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Dokumentenidentifikation DE112005000254T5 21.12.2006
Titel Kaffeezusammensetzung und Verfahren zur deren Herstellung
Anmelder Gilvaria Oy, Helsinki, FI
Erfinder Paulig, Robert, Helsinki, FI
Vertreter Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80538 München
DE-Aktenzeichen 112005000254
Vertragsstaaten AE, AG, AL, AM, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, EP, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KP, KR, KZ, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LV, MA, MD, MG, MK, MN, MW, MX, MZ, NA, NI, NO, NZ, OM, PG, PH, PL, PT, RO, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SY, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, YU, ZA, ZM, ZW, BW, GH, GM, KE, LS, MW, MZ, NA, SD, SL, SZ, TZ, UG, ZM, ZW, AM, AZ, BY, KG, KZ, MD, RU, TJ, TM, AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LT, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG
WO-Anmeldetag 27.01.2005
PCT-Aktenzeichen PCT/FI2005/000052
WO-Veröffentlichungsnummer 2005072535
WO-Veröffentlichungsdatum 11.08.2005
Date of publication of WO application in German translation 21.12.2006
Veröffentlichungstag im Patentblatt 21.12.2006
IPC-Hauptklasse A23F 5/46(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
IPC-Nebenklasse A23F 5/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   

Beschreibung[de]
BEREICH DER ERFINDUNG

Die Erfindung bezieht sich auf eine Kaffeezusammensetzung und ein Verfahren zur deren Herstellung. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung besser schmeckenden Kaffees.

HINTERGRUND DER ERFINDUNG

Kaffeeprodukte von hoher Qualität sind immer populärer geworden, und eine steigende Zahl Menschen verbrauchen solche Produkte täglich. Allgemein bekannt auf dem Fachgebiet ist jedoch, dass die Produktion von Kaffeeprodukten von hoher Qualität teuer ist, weshalb auch die Verbraucherpreise hoch sind. Da die Kaffeeproduktion durch die Wachstumsperiode, die Ernteperiode, die geografische Lage und ähnliche Faktoren beschränkt wird, kann die ständig wachsende Nachfrage nicht befriedigt werden, indem die Produktion von Qualitätskaffee gesteigert wird.

Man hat versucht, die hohen Produktionskosten zu reduzieren, indem sowohl billige als auch teure Kaffeesorten enthaltende Kaffeemischungen verwendet werden. Dabei sind teure Kaffeesorten, die nach der Meinung von Konsumenten einen angenehmen Geschmack haben, mit billigeren Kaffeesorten gemischt worden. Die positiven Geschmacksempfindungen von Konsumenten sind also fast direkt proportional zur Menge einer teuren Kaffeesorte gewesen. Je mehr eine Mischung eine Kaffeesorte mit besseren Geschmackseigenschaften enthält, desto angenehmer ist der Geschmack der Mischung nach der Meinung von Konsumenten. Somit sind Mischkaffees nicht fähig gewesen, die Produktion von Qualitätskaffee zu steigern sondern haben nur die Produktion von Kaffee von durchschnittlicher Qualität gesteigert.

Da es nicht möglich gewesen ist, die Produktion von Qualitätskaffee unter Verwendung von natürlichen Ausgangsmaterialien zu steigern, sind künstliche Aromastoffe verwendet worden, um den Geschmack von Kaffee zu verbessern. Das ist jedoch nicht ganz gelungen, weil Konsumenten nicht den Gedanken mögen, künstliche Substanzen den Nahrungsmitteln hinzuzufügen. Ausserdem ist es nicht möglich gewesen, natürliche Geschmackseigenschaften anhand von künstlichen Zusatzmitteln zu erreichen. Die Verwendung von künstlichen Aromastoffen hat man jedoch mit der Tatsache verteidigt, dass echte und natürliche Ausgangsmaterialien teuer und in großen, die Nachfrage befriedigenden Mengen oft schwer zu erhalten sind.

Bei einem typischen Verfahren zur Herstellung gerösteten und gemahlenen Kaffees werden Kaffeebohnen gereinigt, gemischt und dann auf einer Temperatur von etwa 175 bis 260°C ca. 1 bis 25 Minuten geröstet. Die Rösttemperatur und -zeit werden nach dem erwünschten Endergebnis ausgewählt. Die Wahl hängt auch vom Röster ab. Nach dem Rösten werden die Bohnen gemahlen. Durch dieses herkömmliche Verfahren hergestellter gerösteter und gemahlener Kaffee kann leider einen bitteren oder sauren Geschmack haben oder andere unerwünschte Geschmäcke aufweisen.

Das US-Patent 4 857 351 offenbart einen Prozess zur Behandlung von Kaffeebohnen, um besser schmeckenden Kaffee herzustellen. Beim Prozess werden grüne Kaffeebohnen unter bestimmten Bedingungen teilweise geröstet, um teilweise geröstete Kaffeebohnen zu erhalten. Die teilweise gerösteten Kaffeebohnen werden mit entweder einer eine Base enthaltenden Lauge oder mit einer Extraktionslösung behandelt, die Wasser und von 1 auf 12% Kaffeefeststoffe enthält. Danach werden die Bohnen bis zum endgültigen Röstgrad geröstet. Im US-Patent 4 857 351 wird festgestellt, dass ein teilweises Rösten in Bezug auf den Geschmack von Kaffee eine kritische Phase ist, da diese Röstphase Aromen erzeugt, die verantwortlich für den schlechten Geschmack sind. Beim offenbarten Prozess werden diese schlechten Aromen entfernt, indem die teilweise gerösteten Bohnen entweder mit einer eine Base enthaltenden Lauge oder einer Extraktionslösung behandelt werden.

