Dokumentenidentifikation |
DE102004037568A1 02.03.2006 |
Titel |
Vorrichtung und Verfahren zum Durchführen eines Datenmanagements für ein Versenden von Post |
Anmelder |
EP Europost AG & Co. KG, 30659 Hannover, DE |
Erfinder |
Eglseer, Alex, 84453 Mühldorf, DE |
Vertreter |
Bender, E., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 88400 Biberach |
DE-Anmeldedatum |
03.08.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004037568 |
Offenlegungstag |
02.03.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.03.2006 |
IPC-Hauptklasse |
G06F 7/06(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
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IPC-Nebenklasse |
G07B 17/02(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
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Zusammenfassung |
Ein automatisierbares Verfahren (100) zum Durchführen eines Datenmanagements für ein sicheres und kostengünstiges Versenden von Post wird durch die folgenden Schritte erreicht: - Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von aus einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen, an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in eine Datenverarbeitungsanlage (110), in deren Speichereinheit (130) alle tatsächlich vorhandenen Empfängeranschriften (150) innerhalb des Gesamtgebietes eines Staates sowie eine Mehrzahl von einer jeweiligen Teilmenge der Zustellanschriften (150) zugeordneter Zustellzellen (160) gespeichert sind, die jeweils ein eingegrenztes geografisches Gebiet des Staates abdecken und denen jeweils ein sie eindeutig identifizierender Code zugeordnet ist, sowie ein Programm mit den folgenden Schritten gespeichert ist: · Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle (160) zu jeder der eingegebenen Empfängeradressen, · Umsortieren des Datensatzes (170) der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes (170).
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Durchführen eines Datenmanagements
für ein Versenden von Post mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage mit mindestens
einer Eingabeeinrichtung für ein Eingeben von Daten, einer Prozessoreinheit und
einer Speichereinheit sowie einer Ausgabeeinrichtung für ein Ausgeben von Daten.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Durchführen
eines Datenmanagements für ein Versenden von Post mit Hilfe eines in einer Speichereinheit
einer Datenverarbeitungsanlage gespeicherten Programms.
Vorrichtungen und Verfahren der eingangs genannten Art sind im Stand
der Technik ausgelegt, um Postsendungen mit Empfängeradressen zu versehen und sie
gegebenenfalls zu wiegen und sie nach vorgegebenen Richtlinien entsprechend ihrem
Gewicht und ihren Abmessungen korrekt zu frankieren. Die bekannten Vorrichtungen
weisen jedoch den Nachteil auf, dass ein Datenmanagement im Sinne einer Optimierung
eines Zustellvorgangs mit dem Ziel einer Reduktion der Kosten und einer Erhöhung
der Zustellgeschwindigkeit und gegebenenfalls der Zustellsicherheit nicht ermöglicht
ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zu schaffen, mittels derer eine Zustellvorgangs im Sinne einer Reduktion der Kosten
und einer Erhöhung der Zustellgeschwindigkeit und gegebenenfalls der Zustellsicherheit
optimierbar ist.
Für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe
dadurch gelöst, dass in der Speichereinheit ein Programm mit den folgenden Schritten
gespeichert ist:
- – Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von
aus einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen,
an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in die Datenverarbeitungsanlage,
in deren Speichereinheit im wesentlichen alle tatsächlich vorhandenen Empfängeranschriften
innerhalb des Gesamtgebietes eines Staates sowie eine Mehrzahl von einer jeweiligen
Teilmenge der Zustallanschriften zugeordneter Zustellzellen gespeichert sind, die
jeweils ein eingegrenztes geografisches Gebiet des Staates abdecken und denen jeweils
ein sie eindeutig identifizierender Code zugeordnet ist, wobei das Programm ausgelegt
ist, um mit den folgenden Schritte durchzuführen:
• Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle zu jeder der eingegebenen Empfängeradressen,
• Umsortieren des Datensatzes der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift
enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften
im Sinne einer Lieferungsoptimierung für ein zu steuerndes Beschriften der Postsendungen
mit den Empfängeradressen in der Weise, dass bei einem Beschriftungsvorgang die
für eine jeweilige Zustellzelle vorgesehenen Postsendungen einheitlich markierbar
und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive
sortierbar sind, und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatzes.
