Die Erfindung betrifft eine mobile brettartige Schreib- und Zeichenunterlagen
mit einer Papierklemmeinrichtung.
Derartige Schreib- und Zeichenunterlagen sind in verschiedenen Ausbildungen
bekannt, sie dienen üblicherweise zum vorübergehenden Festlegen von Schreib- bzw.
Zeichenpapier im Format DIN A 4 oder kleiner.
Bei den bekannten Schreib- und Zeichenunterlagen der eingangs genannten
Art ist die Papierklemmeinrichtung oftmals mit einem Elektronikrechner mit einer
Rechner-Tastatur und einem Display kombiniert. Beispielsweise beschreibt die DE
298 18 840 U1 eine derartige mobile brettartige Schreib- und Zeichenunterlage.
Alle diese bekannten mobilen brettartigen Schreib- und Zeichenunterlagen
sind nur verwendbar, wenn ausreichend Licht, d.h. Tageslicht, oder künstliches
Licht einer Raumbeleuchtung zur Verfügung steht.
Aus der US 3 297 862 A ist eine Schreibunterlage mit einer Papier-Klemmeinrichtung
bekannt. Die Papier-Klemmeinrichtung weist eine Lichtquelle zum Beleuchten der
Schreibunterlage, ein Aufnahmeabteil für mindestens eine Batterie und einen Schalter
auf, die miteinander zusammengeschaltet sind. Die Papier-Klemmeinrichtung weist
außerdem eine zweite Lichtquelle auf, die z.B. zum Beleuchten eines abzulesenden
Gaszählers vorgesehen ist. Die Lichtquellen sind dort fest installiert, d.h. sie
sind nicht zwischen einer inaktiven Lagerposition und einer von der Papier-Klemmeinrichtung
wegstehenden aktiven Leuchtposition hin und her verstellbar.
Die GB 818 329 A beschreibt eine Schreibunterlage mit einer Lichtquelle,
die zwischen einer inaktiven Lagerposition und einer aktiven Leuchtposition hin
und her verstellbar ist. Die Lichtquelle ist jedoch nicht an einer Papier-Klemmeinrichtung
der Schreibunterlage vorgesehen.
Aus der DE 84 37 904 U1 ist eine Schreibunterlage mit einer Ausnehmung
zur Aufnahme eines länglichen Einsatzteiles bekannt, das einen Rechner mit Drucktasten
und ein Anzeigefeld aufweist.
Die JP 11-034 580 A offenbart eine Schreibunterlage mit einer lumineszierenden
Platte, die eine Diffusionsplatte aufweist. An einem Außenrand der Platte ist eine
Kaltkathoden-Röhre in einem Rahmen vorgesehen. Batterien und elektronische Schaltungskomponenten
sind in einem Gehäuse angeordnet, das Teil des Rahmens ist.
Die JP 11-105 488 A offenbart eine Schreibunterlage, die eine transparente
Kunststoffplatte, eine unter dieser vorgesehene lichtdurchlässige weiße Kunststoffplatte,
eine unter dieser vorgesehene lichtleitende Platte aus Acrylharz und eine unter
dieser vorgesehene weiße Reflexionsplatte aufweist. Am Rand der Acrylharzplatte
sind eine Vielzahl LEDs angeordnet.
Aus der JP 2000-233 589 A ist eine Schreibunterlagen mit einer Klemmeinrichtung
und einer Lichtquelle bekannt. Die von einer LED gebildete Lichtquelle ist zwischen
einer inaktiven und einer aktiven Position hin und her verstellbar. Die Lichtquelle
ist jedoch nicht an der Klemmeinrichtung dieser bekannten Schreibunterlage vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mobile brettartige
Schreib- und Zeichenunterlage der eingangs genannten Art zu schaffen, die von Tageslicht
oder von künstlichen Licht eines Raumes unabhängig und somit an jedem beliebigen
Ort zu jeder beliebigen Zeit, auch nächtens, verwendbar ist, um Schreib- und/oder
Zeichenarbeiten durchführen zu können.
