Die Erfindung betrifft einen Grabstein sowie einen Grabstein-Bausatz.
Im deutschsprachigen Raum werden auf den Friedhöfen üblicherweise
als Grabschmuck und zum Totengedenken dienende Grabsteine auf die Gräber gestellt.
Herkömmliche Grabsteine werden dabei in handwerklich geprägten Steinmetzbetrieben
gefertigt. Sie werden aus einem Natursteinblock herausgeschnitten bzw. gemeißelt
oder dgl. und stehen nach einer anschließenden Feinbehandlung, wie beispielsweise
einem Schleifen, Polieren oder dgl. als fertige Rohlinge zur Aufstellung auf den
hierzulande üblichen, parzellierten Gräbern bereit, wobei als letzter Schritt noch
eine Erinnerungsinschrift auf dem Grabstein aufzubringen ist.
Derartige Grabsteine entsprechen zwar den gängigen Vorstellungen,
wie eine Grabstätte auszusehen hat, weisen jedoch auch gravierende Nachteile auf.
So sind sie zum Einem besonders schwergewichtig und erfordern daher einen hohen
Aufwand bei der Aufstellung. Zum Anderen sind derartige Grabsteine aufgrund der
handwerklichen Verarbeitung und des hochpreisigen Natursteinmaterials auch teuer,
so dass insbesondere ärmeren Bevölkerungsschichten eine würdige Grabstätte verwehrt
bleibt und oft nur ein einfaches Metall- oder Holzkreuz aufgestellt wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen günstig zu
fertigenden Grabstein zu schaffen, der trotzdem ein pietätvolles Totengedenken erlaubt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ferner, einen Grabstein-Bausatz für einen
derartigen Grabstein zu schaffen.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Grabsteins mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst, hinsichtlich des Grabstein-Bausatzes mit den Merkmalen des Anspruchs
21.
Erfindungsgemäß ist ein Grabstein vorgesehen, der aus einem industriell
herstellbaren Material ausgeformt, beispielsweise urgeformt ist, insbesondere aus
einem thermoplastischem Kunststoffmaterial oder einem metallischen Werkstoff. Dieser
Grabstein wird aus dem industriell herstellbaren Material urgeformt, indem er insbesondere
aus einem Thermoplast-Granulat spritzgegossen wird oder aus Metallguss im herkömmlichen
Gießereiverfahren oder im Druckgussverfahren in Form gegossen wird. Selbstverständlich
kann auch ein aus diesem industriell herstellbaren Material vorgeformtes Element
als Grabstein verwendet werden.
Vorteilhaft kann somit die bisher rein handwerklich und damit teure
Herstellung von Grabsteinen in einem industriellen Fertigungsprozess erfolgen, wobei
der hochpreisige Natursteinwerkstoff durch günstigere Werkstoffe ersetzt werden
kann, so dass sich insgesamt eine wesentlich kostengünstigere Herstellung ergibt.
Auf der anderen Seite müssen bei den für Grabsteine besonders wesentlichen Eigenschaften
wie beispielsweise der gewohnten Grabsteinoptik und der Witterungsbeständigkeit
keine Abstriche hingenommen werden, was insbesondere durch die Weiterbildungen gemäß
der Unteransprüche erreicht wird.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft das Aufstellen des erfindungsgemäßen
Grabsteins und seine sichere Verankerung auf dem Grab. Dazu wird gemäß Anspruch
21 einen Grabstein-Bausatz vorgeschlagen, der ein erdverankerbares Grabstein-Sockelelement
aufweist und zumindest einen erfindungsgemäßen Grabstein. Vorteilhaft ist es dabei,
wenn der Grabstein als Überziehelement mit einer unterseitigen Aufnahmeöffnung ausgebildet
ist das Grabstein-Sockelelement eine entsprechende, nach oben gerichtete Zunge,
über die der Grabstein mit seiner Aufnahmeöffnung gestülpt werden kann, wobei die
Erdverankerung mittels des Grabstein-Sockelelements erfolgt.
