Gegenstand, dessen Oberfläche ganz oder teilweise einen Verbundwerkstoff aufweist, wobei dieser Verbundwerkstoff eine erste nichtmetallische Schicht und eine darauf aufgebrachte zweite metallische Schicht aufweist, und wobei a) das nichtmetallische Substrat mindestens ein Polymer enthält; und b) die Oberfläche des Gegenstands vor Aufbringen der metallischen Schicht nicht chemisch vorbehandelt wird; und c) die metallische Schicht nicht durch thermisches Spritzen, CVD, PVD oder Laserbehandlung aufgebracht wird; und d) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenzschicht einen durch EDX-Analyse eines Querschliffs bestimmten Kalziumgehalt von höchstens 0,5 Gew.-% aufweist, bezogen auf einen Analysebereich von 1 x 1 µm, dessen Mittelpunkt durch die Grenzschicht verläuft; und/oder e) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenze eine Rauhigkeit mit einem Ra-Wert von höchstens 5 µm aufweist und dass die metallische Schicht eine Haftfestigkeit von mindestens 12 N/mm2 und eine Standardabweichung der Haftfestigkeit an sechs verschiedenen, über die Oberfläche des Schichtenverbundes verteilten Messwerte von höchstens 25% des arithmetischen Mittelwerts aufweist; sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung und seine Verwendung.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gegenstand mit einem Schichtenverbund,
bestehend aus einem Polymer und einer darauf befindlichen metallischen Schicht.
Solche Gegenstände sind bekannt und werden insbesondere im dekorativen
Bereich verwendet, wie z.B. verchromte Gegenstände aus ABS (Acryl/Butadien/Styrol-Kunststoffe)
oder Polymerblends, insbesondere Zierleisten, Duschköpfe, Kühlergrill von Automobilen,
Kaffeekannen.
Solche Verbundwerkstoffe weisen keine nennenswerten Haftfestigkeiten
auf, so dass – unabhängig von den dekorativen Eigenschaften – solche
Gegenstände keine technischen Funktionen im Sinne von Verschleißschutz, Korrosionsschutz,
Versteifung, mechanischer, thermischer und/oder chemischer Beanspruchung übernehmen
können.
In jüngster Vergangenheit hat es Überlegungen gegeben, Verbundwerkstoffe
oder Oberflächen aus solchen Verbundwerkstoffen mit solchen Funktionen zu entwickeln.
Ein Verfahren zur Herstellung solcher Schichten ist das thermische
Spritzen. Hierbei werden metallische Partikel erwärmt und auf das zu beschichtende
Substrat beschleunigt. Hierdurch können metallische Schichten auf Kunststoffen herstellt
werden. Mit diesem Verfahren lassen sich jedoch ausschließlich geometrisch einfache
Bauteile beschichten. Die wesentlichen Nachteile bei diesem Verfahren sind darüber
hinaus, dass die Schichten eine hohe Porösität, hohe Eigenspannung, hohe Schichtstärken
und unzureichende Haftung für mechanisch hoch belastete Bauteile aufweisen.
Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung solcher Verbundwerkstoffe
ist das Aufdampfen von Metall auf Kunststoff in einem Vakuum (CVD/PVD-Verfahren).
Hiermit werden geschlossene metallische Beschichtungen auf nichtmetallische Substrate,
wie beispielsweise Kunststoffe, aufgebracht. Dieses Verfahren ist aber für Bauteile
mit größeren Abmessungen wirtschaftlich ungeeignet. Weiterhin werden Bauteile mit
Vertiefungen oder Hohlräumen nicht vollständig metallisiert. Die auf diese Weise
hergestellten Gegenstände haben eine Metallschicht mit einer Dicke von höchstens
3 &mgr;m, was für viele technische Anwendung nicht ausreichend ist. Des weiteren
haben diese Verbundschichten nur eine sehr geringe Haftfestigkeit.
Für spezielle Kunststoffe gibt es darüber hinaus ein Verfahren, bei
dem die zu beschichtenden Gegenstände zunächst mit geeigneten Substanzen gequollen
und anschließend chemisch geätzt werden. Die erzielten Haftfestigkeiten der aufgebrachten
Metallschicht auf dem Kunststoff liegen bei maximal 2 N/mm2.
Ein wesentlicher Nachteil bei diesem Verfahren ist die erhebliche
Umweltbelastung durch die beiden chemischen Behandlungsmittel, so dass dieses Verfahren
aus umweltpolitischen Gesichtpunkten nicht mehr lange angewandt werden kann.
Ferner ist aus der Dissertation von H. Sauer, Siegen 1999, bekannt,
Verbundwerkstoffe aus einem Kunststoff und einer darauf befindlichen Metallschicht
herzustellen, wobei vor dem Aufbringen der metallischen Schicht die Kunststoffoberfläche
unter Verwendung eines Strahlmittels aufgerauht und danach mit einer speziellen
Ethanol/Calciumcarbonatsuspension behandelt wird.