Die Veröffentlichung WO 02/063971 offenbart eine Kaffeezusammensetzung mit modifizierten Aromaeigenschaften. In dieser Veröffentlichung wird der Geschmack einer Kaffeezusammensetzung anhand von Aromastoffen modifiziert, die künstlich, natürlich oder eine Kombination von diesen sind. Die verwendeten Aromastoffe sind zum Geschmack beitragende Säuren, z.B. Säuren, die einen kennzeichnenden Geschmack verleihen, der mit Nüssen, Beeren, Kakao, Vanille, Minze oder Schokolade assoziiert wird. Der offenbarte Prozess bezieht sich auf die Hinzufügung von neuen Aromastoffen in Kaffee und nicht auf die Verbesserung des Geschmacks von Kaffee.

Das US-Patent 6 572 915 B1 offenbart ein Verfahren zur Anreicherung von Antioxidationsmitteln in Beeren- und Fruchtprodukten. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein "gesünderes" Produkt reich an Antioxidationsmitteln bereitzustellen. Beim Verfahren wird der Beeren- oder Fruchtrückstand getrocknet, und der getrocknete Rückstand wird mittels Wassers oder eines organischen Lösemittels extrahiert. Die Antioxidationsmittel enthaltende Extraktlösung wird rückgewonnen, nachdem das Wasser oder das organische Lösemittel aus dem Extrakt entfernt wird. Der somit erhaltene Antioxidationsmittelextrakt wird dem aus der ursprünglichen Beere oder Frucht zubereiteten Produkt zugefügt. Das Verfahren zielt nicht auf die Modifizierung des Geschmacks des Produkts.

KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kaffeezusammensetzung und ein Verfahren zur deren Herstellung derart bereitzustellen, dass die oben erwähnten Probleme verringert werden können. Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Zusammensetzung und ein Verfahren erreicht, die dadurch gekennzeichnet sind, was in den unabhängigen Patentansprüchen offenbart wird. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Kaffeegetränk und Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche zum Modifizieren des Geschmacks einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung. Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind der Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.

Die Erfindung basiert auf der Idee, in der eine Kaffeekirsche in Stücke gebrochen wird, nachdem die verschiedenen Teile der Kaffeekirsche voneinander getrennt behandelt werden und schliesslich die behandelten Teile miteinander kombiniert werden. Die Kaffeekirsche umfasst eine Schale und innerhalb der Schale weiche Pulpe, die zwei Kaffeebohnen umgibt. Wenn die Kaffeekirsche in Stücke gebrochen wird, werden die Kaffebohnen von der Pulpe und der Schale der Kaffeekirsche getrennt. Beim Verfahren der Erfindung werden die Kaffeebohnen von der Pulpe und der Schale der Kaffeekirsche getrennt behandelt. Beim Verfahren wird/werden die Pulpe und/oder die Schale der Kaffeekirsche von den Kaffeebohnen getrennt getrocknet und möglicherweise gemahlen. Die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche wird/werden mit der gerösteten Kaffeebohne kombiniert, um eine Kaffeezusammensetzung bereitzustellen.

In dieser Erfindung bezieht sich die Kaffeekirsche auf eine Beere, die aus einer Pflanze der Familie Rubiaceae, Gattung Coffea stammt. Es gibt viele Kaffeearten. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass es zwei hauptsächliche kommerzielle Kaffeearten gibt: Coffea arabica, das als Arabica-Kaffee bekannt ist, und Coffea canephora, das als Robusta-Kaffee bekannt ist. Kaffees der Arabica-Art werden allgemein auch "Brazils" genannt oder als "andere Milde" klassifiziert. Brasilianische Kaffees stammen aus Brasilien und "andere Milde" werden in anderen Qualitätskaffee produzierenden Ländern angebaut, die normalerweise Kolumbien, Guatemala, Sumatra, Indonesien, Costa Rica, Mexiko, die Vereinigten Staaten (Hawaii), El Salvador, Peru, Kenia, Äthiopien und Jamaika einschließen. Coffea canephora, d.h. Robusta, wird typischerweise als einen billigen Extender für Arabica-Kaffees verwendet. Diese Robusta-Kaffees werden typischerweise in den südlichen Regionen von West- und Mittelafrika, Indien, Südostasien, Indonesien und auch in Brasilien angebaut. Ein Fachmann sieht ein, dass sich ein geografisches Gebiet auf eine Kaffeeanbauregion bezieht, wo beim Kaffeeanbauprozess identische Kaffeesämlinge verwendet werden und wo die Wachstumsumgebung ähnlich ist.

Das erfindungsgemäße Verfahren weist den Vorteil auf, dass während des Röstens erreichte Geschmackseigenschaften von Kaffeebohnen verbessert werden können und andererseits Geschmackseigenschaften, die während des Röstens verloren gegangen sind, wiederhergestellt werden können.

