Dokumentenidentifikation |
DE102004002353A1 18.08.2005 |
Titel |
Verfahren zur Herstellung eines Aufsatzkranzes für Licht- und Rauchabzugskuppeln |
Anmelder |
Grefe, Rolf, Dipl.-Kfm., 33615 Bielefeld, DE |
Erfinder |
Grefe, Rolf, Dipl.-Kfm., 33615 Bielefeld, DE |
Vertreter |
TER MEER STEINMEISTER & Partner GbR Patentanwälte, 33617 Bielefeld |
DE-Anmeldedatum |
15.01.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004002353 |
Offenlegungstag |
18.08.2005 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.08.2005 |
IPC-Hauptklasse |
E04D 13/03
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Aufsatzkranzes für Licht- und Rauchabzugskuppeln aus GFK in der Form eines Pyramidenstumpfes mit vier in Gehrungslinien ineinander übergehenden Wandteilen. Die vier Wandteile werden getrennt hergestellt, derart, dass die Faser- und Harzmasse in eine geschlossene Form eingefüllt wird, in der wenigstens die Gehrungsflächen der Wandteile formgebunden als glatte Gehrungsflächen ausgebildet werden, und dass die Wandteile anschließend an den Gehrungsflächen miteinander verklebt werden.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Aufsatzkranzes
für Licht- und Rauchabzugskuppeln aus GFK in der Form eines Pyramidenstumpfes mit
vier in Gehrungslinien ineinander übergehenden Wandteilen.
Licht- und Rauchabzugskuppeln mit Aufsatzkränzen der hier interessierenden
Art werden insbesondere auf Flachdächern oder geringfügig geneigten Dächern von
Industriehallen und öffentlichen Gebäuden verwendet. Sie dienen einerseits der Belichtung
und Belüftung und im Brandfalle dem Rauchabzug. Aufsatzkränze bestehen zumeist aus
abgekanteten Stahlblechen, aus extrudierten, auf Gehrung verbundene PVC-Profilen
oder, als einstückige Einheit, aus glasfaserverstärktem Kunststoff, zumeist Polyester.
Aufsatzkränze aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) werden heute
zunehmend dort eingesetzt, wo komplizierte Einbaubedingungen herrschen und ein höheres
Ausstattungsniveau gewünscht wird. Aufsatzkränze aus GFK können in verhältnismäßig
einfachen Holz- oder Stahlformen hergestellt werden, die relativ leicht zur Berücksichtigung
von Sonderwünschen verändert werden oder neu hergestellt werden können. Es handelt
sich zumeist um offene Verfahren, bei denen manuell oder mit Hilfe von Spritzrobotern
ein Reaktionsharz zusammen mit dem Fasermaterial, in der Regel Glasfasern, auf eine
offene Form aufgebracht werden. Die an die Formfläche angrenzende Seite, zumeist
die Innenseite, wird durch Anlehnung an die Formoberfläche als glatte Fläche ausgebildet,
während die Rückseite, die zumeist außen liegt, durch die Faserstruktur geprägt
und uneben ist. Dieses unebene Erscheinungsbild wirkt wenig professionell, wird
jedoch in Kauf genommen, da die Außenfläche von Aufsatzkränzen auf Flachdächern
von Industriegebäuden den Blicken in der Regel entzogen ist.
Aufsatzkränze aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die zwangsläufig
einstückig hergestellt werden, sind naturgemäß äußerst sperrig, so dass sie beim
Transport viel Platz benötigen und in der Regel nur mit Hilfe eines Krans auf das
auszurüstende Dach transportiert werden können. Bei Aufsatzkränzen aus PVC besteht
die Möglichkeit, das Wandprofil in mehr oder weniger endloser Form zu extrudieren
und sodann die einzelnen Wandabschnitte auf Gehrung zuzuschneiden. Diese Wandabschnitte
können sodann miteinander dicht verschweißt werden. Diese Möglichkeit besteht bei
dem Material GFK nicht. GFK ist nicht schweißbar, wie PVC. Zwar ist ein Verkleben
möglich, aber ein GFK-Wandprofil müsste aus einer GFK-Außenlage mit einer inneren
Isolier-Füllung, z.B. aus PU-Schaum, bestehen, würde also keine glatte Klebefläche
bieten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen,
das es gestattet, einen Aufsatzkranz aus GFK in der Form einzelner Wandteile herzustellen,
die anschließend zu einem zusammenhängenden Aufsatzkranz miteinander verbunden werden
können.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu
schaffen, das eine entsprechende Herstellung des Lüfterkuppel-Rahmens gestattet.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren
dadurch gekennzeichnet, dass die vier Wandteile getrennt hergestellt werden, derart,
dass die Faser- und Harzmasse in eine geschlossene Form eingefüllt wird, in der
wenigstens die Gehrungsflächen der Wandteile formgebunden als glatte Gehrungsflächen
ausgebildet werden, und dass die Wandteile anschließend an den Gehrungsflächen miteinander
verklebt werden.
