| Dokumentenidentifikation |
DE112005000254T5 21.12.2006 |
| Titel |
Kaffeezusammensetzung und Verfahren zur deren Herstellung |
| Anmelder |
Gilvaria Oy, Helsinki, FI |
| Erfinder |
Paulig, Robert, Helsinki, FI |
| Vertreter |
Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80538 München |
| DE-Aktenzeichen |
112005000254 |
| Vertragsstaaten |
AE, AG, AL, AM, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, EP, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KP, KR, KZ, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LV, MA, MD, MG, MK, MN, MW, MX, MZ, NA, NI, NO, NZ, OM, PG, PH, PL, PT, RO, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SY, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, YU, ZA, ZM, ZW, BW, GH, GM, KE, LS, MW, MZ, NA, SD, SL, SZ, TZ, UG, ZM, ZW, AM, AZ, BY, KG, KZ, MD, RU, TJ, TM, AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LT, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG |
| WO-Anmeldetag |
27.01.2005 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/FI2005/000052 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2005072535 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
11.08.2005 |
| Date of publication of WO application in German translation |
21.12.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.12.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
A23F 5/46(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
A23F 5/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
|
| Beschreibung[de] |
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BEREICH DER ERFINDUNG
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kaffeezusammensetzung und ein
Verfahren zur deren Herstellung. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein
Verfahren zur Herstellung besser schmeckenden Kaffees.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Kaffeeprodukte von hoher Qualität sind immer populärer geworden,
und eine steigende Zahl Menschen verbrauchen solche Produkte täglich. Allgemein
bekannt auf dem Fachgebiet ist jedoch, dass die Produktion von Kaffeeprodukten von
hoher Qualität teuer ist, weshalb auch die Verbraucherpreise hoch sind. Da
die Kaffeeproduktion durch die Wachstumsperiode, die Ernteperiode, die geografische
Lage und ähnliche Faktoren beschränkt wird, kann die ständig wachsende
Nachfrage nicht befriedigt werden, indem die Produktion von Qualitätskaffee
gesteigert wird.
Man hat versucht, die hohen Produktionskosten zu reduzieren, indem
sowohl billige als auch teure Kaffeesorten enthaltende Kaffeemischungen verwendet
werden. Dabei sind teure Kaffeesorten, die nach der Meinung von Konsumenten einen
angenehmen Geschmack haben, mit billigeren Kaffeesorten gemischt worden. Die positiven
Geschmacksempfindungen von Konsumenten sind also fast direkt proportional zur Menge
einer teuren Kaffeesorte gewesen. Je mehr eine Mischung eine Kaffeesorte mit besseren
Geschmackseigenschaften enthält, desto angenehmer ist der Geschmack der Mischung
nach der Meinung von Konsumenten. Somit sind Mischkaffees nicht fähig gewesen,
die Produktion von Qualitätskaffee zu steigern sondern haben nur die Produktion
von Kaffee von durchschnittlicher Qualität gesteigert.
Da es nicht möglich gewesen ist, die Produktion von Qualitätskaffee
unter Verwendung von natürlichen Ausgangsmaterialien zu steigern, sind künstliche
Aromastoffe verwendet worden, um den Geschmack von Kaffee zu verbessern. Das ist
jedoch nicht ganz gelungen, weil Konsumenten nicht den Gedanken mögen, künstliche
Substanzen den Nahrungsmitteln hinzuzufügen. Ausserdem ist es nicht möglich
gewesen, natürliche Geschmackseigenschaften anhand von künstlichen Zusatzmitteln
zu erreichen. Die Verwendung von künstlichen Aromastoffen hat man jedoch mit
der Tatsache verteidigt, dass echte und natürliche Ausgangsmaterialien teuer
und in großen, die Nachfrage befriedigenden Mengen oft schwer zu erhalten sind.
Bei einem typischen Verfahren zur Herstellung gerösteten und
gemahlenen Kaffees werden Kaffeebohnen gereinigt, gemischt und dann auf einer Temperatur
von etwa 175 bis 260°C ca. 1 bis 25 Minuten geröstet. Die Rösttemperatur
und -zeit werden nach dem erwünschten Endergebnis ausgewählt. Die Wahl
hängt auch vom Röster ab. Nach dem Rösten werden die Bohnen gemahlen.
Durch dieses herkömmliche Verfahren hergestellter gerösteter und gemahlener
Kaffee kann leider einen bitteren oder sauren Geschmack haben oder andere unerwünschte
Geschmäcke aufweisen.