Für ein Verfahren der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe gelöst
durch die folgenden Programmschritte:
- – Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von
aus einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen,
an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in die Datenverarbeitungsanlage,
in deren Speichereinheit im wesentlichen alle tatsächlich vorhandenen Empfängeranschriften
innerhalb des Gesamtgebietes eines Staates sowie eine Mehrzahl von einer jeweiligen
Teilmenge der Zustallanschriften zugeordneter Zustellzellen gespeichert sind, die
jeweils ein eingegrenztes geografisches Gebiet des Staates abdecken und denen jeweils
ein sie eindeutig identifizierender Code zugeordnet ist, wobei das Programm ausgelegt
ist, um mit den folgenden Schritte durchzuführen:
• Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle zu jeder der eingegebenen Empfängeradressen,
• Umsortieren des Datensatzes der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift
enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften
im Sinne einer Lieferungsoptimierung für ein zu steuerndes Beschriften der Postsendungen
mit den Empfängeradressen in der Weise, dass bei einem Beschriftungsvorgang die
für eine jeweilige Zustellzelle vorgesehenen Postsendungen einheitlich markierbar
und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive
sortierbar sind, und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatzes.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die Merkmalskombination
des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 erreicht, dass durch den Vorgang
der Umsortierung der zu versendenden Poststücke bei einem vor Versendung
der Poststücke durchzuführenden Beschriftungsvorgang die für eine jeweilige Zustellzelle
vorgesehenen Postsendungen einheitlich markiert und im Sinne einer optimierten Verteilung
in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive sortiert sind, so dass für ein vorherbestimmtes
geografisches Gebiet bestimmte Poststücke vor einem Versenden bereits geordnet sind
und dann in geordneter Form versendbar sind. Die hat den Vorteil, dass ein Zulieferer
von Poststücken diese vor Ort bereits in sortierter Form erhält und somit die Poststücke
nach Ankunft an einem Verteilerpunkt vor Ort direkt für eine Verteilung bereitstehen
und nicht mehr, wie im Stand der Technik üblich, nach Ankunft an einem Verteilerpunkt
vor Ort erst für eine Verteilung sortiert werden müssen. Da die im Stand der Technik
notwendigen zeit- und kostenaufwendigen Sortiervorgänge bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die ein Vorsortieren schon vor einem Beschriftungsvorgang der Poststücke
durchführt, in der Regel vollständig entfallen, ermöglicht die erfindungsgemäße
Vorrichtung gegenüber dem Stand der Technik eine Zeit- und Kostenersparnis. Gleiches
gilt für das erfindungsgemäße Verfahren.
Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, dass das in der Datenverarbeitungsanlage gespeicherte
Programm zusätzlich die folgenden Schritte ausführt:
- • Speichern des neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatzes, in dem die für eine jeweilige Zustellzelle vorgesehenen Postsendungen
für einen zu steuernden Beschriftungsvorgang einheitlich markierbar und im Sinne
einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive sortierbar sind,
- • Einfügen von Trennungszeichen in den mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz zwischen die jeweils letzte Empfängeradresse einer jeweils vorgeordneten
Zustellzelle und der jeweils ersten Empfängeradresse einer der jeweiligen vorgeordneten
Zustellzelle nachgeordneten Zustellzelle.
Die ersten beiden Schritte des Programms (siehe Patentanspruch 1)
können dabei iterativ durchführbar sein, und sie können auch in getrennten Einheiten
durchführbar sein.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt
die Empfängeradressen einer Zustellzelle nach Hausnummern einer Strasse geordnet
sind und diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz beifügbar ist. Des weiteren sind bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten
Programmschritt die Empfängeradressen einer Zustellzelle vorzugsweise nach Strassen
geordnet, wobei auch diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatz beifügbar ist.
