Dokumentenidentifikation |
EP1688227 21.09.2006 |
EP-Veröffentlichungsnummer |
0001688227 |
Titel |
Verfahren zum Betrieb einer Holzbearbeitungsmaschine und Holzbearbeitungsmaschine |
Anmelder |
IMA Klessmann GmbH Holzbearbeitungssysteme, 32312 Lübbecke, DE |
Erfinder |
Lindenschmidt, Detlef, 32584 Löhne, DE; Redeker, Günter, 32351 Stemwede-Levern, DE |
Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
Sprache des Dokument |
DE |
EP-Anmeldetag |
29.12.2005 |
EP-Aktenzeichen |
050286186 |
EP-Offenlegungsdatum |
09.08.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.09.2006 |
IPC-Hauptklasse |
B27C 9/04(2006.01)A, F, I, 20060711, B, H, EP
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IPC-Nebenklasse |
B27M 1/08(2006.01)A, L, I, 20060711, B, H, EP
B23Q 1/01(2006.01)A, L, I, 20060711, B, H, EP
B23Q 7/04(2006.01)A, L, I, 20060711, B, H, EP
B27C 5/06(2006.01)A, L, I, 20060711, B, H, EP
B27B 5/06(2006.01)A, L, I, 20060711, B, H, EP
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und auf eine Holzbearbeitungsmaschine nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8.
Holzbearbeitungsmaschinen mit zwei unter einem Portal hindurch
verfahrbaren und positionierbaren Werkstücktischen werden bekanntermaßen
so betrieben, daß die Bearbeitungsfolge, die an den einzelnen Werkstücken
vorzunehmen ist, bei einmaliger Aufspannung jedes Werkstükkes auf dem betreffenden
Werkstücktisch vorgenommen wird. Die Werkstücke erfahren auf jedem der
beiden Werkstücktische die gleiche Bearbeitung, dazu wechseln die am Portal
angeordneten Bearbeitungsaggregate zwischen den beiden Werkstücktischen hin
und her. Die Verfahrrichtung der Werkstücktische quer unter dem Portal hindurch
bildet hierbei die erste Maschinenachse, üblicherweise die X-Achse. Senkrecht
dazu erstreckt sich die zweite Maschinenachse, die Y-Achse, die durch die Längsrichtung
des Portals vorgegeben ist und in der die Bearbeitungsaggregate verfahren. So können
die auf jedem der beiden Werkstücktische aufgespannten, vorformatieren Werkstücke
nacheinander in der einen Aufspannung fertig formatiert, gegebenenfalls mit Bohrungen
versehen und mit einem Kantenmaterial beleimt werden, dessen Überstände
über die Breitseiten der plattenförmigen Werkstücke abgetragen werden,
wonach die Bearbeitungsfolge beendet ist. Man spricht bei Portalmaschinen dieser
Art von Maschinen mit Wechseltischen und der sogenannten Wechselplatzbelegung, denn
die Arbeitsspiele für die Werkstücke auf den beiden Werkstücktischen
sind so aufeinander abgestimmt, daß der jeweils eine Tisch umgerüstet
werden kann während die Werkstückbearbeitung an dem jeweils anderen Werkstücktisch
abläuft.
Es gibt zusätzliche Bearbeitungen an plattenförmigen
Werkstücken, die man bislang außerhalb einer Holzbearbeitungsmaschine
der vorgenannten Art durchführen muß. Dies ist vor allem dann der Fall,
wenn es um die schnittoptimierte Aufteilung einer großformatigen Rohplatte
zu formatierten Einzelplatten geht. Dafür verwendet man Aufteilsägen,
welche die Formatierung der Einzelplatten vornehmen. Bekannt sind auch Holzbearbeitungsmaschinen
mit Bearbeitungsplätzen, auf die eine großformatige oder halbformatige
Rohplatte mit einem Teilbereich aufgeschoben werden kann, aus dem mit an der Maschine
vorhandenen Werkzeugen eine Einzelplatte im kleineren Format freigeschnitten wird.
