Dokumentenidentifikation |
DE102004002648A1 18.08.2005 |
Titel |
Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage |
Anmelder |
Hemsing Sachverständigenbüro für Brandschutz GmbH, 48653 Coesfeld, DE |
Erfinder |
Hemsing, Rolf, 48653 Coesfeld, DE |
Vertreter |
Dr. Hoffmeister & Tarvenkorn, 48147 Münster |
DE-Anmeldedatum |
16.01.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004002648 |
Offenlegungstag |
18.08.2005 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.08.2005 |
IPC-Hauptklasse |
A62C 35/62
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen flächig ausgedehnten Gebäude-Hohlraum,
insbesondere Deckenhohlraum bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlraum sowie Kabelkanal,
der mit einer Löschanlage versehen ist, wobei letztere umfasst:
- – eine Anordnung von Löschmittelleitungen, die in dem Gebäude-Hohlraum
verlegt ist,
- – eine Anzahl von Löschköpfen, die mit jeweils wenigstens einer Sprühdüse
ausgestattet sind und mit der Anordnung von Löschmittelleitungen in geeigneter Weise
verbunden sind, und
- – Auslösevorrichtungen und Anschlüsse, über die im Brandfall die Löschmittelleitungen
mit einem flüssigen Löschmittel zu beschicken sind.
Eine solche Konstruktion ist insbesondere bekannt aus der
US-PS 4 791 993. Diese Anlage, die für Sprinkler-Auslösung
bestimmt ist, bedient sich eines Rohrnetzes oberhalb einer Hohldecke. An bestimmten
Stellen sind Sprinklerköpfe durch die Decke hindurch angebracht und durch eine hitzeempfindliche
Ampulle auszulösen.
Derartige bekannte Anlagen zur Brandbekämpfung bzw. Brandeindämmung
haben allerdings den Nachteil, dass sie einen hohen Wasserbedarf und eine hohe Pumpenleistung
erfordern. Bei derartigen Sprinkleranlagen sind Schäden am Rauminventar und an der
Bausubstanz fast nicht vermeidbar.
Es stellt sich demnach die Aufgabe, insbesondere bei Gebäuden mit
Gebäudehohlräumen, wie Deckenhohlräumen bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlräumen
sowie Kabelkanälen, eine Löscheinrichtung vorzusehen, die abgeht vom Prinzip der
Sprinkleranlagen und insbesondere eine schonende und Wasserschäden vermeidende Brandbekämpfung
erlaubt.
Diese Aufgabe wird gelöst bei Gebäude-Hohlräumen, die mit einer Löschanlage
versehen sind und die die eingangs genannten Einzelheiten umfasst, wobei mit den
Düsen ein Sprühnebel erzeugbar ist, wobei wenigstens ein Teil der Düsen den Sprühnebel
in den Deckenhohlraum bzw. Fußbodenhohlraum sprüht.
Damit lässt sich eine Einrichtung zur automatischen und manuellen
Brandbekämpfung in Gebäuden mit einzelnen Räumen ermöglichen. Gleich, ob es sich
um Warteräume im Flughafen oder Bahnhofsbereich oder um Büroräume, Werkshallen oder
Kino- oder Theatersäle handelt, lässt sich ein Brand sehr rasch in den Hohlräumen
unterdrücken, wobei gleichzeitig ein Teil der versprühten Wassermenge in den Raum
selber eindringt und die Sauerstoffzufuhr zum Feuer unterbricht. Die Löschanlage
lässt sich auch für Kabelkanäle benutzen. Hier werden innerhalb und außerhalb eines
Kabelkanals Rohrleitungen mit Sprühdüsen verlegt und die entsprechenden Leitungsabschnitte
auslösbar gemacht.
Zur Vereinfachung der Montage und für eine verbesserte Zugänglichkeit
werden die Löschmittelleitungen unmittelbar auf oder unter dem den Hohlraum begrenzenden
Bauwerkteil angeordnet.
Die einzelnen Löschköpfe können mit mehreren Sprühdüsen bestückt sein.
Bei wenigstens zwei Sprühdüsen am Löschkopf sprühen diese einen Sprühnebel in den
Hohlraum und einen weiteren Sprühnebel durch entsprechende Öffnungen in den an den
Hohlraum angrenzenden Hauptraum hinein. Diese Anordnung hat sich für die Brandbekämpfung
als besonders vorteilhaft erwiesen.
Es ist auch möglich, in einem Hohlraum zwei Löschmittelleitungsanordnungen
in verschiedenen Ebenen einzubauen, die jeweils mit Sprühdüsen bestückt sind, die
damit in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
Zur Verstärkung der Löschwirkung trägt bei, wenn bei mehreren Düsen
am Löschkopf die Düsen Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugen.
Wesentlich sind auch die Elemente der Verteilung und Steuerung des
Sprühdüseneinsatzes. Vorzugsweise sind die einzelnen Löschköpfe und/oder deren Düsen
einzeln ansteuerbar und programmierbar freizugeben.
