Dokumentenidentifikation |
DE10027072C2 24.10.2002 |
Titel |
Ofen für eine Bordküche zum Erhitzen von Speisen |
Anmelder |
Airbus Deutschland GmbH, 21129 Hamburg, DE |
Erfinder |
Konieczny, Gordon, Dipl.-Ing., 60594 Frankfurt, DE; Seyer, Reinhard, Dipl.-Ing., 63110 Rodgau, DE |
DE-Anmeldedatum |
31.05.2000 |
DE-Aktenzeichen |
10027072 |
Offenlegungstag |
17.01.2002 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
24.10.2002 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.10.2002 |
IPC-Hauptklasse |
F24C 7/10
|
IPC-Nebenklasse |
F24C 7/08
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen modular aufgebauten Ofen für das Erhitzen von Speisen sowie
dessen Verwendung in Bordküchen, insbesondere von Flugzeugen, Eisenbahn-Bordrestaurant
oder anderen Verkehrsmitteln. Grundsätzlich ist der erfindungsgemäße Ofen auch in
sonstigen gewichts- und hygiene-sensitiven Bereichen wie z. B. in Fernküchen oder
Krankenhausküchen geeignet.
Die Speisenaufbereitung in Bordküchen ist heute derart gestaltet, daß die vorbereiteten
Heißanteile eines Komplettmenues separat von den übrigen Komponenten dieser Komplettmenues
zunächst gefroren an die Bordküche verbracht werden und dort wieder erhitzt, sprich
regeneriert werden.
Zur Erhitzung von Speisen werden zum Beispiel Konvektionsöfen eingesetzt. Die
Standardmodelle der Bordküchenöfen bestehen aus einem Außengehäuse aus Aluminium und einem
Innengehäuse aus rostfreiem Stahl mit einer dazwischenliegenden Hochtemperatur-
Isolierung. Die Ofentüren sind aus Metall oder Kunststoff. Der rückwärtige Teil zwischen
dem Innen- und dem Außengehäuse beinhaltet die Elektroinstallation. Der Standardofen
arbeitet mit einer Heizung in Form von speziellen elektrischen Heizstäben, die in Form, Größe
und Leistung dem jeweiligen Ofentyp angepaßt sind. Die Wärmeverteilung erfolgt,
abgesehen von der Strahlungswärme, mittels eines Ventilators und eines Luftleitgestelles, welches
aus einem herausnehmbaren Metallgehäuse besteht und auf seinen innenliegenden
schubladenförmigen Rosten die Speiseschalen enthält. Die bei den Flugzeuggesellschaften zum
Einsatz kommenden Standardmahlzeiten sind in Aluminium- oder Porzellanschalen portioniert,
mit einem Deckel abgedeckt und gekühlt.
Bei diesen Standardöfen wird gleichzeitig mit der Erwärmung der Speisen auch die
Erwärmung des gesamten Ofens in Kauf genommen. Da die Standardöfen aus Metall gefertigt sind
erhitzen sich diese Standardöfen sehr stark. Um Verbrennungsrisiken für das Bedienpersonal
so gering wie möglich zu halten, müssen die oben erwähnten Isolierungen angebracht
werden. Trotzdem verbleibt für das Bedienpersonal bei der Entnahme der Speisen von den
Rosten des Innengehäuses ein Verbrennungsrisiko.
Ein weiterer Nachteil dieser Öfen ist deren hohes Gewicht von ca. 25 kg mit den
entsprechenden Auswirkungen auf die Betriebsmasse eines Verkehrmittels, z. B. auf das sogenannte
Dry Operating Weight eines Flugzeuges.
Durch die relativ hohe Masse, die bei diesen Standardöfen unerwünschterweise mit erwärmt
werden muß, benötigen diese Standardöfen eine hohe Anschlußleistung von ca. 3850 Watt.
Im Innern der Standardöfen werden Temperaturen von bis ca. 200°C erreicht. Die
Wandtemperatur des Innengehäuses liegt dabei bei ca. 150°C. Dies führt erwünschter Weise zu einer
Selbststerilisierung des Ofens. Eventuell verschüttete Speisbestandteile verbrennen zunächst
durch die hohe Temperatur und werden später beseitigt.
