Dokumentenidentifikation |
DE10152815C1 18.06.2003 |
Titel |
Handlinggerät für eine Kunststoff-Spritzgiessmaschine sowie Greifer für ein solches |
Anmelder |
HEKUMA GmbH, 85386 Eching, DE |
Erfinder |
Herbst, Richard, 85402 Kranzberg, DE |
Vertreter |
Zumstein & Klingseisen, 80331 München |
DE-Anmeldedatum |
19.10.2001 |
DE-Aktenzeichen |
10152815 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
18.06.2003 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.06.2003 |
IPC-Hauptklasse |
B29C 45/42
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IPC-Nebenklasse |
B23Q 7/04
B65D 85/57
G11B 23/033
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Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Handlinggerät für eine Kunststoff-Spritzgießmaschine. Das Handlinggerät besitzt einen Greifer zum Entnehmen von spritzgegossenen Kunststoffteilen aus der Spritzgießmaschine. Der Greifer weist zumindest ein Greifelement (32) auf, welches das spritzgegossene Kunststoffteil beim Entnehmen durch Ansaugen festhält. Ferner sind Mittel vorhanden, um am Ort des Greifelements (32) einen Unterdruck zum Ansaugen des Kunststoffteils bereitzustellen. Das erfindungsgemäße Handlinggerät ist dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel zumindest einen Lüfter (54) beinhalten, der am Greifer angeordnet ist (Fig. 2).
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Handlinggerät nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie einen Greifer für ein solches
Handlinggerät mit zumindest einem Greifelement, welches ein
Kunststoffteil durch Ansaugen festhält.
Ein Handlinggerät sowie ein Greifer der genannten Art sind
beispielsweise aus der DE 199 15 770 A1 bekannt.
Die genannte Druckschrift beschreibt ein gattungsgemäßes
Handlinggerät, dessen Greifer ein Kunststoffteil beim Entformen aus
der Spritzgießmaschine durch Ansaugen festhält. Die
Druckschrift offenbart jedoch keine Details, wie dieses Ansaugen
praktisch realisiert ist, da dort ein anderer Aspekt eines
gattungsgemäßen Handlinggerätes im Vordergrund stand.
Ferner ist aus DE 296 06 853 U1 eine Greifereinrichtung zur
Entnahme von dünnwandigen Spritzgussteilen aus einem
Spritzgusswerkzeug bekannt, welche aus zwei einander
gegenüberliegenden Entnahmehänden besteht, die ihrerseits jeweils mit
mehreren Greifereinrichtungen ausgestattet sind, welche mehrere
axial bewegliche Sauggreifer aufweisen, mittels denen ein
Spritzgussteil an eine Auflageplatte herangezogen werden kann.
Eine solche Greifereinrichtung ist insbesondere zur Entnahme
von Böden oder Deckeln von CD-Hüllen aus einem
Spritzgusswerkzeug vorgesehen.
In der Praxis wird bei gattungsgemäßen Handlinggeräten der zum
Ansaugen erforderliche Unterdruck über ein Schlauchsystem
erzeugt, das am Ort des Greifelements eine Ansaugöffnung besitzt.
Innerhalb des Schlauchsystems herrscht ein Unterdruck, der über
ein Gebläse erzeugt wird, welches an einer geeigneten Stelle
des Handlinggerätes, jedoch außerhalb des Greifers angeordnet
ist. Diese bekannte Realisierung besitzt den Vorteil, daß für
die Erzeugung des Unterdrucks große und leistungsstarke Lüfter
verwendet werden können, die ein relativ großes Luftvolumen
umwälzen. Andererseits müssen die Schläuche bei den bekannten
Handlinggeräten mit dem bewegten Greifer mitgeführt werden, was
die mechanische Bewegungsfreiheit einschränken kann.
Bei modernen Kunststoff-Spritzgießmaschinen ist die Minimierung
der Zykluszeiten ein wichtiger Konstruktionsparameter, da
geringe Zykluszeiten eine höhere Produktivität ermöglichen. Die
Zykluszeit ist dabei die Zeitspanne, die eine Kunststoff-
Spritzgießmaschine insgesamt für einen Produktionsvorgang
benötigt, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis sie für den nächsten
Produktionsvorgang erneut zur Verfügung steht. Für die
Minimierung der Zykluszeit spielt folglich auch eine Rolle, wie
schnell die spritzgegossenen Kunststoffteile aus dem Werkzeug
der Spritzgießmaschine entformt werden können. Dies wiederum
hängt auch davon ab, wie schnell das Handlinggerät die
spritzgegossenen Kunststoffteile aufnehmen und aus dem Bereich
zwischen den Werkzeughälften heraustransportieren kann.
Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Handlinggerät der eingangs genannten Art
anzugeben, das eine weitere Reduktion der Zykluszeiten von
Kunststoff-Spritzgießmaschinen ermöglicht. Es ist ferner eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Greifer für ein
entsprechendes Handlinggerät anzugeben.
In Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 wird
diese Aufgabe bei einem Handlinggerät der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, dass die genannten Mittel zumindest einen
Lüfter beinhalten, der am Greifer angeordnet ist. In
Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10 wird diese
Aufgabe durch einen Greifer für ein solches Handlinggerät
gelöst, bei dem ein Lüfter zum Erzeugen eines Unterdrucks am Ort
des Greifelements am Greifer angeordnet ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Handlinggerät ist somit zumindest ein
Lüfter zum Erzeugen des erforderlichen Unterdrucks im Greifer
integriert. Diese Maßnahme ermöglicht es erstmals, die
Bewegungsbahnen des Greifers unabhängig von mitzuführenden
Schläuchen zu gestalten. Anders ausgedrückt kann auf lange Schläuche,
die bei der Bewegung des Greifers mitgeführt werden müssen, nun
erstmals verzichtet werden, was ungehinderte und damit
schnellere Bewegungen des Greifers ermöglicht. Darüber hinaus kann
die erfindungsgemäße Anordnung raumsparend und kleinbauend
realisiert werden. Hierdurch läßt sich eine weitere Verringerung
der Zykluszeiten erreichen, da die Werkzeughälften der
Kunststoff-Spritzgießmaschine beim Entformen der Kunststoffteile
weniger weit geöffnet werden müssen. Infolge der kürzeren Wege
trägt dies ebenfalls zu einer Beschleunigung des
Produktionsvorgangs bei.
Die erfindungsgemäße Anordnung besitzt darüber hinaus den
Vorteil, daß der zum Ansaugen benötigte Unterdruck im wesentlichen
dort erzeugt wird, wo er tatsächlich benötigt wird.
Infolgedessen können Druckverluste aufgrund großer Schlauchlängen
reduziert werden, was insgesamt eine reduzierte Lüfterleistung
ermöglicht. Die erfindungsgemäße Anordnung kann daher auch
energiesparender betrieben werden. Außerdem werden Ausfälle und
Funktionsstörungen des Handlinggerätes infolge von
Beschädigungen an den durch Bewegung beanspruchten Schläuchen vermieden.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist der zumindest eine
Lüfter an dem Greifelement angeordnet.
Durch diese Maßnahme werden Druckverluste noch weiter
minimiert, da die abgesaugte Luft nur noch sehr kurze Wege
zurücklegen muß. Dementsprechend kann das Handlinggerät noch
energiesparender betrieben werden. Die Vorteile der Erfindung kommen
insgesamt noch stärker zum Tragen.
In einer weiteren Ausgestaltung weist der Greifer mehrere
Greifelemente auf.
Durch diese Maßnahme ist eine weitere Reduzierung der
Zykluszeiten möglich, da der Greifer so in einem Arbeitsgang mehrere
Kunststoffteile gleichzeitig aus dem Werkzeug der Kunststoff-
Spritzgießmaschine entformen kann.
In einer weiteren Ausgestaltung weist der Greifer ferner
mehrere Lüfter auf, wobei jeder Lüfter mit einem Greifelement
gekoppelt ist.
Diese Maßnahme setzt den Grundgedanken der Erfindung konsequent
weiter fort, da die Erzeugung des zum Ansaugen erforderlichen
Unterdrucks weiter dezentralisiert ist. Aufgrund der Maßnahme
ist die Verwendung kleinerer Lüfter möglich. Der benötigte
Bauraum sowie Druckverluste in Schlauchleitungen lassen sich
weiter minimieren.
In einer weiteren Ausgestaltung ist das zumindest eine
Greifelement zum Festhalten von flächigen Kunststoffteilen,
insbesondere von CD-Boxen, ausgebildet.
Bei dieser Ausgestaltung kommen die Vorteile der Erfindung
besonders stark zur Geltung, da vor allem flächige
Kunststoffteile sehr gut durch Ansaugen festgehalten werden können. Ein
besonders bevorzugter Anwendungsfall der Erfindung ist die
Entnahme und das Festhalten von CD-Boxen, da diese aufgrund ihrer
genormten Abmessungen und flächigen Ausbildung sehr gut mit
handelsüblichen Lüftern angesaugt und festgehalten werden
können.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das
zumindest eine Greifelement eine Ansaugplatte mit einer Vorderseite
und einer Rückseite auf, wobei die Vorderseite eine
Anlagefläche für das Kunststoffteil beinhaltet und wobei der Lüfter auf
der Rückseite der Ansaugplatte angeordnet ist.
