Dokumentenidentifikation |
DE10203606A1 31.07.2003 |
Titel |
Lichtwellenofen mit Schublade |
Anmelder |
BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, 81669 München, DE |
Erfinder |
Bäcker, Martina, 83301 Traunreut, DE; Fuchs, Wolfgang, 83352 Altenmarkt, DE; Herold, Bernhard, 93059 Regensburg, DE; Horn, Katrin, 83301 Traunreut, DE; Lintner, Kurt, 83365 Nußdorf, DE; Nitschke, Andreas, 83342 Tacherting, DE; Schulte, Martin, Dr., 83374 Traunwalchen, DE; Thaler, Martin, 83317 Teisendorf, DE |
DE-Anmeldedatum |
30.01.2002 |
DE-Aktenzeichen |
10203606 |
Offenlegungstag |
31.07.2003 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.07.2003 |
IPC-Hauptklasse |
F24C 7/04
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IPC-Nebenklasse |
F24C 15/16
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Lichtwellenofen zur Erwärmung von Gargut (3) in einem Garraum (1) mit einem Ofengehäuse (13) und eine über eine Öffnung (14) im Ofengehäuse (13) heraus- und hineinfahrbare Schublade (15), welche eine Bodenplatte (33), Seitenwände (16a, 16b) und eine Rückwand (17) aufweist, die den Garraum (1) begrenzen und mit einer Frontplatte (18) zum Verschließen der Öffnung (14) im Ofengehäuse (13). Erfindungsgemäß wird ein solcher Lichtwellenofen so ausgestattet, dass die Reinigung des Garraumes (1) vereinfacht bzw. erleichtert ist und der Lichtwellenofen kostengünstig aufgebaut und darüber hinaus vielseitig verwendbar ist. Es wird vorgeschlagen, oberhalb der über eine Öffnung (14) im Ofengehäuse (13) heraus- und hineinfahrbare Schublade (15) eine relativ zu dieser bewegliche Deckplatte (19) im Ofengehäuse (13) anzuordnen, die in einer Betriebsstellung an der Schublade (15) anliegt und dadurch den Garraum (1) der Schublade (15) von oben begrenzt.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Lichtwellenofen zur Erwärmung von Gargut in einem Garraum
mit einem Ofengehäuse und einer über eine Öffnung im Ofengehäuse heraus- und
hineinfahrbare Schublade, welche eine Bodenplatte, Seitenwände und eine Rückwand
aufweist, die den Garraum begrenzen und mit einer Frontplatte zum Verschließen der
Öffnung im Ofengehäuse.
Bei Lichtwellenöfen handelt es sich um Öfen, die mittels sichtbarer und infraroter Strahlung
das Gargut erwärmen. Durch das Einwirken von sichtbarer, fast sichtbarer und infraroter
Strahlung hoher Intensität auf das Gargut wird ein sehr schnelles und qualitativ hochwertiges
Koch- und Backverfahren bereitgestellt. Die Kochzeiten liegen in etwa in dem Zeitrahmen,
der vom Gebrauch bei Mikrowellenöfen bekannt ist, wobei eine Bräunung erreicht wird, wie
diese von gebräuchlichen Backöfen bekannt ist.
Als Licht-/Strahlungsquellen werden bei den bekannten Lichtwellenöfen Wolfram-Quartz-
Halogenlampen, wie beispielsweise Quartzbogenlampen verwendet.
Ein gattungsgemäßer Lichtwellenofen ist beispielsweise aus der WO 95132396 A1 bekannt.
Bei diesem bekannten Ofen besteht der Gargutträger aus einer nach vorne offenen und mit
drei Seitenwänden versehenen Platte, die eine zentrale Öffnung aufweist, in die ein
Metallrost einsetzbar ist, das zur eigentlichen Aufnahme des Garguts dient. Dieses Rost ist
über unterhalb der Platte angeordnete Rollen drehbar, so dass das Gargut relativ zur Licht-/
Strahlungsquelle bewegbar ist. Die Tür zum Verschließen der Öffnung des Ofengehäuses,
aus der der Gargutträger herausfahrbar ist, ist als Schwenktür ausgebildet, die durch den
verfahrbaren Gargutträger geöffnet bzw. geschlossen wird. Nachteilig bei dieser bekannten
Konstruktion ist einerseits, dass aufgrund der Ausbildung des Gargutträgers aus einer nach
vorne offenen und mit nur drei Seitenwänden versehenen Platte und einer zentralen
Öffnung, die Reinigung des Ofens nur schwer möglich ist und andererseits dieser bekannte
Lichtwellenofen nur zur Bestrahlung des Garguts von oben ausgebildet ist.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Lichtwellenofen der
eingangs genannten Art so auszugestalten, dass die Reinigung des Garraumes vereinfacht,
bzw. erleichtert ist.