Induktionsöfen oder Kontaktöfen weisen eine direktere Energieeinleitung in das zu
erwärmende Gut auf, somit werden die lokale Umgebung der Portionsbehälter sowie die
Innenwände des Ofengehäuses nicht mehr so stark erwärmt. Eine Selbssterilisierung dieser Öfen
findet dann jedoch auf Grund der zu geringen Temperaturen nicht mehr statt. Um bestehende
Hygienerichtlinien mit Induktionsöfen oder Kontaktöfen einhalten zu können, müßten diese
Öfen deshalb einer externen Naßreinigung unterzogen werden.
Bekannte Regenerationsöfen sind jedoch für die Naßreinigung nicht geeignet, da die in den
Öfen integrierten elektrischen Anlagen zur Energieversorgung und Steuerung der
Heizelemente bei einer Naßreinigung Schaden nehmen würden.
In der CH 656 447 A5 sind ein Umluft-Backofen und Backrost zur Verwendung in
demselben beschrieben, wobei der Backofen ein Gebläse und mindestens einen diesem zugeordneten
Heizkörper sowie eine weitere elektrische Heizeinrichtung zur Wärmebestrahlung des im
Backofen befindlichen Backgutes aufweist. Es sind mehrere in den Backofen einschiebbare
Backroste mit je einem daran angebrachten, als weitere Heizeinrichtung wirkenden
Strahlungskörper vorhanden, welcher in der eingeschobenen Lage des Backrostes mit einer Schalt-
und Steuereinrichtung des Backofens elektrisch verbunden ist. Die Schalt- und
Steuerreinrichtung ist dazu ausgebildet, wahlweise den dem Umluftgebläse zugeordneten Heizkörper
und/oder die Heizkörper der Backroste mit Strom zu speisen. Der Backofen ist allseitig mit
Wänden abgeschlossen, wobei eine Seite mindestens eine Tür aufweist. Er weist keine
Führungsschienen zur Aufnahme der Backroste auf. Diese werden vielmehr mit Hilfe eines
Beschickungsgestells in den Backofen eingeschoben.
Aus der US-PS 3,725,645 ist der Aufbau eines Ofens für Behältnisse ersichtlich, die auf
Einschüben innerhalb des Ofens angeordnet sind. Die Einschübe können tablettartig ausgeführt
sein und elektrische Heizelemente aufweisen, die über elektrische Anschlusskontakte,
Leitungen und Schalter an eine Spannungsquelle angeschlossen sind. Dieser Ofen ist allseitig
mit Wänden abgeschlossen und in seinem Innern mit Führungsschienen zur Aufnahme der
Einschübe versehen.
Die DE 39 28 572 A1 bezieht sich auf eine elektrische Kochvorrichtung bestehend aus:
- - einer Kochplatte an der Oberseite der Kochvorrichtung mit wenigstens einer aus einer
Heizspule gebildeten Kochstelle,
- - einer Bedieneinrichtung, die in Nähe der Kochplatte angeordnet ist und ein
Lüftungsteil zur Zirkulation von Kühlluft aufweist,
- - und einen Mikrowellenteil mit einer Belüftungseinrichtung.
Die Kochplatte, die Bedienungseinrichtung sowie das Mikrowellenteil weisen jeweils ein
gesondertes Gehäuse auf, die voneinander getrennt angeordnet sind, wobei die elektrische
Verbindung der einzelnen Bauelemente über Kabel bzw. Leitungen realisiert ist. Hierbei kann
auch vorgesehen sein, alle genannten Bauelemente getrennt voneinander in einem Schrank
anzuordnen.