Dazu wird auf dem Bearbeitungsplatz der freizuschneidende Abschnitt der großformatigen
Platte gespannt, nach dem Abteilen der formatierten Einzelplatte wird die restliche
Rohplatte wieder zurückgezogen, und es werden in bleibender Aufspannung die
weiteren Bearbeitungen an der abgeteilten Einzelplatte vorgenommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Holzbearbeitungsmaschine
der oben genannten Art so zu nutzen, daß an den Werkstücken auch solche
Bearbeitungen vorgenommen werden können, die entweder im Hinblick auf eine
Beschleunigung des Bearbeitungsablaufs oder wegen der Unterschiedlichkeit der Bearbeitungsvorgänge
ohnehin ein Umspannen der Werkstücke, also einen Wechsel der Werkstücke
von einer ersten Position in eine zweite erfordern.
Diese Aufgabe wird zum einen durch die Verfahrensmerkmale
des Patentanspruchs 1 und zum anderen durch die gegenständlichen Merkmale des
Patentanspruchs 8 gelöst.
Für die Erfindung ist wesentlich, daß für
die Bearbeitungsfolge, die an jedem Werkstück vorzunehmen ist, beide Werkstücktische
der Holzbearbeitungsmaschine der in Rede stehenden Art nacheinander genutzt werden.
So können die Werkstücke in einer ersten Aufspannung auf dem ersten Werkstücktisch
vorbearbeitet, dann auf den zweiten Werkstücktisch umgesetzt und dort in einer
zweiten Aufspannung nachbearbeitet werden. Besondere Vorteile sind mit der Erfindung
dann erreichbar, wenn der erste Werkstücktisch in seiner einen Endlage an der
einen Seite des Portals einen Rüstplatz anfährt bzw. selbst bildet, an
dem die zu bearbeitenden Werkstücke auf den ersten Bearbeitungstisch aufgegeben
und dort maschinell gespannt werden. Beim Durchfahren unter dem Portal hindurch
werden die ersten Bearbeitungsschritte vorgenommen, sodann wird das Werkstück
maschinell auf den zweiten Werkstücktisch umgesetzt und dort maschinell gespannt,
um die restlichen Bearbeitungen der Bearbeitungsfolge an dem Werkstück vorzunehmen.
Währenddessen kann das nächstfolgende Werkstück am Rüstplatz
auf den ersten Werkstücktisch aufgegeben und gespannt werden, wonach gegebenenfalls
schon die ersten Bearbeitungsgänge auf dem ersten Werkstücktisch an dem
Folge-Werkstück vorgenommen werden.
Vor allem eignet sich das neue Betriebsverfahren zur Bearbeitung
solcher plattenförmiger Werkstücke, die durch Aufteilen einer Rohplatte
gewonnen werden. Hierbei wird die Rohplatte am Rüstplatz in horizontaler, flachliegender
Ausrichtung auf den Werkstücktisch aufgelegt und dort gespannt, und derjenige
Bereich der Rohplatte, der als formatierte Platte vereinzelt werden soll, kann während
der Aufspannung auf dem ersten Werkstücktisch vor oder nach dem Formatieren
schon weiterbearbeitet werden, indem Lochreihen eingebohrt werden, wie sie bei Seitenwänden
von Möbelkorpussen vorgesehen werden, um Bodenträger anbringen zu können.
In gleicher Weise können auch Lochbilder für Verdübelungen an der
obenliegenden Seite der plattenförmigen Werkstücke angebracht werden.