Das US-Patent 4 857 351 offenbart einen Prozess zur Behandlung von
Kaffeebohnen, um besser schmeckenden Kaffee herzustellen. Beim Prozess werden grüne
Kaffeebohnen unter bestimmten Bedingungen teilweise geröstet, um teilweise
geröstete Kaffeebohnen zu erhalten. Die teilweise gerösteten Kaffeebohnen
werden mit entweder einer eine Base enthaltenden Lauge oder mit einer Extraktionslösung
behandelt, die Wasser und von 1 auf 12% Kaffeefeststoffe enthält. Danach werden
die Bohnen bis zum endgültigen Röstgrad geröstet. Im US-Patent 4
857 351 wird festgestellt, dass ein teilweises Rösten in Bezug auf den Geschmack
von Kaffee eine kritische Phase ist, da diese Röstphase Aromen erzeugt, die
verantwortlich für den schlechten Geschmack sind. Beim offenbarten Prozess
werden diese schlechten Aromen entfernt, indem die teilweise gerösteten Bohnen
entweder mit einer eine Base enthaltenden Lauge oder einer Extraktionslösung
behandelt werden.
Die Veröffentlichung WO 02/063971 offenbart eine Kaffeezusammensetzung
mit modifizierten Aromaeigenschaften. In dieser Veröffentlichung wird der Geschmack
einer Kaffeezusammensetzung anhand von Aromastoffen modifiziert, die künstlich,
natürlich oder eine Kombination von diesen sind. Die verwendeten Aromastoffe
sind zum Geschmack beitragende Säuren, z.B. Säuren, die einen kennzeichnenden
Geschmack verleihen, der mit Nüssen, Beeren, Kakao, Vanille, Minze oder Schokolade
assoziiert wird. Der offenbarte Prozess bezieht sich auf die Hinzufügung von
neuen Aromastoffen in Kaffee und nicht auf die Verbesserung des Geschmacks von Kaffee.
Das US-Patent 6 572 915 B1 offenbart ein Verfahren zur Anreicherung
von Antioxidationsmitteln in Beeren- und Fruchtprodukten. Der Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde, ein "gesünderes" Produkt reich an Antioxidationsmitteln bereitzustellen.
Beim Verfahren wird der Beeren- oder Fruchtrückstand getrocknet, und der getrocknete
Rückstand wird mittels Wassers oder eines organischen Lösemittels extrahiert.
Die Antioxidationsmittel enthaltende Extraktlösung wird rückgewonnen,
nachdem das Wasser oder das organische Lösemittel aus dem Extrakt entfernt
wird. Der somit erhaltene Antioxidationsmittelextrakt wird dem aus der ursprünglichen
Beere oder Frucht zubereiteten Produkt zugefügt. Das Verfahren zielt nicht
auf die Modifizierung des Geschmacks des Produkts.
KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kaffeezusammensetzung
und ein Verfahren zur deren Herstellung derart bereitzustellen, dass die oben erwähnten
Probleme verringert werden können. Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine
Zusammensetzung und ein Verfahren erreicht, die dadurch gekennzeichnet sind, was
in den unabhängigen Patentansprüchen offenbart wird. Die Erfindung bezieht
sich auch auf ein Kaffeegetränk und Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer
Kaffeekirsche zum Modifizieren des Geschmacks einer aus Kaffeebohnen hergestellten
Kaffeezusammensetzung. Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind
der Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
Die Erfindung basiert auf der Idee, in der eine Kaffeekirsche in Stücke
gebrochen wird, nachdem die verschiedenen Teile der Kaffeekirsche voneinander getrennt
behandelt werden und schliesslich die behandelten Teile miteinander kombiniert werden.
Die Kaffeekirsche umfasst eine Schale und innerhalb der Schale weiche Pulpe, die
zwei Kaffeebohnen umgibt. Wenn die Kaffeekirsche in Stücke gebrochen wird,
werden die Kaffebohnen von der Pulpe und der Schale der Kaffeekirsche getrennt.
Beim Verfahren der Erfindung werden die Kaffeebohnen von der Pulpe und der Schale
der Kaffeekirsche getrennt behandelt. Beim Verfahren wird/werden die Pulpe und/oder
die Schale der Kaffeekirsche von den Kaffeebohnen getrennt getrocknet und möglicherweise
gemahlen. Die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche wird/werden mit
der gerösteten Kaffeebohne kombiniert, um eine Kaffeezusammensetzung bereitzustellen.