Die Aufgabenstellung wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass oberhalb der über eine
Öffnung im Ofengehäuse heraus- und hineinfahrbare Schublade eine relativ zu dieser
bewegliche Deckplatte im Ofengehäuse angeordnet ist, die in einer Betriebsstellung an der
Schublade anliegt und dadurch den Garraum der Schublade von oben begrenzt.
Durch die Begrenzung des Garraumes auf den Raum innerhalb der Schublade und der
Deckplatte können keine Wrasen aus diesem Raum in das weitere Ofengehäuse austreten.
Insbesondere treten keine Wrasen aus, die außerhalb der Schublade, zwischen die
Außenwände der Schublade und die Innenwände des Ofengehäuses gelangen können und
beispielsweise die dort befindlichen Führungsschienen für das hinein- und herausfahren der
Schublade verschmutzen. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung erübrigt es sich somit,
diese Führungsschienen durch gesonderte Mittel zu isolieren oder abzudichten.
Die Schublade weist eine Bodenfläche und vier Seitenwände auf. Die Deckplatte liegt in der
Betriebsstellung auf der Schublade auf und begrenzt zusammen mit der Schublade einen
geschlossenen Garraum. Zwischen Deckplatte und Schublade kann eine Dichtung
vorgesehen sein, um den gebildeten Garraum in zuverlässiger Weise wrasendicht zu
verschließen.
Die während eines Garvorgangs gebildeten Wrasen können sich nur auf den Innenwänden
des von Schublade und Deckplatte begrenzten Garraumes absetzen und nur dort
Verschmutzungen hervorrufen. Außerhalb des Garraumes findet keine Verschmutzung statt.
Zur Reinigung muss also nur die Innenwände von Schublade und Deckplatte gereinigt
werden.
Um die Reinigung zu erleichtern, ist die Schublade und die Deckplatte vorteilhafter Weise
entnehmbar ausgebildet. Dazu ist eine Stelleinrichtung zum Bewegen der Deckplatte
vorgesehen, die vor einem Herausfahren der Schublade aus dem Innenraum des
Ofengehäuses die in der Betriebsstellung an der Schublade anliegende Deckplatte von der
Schublade abhebt. Die Stelleinrichtung bewegt die Deckplatte vorzugsweise durch
Verschieben in vertikaler Richtung nach oben von der Schublade weg. Es ist auch ein
anderer Bewegungsablauf möglich, so z. B. ein Aufklappen der Deckplatte um eine
Drehachse an einer seinen Außenkanten, beispielsweise mittels eines Scharniers. Die
Deckplatte kann auch durch Verschieben in horizontaler Richtung von der Schublade weg
bewegt werden.
Die Schublade ist im herausgefahrenen Zustand leicht zu reinigen. Es kann auch
vorgesehen sein, dass die Schublade ganz von dem Ofen getrennt werden kann, so dass
die Schublade entnommen werden und an einem geeigneten anderen Ort leicht gereinigt
werden kann. In analoger Weise kann auch die Deckplatte aus dem Ofengehäuse
entnehmbar ausgebildet sein um diese in einfacher Weise reinigen zu können.
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Ofens sicherzustellen, sollte der Ofen nur
betriebsbereit sein, wenn Schublade und Deckplatte sich im Ofen befinden. Um dies zu
erreichen kann eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen sein, durch die der Betrieb des
Lichtwellenofens bei entnommener Deckplatte verhindert ist. Dazu kann im Ofengehäuse ein
Schalter, Taster oder ähnliches vorgesehen sein, der das Vorhandensein der Deckplatte und
evtl. dessen ordnungsgemäße Position im Ofen detektiert und einen elektrischen Kontakt
schließt, der ein Signal liefert und die Betriebsbereitschaft des Lichtwellenofens bestimmt.