Nach dem Formatieren erfolgt das Umsetzen der nunmehr von der Rohplatte getrennten
Einzelplatten auf den zweiten Werkstücktisch unter Beibehalten der horizontalen
Ausrichtung, wo eine Kantenbearbeitung an den aufrechten Schmalseiten vorgenommen
wird. Insbesondere wird an den betreffenden Plattenschmalseiten, wo dies vorgesehen
ist, ein Kantenanleimer angebracht, der anschließend besäumt wird, um
ihn mit den an die betreffende Schmalseite winklig anschließenden Plattenseiten
bündig abschließen zu lassen. Vom Zuschnitt bis zum Fertigteil ergibt
sich so eine Komplettbearbeitung der Werkstücke auf derselben Maschine.
Die weiteren Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung einer für
das erfindungsgemäße Verfahren eingerichteten Holzbearbeitungsmaschine
anhand der Zeichnung.
In der Zeichnung zeigt:
- Fig. 1
- die Draufsicht auf eine Holzbearbeitungsmaschine,
- Fig. 2
- die Draufsicht auf eine Holzbearbeitungsmaschine in gegenüber nach Figur
1 modifizierter Ausführung und
- Fig. 3
- die Seitansicht der Holzbearbeitungsmaschine nach Figur 2.
Im einzelnen erkennt man in der Zeichnung ein horizontal
verlaufendes Portal 1, welches über zwei Werkstücktische 2, 3 hinwegreicht,
die quer zur Portallängsrichtung verfahrbar und positionierbar sind. Dementsprechend
sind die Werkstücktische 2, 3 auf miteinander parallelen Führungen gelagert
und mit geeigneten, steuerbaren Antrieben versehen.
Der erste Werkstücktisch 2 weist eine horizontale
Werkstückspannplatte 2.1 auf, bei der es sich vornehmlich um eine Rasternutenplatte
handelt, die in gesamten und in partiellen Bereichen an der Oberseite mit Unterdruck
beaufschlagt werden kann, um darauf plattenförmige Werkstücke zu fixieren.
Der Werkstücktisch 2 befindet sich in der gezeichneten Darstellung in seiner
einen Endlage, in der er sich seitlich von der einen Längsseite 1.1 des Portals
1 befindet und somit frei von oben her zugänglich ist. An dieser Stelle des
Werkstücktisches 2 ist ein Rüstplatz 2.2 eingerichtet, der für wenigstens
eine Bedienungsperson 2.3 zugänglich ist. Von Hand oder maschinell wird am
Rüstplatz 2.2 auf den ersten Werkstücktisch 2 eine groß- oder halbformatige
Platte 4 aufgelegt und dort gespannt, aus der bei der gewählten Darstellung
beispielsweise schon zwei formatierte Einzelplatten 4.1 und 4.2 herausgeschnitten
worden sind, an denen die Bearbeitungsfolge bereits fortgeschritten ist.
An der vom Rüstplatz 2.2 abliegenden Längsseite
1.2 des Portals 1 ist ein Frässupport 5 in der Längsrichtung des Portals
1 verfahrbar und positionierbar angeordnet.
Der Frässupport 5 ist mit zumindest einer Arbeitsspindel
5.1 ausgestattet, in die ein Fräs- oder Schneidwerkzeug eingewechselt werden
kann. Bedient wird die Arbeitsspindel 5.1 aus einem mit dem Frässupport 5 mitgeführten
Magazin 5.4. Weiter ist der Frässupport 5 mit Bohrspindeln 5.2, 5.3 versehen.
Die Reihen dieser Bohrspindeln 5.2, 5.3 verlaufen längs und quer zum Portal
1, um an den zu bearbeitenden Werkstücken in Längsund/oder Querrichtung
sich erstreckende Lochreihen anbringen zu können.