Diese Aufgabe wird bei einer Schreib- und Zeichenunterlage der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Papierklemmeinrichtung eine
zwischen einer Lagerposition und einer von der Papierklemmeinrichtung wegstehenden
aktiven Leuchtposition hin und her verstellbare Lichtquelle, ein Aufnahmeabteil
für mindestens eine Batterie und einen Schalter aufweist, die miteinander zusammengeschaltet
sind, wobei die Papierklemmeinrichtung oberseitig eine längliche Aussparung aufweist,
in der die Lichtquelle in ihrer Lagerposition anordenbar ist.
Nachdem sich die Papierklemmeinrichtung einer mobilen brettartigen
Schreib- und Zeichenunterlage üblicherweise am Oberrand der Schreib- und Zeichenunterlage
entlang der gesamten Breite der Schreib- und Zeichenunterlage erstreckt, ist es
bei der erfindungsgemäßen Schreib- und Zeichenunterlage problemlos möglich, das
Batterie-Aufnahmeabteil entsprechend lang, d.h. über die Breite der Schreib- und
Zeichenunterlage zu dimensionieren und im Aufnahmeabteil beispielsweise vier Stück
1,5 V-Batterien unterzubringen, um eine Spannungsquelle mit 6 V Gleichspannung
zu realisieren. Bei den Batterien handelt es sich vorzugsweise um Litium-Batterien,
weil solche Litium-Batterien eine Lagerzeit von acht bis zehn Jahren besitzen.
In ihrer Lagerposition macht sich die Lichtquelle an der Papierklemmeinrichtung
gleichsam nicht bemerkbar, d.h. durch die in der Lagerposition befindliche Lichtquelle
unterscheidet sich die erfindungsgemäße Schreib- und Zeichenunterlage bezüglich
Sperrigkeit nicht von bekannten Schreib- und Zeichenunterlagen. Außerdem ist die
Lichtquelle in ihrer Lagerposition gegen Einwirkungen von außen geschützt, was
einen weiteren Vorteil der erfindungsgemäßen mobilen brettartigen Schreib- und
Zeichenunterlage darstellt.
Bei dem mit den im Aufnahmeabteil angeordneten Batterien und der Lichtquelle
zusammengeschalteten Schalter handelt es sich um einen einfachen Aus-Ein-Schalter.
Hierbei kann es sich um einen Druckschalter, einen Kippschalter oder vorzugsweise
um einen Schiebeschalter handeln.
Um die Lichtquelle in der Lagerposition an der Papierklemmeinrichtung
der Schreibund Zeichenunterlage platzsparend und gut geschützt unterbringen zu
können, ist die Papierklemmeinrichtung oberseitig mit einer länglichen Aussparung
ausgebildet, in der die Lichtquelle in ihrer Lagerposition anordenbar ist. Die
längliche Aussparung ist hierbei zweckmäßigerweise an die Lichtquelle abmessungsmäßig,
d.h. in der Längenabmessung und in der Querschnittsabmessung, angepaßt.
Bei der erfindungsgemäßen Schreib- und Zeichenunterlage kann die Lichtquelle
von einem Kaltkathodenröhrchen gebildet sein. Die Lebensdauer eines solchen Kaltkathodenröhrchens
beträgt beispielsweise 10 000 Stunden. Ist die Papierklemmeinrichtung z.B. mit
vier Litium-Batterien der Größe AAA bestückt, so ergibt sich bei Verwendung eines
solchen Kaltkathodenröhrchens als Lichtquelle eine Einsatz- d.h. Betriebsdauer
von sechs bis acht Stunden.
Erfindungsgemäß kann das Kaltkathodenröhrchen ein Fußteil aufweisen,
von dem miteinander axial fluchtende Lagerzapfen in entgegengesetzte Richtungen
wegstehen, die eine Schwenkachse bilden, um die das Kaltkathodenröhrchen zwischen
der Lagerposition und der aktiven, von der Papierklemmeinrichtung wegstehenden
Leuchtposition hin und her verstellbar ist. Die Schwenkachse ist zur länglichen
Aussparung in der Papierklemmeinrichtung senkrecht orientiert.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, daß die Lichtquelle der Schreib-
und Zeichenunterlage von einer LED (Light Emitting Diode) gebildet ist. Die Lebensdauer
einer solchen LED beträgt ca. zehn Jahre. Ein weiterer wesentlicher Vorteil einer
solchen Ausbildung der erfindungsgemäßen Schreib- und Zeichenunterlage mit einer
LED als Lichtquelle besteht darin, daß die Leuchtdichte der LED sehr groß ist,
was bedeutet, daß eine solche Schreib- und Zeichenunterlage der zuletzt genannten
Art in der Dunkelheit optimal autark verwendbar ist. Ein weiterer Vorteil der Schreib-
und Zeichenunterlage mit einer LED als Lichtquelle besteht darin, daß die Einsatz-
bzw. Betriebsdauer bei Verwendung von vier Litium-Batterien der Größe AAA ca. vierzig
Stunden beträgt und somit fünf- bis sechsmal länger ist als bei Verwendung eines
Kaltkathodenröhrchens als Lichtquelle.