Alternativ oder optional kann eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen sein, durch die ein
Schließen der Schublade bei entnommener Deckplatte verhindert ist. Dazu kann eine
mechanische Sperrklinke vorgesehen sein, die das Schließen der Schublade erst bei
ordnungsgemäß eingeführter Deckplatte zulässt indem die Sperrklinke das Hineinfahren der
Schublade solange verhindert, bis die Deckplatte seine Betriebsposition eingenommen hat.
Die erfindungsgemäße Stelleinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass nach einem
Hineinfahren der Schublade in den Innenraum des Ofengehäuses die Deckplatte auf die
Schublade zu bewegt wird, bis die Deckplatte in der Betriebsstellung an der Schublade
anliegt. Vorzugsweise bewegt die Stelleinrichtung die Deckplatte senkrecht nach unten auf
die Schublade zu.
Deckplatte und/oder der Boden der Schublade sind aus einem strahlungsdurchlässigem
Material ausgebildet. Vorzugsweise kann als strahlungsdurchlässiges Material Glaskeramik
eingesetzt werden.
Um die Reinigung der strahlungsdurchlässigen Flächen zusätzlich zu erleichtern kann
sowohl Deckplatte, aber auch der Boden der Schublade durch einen Rahmen und eine darin
eingesetzte lichtdurchlässige Scheibe gebildet werden. Der Rahmen ist dabei analog zur
Deckplatte heraus- und hineinfahrbar am Ofengehäuse gelagert.
In der bevorzugten Ausgestaltung ist der Rahmen, bzw. die Deckplatte mit der Schublade
derart gekoppelt, dass durch das Herausfahren der Schublade der Rahmen von der
Schublade abgehoben wird. Zusätzlich kann diese Kopplung derart weitergebildet werden,
dass der angehobene Rahmen mit der Schublade so gekoppelt ist, dass durch das
Herausfahren der Schublade auch der Rahmen herausgefahren wird.
Die Kopplung von Rahmen bzw. Deckplatte und Schublade kann so erfolgen, dass bei
einem Hineinfahren der Schublade die genannten Bewegungen in umgekehrter Reihenfolge
ablaufen, d. h. durch das Hineinfahren der Schublade wird der herausgefahrene Rahmen
bzw. die Deckplatte hineingefahren und der Rahmen bzw. die Deckplatte bewegt sich
anschließend nach unten auf die Schublade zu. Wenn die Deckplatte auf der Schublade
aufliegt ist der wrasendichte Garraum wieder gebildet.
Eine zusätzliche Maßnahme kann sein, die Rückwand der Schublade so auszubilden und an
die Öffnung im Ofengehäuse anzupassen, dass die Rückwand der Schublade in der
herausgefahrenen Position die Öffnung im Ofengehäuse verschließt. Dadurch ist der
Einblick in das Ofengehäuse verdeckt, so dass beispielsweise unansehnliche
mechanische oder elektrische Komponenten verborgen bleiben, evtl. abgestrahltes Licht von
der Lichtwellen-Heizeinrichtung nicht nach außen treten kann und ein optisch ansprechender
Wandabschluss entsteht.
Die Stelleinrichtung kann gemäß den technischen Möglichkeiten des Fachmanns
ausgebildet sein. Vorzugsweise kann die Stelleinrichtung mechanisch oder elektrisch
ausgebildet sein und betätigt werden. In der mechanischen Ausbildung umfasst die
Stelleinrichtung Rollen, die vorzugsweise an der Deckplatte drehbar gelagert sind und die
Rollen in Kulissen geführt sind, die im Ofengehäuse befestigt sind. In der elektromotorischen
Ausbildung kann ein elektrischer Motor vorgesehen sein, der die vorzugsweise mechanische
Stelleinrichtung betätigt. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Deckplatte direkt
über mehrere Stellmotoren elektrisch bewegt wird.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Ofengehäuses eines erfindungsgemäßen
Lichtwellenofens mit hin- und herfahrbarer Lichtwellen-Heizeinrichtung;
Fig. 2 einen schematischen Querschnitt durch den Lichtwellenofen;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Lichtwellenofens mit herausgefahrener
Schublade;
Fig. 4 eine schematische Darstellung mit herausgefahrener Schublade und
herausgefahrener Deckplatte in der geöffneten Position;
Fig. 5 eine schematische Darstellung mit teilweise herausgefahrener Schublade und
Deckplatte in der verschlossenen Position;
Fig. 6 eine schematische Darstellung mit herausgefahrener Schublade und
teilweise herausgefahrener Deckplatte.