Erfindungsgemäße Aufgabe ist es daher, einen Ofen zum Erhitzen von Speisen, der
insbesondere für Bordküchen in Flugzeugen, Eisenbahnen oder anderen Verkehrsmitteln geeignet
ist, vorzustellen, der sich mittels Naßreinigung sterilisieren läßt, ohne daß die elektrischen
Anlagen des Regenerationsofens Schaden nehmen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die Merkmale des unabhängigen
Anspruchs. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Lösung gelingt durch einen Ofen auf der Basis eines Kontaktofens oder eines
Induktionsofens, der modular aus einem kastenförmigen Erwärmungsmodul und einem
Steuerungsmodul aufgebaut ist. Der kastenförmige Erwärmungsmodul ist allseitig mit Wänden
abgeschlossen, wobei eine Seite mindestens eine Tür aufweist. Im Inneren des kastenförmigen
Erwärmungsmoduls sind an gegenüberliegenden Seitenwänden Führungsschienen
angebracht, in die tablettartige Einschübe mit jeweils mindestens einem, ein Heizelement
enthaltenden, Erwärmungsplatz eingeschoben sind. Die Führungsschienen sind untereinander mit
einer mindestens zweiadrigen elektrischen Versorgungsleitung verbunden, und jeweils mit
elektrischen Anschlußmitteln wie z. B. Schleifkontakten oder elektrischen Klemmen
versehen, mit denen die Heizelemente an die Versorgungsleitung angeschlossen sind. Die
Versorgungsleitung endet im Erwärmungsmodul in einem erwärmungsmodulseitigen Teil einer
elektromechanischen Schnittstelle, die als elektromechanischer Stecker oder als
elektromechanische Kontakt und Befestigungsschiene ausgebildet sein kann, oder als mechanisch-
induktive Schnittstelle ausgebildet sein kann. Im letzteren Fall enthält die
erwärmungsmodulseitige Teil der Schnittstelle und der steuermodulseitige Gegenpart der Schnittstelle jeweils
eine Übertragungsspule. Der erwärmungsseitige Teil der elektromechanischen Schnittstelle
hat einen Gegenpart an dem Steuermodul. Mit dem steuermodulseitigen Teil der
elektromechanischen Schnittstelle ist das Steuermodul mit der Versorgungsleitung im Innern des
Erwärmungsmoduls elektrisch verbindbar, so daß, wenn das Steuermodul an eine Energiequelle
angeschlossen ist, die Heizelemente der Erwärmungsplätze über den Steuermodul und die
Versorgungsleitung in steuerbarerweise mit elektrischer Energie versorgt werden können.
Weiterhin hat die elektromechanische Schnittstelle die Funktion das Steuermodul in
wiederholt-trennbarerweise, mechanisch mit dem Erwärmungsmodul zu verbinden. In anderen
Worten ist die elektromechanische Schnittstelle als sogenannte fest-zerstörungsfreie Schnittstelle
ausgebildet. Im Steuermodul sind die Bordnetzanschlüsse und die Bedienelemente, sowie die
elektrischen Bauteile zur Speisung und Steuerung der Heizelemente in den
Erwärmungsplätzen angeordnet.
Mit der Erfindung werden hauptsächlich die folgenden Vorteile erzielt:
Durch den modularen Aufbau des Ofens in einen Erwärmungsmodul und in einen
Steuerungsmodul, die über eine Schnittstelle miteinander verbindbar und jederzeit wieder beliebig
oft voneinander trennbar sind, können auf einfache und schnelle Weise die gegenüber Nässe
und Feuchtigkeit empfindlichen elektrischen Einrichtungen des Steuermoduls vom
Erwärmungsmodul getrennt werden. Hierdurch wird ein Ofen geschaffen, dessen hygienisch
kritischer Bereich einer Nassreinigung oder chemischen Nassreinigung zugänglich ist.
Das Steuerungsmodul kann in der Bordküche verbleiben, während das abgetrennte
Erwärmungsmodul aus der Bordküche entnommen werden kann. Dies ermöglich, das
Erwärmungsmodul nachdem es außerhalb der Bordküche sterilisiert wurde, als Transportbehälter
für die vorportionierten Speisen zu verwenden. Somit können die Erwärmungsmodule bereits
außerhalb der Bordküche mit den Speiseportionen bestückt werden und vorbeladen wieder in
die Bordküchen eingesetzt werden. Hierdurch entfällt für das Bordpersonal im Vergleich mit
den herrkömmlichen festinstallierten Konvektionsöfen der Arbeitsgang, die z. B. in Trolleys
angelieferten Speisen in die Konvektionsöfen zu verbringen. Da an Bord des Flugzeuges
hierdurch ein zeitaufwendiger Arbeitsgang entfallen kann, können die Rüstzeiten der
Flugzeuge am Boden verringert werden, was die Wirtschaftlichkeit der Flugzeuge erhöht und eine
bessere Ausnutzung der Flughäfen, durch reduzierte Standzeiten der Flugzeuge am Boden
ermöglicht.