Als besonders vorteilhaft hat es sich bei einer mobilen brettartigen
Schreib- und Zeichenunterlage der zuletzt genannten Art erwiesen, wenn die LED
am Vorderende eines flexiblen länglichen Elementes vorgesehen ist. Damit ist es
nämlich möglich, die Lichtquelle in der von der Papierklemmeinrichtung wegstehenden
aktiven Leuchtposition wunschgemäß zu schwenken bzw. über der Schreib- und Zeichenunterlage
passend zu positionieren, um in der Dunkelheit bzw. in der Finsternis die Schreib-
und Zeichenunterlage geeignet auszuleuchten und die gewünschten Arbeiten durchführen
zu können. Das flexible Element besteht vorzugsweise aus einem geeigneten plastisch
form- bzw. biegbaren Kunststoffmaterial.
Das flexible Element kann ein Fußteil aufweisen, von dem miteinander
axial fluchtende Lagerzapfen in entgegengesetzte Richtungen wegstehen, die eine
Schwenkachse bilden, um die das flexible Element mit der an seinem distalen Ende
vorgesehenen Lichtquelle in Form einer LED zwischen der Lagerposition und der von
der Papierklemmeinrichtung wegstehenden, d.h. beabstandeten aktiven Leuchtposition
hin und her verstellbar ist. Auch bei einer solchen Ausbildung der zuletzt genannten
Art ist die Schwenkachse zu der in der Papierklemmeinrichtung oberseitig ausgebildeten
länglichen Aussparung senkrecht orientiert.
Die LED kann von einem Sockelelement wegstehen, das am distalen Ende
des flexiblen länglichen Elementes vorgesehen ist, und die LED ist vorzugsweise
von einem transparenten Gehäuse umgeben ist. Das transparente Gehäuse bildet gleichsam
eine optische Linse, um die gewünschten Beleuchtungsverhältnisse zu verwirklichen.
Das Gehäuse kann aus einem transparenten Hülsenteil und einem transparenten
Stopfenteil bestehen, wobei das transparente Hülsenteil mit dem Sockelelement
verbunden ist. Das Stopfenteil kann vorderseitig aus dem Hülsenteil vorstehen und
rückseitig zur LED eng benachbart sein oder an der LED anliegen. Das Hülsenteil
und das Stopfenteil des Gehäuses für die LED bestehen aus einem geeigneten transparenten
Kunststoffmaterial.
Die erfindungsgemäße mobile brettartige Schreib- und Zeichenunterlage
kann in vorteilhafter Weise von Tageslicht oder einer künstlichen Raumbeleuchtung
unabhängig an jedem beliebigen Ort autark zum Einsatz gelangen, wobei mit Hilfe
der an der Papierklemmeinrichtung vorgesehenen Lichtquelle die Schreib- und Zeichenunterlage
in der von der Papierklemmeinrichtung wegstehenden Position gut ausgeleuchtet wird,
um auf einem mit Hilfe der Papierklemmeinrichtung auf der Schreib- und Zeichenunterlage
festgeklemmten Blatt Papier die gewünschten Schreibund Zeichen-, d.h. Skizzierarbeiten
durchführen zu können. Die Schreib- und Zeichenunterlage kann an einer Längsseite
mit einer Längsführungsrippe für ein Lineal versehen sein.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier in der Zeichnung schematisch verdeutlichter Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen mobilen brettartigen Schreib- und Zeichenunterlage. Es zeigen:
- Figur 1
- schematisch in einer Ansicht von oben eine Ausbildung der mobilen brettartigen
Schreib- und Zeichenunterlage, wobei die an der Papierklemmeinrichtung vorgesehene
Lichtquelle in ihrer von der Papierklemmeinrichtung wegstehenden aktiven Leuchtposition
angedeutet ist,
- Figur 2
- einen Abschnitt einer Schreib- und Zeichenunterlage, wobei die von einem Kaltkathodenröhrchen
gebildete Lichtquelle in ihrer Lagerposition gezeichnet ist, und
- Figur 3
- eine der Figur 2 ähnliche abschnittweise Draufsicht auf eine andere Ausbildung
der Schreib- und Zeichenunterlage, bei der die von einer LED gebildete Lichtquelle
mit einem flexiblen Element kombiniert ebenfalls in der Lagerposition dargestellt
ist.
