Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1,
insbesondere Backofen, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, enthaltend
mindestens eine Komponente, die an einem Geräteteil befestigt ist.
Aus der EP 0 388 728 B1 ist eine Herdblende dieser Art bekannt, welche mit
Profilschienen versehen ist, welche sich in Blendenlängsrichtung erstrecken, so dass
Baugruppen als Module von der Seite her zwischen die Herdblende und die
Profilschienen einschiebbar sind. Als Befestigungselemente für die Module in den
Profilschienen können in die Profilschienen einbiegbare Nasen oder im Bereich der
Profilschienen angeordnete Teile für einen Bajonettverschluss vorgesehen sein.
Aus der US 4,492,489 ist eine Zapfenverbindung für zerlegbare Möbelteile bekannt, bei
welcher in eine schwalbenschwanzartige Ausnehmung eines Plattenrandes ein Zapfen
quer einsetzbar ist.
"Komponenten", welche bei Haushaltsgeräten wie beispielsweise Backofen,
Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner und dergleichen an einer Blende
befestigt oder benachbart zu einer Blende angeordnet und an einem zur Blende
benachbarten Geräteteil befestigt werden, sind insbesondere Uhren, Schalter,
beispielsweise Backofen-Wahlschalter, Regler, z. B. Backofen-Temperaturregler,
Backofen-Energieregler, wobei die Regler zur Regelung von einzelnen Bauelementen
oder zur Regelung von Baugruppen dienen können, Anzeigeelemente wie beispielsweise
Temperaturanzeigeelemente und Zeitanzeigeelemente für Betriebszeiten, usw., welche
jeweils mechanisch oder elektronisch ausgebildet sein können.
Bisher wurden solche Komponenten durch Schrauben an einer Blende befestigt. Hierbei
wurde die Komponente selbst direkt an der Blende angeschraubt oder indirekt durch
Anschrauben eines Halterahmens mittels einer Schraube. Dadurch entstehen
Materialkosten für die Schrauben und Kosten für die Arbeitszeit, wobei der
Schraubvorgang mit einem Werkzeug (Schrauber) ausgeführt werden muss. Bei
Verwendung eines Halterahmens entstehen zusätzliche Kosten. Alternative Lösungen
bestehen darin, dass die genannten Komponenten an einer oder mehreren Laschen
eingerastet werden. Der Nachteil liegt hierbei oft darin, dass die in der Regel aus
Kunststoff ausgeführten, an der Komponente vorgesehenen Haken die gesamten Kräfte
zum Halten der Komponente aufnehmen müssen. Die Haken werden oft an Metall
entlanggeführt. Dies führt zur Gefahr von Abschabungen an Graten und unsauberes
Einrasten an der Lasche. Unsauberes Einrasten kann auch entstehen, wenn durch
Werkzeugabnutzungen (Verschleiß) größere Radien und/oder Grate an der Haltelasche
entstehen. Derzeitige Haken sind oft konstruktiv bzw. wegen geringem verfügbaren Platz
sehr klein und können keine größeren Kräfte aufnehmen. Auch haben sie eine nur kleine
Haltefläche.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine sichere mechanische
Befestigung und ein sicheres mechanisches Halten von solchen Komponenten an einer
Geräte-Blende oder an einem anderen Geräteteil zu erzielen, ohne dass hierfür
Schraubverbindungen oder Klebeverbindungen zwischen der Komponente und dem
betreffenden Geräteteil erforderlich sind.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale von
Anspruch 1 gelöst.
Ein Haushaltsgerät ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteteil
und die Komponente miteinander fluchtende Befestigungsöffnungen quer zu einer
Halterichtung aufweisen, in welcher die Komponente im Geräteteil gehalten werden soll,
wobei von je mindestens zwei miteinander fluchtenden und miteinander zu verbindenden
Befestigungsöffnungen eine am Geräteteil und die andere an der Komponente
vorgesehen ist, und dass mindestens ein Keil quer zur Halterichtung in die miteinander
fluchtenden und miteinander zu verbindenden Befestigungsöffnungen selbsthaltend
eingesetzt und darin eingekeilt ist.
