Dokumentenidentifikation |
DE10123325B4 15.12.2005 |
Titel |
Übertragungszylinder einer Druckmaschine |
Anmelder |
Koenig & Bauer AG, 97080 Würzburg, DE |
Erfinder |
Holm, Helmut, 97250 Erlabrunn, DE |
DE-Anmeldedatum |
12.05.2001 |
DE-Aktenzeichen |
10123325 |
Offenlegungstag |
21.11.2002 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.12.2005 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.12.2005 |
IPC-Hauptklasse |
B41F 30/04
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IPC-Nebenklasse |
B41N 10/02
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Übertragungszylinder einer Druckmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der EP 06 19 780 B1
ist ein mit einem ferromagnetischen Trägerblech verbundenes Drucktuch auf einem
magnetischen Drucktuchzylinder befestigt. Dabei sind am Anfang und Ende des Trägerbleches
am Trägerblech seitlich befestigte, gelochte Laschen mit zylinderfesten Stiften
in Eingriff. Hierbei sind zusätzlich Laschen notwendig.
Die US 57 40 738 A
offenbart ein hülsenförmiges Gummituch mit geteilter Trägerhülse. Die Trägerhülse
weist an ihrer Seitenkante eine Aussparung auf, die mit einem Registerstift zusammenwirkt.
Hierbei kann nur eine Seite exakt positioniert werden, was bei der Hülse auch ausreichend
ist. Ein Wandern der Hülse in axialer Richtung wird durch den Stift nicht verhindert.
Die DE 28 03 908 A1
beschreibt eine Gummitucheinheit, deren Trägerplatte an einem Ende Lochungen aufweist.
Durch diese Lochungen ist der druckende Bereich stark eingeschränkt.
Die US 38 82 775 A
zeigt eine Druckplatte, deren vorlaufendes und nachlaufendes Ende stirnseitig Ausnehmungen
aufweist, die jeweils mit einem gemeinsamen Registerstift zusammenwirken.
Die EP 02 36 741 A2
zeigt einen Plattenzylinder, mit versenkbaren Registerstiften, die in Aussparungen
eines Endes einer Druckplatte eingreifen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Übertragungszylinder
einer Druckmaschine zu schaffen, bei dem Anfang und Ende einer Gummitucheinheit
einfach positioniert werden können und gleichzeitig eine möglichst große unterbrechungslose
Druckfläche in Umfangsrichtung erreicht wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass die Drucktucheinheit mittels einer einfachen technischen Lösung durch Registeranschläge
ausgerichtet und rutschfest auf der Mantelfläche des Übertragungszylinders positioniert
ist.
Ein Wandern des Drucktuchträgers in Umfangsrichtung oder in achsparalleler
Richtung des Übertragungszylinders ist ausgeschlossen. Durch die Erfindung wird
das Anbringen von aufwendigen Befestigungselementen am Trägerblech vermieden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 die Draufsicht auf ein Ende eines Übertragungszylinders
in einer Teildarstellung;
2 einen Schnitt II–II nach
1.
Ein Übertragungszylinder 01 einer Rotationsdruckmaschine
besteht aus einem rotationssymmetrischen Drucktuchzylinderkörper 02, in
dessen Mantelfläche 03 bekannterweise voneinander beabstandete Magnete
04, z. B. Dauermagnete 04, angeordnet sind. Auf die Mantelfläche
03 ist eine Gummitucheinheit 06 aufbringbar, die aus einem ferromagnetischen
Drucktuchträger 07, z. B. einer Trägerplatte 07, und einem auf
diesem unlösbar befestigten, z. B. aufgeklebten, Drucktuch 08, z. B. Gummituch
08, besteht.
Die Trägerplatte 07 weist eine größere Breite a auf gegenüber
einer Breite b des Gummituches 08. Die Trägerplatte 07 hat im
Bereich ihrer linken und rechten Seitenkanten 09 jeweils zumindest eine
Aussparung 11, welche z. B. U-förmig zur jeweiligen Seitenkante
09 hin geöffnet ist. In diese Aussparung 11 greift formschlüssig
ein zylinderkörperfestes Formstück 12, z. B. ein Registerstein
12, ein. Dieser Registerstein 12 ist jeweils in einer Nut
13 des Drucktuchzylinderkörpers 02 befestigt, z. B. mittels Schrauben
14, und ragt mit seiner Kontur über die Mantelfläche 03 des Drucktuchzylinderkörpers
02 hinaus.
Die Aussparung 11 sowie die Kontur des Registersteines
12 sind vorzugsweise rechteckförmig ausgebildet und befinden sich in der
Nähe des Anfanges 16 sowie des unmittelbar benachbarten Endes
17, an der Stoßstelle 18 der Gummitucheinheit 06, und
zwar so, dass Anfang 16 und Ende 17 etwa jeweils die Hälfte der
Aussparung 11 bilden.
Es ist von Vorteil, wenn das in Drehrichtung C des Übertragungszylinders
01 gesehene, an der Gummitucheinheit 06 befindliche Teil der Aussparung
11 geringfügig, d. h. um ein Maß d, z. B. 0,5 mm größer ist als eine Breite
e des Registersteins 12. Dadurch wird es möglich, dass sich das Gummituch
08 im Bereich der Stoßstelle 18 zwischen Anfang 16 und
Ende 17 ausgleichend bewegen kann und somit schädliche Wirkungen einer
Walkarbeit vermieden werden.
Die Trägerplatte 07 bildet mit dem Registerstein
12 somit in Axialrichtung des Übertragungszylinders 01 eine Stoßstelle
19 und in Umfangsrichtung eine Stoßstelle 21.
01- Übertragungszylinder
02- Drucktuchzylinderkörper (01)
03- Mantelfläche (01)
04- Magnet, Dauermagnet
05- –
06- Gummitucheinheit (03)
07- Drucktuchträger, Trägerplatte (06)
08- Drucktuch, Gummituch (07)
09- Seitenkante (07)
10- –
11- Aussparung (07)
12- Formstück, Registerstein (02)
13- Nut (02)
14- Schraube
15- –
16- Anfang (06)
17- Ende (06)
18- Stoßstelle (16; 17)
19- Stoßstelle, axial (07; 12)
20- –
21- Stoßstelle, Umfang (07; 12)
C- Drehrichtung (01)
a- Breite (07)
b- Breite (08)
d- Maß (11)
e- Breite (12)
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Anspruch[de] |
- Übertragungszylinder einer Druckmaschine mit einer Gummituch (08)
und eine Trägerplatte (07) aufweisenden Gummitucheinheit (06), wobei der
Übertragungszylinder (01) einen Registerstein (12) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Trägerplatte (07) der
Gummitucheinheit (06) jeweils im Bereich am Anfang (16) und am
Ende (17) jeder ihrer beiden Seitenkanten (09) eine Aussparung
(11) aufweist, wobei die beiden Aussparungen (11) einer Seitenkante
(09) mit einem einzigen Registerstein (12) zusammenwirken, und
dass die Gummitucheinheit (06) magnetisch auf dem Übertragungszylinder
(01) gehalten ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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