Der Grabstein kann damit als Deko-Überzug über ein beispielsweise
aus Beton bestehendes Sockelelement übergezogen werden. Auch die Fertigung des Sockelelements
kann somit in einen industriellen Fertigungsprozess ausgelagert werden. Über das
Sockelelement erfolgt dabei die Erdverankerung des Grabsteins, so dass der Grabstein
selber als reines Überziehelement ausgebildet sein kann. Es ergibt sich somit eine
besonders einfach zu fertigende Form des Grabsteins. Vorteilhaft sind dabei lediglich
Befestigungsmittel zur Befestigung an dem Grabstein-Sockelelement vorgesehen, aber
keine zusätzlichen Fertigungsschritte für die Erdverankerung nötig. Dies kann jedoch
auf einfache Art beispielsweise dadurch erfolgen, dass das Grabstein-Sockelelement
Bohrungen aufweist, die auch nachträglich eingebracht werden können, um es im auf
die Zunge des Grabstein-Sockelelements aufgezogenen Zustand vorzugsweise rückseitig
mit dem Grabstein-Sockelelement zu verschrauben.
Insbesondere wenn der Grabstein aus einem metallischen Werkstoff besteht,
ist es dabei vorteilhaft, wenn er als dünnwandiger Körper ausgebildet ist und somit
als reiner Deko-Überzug über das Grabstein-Sockelelement. Auf diese Weise können
die Werkstoffkosten weiter minimiert werden. Andererseits wäre es ebenfalls denkbar,
den Grabstein als Hohlkörper zu gestalten, beispielsweise mit einem auf die Zunge
des Sockelelements aufziehbaren Innenschuh aus Metallblech, an den unterseitig ein
dem Grabstein seine äußere Form gebendes Außenelement angeschweißt ist, welches
ebenfalls aus Metallblech bestehen kann. Auch im Falle eines aus
einem Kunststoffmaterial ausgeformten Grabsteins wäre es denkbar, einen derartigen,
in eine Kunststoffhülle eingeschobenen Innenschuh zur Befestigung an den Grabstein-Sockelelement
vorzusehen.
Zur Akzeptanz des vorgeschlagenen industriell gefertigten Grabsteins
ist insbesondere eine auf Dauer angelegte Witterungsbeständigkeit und eine einem
Grabstein aus Naturstein entsprechende Optik nötig. Diesbezüglich hat es sich herausgestellt,
dass mit thermoplastischen Kunststoffen besonders witterungsbeständige Materialien
zur Verfügung stehen, die jedoch auch optisch so verarbeitet werden können, dass
der Eindruck eines Natursteins entsteht. Dies gelingt insbesondere im Spritzgussverfahren,
wobei ein Kunststoffgranulat in die Form des Grabsteins gespritzt wird. Vorteilhaft
sind jedoch zwei unterschiedliche Kunststoffgranulate als Ausgangsmaterial vorgesehen,
die beispielsweise unterschiedliche Farben aufweisen können, insbesondere weiß oder
schwarz. Wenn die beiden oder mehrere Kunststoffgranulate dabei marmoriert spritzgegossen
werden, kann die Optik eines Natursteins, beispielsweise in Marmor täuschend echt
nachgeahmt werden. Auch eine melierte Spritzgussweise ist es denkbar, wobei sämtliche
gewünschten Farbmischungen erzielt werden können.
Zur besseren Witterungsbeständigkeit kann ein derartiger Grabstein
eine Lackierung beispielsweise mit einem Klarlack aufweisen, so dass der Eindruck
eines polierten Natursteins entsteht. Andererseits kann die Naturstein-Optik auch
über eine entsprechende Lackierung erreicht werden, wobei es dann auf die Farbe
bzw. Optik des Kunststoffmaterials nicht mehr ankommt, so dass beispielsweise auch
farblose Kunststoffe wie beispielsweise Polymethylmethacrylat (Plexiglas), Kunstharze
oder faserverstärkte Kunststoffe eingesetzt werden können, um den Grabstein herzustellen.
Als Kunststoffausgangsmaterial eignen sich jedoch besonders Thermoplaste,
die im Spritzgussverfahren gut verarbeitet werden können, wie beispielsweise Polyprophylen,
Polyethylen, Polybutylentherephtalat, Polyethylenterephthalat und andere thermoplastische
Polyester, Polyacetal, Polyamid, Polypropylen, Polycarbonat, u.a. oder ein daraus
bestehendes Polyblend. Da diese Materialien nach einer Erstverarbeitung auch erneut
wieder eingeschmolzen werden können, eignen sich dabei auch Recycling-Granulate
zur Verarbeitung zu einem Grabstein, wobei diese heute in hohen Reinheitsgraden
und auch bezüglich der Farbe gut sortiert vorliegen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Grabstein
aus einem Metall oder einer Metalllegierung ausgeformt, insbesondere aus einem Gusswerkstoff
urgeformt, z.B. gegossen oder druckgegossen.