Die Anlagefläche muß dabei nicht notwendigerweise eine ebene
Fläche sein, sondern sie kann an die äußere Form des
festzuhaltenden Kunststoffteils angepaßt sein. Bevorzugt ist die
Anlagefläche komplementär zu mindestens einer Seite des
Kunststoffteils geformt, wodurch sich ein besonders fester Halt beim
Ansaugen ergibt. Durch die Anordnung des Lüfters auf der
Rückseite der Ansaugplatte ergeben sich andererseits optimal kurze
Wege und somit minimalste Druckverluste beim Erzeugen des
benötigten Unterdrucks. Außerdem führt die genannte Maßnahme zu
einer sehr flachbauenden Anordnung, wodurch der erforderliche
Öffnungshub der Spritzgießmaschine weiter reduziert werden
kann.
In einer weiteren Ausgestaltung weist die Ansaugplatte
zumindest eine im Bereich der Anlagefläche angeordnete
Fensteröffnung auf, hinter der der Lüfter angeordnet ist.
Anstelle einer Fensteröffnung können in der Ansaugplatte
grundsätzlich auch einzelne Bohrungen geringeren Durchmessers
angeordnet sein, durch die das festzuhaltende Kunststoffteil
angesaugt wird. Durch eine Fensteröffnung wird demgegenüber jedoch
ein besonders hoher Wirkungsgrad erreicht. Die Saugwirkung ist
daher besonders stark ausgeprägt.
In einer weiteren Ausgestaltung weist die Ansaugplatte mehrere
im Bereich der Anlagefläche angeordnete Fensteröffnungen auf,
die durch Stege voneinander getrennt sind.
Durch diese Maßnahme kann das zu entnehmende Kunststoffteil
besonders sicher festgehalten werden, da ein besonders großes
Luftvolumen angesaugt wird. Andererseits erhält die
Ansaugplatte infolge der Stege eine hinreichende Stabilität, und das
Kunststoffteil wird beim Ansaugen gegen Beschädigungen durch
Kontakt mit den Rotorblättern des Lüfters geschützt.
In einer weiteren Ausgestaltung weist der Lüfter eine
Luftdurchtrittsfläche auf und die Gesamtfläche der Fensteröffnungen
beträgt mindestens 50%, bevorzugt mindestens 70%, der
Luftdurchtrittsfläche des Lüfters.
In praktischen Versuchen hat sich gezeigt, daß dieses
Verhältnis der Fensteröffnungen zu der Luftdurchtrittsfläche des
Lüfters, d. h. der senkrecht zum Luftstrom stehenden
Querschnittsöffnung des Lüfters, einen hohen Wirkungsgrad bei guter
Stabilität ergibt. Die Kunststoffteile können daher auch mit
vergleichsweise kleinen Lüftern sicher festgehalten werden. Die
Verwendung kleiner Lüfter ermöglicht es in der Folge, den
Greifer des Handlinggerätes besonders leicht und flachbauend zu
realisieren, wodurch sich die Zykluszeiten der gesamten Anlage,
wie beschrieben, weiter minimieren lassen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines
Handlinggerätes beim Entformen von CD-Boxen aus
dem Werkzeug einer Spritzgießmaschine,
Fig. 2 ein Greifelement eines
Handlinggerätes zum Entformen von CD-Boxen in einer
Draufsicht,
Fig. 3 das Greifelement gemäß Fig. 2 in einer teilweise
geschnittenen Seitenansicht, und
Fig. 4 den Greifer eines Handlinggerätes
mit zwei Greifelementen.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung mit einem
Handlinggerät in ihrer Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10
bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 beinhaltet eine
Kunststoff-Spritzgießmaschine, von der hier der Einfachheit halber nur schematisch
zwei Werkzeughälften 12 und 14 dargestellt sind. Die
Werkzeughälften 12 und 14 können in Richtung des Pfeils 16 geöffnet
bzw. geschlossen werden. Im geschlossenen Zustand ragen
Formkerne 18 der Werkzeughälfte 12 in entsprechende Formhohlräume
20 der Werkzeughälfte 14. Dabei füllen die Formkerne 18 die
entsprechenden Formhohlräume 20 nicht vollständig aus. Der
verbleibende Hohlraum wird beim Spritzgießen mit einer
Kunststoffschmelze (hier nicht dargestellt) gefüllt, die nach dem
Aushärten das geformte Kunststoffteil ergibt. Im vorliegenden Fall
handelt es sich gemäß einem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel bei den Kunststoffteilen um an sich bekannte CD-Boxen.