Die Rohplatte 4 wird mit demjenigen Bereich, aus dem die
jeweils nächstfolgende, formatierte Einzelplatte in gleicher Weise wie die
Einzelplatten 4.1, 4.2 freigeschnitten wird, mittels des Werkstücktisches 2
in den Arbeitsbereich des Frässupportes 5 verfahren, wonach durch Relativbewegung
zwischen dem Frässupport 5 und dem Werkstücktisch 2 der zu vereinzelnde
Bereich der Rohplatte 4 freigeschnitten und gegebenenfalls an der obenliegenden
Seite mit Lochreihen oder sonstigen Lochbildern versehen wird. Danach fährt
der Werkstücktisch 2 in eine solche Position, in der die aus der Rohplatte
4 freigeschnittene Einzelplatte nach oben hin abgehoben werden kann.
An dem Portal 1 an der dem Rüstplatz 2.2 zugekehrten
Längsseite 1.1 ist ein die Einzelplatte 4.1, 4.2 aufnehmender Transportsupport
6 verfahrbar und positionierbar angeordnet, der vorzugsweise als Saugtraverse mit
Saugaufnehmern 6.1 ausgestattet ist. Die Saugaufnehmer 6.1 werden auf die aus der
Rohplatte 4 ausgeschnittene Einzelplatte 4.1, 4.2 abgesenkt und heben diese, wie
dargestellt an der Einzelplatte 4.1, nach oben hin vom ersten Werkstücktisch
2 ab, nachdem zuvor in dem die Einzelplatte 4.1 betreffenden Bereich die Spannung
bzw. Fixierung für diese Einzelplatte 4.1 gelöst worden ist. Durch Verfahren
entlang dem Portal 1 befördert der Transportsupport 6 die betreffende Einzelplatte
4.1 bzw. 4.2 unter Beibehalten der horizontalen Ausrichtung zum zweiten Werkstücktisch
3, der maschinell rüstbar ist und eine horizontale Werkstückspannebene
aufweist.
Dazu ist der zweite Werkstücktisch 3 mit quer zum
Portal 1 sich erstreckenden Traversen 3.1 versehen, die in der Längsrichtung
des Portals 1, also in ihrer Querrichtung verfahrbar und positionierbar sind. Auf
den Traversen 3.1 sind Saugspanner 3.2 angeordnet, die wiederum in der Längsrichtung
der Traversen 3.1 bzw. quer zum Portal 1 auf den Traversen 3.1 verfahrbar und positionierbar
sind. Die Saugspanner 3.2 werden so justiert, daß die jeweils von dem Transportsupport
6 herangebrachte Einzelplatte 4.1 bzw. 4.2 in einer für die weitere Bearbeitung
auf dem zweiten Werkstücktisch 3 passenden, horizontalen Position gespannt
wird. Die nicht benötigten Traversen 3.1 und Saugspanner 3.2 verbleiben in
einer Parkposition.
Auf dem Werkstücktisch 3 werden die Einzelplatten
4.1, 4.2 so gespannt, daß ihre randlichen Schmalseiten freiliegen und von Bearbeitungsaggregaten
umfahren werden können. Dazu gehört ein Kantenanleimaggregat 7, welches
an der gleichen Längsseite 1.1 des Portals 1 wie der Transportsupport 6 verfahrbar
und positionierbar angeordnet ist. Durch eine Relativbewegung zwischen dem um 360°
drehbaren Kantenanleimaggregat 7 und dem Werkstücktisch 3 können grundsätzlich
alle Schmalseiten der auf dem zweiten Werkstücktisch 3 gespannten Werkstücke
4.1, 4.2 umfahren und mit einem Kantenmaterial beschichtet werden. Die Besäumung
des Kantenmaterials erfolgt mittels des Frässupportes 5 durch geeignete Fräswerkzeuge,
die in dessen Arbeitsspindel 5.1 vom Magazin 5.4 her eingewechselt werden. Die Besäumung
erfolgt wiederum durch ein Verfahren des zweiten Werkstücktisches 3 und des
Frässupports 5 relativ zueinander. Der Arbeitsbereich des Frässsupports
5 erstreckt sich somit sowohl über den ersten Werkstücktisch 2 als auch
über den zweiten Werkstücktisch 3 hinweg. Je nach der gewünschten
Bearbeitungsgeschwindigkeit und Kompliziertheit der spannehmenden Bearbeitungsvorgänge
kann auch ein zweiter Frässupport 5 an der vom Rüstplatz 2.2 abliegenden
Längsseite 1.2 des Portals 1 vorgesehen sein.