Figur 1 zeigt nicht maßstabgetreu schematisch in einer Ansicht von
oben eine mobile brettartige Schreib- und Zeichenunterlage 10 mit einer rechteckigen
Grundfläche. Am Oberrand 12 der Schreib- und Zeichenunterlage 10 ist eine Papierklemmeinrichtung
14 vorgesehen. Die Papierklemmeinrichtung 14 kann mit einem nicht gezeichneten
Elektronikrechner mit einer ebenfalls nicht dargestellten Rechner-Tastatur ausgebildet
sein. Die Papierklemmeinrichtung 14 ist mit einem Aufnahmeabteil 16 für Batterien
18 ausgebildet. Das Aufnahmeabteil 16 erstreckt sich in Längsrichtung der Papierklemmeinrichtung
14, d.h. in Breitenrichtung der Schreib- und Zeichenunterlage 10. Selbstverständlich
kann das Aufnahmeabteil 16 auch anders gestaltet sein. Am Innenende des Aumahmeabteils
16 ist ein Kontaktelement 20 vorgesehen. Die davon entfernte Bestückungsöffnung
22 des Aufnahmeabteils 16 ist mittels eines Verschlußorganes 24 verschließbar bzw.
verschlossen. Das Verschlußorgan 24 ist mit einem Kontaktelement 26 versehen. Dem
Kontaktelement 26 ist ein an der Papierklemmeinrichtung 14 vorgesehener Schalter
28 zugeordnet. Bei diesem Schalter 28 handelt es sich beispielsweise um einen Schiebeschalter.
Bei dem Schalter 28 kann es sich beispielsweise auch um einen Druckschalter, einen
Kippschalter o.dgl. handeln. Der Schalter 28 und das Kontaktelement 20 sind mit
einer Lichtquelle 30 in Reihe zusammengeschaltet, was durch die Pfeillinien 32
und 34 schematisch angedeutet ist. Wird der Schalter 28 eingeschaltet, d.h. mit
dem Kontaktelement 26 kontaktiert, so sind die Batterien 18 mit der Lichtquelle
30 in Reihe zusammengeschaltet, so daß die Lichtquelle 30 leuchtet.
Die Papierklemmeinrichtung 14 ist oberseitig mit einer länglichen
Aussparung 36 ausgebildet, in der die Lichtquelle 30 in ihrer inaktiven Ruhe- d.h.
Lagerposition platzsparend unterbringbar ist, wie in den Figuren 2 und 3 dargestellt
ist, und wie weiter unten in Verbindung mit den Figuren 2 und 3 noch detaillierter
ausgeführt wird.
Die brettartige Schreib- und Zeichenunterlage kann an einem, vorzugsweise
am linken, Längsseitenrand 38 mit einer Längsführungsrippe 40 versehen sein. Entlang
der Längsführungsrippe 40 kann ein Lineal 42 geführt verstellbar und mit Hilfe
einer Arretiereinrichtung 44 fixierbar sein.