Mit der Bezugsziffer 22 ist ein erfindungsgemäßes Handlinggerät
bezeichnet, dessen Greifer 24 in Richtung des Pfeils 26
zwischen die geöffneten Werkzeughälften 12, 14 einfahren kann, um
hergestellte Kunststoffteile 28, hier also die CD-Boxen, zu
entnehmen.
Außer dem Greifer 24 selbst beinhaltet das Handlinggerät 22
bekanntermaßen weitere Einheiten, wie beispielsweise einen oder
mehrere Antriebe sowie eine Steuereinheit. Darüber hinaus kann
das Handlinggerät 22 mehrstufig ausgebildet sein, d. h. die vom
Greifer 24 entnommenen Kunststoffteile 28 werden an weitere
nachgeordnete Greifer übergeben, um eine sich anschließende
Weiterverarbeitung der Kunststoffteile durchführen. Die
weiteren Einheiten des Handlinggeräts 22 sind an sich jedoch bekannt
und daher hier der Übersichtlichkeit halber nur schematisch mit
den Block 30 skizziert.
Der Greifer 24 des Handlinggeräts 22 besitzt in einer
nachfolgend noch ausführlicher dargestellten Weise zwei Greifelement
32, 34, mit denen zeitgleich zwei Kunststoffteile 28 aus den
entsprechenden Formhohlräumen 20 der Werkzeughälfte 14 entformt
werden können. Der Greifer 24 ist jedoch nicht auf zwei
Greifelemente 32, 34 beschränkt. Je nach konkretem Anwendungsfall
kann der Greifer 24 auch mehr oder weniger Greifelemente 32, 34
besitzen.
Der Aufbau der Greifelemente 32, 34 ist nachfolgend anhand der
Fig. 2 und 3 sowie am Beispiel des Greifelements 32
erläutert. Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils gleiche
Elemente.
Das Greifelement 32 ist zum Festhalten von CD-Boxen
ausgebildet. Es besitzt eine flache Ansaugplatte 40 mit einer
rechteckigen Grundfläche, die im wesentlichen der Größe einer CD-Box
entspricht. An den vier äußeren Ecken der Ansaugplatte 40 sind
winkelförmige Vorsprünge 42 angeordnet, durch die eine CD-Box
28 beim Entformen auf der Ansaugplatte zentriert und gegen
seitliches Verrutschen gesichert wird. Die Vorderseite 44 der
Ansaugplatte 40 bildet dabei eine Anlagefläche für die CD-Box.
Im Bereich der Anlagefläche 44 sind insgesamt fünf
Fensteröffnungen 46, 48 angeordnet, wobei vier kreisausschnittförmige
Fensteröffnungen 46 die kreisförmige Fensteröffnung 48 umgeben.
Die Fensteröffnungen 46, 48 sind durch Stege 50 voneinander
getrennt, wobei deren Gesamtfläche jedoch klein im Vergleich zur
Gesamtfläche der Fensteröffnungen 46, 48 ist.
Auf der Rückseite 52 der Ansaugplatte 40 ist ein Lüfter 54
befestigt. Der Lüfter 54 ist ein handelsübliches Bauteil, das in
vergleichbarer Form in vielen elektrischen Geräten, wie
beispielsweise Netzteilen für PCs, zu Kühlzwecken eingesetzt wird.
Die Rotorblätter 56 des Lüfters 54 sind in Fig. 2 durch die
Fensteröffnungen 46 zu sehen.
Mit der Bezugsziffer 58 ist in Fig. 2 die Luftdurchtrittsfläche
des Lüfters 54 bezeichnet, d. h. die Querschnittsfläche des
Lüfters 54, durch die ein abgesaugtes Luftvolumen hindurchströmt.
Die Luftdurchtrittsfläche 58 entspricht hier im wesentlichen
der von den Rotorblättern 56 überstrichenen Kreisfläche. Wie in
Fig. 2 zu erkennen ist, sind die Fensteröffnungen 46, 48
praktisch deckungsgleich zu der Luftdurchtrittsfläche 58
angeordnet, und die Gesamtfläche der Fensteröffnungen 46, 48 läßt
einen Großteil der Luftdurchtrittsfläche 58 frei. Lediglich die
Stege 50 verdecken einen Teil der Luftdurchtrittsfläche 58.
Der Lüfter 54 besitzt in an sich bekannter Weise zwei
elektrische Anschlußleitungen, über die er mit Strom versorgt wird.