An derjenigen Seite des zweiten Werkstücktisches 3,
die von dem ersten Werkstücktisch 2 abliegt, ist das Portal 1 verlängert,
und in dem Endbereich des Portals 1 ist ein Kantenmagazin 7.1 in Abstand vom zweiten
Werkstücktisch 3 angeordnet. Bis zu diesem Kantenmagazin 7.1 hin ist am Portal
1 das Kantenanleimaggregat 7 verfahrbar, um sich dort den jeweils benötigten
Streifen des Kantenmaterials abzuholen. In dem verlängerten Endbereich des
Portals 1 kann das Kantenanleimaggregat 7 im Bedarfsfall eine Parkposition anfahren,
in welcher der die Werkstücke 4.1, 4.2 aufnehmende Transportsupport 6 bis in
den Bereich oberhalb des zweiten Werkstücktisches 3 verfahrbar ist, ohne mit
dem Kantenanleimaggregat 7 zu kollidieren. Grundsätzlich können das Kantenanleimaggregat
7 und der Transportsupport 6 so ausgebildet und am Portal 1 geführt sein, daß
sie auch in einander überschneidenden Positionen agieren können. Diese
Möglichkeit besteht vor allem dann, wenn das Kantenanleimaggregat 7 an der
anderen Längsseite des Portals, nämlich bezogen auf Figur 1 ander Längsseite
1.2, angeordnet sind, entlang der der Transportsupport 6 nicht verfährt.
Auch an dem dem Kantenmagazin 7.1 gegenüberliegenden
Ende ist das Portal 1 über den ersten Werkstücktisch 2 hinaus verlängert,
und zwar soweit, daß daran der Transportsupport 6 mit der von ihm aufgenommenen
Einzelplatte 4.1 bzw. 4.2 bis zu einer Aufgabestation einer die Werkstücke
abtransportierenden Vorrichtung 8 verfahrbar ist, auf die der Transportsupport 6
die fertig bearbeiteten Einzelplatten 4.1, 4.2 absetzt.
In den Figuren 2 und 3 ist eine Holzbearbeitungsmaschine
dargestellt, die gegenüber der Ausführung nach Figur 1 modifiziert ist.
Grundsätzlich können die an dieser Maschine dargestellten, abweichenden
Merkmale an der Ausführungsform nach Figur 1 vorhanden sein, andererseits kann
die Maschine gemäß den Figuren 2 und 3 jedoch auch für sich als Bohr-
und Dübelautomat zum Einsatz kommen.
Soweit es bei dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren
2 und 3 den ersten Werkstücktisch 2 und die Aufteilung einer Rohplatte 4 mittels
des Frässupportes 5 betrifft, ist die Funktionsweise und im wesentlichen der
Aufbau der gleiche wie bei der Ausführungsform der Maschine nach Figur 1. Insoweit
ist es unerheblich, daß der Frässupport 5 auch an der anderen Seite des
Portals 1 angeordnet sein kann. Die aus der Rohplatte 4 ausgeschnittene Einzelplatte
4.3 wird auch bei der Maschine nach den Figuren 2 und 3 in gleicher horizontaler
Ausrichtung von dem Transportsupport 6 aufgenommen und entlang dem Portal 1 befördert,
wobei hier an dem zweiten Bearbeitungsplatz, der neben dem ersten Bearbeitungsplatz
des ersten Werkstücktisches 2 liegt, an den Schmalseiten der Werkstücke
4.3 Horizontalbohrungen angebracht und darin im Bedarfsfall Dübel eingesetzt
werden.