Alternativ oder zusätzlich sind bei einem Sortiervorgang gemäß dem
zweiten Programmschritt die Empfängeradressen einer Zustellzelle vorzugsweise nach
Ortsteilen von Lieferorten geordnet, wobei diese Information ebenfalls dem neu geordneten,
mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz beifügbar ist. Des gleichen
gilt, dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle vorzugsweise nach Lieferorten geordnet sind, und diese Information
dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz beifügbar
ist.
Eine dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz beigefügte Information ist dem Datensatz vorzugsweise als alphanumerische
Zahl beifügbar. Alternativ kann diese Information wie auch der Datensatz insgesamt
jedoch insbesondere in binär digitaler Form vorliegen, oder er kann in Form eines
Barcodes vorliegen und in dieser Form ausgedruckt werden. Das gleiche gilt für eine
vorgegebene Reihenfolge der Zustellzellen.
Gemäß einer wichtigen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, dass das in der Datenverarbeitungsanlage gespeicherte
Programm den zusätzlichen Schritt der Summenbildung über die Anzahl der Empfängeradressen
einer Zustellzelle ausführt. Damit verbunden ist die Möglichkeit einer Implementierung,
dass in dem Fall, dass in einer Zustellzelle mehr Empfängeradressen gezählt sind
als einer vorgegebenen Anzahl entspricht, eine Zustellzelle in Untereinheiten (Bunde)
unterteilbar ist, wobei die Anzahl von Empfängeradressen innerhalb einer Untereinheit
der vorgegebenen Anzahl entspricht und wobei zwischen der jeweils letzten Empfängeradresse
einer vorgeordneten Untereinheit und einer jeweils ersten Empfängeradresse einer
der jeweiligen vorgeordneten Untereinheit nachgeordneten Untereinheit ein Trennungszeichen
einfügbar ist.
Ein Trennungszeichen zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten
einer Zustellzelle kann beispielsweise als in vorgegebener Anzahl hintereinander
angeordnetes Trennungszeichen zur Abgrenzung von Zustellzellen (gemäß Anspruch 1)
definiert sein. Beispielsweise können zwei, drei, vier oder fünf Trennungszeichen
zur Abgrenzung von Teilbereichen des generierten Datensatzes Verwendung finden.
Alternativ kann ein Trennungszeichen zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten
einer Zustellzelle beispielsweise auch als ein sich von den Trennungszeichen zur
Abgrenzung von Zustellzellen (gemäß Anspruch 1) unterscheidendes gesondertes Trennungszeichen
definiert sein (Stern, Raute, sowie deren Kombination mit anderen Zeichen), wobei
eine Vielzahl entsprechend äquivalenter Möglichkeiten denkbar sind. Denkbar ist
auch, dass ein Trennungszeichen als eine in vorgegebener Reihenfolge definierte
Kombination unterschiedlicher Trennungszeichen festgelegt ist, wobei ein Trennungszeichen
als ein Zeichen aus der Menge der alphanumerischen Zeichen oder als ein Zeichen
aus der Menge der ASCII-Zeichen gewählt sein kann.
Die Empfängeranschriften können in Blöcken zusammengefasst sein, wobei
ein Block beispielsweise von einem Straßenabschnitt oder auch von einer Straße gebildet
sein kann.