In einer Ausführungsform der Erfindung wird die Kaffeebohne derart behandelt, dass ihre Geschmackseigenschaften durch eine Prozedur verdünnt werden, die die Röstung und eine Behandlung mit einer Alkalilösung umfasst. Danach wird die Kaffeebohne mit neuen Geschmackseigenschaften unter Verwendung der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche versehen. Es kann gesagt werden, dass die Kaffeebohne dabei als Träger für die Aromen der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche dient, wobei das Verfahren den Vorteil aufweist, dass auf die Geschmackseigenschaften der Kaffeebohne rein von der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche eingewirkt werden können. Das bietet durchaus neue Möglichkeiten für Regulierung des Geschmacks einer Kaffeezusammensetzung an.

Das erfindungsgemäße Verfahren weist zusätzlich den Vorteil auf, dass eine Kaffeezusammensetzung hergestellt wird, in der in der Kaffeebohne enthaltene fettlösliche Säuren teilweise oder vollständig durch wasserlösliche Säuren der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche ersetzt werden. Bekannte Kaffeezusammensetzungen weisen Kaffeebohnen auf, die viel Fett und viele fettlösliche Säuren enthalten. Wenn die Kaffeebohne geröstet wird, werden die darin enthaltenen fettlöslichen Säuren chemisch in andere Verbindungen umgesetzt, die als schlecht schmeckend empfunden werden. Andererseits bauen sich einige in den Kaffeebohnen enthaltene Säuren während des Röstens nicht völlig ab, und solche Säuren können auch den schlechten Kaffeegeschmack verursachen. Durch das Verfahren der Erfindung können diese als schlecht schmeckend empfundenen Verbindungen zumindest teilweise entfernt und durch meistens als gut schmeckend empfundene wasserlösliche Säuren der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche ersetzt werden.

Ohne sich zu irgendwelchen Theorien zu verpflichten, glauben wir, dass der Geschmack des erfindungsgemäßen Kaffeegetränks besser behalten wird, wenn es zum Beispiel auf einer Wärmeplatte gehalten wird, weil die in der Kaffeekirsche enthaltenen Fruchtsäuren die Erhitzung besser aushalten als die fettlöslichen Säuren der Kaffeebohne. Tests haben auch ergeben, dass das erfindungsgemäße Kaffeegetränk gut schmeckt, auch wenn es kalt ist, was sich auf ähnliche Eigenschaften wie zum Beispiel bei Beerensäften bezieht. Der Geschmack traditionellen, kalten Kaffees ist nicht als angenehm angesehen worden.

Das erfindungsgemäße Verfahren weist auch den Vorteil auf, dass die Geschmackseigenschaften von Kaffee länger behalten werden können. In der getrockneten Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche werden die Geschmackseigenschaften selbst während einer sehr langen Lagerzeit behalten. Das ist bekannt aus traditioneller Konservierung von Beeren und Früchten durch Trocknen. Immerhin verbessert die Trocknung nicht wesentlich die Konservierbarkeit von Kaffeebohnen, da sie viel Fett enthalten. In Bezug auf den Geschmack von Kaffee ist eines der größten Probleme die Fettoxidation. Deshalb müssen Kaffeebohnen vor der Oxidation geschützt werden. Überraschenderweise hat man bemerkt, dass die Behaltung von Geschmackseigenschften von getrockneten Kaffeekirschen mit einer fetthaltige Kaffeebohnen enthaltenen Kaffeezusammensetzung verbunden werden kann. Darüber hinaus hat man bemerkt, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch auf die durch Fettoxidation während der Lagerung verursachte Geschmacksverschlechterung einwirken kann.

Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch auf die Säurehaltigkeit der hergestellten Kaffeezusammensetzung einwirken. Je dunkler die Kaffeebohnen während des Röstens werden, desto größer ist ihr pH-Wert. Auf die Säurehaltigkeit kann auch von einer Behandlung mit einer Alkalilösung eingewirkt werden. Wenn die in Kaffee enthaltenen Säuren eingenommen werden, verursachen sie Reizung im Verdauungssystem, insbesondere im Bauch, eines Menschen. Deshalb wird eine Kaffeezusammensetzung mit einem größeren pH als gewöhnlich bevorzugt.

Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch ökonomische Vorteile bieten. Herkömmlich wird Kaffee als Rohkaffee aus seiner Anbauregion zu einer Rösterei transportiert, die sich typischerweise in einem anderen Land befindet, als wo der Kaffee angebaut worden ist. Dies wird beispielsweise deshalb gemacht, weil Röstereien oft mehrere unterschiedliche Kaffeesorten in ihren eigenen Mischungen verwenden, um gut schmeckenden Kaffee von einheitlicher Qualität bereitzustellen. Ein wichtiger Grund für die Transportierung von Kaffee als Rohkaffee ist die schlechte Konservierbarkeit gerösteten Kaffees. Durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung kann der Geschmack von Kaffee jedoch in seinem Herstellungsland verbessert werden, indem Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche verwendet wird/werden, weshalb verschiedene Kaffeesorten nicht gemischt zu werden brauchen. Ausserdem hat man bemerkt, dass Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche auch die Behaltbarkeit von Geschmackseigenschaften von Kaffee verbessern kann/können. Somit können Anbau, Behandlung, Röstung und Verpackung von Kaffeekirschen auf denselben Standort konzentriert werden, was produktionslogistische Vorteile, z.B. Einsparungen in Transportkosten, bietet. Das fertige gemahlene Kaffeeprodukt kann in ein Vakuum verpackt werden, wo es viel weniger Raum als Rohkaffee einnimmt.

KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Die Erfindung wird jetzt in Zusammenhang mit bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnung ausführlicher beschrieben. Es zeigt

1 einen Flussdiagramm über eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.

Die Verfahrensschritte in 1 sind mit Nummern 1 bis 11 bezeichnet. Die Nummerierung bezieht sich nicht auf die Folge, in der die Verfahrensschritte durchgeführt werden, sondern ist auf allgemeiner Basis zu verstehen.

Die in 1 dargestellten Verfahrensschritte sind:

  • 1. Brechen einer Kaffeekirsche in Stücke
  • 2. Getrennte Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
  • 3. Trocknen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
  • 3a. Rösten der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
  • 4. Mahlen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
  • 5. Einweichen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche in einem flüssigen Medium
  • 6. Getrennte Kaffeebohne
  • 7. Rösten der Kaffeebohne
  • 7a. Umsetzung der Kaffeebohnen in eine Instantkaffeezusammensetzung
  • 8. Behandlung der Kaffeebohne mit einer Alkalilösung und möglicherweise Nachröstung oder Nachheizung
  • 9. Mischen der gerösteten Kaffeebohne und der getrockneten Pulpe und Schale der Kaffeekirsche zur Erreichung einer Kaffeezusammensetzung
  • 10. Mahlen der Kaffeebohnen oder der Kaffeezusammensetzung
  • 11. Weiterbehandlung

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Kaffeezusammensetzung, gekennzeichnet durch

  • a) Trennen von Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale einer Kaffeekirsche
  • b) Rösten der Kaffeebohnen, und
  • c) Hinzufügen von getrockneter Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche zu den gerösteten Kaffeebohnen.

In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Kaffeebohnen vor dem Rösten gereinigt. Die Reinigung der Kaffeebohnen kann auch auf den Geschmack von Kaffee einwirken, weil die Pulpe der Kaffeekirsche, die auf der Oberfläche der Kaffeebohne geblieben worden ist, während des Röstens leicht brennt, was den unangenehmen Geschmack von Kaffee verursacht.

1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, worin das Verfahren auch einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung behandelt werden (Schritt 8). In der Behandlung mit einer Alkalilösung (8) können die Kaffeebohnen zum Beispiel in der Alkalilösung eingeweicht werden oder die Alkalilösung kann auf die Kaffeebohnen gespritzt werden. Eine solche Alkalilösung ist vorteilhaft eine wässrige Lösung einer Base in Lebensmittelqualität. Beispiele für mögliche Basen sind Natriumkarbonat, Natriumwasserstoffkarbonat, Natriumhydroxid, Ammoniumhydroxid, Calciumhydroxid, Ammoniumbikarbonat oder deren Mischungen. Bevorzugt wird eine wässrige Lösung von Natriumkarbonat oder Natriumwasserstoffkarbonat, allgemein bekannt als Sodalösung, verwendet. Natriumwasserstoffkarbonat (NaHCO3), d.h. Natriumbikarbonat, ist auch als Natron bekannt und Natriumkarbonat (Na2CO3) ist auch als Soda oder Natronlauge bekannt.

In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Behandlung der Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung (8) durchgeführt, nachdem die Kaffeebohnen teilweise geröstet sind. In der Behandlung mit einer Alkalilösung wird vorteilhaft eine Alkalilösung auf die Kaffeebohnen nach dem Rösten derart gespritzt, dass die Bohnen noch warm sind (30 bis 50°C). Vorteilhafter wird die Behandlung mit einer Alkalilösung in einem Mischbehälter, wo Unterdruck herrscht, durchgeführt. Im Unterdruck ist es leichter, die Alkalilösung in die Poren der Kaffeebohne zu bringen. Danach folgt "Nachröstung" oder Nachheizung, wobei die Temperatur ausreichend hoch gehalten wird, um wesentlich die ganze Alkalilösung zu verdunsten.

Zusätzlich oder alternativ zur Behandlung mit einer Alkalilösung können Säuren in der Kaffeebohne auch durch eine als Tiefröstung bezeichnete Prozedur entfernt werden, wobei die Kaffeebohnen auf einer Temperatur von 200 bis 300°C ca. 3 bis 20 Minuten geröstet werden, worauf sie ohne zusätzliche Heizung in Isolation gehalten werden. Auf diese Weise werden auch die Kerne der Kaffeebohnen geröstet.

In einer Ausführungsform der Erfindung werden die Kaffeebohnen nach dem Rösten (7) und vor der Behandlung mit einer Alkalilösung (8) gemahlen (10). Somit werden Säuren der Kaffeebohnen sowie ihre Abbauprodukte effizient durch die Behandlung mit einer Alkalilösung entfernt. Nach der allgemeinen Meinung verdirbt ein solches Verfahren den Kaffee, insbesondere falls es mit Nachröstung von gemahlenen Kaffeebohnen, die der alkalischen Behandlung ausgesetzt worden sind, verbunden ist. Man hat bedacht, dass wesentlich alle Geschmackseigenschaften von Kaffee eliminiert worden sind und dass das Ergebnis eine nahezu geschmacklose gemahlene Kaffeebohne ist. Beim Verfahren der vorliegenden Erfindung ist das vielleicht eine erwünschte Eigenschaft, da die Prozedur einen wesentlich neutralen Träger für die Aromen der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche zustande bringt. Demnach können auf die Geschmackseigenschaften einer Kaffeebohne rein von der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche eingewirkt werden.