In dieser Erfindung bezieht sich die Kaffeekirsche auf eine Beere,
die aus einer Pflanze der Familie Rubiaceae, Gattung Coffea stammt. Es gibt viele
Kaffeearten. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass es zwei hauptsächliche kommerzielle
Kaffeearten gibt: Coffea arabica, das als Arabica-Kaffee bekannt ist, und Coffea
canephora, das als Robusta-Kaffee bekannt ist. Kaffees der Arabica-Art werden allgemein
auch "Brazils" genannt oder als "andere Milde" klassifiziert. Brasilianische Kaffees
stammen aus Brasilien und "andere Milde" werden in anderen Qualitätskaffee
produzierenden Ländern angebaut, die normalerweise Kolumbien, Guatemala, Sumatra,
Indonesien, Costa Rica, Mexiko, die Vereinigten Staaten (Hawaii), El Salvador, Peru,
Kenia, Äthiopien und Jamaika einschließen. Coffea canephora, d.h. Robusta,
wird typischerweise als einen billigen Extender für Arabica-Kaffees verwendet.
Diese Robusta-Kaffees werden typischerweise in den südlichen Regionen von West-
und Mittelafrika, Indien, Südostasien, Indonesien und auch in Brasilien angebaut.
Ein Fachmann sieht ein, dass sich ein geografisches Gebiet auf eine Kaffeeanbauregion
bezieht, wo beim Kaffeeanbauprozess identische Kaffeesämlinge verwendet werden
und wo die Wachstumsumgebung ähnlich ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist den Vorteil auf, dass
während des Röstens erreichte Geschmackseigenschaften von Kaffeebohnen
verbessert werden können und andererseits Geschmackseigenschaften, die während
des Röstens verloren gegangen sind, wiederhergestellt werden können.
In einer Ausführungsform der Erfindung wird die Kaffeebohne derart
behandelt, dass ihre Geschmackseigenschaften durch eine Prozedur verdünnt werden,
die die Röstung und eine Behandlung mit einer Alkalilösung umfasst. Danach
wird die Kaffeebohne mit neuen Geschmackseigenschaften unter Verwendung der Pulpe
und/oder Schale der Kaffeekirsche versehen. Es kann gesagt werden, dass die Kaffeebohne
dabei als Träger für die Aromen der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche
dient, wobei das Verfahren den Vorteil aufweist, dass auf die Geschmackseigenschaften
der Kaffeebohne rein von der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche eingewirkt
werden können. Das bietet durchaus neue Möglichkeiten für Regulierung
des Geschmacks einer Kaffeezusammensetzung an.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist zusätzlich den
Vorteil auf, dass eine Kaffeezusammensetzung hergestellt wird, in der in der Kaffeebohne
enthaltene fettlösliche Säuren teilweise oder vollständig durch wasserlösliche
Säuren der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche ersetzt werden. Bekannte
Kaffeezusammensetzungen weisen Kaffeebohnen auf, die viel Fett und viele fettlösliche
Säuren enthalten. Wenn die Kaffeebohne geröstet wird, werden die darin
enthaltenen fettlöslichen Säuren chemisch in andere Verbindungen umgesetzt,
die als schlecht schmeckend empfunden werden. Andererseits bauen sich einige in
den Kaffeebohnen enthaltene Säuren während des Röstens nicht völlig
ab, und solche Säuren können auch den schlechten Kaffeegeschmack verursachen.
Durch das Verfahren der Erfindung können diese als schlecht schmeckend empfundenen
Verbindungen zumindest teilweise entfernt und durch meistens als gut schmeckend
empfundene wasserlösliche Säuren der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
ersetzt werden.
Ohne sich zu irgendwelchen Theorien zu verpflichten,
glauben wir, dass der Geschmack des erfindungsgemäßen Kaffeegetränks
besser behalten wird, wenn es zum Beispiel auf einer Wärmeplatte gehalten wird,
weil die in der Kaffeekirsche enthaltenen Fruchtsäuren die Erhitzung besser
aushalten als die fettlöslichen Säuren der Kaffeebohne. Tests haben auch
ergeben, dass das erfindungsgemäße Kaffeegetränk gut schmeckt, auch
wenn es kalt ist, was sich auf ähnliche Eigenschaften wie zum Beispiel bei
Beerensäften bezieht. Der Geschmack traditionellen, kalten Kaffees ist nicht
als angenehm angesehen worden.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist auch den Vorteil auf,
dass die Geschmackseigenschaften von Kaffee länger behalten werden können.