Geeignete Werkstoffe hierfür sind Gusseisen, Stahlguss oder Leichtmetall-Gusswerkstoffe,
beispielsweise Aluminiumguss oder dgl. Dabei kann schon beim Urformen eine Metalllegierung
verwendet werden, die eine für einen Grabstein gefällige Optik entstehen lässt.
Ebenfalls denkbar wäre die Beigabe von bestimmten Zusätzen in die Schmelze. Insbesondere
im Fall von Aluminiumguss kann die Optik jedoch auch über eine Eloxierung erreicht
werden. Ebenfalls denkbar wäre eine Pulverbeschichtung oder eine entsprechende Lackierung.
Die Grabinschrift kann dem Grabstein dabei in einem anschließenden
Fertigungsschritt direkt eingeprägt werden. Bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform,
bei der der Grabstein eine vorderseitige Ausnehmung aufweist, in die eine Platte
aufgenommen werden kann, auf der die Inschrift eingraviert oder dgl. ist, wobei
entsprechende Befestigungsmittel für die Platte vorgesehen sein können, wie beispielsweise
Bohrungen für eine Verschraubung.
Insgesamt gelingt es somit, Grabsteine in allen gewünschten Formen
herzustellen, die neben einer hohen Witterungsbeständigkeit und einer gefälligen
Optik geringe Herstellungs- und Montagekosten aufweisen.
Im Rahmen der Erfindung wäre es aber neben dem Einsatz als Grabstein
ebenso denkbar, auf gleiche Weise Grabplatten, Denkmäler bzw. Denkmalsteine oder
– säulen bzw. entsprechende Inschriftplatten auszuformen, die dieselben Merkmale
hinsichtlich Werkstoff, Oberflächenbehandlung und Verankerung im Erdreich bzw. an
dem jeweiligen Untergrund aufweisen wie der erfindungsgemäße Grabstein.
Dabei versteht es sich von selbst, dass die Merkmale der Ansprüche
beliebig kombiniert werden können, soweit es sinnvoll erscheint.
Nachfolgend wird anhand der beiliegenden Zeichnungen eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung erläutert. Es zeigen:
1 die Vorderansicht eines Grabsteins
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
2 eine unterseitige Ansicht des in
1 gezeigten Grabsteins;
3 ein Grabstein-Sockelelement für den
in 1 und 2 gezeigten
Grabstein.
Mit 1 ist dabei ein Grabstein bezeichnet, der eine unterseitige
Ausnehmung bzw. Aufnahmeöffnung 3 aufweist, mit der er
auf eine Zunge bzw. einen Vorsprung 4 des mit 2 bezeichneten Grabstein-Sockelelements
aufgeschoben werden kann.
Der Grabstein 1 ist dabei aus einem thermoplastischen Kunststoff
spritzgegossen, wobei in der Gussform lediglich für die Aufnahmeöffnung
3 ein entsprechender Kern oder Vorsprung eingelegt sein muss. Mit strichpunktierten
Linien angedeutete Bohrungen 6 zur Verschraubung des Grabsteins
1 an den Sacklöchern 7 im Grabstein-Sockelelement 2 können
dagegen nachträglich eingebracht werden. Nach dem Urformschritt ist eventuell noch
eine Nachbehandlung, wie beispielsweise ein Entgraten oder ein Oberflächenpolieren
nötig. Danach kann noch eine gewünschte Oberflächenbeschichtung aufgebracht werden,
beispielsweise ein Klarlack. Weiterhin weist der somit als Überziehelement gestaltete
Grabstein 1 noch eine vorderseitige Ausnehmung 5 auf, in die eine
entsprechende Grabinschrift aufgenommen werden kann. Die Inschrift kann dabei auf
einer separaten Platte aufgebracht sein, die beispielsweise in die Ausnehmung
5 eingeklebt werden kann.
Selbstverständlich sind Abwandlungen von den gezeigten und beschriebenen
Ausführungsformen möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
So wäre es beispielsweise denkbar, im Rahmen eines sich in Zukunft
unter Umständen ändernden ästhetischen Empfindens auch transparente Kunststoffwerkstoffe
für den Grabstein zu verwenden. Auch Glas oder dgl. wäre als Werkstoff denkbar.