Solche Verbundwerkstoffe weisen eine außerordentlich hohe Haftfestigkeit
der Metallschicht auf dem Kunststoffsubstrat auf.
Allerdings sind mit dem dort beschriebenen Verfahren keine größeren
Flächen im industriellen Maßstab herstellbar. Darüber hinaus haben die so erhältlichen
Schichten den Nachteil, dass geringe Mengen an Calciumcarbonat in der Grenzschicht
zwischen Kunststoffsubstrat und Metallschicht verbleiben, so dass eine „Sollbruchstelle"
entsteht. Diese „Sollbruchstelle" führt dazu, dass die Haftfestigkeit an
verschiedenen Stellen eines Gegenstandes recht unterschiedlich ist. Diese Abweichungen
führen dazu, dass die Stellen mit den geringsten Haftfestigkeiten bei mechanisch
sehr hoch beanspruchten Gegenständen frühzeitig zu Defekten führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Gegenstandes,
der mechanisch extrem belastbar ist und dessen Oberfläche ganz oder teilweise einen
Verbundwerkstoff, bestehend aus mindestens einem Polymer und einer Metallschicht,
aufweist, der die zuvor geschilderten Nachteile des Standes der Technik überwindet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Gegenstand, dessen
Oberfläche ganz oder teilweise einen Verbundwerkstoff aufweist, wobei dieser Verbundwerkstoff
eine erste nichtmetallische Schicht und eine darauf aufgebrachte zweite metallische
Schicht aufweist und wobei
a) das nichtmetallische Substrat mindestens ein Polymer enthält; und
b) die Oberfläche des Gegenstands vor Aufbringen der metallischen Schicht nicht
chemisch vorbehandelt wird; und
c) die metallische Schicht nicht durch thermisches Spritzen, CVD, PVD oder Laserbehandlung
aufgebracht wird; und
d) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenzschicht
einen durch EDX-Analyse eines Querschliffs bestimmten Kalziumgehalt von höchstens
0,5 Gew.-% aufweist, bezogen auf einen Analysebereich von 1 × 1 &mgr;m, dessen
Mittelpunkt durch die Grenzschicht verläuft; und/oder
e) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenze
eine Rauhigkeit mit einem Ra-Wert von höchstens 5 &mgr;m aufweist und
dass die metallische Schicht eine Haftfestigkeit von mindestens 12 N/mm2
und eine Standardabweichung der Haftfestigkeit an sechs verschiedenen, über die
Oberfläche des Schichtenverbundes verteilten Messwerte von höchstens 25 des arithmetischen
Mittelwerts aufweist.
Unter chemischer Vorbehandlung wird hier und im Folgenden als Abgrenzung
zu mechanischen Behandlungen jede Behandlung einer Substratoberfläche verstanden,
die durch Beizen, Ätzen, Quellen, Bedampfen, Plasma-Behandlung oder ähnlichen Methoden
durchgeführt wird und bei der eine Veränderung der Oberflächen durch eine chemische
Reaktion hervorgerufen wird.
Zur Bestimmung der Rauhigkeitswerte Ra und der Haftfestigkeit
wird aus einem erfindungsgemäßen Gegenstand eine Probe entnommen und es wird ein
Querschliff gemäß der nachfolgend angeführten Methode angefertigt.
Bei der Querschliffanfertigung besteht die besondere Schwierigkeit,
dass die Grenzfläche zwischen Substrat und Oberfläche durch die Bearbeitung sehr
schnell zerstört oder abgelöst werden kann. Um dies zu vermeiden, wird bei jeder
Querschliffanfertigung eine neue Trennscheibe der Firma Struer Typ 33TRE DSA Nr.
2493 verwendet. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass der Anpressdruck,
der von der Trennscheibe auf die Substratbeschichtung übertragen wird, so gerichtet
ist, dass die Kraft von der Beschichtung aus in Richtung Substrat verläuft. Bei
der Trennung ist darauf zu achten, dass der Anpressdruck so gering wie möglich gehalten
wird.
Die zu untersuchende Probe wird in eine transparente Einbettmasse
(Epofixkitt, erhältlich von der Firma Struer) gegeben. Die eingebettete Probe wird
an einer Tischschleifmaschine der Firma Struer, Typ KNUTH-ROTOR-2 geschliffen. Dabei
werden verschiedene Schleifpapiere mit Siliziumcarbid und unterschiedlichen Körnungen
verwendet.
Die genaue Reihenfolge ist wie folgt:
Während des Schleifvorgangs wird Wasser eingesetzt, um die Schleifpartikel
abzutransportieren. Die Tangentialkraft, die am Querschnitt auftritt und durch Reibung
entsteht, wird so gerichtet, dass die metallische Schicht gegen das nichtmetallische
Substrat gedrückt wird. So wird wirksam verhindert, dass sich die metallische Schicht
sich beim Schleifvorgang von dem nichtmetallischen Substrat ablöst.
