Die vorliegende Erfindung betrifft einen Einbaustrahler, mit einem
topfartigen, zylinderförmigen Gehäuse zur Aufnahme eines Reflektors und eines darin
angeordneten Leuchtmittels, und mit einem verdrehsicher in einer bauseitigen Einbauöffnung
festlegbaren Halter, an dem das Gehäuse drehbar angeschlossen ist.
Derartige Einbaustrahler wie sie beispielsweise aus der
DE 201 19 829 U1 bekannt sind,
dienen als Deckenstrahler oder sind in Möbel eingebaut.
Insbesondere zum Ausrichten eckiger, vorzugsweise quadratischer oder
rechteckiger Reflektoren, deren jeweiliger Randbereich mit einem an die Außenkontur
des Reflektors angepassten Rahmen abgedeckt ist, ist das Gehäuse drehbar in dem
Halter gelagert, wobei der bekannte Halter, wie er auch in der zitierten Schrift
gezeigt und beschrieben ist, als Gehäusedose ausgebildet ist, die beispielsweise
in der Einbauöffnung einer Deckenpaneele verdrehsicher gehalten ist und die das
Gehäuse mitsamt dem Reflektor, dem Leuchtmittel und dem Rahmen aufnimmt.
Prinzipiell geht die Forderung dahin, auch eckige Einbaustrahler in
Einbauöffnungen einzusetzen, die für runde Einbaustrahler vorgesehen sind. Allerdings
benötigt der bekannte gehäuseartige Halter einen bestimmten Einbauraum, so dass
die Einbauöffnung nicht in ihrer gesamten Einbaufläche für die Platzierung des Gehäuses
des Einbaustrahlers zur Verfügung steht.
Entsprechend ist auch der Reflektor kleiner auszubilden, was naturgemäß
zu einer ungewünschten Verringerung der Reflektionsfläche führt.
Vielfach sind die Reflektoren überdies noch schwenkbar in dem Gehäuse
gelagert, wozu ein separates Reflektorgehäuse vorgesehen ist, dass ebenfalls Platz
beansprucht und zusätzlich zu einer Verringerung der Reflektionsfläche beiträgt.
Aus der DE 41 14 509 C2
ist ein Einbaustrahler der gattungsgemäßen Art bekannt, der einen runden Reflektor
aufweist und dessen Gehäuse ebenfalls in einem Halter drehbar gelagert ist. Auch
hier nimmt der Halter, bezogen auf die Grundfläche der Einbauöffnung, einen entsprechenden
Platz ein, der für die Dimensionierung des Reflektors nicht zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sind die bekannten, topfförmigen Halter relativ teuer
in der Herstellung, da der Halter üblicher Weise als separates Kunststoffteil hergestellt
wird und vor allem bei der Konstruktion nach der DE
41 14 509 C2 relativ kompliziert aufgebaut ist.
Gerade unter dem Aspekt, dass solche Einbaustrahler in großen Stückzahlen
hergestellt werden, stellen die genannten Einbauleuchten eine eher unbefriedigende
Lösung dar.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Einbaustrahler der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass seine Reflektionsfläche
maximiert und seine Herstellung kostengünstiger wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Einbaustrahler gelöst, der die Merkmale
des Anspruchs 1 aufweist.
Diese konstruktive Ausbildung bietet einige, gegenüber dem Stand der
Technik erhebliche Vorteile.
So ist zunächst einmal zu nennen, dass der Bügel, der als Federbügel
vorzugsweise aus einem Streifen Federblech besteht, praktisch nicht aufträgt, so
dass der Durchmesser der Einbauöffnung vollständig für die Unterbringung des Gehäuses
zur Verfügung steht.
Entsprechend kann das Gehäuse und mit ihm der eingesetzte Reflektor
größer dimensioniert werden, wobei prinzipiell eine Dimensionierung des Gehäuses
möglich ist, die der entspricht, wie sie von den fest einbaubaren Einbaustrahlern,
also nicht drehbaren, bekannt ist.
Auch bei sogenannten Schwenkstrahlern, bei denen der Reflektor kippbar
in dem Gehäuse gehalten ist, ergibt sich eine größere Leuchtfläche, da der zur Verfügung
stehende Innenraum des Gehäuses, abhängig von dessen Außendurchmesser ebenfalls
größer ist.
Die Montage des neuen Einbaustrahlers stellt sich ebenfalls sehr einfach
dar, da ein einfaches Einstecken in die Einschuböffnung, wie an sich bekannt, ausreicht,
um bspw. den Bügel klemmend an der Leibung der Einbauöffnung zur Anlage zu bringen.
Dabei reichen die Federkräfte, mit denen der Bügel an der Leibung anliegt, aus,
um ihn verdrehfest zu halten.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der streifenförmige
Bügel an seinen beiden Enden in Richtung der Wandung des Gehäuses umgebogen, so
dass die dadurch gebildeten Schenkel abgewinkelt zum Bügel im übrigen verlaufen.
Weiter ist vorgesehen, den Bügel an einem zentrischen Drehzapfen des
Gehäusebodens zu lagern, und zwar so, dass er axial gesichert, jedoch frei drehbar
ist.
Am Boden des Gehäuses, vorzugsweise im äußeren Randbereich, können
Anschläge vorgesehen sein, durch die der Verdrehwinkel des Gehäuses gegenüber dem
in Gebrauchsstellung feststehenden Bügel begrenzbar ist. Dadurch wird verhindert,
dass elektrische Leitungen, die in das Innere des Gehäuses hin zum Leuchtmittel
führen, beim Verdrehen unbeabsichtigt aufgewickelt und gegebenenfalls beschädigt
werden.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Bügel an einer Drehplatte befestigt ist, die drehbar am Boden des Gehäuses angeschlossen
ist. Der Bügel selbst ist verschiebegesichert an der Drehplatte angeordnet. Durch
die Drehplatte erfährt der Bügel eine Abstützung und somit eine Erhöhung der Biegesteifigkeit.