Beim erfindungsgemäßen Verfahren können die Kaffeebohnen auch nach der Behandlung mit einer Alkalilösung (8) gemahlen werden (10). Das Mahlen kann entweder vor oder nach der Kombinierung (9) der getrockneten und gemahlenen Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche mit den gerösteten Kaffeebohnen durchgeführt werden.

Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird der Geschmack von Kaffeebohnen anhand der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche verbessert. Die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche kann/können als solche mit den gerösteten Kaffeebohnen gemischt werden oder sie kann/können vor dem Mischen gemahlen werden (4). In einer Ausführungsform werden die getrocknete (3) und gemahlene (4) Pulpe und Schale der Kaffeekirsche mit einem flüssigen Medium gemischt (5), bevor sie mit den gerösteten Kaffeebohnen gemischt werden (9). Das Mischen (9) kann zum Beispiel derart ausgeführt werden, dass das die getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche enthaltene flüssige Medium auf die gerösteten Kaffeebohnen gespritzt wird. Das flüssige Medium kann zum Beispiel Wasser, Alkohol oder deren Mischung sein.

Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch einen Schritt aufweisen, in dem die Kaffeezusammensetzung in eine Instantkaffeezusammensetzung umgesetzt wird (7a). Dies kann durch bekannte Verfahren erfolgen. Die durch das erfindungsgemäße Verfahren erreichte Kaffeezusammensetzung kann weiterbehandelt werden (11), indem einem Fachmann offensichtliche Verfahren verwendet werden, z.B. indem das erfindungsgemäße Verfahren mit Koffeinierung oder Dekoffeinierung verbunden wird. Dekoffeinierung kann durch einem Fachmann bekannte Verfahren durchgeführt werden.

Im folgenden wird die Behandlung einer Kaffeekirsche allgemein beschrieben. Die Beschreibung dient auf keine Weise zur Beschränkung der Erfindung.

Die Behandlung einer Kaffeekirsche beginnt mit Sammeln von Kaffeekirschen. Reife Kirschen werden manuell aus einem Kaffeebaum gesammelt. Die gesammelten Kaffeekirschen werden entweder durch Waschen mit Wasser oder durch Trockensortierung gereinigt. Die Pulpe der gereinigten Kaffeekirschen wird von den Bohnen getrennt. Dies kann zum Beispiel anhand einer "Depulping"-Vorrichtung erfolgen.

Die Trennung mit einer "Depulping"-Vorrichtung kann als ein Naß- oder Trockenverfahren ausgeführt werden, wobei das Trockenverfahren bevorzugt wird. Beim Nassverfahren werden reife Kaffeekirschen und Wasser der "Depulping"-Vorrichtung zugeführt, während beim Trockenverfahren kein Wasser verwendet wird. In Bezug auf die Funktion der Einrichtung ist es wesentlich, dass Kirschen reif sind, weil rohe oder trockene Kirschen in der Vorrichtung nicht behandelt werden können. In dieser Trennungsprozedur werden die äussere Schale und der größte Teil der Pulpe aus der Kaffeekirsche entfernt. Das Beschädigen der Kaffeebohne sollte vermieden werden, weil das zum mikrobiologischen Verderben führen kann. Nachdem die Schale und Pulpe der Kaffeekirschen von den Bohnen getrennt worden sind, werden die somit erhaltene Pulpe und Schale entweder natürlich oder mit einer Maschine getrocknet.

Beim Maschinentrocknen kann ein Warmluftgebläse, eine Trockentrommel, ein Trockenband oder deren Kombination oder eine andere geeignete Trocknungsvorrichtung verwendet werden. Die Trocknungstemperatur ist oft kritisch. Hohe Temperaturen können Geschmacksverschlechterung mit sich bringen. Insbesondere am Anfang der Trocknung sollten Temperaturen von über 80°C vermieden werden. Andererseits verlängert die Temperatur von unter 60°C die Trocknungszeit erheblich.

Natürliche Trocknung erfolgt als eine dünne Schicht auf einer geeigneten Unterlage, wo die Pulpe und die Schale der Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Sonnentrocknung erfolgt zum Beispiel auf einem trocknen Boden, Gitterwerk oder einer festen Betonoberfläche. Unabhängig von der Unterlage werden die Pulpe und die Schale zu einer dünnen Schicht von ca. 30 bis 40 mm ausgebreitet. Während der Trocknung sollten die zu trocknenden Pulpe und Schale regelmäßig von einer Seite auf die andere gewendet werden. Insbesondere am Anfang der Trocknung sollte die Wendung häufig erfolgen, um das Wachsen von Hefepilzen zu verhindern.