Anschließend wird die so behandelte Probe mit einem motorbetriebenen
Präparationsgerät des Typs DAP-A der Firma Struer poliert. Dabei wird nicht der
übliche Probenbeweger verwendet, vielmehr wird die Probe ausschließlich von Hand
poliert. Je nach zu polierendem Substrat wird eine Drehzahl zwischen 40 bis 60 U/min
und eine Anpresskraft zwischen 5 und 10 N angewandt.
Der Querschliff wird anschließend einer REM-Aufnahme unterzogen. Für
die Bestimmung der Grenzlinienvergrößerung wird die Grenzlinie der Schicht zwischen
nichtmetallischem Substrat und metallischer Oberfläche bei 10.000-facher Vergrößerung
bestimmt. Zur Auswertung wird das Programm OPTIMAS der Firma Wilhelm Mikroelektronik
verwendet. Als Ergebnis werden X-Y-Wertepaare ermittelt, die die Grenzlinie zwischen
Substrat und Schicht beschreiben. Zur Bestimmung der Grenzlinienvergrößerung im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist eine Strecke von mindestens 100 &mgr;m erforderlich.
Dabei ist der Verlauf der Grenzlinie mit mindestens 10 Messpunkten pro &mgr;m zu
bestimmen. Die Grenzlinienvergrößerung bestimmt sich aus dem Quotienten von wahrer
Länge durch geometrische Länge. Die geometrische Länge entspricht dem Abstand der
Messstrecke, das heißt zwischen dem ersten und letzten Messpunkt. Die wahre Länge
ist die Länge der Linie, die durch alle aufgenommenen Messpunkte verläuft.
Der Oberflächenrauheitswert Ra bestimmt sich nach der Norm
DIN 4768 / ISO 4287/1 ebenfalls unter der Verwendung der zuvor aufgenommenen X-Y-Wertepaare.
Der Ra-Wert ist ein messtechnisch reproduzierbares Maß
für die Rauhigkeit von Oberflächen, wobei Profil-Ausreißer (d.h. extreme Täler oder
Hügel) durch die Flächenintegration weitgehend unberücksichtigt bleiben.
Die Haftfestigkeiten (angegeben in N/mm2) der erfindungsgemäßen
Verbundwerkstoffe werden ausschließlich anhand des Stirnzugversuchs nach DIN 50160
bestimmt: Der Stirnzugversuch (senkrechter Zugtest) nach DIN 50160 wird seit Jahren
zur Prüfung von Halbleitern, der Bestimmung der Haft-Zugfestigkeit thermisch gespritzter
Schichten und bei verschiedenen Beschichtungstechnologien eingesetzt.
Für die Bestimmung der Haftfestigkeit im Stirnzugversuch wird der
zu prüfende Schicht/Substrat-Verbund zwischen zwei Prüfstempeln verklebt und unter
einachsiger zügiger Kraft bis zum Bruch belastet (vgl. 1).
Ist die Haftfähigkeit des Klebstoffs größer als die der Beschichtung und erfolgt
der Bruch zwischen Schicht und Substrat, so kann nach Gleichung
(mit &sgr;H exp: experimentell erfassbare Haftfestigkeit, Fmax:
Maximalkraft beim Bruch des Verbundes und AG: geometrische Bruchfläche)
die Haftfestigkeit berechnet werden.
Bei den Grundwerkstoffen des Standes der Technik, die eine metallische
Schicht auf einer mikrostrukturierten Kunststoffoberfläche enthalten, sind durch
das Herstellungsverfahren bedingt Spuren aus Kalziumcarbonat nachweisbar. Diese
Verunreinigungen werden durch die erforderliche Vorbehandlung mittels einer Suspension
aus Ethanol und Kalziumcarbonat eingebracht. Eine mögliche Erklärung für die verbesserte
Gleichmäßigkeit der Haftfestigkeit bei den Gegenständen gemäß der vorliegenden Erfindung
kann darin gesehen werden, dass der verbleibende Anteil an Fremdbestandteilen so
verringert ist, dass er nicht mehr als Trennmittel oder auch Trennschicht zwischen
Kunststoffoberfläche und metallischer Schicht wirkt.
Die Bestimmung des Anteils an Kalzium in der Grenzfläche erfolgt mittels
EDX- Spektroskopie.
Beispiele für einen solchen erfindungsgemäßen Gegenstand sind Pumpengehäuse
und entsprechende Läufer (Pumpenrad) von Kraftstoffpumpen für die Automobilindustrie.
Bei diesen Gegenständen handelt es sich um solche aus Thermoplasten, insbesondere
aus Polyoxymethylen (POM) und Polyphenylensulfid (PPS). Besonders bevorzugt wird
das Phenolharz PF verwendet. Nach der zuvor beschriebenen Vorbehandlung werden diese
Kraftstoffpumpenteile außenstromlos mit einer Chemisch-Nickelschicht in einer Dicke
von 5 &mgr;m überzogen. Die entsprechenden, erfindungsgemäßen Gegenstände zeichnen
sich durch einen besonders hohen Korrosions- und Verschleißschutz aus. Die Standzeiten
der so hergestellten Gegenstände sind – verglichen mit denen des Standes der
Technik – um den Faktor 100 erhöht.