Das Glasfaser- und Kunstharzmaterial wird vorzugsweise durch Vakuum
oder Druck in die Form eingebracht. Auf diese Weise wird die Form vollständig gefüllt,
so dass ein insgesamt glattflächiges GFK-Produkt entsteht, das in seiner Form einem
der Wandteile eines Aufsatzkranzes entspricht.
Vorzugsweise werden mehrere Wandteile in ein und derselben Form hergestellt,
die jedoch entsprechend mehrere Formhohlräume aufweist.
Die getrennte Herstellung der Wandteile ermöglicht es, mit einer relativ
kleinen Form zu arbeiten, verglichen mit den Formen, die notwendig sind, um einen
GFK-Aufsatzkranz in einem Stück herzustellen. Die erfindungsgemäß zu verwendenden
kleineren Formen können im übrigen in der Regel verwendet werden für die Herstellung
von allen vier Wandteilen eines Aufsatzkranzes, wenn dieser einen quadratischen
Umriss aufweist. Für rechteckige Aufsatzkränze sind naturgemäß zwei Formen in zwei
unterschiedlichen Längen notwendig.
Es ist daher nur notwendig, Wandteile in einigen wenigen unterschiedlichen
Längen herzustellen und vorzuhalten, da diese Wandteile die Möglichkeit bieten,
Aufsatzkränze verschiedener quadratischer und rechteckiger Formen herzustellen.
Da die erfindungsgemäßen Wandteile in einer geschlossenen Form hergestellt
werden, sind sie auf der gesamten Oberfläche glatt. Die Faserstruktur tritt nicht
auf die Außenfläche aus. Das bedeutet zum einen nicht nur einen
erheblichen Gewinn in Bezug auf Aussehen und dauerhafte Sauberkeit, sondern bietet
auch die Möglichkeit, Wandteile der Aufsatzkränze an den Gehrungsflächen dicht miteinander
zu verkleben.
Das erfindungsgemäße Verfahren bietet auch die Möglichkeit, Firmenlogos
auf den Außenflächen der Wandteile vorzusehen, die bei dem beschriebenen Verfahren
klar und sauber abgebildet werden. Da sowohl die Anzahl der für ein übliches Sortiment
von Aufsatzkränzen vorzuhaltenden Formen als auch die Größe der Formen erheblich
verringert werden, sinken die Herstellkosten drastisch.
Es ist auch durchaus möglich, die Wandteile nicht beim Hersteller
zu verbinden, sondern beispielsweise beim Händler oder Großhändler oder sogar bei
der Baufirma, die die Aufsatzkränze montiert. In diesem Falle ist es nicht notwendig,
die sehr sperrigen Aufsatzkränze im Stück zu transportieren. Vielmehr reicht es
aus, die einzelnen Wandteile auszuliefern, die naturgemäß wesentlich weniger Transportraum
benötigen. Auch die Handhabung wird vereinfacht. Die einzelnen Wandteile können
problemlos auf das Gebäudedach gebracht werden, auf dem die Aufsatzkränze montiert
werden sollen, ohne dass ein Kran erforderlich ist. Das Verkleben der vier Wandteile
kann dann auf dem Dach erfolgen, da es keine besonderen Schwierigkeiten bietet.
Wegen der Verwendung einer geschlossenen Form für die Herstellung
der Wandteile besteht die Möglichkeit, die Abdunstmengen an Styrol zu verringern,
indem beispielsweise die Ausdünstungen abgesaugt werden. Dadurch verringern sich
die Emissionswerte, mit den positiven Folgen für die Belegschaft und die Umwelt.