Weitere Eigenschaften und Vorteile, die sich in den Unteransprüchen
finden, werden anhand der folgenden Beschreibung erläutert. Die Beschreibung erfolgt
anhand einer Zeichnung, deren Figuren im Einzelnen zeigen:
1 in schematisierter, perspektischer
Ansicht einen Raum mit Decken- und Fußbodenhohlraum, die mit einer Löschanlage versehen
sind;
2 eine schematisierte Ansicht des Deckenhohlraumes,
von oben gesehen;
3 eine schematisierte Ansicht des Raumes
mit Deckenhohlraum und Fußbodenhohlraum, von der Seite im Schnitt gesehen.
Die schematisierte Zeichnung zeigt Räume mit Gebäudehohlräumen, nämlich
einen durch eine abgehängte Decke 1 erzeugten Deckenhohlraum
2 und einen durch einen aufgeständerten Fußboden 3 erzeugten Fußbodenhohlraum
4. In den Gebäudehohlräumen 2 und 4 sind verschiedene
Kabel, Leitungen und dergleichen verlegt, die hier angedeutet sind. Die Gebäudehohlräume
2 und 4 erstrecken sich üblicherweise über große Flächen, beispielsweise
über Theater-Zuschauerräume, Flughafen-Warteräume und dergleichen. Auch Großraumbüros
oder Werkhallen können mit derartigen Gebäudehohlräumen ausgestattet sein.
Die vorgenannten Gebäudehohlräume 3 und 4 haben
üblicherweise eine freie Höhe von 100 bis 800 mm. Die in ihnen verlegten Leitungen,
Kabel und dergleichen sind mit brennbaren Kunststoffen ummantelt. Darüber hinaus
werden in den Hohlräumen Dämmmaterialien verwendet, die in manchen Fällen brennbar
sind oder mit der Zeit durch Verstauben brennbar wurden. Auch das Material der Fußböden
und Zwischendecken, das beispielsweise Holz sein kann, ist brennbar. Es ergeben
sich daher oftmals Brandgefahren.
Um einen Brand innerhalb der Gebäudehohlräume selbst und in den entsprechenden
Räumlichkeiten möglichst umfassend und ohne Zeitverzögerung bekämpfen zu können,
werden die Gebäudehohlräume mit einem Rohrnetz aus im wesentlichen parallel zueinander
verlegten Rohren 5 und 6 (oben) und 7 und 8
(unten) versehen. Die Rohre sind an eine Löschwasser-Ventilzentrale 15
angeschlossen, von der aus nach Rauchmelder-Auslösung und/oder manueller Auslösung
die Rohre mit Löschwasser beschickt werden können, das sich in den Rohren
5 bis 8 unter Druck ausbreitet.
Die Rohre 5 bis 8 sind unmittelbar auf der abgehängten
Decke 1 befestigt und dort durch Schellen oder U-Verbinder gehalten. In
Abständen von etwa drei bis vier Meter sind die Rohre 5 bis 8
mit Löschköpfen 10, 11, 12, 13 bestückt. Die
Verteilung erfolgt nach den Vorgaben eines Brandsachverständigen und richtet sich
u. a. nach der Menge und Dichte der verlegten, brandgefährdeten Kabeln und Leitungen.
Als Löschdüsen 10 bis 13 werden ausschließlich solche
verwendet, die das Löschwasser vernebeln, wobei äußerst feine Nebeltröpfchen in
der Größe von 0,05 bis 1 mm Durchmesser erzeugt werden. Das Löschwasser steht vor
den Löschdüsen mit einem Druck von etwa 2 bis 10 bar an. Hierfür geeignete Düsen
werden beispielsweise von der Firma Turbotrop GmbH, 48720 Rosendahl, unter der Bezeichnung
K10 vertrieben. Im Unterschied zu Düsen bei Sprinkleranordnungen werden von diesen
Düsen keine nässenden Tröpfchen versprüht.
Die Auslösung der Löschdüsen 10 bis 13 geschieht
beispielsweise manuell oder durch gruppenweise Auslösung über Sensoren, insbesondere
Hitze- oder Rauchmelder, die in den und außerhalb der Gebäudehohlräume
2 oder 4 angebracht sein können. Auch können einzelne Löschköpfe
mit Hitzeauslösern, sogenannten Röhrchen, versehen sein. Vorteilhaft ist auch, die
Löschköpfe mit Doppeldüsen oder mit mehreren Düsen auszustatten, so daß Sprühnebel
mit unterschiedlichen Ausbreitungsgeschwindigkeiten und/oder Tröpfchengrößen und/oder
Wurfweiten erzeugt werden können.
Der Abstand der einzelnen Löschköpfe kann relativ groß sein. Als zweckmäßig
haben sich Abstände von drei bis vier Meter erwiesen. Dieser Abstand sollte auch
für die Leitungen des Rohrnetzes untereinander eingehalten werden.
Wie aus 3 erkennbar, sind die Löschwasser-Rohre
5, 15 unmittelbar unter der ursprünglichen Decke, Bezugszahl
25, als auch unmittelbar auf der abgehängten Decke 5 angebracht.