Die Gegenstände der vorliegenden Erfindung werden besonders bevorzugt
mit Hilfe eines speziellen Verfahrens erhalten, das die folgenden Schritte umfasst:
i. die Oberfläche der nichtmetallischen Schicht wird vor Aufbringen der metallischen
Schicht nicht chemisch vorbehandelt;
ii. die Oberfläche der nichtmetallischen Schicht wird in einem ersten Schritt
mittels eines Strahlmittels mikrostrukturiert;
iii. die metallische Schicht wird anschließend durch außenstromlose Metallabscheidung
aufgebracht.
Die Gegenstände gemäß der vorliegenden Erfindung weisen daher als
Schichtenverbund zunächst eine erste nichtmetallisches Schicht auf, die mindestens
ein Polymer enthält. Zur Herstellung des Schichtenverbundes gemäß der Erfindung
wird die Oberfläche der nichtmetallischen Schicht in einem ersten Schritt mit Hilfe
eines Strahlmittels mikrostrukturiert. Das verwendete Verfahren ist zum Beispiel
in der DE 197 29 891 A1 beschrieben.
Als Strahlmittel werden meist verschleißbeständige, anorganische Partikel verwendet.
Bevorzugt handelt es um Kupfer-Aluminiumoxid oder Siliziumcarbid. Dabei hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, dass das Strahlmittel eine Partikelgröße zwischen 30 und
300 &mgr;m aufweist. Weitere geeignete Strahlmittel sind Stahl und Aluminium in
unterschiedlicher Zusammensetzung und Körnung, Glasstrahlperlen, Korund, Keramikperlen,
Kunststoffharze, Siliziumcarbid, Nussschalen und andere, dem Fachmann bekannte Strahlmittel.
Auf die so aufgerauhten Oberflächen kann eine Metallschicht aufgebracht
werden mittels einer außenstromlosen Metallabscheidung.
Wie bereits die Verfahrensbezeichnung aussagt, wird bei der außenstromlosen
Metallabscheidung während des Beschichtungsprozesses keine elektrische Energie von
außen zugeführt sondern die Metallschicht wird ausschließlich durch eine chemische
Relation abgeschieden. Die Metallisierung von nichtleitenden Kunststoffen in einer
chemisch reduktiv arbeitenden Metallsalzlösung benötigt einen Katalysator an der
Oberfläche, um an diesem das metastabile Gleichgewicht des Metallreduktionsbades
zu stören und an der Oberfläche des Katalysators Metall abzuscheiden. Dieser Katalysator
besteht aus Edelmetallkeimen wie Palladium, Silber, Gold und vereinzelt Kupfer,
die auf der Kunststoffoberfläche aus einem Aktivatorbad angelagert werden. Bevorzugt
wird, verfahrenstechnisch begründet, jedoch eine Aktivierung mit Palladiumkeimen.
Im wesentlichen erfolgt die Aktivierung der Substratoberfläche in
zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird das Bauteil in eine kolloidale Lösung
(Aktivatorbad) eingetaucht. Dabei werden die für eine Metallisierung notwendigen,
bereits in der Aktivatorlösung vorhandenen Palladiumkeime an der Kunststoffoberfläche
adsorbiert. Nach der Bekeimung wird durch Spülen in einer alkalischen, wäßrigen
Lösung (Konditionierung) das sich beim Eintauchen in die kolloidalen Lösung zusätzlich
gebildete Zinn-II- bzw. Zinn-IV-Oxidhydrat aufgelöst und dadurch der Palladiumkeim
freigelegt. Nach dem Spülen kann mit chemischen Reduktionsbädern vernickelt oder
verkupfert werden.
Dies erfolgt in einem durch einen Stabilisator im metastabilen Gleichgewicht
gehaltenen Bad, welches sowohl das Metallsalz als auch das Reduktionsmittel enthält.
Die Bäder für die Nickel- bzw. Kupferabscheidung haben die Eigenschaft, die in ihnen
gelösten Metallionen an den Keimen zu reduzieren und elementares Nickel oder Kupfer
abzuscheiden. Im Beschichtungsbad müssen sich die beiden Reaktionspartner den Edelmetallkeimen
an der Kunststoffoberfläche nähern. Durch die hierdurch stattfindende Redoxreaktion
entsteht die Leitschicht, wobei die Edelmetallkeime dabei die Elektronen des Reduktionsmittels
aufnehmen und sie bei Annäherung eines Metallions wieder abgeben. Bei dieser Reaktion
wird Wasserstoff freigesetzt. Nachdem die Palladiumkeime mit Nickel bzw. Kupfer
überzogen wurden, übernimmt die aufgebrachte Schicht die katalytische Wirkung. Dies
bedeutet, dass die Schicht von den Palladiumkeimen aus zusammenwächst, bis sie völlig
geschlossen ist.