Kurzbeschreibung der Erfindung
Die Geräteblende weist mindestens eine nach hinten gebogene Lasche mit runder,
quadratischer oder rechteckiger oder andersförmiger Öffnung auf. Idealerweise können
an den vier Ecken der später zu befestigenden Komponente vier solcher Laschen
vorhanden sein. Denkbar ist auch eine noch größere Anzahl solcher Laschen, falls die
Komponente sehr groß (in der Regel breit) ausgeführt ist, beispielsweise eine Touch-
Control-Steuerung, die sich über die ganze Breite der Blende erstreckt. Alternativ können
solche Laschen auch von einem separaten Metallteil hinter der eigentlichen Blende
ausgeformt sein (beispielsweise bei einer Glasblende mit hinterklebtem Metall-Trägerteil).
Die Komponente selbst kann eine oder mehrere Aussparungen aufweisen, in die die o. g.
Lasche eingesteckt werden kann (die Löcher sind annähernd deckungsgleich
auszuführen). Durch Quereinschieben eines oder mehrerer Keile wird das Herausgleiten
der Komponente aus den Laschen verhindert. Der Keil kann eine runde, quadratische
oder rechteckige oder andere Grundform aufweisen, die spitz (keilförmig, in der Regel
unter kleinem Winkel) zuläuft. Die Keilwirkung kann in einer, zwei oder drei
Raumrichtungen wirksam sein. Durch die Keilform und deren geometrischer Ausrichtung
zur Blende (senkrecht/waagrecht und/oder links/rechts und/oder vor/zurück) kann eine
Ausrichtung und/oder Zentrierung und/oder Positionierung der Komponente relativ zur
Blende erreicht werden. Durch die Keilform können damit Maß- und Lagetoleranzen
ausgeglichen werden. Der Keil kann auch in sich leicht federnd ausgelegt werden
(ermöglicht leichtere Einführung des Keiles). Das Herausgleiten des Keiles kann z. B.
durch eine Rasterung (ähnlich feiner Widerhaken) auf der Oberfläche auf mindestens
einer Seite des Keiles verhindert werden, welche in mindestens eine Kante der
Blechlasche eingreift (ähnlich wie "Kabelbinder-Prinzip").
Vorteile der Erfindung
- 1. Wegfall von Schrauben.
- 2. Einsparung von Lohnkosten durch Schraubvorgang mit Werkzeug.
- 3. Wegfall von Werkzeughandlung.
- 4. Besonders stabile Befestigung und Halterung von Komponenten durch
Querriegel-Prinzip (Keil); Materialbelastung durch Scherkräfte.
- 5. Minimierung oder Wegfall von Toleranzproblemen durch das Selbstjustageprinzip
"Keil".
- 6. Wegfall der bisherigen Problematiken von Laschen mit Haken (kleine Halteflächen,
Aufnahme der Kräfte nicht als Scher-, sondern als Zugkräfte).
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Demgemäß können besondere Ausführungsformen der Erfindung darin bestehen, dass
der mindestens eine Keil mindestens eine als Widerhaken wirkende Rastfläche aufweist
zum Einrasten hinter den Befestigungsöffnungen an dem mindestens eine der
Befestigungsöffnungen bildenden Material (Sicherung gegen Herausfallen); dass der
mindestens eine Keil aus federelastisch biegbarem Material besteht (Toleranzausgleich,
klapperfrei); dass der mindestens eine Keil aus federelastisch komprimierbarem Material
besteht (Toleranzausgleich, klapperfrei, Sicherung gegen Herausfallen); dass mindestens
zwei Paare von Befestigungsöffnungen für eine Komponente rechtwinkelig zueinander
angeordnet sind zur Positionierung der Komponente in dem von den Paaren
eingeschlossenen Winkel, wobei jedes Paar aus einer Befestigungsöffnung des
Geräteteils und einer Befestigungsöffnung der Komponente besteht (Positionsdefinierung
der Teile zueinander, zusätzlicher Halt der Komponente gegen verrutschen); dass der
Geräteteil eine Geräteblende ist (Nutzung vorhandener Teile, Einsparung zusätzlicher
Teile); dass der Geräteteil und die mindestens eine Komponente benachbart zu einer
Geräteblende angeordnet sind (Erweiterung der Verwendungsmöglichkeit); dass
mindestens eine der Befestigungsöffnungen in einer Lasche gebildet ist, die an dem
Geräteteil oder an der Komponente gebildet ist, dass die mit der Befestigungsöffnung der
Lasche gepaarte andere Öffnung in einer Taschenwand einer Tasche gebildet ist, die an
dem betreffenden anderen der beiden Teile "Komponente oder Geräteteil" zur Aufnahme
der in die Tasche einsteckbaren Lasche gebildet ist (definierte Lage der Teile zueinander
und Kräfteaufnahme nicht nur durch den Keil); dass der mindestens eine Keil in den
Öffnungsrändern von beiden ihn aufnehmenden Befestigungsöffnungen des betreffenden
Öffnungspaares verkeilt ist (Lagefixierung der Teile).