In diesem Falle ist letztere an den Stellen, wo Löschköpfe angebracht sind, mit
Öffnungen 17, 18 versehen, so dass ein Sprühnebel gleichzeitig
in den Deckenhohlraum 2 und in den darunter liegenden Werkraum oder dergleichen
eingesprüht werden kann. Insbesondere diese Möglichkeit wird als vorteilhaft angesehen.
Im unteren Fußbodenhohlraum 4 sind Leitungen 7 und
7' an der oberen und unteren Begrenzung angebracht, die mit Düsen
13 und 13' Wassernebel erzeugen, die breit gefächert in den Hohlraum
gerichtet sind und einen homogen verteilten Wassernebel im Hohlraum 4 erzeugen.
Die in die entsprechenden Richtungen ausgestoßenen Sprühnebel können
auch von einem einzigen Sprühkopf erzeugt werden, der mit Düsen bestückt ist, die
nach oben und unten weisen.
Die Auslösung der Sprühdüsen und Sprühköpfe geschieht vorzugsweise
im Rahmen eines bestimmten Leitungsabschnittes mit mehreren Düsen, wobei Rauchmelder
oder andere Sensoren entsprechende Ventile freigegeben. Es können aber auch ähnlich
wie bei einer Sprinkleranordnung die einzelnen Düsen mit einem flüssigkeitsgefüllten
Röhrchen versehen und verschlossen sein, das sich bei entsprechender Hitzeeinwirkung
öffnet.
Wie aus den Figuren weiterhin ersichtlich ist, können im oberen Bereich
und im unteren Bereich der Gebäudehohlräume Leitungsnetze verlegt sein, wobei die
Sprührichtungen der Sprühdüsen vertikal ausgerichtet sind und zwei im Mittel vertikale
Sprühstrahlen erzeugen, die aufeinander gerichtet sind. Diese, in unterschiedlicher
Höhe angeordneten Sprühdüsen können auch Gebäudehohlräume mit einer Höhe von beispielsweise
800 Millimetern mit Löschmittel-Nebel versorgen. Durch Variationen der Düsen
können beispielsweise Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugt werden,
die auch unterschiedliche Ausbreitungsgeschwindigkeiten haben. Für die Löschanlage
der hier bezeichneten Art eignen sich insbesondere auch Löschköpfe, die torusförmige
Gebilde mit einem durchgehenden Kanal sind, der beidseitig an je eine Zuführleitung
angeschlossen ist, wobei peripher und spiegelbildlich gegenüberliegend sprühende
Düsenpaare an dem Löschkopf angeordnet sind.
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Anspruch[de] |
- Flächig ausgedehnter Gebäude-Hohlraum, insbesondere Deckenhohlraum
bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlraum sowie Kabelkanal, der mit einer Löschanlage
versehen ist, wobei letztere umfasst:
– eine Anordnung von Löschmittelleitungen (5, 6,
7, 8) die in dem Gebäude-Hohlraum verlegt ist,
– eine Anzahl von Löschköpfen (10, 11, 12,
13), die mit jeweils wenigstens einer Sprühdüse ausgestattet sind und mit
der Anordnung von Löschmittelleitungen in geeigneter Weise verbunden sind,
– Auslösevorrichtungen und Anschlüsse, über die im Brandfall die Löschmittelleitungen
mit einem flüssigen Löschmittel zu beschicken sind,
dadurch gekennzeichnet, dass mit den Düsen ein Sprühnebel erzeugbar ist,
wobei wenigstens ein Teil der Düsen den Sprühnebel in den Gebäude-Hohlraum sprüht.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Löschmittelleitungen (5, 6, 7, 8) unmittelbar
auf oder unter den den Hohlraum begrenzenden Bauwerkteil angeordnet sind.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Löschköpfe (10, 11, 12,
13) mit mehreren Sprühdüsen bestückt sind.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass bei wenigstens zwei Sprühdüsen am Löschkopf (10,
11) diese einen Sprühnebel in den Hohlraum und einen weiteren Sprühnebel
mit im Mittel vertikaler Richtung durch entsprechende Öffnungen in den an den Hohlraum
angrenzenden Hauptraum sprühen.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gebäudehohlraum die Sprühdüsen vertikal
ausgerichtet sind und einen im Mittel vertikalen Sprühnebelstrahl erzeugen.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Hohlraum (2,
4) zwei. Löschmittelleitungsanordnungen in verschiedenen Ebenen eingebaut
sind, die jeweils mit Sprühdüsen bestückt sind, wobei die Sprühdüsen in unterschiedlicher
Höhe angeordnet sind.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren Düsen am Löschkopf die Düsen
Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugen.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren
Düsen einzeln ansteuerbar und programmierbar freizugeben sind.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren
Düsen einzeln über eine thermische Auslösung auslösbar sind.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren
Düsen von einer Brandmeldeanlage ansteuerbar sind, wobei Rauch als Auslösemedium
der Brandmeldeanlage verwendet ist.
- Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Löschköpfe torusförmige Gebilde mit
einem durchgehenden Kanal, der beidseitig an je eine Zuführleitung angeschlossen
ist, eingebaut sind, wobei peripher und spiegelbildlich gegenüberliegend Sprühdüsen-Paare
angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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