In Verbindung mit den in die Einschübe integrierten Heizelementen ist die Erwärmung der
Speisen mittels Kontaktwärme oder Induktiver Wärmeübertragung möglich. Hierdurch
können gegenüber herkömmlichen Konvektionsöfen die Ofentemperaturen erheblich gesenkt
werden. Die Außenwände des Erwärmungsmoduls weisen hierbei selbst nach einem lange
andauernden Erwärmen der Speisen maximal die Temperatur der Heißanteile der Speisen auf,
die bei maximal 70°C liegt. Hierdurch kann gegenüber den herkömmlichen Konvektionsöfen
auf eine aufwendige thermische Isolierung zwischen einem Innengehäuse und einem
Außengehäuse verzichtet werden. Es ist bei dem erfindungsgemäßen Ofen nur noch ein einschaliges
Gehäuse für das Erwärmungsmodul notwendig. Hierdurch sind nicht zuletzt Gewichtseinsparungen
möglich, die bei der Verwendung der Öfen in Flugzeugbordküchen von großer
Bedeutung sind. Die Reduzierung der maximal auftretenden Gehäusetemperatur unter einen
Wert von ca 70°C ermöglicht mit Vorteil die Verwendung von nichtmetallischen
Werkstoffen für das Gehäuse des Erwärmungsmoduls. Das Erwärmungsmodul kann aus gängigen
Industriekunststoffen gefertigt werden.
Auf Grund der besseren Ausnutzung der Heizleistung durch in die Einschübe integrierte
Heizelement und einer damit einhergehenden direkten Erwärmung der vorportionierten
Heißanteile der Speisen an den Erwärmungsplätzen werden kleinere Anschlußleistungen
benötigt. Hierdurch können die elektrischen Anlagen für die Energieversorgung und die
Steuerelektronik im Steuermodul kleiner gehalten werden als in herkömmlichen
Konvektionsöfen für Bordküchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen
dargestellt und näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Kavaliersperspektive des modular aufgebauten erfindungsgemäßen Ofens,
Fig. 2 einen Längsschnitt, eine Aufsicht und einen Querschnitt des erfindungsgemäßen
Ofens,
Fig. 3 eine Aufsicht auf das Bedienfeld des Steuermoduls,
Fig. 4 eine schematische Darstellung in Aufsicht eines tablettartigen Einschubs mit
Erwärmungsplätzen, in die jeweils ein Heizelement und ein Sensor integriert sind,
Fig. 5 eine Vorderansicht und eine Querschnittdarstellung des erfindungsgemäßen Ofens mit
einer schematischen Leitungsführung zur Verbindung des Steuermoduls mit dem
Erwärmungsmodul und den tablettartigen Einschüben.
Fig. 1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Ofens. Dieser Ofen ist
modular aufgebaut. Er besteht aus einem Erwärmungsmodul 1 und einem Steuerungsmodul
2. In dem Erwärmungsmodul 1 werden die Speisen und die sonstigen Catering-Güter erhitzt.
Der Steuerungsmodul 2 regelt den Erwärmungsprozeß. Hierzu verfügt das Steuermodul über
ein Bedienfeld 2a, in dem die zur Regelung und Prozessführung notwendigen Stellorgane
und/oder Schaltelemente angeordnet sind. Beide Module sind durch eine Schnittstelle 3
miteinander verbunden. Die Schnittstelle 3 ist als eine sogenannte fest-zerstörungsfreie
Verbindung ausgebildet und ermöglicht die Übertragung von elektrischer Energie sowie von
Steuerinformationen und Statusinformationen zwischen dem Erwärmungsmodul und dem
Steuerungsmodul. Die Schnittstelle ist vorzugsweise als Steckverbindung, als elektromechanische
Befestigungsschiene oder als mechanisch-induktive Schnittstelle ausgebildet. Auf alle Fälle
ist die Schnittstelle wiederholt trennbar und ist derart gestaltet, daß ein schnelles Entfernen
bzw. Installieren des Erwärmungsmoduls an dem Steuerungsmodul ermöglicht wird. Zur
Wahrung der Kommonolität des Ofens mit vorhandenen Bordküchen in Flugzeugen, sind die
Abmessungen des Ofens kommonal zu den standadisierten Bordküchen gewählt.