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten
Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht von Teilen eines Haushaltsgerätes nach der
Erfindung, in Explosionsdarstellung,
Fig. 2 perspektivisch und abgebrochen eine Rückansicht einer Geräte-Blende nach der
Erfindung,
Fig. 7-8 perspektivische Darstellungen von verschiedenen Ausführungsformen von
Keilen gemäß der Erfindung,
Fig. 9 perspektivisch und schematisch ein Haushaltsgerät gemäß der Erfindung.
Fig. 1 zeigt abgebrochen eine Geräte-Blende 2 mit ausgestanzten und nach hinten
herausgebogenen Laschen 4 und 6, die angepaßt an die Form einer an der Blende 2 zu
befestigenden Komponente 8 winkelig, beispielsweise rechtwinkelig, zueinander
angeordnet sind. In jeder Lasche 4 und 6 ist eine Befestigungsöffnung 10 gebildet.
Die Komponente 8 ist von hinten zwischen die Laschen 4 und 6 und eine
Blendenabwinkelung 12 auf die Blende 2 aufsteckbar. Im aufgesteckten Zustand fluchten
in der Komponente 8 gebildete Befestigungsöffnungen 20 mit den Befestigungsöffnungen
10 der Blende 2 quer zur Halterichtung, in welcher die Komponente 8 an der Blende 2
gehalten werden soll.
Nach dem Anstecken der Komponente 8 an die Blende 2 wird je ein Keil 22 in die beiden
miteinander fluchtenden und miteinander zu verbindenden Befestigungsöffnungen 10 und
20 eingesetzt und dabei in den miteinander fluchtenden Öffnungen 10 und 20 verkeilt.
Vorzugsweise ist der Keil 22 nicht nur mit einer der beiden miteinander fluchtenden
Öffnungen des betreffenden Öffnungspaares 10, 20 verkeilt, sondern mit den
Öffnungsrändern von beiden Befestigungsöffnungen 10 und 20, so dass sich eine
wackelfreie Verbindung der Komponente 8 mit der Blende 2 ergibt.
Je nach Ausführungsform können die Laschen 4 und 6 die Außenseiten der Komponente
8 übergreifen oder Gehäuseteile oder andere Teile der Komponente 8 hintergreifen.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind in der zur Blende 2
zeigenden Seite der Komponente 8 offene Taschen 24 gebildet, in welche je eine der
Laschen 4 bzw. 6 einsteckbar ist. Die Befestigungsöffnungen 20 der Komponente 8
erstrecken sich vorzugsweise durch beide Taschenseitenwände hindurch.
Gemäß einer anderen, nicht gezeigten Ausführungsform, können die Taschen 24 an der
Blende 2 gebildet sein, in welchem Falle die Komponente 8 mit Laschen entsprechend
den Laschen 4 und 6 versehen ist.
Gemäß einer anderen, ebenfalls nicht gezeigten Ausführungsform der Erfindung kann
eine oder mehrere der Laschen 4 und/oder 6, oder Taschen 24 an einem der Blende 2
benachbarten Geräteteil gebildet sein, so dass die Komponente 8 an diesem Geräteteil
durch Keile 22 befestigbar ist.
Durch die Verwendung von mindestens zwei winkelig, z. B. rechtwinkelig, zueinander
angeordneten Öffnungspaaren 10, 20, wie das beispielsweise in Fig. 1 gezeigt ist, wird
die Komponente 8 von den Laschen 4 und 6 mindestens in diesen beiden Richtungen
gehalten. Durch die Verwendung einer dritten oder weiteren Lasche oder beispielsweise
der Blendenabwinkelung 12, wird die Komponente 8 steckerartig in Laschenrichtung
geführt, beispielsweise in Richtung auf die Rückseite der Blende 2 entsprechend Fig. 1.
Vorzugsweise sind die Befestigungsöffnungen 10 und 20 und damit auch die Laschen 4
und 6 jeweils einstückig aus dem Material des betreffenden Teiles "Blende 2 oder
Komponente 8" gebildet. Gemäß anderer Ausführungsform können die
Befestigungsöffnungen 10 und/oder 20 und damit auch die Laschen 4 bzw. 6 durch
separate Teile gebildet sein, welche beispielsweise an der Blende 2 oder einem anderen
Geräteteil oder an der Komponente 8 befestigt, beispielsweise angeklebt oder
angeschraubt oder angeschweißt sind.