Bei Sonnentrocknung hängt die Zeitdauer des Trocknungsprozesses von der Dicke der Kirschenschicht und der Wetterlage, z.B. Temperatur und Luftfeuchtigkeit, ab. Bei Maschinentrocknung kann die Zeitdauer des Trocknungsprozesses zum Beispiel durch die Temperatur der Trocknungsluft gesteuert werden. Bei beiden Trocknungsverfahren wird auf die Zeitdauer des Trocknungsprozesses auch von der Reife und dem Wassergehalt der Kirschen eingewirkt. Nach der Trocknung beträgt der Wassergehalt der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche ungefähr 12 auf 16%.

Neben der Trocknung kann Pulpe der Kaffeekirsche geröstet oder geheizt werden, so dass die darin enthaltene Fructose teilweise karamellisiert wird. Dieses Rösten ist wesentlich milder als das Rösten der Kaffeebohnen, so dass das Brennen der Pulpe verhindert wird. Durch mildes Rösten bekommt der herzustellende Rohstoff einen angenehmen, süßen Geschmack.

Getrocknete und möglicherweise geröstete Pulpe und Schale der Kaffeekirsche, die mit den oben erwähnten Verfahren erhalten werden, können als solche zur Geschmacksverbesserung von Kaffee verwendet werden oder sie können vor Benutzung gemahlen werden. Sie können vor Benutzung auch mit anderen trocknen oder flüssigen Rohstoffen gemischt werden. Somit bezieht sich die Erfindung auch auf die Verwendung der Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche, um den Geschmack einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung zu modifizieren.

Beim erfindungsgemäßen Verfahren können die Kaffeebohnen durch herkömmliche Verfahren geröstet werden. Ein Fachmann weiß, dass verschiedene Arten von Kaffeebohnen unterschiedliche Röstverhältnisse verlangen. Das Rösten kann durch einen Röster, z.B. einen heissen Fließbettröster, durchgeführt werden.

Das Rösten kann auch in mehreren Phasen durchgeführt werden. Zuerst kann eine Oberflächenröstung durchgeführt werden. Oberflächenröstung bedeutet, dass das Rösten in einer verhältnismäßig kurzen Zeit stattfindet, wobei die Bohne nicht ausreichend Zeit hat, gleichmäßig über ihr ganzes Volumen geheizt zu werden, sondern nur über ihre Oberfläche. In diesem Fall können die Bohnen zum Beispiel derart geheizt werden, dass die Oberfläche der Bohne eine Temperatur von 210 bis 230°C erreicht. Die Oberflächenröstung kann durch Wasserstrahl unterbrochen werden, und nachdem die Oberflächentemperatur der Bohne auf die erwünschte Temperatur, z.B. 180 bis 190°C, gesunken ist, können die Bohnen in einen Luftkühlraum gestellt werden. Nach der Kühlung kann gegebenenfalls eine alkalische Behandlung ausgeführt werden.

Nach der Oberflächenröstung kann "Tiefröstung" oder Innenröstung separat durchgeführt werden. In diesem Falle werden die Bohnen zurück in den Röster gestellt und die Temperatur wird auf die erwünschte Ebene, z.B. 210 bis 230°C, erhöht. Die Heizung wird durch einen kurzen Wasserstrahl unterbrochen, der ungefähr 5 bis 15 Sekunden dauert. Dann lässt man die in den Bohnen gespeicherte Wärme das Rösten die erwünschte Zeit fortsetzen, wobei auch die inneren Teile der Bohne geröstet werden. Dies kann zum Beispiel von 2 bis 5 Minuten dauern. Um das Rösten zu beenden, werden die Kaffeebohnen einem Kühlbehälter zugeführt, wo sie gekühlt werden.

Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Kaffeezusammensetzung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie geröstete Kaffeebohnen, Pulpe von Kaffeekirschen und/oder Schale von Kaffeekirschen aufweist. Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung weist bevorzugt getrocknete Pulpe und/oder Schale von Kaffeekirschen auf.

In einer Ausführungsform weist die Kaffeezusammensetzung 0,01 bis 50 Gewichtsteile Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche und 50 bis 100 Gewichtsteile Kaffeebohne auf. Vorteilhaft weist die Kaffeezusammensetzung 0,1 bis 25 Gewichtsteile, vorteilhafter 0,5 bis 10 Gewichtsteile, am vorteilhaftesten 1 bis 5 Gewichtsteile getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche und 100 Gewichtsteile Kaffeebohne auf.

Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung kann auch Zusatzmittel, z.B. inerte Füllungsmittel und Träger, natürliche oder künstliche Aromastoffe, Molkereiprodukte, Schaumbildner, natürliche oder künstliche Süßmittel und dergleichen aufweisen.

Die Kaffeezusammensetzung kann auch Kaffeebohnen aufweisen, die aus einer oder mehreren Kaffeearten stammen. In diesem Fall kann die Kaffeezusammensetzung beispielsweise Coffea arabica- und Coffea canephora-Kaffeebohnen, d.h. Arabica- und Robusta-Kaffeebohnen, aufweisen. Kaffeebohnen können auch aus einer anderen Kaffeeart stammen, als der der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche. Somit kann die Kaffeezusammensetzung Kaffeebohnen der Kaffeeart Coffea canephora und Pulpe und/oder Schale der zur Kaffeeart Coffea arabica gehörenden Kaffeekirsche enthalten.