Das Erwärmungsmodul besteht aus einem allseitig geschlossenen Gehäuse, bei dem
mindestens eine Seitenwand als Türe 4 zum Innenraum des Erwärmungsmoduls dient. Die Tür ist
derart gestaltet, daß die Versorgung mit elektrischer Energie im Innenraum des
Erwärmungsmoduls unterbricht, sobald die Tür geöffnet wird. Der Verriegelungsmechanismus 5 ist
in an sich bekannter Weise ausgeführt. Das Erwärmungsmodul verfügt über keinen direkten
Anschluß an das Bordnetz. Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt über die
Schnittstelle 3 und den Steuermodul 2, der an das Bordnetz des Flugzeuges elektrisch angeschlossen
wird.
Im Innenraum des Erwärmungsmoduls 1 sind Einschübe 6 (siehe Fig. 2) angeordnet. Die
Einschübe werden beidseitig in Führungsschienen einschoben, die an den Seitenwänden des
Erwärmungsmoduls angebracht sind. Die eingeschobenen tablettartigen Einschübe werden in
Nuten von Klemmleisten 8 eingeschoben, die an der Rückwand des Erwärmungsmoduls
angebracht sind, und die Einschübe gegen ein Verrutschen in den Führungsschienen 7 sichern.
Jeder der Einschübe 6 enthält mindestens einen Erwärmungsplatz 9 auf den bzw. in dessen
spezielle Aufnahmevorrichtung, die hier als Vertiefung dargestellt ist, Portionsbehälter 10,
die die Heißanteile der zu erwärmenden Speisen enthalten, abgestellt sind.
In dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Schnittstelle 3 als Steckverbindung
ausgebildet. Der erwärmungsmodulseitige Anteil der Schnittstelle ist hierbei als vorstehender
Noppen 11 ausgebildet, der in eine, den steuermodulseitigen Anteil der Schnittstelle
bildenden Teil, Vertiefung 12 im Gehäuse des Steuermoduls einrastet. Die Konstruktion der
Schnittstelle 3 ist nach sicherheitstechnischen Aspekten gestaltet und schließt eine
versehentliche Berührung stromführender Kontakte durch den Bediener aus. Nicht dargestellte
entsprechende Sicherheitsmechanismen sind im Steuermodul implementiert, so daß eine Entfernung
des Erwärmungsmoduls 1 von dem Steuerungsmodul 2 erst nach der Unterbrechung der
gesamten Stromversorgung durch den Hauptschalter 17 im Bedienfeld des Steuerungsmoduls
möglich ist. Des weiteren ist sichergestellt, daß das Steuermodul ein eventuelles
Nichtvorhandensein des Erwärmungsmoduls erkennt und in diesem Fall die Stromzufuhr zu den
steuermodulseitigen Kontakten 25 der Schnittstelle 3 unterbrochen ist. Vorzugsweise ist die
Schnittstelle 3 derart gestaltet, daß nach Abnahme des Erwärmungsmoduls die elektrischen
Kontakte 25 des Steuermoduls durch eine nicht dargestellte mechanische Abdeckung
abgedeckt sind, so daß eine unbeabsichtigte Berührung nicht möglich ist.
In Fig. 3 ist eine Aufsicht auf das Bedienfeld 2a des Steuermoduls gezeigt. In dem Bedienfeld
sind die Stellelemente und/oder Schalter zur Regelung und Steuerung des
Erwärmungsprozesses im Erwärmungsmodul angeordnet. Dazu zählen u. a. eine Anzeigeneinheit 12 für den
Erwärmungs-/Erhitzungsfortschritt, eine Schalteranordnung 13 aus drei Drucktasten HI,
ME, LO für die Wahl der Leistungsstufe (low-medium-high), drei
Temperaturvorwahlschalter 14, 14a, 14b, ein Zeitwahlschalter 15, ein Schalter 16 mit zwei Drucktasten Manuell,
Automatisch, zum Wechsel zwischen einem automatisch gesteuerten Modus des
Erwärmungsprosses und einem manuell gesteuerten Modus des Erwärmungsprozesses, einen
Hauptschalter 17, mit dem das Steuermodul 2 von der Energieversorgung des Bordnetzes
getrennt werden kann, sowie einen Ein/Aus Schalter 18, mit dem der Erwärmungsprozess
jeweils gestartet oder gestoppt werden kann.
