Die Erfindung betrifft einen Kran, insbesondere einen Mobilkran mit
wenigstens einem Seil zum Heben einer Last sowie mit wenigstens einer Winde, auf
die das Seil aufwickelbar ist, wobei der Kran Mittel aufweist, durch die der Seilzug
beim Aufwickeln des Seils auf die Winde steigerbar ist.
Insbesondere im Bereich der Mobilkrane werden häufig Winden mit Mehrlagenwicklung
eingesetzt. Die Anzahl der Lagen kann bis zu zehn betragen. Um eine gute Wickelqualität
zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass das Seil mit ausreichender Vorspannung
aufgewickelt wird. Um beim Aufwickeln des Seils auch im Leerhakenbetrieb eine gute
Wickelqualität zu erzielen, ist es aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE
203 19 073 U bereits bekannt, im Bereich der Auslegerspitze Seilbremsen
vorzusehen, die beispielsweise aus einer Spillwinde, um die das Seil mehrfach geschlungen
ist, besteht. Der Aufbau der bekannten Seilbremsen ist sehr komplex, so daß hierdurch
hohe Fertigungskosten bedingt sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einfach bauende Mittel
bereitzustellen, durch die der Seilzug beim Aufwickeln des Seils auf die Winde steigerbar
ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Kombination der Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Demnach sind bei einem gattungsgemäßen Kran die Mittel,
durch die der Seilzug beim Aufwickeln des Seiles auf die Winde steigerbar ist, aus
zwei Rollen gebildet, zwischen denen das wenigstens eine Seil läuft, wobei die Rollen
in Richtung des Absenken des Seils einen Freilauf aufweisen und wobei sie in Richtung
des Hebens des Seils über zugeordnete Bremsmittel abgebremst werden. Diese hierdurch
gebildete Seilbremse baut sehr einfach und platzsparend.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den sich
an den Hauptanspruch anschließenden Unteransprüchen.
Demnach können die Bremsmittel aus Lamellenbremsen bestehen. Die Bremskraft
der Lamellenbremsen kann über Einstellschrauben nach Bedarf eingestellt werden.
Der Anpressdruck der Rollen kann an das wenigstens eine Seil durch
Krafterzeugungselemente, wie Hydraulikzylinder oder Federn, erzeugbar sein.
Besonders vorteilhaft sind die Rollen jeweils mittels Hebeln schwenkbar
gelagert, wobei diese über Federn an das Seil derart anlegbar sind, dass das Seil
den Anpressdruck selbsttätig über die entstehende Keilwirkung mit zunehmendem Seilzug
verstärkt.
Gemäß einem weiteren Vorteil der Erfindung ist die maximale Anpresskraft
über einstellbare Anschläge für die Hebel begrenzbar.
Vorteilhaft können an den Hebeln jeweils Hydraulikzylinder angreifen,
mit denen die Rollen von dem wenigstens einen Seil bei hohen Seilzügen abhebbar
sind.
Die Hydraulikzylinder können hydraulisch mit dem Lastdruck der Winde
gekoppelt sein.
Das wenigstens eine Seil ist vor dem Einlauf in das Mittel zur Erhöhung
des Seilzugs in einem Spalt zwischen gegenüberliegenden Rollen geführt.
Vorteilhaft können die Mittel zur Erhöhung des Seilzugs im Kopfbereich
des Teleskopauslegers aufgehängt sein.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
1: eine schematische Seitenansicht eines
Teleskopauslegers eines erfindungsgemäßen Mobilkrans mit Mitteln zur Steigerung
des Seilzuges,
2: eine Draufsicht auf den Teleskopausleger
gemäß der vorliegenden Erfindung,
3: eine Vorderansicht auf den Teleskopausleger
gemäß 1,
4: eine perspektivische Darstellung des
erfindungsgemäßen Mittels zur Steigerung des Seilzuges,
5: eine perspektivische Darstellung entsprechend
4, bei der eine Deckplatte weggelassen ist,
6: eine detaillierter perspektivische
Darstellung ähnlich derjenigen gemäß 4 und
7: eine Darstellung gemäß 6,
bei der eine Deckplatte weggelassen ist.
Die 1, 2
und 3 zeigen jeweils einen Teleskopausleger
10 üblicher Bauart, der daher von seinem Aufbau nicht näher erläutert werden
muß. Über den Teleskopausleger ist ein Seil 12 geführt, an welchem ein
hier nicht näher dargestellter Haken hängt. Mit seinem Endbereich ist das Seil
12 auf einer hier ebenfalls nicht näher dargestellten Seilwinde aufgewickelt.