Die Umdrehungszahl des Lüfters 54 und damit die Saugkraft
lassen sich hierüber variieren. Im Gegensatz zu bisherigen
Handlinggeräten müssen bei dem erfindungsgemäßen Handlinggerät
lediglich die Anschlußleitungen 60 bzw. eine Verlängerung davon
bei den Bewegungen des Greifers mitgeführt werden.
In Fig. 4 ist der Greifer 24 des Handlinggeräts 22 aus Fig. 1
in einer Draufsicht dargestellt. Dabei bezeichnen gleiche
Bezugszeichen dieselben Elemente wie zuvor.
Der Greifer 24 besitzt zwei Greifelemente 32, 34 der zuvor
beschriebenen Art. Die Greifelemente 32, 34 sind dabei an zwei
Streben 70, 72. befestigt, die in an sich bekannter Weise mit
einem Antrieb (hier nicht dargestellt) des Handlinggeräts 22
koppelbar sind. Der Abstand und die Position der Greifelemente
32, 34 entspricht dabei exakt der Position und den Massen der
Formhohlräume 20, aus denen die hergestellten Kunststoffteile
entformt werden sollen.
Wenngleich der Greifer 24 hier im Hinblick auf das Entformen
von Kunststoffteilen aus dem Werkzeug 12, 14 der
Spritzgießmaschine beschreiben wurde, versteht es sich, daß der Greifer 24
umgekehrt auch Teile in die Formhohlräume 20 der
Spritzgießmaschine einlegen kann. Dies ist insbesondere dann von Vorteil,
wenn Kunststoffteile in mehreren Durchgängen sprutzgegossen
werden. Ebenso können mit dem Greifer 24 auch Zubehörteile vor
dem eigentlichen Spritzgießvorgang in die Formhohlräume 20
eingelegt werden.
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Anspruch[de] |
- 1. Handlinggerät für eine Kunststoff-Spritzgießmaschine (12,
14), mit einem Greifer (24) zum Entnehmen von
spritzgegossenen Kunststoffteilen (28) aus der Spritzgießmaschine
(12, 14), wobei der Greifer (24) zumindest ein
Greifelement (32, 34) aufweist, welches das spritzgegossene
Kunststoffteil (28) beim Entnehmen durch Ansaugen
festhält, und mit Mitteln, um am Ort des Greifelements (32,
34) einen Unterdruck zum Ansaugen des Kunststoffteils (28)
bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten
Mittel zumindest einen Lüfter (54) beinhalten, der am
Greifer (24) angeordnet ist.
- 2. Handlinggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der zumindest eine Lüfter (54) an dem Greifelement (32,
34) angeordnet ist.
- 3. Handlinggerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Greifer (24) mehrere Greifelemente (32, 34)
aufweist.
- 4. Handlinggerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Greifer (24) mehrere Lüfter (54) aufweist, wobei jeder
Lüfter (54) mit einem Greifelement (32, 34) gekoppelt ist.
- 5. Handlinggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das zumindest eine Greifelement
(32, 34) zum Festhalten von flächigen Kunststoffteilen
(28), insbesondere von CD-Boxen, ausgebildet ist.
- 6. Handlinggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das zumindest eine Greifelement (32,
34) eine Ansaugplatte (40) mit einer Vorderseite (44) und
einer Rückseite (52) aufweist, wobei die Vorderseite (44)
eine Anlagefläche für das Kunststoffteil (28) beinhaltet
und wobei der Lüfter (54) auf der Rückseite (52) der
Ansaugplatte (40) angeordnet ist.
- 7. Handlinggerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ansaugplatte (40) zumindest eine im Bereich der
Anlagefläche (44) angeordnete Fensteröffnung (46, 48)
aufweist, hinter der der Lüfter (54) angeordnet ist.
- 8. Handlinggerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ansaugplatte (40) mehrere im Bereich der Anlagefläche
(44) angeordnete Fensteröffnungen (46, 48) aufweist, die
durch Stege (50) voneinander getrennt sind.
- 9. Handlingsgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lüfter (54) eine Luftdurchtrittsfläche
(58) aufweist und daß die Gesamtfläche der
Fensteröffnungen (46, 48) mindestens 50%, bevorzugt mindestens 70%, der
Luftdurchtrittsfläche (58) des Lüfters (54) beträgt.
- 10. Greifer für ein Handlinggerät nach einem der Ansprüche 1
bis 9, mit zumindest einem Greifelement (32, 34), welches
ein Kunststoffteil (28) durch Ansaugen festhält,
gekennzeichnet durch einen Lüfter (54) zum Erzeugen eines
Unterdrucks am Ort des Greifelements (32, 34), wobei der Lüfter
(54) am Greifer (24) angeordnet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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