Die oben angegebenen bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gelten in äquivalenter Form für das erfindungsgemäße Verfahren.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im folgenden anhand einer bevorzugten
Ausführungsform erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin
zeigen:
1 eine erste bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer die Datenverarbeitungsanlage darstellenden
Ansicht von vorn;
2 eine skizzenhafte Darstellung der Erzeugung
von Zustellzellen;
3 eine skizzenhafte Darstellung eines
Datensatzes;
4 eine Darstellung einer Zustellzelle
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die in den 1 bis 4
dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 100 zum Durchführen eines Datenmanagements
für ein Versenden von Post enthält eine Datenverarbeitungsanlage 110 mit
einer Eingabeeinrichtung 111 für ein Eingeben von Daten, eine Prozessoreinheit
120 und eine Speichereinheit 130 sowie eine Ausgabeeinrichtung
140 für ein Ausgeben von Daten, wobei erfindungswesentlich in der Speichereinheit
130 ein Programm mit den folgenden Schritten gespeichert ist:
- – Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von
aus einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen
140, an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in die Datenverarbeitungsanlage
110, in deren Speichereinheit 130 im wesentlichen alle tatsächlich
vorhandenen Empfängeranschriften 150 innerhalb des Gesamtgebietes eines
Staates sowie eine Mehrzahl von einer jeweiligen Teilmenge der Zustallanschriften
zugeordneter Zustellzellen 160 gespeichert sind, die jeweils ein eingegrenztes
geografisches Gebiet des Staates abdecken und denen jeweils ein sie eindeutig identifizierender
Code zugeordnet ist, wobei das Programm ausgelegt ist, um mit den folgenden Schritte
durchzuführen:
• Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle 160 zu jeder der eingegebenen
Empfängeradressen,
• Umsortieren des Datensatzes der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift
enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften
im Sinne einer Lieferungsoptimierung für ein zu steuerndes Beschriften der Postsendungen
mit den Empfängeradressen in der Weise, dass bei einem Beschriftungsvorgang die
für eine jeweilige Zustellzelle 160 vorgesehenen Postsendungen einheitlich
markierbar und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge
sukzessive sortierbar sind, und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens
Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes 170.
Das in der Speichereinheit 130 der Datenverarbeitungsanlage
110 gespeicherte Programm führt dabei zusätzlich die folgenden Schritte
aus:
- • Speichern des neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatzes 170, in dem die für eine jeweilige Zustellzelle 160
vorgesehenen Postsendungen für einen zu steuernden Beschriftungsvorgang einheitlich
markierbar und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge
sukzessive sortierbar sind,
- • Einfügen von Trennungszeichen 180 in den mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatz 170 zwischen die jeweils letzte Empfängeradresse
einer jeweils vorgeordneten Zustellzelle 160 und der jeweils ersten Empfängeradresse
einer der jeweiligen vorgeordneten Zustellzelle 160 nachgeordneten Zustellzelle
160.
Bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten obigen Programmschritt
sind die Empfängeradressen einer Zustellzelle 160 nach Hausnummern einer
Strasse geordnet und diese Information ist dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatz 170 beifügbar. Des weiteren sind bei einem Sortiervorgang
gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen einer Zustellzelle
160 nach Strassen geordnet sind und auch diese Information dem neu geordneten,
mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz 170 beifügbar.
Entsprechend sind bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt
die Empfängeradressen einer Zustellzelle 160 nach Ortsteilen
von Lieferorten geordnet, und diese Information ist dem neu geordneten, mindestens
Empfängeradressen enthaltenden Datensatz 170 beifügbar, wie auch bei einem
Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen einer Zustellzelle
160 nach Lieferorten geordnet sind und diese Information dem neu geordneten,
mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz 170 beifügbar ist.
Eine dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz 170 beigefügte Information ist dem Datensatz 170 dabei
als alphanumerische Zahl beifügbar.