Die Blende 2 kann aus Metall bestehen, beispielsweise aus Edelstahl oder Aluminium,
beispielsweise mit oder ohne eine Emailbeschichtung. Ferner kann die Blende 2 aus einer
Glasplatte bestehen.
Fig. 2 zeigt eine aus Glas bestehende Blende 32, auf deren Rückseite eine Metallplatte
34 aufgeklebt ist, an welcher mindestens eine Lasche 4 und/oder 6 mit je mindestens
einer Befestigungsöffnung 10 gebildet ist.
Durch ein Paar Befestigungsöffnungen 10, 20 kann ein Keil oder zwei oder mehr Keile
gesteckt werden.
Eine Lasche 4 oder 6 kann eine oder mehrere Befestigungsöffnungen 10 haben.
Entsprechend kann die Komponente 8 eine oder mehrere Befestigungsöffnungen 20 pro
Lasche 4 bzw. 6 haben.
Die Befestigungsöffungen 10 und 20 eines jeden Öffnungspaares 10, 20 haben
vorzugsweise die gleiche Querschnittsgröße und Querschnittsform, so dass sie sich
decken.
Die Keile 22 können aus Stahl oder Kunststoff oder einem anderen Material bestehen. Sie
können aus einem federelastisch kompressiblen und/oder aus einem federelastisch
biegsamen Material bestehen.
Ferner können sie mit Selbsthaltemechanismen versehen sein, beispielsweise
Rastflächen oder Rastnasen.
Fig. 3 zeigt einen V-förmigen Keil 22-2 aus federelastisch biegsamem Material, so dass
seine Schenkel federelastisch gegeneinander biegbar sind und durch die eigene
Federkraft entsprechend einem Doppelpfeil 23 auseinander biegbar sind zur
Verspannung an den Rändern der Befestigungsöffnungen 10 und 20.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines V-förmigen Keils 22-3 ähnlich Fig. 3,
jedoch mit einer Rastfläche 36, die hinter dem Material einer nach hinten zeigenden der
Befestigungsöffnungen 10 bzw. 20 einrasten kann und dadurch einen
Selbsthaltemechanismus darstellt, der ein unbeabsichtigtes Herausfallen des Keils 22-3
aus den Befestigungsöffnungen 10, 20 verhindert. Ferner sind in Keilrichtung nach vorne
zeigende Anschlagnasen 38 vorgesehen, welche die Einstecktiefe des Keils begrenzen.
Fig. 5 zeigt einen kegelförmigen Keil 22-4, welcher von hinten nach vorne geschlitzt ist zur
Bildung einer V-förmigen Feder ähnlich den Fig. 3 und 4. An seinem hinteren Ende
sind nach vorn zeigende Anschlagnasen 38 vorgesehen, welche die Einstecktiefe
begrenzen.
Fig. 6 zeigt einen pyramidenförmigen Keil 22-5.
Der Keil 22-6 von Fig. 7 hat eine Pyramidenform, an seinem hinteren Ende nach vorne
zeigende Anschlagnasen 38 zur Begrenzung seiner Einstecktiefe in die
Befestigungsöffnungen, und von seiner Mantelwand wegragende Rasten-Nasen 40 mit
hinteren Rastflächen 41 zum Einrasten hinter dem Öffnungsrand einer der
Befestigungsöffnungen 10 bzw. 20, um ein Herausfallen aus diesen zu verhindern.
Fig. 8 zeigt einen Doppel-Keil 22-7, welcher einstückig zwei Keile 42 und 44 hat, die durch
einen Steg 46 miteinander verbunden sind. Diese beiden Keile oder keilförmigen
Schenkel 42 und 44 können je nach Ausführungsform der Befestigungsöffnungen 10 und
20 in das gleiche Öffnungspaar 10, 20 oder in zwei einander benachbarte Öffnungspaare
10, 20 eingreifen.
Fig. 9 zeigt schematisch ein Haushaltsgerät mit der Blende 2 und mehreren der
Komponenten 8, welches Schalter, eine Uhr, ein Temperaturregler oder Energieregler, ein
Anzeigeelement usw. sein können, die gemäß den Zeichnungen 1 bis 8 im
Haushaltsgerät durch Keile befestigt sind.