Die Erfindung bezieht sich auf einen Werbeträger nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Werbeträger mit Kleingütern
zur Verfügung zu stellen, welcher einfach und kostengünstig herstellbar ist, für
unterschiedlich gestaltete Kleingüter mit wenigstens zwei unterschiedlichen Grundformen
geeignet ist, und welcher eine ansprechende äußere Erscheinungsform aufweist.
Diese Aufgabe wird durch einen Werbeträger nach Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist ein Werbeträger mit mehreren, Werbesymbolen tragenden
Kleingütern, welche in einem auf wenigstens einer Seite zu öffnenden Gehäuse aufgenommen
sind, und mit einer Umhüllung, mit welcher die wenigstens eine offene Seite des
Gehäuses verschließbar ist, vorgesehen, der sich dadurch auszeichnet, dass das Gehäuse
einen Einleger aufweist mit mehreren Einsätzen, in welchen die Kleingüter jeweils
einzeln manuell und verdrehsicher gelagert, und lose in das Gehäuse einsetzbar sind.
Hierbei sind die einzelnen Einsätze des Einlegers dreidimensional gestaltet und
jeweils der Grundform des in den Einsatz einzulegenden Kleingutes angepasst. Die
Kleingüter sind mit ihrer die Werbesymbole tragenden Seite zur offenen Seite des
Gehäuses hin in den Einsätzen des Einlegers gelagert.
Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung besitzt
der dreidimensional gestaltete Einleger eine dem Gehäuse angepasste Grundform, und
ist vollständig in dem Gehäuse untergebracht. Die Kleingüter können wenigstens zwei
unterschiedliche Grundformen besitzen.
Bei einer konstruktiv besonders bevorzugten Ausführung ist das Gehäuse
im Querschnitt mehrkantig, insbesondere rechteckig, quadratisch oder dreieckig ist,
wobei die Umhüllung auf das Gehäuse aufschiebbar ausgebildet ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung weist der
Werbeträger ein Bleigieß-Set mit mehreren Gießbarren, einem Gießlöffel, einem Kerzenlicht
und Streichhölzern auf .
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand
der Zeichnung. Es zeigt:
1 eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Werbeträgers nach einem bevorzugten Ausführungsbei spiel; und
2 eine Draufsicht auf dem Einleger.
Das in den 1 und 2
schematisch dargestellte Ausführungsbeispiel der Erfindung umfasst einen Werbeträger
1 mit mehreren, Werbesymbolen 2 tragenden Kleingütern
3, 4, welche in einem auf wenigstens einer Seite 5 zu
öffnenden Gehäuse 6 aufgenommen sind, und mit einer Umhüllung
7, mit welcher die wenigstens eine offene Seite 5 des Gehäuses
6 verschließbar ist. Das vorzugsweise aus Papier oder Pappe gefertigte
Gehäuse 6 weist einen insbesondere aus Kunststoffmaterial gefertigten Einleger
8 auf mit mehreren Einsätzen 9, 10, in welchen die Kleingüter
3, 4 jeweils einzeln manuell und verdrehsicher gelagert, und lose
in das Gehäuse 6 einsetzbar sind. Die einzelnen Einsätze 9,
10 des Einlegers 8 sind dreidimensional gestaltet, und jeweils
der Grundform des in den Einsatz 9, 10 einzulegenden Kleingutes
3, 4 angepasst. Die Kleingüter 3, 4 sind mit
ihrer die Werbesymbole 2 tragenden Seite zur offenen Seite 5 des Gehäuses
6 hin in den Einsätzen 9, 10 des Einlegers
8 gelagert. Der dreidimensional gestaltete Einleger 8 hat eine
dem Gehäuse 6 angepasste Grundform, und ist vollständig in dem Gehäuse
6 untergebracht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse
6 im Querschnitt mehrkantig, insbesondere rechteckig. Die vorzugsweise
ebenfalls aus Papier oder Pappe gefertigte Umhüllung 7 ist auf das Gehäuse
6 aufschiebbar ausgebildet.
Die im Gehäuse 6 aufzunehmenden Kleingüter 3,
4 können unterschiedliche Formgebung und Gestalt aufweisen. Im bevorzugten
Ausführungsbeispiel weist der Werbeträger 1 ein Bleigieß-Set
3 mit mehreren Gießbarren, einem Gießlöffel 4, einem Kerzenlicht
12 und Streichhölzern 13 auf.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Einsätze 9,
10 in Form von Durchbrüchen im einstückig gefertigten Einleger
8 ausgebildet. Auf der Rückseite des Einlegers kann wie dargestellt eine
dünne Bodenplatte 11 vorzugsweise aus Papier, Pappe oder Kunststoff aufgeklebt
sein. Bei einer anderen, nicht näher dargestellten Ausführung können die Einsätze
auch einfach durch Vertiefungen im Einleger ausgebildet sein; in diesem Fall ist
keine Bodenplatte erforderlich.