Das in der Datenverarbeitungsanlage 110 gespeicherte Programm
führt insbesondere den zusätzlichen Schritt der Summenbildung über die Anzahl der
Empfängeradressen einer Zustellzelle 160 aus, so dass in dem Fall, dass
in einer Zustellzelle 160 mehr Empfängeradressen gezählt sind als einer
vorgegebenen Anzahl entspricht, eine Zustellzelle 160 in Untereinheiten
190 (Bunde) unterteilbar ist, wobei die Anzahl von Empfängeradressen innerhalb
einer Untereinheit 190 der vorgegebenen Anzahl entspricht und wobei zwischen
der jeweils letzten Empfängeradresse einer vorgeordneten Untereinheit
190 und einer jeweils ersten Empfängeradresse einer der jeweiligen vorgeordneten
Untereinheit 190 nachgeordneten Untereinheit 190 ein Trennungszeichen
180 einfügbar ist.
Ein Trennungszeichen 180 zur gegenseitigen Abgrenzung von
Untereinheiten 190 einer Zustellzelle 160 ist als in vorgegebener
Anzahl hintereinander angeordnetes Trennungszeichen 180 zur Abgrenzung
von Zustellzellen 160 (gemäß Anspruch 1) definiert. Beispielsweise finden
zwei, drei, vier oder fünf Trennungszeichen 180 zur Abgrenzung von Teilbereichen
des generierten Datensatzes 170 Verwendung.
Die vorgegebene Reihenfolge der Zustellzellen 160 ist ebenfalls
in einem alphanumerischen Code festgelegt.
Das oben erläuterte Ausführungsbeispiel der Erfindung dient lediglich
dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche definierten erfindungsgemäßen
Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht eingeschränkt ist.
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Anspruch[de] |
- Vorrichtung (100) zum Durchführen eines Datenmanagements für
ein Versenden von Post mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage (110) mit
mindestens einer Eingabeeinrichtung (111) für ein Eingeben von Daten, einer
Prozessoreinheit (120) und einer Speichereinheit (130) sowie einer
Ausgabeeinrichtung (140) für ein Ausgeben von Daten, dadurch gekennzeichnet
dass in der Speichereinheit (130) ein Programm mit den folgenden Schritten
gespeichert ist:
– Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von aus
einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen
(140), an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in die
Datenverarbeitungsanlage (110), in deren Speichereinheit (130)
im wesentlichen alle tatsächlich vorhandenen Empfängeranschriften (150)
innerhalb des Gesamtgebietes eines Staates sowie eine Mehrzahl von einer jeweiligen
Teilmenge der Empfängeranschriften (150) zugeordneter Zustellzellen (160)
gespeichert sind, die jeweils ein eingegrenztes geografisches Gebiet des Staates
abdecken und denen jeweils ein sie eindeutig identifizierender Code zugeordnet ist,
wobei das Programm ausgelegt ist, um mit den folgenden Schritte durchzuführen:
• Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle (160) zu jeder der eingegebenen
Empfängeradressen (140),
• Umsortieren des Datensatzes der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift
enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften
(150) im Sinne einer Lieferungsoptimierung für ein zu steuerndes Beschriften
der Postsendungen mit den Empfängeradressen in der Weise, dass bei einem Beschriftungsvorgang
die für eine jeweilige Zustellzelle (160) vorgesehenen Postsendungen einheitlich
markierbar und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge
sukzessive sortierbar sind, und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens
Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes (170).
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das in der
Datenverarbeitungsanlage (110) gespeicherte Programm zusätzlich die folgenden
Schritte ausführt:
• Speichern des neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes
(170), in dem die für eine jeweilige Zustellzelle (160) vorgesehenen
Postsendungen für einen zu steuernden Beschriftungsvorgang einheitlich markierbar
und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive
sortierbar sind,
• Einfügen von Trennungszeichen (180) in den mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatz (170) zwischen die jeweils letzte Empfängeradresse
einer jeweils vorgeordneten Zustellzelle (160) und der jeweils ersten Empfängeradresse
einer der jeweiligen vorgeordneten Zustellzelle (160) nachgeordneten Zustellzelle
(160).