In einer Höhe, die mittels Saugaufnehmer 6.1 des Transportsupportes
6 mit den Schmalseiten der daran hängenden Einzelplatte 4.3 angefahren werden
kann, sind an dem zweiten Bearbeitungsplatz zwei Bohr- und Dübelaggregate 9
angeordnet, die in der Horizontalrichtung einen solchen Abstand voneinander haben,
daß die Einzelplatten 4.3 in beliebiger Breite dazwischen von oben her eingesenkt
werden können. Die Bohr- und Dübelaggregate 9 weisen Werkzeuge 9.1 auf,
die an den einander zugekehrten Seiten der Bohr- und Dübelaggregate 9 angeordnet
sind. Unter den Werkzeugen 9.1 kragen an den Bohr- und Dübelaggregaten 9 Werkstückauflagen
9.2 vor, an deren Oberseiten sich Spanneinrichtungen 9.3, wie Saugvorrichtungen,
befinden.
Der Transportsupport 6 fährt nacheinander das erste
Bohr- und Dübelaggregat 9 und das zweite Bohr- und Dübelaggregat 9 an
und setzt jeweils die Einzelplatte 4.3 mit ihrem Randbereich auf der Werkstückauflage
9.2 auf, wo sie zusätzlich durch die dortigen Spanneinrichtungen 9.3 fixiert
wird. Während gleichzeitig die Einzelplatte 4.3 an dem Transportsupport 8 hängend
gehalten wird, erfolgt an der dem Bohraggregat 9 zugekehrten, sich auf der Werkstückauflage
9.2 abstützenden und durch die jeweilige Spannvorrichtung 9.3 mitgehaltenen
Werkstückseite das Einbohren der Dübellöcher und gegebenenfalls das
Einsetzen der Dübel mittels der Werkzeuge 9.1. Danach wechselt die Einzelplatte
4.3 durch Verfahren des Transportsupports 6 zu dem zweiten Bohr- und Dübelaggregat
9 hinüber, um an der gegenüberliegenden Plattenschmalseite in gleicher
Weise Dübellöcher einzubohren und gegebenenfalls Dübel einzusetzen.
Vornehmlich kommt dies bei im Grundriß rechteckigen Einzelplatten 4.3 in Betracht,
bei denen an jeweils zwei einander gegenüberliegenden Schmalseiten die beschriebene
Bearbeitung vorgenommen wird. Erforderlichenfalls kann in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung der Transportsupport 6 die Einzelplatten 4.3 auch um 90 Grad drehen,
sofern an weiteren Schmalseiten der Einzelplatten 4.3 die genannten Bearbeitungen
vorgenommen werden müssen. Diese Bearbeitungen können gegebenenfalls dann
erst vorgenommen werden, wenn die Schmalseiten der Einzelplatten 4.3 mittels eines
Kantenanleimers beschichtet sind, was in einer Komplettbearbeitung auf einer Maschine
gemäß Figur 1 erfolgen kann, sofern sie mit den Bohr- und Dübelaggregaten
9 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 2 und 3 ausgerüstet
ist. In diesem Fall sind die Bohr- und Dübelaggregate 9 oberhalb des zweiten
Werkstücktisches 3 angeordnet.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren 2 und 3
ist anstelle des zweiten Bearbeitungstisches 3 eine Werkstücktransportvorrichtung
10 vorgesehen, deren Förderrichtung quer zur Längsrichtung des Portals
1 liegt. Bei der Transportvorrichtung 10 kann es sich um ein Förderband handeln.
An der Oberseite der Transportvorrichtung ist eine Werkstückablage 10.1 gebildet,
auf welche die fertig bearbeiteten, also formatierten und mit Dübellöchern
sowie gegebenenfalls Dübeln versehenen Einzelplatten 4.3 von dem Transportsupport
6 abgesetzt werden.