In Fig. 1 ist eine bevorzugte Ausgestaltung eines Lichtwellenofens in perspektivischer Ansicht
mit hin- und herfahrbarer Lichtwellen-Heizeinrichtung dargestellt. Der Garraum 1 ist von dem
Ofengehäuse 13 umschlossen und besitzt an seiner Vorderseite eine Öffnung 14 zum Zuführen
des Gargutes 3 in den Garraum 1. Oberhalb des Garraumes 1 und unterhalb des Garraumes 1
ist jeweils eine hin- und herfahrbare Lichtwellen-Heizeinrichtung 2 angeordnet. Die oberhalb
des Garraumes 1 angeordnete Lichtwellen-Heizeinrichtung 2a umfasst eine obere
Strahlungslampe 5a und einen oberen Lampenreflektor 4a. Die unterhalb des Garraumes 1
angeordnete Lichtwellen-Heizeinrichtung 2b umfasst eine untere Strahlungslampe 5b und
einen unteren Lampenreflektor 4b. Jeder Lichtwellen-Heizeinrichtung 2a, 2b ist an einer
eigenen Bewegungseinrichtung 6a, 6b hin- und herfahrbar befestigt. Die obere
Bewegungseinrichtung 6a wird über einen Seilzug 52 und eine Umlenkrolle 53 und einem
oberen Getriebe 11a mittels des Schrittmotors 10a angetrieben. Die untere
Bewegungseinrichtung 6b wird in gleicher Weise wie die obere Bewegungseinrichtung 6a
jedoch unabhängig von dieser mittels des unteren Schrittmotors 10b angetrieben.
Der in Fig. 2 dargestellte schematische Querschnitt durch den Lichtwellenofen zeigt den
Garraum 1 mit einem auf dem Gargutträger 9 aufgelegten Gargut 3. Die obere Lichtwellen-
Heizeinrichtung 2a umfasst die Strahlungslampe 5a und den Lampenreflektor 4a. Die untere
Lichtwellen-Heizeinrichtung 2b umfasst die Strahlungslampe 5b und den Lampenreflektor 4b.
Die obere Lichtwellen-Heizeinrichtung 2a ist auf einen Fahrweg von einer ersten Position 7a in
eine zweite Position 8a mittels der Bewegungseinrichtung 6a hin und her verfahrbar. Der
Antrieb der Bewegungseinrichtung 6a erfolg über den Schrittmotor 10a. Die untere Lichtwellen-
Heizeinrichtung 2b ist auf einen Fahrweg von einer ersten Position 7b in eine zweite Position 8b
mittels der Bewegungseinrichtung 6b hin und her verfahrbar. Der Antrieb der
Bewegungseinrichtung 6b erfolg über den Schrittmotor 10b. Ein Endschalter 12a sorgt für ein
Signal zur Bewegungsumkehr der oberen Lichtwellen-Heizeinrichtung 2a in der ersten Position
7a. Ein Endschalter 12b sorgt für ein Signal zur Bewegungsumkehr der oberen Lichtwellen-
Heizeinrichtung 2a in der zweiten Position 8a. Ein Endschalter 12c sorgt für ein Signal zur
Bewegungsumkehr der unteren Lichtwellen-Heizeinrichtung 2b in der zweiten Position 8b. Ein
Endschalter 12d sorgt für ein Signal zur Bewegungsumkehr der unteren Lichtwellen-
Heizeinrichtung 2b in der ersten Position 7b.
