich z. B. um einen motorgetriebenen Dreh- oder Schiebeantrieb
handeln, mit dem das Instrument vorgeschoben oder zurückgezogen oder anderweitig
betätigt werden kann.
Denkbar wäre auch, im Schafthohlraum einen Instrumentenrevolver anzuordnen,
der wahlweise unterschiedliche Arbeitswerkzeuge zur Verfügung stellt.
Selbstverständlich kann in dem Hohlraum auch ein Lasergenerator, wie ein
Laserpointer vorgesehen werden, der z. B. als Arbeitslaser zum Schneiden oder zur
Diagnose (PDD) dient.
In dem Hohlraum können weiterhin auch Sensoren angeordnet werden, die z. B.
optische, Temperatur- oder Druckdaten (z. B. zur Überwachung des Blasendrucks
bei endoskopischen Eingriffen) detektieren.
Denkbar wäre schließlich auch, in dem Schafthohlraum eine Spülpumpe z. B. zum
Kühlen der Kamera oder eines Lasers vorzusehen. Schließlich könnte man, um
nur noch ein weiteres Beispiel zu nennen, in dem Schafthohlraum einen
Medikamentengeber anordnen.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Erfindungsgemäß kann der
Hohlraum im rohrförmigen Endoskopschaft für alle entsprechend dimensionierbaren
Geräte genutzt werden, deren Einsatz in Verbindung mit Endoskopen bzw.
endoskopischen Eingriffen sinnvoll ist.
Das erfindungsgemäße Endoskop weist wie übliche Endoskope neben der distal
angeordneten Kamera auch eine distal abstrahlende Beleuchtungseinrichtung zur
Ausleuchtung des Operationsfeldes auf.
Die Beleuchtungseinrichtung kann z. B. ein im Endoskop von einer proximalen
Lichtduelle bis zum distalen Ende des Schaftes verlaufendes Lichtleiterbündel
sein. Ein solches Lichtleiterbündel schränkt den zur Aufnahme von Geräten zur
Verfügung stehenden Hohlraum im Innern des Schafts allerdings ein.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht daher vor, daß als
Beleuchtungseinrichtung am distalen Ende des Rohrschaftes eine Diode vorgesehen wird,
die über eine im Schaft verlaufende Stromleitung (mit gegenüber dem
Lichtleiterbündel deutlich geringerem Querschnitt) versorgt wird. Mit dieser wird der zur
Aufnahme von Geräten zur Verfügung stehende Hohlraum im Rohrschaft des
Endoskopes deutlich vergrößert.
Die Erfindung bietet eine ganze Reihe von Vorteilen. Wesentlicher Vorteil ist,
daß herkömmliche Endoskope ohne Durchmesservergrößerung mit weiteren
Funktionen ausgestattet werden können. Dies führt zu einer vereinfachten
Handhabung, da mit einem Gerät eine größere Anzahl unterschiedlicher Funktionen
durchgeführt werden können, als dies mit herkömmlichen Endoskopen der Fall
ist. Während eines Eingriffes müssen also nicht mehr so häufig die Geräte
ausgetauscht werden.
Im folgenden soll die Erfindung anhand einer Abbildung, die ein
Ausführungsbeispiel zeigt, näher erläutert werden.
Die Abbildung zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Endoskopes 10 in einer schematischen Teildarstellung.
Das Endoskop 10 weist einen proximalen Hauptkörper 11 auf, an den distal ein
rohrförmiger Schaft 12 angesetzt ist. Im distalen Endbereich des rohrförmigen
Schaftes 12 ist eine Kamera 13 angeordnet, die über ein Objektiv 27 durch ein
Fenster 26 einen nicht dargestellten Operationsbereich beobachtet.
Die Kamera 13 ist über eine Kameraleitung 14, die im inneren Hohlraum 15 des
Schaftes 12 verläuft, mit einem Ausgang 16 am Hauptkörper 11 verbunden. Die
Leitung 14 soll nur schematisch die gegebenenfalls zum Kamerabetrieb
erforderlichen Leitungen (Stromzuführung, Datenkabel) andeuten.
Der Ausgang 16 kann dementsprechend auch für eine größere Anzahl von
Ausgängen stehen, die z. B. eine Verbindung zu einer nicht gezeigten
bildverarbeitenden Einheit und einer Stromduelle ermöglichen.
Weiterhin weist das Endoskop 10 ein Bündel 17 von Lichtleitern auf, das von
einer proximalen nicht dargestellten Lichtquelle über einen Lichtleitereingang 18
durch den Schaft 12 bis zu dessen distalem Ende verläuft und dort bei
entsprechender Aktivierung durch die proximale Lichtquelle zur Beleuchtung eines
Operationsfeldes abstrahlt.
Wie oben ausgeführt kann anstelle eines Lichtleiterbündels auch z. B. eine LLD-
Diode am distalen Ende des Schaftes 12 vorgesehen werden. Diese Diode müßte
lediglich über eine Leitung mit einer proximalen Stromquelle verbunden werden,
wodurch der zur Verfügung stehende Raum im Hohlraum 15 des Schaftes 12
vergrößert würde.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß der Hohlraum 15 des Schaftes 12
zur Aufnahme von Geräten genutzt wird.
In diesem Zusammenhang ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein im
Hohlraum 15 angeordneter Antrieb 19 vorgesehen, mit dem die Kamera 13 in
Pfeilrichtung verstellt werden kann. Der Antrieb 19 wird über eine Leitung 28
versorgt und kann z. B. einen Autofokus- oder Zoombetrieb oder aber auch eine
Blickrichtungsverstellung der Kamera 13 ermöglichen.
Weiterhin ist in dem Hohlraum 15 ein Laserpointer 20 dargestellt, der über eine
Diode 21 einen Laserstrahl 22 in das Operationsfeld abgibt. Dieser über eine
Leitung 29 versorgte Laserpointer 20 kann z. B. zur Diagnose eingesetzt werden.
Schließlich kann in dem Hohlraum 15 weiterhin auch eine Pumpe 23 angeordnet
sein kann, die über eine Spülleitung 24 mit dem Operationsbereich und eine
Zuleitung 25 mit einem außerhalb des Endoskopes angeordneten (nicht
dargestellten) Vorratsbehälter in Verbindung steht.
Es versteht sich, daß die in der Abbildung dargestellten Geräte im Hohlraum 15
des Schaftes 12 lediglich Beispiele sind. Es können ohne weiteres auch andere
Einrichtungen im Hohlraum vorgesehen werden. Selbstverständlich kann der
Hohlraum auch nur zur Aufnahme einer Einrichtung und nicht mehrerer
Einrichtungen gleichzeitig genutzt werden.