Für die scharnierförmig auf dem Aufsatzkranz anzubringende Kuppel
kann ein Rahmen in der gleichen Weise aus vier Rahmenteilen hergestellt werden,
die an den Gehrungsflächen verklebt werden.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
1 ist eine perspektivische Draufsicht
auf einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Aufsatzkranz;
2 ist eine teilweise abgebrochene Stirnansicht
auf das Profil der Wandteile;
3 ist eine Darstellung zur Veranschaulichung
der Herstellung eines Kuppel-Rahmens.
1 zeigt einen Aufsatzkranz, der zusammengesetzt
ist aus vier gleichen Wandteilen 10, 12, 14,
16. Die Wandteile 10, 12, 14,16 werden
zunächst getrennt hergestellt und sodann in ihren Gehrungsflächen 18 miteinander
verklebt. Die Wandteile werden in geschlossenen Formen hergestellt, so dass sie
trotz der Verwendung von glasfaserverstärktem Kunststoff als Material auf ihrer
gesamten Oberfläche und insbesondere auch in den Gehrungsflächen glatt ausgebildet
sind. Dadurch wird das dichte Verkleben in den Gehrungsflächen 18 möglich.
2 zeigt eine Stirnansicht eines der Wandteile.
Das Wandteilprofil umfasst eine Schrägfläche 20, an deren unteren Rand
22 eine abgewinkelte Auflagefläche 24 zum Aufsetzen auf ein Flachdach
angrenzt. An den oberen Rand 26 der Schrägfläche 20 grenzt ein
senkrecht aufsteigender Abschnitt 28 an, von dem aus ein waagerechter Kragen
30 nach außen vorspringt. Auf diesem Kragen 30 wird eine Licht-
und Rauchabzugskuppel in geeigneter Weise montiert.
Die in 3 andeutungsweise zu erkennende
Licht- und Rauchabzugskuppel weist einen rechteckigen, umlaufenden Rahmen auf, der
erfindungsgemäß ebenfalls in der Form von einzelnen Rahmenteilen 32,
34 (3) aus GFK hergestellt wird. Diese Rahmenteile
werden in ihren Gehrungsflächen 36, 38 miteinander verklebt. Sie
weisen auf ihren Innenseiten eine umlaufende Nut 40 auf, in die der Rand
einer nicht dargestellten Acryl-Kuppel oder auch eine flache, durchsichtige Platte
42, beispielsweise eine Kunststoff-Stegplatte eingesetzt werden kann.
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Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung eines Aufsatzkranzes für Licht- und Rauchabzugskuppeln
aus GFK in der Form eines Pyramidenstumpfes mit vier in Gehrungslinien ineinander
übergehenden Wandteilen, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Wandteile
(10, 12, 14, 16) getrennt hergestellt werden,
derart, dass die Faser- und Harzmasse in eine geschlossene Form eingefüllt wird,
in der wenigstens die Gehrungsflächen der Wandteile (10, 12,
14, 16) formgebunden als glatte Gehrungsflächen ausgebildet werden,
und dass die Wandteile anschließend an den Gehrungsflächen miteinander verklebt
werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser-
und Harzmasse durch Vakuum oder Druck in die geschlossene Form eingebracht wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
zwei Wandteile in einer Form hergestellt werden.
- Verfahren zur Herstellung einer Klappe oder Kuppel
für Licht- und Rauchabzugskuppeln, mit einem Rahmen aus GFK, der vier in Gehrungsflächen
miteinander verbundenen Rahmenteile umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die vier
Rahmenteile getrennt hergestellt werden, derart, dass die Faser- und Harzmasse in
eine geschlossene Form eingefüllt wird, in der wenigstens die Gehrungsflächen der
Wandteile formgebunden als glatte Flächen ausgebildet werden, und dass die Rahmenteile
anschließend an den Gehrungsflächen miteinander verklebt werden.
- Bausatz zur Herstellung auf Aufsatzkränzen für Licht- und Rauchabzugskuppeln
aus GFK, mit vier in Gehrungsflächen ineinander übergehende Wandteilen, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wandteile als getrennte Teile vorliegen, und dass wenigstens
die Gehrungsflächen der Wandteile glattflächig sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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Patente PDF
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