Exemplarisch wird an dieser Stelle auf die Abscheidung von Nickel
eingegangen. Beim Beschichten mit Nickel wird die bekeimte und konditionierte Kunststoffoberfläche
in ein Nickelmetallsalzbad eingetaucht, welches in einem Temperaturbereich zwischen
82°C und 94°C eine chemische Reaktion zulässt. Der Elektrolyt ist im allgemeinen
eine schwache Säure mit einem pH-Wert, der zwischen 4,4 und 4,9 liegt.
Die aufgebrachten dünnen Nickelüberzüge können mit einer elektrolytisch
abgeschiedenen Metallschicht verstärkt werden. Eine Beschichtung von Bauteilen mit
Schichtendicken >25 &mgr;m ist aufgrund der niedrigen Abscheidungsgeschwindigkeit
chemischer Beschichtungsprozesse nicht wirtschaftlich. Weiterhin können mit den
chemischen Beschichtungsprozessen nur wenige Beschichtungswerkstoffe abgeschieden
werden, so dass es vorteilhaft ist, für weitere technisch wichtige Schichtwerkstoffe
auf elektrolytische Verfahren zurückzugreifen. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind
die unterschiedlichen Eigenschaften chemisch und elektrolytisch abgeschiedener Schichten
bei Schichtstärken > 25 &mgr;m, beispielsweise Einebnung, Härte und Glanz. Die Grundlagen
der elektrolytischen Metallabscheidung sind in B. Gaida, „Einführung in die
Galvanotechnik", E.G. Leuze-Verlag, Saulgau, 1988 oder in H. Simon, M. Thoma, „Angewandte
Oberflächentechnik für metallische Werkstoffe", C. Hanser-Verlag,
München (1985) beschrieben.
Kunststoffteile, die durch einen außenstromlosen Beschichtungsprozess
eine elektrisch leitende Schicht aufweisen, unterscheiden sich hinsichtlich der
elektrolytischen Metallisierung nur unwesentlich von denen der Metalle. Trotzdem
sollten einige Punkte bei der elektrolytischen Metallisierung von metallisierten
Kunststoffen nicht außer acht gelassen werden. Aufgrund der meist geringen Leitschichtstärke
muss die Stromdichte zu Beginn der elektrolytischen Abscheidung reduziert werden.
Wird dieser Punkt nicht beachtet, kann es zum Ablösen und zum Verbrennen der Leitschicht
kommen. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass störende Anlaufschichten mit
speziell dafür geeigneten Dekapierbädern entfernt werden. Weiterhin können Eigenspannungen
zum Zerstören der Schicht führen. Bei der Abscheidung von Nickelschichten aus einem
ammoniakalischen Bad können beispielsweise Zugspannungen in der Größenordnung von
400 bis 500 MPa auftreten. Durch Zusätze, wie Saccharin und Butindiol, kann eine
Veränderung der Struktur der Nickelüberzüge in Form einer veränderten Korngröße
und Bildung von Mikrodeformationen den Abbau von inneren Spannungen begünstigen,
was sich auf ein mögliches vorzeitiges Versagen bei der Beschichtung positiv auswirken
kann.
Beispiele für außenstromlos aufgebrachte Metallschichten sind in dem
Handbuch der Firma AHC Oberflächentechnik ausführlich beschrieben („Die AHC-Oberfläche"
Handbuch für Konstruktion und Fertigung, 4. Auflage, 1999).
Auf der metallischen Schicht können zusätzlich noch eine oder mehrere
Schichten, insbesondere metallische, keramische sowie vernetzte oder gehärtete Polymerschichten
angeordnet sein.
So ist es zum Beispiel möglich, auf einer außenstromlos abgeschiedenen
Nickelschicht als metallische Schicht der vorliegenden Erfindung eine weitere, elektrolytisch
abgeschiedene Nickelschicht aufzubringen und darauf eine Chromschicht abzuscheiden.
Die so erhaltenen Oberflächen können auf Walzen aufgebracht werden, die eine hohe
Oberflächengüte und eine hohe mechanische Belastbarkeit aufweisen müssen. Die elektrolytische
Abscheidung der zweiten Nickelschicht wird vorgenommen, um größere Schichtdicken
kostengünstig herstellen zu können.
Des weiteren können die Gegenstände der vorliegenden Erfindung als
metallische Schicht eine Kupferschicht aufweisen, auf die anschließend eine Zinn-
oder eine weitere Kupferschicht aufgebracht werden kann. Anschließend wird zum Beispiel
eine Goldschicht auf die bereits vorhandenen Metallschichten appliziert. Solche
Beschichtungen können ihre Anwendung zum Beispiel zur EMV-Abschirmung elektronischer
Bauteile oder zur Verbesserung der thermischen Leitfähigkeit der beschichteten Gegenstände
finden.