Figur 2 verdeutlicht abschnittweise eine Ausbildung der Schreib- und
Zeichenunterlage 10, bei der die an der Papierklemmeinrichtung 14 zwischen einer
Lagerposition und einer von der Papierklemmeinrichtung 14 wegstehenden aktiven
Leuchtposition hin und her verstellbare Lichtquelle 30 von einem Kaltkathodenröhrchen
46 gebildet ist. Derartige Kaltkathodenröhrchen 46 sind an sich bekannt, so daß
hierauf nicht näher eingegangen zu werden braucht. Das Kaltkathodenröhrchen 40
weist ein Kopfteil 48 und ein Fußteil 50 auf. Vom Fußteil 50 stehen zwei Lagerzapfen
52 in entgegengesetzte Richtungen weg, die miteinander axial fluchten und somit
eine Schwenkachse 54 bilden, um die die Lichtquelle 30, d.h. das Kaltkathodenröhrchen
46, zwischen der in Figur 2 dargestellten Lagerposition und der in Figur 1 verdeutlichten,
von der Papierklemmeinrichtung 14 wegstehenden, aktiven Leuchtposition hin und
her verschwenkbar ist. In der inaktiven Ruhe- bzw. Lagerposition befindet sich
das Kaltkathodenröhrchen 46 in der länglichen Aussparung 36 der Papierklemmeinrichtung
14, so daß das Kaltkathodenröhrchen 46 gegen Einwirkungen von außen bzw. gegen
Beschädigungen gut geschützt ist.
Zum Ausleuchten der Schreib- und Zeichenunterlage 10 wird das Kaltkathodenröhrchen
46 um die Schwenkachse 54 aus der länglichen Aussparung 36 herausgeschwenkt, so
daß es von der Papierklemmeinrichtung 14 schräg oder mindestens annähernd senkrecht
wegsteht. Wird dann der Schalter 28 betätigt, d.h. eingeschaltet, so leuchtet die
Lichtquelle 30, d.h. das Kaltkathodenröhrchen 46, so daß die Schreib- und Zeichenunterlage
10 an ihrer Oberseite 55 beleuchtet wird und mit der Schreib- und Zeichenunterlage
10 autark auch in der Dunkelheit bzw. Finsternis an einem mit der Papierklemmeinrichtung
14 festgeklemmten Papierblatt die gewünschten Arbeiten durchgeführt werden können.
Gleiche Einzelheiten sind in Figur 2 mit denselben Bezugsziffern wie
in Figur 1 bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit Figur 2 alle
diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Die Figur 3 zeigt in einer der Figur 2 ähnlichen abschnittweisen Draufsicht
eine Ausbildung der Schreib- und Zeichenunterlage 10, bei der die Lichtquelle 30
eine LED 56 aufweist. Die LED 56 steht von einem Sockelelement 58 weg, das am distalen
Ende 60 eines länglichen flexiblen Elementes 62 vorgesehen ist. Das längliche flexible
Element 62 weist ein Fußteil 50 auf, von dem - wie bei der Ausbildung gemäß Figur
2 - zwei Lagerzapfen 52 in entgegengesetzte Richtungen wegstehen, die miteinander
axial fluchten, um eine Schwenkachse 54 zu bilden, um die das längliche flexible
Element 62 mit der Lichtquelle 30 zwischen der inaktiven Lagerposition und der
von der Papierklemmeinrichtung 14 wegstehenden aktiven Leuchtposition hin und her
verschwenkbar ist.
Die LED 56 ist von einem transparenten Gehäuse 64 umgeben, das am
Sockelelement 58 befestigt ist. Das transparente Gehäuse 64 weist ein Hülsenteil
66 mit einem abgestuften Durchgangsloch und ein Stopfenteil 68 auf, das im abgestuften
Durchgangsloch des Hülsenteiles 66 angeordnet ist. Das Stopfenteil 68 steht vorderseitig
aus dem Hülsenteil vor und ist rückseitig zur LED 56 benachbart oder liegt an der
LED 56 an.
Mit Hilfe des länglichen flexiblen Elementes 62 ist es in der von
der Papierklemmeinrichtung 14 wegstehenden aktiven Leuchtposition möglich, die
Lichtquelle 30, d.h. die LED 56, in Bezug auf die Schreib- und Zeichenunterlage
10 innerhalb eines begrenzten Flächenbereiches wunschgemäß zu positionieren und
somit die Oberseite 55 der Schreib- und Zeichenunterlage 10 passend zu beleuchten.
Gleiche Einzelheiten sind auch in Figur 3 mit denselben Bezugsziffern
wie in den Figuren 1 und 2 bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit
Figur 3 alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.