Fig. 4 zeigt einen Aufriss eines tablettartigen Einschubs 6, wie er in das Erwärmungsmodul
der Fig. 2 oder Fig. 5 eingeschoben wird. Der Einschub umfaßt in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel 4 Erwärmungsplätze 9, in die jeweils mindestens ein Heizelement 19 und ein
Sensor 20 eingelassen und versiegelt sind. Die Heizelemente werden mit elektrischen
Anschlußleitungen 21, die ebenfalls in den Einschub 6 eingelassen und versiegelt sind, mit den
Anschlußkontakten 22 verbunden, über die der Einschub 6, wenn wie in Fig. 5 gezeigt er in
die Führungsschienen 7 des Erwärmungsmodul eingesetzt ist, mit der elektrischen
Versorgungsleitung 23 des Erwärmungsmoduls verbunden ist.
Der Sensor 20 ist als kombinierter Temperatur-/Belegungssensor, zum Beispiel als
sogenannte Multifuse, ausgebildet. Durch den Sensor 20 wird sichergestellt, daß nur jene
Erwärmungsplätze 9 tatsächlich durch das Heizelement 19 erwärmt werden, die auch tatsächlich
mit einer Portionsschale 10 (Fig. 2) belegt sind. Desweiteren dienen die Sensoren als
Überhitzungsschutz. Erreicht die Temperatur der zu erwärmenden Speisen einen im vorneherein
eingestellten Wert, so wird dies ausgehend vom Sensor 9 der zentralen Steuereinrichtung 24
(Fig. 5) übermittelt, der entsprechende Erwärmungsplatz wird in einen Warmhaltemodus
geschaltet. Sind alle Speisen erwärmt oder befinden sich alle belegten Erwärmungsplätze im
Warmhaltemodus, so wird dies dem Bordpersonal durch die Anzeigeeinheit 12 des
Bedienfeldes 2a (Fig. 3) angezeigt. Die Möglichkeit der manuellen, individuell wählbaren
Erwärmung von Speisen kann über den Wahlschalter 16 ausgewählt werden. In diesem manuellen
Modus kann die Heizdauer individuell mit dem Zeitwahlschalter 15 festgelegt werden. Mit
dem hier beschriebenen Erwärmungsmanagement werden die Arbeitsabläufe an Bord eines
Flugzeuges für das Bordpersonal erheblich vereinfacht, da die Gefahr eines Verkochens oder
Verbrennens der Speisen sich erheblich verringert, und nicht extra sorgfältig überwacht
werden muß. Trotz des möglichen Automationsgrades bietet sich dem Bediener des
erfindungsgemäßen Ofens eine einfache Möglichkeit des manuellen Eingriff, bzw. einer manuellen
Steuerung der Speisenerwärmung.