In Fig. 3 ist die perspektivische Ansicht des Lichtwellenofens bei herausgefahrener Schublade
15 gezeigt. Die Schublade 15 umfasst eine Bodenplatte 33 eine linke Seitenwand 16a und eine
rechte Seitenwand 16b und eine Rückwand 17, sowie eine Frontplatte 18 und begrenzt dadurch
den Garraum 1. In Fig. 3 ist die Frontplatte 18 der Schublade 15 durchsichtig ausgebildet, d. h.
die Frontplatte 18 besteht aus einem Rahmen und einer Scheibe. Die Deckplatte 19 ist, wie
durch die Bruchansicht sichtbar, im Inneren des Ofengehäuses 1 : 3 gelagert. Die Deckplatte 19
besteht aus einem Rahmen 20 in den eine lichtdurchlässige Scheibe 21 eingelassen ist. Die
Deckplatte 19 ist wie durch die Pfeile angedeutet in vertikaler Richtung beweglich.
Die Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung mit herausgefahrener Schublade 15 und
herausgefahrener Deckplatte 19 in der geöffneten Position. Die Stelleinrichtung 22 wird durch
Rollen 46 gebildet, die an der Deckplatte 19 drehbar gelagert sind und mit einer Kulisse 47 am
Ofengehäuse 13 zusammenwirken. Zwischen der Schublade 15 und der Deckplatte 19 ist, wie
in Fig. 5 dargestellt eine Dichtung 49 angeordnet. Fig. 5 zeigt die Ausführungsform aus Fig. 4
mit teilweise herausgefahrener Schublade 15 und die Deckplatte 19 in der verschossenen
Position.
Fig. 6 zeigt eine schematische Darstellung mit herausgefahrener Schublade 15 und teilweise
herausgefahrener Deckplatte 19. Die Kulisse 47 ist in Zusammenwirken mit einem Anschlag 54
am hinteren Ende der Deckplatte 19 derart ausgebildet, dass durch das Hineinfahren der
Schublade 15 die Schublade 15 an dem Anschlag 54 anzuliegen kommt und die Deckplatte 19
mit in das Innere des Ofengehäuses 13 hineinschiebt. Durch das Hineinschieben der
Deckplatte 19 wird mittels der Kulisse 47 die Deckplatte 19 vertikal nach unten auf die
Schublade 15 zu bewegt, bis die Deckplatte 19 auf den Oberkanten der Schublade 15 zu liegen
kommt und den Garraum 1 verschließt.
Bezugszeichenliste
1 Garraum
2, 2a, 2b Lichtwelle-Heizeinrichtung
3 Gargut
4a, 4b Lampenreflektor
5a, 5b Strahlungslampe
6a, 6b Bewegungseinrichtung
7a, 7b erste Position
8a, 8b zweite Position
9 Gargutträger
10a, 10b Schrittmotor
11a, 11b Getriebe
12a, b, c, d Endschalter
13 Ofengehäuse
14 Öffnung
15 Schublade
16a, 16b Seitenwand
17 Rückwand
18 Frontplatte
19 Deckplatte
20 Rahmen
21 Scheibe
22 Stelleinrichtung
23a, 23b Halterung
24a, 24b erste Schwenkeinrichtung
25a, 25b zweite Schwenkeinrichtung
26a oberer Kanal
26b unterer Kanal
27a, 27b lichtdurchlässige Scheibe
28a deckenseitige Wand
28b bodenseitige Wand
29a, 30a Strukturelemente im oberen Kanal
29b, 30b Strukturelemente im unteren Kanal
31a, 31b Eintrittsöffnungen
32a, 32b Kanalabschnitte
33 Bodenplatte
34a, b, c Durchbrüche
35 Leiteinrichtung
36a, 36b Austrittsöffnungen
37 Fahrweg
38 mittlere Streckenlänge
39 Grundstellung
40 erste Schwenkstellung
41 zweite Schwenkstellung
42 motorischer Antrieb
43 Hebel
44 Anschlag
45 Federmechanismus
46 Rollen
47 Kulissen
48 Motor
49 Dichtung
50 elliptische Kurve
51 parabolische Kurve
52 Seilzug
53 Umlenkrolle
54 Anschlag
55 Lüfter
56 Nase
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Anspruch[de] |
- 1. Lichtwellenofen zur Erwärmung von Gargut (3) in einem Garraum (1) mit einem
Ofengehäuse (13) und einer über eine Öffnung (14) im Ofengehäuse (13)
heraus- und hineinfahrbare Schublade (15), welche eine Bodenplatte (33),
Seitenwände (16a, 16b) und eine Rückwand (17) aufweist, die den Garraum (1)
begrenzen und mit einer Frontplatte (18) zum Verschließen der Öffnung (14) im
Ofengehäuse (13), dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Schublade
(15) eine relativ zu dieser bewegliche Deckplatte (19) im Ofengehäuse (13)
angeordnet ist, die in einer Betriebsstellung an der Schublade (15) anliegt und
dadurch den Garraum (1) der Schublade (15) von oben begrenzt.