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Anspruch[de] |
Verfahren zum Bearbeiten von plattenförmigen Werkstücken auf
einer Holzbearbeitungsmaschine mit zwei unter einem feststehenden Portal hindurch
verfahrbaren und positionierbaren Werkstücktischen, die Spanneinrichtungen
zum Fixieren der Werkstücke in flachliegender Anordnung aufweisen, und mit
an dem Portal in dessen Längsrichtung verfahrbaren und positionierbaren Bearbeitungsaggregaten,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bearbeitungsfolge der Werkstücke nacheinander über
beide Werkstücktische führt und zwischen den Werkstücktischen die
Werkstücke maschinell umgesetzt werden.
Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der einen Seite des Portals am Verfahrweg des ersten Werkstücktisches
an einem Rüstplatz, der von dem ersten Werkstücktisch in dessen einer
Endlage gebildet wird, zumindest ein Werkstück in die Bearbeitungsfolge aufgegeben
wird.
Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Rüstplatz auf den Werkstücktisch eine großformatige
Rohplatte aufgegeben wird und von dieser in der dem ersten Werkstücktisch zugeordneten
Bearbeitungsfolge im Format kleinere Einzelplatten freigeschnitten und zur weiteren
Bearbeitung auf den zweiten Werkstücktisch umgesetzt werden.
Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Bearbeitungsfolge an den formatierten Einzelplatten Bohrungen
an den in der Spannlage obenliegenden Seiten und/oder den dazu senkrechten Schmalseiten
angebracht werden.
Verfahren nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den formatierten Einzelplatten in der dem zweiten Werkstücktisch
zugeordneten Bearbeitungsfolge entlang zu beschichtender Schmalseiten ein Kantenanleimer
angebracht und nachbearbeitet wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 2 - 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Werkstücke von dem zweiten Werkstücktisch nach Beendigung
der Bearbeitungsfolge maschinell auf eine Abtransportvorrichtung umgesetzt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Werkstücke beim maschinellen Umsetzen von oben her ergriffen
und entlang dem Portal transportiert werden.
Holzbearbeitungsmaschine zum Bearbeiten von plattenförmigen Werkstücken
mit zwei unter einem Portal (1) hindurch verfahrbaren und positionierbaren Werkstücktischen
(2, 3), die Spanneinrichtungen (2.1; 3.1, 3.2) zum Fixieren der Werkstücke
(4, 4.1,4.2) in flachliegender Anordnung aufweisen, und mit an dem Portal (1) in
dessen Längsrichtung verfahrbaren und positionierbaren Bearbeitungseinheiten,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Portal (1) ein die Werkstücke (4.1, 4.2) aufnehmender
Transportsupport (6) angeordnet ist, der in Längsrichtung des Portals (1) verfahrbar
und positionierbar ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Werkstücke (4.1, 4.2) aufnehmende Transportsupport
(6) als Saugtraverse ausgebildet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß am einen Ende des Verfahrweges des ersten Werkstücktisches
(2) seitlich in Querrichtung neben dem Portal (1) sich ein Rüstplatz (2.2)
befindet.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der vom Rüstplatz (2.2) abgelegenen Längsseite (1.2)
des Portals (1) zumindest ein Frässupport (5) mit wenigstens einer Arbeitsspindel
(5.1) zur Aufnahme eines Fräs- oder Schneidwerkzeugs verfahrbar und positionierbar
angeordnet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Frässupport (5) zusätzlich Bohrspindeln (5.2, 5.2)
zur Aufnahme von Bohrwerkzeugen in senkrechter Ausrichtung zu den Werkstücktischen
(2, 3) angeordnet sind.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitsbereich des Frässupports (5) über beide Werkstücktische
(2, 3) hinweg sich erstreckt.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 - 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der dem Rüstplatz (2.2) zugekehrten Längsseite (1.1)
des Portals (1) ein Kantenanleimaggregat (7) verfahrbar und positionierbar angeordnet
ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet
daß der Arbeitsbereich des Kantenanleimaggregates (7) auf den zweiten