Auch können die Gegenstände gemäß der vorliegenden Erfindung eine
Nickelschicht als metallische Schicht aufweisen, auf die eine weitere Nickelschicht
aufgebracht wird. Auf diese Weise ist es möglich, eine hohe Steifigkeit der resultierenden
Kunststoffteile zu erreichen und so eine Anwendung für mechanisch stark beanspruchte
Komponenten wie beispielsweise für Zahnräder, Aufhängungen oder Gehäuseteile zu
gewährleisten.
Ferner kann als metallische Schicht auf einem Gegenstand gemäß der
vorliegenden Erfindung eine Kupferschicht vorliegen, die mit einer Nickelschicht
und anschließend mit einer Chromschicht überzogen sein kann. Eine mögliche Anwendung
eines solchen Gegenstandes besteht darin, als schnell positionierbarer Spiegel in
Kopierern und in der Lasertechnik eingesetzt zu werden.
In einem weiteren Anwendungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann
auf eine außenstromlos abgeschiedenen Nickelschicht ein Epoxyharz aufgebracht werden.
Die Oberfläche dieses Epoxyharzes wird anschließend erneut mit einer Nickelschicht
überzogen. Auf diese Weise können gegenüber Kohlenwasserstoffen auch unter hohem
Druck diffusionsbeständige Bauteile für die petrochemische Industrie hergestellt
werden, wie zum Beispiel Rohre und Gehäuse zur vollständigen Aufnahme von Pumpen.
Eine besonders industriell bevorzugte Ausführungsform sind Filtergehäuse
für Hochfrequenz-Komponenten in der Telekommunikationsindustrie, insbesondere für
die Sendemasteneinheit auf dem Mobilfunksektor. Hierbei handelt es sich um Gegenstände
aus PPS/PEI, deren gesamte Oberfläche zuerst mit einer chemisch, außenstromlos aufgebrachten
Nickel/Phosphor-Legierung in einer Schichtdicke von 6 &mgr;m und anschließend mit
einer elektrolytisch aufgebrachten Silberschicht in einer Dicke von 6 &mgr;m überzogen
wird.
Bisher wurde solche Gegenstände aus Aluminium gefertigt, dann vernickelt
und schließlich versilbert. Diese Gegenstände des Standes der Technik
weisen erhebliche Korrosionsprobleme auf, insbesondere in abgasbelasteten Ballungsgebieten.
Bisher mussten diese Filtergehäuse alle 6 Monate ausgetauscht werden. Mit dem erfindungsgemäßen
Gegenstand kann die Einsatzdauer im Gegensatz dazu auf mehr als 2 Jahre erhöht werden.
Des weiteren können metallische Schichten nicht nur elektrolytisch
sondern auch mit Hilfe anderer Verfahren wie CVD/PVD oder thermischem Spritzen auf
einen Gegenstand mit einer metallischen Schicht der vorliegenden Erfindung aufgebracht
werden.
Auf diese Weise ist es möglich, Aluminium oder Edelstahl auf einen
Gegenstand aufzubringen, der zum Beispiel aus Kunststoff besteht und mit einer Nickelschicht
gemäß der vorliegenden Erfindung versehen ist.
Ein weiteres interessantes Beispiel für einen erfindungsgemäßen Gegenstand
ist ein Kunststoff, der zunächst mit einer außenstromlos aufgebrachten Nickelschicht
versehen ist. Auf diese Nickelschicht werden anschließend nacheinander Schichten
von Silber und Gold elektrolytisch aufgetragen. Eine solche, eher spezielle, Schichtenabfolge
findet in der Medizintechnik Anwendung bei Bauteilen für diagnostische Geräte.
Insgesamt zeigen die oben angeführten Beispiele, dass die erfindungsgemäßen
Gegenstände in einem sehr großen Bereich technischer Anwendungen eingesetzt werden
können.
Der erfindungsgemäße Gegenstand kann darüber hinaus als Walze für
die Bahnwaren verarbeitende Industrie (Folien, Papier, Textilien, Druckereien),
Bauteil von Turbomolekularpumpen (Ring für die Verdichter-Stufe), Griff für Haushaltsgeräte
(Töpfe, Deckel), Komponente (Griff, Handlauf, Sonnensegel) für die Luft- und Raumfahrtindustrie,
Bauteil für die Elektronikindustrie (Kondensator, Schallfeldkondensator, Schallreiter,
Mikrowellenhohlleiter, Schalterfläche), Bauteil für die bewegten Bauteile von Zyklonen,
Windsichter, mechanisch, thermisch und/oder chemisch beanspruchtes Bauteil für die
Automobilindustrie (Bremskolben für Automobile) oder Form oder Komponente für die
Spritzgussindustrie verwendet werden.
Eine Platte aus Polyamid-6 mit den Abmessungen 200·100·12
mm mit einer Ausgangsrauhigkeit von Ra= 0,64 &mgr;m und Rz
= 7,5 &mgr;m wurde oberflächenbehandelt:
Die Oberflächenvorbehandlung wird mit einer modifizierten Druckstrahlanlage der
Fa. Straaltechnik International vorgenommen. Die Strahlanlage wird mit einem Druck
von 4 bar betrieben. Als Strahldüse wird eine Borcarbiddüse mit einem Durchmesser
von 8 mm eingesetzt. Die Strahldauer beträgt 4,6 s. Als Strahlmittel wird SiC der
Körnung P80 mit einem mittleren Korndurchmesser von 200 bis 300 &mgr;m verwendet.