Fi. 5 zeigt nochmals eine Vorderansicht und eine Querschnittdarstellung des
erfindungsgemäßen Ofens mit einer schematischen Leitungsführung der Versorgungsleitung 23 zu den
elektromechanischen Steckverbindungen 11, mit denen das Steuermodul 2 mit dem
Erwärmungsmodul 1 und den tablettartigen Einschüben 6 elektrisch verbunden ist. Im Gehäuse des
Steuermoduls 2 sind die elektronischen und elektrischen Einrichtungen zum Betrieb des
Ofens angeordnet und hier vereinfacht als Zentrale Steuereinrichtung 24 dargestellt. Die
Zentrale Steuereinrichtung 24 ist mit einer elektrischen Anschlußleitung 26 mit dem Bordnetz
oder einem sonstigen herkömmlichen elektrischen Versorgungsnetz verbindbar. Fig. 5 macht
nochmals den mit der Erfindung hauptsächlich erzielbaren Vorteil deutlich. Durch den
modularen Aufbau des Ofens in Erwärmungsmodul 1, das außer elektrischen Versorgungsleitungen
keine elektrischen Einrichtungen enthält, die alle im Steuermodul 2 angeordnet sind, kann das
Erwärmungsmodul 1 auf einfache Weise vom Steuermodul 2 getrennt und wieder
zusammengeführt werden, ohne daß hierzu das Steuermodul aus seinem Installationsort, z. B. in
einer Bordküche entfernt werden muß. Hierdurch können die Wartungsschemata für das
Erwärmungsmodul 1 und das Steuermodul 2 voneinader getrennt werden. Während das
Erwärmungsmodul z. B. nach jeder Benutzung in einer Bordküche in einem Flugzeug nach der
Landung entnommen gereinigt, sterilisiert und wieder mit neuen Speisen bestückt wird, kann
das Steuermodul, das nicht sterilisiert zu werden braucht, in der Bordküche des Flugzeuges
verbleiben. Die Wartung der Steuermodule erfolgt lediglich im Bedarfsfall, falls ein Defekt
vorliegt. Auch hier bietet dann der modulare Aufbau des Regenerationsofens den Vorteil, daß
auch das Steuermodul als ganzes ausgetauscht werden kann, ohne die Kompatibilität mit den
anzuliefernden Erwärmungsmodulen zu verlieren.
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Anspruch[de] |
- 1. Ofen für eine Bordküche zum Erhitzen von Speisen mit einem kastenförmigen
Erwärmungsmodul (1), das allseitig mit Wänden abgeschlossen ist, wobei eine Seite
mindestens eine Tür (4) aufweist,
im Innern des kastenförmigen Erwärmungsmoduls (1) sind an gegenüberliegenden
Seitenwänden Führungsschienen (7) angebracht, in die tablettartige Einschübe (6) eingesetzt
sind,
die tablettartigen Einschübe (6) enthalten jeweils mindestens ein Heizelement (19), das
in einen Erwärmungsplatz (9) eingelassen und versiegelt ist,
die Führungsschienen (7) sind untereinander mit einer mindestens zweiadrigen
Versorgungsleitung (23) verbunden und jeweils mit elektrischen Anschlußmitteln (22)
versehen, mit denen die Heizelemente (19) an die Versorgungsleitung (23) angeschlossen
sind,
die Versorgungsleitung (23) endet in einer elektromechanischen Schnittstelle (3), mit der
das Erwärmungsmodul (1) in wiederholt-trennbarer Weise elektrisch und mechanisch an
ein Steuerungsmodul (2) angeschlossen ist
und das Steuerungsmodul (2) die Bordanschlüsse (26), die elektrischen Bauteile zur
Speisung und Steuerung (24) der Heizelemente (19) sowie die hierzu erforderlichen
Bedienelemente (2a, 12, 13, 14, 14a, 14b, 15, 16, 17, 18) enthält.
- 2. Ofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Erwärmungsplatz (9) einen
Sensor (20) enthält, der als kombinierter Temperatur- und Belegungssensor ausgebildet
ist.
- 3. Ofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromechanische
Schnittstelle (3) eine Steckverbindung ist.
- 4. Ofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (3) als
elektromechanische Kontakt- und Befestigungsschiene ausgebildet ist.
- 5. Ofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromechanische
Schnittstelle (3) als mechanisch-induktive Schnittstelle ausgebildet ist und mindestens
eine Primärspule und mindestens eine Sekundärspule enthält.
- 6. Ofen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse des
Erwärmungsmoduls (1) aus einem Industriekunststoff gefertigt ist.
- 7. Ofen nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß nur diejenigen
Erwärmungsplätze (9) beheizt sind, die tatsächlich einen Portionsbehälter (10) enthalten.
- 8. Ofen nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Bedienfeld (2a)
des Steuermoduls (2) eine Anzeige (12) für den Erwärmungs-/Erhitzungsfortschritt der
Portionsbehälter (10) angeordnet ist.
- 9. Ofen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuermodul
(2) mit einem Schalter (16) zwischen automatischem Betrieb und manuellem Betrieb
umschaltbar ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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