Die Kaffeezusammensetzung kann auch derart hergestellt werden, dass durch verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens erhaltene Kaffeezusammensetzungen miteinander gemischt werden. Somit kann die Kaffeebohnen enthaltende Zusammensetzung in den erwünschten Proportionen mit einer Alkalilösung behandelte Bohnen oder unbehandelte Bohnen, oberflächengeröstete oder tiefgeröstete Bohnen oder säurearme oder säurereiche Bohnen aufweisen. Eine tiefgeröstete Bohne kann beispielsweise auf einer Temperatur von 200 bis 300°C ca. 3 bis 20 Minuten geröstet werden. Während einer solchen Röstung vermindert sich die Säurehaltigkeit des Kaffees und der Kaffee erhält seine starke dunkle Farbe. Falls die Farbe heller gemacht werden soll, können diese tiefgerösteten Bohnen (50 bis 100 Gewichts-%) mit säurearmen Kaffeebohnen (0 bis 50 Gewichts-%), die nicht tiefgeröstet sind, gemischt werden, wobei die Menge der letzteren zur Regulierung der Dunkelheit des Kaffees verwendet werden kann. Eine erforderliche Menge an getrockneter Pulpe und/oder Schale von Kaffeekirschen kann dann den oben erwähnten Kaffeebohnenmischungen hinzugefügt werden.

Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung kann sich in Form einer zu extrahierenden oder aufzubrühenden Kaffeepulver oder einer löslichen Kaffeepulver befinden. Mit anderen Worten kann er grobgemahlener Kaffee, Filterkaffee oder Instantkaffee sein. Andererseits kann die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung auch ganze, geröstete Kaffeebohnen aufweisen.

Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Kaffeegetränk, das die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung und Wasser aufweist. Ein solches Kaffeegetränk kann durch einem Fachmann bekannte Verfahren hergestellt werden, indem es zum Beispiel mit Wasser extrahiert oder in Wasser aufgebrüht wird oder indem die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung in Wasser eingeweicht wird. Das erfindungsgemäße Kaffeegetränk kann auch andere Substanzen wie natürliche oder künstliche Aromastoffe, Milchprodukte, Alkohol, Schaumbildner, natürliche oder künstliche Süßstoffe und dergleichen aufweisen.

BEISPIEL 1

30 kg Santos Brasil-Rohkaffee wurden in einen heissen Fließbettröster dosiert. Kaffeebohnen wurden als Oberflächenröstung auf eine Bohnenoberflächentemperatur von 218°C geröstet. Die Röstung wurde durch einen Wasserstrahl unterbrochen, die 15 Sekunden dauerte. Nachdem die Bohnen auf eine Temperatur von 180 bis 190°C gekühlt worden waren, wurden sie zu einem Luftkühlraum transportiert, wo sie auf eine Temperatur von 30 bis 50°C gekühlt wurden. Die gekühlten Bohnen wurden in einen Mischbehälter gebracht, in dem Unterdruck erzeugt wurde, worauf 900 g Natriumwasserstoffkarbonatlösung (pH 8) auf die Kaffeebohnen im Behälter gespritzt wurden und die Kaffeebohnen gleichzeitig gerührt wurden. Man ließ die Mischung für 3 Minuten trocknen, worauf die Bohnen wieder zum Röster transportiert wurden. Die Oberflächentemperatur der Bohnen wurde auf 210°C erhoben, worauf das Rösten durch einen Wasserstrahl von 10 Sekunden unterbrochen wurde. Die Bohnen wurden einer Tiefröstung von 3 Minuten ausgesetzt, während welcher Zeit die Alkalilösung verdunstete. Dann wurden die Kaffeebohnen in einen Kühlbehälter gebracht und ungefähr auf die Zimmertemperatur gekühlt.

Das somit erhaltene geröstete Kaffeeprodukt, aus dem unerwünschte Säurekomponenten entfernt worden waren, wurde der Weiterbehandlung gebracht.

BEISPIEL 2

Schale und Pulpe von brasilianischen Kaffeekirschen wurden von den Bohnen anhand einer "Depulping"-Vorrichtung getrennt. Die Trennung wurde durch ein Trockenverfahren unter Verwendung einer "Depulping"-Vorrichtung durchgeführt. Nachdem die Schale und Pulpe der Kaffeekirschen von den Bohnen getrennt worden waren, wurden die erhaltene Pulpe und Schale anhand eines Warmluftgebläses auf einer Temperatur von 70°C getrocknet. Während der Trocknung wurde das zu trocknende Material von einer Seite auf die andere gewendet. Die Trocknung wurde fortgesetzt, bis der Wassergehalt der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche ungefähr 14% betrug. Das erhaltene Produkt wurde gemahlen.

BEISPIEL 3

Das gemäß des Beispiels 1 geröstete Kaffeebohnenprodukt wurde mit einer Lösung behandelt, die Pulpe und Schale von Kaffeekirschen enthielt. Diese Lösung wurde derart hergestellt, dass Wasser und im Beispiel 2 erhaltene getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche gemischt wurden, wobei der Trockenstoffgehalt dieser Lösung ca. 10 Gewichts-% betrug. Das Gewichtsverhältnis zwischen den Kaffeebohnen und der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche betrug 100:3. Die Kaffeebohnen wurden in einem Unterdruckmischbehälter behandelt, in dem die Lösung auf die Kaffeebohnen gespritzt wurde. Die Lösung ließ man sich in die Poren der Kaffeebohnen absorbieren, worauf man die Bohnen aus dem Mischbehälter entfernte und trocknen ließ.