Um das Strahlsystem speziell an die Anforderungen der Kunststoffmodifikation
hinsichtlich reproduzierbarer Oberflächentopographien anzupassen, wurden 2 Druckkreisläufe
installiert, je einer für den Transport des Strahlmittels und den eigentlichen Beschleunigungsvorgang.
Diese Modifikation ergab einen sehr konstanten Volumenstrom und einen großen Druckbereich.
Ein Druckluftstrom transportiert das Strahlmittel mit einem möglichst
geringen Druck zur Düse. Die Strömungsverhältnisse gewährleisten, verursacht durch
einen hohen Volumenstrom des Strahlmittels und einen geringen Anteil an Druckluft,
einen geringen Verschleiß der Anlage und des Strahlmittels. Erst am Ende des Transportschlauches
vor der Mischdüse wird der Querschnitt reduziert, um den gewünschten Volumenstrom
einzustellen. Bei allen Kunststoffvorbehandlungen wurde ein konstanter Volumenstrom
von 1 l/min vorgegeben. Im zweiten Teil des Systems strömt bis zur Düse Druckluft
(Volumenstrom 1), die sich in einem Druckbereich von 0,2-7 bar stufenlos einstellen
lässt. Das Strahlmittel, welches mit einer sehr kleinen Strömungsgeschwindigkeit
in die Mischdüse gefördert wird, wird dann durch die hohe Strömungsgeschwindigkeit
des Druckluftstroms beschleunigt.
Die so aufgerauhte Platte wir in ein Ultraschallbad mit einem Gemisch
aus entionisiertem Wasser und 3 Vol.-% Butylglykol fünf Minuten lang behandelt.
Die für die Metallabscheidung der Leitschicht verwendeten Badreihen
basieren auf der bekannten kolloidalen Palladiumaktivierung in Verbindung mit einer
abschließenden katalysierten Metallreduktion. Alle hierfür benötigten Badreihen
wurden von der Fa. Max Schlötter bezogen. Die vom Hersteller angegeben Tauchreihenfolgen,
Behandlungszeiten und -temperaturen wurden bei allen Prozeßschritten der Nickelabscheidung eingehalten:
(1) Aktivatorvortauchlösung:
Dient zur Vermeidung der Einschleppung von Verunreinigungen und zur vollständigen
Benetzung der Probe vor dem eigentlichen Aktivieren der Oberfläche.
Tauchzeit: 2 min, Raumtemperatur
(2) Aktivator GS 510:
Aktivierung der Oberfläche mit Zinn/Palladium-Kolloid.
Tauchzeit: 4 min, Raumtemperatur
(3) Spülbäder: entionisiertes Wasser
Vermeidung der Einschleppung von Aktivator GS 510-Bestandteilen durch Spülen in
entionisiertem Wasser.
Tauchzeit: 1 min, Raumtemperatur
(4) Conditioner 101:
Konditionierung der Werkstoffoberfläche durch Ablösen störender Zinnverbindungen
von der Oberfläche.
Tauchzeit: 6 min, Raumtemperatur
(6a) Chemisches Nickelbad SH 490 LS:
Metallisieren der Kunststoffe mit einer hellen, halbglänzenden amorphen Schicht
bei einer Abscheidetemperatur von 88-92°C.
Tauchzeit: 10 Minuten
Bei der gewählten Tauchzeit im Nickelbad ergab sich eine Schichtstärke
von 1,4 &mgr;m. Diese Stärke der Nickelschicht reicht für eine elektrolytische Beschichtung
aus.
Sämtliche Prozeßschritte, die zur Abscheidung der Leitschicht nötig
waren, erfolgten in 50 l fassenden Kunststoffwanne, wobei bei der Nickelabscheidung
durch eine zusätzliche Heizplatte mit Temperaturregelung eine Badtemperatur von
90° ± 0,5°C während des gesamten Beschichtungszyklus eingehalten
wurde. Um eine gleichmäßige und reproduzierbare Schichtqualität zu erhalten, wurden
die Badreihen nach einem Durchsatz von 20 Proben nach Angaben der Fa. Max Schlötter
analysiert und ergänzt.
Nachdem die Nickelleitschicht chemisch aufgebracht war, wurden die
Probe von ca. 90°C auf ca. 60°C in destilliertem Wasser abgekühlt, um dann
bei 55°C elektrolytisch mit Nickel weiterbeschichtet zu werden. Dieser Zwischenschritt
diente dazu, das Entstehen von Reaktionsschichten zu vermeiden und durch rasches
Abkühlen hervorgerufene Eigenspannungen auszuschließen. Die Proben, die ausschließlich
mit einer Nickelleitschicht beschichtet wurden, kühlten in einem destillierten Wasserbad
langsam bis auf 25°C ab.