Werkstücktisch (3) beschränkt ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 10 - 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Werkstücktisch (3) mit in Querrichtung zum Portal
(1) sich erstreckenden Traversen (3.1) ausgestattet ist, die in Längsrichtung
des Portals (1) verfahrbar und positionierbar sind und auf denen in ihrer Längsrichtung
verfahrbare und positionierbare Saugspanner (3.2) angeordnet sind.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 8 - 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Portal (1) zumindest an seinem einen Ende über den betreffenden
Werkstücktisch (2.3) hinausragend verlängert und unter dem verlängerten
Ende des Portals (1) eine von dem die Werkstücke (4.1, 4.2) aufnehmenden Transportsupport
(6) anfahrbare Vorrichtung (8) zum Abtransport der fertig bearbeiteten Werkstücke
(4.1, 4.2) angeordnet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Portal (1) an seinen beiden Enden über beide Werkstücktische
(2, 3) hinaus verlängert und im Bereich seines zweiten Endes ein von dem Kantenanleimaggregat
(7) anfahrbares Kantenmagazin (7.1) angeordnet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Werkstücke (4.1, 4.2) aufnehmende Transportsupport
(6) an der dem Rüstplatz (2.2) zugekehrten Längsseite (1.1) des Portals
(1) angeordnet ist und dieser Transportsupport .(6) und das Kantenanleimaggregat
(7) so gesteuert sind, daß der Transportsupport (6) nur dann bis über
den zweiten Werkstücktisch verfahren werden kann, wenn sich das Kantenanleimaggregat
(7) an dem Kantenmagazin (7.1) befindet.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 8 - 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß unterhalb des Portals (1) ein Bohr- und Dübelaggregat (9) angeordnet
ist, dessen Werkzeuge (9.1) sich in einer von den plattenförmigen Werkstücken
(4.1, 4.2) mit deren Schmalseiten mittels dem Transportsupport (6) anfahrbaren Höhe
befinden.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bohr- und Dübelaggregat (9) eine eigene Werkstückauflage
(9.2) mit einer Spannvorrichtung (9.3) aufweist.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Werkstückauflage (9.2) in der Verfahrrichtung des Transportsupports
(6) so schmal ausgeführt ist, daß die am Transportsupport (6) gehaltenen
Werkstücke (4.1, 4.2) während der Bearbeitung durch das Bohr- und Dübelaggregat
(9) lediglich an ihrem diesem Aggregat (9) zugekehrten Rand unterstützt sind.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 20 - 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Bohr- und Dübelaggregate (9) in gleicher Höhe mit
Abstand voneinander einander gegenüberliegend angeordnet sind, wobei sich die
Werkzeuge (9.1) an den einander zugekehrten Seiten dieser beiden Aggregate (9) befinden.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 20 - 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zumindest eine Bohr- und Dübelaggregat (9) eine Mehrzahl
gleicher Werkzeuge (9.1) aufweist, die in einer Richtung hintereinander angeordnet
sind, die quer zur Verfahrrichtung des Transportsupports (6) liegt.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 20 - 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zumindest eine Bohr- und Dübelaggregat (9) quer zum Portal
(1) verfahrbar und positionierbar angeordnet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 20 - 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bohr- und Dübelaggregat (9) oberhalb des zweiten Werkstücktisches
(3) angeordnet ist.
Holzbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 20 - 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß anstelle des zweiten Werkstücktisches (3) neben dem ersten
Werkstücktisch (2) eine Werkstückablage (10.1) angeordnet ist, oberhalb
der sich das zumindest eine Bohr- und Dübelaggregat befindet.
Holzbearbeitungsmaschine nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Werkstückablage (10.1) von einer in einer Richtung quer
zum Portal (1) fördernden Transportvorrichtung (10) gebildet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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