Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Bodenelemente, insbesondere
für Fußbodenpaneele.
So werden Fußbodenpaneele beispielsweise zur Bildung eines Fußbodenbelags
verwendet, bei dem die Fußbodenpaneele parallel in Reihen angeordnet sind. Zu diesen
Fußbodenpaneelen gehören auch die sogenannten Laminatpaneele, die einen lageförmigen
Aufbau mit mehreren übereinander angeordneten Lagen aufweisen.
Üblicherweise werden die Fußbodenpaneele in Verpackungen angeboten,
in denen sie in gestapelter Form übereinander liegen. Ein Fußbodenpaneel weist dabei
eine Breite in der Größenordnung von 20 cm und eine Länge von ungefähr 120 cm auf.
Entsprechend ist eine Verpackung ca. 20 cm breit und 120 cm lang, wobei die Höhe
der Verpackung der Höhe des darin befindlichen Stapels entspricht und etwa 10 cm
beträgt.
Die Verpackung für Fußbodenpaneele weist eine Halbschale mit einem
Boden und eine sich daran anschließende Seitenwandung auf. Zu einer Oberseite ist
die Halbschale offen, so dass die in die Halbschale gelegten Fußbodenpanelle von
oben sichtbar sind. Um die Halbschale mit den daran befindlichen Fußbodenpaneelen
ist eine Folie gespannt, die außen an dem Boden und der Seitenwandung anliegt und
die offene Oberseite der Halbschale überspannt. Durch die Folie werden die Fußbodenpaneele
fest in der Halbschale gehalten, auch wenn man diese mit der Oberseite nach unten
dreht.
Die oben beschriebene Verpackung, bestehend aus der Halbschale und
der die Halbschale umspannenden Folie, wird mit anderen Verpackungen auf Paletten
gestapelt und in dieser Form in Baumärkten oder dergleichen dargeboten. Wird eine
Verpackung von der Palette genommen oder gezogen, besteht die Gefahr, dass dabei
die Folie insbesondere an der Oberseite einer anderen, darunter liegenden Verpackung
beschädigt wird. Dies führt zu aufgerissenen Verpackungen, die von dem Kunden oder
Käufer in der Regel gemieden werden und somit liegen bleibt.
Zudem hat sich gezeigt, dass der Kunde oder Käufer die Folie an der
Oberseite der Verpackung aufreißt, um ein Fußbodenpaneel zu ertasten oder zur näheren
Prüfung gar aus der Verpackung zu nehmen. Auch hier stellt sich das Problem der
aufgerissenen Verpackung, die nur schlecht verkauft werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der
oben erwähnten Art bereit zu stellen, bei der ein beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes
Aufreißen der Folie reduziert und möglichst vermieden wird.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch gelöst, dass
eine Einlage unter der Folie vorgesehen ist, die die Oberseite der Halbschale im
wesentlichen vollständig abdeckt. Durch die Einlage sind die Fußbodenpaneele beziehungsweise
die Bodenelemente in der Verpackung von außen nicht mehr sichtbar. Dadurch reduziert
sich die Motivation, die Verpackung aufzureißen und ein Element aus der Verpackung
zu nehmen.
Darüber hinaus wirkt die Einlage als Schutz für die oberste Fußbodenpaneele,
wenn beispielsweise bei der Entnahme von einer Palette eine Verpackung mit einer
Kante über die Oberseite einer anderen Verpackung entlang gleitet oder kratzt. Auch
kann die Folie durch die darunter liegende Einlage gegen Aufreißen geschützt werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Folie besser auf der Einlage haftet wie auf
der Oberfläche eines Fußbodenpaneels, auf dem normalerweise die Folie direkt aufliegen
würde.
Durch die Einlage wird in einfacher Weise erreicht, dass die Verpackungen
weniger aufgerissen werden. Durch die erfindungsgemäße Lösung brauchen die derzeitigen
Verpackungsverfahren für Fußbodenpanelle praktisch nicht umgestellt werden. Lediglich
vor Aufbringen der Folie muss in die Halbschale mit den darin befindlichen Fußbodenpaneelen
die Einlage gelegt werden. Die Herstellung und die Handhabung der Halbschalen (inklusive
das Anbringen der Folie) kann somit unverändert bleiben. Dies schließt auch das
Einlegen einer Gebrauchsanweisung, einer Information oder dergleichen ein, die zwischen
Einlage und Folie vorgesehen werden kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel entspricht die Einlage hinsichtlich
Material, Oberflächenbeschaffenheit und/oder Farbgestaltung der Halbschale. Durch
beispielsweise eine gleiche Farbgestaltung wirken Halbschale und Einlage als eine
geschlossene Einheit, die von der Folie vollständig umgeben ist. Die gleiche Farbgestaltung
soll dabei sich nicht nur auf einen gleichen Farbton, sondern auch auf farblich
abgesetzte Linien, Flächen oder dergleichen beziehen, die ohne Unstetigkeiten oder
Stufen über Boden, Seitenwandung und Einlage verlaufen.
Vorzugsweise ist die Einlage aus Pappe. Da die Halbschale üblicherweise
aus Pappe ist, sind in diesem Fall Material und Oberflächenbeschaffenheit von Halbschale
und Einlage identisch beziehungsweise – bei Verwendung unterschiedlicher Pappsorten
– nahezu identisch.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Einlage ein Blatt
oder ein Bogen, das beziehungsweise der sich nur in einer Ebene erstreckt. Dabei
kann die Einlage bei der Bestückung der Verpackung plan auf das oberste Fußbodenpaneel
gelegt werden, nachdem die Fußbodenpaneele in die Halbschale gelegt worden sind.