Wie aus den 1, 2
und 3 weiter ersichtlich,
sind im Bereich des Auslegers Mittel zur Steigerung des Seilzuges beim Aufwickeln
des Seiles 12 vorgesehen, die im folgenden als Seilbremse 14 bezeichnet
werden.
Die Seilbremse 14 ist in den 4
und 5 bzw. 6
und 7 im Detail dargestellt.
Die Seilbremse 14 besteht jeweils aus zwei Rollen
16, die in ihrer Nabe 18 jeweils einen hier nicht näher dargestellten
Freilauf in der Art besitzen, dass in Richtung des Absenkens der Last auf das Seil
12, das durch die Seilbremse 14 geführt wird, keine Bremswirkung
ausgeübt wird. In Richtung des Hebens des Seils 12 werden die Seilrollen
jedoch über entsprechende Lamellenbremsen 20 abgebremst.
Die Lamellenbremsen 20 haben üblicherweise eine konstante
Bremskraft, die über Einstellschrauben (hier nicht näher dargestellt) justierbar
sind. Das bedeutet, dass beim Aufspulen des Seils und dem dadurch bedingten Antreiben
der Rollen 16 auf das Seil 12 eine Bremskraft wirkt. Um nun die
Bremskraft auf das Seil 12 aufzubringen, muß ein entsprechender Anpressdruck,
der über etwa das zehnfache der Bremskraft beträgt, ausgeübt werden.
Dieser Anpressdruck kann in verschiedener Art und Weise erzeugt werden.
So können hier in nicht näher dargestellter Art und Weise Hydraulikzylinder oder
Federn vorgesehen sein oder auch andere Kraft erzeugende Elemente. In der hier dargestellten
Ausführungsvariante sind jedoch nur recht schwache Federn, beispielsweise Zugfedern
oder Druckfedern vorgesehen, die die Seilrollen leicht an das Seil anlegen. Diese
entsprechenden Federn sind in den Darstellungen gemäß der 6
und 7 mit 22 bezeichnet.
Die Rollen 16 selbst sind jeweils auf Hebeln 24
schwenkbar in einem Grundplattenpaar 26 gelagert. Aufgrund der entsprechenden
schwenkbaren Lagerung der Rollen 16 und der sich aus den 4
bzw. 5 und 6
bzw. 7 ergebenden geometrischen Verhältnisse
zu dem zwischen den Rollen geführten Seil 12 wird bei entsprechendem Durchlauf
des Seils eine Keilwirkung erzeugt, wobei sich hierdurch die Anpresskraft selbsttätig
mit zunehmendem Seilzug erhöht. Die maximale Anpresskraft, die durch diese Keilwirkung
erzeugt wird, kann durch entsprechend einstellbare Anschläge 28 gegen die
sich die schwenkbaren Hebel 24 anlegen, begrenzt werden. Hierdurch kann
eine Beschädigung des Seils 12 durch ein Abquetschen bei zu hoch auftretender
Keilwirkung wirksam verhindert werden.
Wie in den 5 und 7
dargestellt, sind zur besseren Führung des Seiles 12 sich gegenüberliegende
Rollenpaare 30, 32 vorgesehen, deren Achsrichtung senkrecht zu
der Achsrichtung der Rollen 16 steht. Diese Rollenpaare 30,
32 sichern den richtigen Einlauf des Seils 12 in die Rollen
16, die ja als Anpressrollen dienen.
Die gesamte Seilbremse 14 kann als Gesamtvorrichtung beispielsweise
mit zwei Seilen im Kopfbereich des Teleskopauslegers aufgehängt werden, so daß bei
aufspulendem Seil die Bremskraft in den Teleskopausleger eingeleitet wird.
Um den gegenüber der hydraulischen Bremsvorrichtung geringen Nachteil
der hier vorgestellten Seilbremse 14 zu verringern, können zwei kleine
Hydraulikzylinder (hier nicht näher dargestellt) vorgesehen sein. Der vorgenannte
geringfügige Nachteil besteht darin, dass die tatsächlich an dem Haken zur Verfügung
stehende Seilkraft sich um die Bremskraft, die beim Heben des Haken induziert wird,
reduziert wird.
Die beiden kleinen Hydraulikzylinder können diesen Nachteil dadurch
beheben, dass die beiden Hebel 24 bei hohen Seilzügen vom Seil
12 abheben. Die Ansteuerung der beiden Hydraulikzylinder kann dabei entweder
von der Steuerung oder einfacher, hydraulisch mit dem Lastdruck der entsprechenden
Winde gekoppelt werden. Das bedeutet, dass bei steigendem Druck im Antriebsmotor
der Winde die Seilbremse abgeschaltet werden kann.