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten beiden Schritte des Programms iterativ durchführbar sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten beiden Schritte des Programms in getrennten Einheiten durchführbar
sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Hausnummern einer Strasse geordnet sind und
diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz (170) beifügbar ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Strassen geordnet sind und diese Information
dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz (170)
beifügbar ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Ortsteilen von Lieferorten geordnet sind
und diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz (170) beifügbar ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Lieferorten geordnet sind und diese Information
dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz (170)
beifügbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass eine dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz
(170) beigefügte Information dem Datensatz (170) als alphanumerische
Zahl beifügbar ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das in der Datenverarbeitungsanlage (110) gespeicherte Programm den
zusätzlichen Schritt der Summenbildung über die Anzahl der Empfängeradressen einer
Zustellzelle (160) ausführt.
- Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Fall, dass in einer Zustellzelle (160) mehr Empfängeradressen gezählt sind
als einer vorgegebenen Anzahl entspricht, eine Zustellzelle (160) in Untereinheiten
(190) (Bunde) unterteilbar ist, wobei die Anzahl von Empfängeradressen
innerhalb einer Untereinheit (190) der vorgegebenen Anzahl entspricht und
wobei zwischen der jeweils letzten Empfängeradresse einer vorgeordneten Untereinheit
(190) und einer jeweils ersten Empfängeradresse einer der jeweiligen vorgeordneten
Untereinheit (190) nachgeordneten Untereinheit (190) ein Trennungszeichen
(180) einfügbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als in vorgegebener Anzahl hintereinander angeordnetes
Trennungszeichen (180) zur Abgrenzung von Zustellzellen (160)
(gemäß Anspruch 1) definiert ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als ein sich von den Trennungszeichen (180)
zur Abgrenzung von Zustellzellen (160) (gemäß Anspruch 1) unterscheidendes
gesondertes Trennungszeichen (180) definiert ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als eine in vorgegebener Reihenfolge definierte Kombination
unterschiedlicher Trennungszeichen festgelegt ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Trennungszeichen als ein Zeichen aus der Menge der alphanumerischen Zeichen
gewählt ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Trennungszeichen als ein Zeichen aus der Menge der ASCII-Zeichen gewählt
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgegebene Reihenfolge der Zustellzellen (160) in einem alphanumerischen
Code festgelegt ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Empfängeranschriften in Blöcken zusammenfassbar sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Block
von einem Straßenabschnitt gebildet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Block
von einer Straße gebildet ist.
- Verfahren zum Durchführen eines Datenmanagements für ein Versenden
von Post mit Hilfe eines in einer Speichereinheit (130) einer Datenverarbeitungsanlage
(110) gespeicherten Programms, gekennzeichnet durch die
folgenden Schritte:
– Eingeben und Speichern in beliebiger Reihenfolge einer Mehrzahl von aus
einem Empfängernamen und einer Empfängeranschrift bestehenden Empfängeradressen,
an die eine Gesamtmenge von Postsendungen zu liefern ist, in die Datenverarbeitungsanlage
(110), in deren Speichereinheit (130) alle tatsächlich vorhandenen
Empfängeranschriften (150) innerhalb des Gesamtgebietes eines Staates sowie
eine Mehrzahl von einer jeweiligen Teilmenge der Zustallanschriften (150)
zugeordneter Zustellzellen (160) gespeichert sind, die jeweils ein eingegrenztes
geografisches Gebiet des Staates abdecken und denen jeweils ein sie eindeutig identifizierender
Code zugeordnet ist, wobei das Programm ausgelegt ist, um mit den folgenden Schritte
durchzuführen:
• Zuordnen einer betreffenden Zustellzelle (160) zu jeder der eingegebenen
Empfängeradressen,
• Umsortieren des Datensatzes (170) der Mehrzahl jeweils eine Empfängeranschrift
enthaltenden Empfängeradressen nach Vorgabe der gespeicherten Empfängeranschriften
im Sinne einer Lieferungsoptimierung für ein zu steuerndes Beschriften der Postsendungen
mit den Empfängeradressen in der Weise, dass bei einem Beschriftungsvorgang die
für eine jeweilige Zustellzelle (160) vorgesehenen Postsendungen einheitlich
markierbar und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge
sukzessive sortierbar sind, und Erzeugen eines entsprechend neu geordneten, mindestens
Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes (170).
- Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet dass das in der
Datenverarbeitungsanlage (110) gespeicherte Programm zusätzlich die folgenden
Schritte ausführt:
• Speichern des neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatzes
(170), in dem die für eine jeweilige Zustellzelle (160) vorgesehenen
Postsendungen für einen zu steuernden Beschriftungsvorgang einheitlich markierbar
und im Sinne einer optimierten Verteilung in vorgebbarer Reihenfolge sukzessive
sortierbar sind,
• Einfügen von Trennungszeichen (180) in den mindestens Empfängeradressen
enthaltenden Datensatz (170) zwischen die jeweils letzte Empfängeradresse
einer jeweils vorgeordneten Zustellzelle (160) und der jeweils ersten Empfängeradresse
einer der jeweiligen vorgeordneten Zustellzelle (160) nachgeordneten Zustellzelle
(160).
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten beiden Schritte des Programms iterativ durchgeführt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten beiden Schritte des Programms in getrennten Einheiten durchgeführt
werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Hausnummern einer Strasse geordnet werden
und diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz (170) beigefügt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Strassen geordnet sind und diese Information
dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz (170)
beigefügt ist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Ortsteilen von Lieferorten geordnet sind
und diese Information dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden
Datensatz (170) beigefügt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Sortiervorgang gemäß dem zweiten Programmschritt die Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) nach Lieferorten geordnet sind und diese Information
dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz (170)
beigefügt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass eine dem neu geordneten, mindestens Empfängeradressen enthaltenden Datensatz
(170) beigefügte Information dem Datensatz (170) als alphanumerische
Zahl beigefügt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
dass in dem in der Datenverarbeitungsanlage (110) gespeicherte Programm
der zusätzlichen Schritt der Summenbildung über die Anzahl der Empfängeradressen
einer Zustellzelle (160) ausgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fall,
dass in einer Zustellzelle (160) mehr Empfängeradressen gezählt sind als
einer vorgegebenen Anzahl entspricht, eine Zustellzelle (160) in Untereinheiten
(190) (Bunde) unterteilt wird, wobei die Anzahl von Empfängeradressen innerhalb
einer Untereinheit (190) der vorgegebenen Anzahl entspricht und wobei zwischen
der jeweils letzten Empfängeradresse einer vorgeordneten Untereinheit (190)
und einer jeweils ersten Empfängeradresse einer der jeweiligen vorgeordneten Untereinheit
(190) nachgeordneten Untereinheit (190) ein Trennungszeichen
(180) eingefügt wird.
- Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als in vorgegebener Anzahl hintereinander angeordnetes
Trennungszeichen (180) zur Abgrenzung von Zustellzellen (160)
(gemäß Anspruch 16) definiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als ein sich von den Trennungszeichen (180)
zur Abgrenzung von Zustellzellen (160) (gemäß Anspruch 16) unterscheidendes
gesondertes Trennungszeichen (180) definiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennungszeichen
(180) zur gegenseitigen Abgrenzung von Untereinheiten (190) einer
Zustellzelle (160) als eine in vorgegebener Reihenfolge definierte Kombination
unterschiedlicher Trennungszeichen festgelegt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Trennungszeichen als ein Zeichen aus der Menge der alphanumerischen Zeichen
gewählt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Trennungszeichen als ein Zeichen aus der Menge der ASCII-Zeichen gewählt
wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgegebene Reihenfolge der Zustellzellen (160) in einem alphanumerischen
Code festgelegt wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Empfängeranschriften in Blöcken zusammengefasst sind.
- Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass ein Block
von einem Straßenabschnitt gebildet wird.
- Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass ein Block
von einer Straße gebildet wird.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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