Auch ist es alternativ möglich, dass die Einlage die Form einer Einlageboden mit
daran senkrecht anschließenden Einlage-Seitenwänden aufweist, wobei der Einlageboden
die Oberseite der Verpackungs-Halbschale abdeckt und die Einlage-Seitenwände zwischen
dem Stapel der Fußbodenpaneele und der Seitenwandung der Verpackungs-Halbschale
angeordnet sind. Gegenüber letztgenannter Variante weist jedoch die Ausführung mit
der ebenen Einlage in Form eines Blattes oder eines Bogens den Vorteil auf, dass
das Einlegen der Einlage bei bestehenden Verpackungsverfahren für Fußbodenpaneele
einfacher zu implementieren ist.
Vorzugsweise hat die Einlage eine rechteckige Form. Sie weist zweckmäßig
die Maße üblicher Fußbodenpaneele auf, um diese, wenn sie übereinander in einem
Stapel in der Halbschale übereinander liegen, vollständig abzudecken: Zum Beispiel
kann die Einlage 20 cm breit und 120 cm lang sein. Um das Einlegen der Einlage zu
vereinfachen, können die Ecken der Einlage leicht abgerundet sein.
Die Einlage kann an einer oberen Umlaufkante der Seitenwandung vollständig
anliegen. Somit können die Halbschale und die Einlage eine quaderförmige Einheit
bilden, wobei der Boden der Halbschale und die dazu parallel angeordnete Einlage
durch die Seitenwandung verbunden wird.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist wenigstens eine Aussparung
in der Einlage vorgesehen. Diese Aussparung kann, ohne den Eindruck einer geschlossenen
Einheit von Halbschale und Einlage zu mindern, als Sichtfenster genutzt werden,
durch das das Dekor des obersten Fußbodenpaneels in der Verpackung sichtbar wird.
Zudem kann die Aussparung als Öffnung dienen, in die beim Verpackungsprozess entsprechende
Mittel zur besseren Handhabung der Einlage greifen können.
Vorzugsweise weist die Aussparung in der Einlage eine geschlossene
Begrenzungskante auf. Dies bedeutet, dass sich die Aussparung nicht am Rand der
Einlage befindet, sondern beispielsweise mittig angeordnet ist, was der Verpackung
ein gefälliges Aussehen verleiht.
Zwischen Folie und Einlage kann ein Blatt angeordnet sein, dem Informationen
über die Fußbodenpaneele in der Verpackung zu entnehmen sind.
Anhand des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels wird
die Erfindung näher erläutert Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer
Verpackung;
2 die Verpackung der 1
im Schnitt; und
3 eine Einlage von oben.
1 zeigt eine Verpackung, die mit
1 bezeichnet wird. Die Verpackung 1 weist eine quaderförmige,
längliche Grundform auf. Die Verpackung umfasst eine Halbschale 2 mit einem
Boden 3 und einer Seitenwandung 4. Die Seitenwandung
4 setzt sich aus zwei beabstandeten Stirnwänden 5 und zwei zueinander
beabstandeten Längswänden 6 zusammen. An einer Oberseite 7 der
Halbschale 2 ist ein Deckel vorgesehen, der als rechteckige, in der Halbschale
2 liegende Einlage 8 ausgebildet ist. Die Einlage 8 liegt
vollständig an einer oberen Umlaufkante 9 der Seitenwandung 2
an, so dass die Halbschale 2 und die Einlage 8 als eine Einheit
wirken.
Wie der 2 zu entnehmen ist, ist um die
Halbschale 2 eine Folie 10 gespannt, die auch die Oberseite
7 und somit auch die bogenförmige Einlage 8 überspannt. Die Folie
ist in der 2 als gestrichelte Linie dargestellt und
ist transparent.
In der Halbschale 2 liegen übereinander gestapelt mehrere
Fußbodenpaneele 11. Auf einem obersten Fußbodenpaneel 11a liegt
die Einlage 8. Die Höhe der Seitenwandung 4 entspricht in etwa
dabei die Höhe des Stapels, so dass die Einlage 8 an der oberen Umlaufkante
9 der Seitenwandung 4 anliegt. Die Halbschale 2, bestehend
aus Boden 3 und Seitenwandung 4, und die Einlage sollen jeweils
aus Pappe sein. Durch die das Pappmaterial überspannende Folie erscheinen Halbschale
2 und Einlage 8 wie ein quaderförmiger Karton, zumal durch eine
Zugspannung in der Folie 10 die Stirnseiten 5 und die Längsseiten
6 gegen die Einlage 8 gedrückt werden, so dass zwischen Einlage
8 und der oberen Umlaufkante 9 praktisch keine Lücke mehr zu erkennen
ist.
3 zeigt die Einlage 8 von oben.
Sie weist eine ovale Aussparung oder Öffnung 12 mit einer geschlossenen
Begrenzungskante 13 auf. Die Öffnung lässt sich durch entsprechendes Stanzen
der Einlage 8 herstellen. Durch die Öffnung 12 und durch die transparente
Folie 10 ist von außen das oberste Fußbodenpaneel sichtbar. Dies ermöglicht
– ausgehend von einer Beschriftung auf der Verpackung 1, die hier
nicht weiter dargestellt ist – eine einfache Kontrolle, ob sich in der Verpackung
die richtigen Fußbodenpaneele befinden. Zudem wirkt die Aussparung mit Handhabungsmitteln
im Verpackungsprozess zusammen, wodurch ein Greifen oder Ausrichten der Einlage
8 beim Verpacken der Fußbodenpaneele vereinfacht wird.
1- Verpackung
2- Halbschale
3- Boden
4- Seitenwandung
5- Stirnwand
6- Längswand
7- Oberseite
8- Einlage
9- Umlaufkante
10- Folie
11, 11a- Fußbodenpaneel
12- Öffnung
13- Begrenzungskante