- 2. Lichtwellenofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
Deckplatte (19) und Schublade (15) eine Dichtung (49) vorgesehen ist, zum
wrasendichten Verschließen des durch die Deckplatte (19) und die Schublade
(15) gebildeten Garraumes (1).
- 3. Lichtwellenofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Stelleinrichtung (22) zum Bewegen der Deckplatte (19) vorgesehen ist, die vor
einem Herausfahren der Schublade (15) aus dem Innenraum des
Ofengehäuses (13) die in der Betriebsstellung an der Schublade (15)
anliegende Deckplatte (19) von der Schublade (15) abhebt.
- 4. Lichtwellenofen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Stelleinrichtung (22) die Deckplatte (19) durch Verschieben in vertikaler
Richtung nach oben von der Schublade (15) weg bewegt.
- 5. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stelleinrichtung (22) nach einem Hineinfahren der Schublade (15) in
den Innenraum des Ofengehäuses (13) die Deckplatte (19) auf die Schublade
(15) zu bewegt, bis die Deckplatte (19) in der Betriebsstellung an der
Schublade (15) anliegt.
- 6. Lichtwellenofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Stelleinrichtung (22) die Deckplatte (19) nach unten auf die Schublade (15) zu
bewegt.
- 7. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die bewegliche Deckplatte (19) aus dem Ofengehäuse (13) entnehmbar
ist.
- 8. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen ist, durch die ein Schließen der
Schublade (15) bei entnommener Deckplatte (19) verhindert ist.
- 9. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen ist, durch die der Betrieb des
Lichtwellenofens bei entnommener Deckplatte (19) verhindert ist.
- 10. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die bewegliche Deckplatte (19) durch einen Rahmen (20) und eine darin
eingesetzte Scheibe (21) gebildet wird und der Rahmen im Ofengehäuse (13)
heraus- und hineinfahrbar ist.
- 11. Lichtwellenofen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen
(20) mit der Schublade (15) derart gekoppelt ist, dass durch das Herausfahren
der Schublade (15) der Rahmen (20) von der Schublade (15) abhebt.
- 12. Lichtwellenofen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der
angehobene Rahmen (20) mit der Schublade (15) derart gekoppelt ist, dass
durch das Herausfahren der Schublade (15) der Rahmen (20) herausfährt.
- 13. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rahmen (20) mit der Schublade (15) derart gekoppelt ist, dass durch
das Hineinfahren der Schublade (15) der herausgefahrene Rahmen (20)
hineinfährt und/oder der Rahmen (20) sich nach unten auf die Schublade (15)
zu bewegt.
- 14. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Deckplatte (19) bzw. die Scheibe (21) aus einem
strahlungsdurchlässigem Material besteht.
- 15. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Boden der Schublade (15) aus einem strahlungsdurchlässigem
Material besteht.
- 16. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückwand (17) der Schublade (15) in der herausgefahrenen Position
die Öffnung (14) im Ofengehäuse (12) verschließt.
- 17. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stelleinrichtung (22) Rollen (46) umfasst, die an der Deckplatte (19)
drehbar gelagert sind und die Rollen (46) in Kulissen (47) geführt sind, die im
Ofengehäuse (13) befestigt sind.
- 18. Lichtwellenofen nach einem der Ansprüche 3 bis 17, gekennzeichnet durch
einen elektrischen Motor (48), der die Stelleinrichtung (22) betätigt.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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