Die Drehplatte kann bajonettverschlussartig auf den entsprechend ausgebildeten
Gehäuseboden aufgesetzt werden, wobei am Gehäuseboden angeordnete Anschläge dafür
sorgen, dass die Bodenplatte nicht aus ihrer Verschlussposition zurückgedreht werden
kann. Andererseits dienen die Anschläge, wie bereits erwähnt, auch dafür, ein Aufwickeln
des angeschlossenen elektrischen Kabels beim Drehen des Gehäuses zu verhindern.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
1 eine eingebaute Einbauleuchte in einer
Seitenansicht
2 in die Einbauleuchte in einer Explosionsdarstellung
In den Figuren ist eine Einbauleuchte dargestellt, die ein topfartiges,
zylinderförmiges Gehäuse 1 zur Aufnahme eines Reflektors 2 und
eines darin angeordneten Leuchtmittels 4 aufweist, wobei der Reflektor
2 in einem Reflektorgehäuse 3 gelagert ist, das mittels Kippvorrichtungen
17 in dem Gehäuse 1 kippbar angeordnet ist.
Oberseitig ist der Reflektor 2 durch eine Scheibe
5 verschlossen und mittels eines Kipprahmens 6, der an dem Reflektorgehäuse
3 befestigt ist, gesichert.
Am Boden des Gehäuses 1 ist ein Bügel 8 drehbar
festgelegt, der mittels einer Drehplatte 10 am Gehäuseboden gehalten ist.
Dieser Bügel 8 ist aus einem Streifen Federblech gebildet,
an dessen Enden jeweils ein sich in Richtung des Gehäuses 1 erstreckender,
abgewinkelter Schenkel angeformt ist, der in Gebrauchsstellung, wie sie in der
1 gezeigt ist, an der Leibung einer Einbauöffnung
19 unter Federspannung, also klemmend anliegt.
Dabei kann jeder Schenkel jedoch auch in Richtung der Gehäusewandung
abgekröpft sein, so dass dessen freie Kante an der Gehäusewand anliegt, während
die Kröpfkante sich an der Leibung der Einbauöffnung 19 abstützt.
Um zu verhindern, dass sich die an der Gehäusewand anliegende freie
Kante des Schenkels in das relativ weiche, üblicherweise aus Kunststoff bestehende
Material beim Drehen des Gehäuses eingräbt, kann die Kante stumpf ausgebildet sein
oder in Drehrichtung gerundet.
Die Einbauöffnung 19 ist zylinderförmig ausgebildet und in
Paneelen 20 eingebracht, auf deren der Einbauöffnung 19 zugewandten
Randbereichen ein Rahmen 7 aufliegt, der mit dem Gehäuse 1 verrastet
ist und der einen zwischen dem Gehäuse 1 und der Leibung der Einbauöffnung
19 gebildeten Spalt überdeckt.
In der 2 ist erkennbar, dass der Bügel
8 in seiner Mitte ein Loch 9 aufweist, durch das ein nicht dargestellter,
in Richtung des Gehäuses 1 weisender zentrischer Zapfen geführt ist. Dadurch
ist der Bügel 8 verschiebegesichert in der Drehplatte 10 gelagert.
Zur Verdrehsicherung des Bügels 8 gegenüber der Drehplatte
10 sind Bügelaufnahmen 15 vorgesehen, in denen der Bügel
8 beidseitig, in dem dem jeweiligen Schenkel zugewandten Endbereich einliegt.
Zur Drehbegrenzung des Bügels 8 und damit der Drehplatte
10 sind im äußeren Randbereich des Bodens des Gehäuses Anschläge
13 vorgesehen, die Hinterschnitte 11 aufweisen, unter denen partiell
vorgesehene Kragen 12 der Drehplatte 10 liegen, so dass die Drehplatte
10 gesichert, jedoch drehbar am Gehäuse 1 gelagert ist.
Die Anschläge 13 dienen gleichzeitig der Begrenzung des Drehwinkels
der Drehplatte 2 bzw. des Bügels 8, wobei der Bügel
8 jeweils in den beiden Endstellungen an den Anschlägen 13 anliegt.
Zur Einführung einer elektrischen Leitung 18 ist im Gehäuse
eine Leitungseinführung 14 vorgesehen und zwar dem Drehbereich benachbart,
der von dem Bügel 8 bestrichen wird.
Statt einen federnden, an der Leibung der Einbauöffnung
19 klemmend anliegenden Bügel 8 einzusetzen, besteht auch die
Möglichkeit den Bügel 8 aus einem dann nicht federnden Material im Sichtkantenbereich
der Einbauöffnung 19 zu befestigen, z.B. durch Verschrauben.
1
- Gehäuse
2
- Reflektor
3
- Reflektorgehäuse
4
- Leuchtmittel
5
- Scheibe
6
- Kipprahmen
7
- Rahmen
8
- Bügel
9
- Loch
10
- Druckplatte
11
- Hinterschnitt
12
- Kragen
13
- Anschlag
14
- Leitungseinführung
15
- Bügelaufnahme
16
- Ausnehmung
17
- Kippvorrichtung
18
- Elektrische Leitung
19
- Einbauöffnung
20
- Paneele