Die Querschliffuntersuchung durch REM (1.500-fach und 3.000-fach)
sind in den folgenden Abbildungen (1) wiedergegeben.
Die Auswertung der EDX-Analyse ergab eine Restmenge an Calcium von
0,03 Gew.-%. Die Ergebnisse der Haftfestigkeitsuntersuchungen sind in Tabelle 1
dargestellt.
Das erfindungsgemäße Beispiel wird wiederholt, jedoch wird nach der
Strahlbehandlung die Platte in einem Ultraschallbad in einer Suspension von 5 Gew.-%
CaCO3 in 96% Ethanol 5 Minuten lang behandelt.
Anschließend wird die Platte in einem weiteren Ultraschallbad mit
reinen, 96-%igem Ethanol für weitere fünf Minuten lang behandelt.
Die Querschliffuntersuchung durch REM (1.500-fach und 3.000-fach)
sind in den folgenden Abbildungen (2) wiedergegeben.
Die Auswertung der EDX-Analyse ergab eine Restmenge an Calcium von
0,91 Gew.-%, die aus der Behandlung der CaCO3/ Ethanol-Suspension stammt.
Die Ergebnisse der Haftfestigkeitsuntersuchungen sind in Tabelle 2
dargestellt.
Tabelle 2
Die Ergebnisse zeigen deutlich einen signifikanten Unterschied in
der Standardabweichung der Haftfestigkeit der verschiedenen, über die Oberfläche
des Verbundwerkstoffes verteilten Messwerte.
Dieser Unterschied bewirkt beispielsweise bei der Herstellung von
Walzen für die Druckereiindustrie, dass Walzen mit einem Varianzkoeffizienten von
mehr als 25 % bei der notwendigen Nachbehandlung durch Schleifen lokale Ablösungen
der Metallschicht von dem aufgerauhten Kunststoffsubstrat zeigen, die auf geringere
Haftfestigkeiten zurückzuführen sind.
Vergleichbare Walzen entsprechend der vorliegenden Erfindung zeigen
keine Ablösungen während des Schleifvorganges.
1Zugstempel2Kleber3Metallschicht4Substrat
Anspruch[de]
Gegenstand, dessen Oberfläche ganz oder teilweise einen Verbundwerkstoff
aufweist, wobei dieser Verbundwerkstoff eine erste nichtmetallische Schicht und
eine darauf aufgebrachte zweite metallische Schicht aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass a) das nichtmetallische Substrat mindestens ein Polymer enthält;
und
b) die Oberfläche des Gegenstands vor Aufbringen der metallischen Schicht nicht
chemisch vorbehandelt wird; und
c) die metallische Schicht nicht durch thermisches Spritzen, CVD, PVD oder Laserbehandlung
aufgebracht wird; und
d) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenzschicht
einen durch EDX-Analyse eines Querschliffs bestimmten Kalziumgehalt von höchstens
0,5 Gew.-% aufweist, bezogen auf einen Analysebereich von 1 × 1 &mgr;m, dessen
Mittelpunkt durch die Grenzschicht verläuft; und/oder
e) die zwischen nichtmetallischer und metallischer Schicht befindliche Grenze eine
Rauhigkeit mit einem Ra-Wert von höchstens 5 &mgr;m aufweist und dass
die metallische Schicht eine Haftfestigkeit von mindestens 12 N/mm2 und
eine Standardabweichung der Haftfestigkeit an sechs verschiedenen, über die Oberfläche
des Schichtenverbundes verteilten Messwerte von höchstens 25 % des arithmetischen
Mittelwerts aufweist.
Verfahren zur Herstellung eines Gegenstands nach Anspruch 1, umfassend
folgende Schritte:
i. die Oberfläche der nichtmetallischen Schicht wird vor Aufbringen der metallischen
Schicht nicht chemisch vorbehandelt;
ii. die Oberfläche der nichtmetallischen Schicht wird in einem ersten Schritt mittels
eines Strahlmittels mikrostrukturiert;
iii. die metallische Schicht wird anschließend durch außenstromlose Metallabscheidung
aufgebracht.
Verwendung eines Gegenstands nach Anspruch 1 als Walze für die Bahnwaren
verarbeitende Industrie (Folien, Papier, Textilien, Druckereien), Bauteil von Turbomolekularpumpen
(Ring für die Verdichter-Stufe), Griff für Haushaltsgeräte (Töpfe, Deckel), Komponente
(Griff, Handlauf, Sonnensegel) für die Luft- und Raumfahrtindustrie, Bauteil für
die Elektronikindustrie (Kondensator, Schallfeldkondensator, Schallreiter, Mikrowellenhohlleiter,
Schalterfläche), Bauteil für die bewegten Bauteile von Zyklonen, Windsichter, mechanisch,
thermisch und/oder chemisch beanspruchtes Bauteil für die Automobilindustrie (Bremskolben
für Automobile) oder Form oder Komponente für die Spritzgussindustrie.