Die modifizierten Geschmackseigenschaften der erhaltenen Kaffeebohnen wurden getestet, indem die Bohnen gemahlen wurden und ein Kaffeegetränk aus den gemahlenen Bohnen hergestellt wurde. Das Kaffeegetränk wurde herkömmlich derart hergestellt, dass die gemahlenen Kaffeebohnen mit kochendem Wasser extrahiert wurden. Testpersonen bemerkten den Geschmacksunterschied im Vergleich zu einem aus entsprechenden Bohnen hergestellten Kaffeegetränk, dem jedoch keine Pulpe oder Schale der Kaffeekirsche enthaltende Lösung hinzugefügt worden war.

BEISPIEL 4

1000 g mit dem Verfahren des Beispiels 1 geröstete Kaffeebohnen wurden gemahlen und 30 g im Beispiel 2 erhaltene trockene gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche wurden mit der erhaltenen Pulver gemischt. Der Geschmack des somit erhaltenen gemahlenen Kaffeeprodukts wurde wie im Beispiel 3 eingeschätzt.

Einem Fachmann ist es klar, dass, als die Technologie Fortschritte macht, die erfindungsgmäße Grundidee auf viele Weisen ausgeführt werden kann. Die Erfindung und ihre Ausführungsformen werden deshalb nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern sie können im Rahmen der Ansprüche variieren.

(57) Zusammenfassung:

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Kaffeezusammensetzung, bei welchem Verfahren Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale einer Kaffeekirsche getrennt werden, die Kaffeebohnen geröstet werden und getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche den gerösteten Kaffeebohnen hinzugefügt wird/werden. Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Kaffeezusammensetzung, die geröstete Kaffeebohnen und Pulpe einer Kaffeekirsche und/oder Schale einer Kaffeekirsche aufweist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Kaffeegetränk, das eine erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung aufweist, und auf die Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche zur Modifizierung des Geschmacks einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung.


Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung einer Kaffeezusammensetzung, gekennzeichnet durch

a) Trennen von Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale einer Kaffeekirsche

b) Rösten der Kaffeebohnen, und

c) Hinzufügen von getrockneter Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche zu den gerösteten Kaffeebohnen.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaffeebohnen vor dem Rösten gereinigt werden. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren weiter einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung behandelt werden. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren weiter einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen gemahlen werden. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche gemahlen wird/werden. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche mit einem flüssigen Medium gemischt wird/werden und diese Mischung mit den gerösteten Kaffeebohnen verbunden wird. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung derart ausgeführt wird, dass das getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche enthaltende flüssige Medium auf die gerösteten Kaffeebohnen gespritzt wird. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das flüssige Medium Wasser, Alkohol oder deren Mischung ist. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erhaltene Kaffeezusammensetzung in eine Instantkaffeezusammensetzung umgesetzt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaffeebohnen in mehreren Phasen geröstet werden, wobei die Behandlung mit einer Alkalilösung zwischen den verschiedenen Röstphasen durchgeführt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulpe und Schale der Kaffeekirsche auf einer Temperatur von 60 bis 80°C auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 16% getrocknet werden. Kaffeezusammensetzung, dadurch gekennzeichnet, dass sie

a) geröstete Kaffeebohnen

b) Pulpe einer Kaffeekirsche und/oder Schale einer Kaffeekirsche aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulpe und Schale der Kaffeekirsche getrocknet werden. Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung

a) 50 bis 100 Gewichtsteile geröstete Kaffeebohne und

b) 0,01 bis 50 Gewichtsteile Pulpe der Kaffeekirsche und/oder Schale der Kaffeekirsche, gerechnet vom Trockenstoff, aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung

a) 100 Gewichtsteile geröstete Kaffeebohne und

b) 0,1 bis 25 Gewichtsteile Pulpe der Kaffeekirsche und/oder Schale der Kaffeekirsche, gerechnet vom Trockenstoff, aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiter ein oder mehrere Zusatzmittel aufweist, das/die aus der Gruppe von Füllungsmitteln und Trägern, natürlichen und künstlichen Aromastoffen, Molkereiprodukten, Schaumbildnern, natürlichen und künstlichen Süßmitteln ausgewählt wird/werden. Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung Kaffeebohnen aufweist, die aus einer oder mehreren Kaffeearten stammen. Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung Coffea arabica- und Coffea canephora (Robusta)-Kaffeebohnen aufweist. Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaffeebohnen aus einer anderen Kaffeeart stammen, als der der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche. Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung Kaffeebohnen der Kaffeeart Coffea canephora (Robusta) und Pulpe und/oder Schale von zur Kaffeeart Coffea arabica gehörenden Kaffeekirschen aufweist. Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in Form einer zu extrahierenden oder aufzubrühenden Kaffeepulver oder einer löslichen Kaffeepulver befindet. Ein Kaffeegetränk, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 11 bis 20 und Wasser aufweist. Ein Kaffeegetränk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass es derart hergestellt wird, dass es mit Wasser extrahiert oder in Wasser aufgebrüht wird oder dass die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung in Wasser eingeweicht wird. Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche zur Modifizierung des Geschmacks einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung.






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