In der getrockneten Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche werden die Geschmackseigenschaften
selbst während einer sehr langen Lagerzeit behalten. Das ist bekannt aus traditioneller
Konservierung von Beeren und Früchten durch Trocknen. Immerhin verbessert die
Trocknung nicht wesentlich die Konservierbarkeit von Kaffeebohnen, da sie viel Fett
enthalten. In Bezug auf den Geschmack von Kaffee ist eines der größten
Probleme die Fettoxidation. Deshalb müssen Kaffeebohnen vor der Oxidation geschützt
werden. Überraschenderweise hat man bemerkt, dass die Behaltung von Geschmackseigenschften
von getrockneten Kaffeekirschen mit einer fetthaltige Kaffeebohnen enthaltenen Kaffeezusammensetzung
verbunden werden kann. Darüber hinaus hat man bemerkt, dass das erfindungsgemäße
Verfahren auch auf die durch Fettoxidation während der Lagerung verursachte
Geschmacksverschlechterung einwirken kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch auf die Säurehaltigkeit
der hergestellten Kaffeezusammensetzung einwirken. Je dunkler die Kaffeebohnen während
des Röstens werden, desto größer ist ihr pH-Wert. Auf die Säurehaltigkeit
kann auch von einer Behandlung mit einer Alkalilösung eingewirkt werden. Wenn
die in Kaffee enthaltenen Säuren eingenommen werden, verursachen sie Reizung
im Verdauungssystem, insbesondere im Bauch, eines Menschen. Deshalb wird eine Kaffeezusammensetzung
mit einem größeren pH als gewöhnlich bevorzugt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch ökonomische
Vorteile bieten. Herkömmlich wird Kaffee als Rohkaffee aus seiner Anbauregion
zu einer Rösterei transportiert, die sich typischerweise in einem anderen Land
befindet, als wo der Kaffee angebaut worden ist. Dies wird beispielsweise deshalb
gemacht, weil Röstereien oft mehrere unterschiedliche Kaffeesorten in ihren
eigenen Mischungen verwenden, um gut schmeckenden Kaffee von einheitlicher Qualität
bereitzustellen. Ein wichtiger Grund für die Transportierung von Kaffee als
Rohkaffee ist die schlechte Konservierbarkeit gerösteten Kaffees. Durch das
Verfahren der vorliegenden Erfindung kann der Geschmack von Kaffee jedoch in seinem
Herstellungsland verbessert werden, indem Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche
verwendet wird/werden, weshalb verschiedene Kaffeesorten nicht gemischt zu werden
brauchen. Ausserdem hat man bemerkt, dass Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche
auch die Behaltbarkeit von Geschmackseigenschaften von Kaffee verbessern kann/können.
Somit können Anbau, Behandlung, Röstung und Verpackung von Kaffeekirschen
auf denselben Standort konzentriert werden, was produktionslogistische Vorteile,
z.B. Einsparungen in Transportkosten, bietet. Das fertige gemahlene Kaffeeprodukt
kann in ein Vakuum verpackt werden, wo es viel weniger Raum als Rohkaffee einnimmt.
KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung wird jetzt in Zusammenhang mit bevorzugten Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnung ausführlicher beschrieben.
Es zeigt
1 einen Flussdiagramm über eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Verfahrensschritte in 1 sind mit
Nummern 1 bis 11 bezeichnet. Die Nummerierung bezieht sich nicht auf die Folge,
in der die Verfahrensschritte durchgeführt werden, sondern ist auf allgemeiner
Basis zu verstehen.
Die in 1 dargestellten Verfahrensschritte
sind:
- 1. Brechen einer Kaffeekirsche in Stücke
- 2. Getrennte Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
- 3. Trocknen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
- 3a. Rösten der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
- 4. Mahlen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche
- 5. Einweichen der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche in einem flüssigen
Medium
- 6. Getrennte Kaffeebohne
- 7. Rösten der Kaffeebohne
- 7a. Umsetzung der Kaffeebohnen in eine Instantkaffeezusammensetzung
- 8. Behandlung der Kaffeebohne mit einer Alkalilösung und möglicherweise
Nachröstung oder Nachheizung
- 9. Mischen der gerösteten Kaffeebohne und der getrockneten Pulpe und Schale
der Kaffeekirsche zur Erreichung einer Kaffeezusammensetzung
- 10. Mahlen der Kaffeebohnen oder der Kaffeezusammensetzung
- 11. Weiterbehandlung
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Kaffeezusammensetzung, gekennzeichnet durch
- a) Trennen von Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale einer Kaffeekirsche
- b) Rösten der Kaffeebohnen, und
- c) Hinzufügen von getrockneter Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche
zu den gerösteten Kaffeebohnen.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die Kaffeebohnen vor dem Rösten gereinigt. Die Reinigung der Kaffeebohnen
kann auch auf den Geschmack von Kaffee einwirken, weil die Pulpe der Kaffeekirsche,
die auf der Oberfläche der Kaffeebohne geblieben worden ist, während des
Röstens leicht brennt, was den unangenehmen Geschmack von Kaffee verursacht.
1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, worin
das Verfahren auch einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung
behandelt werden (Schritt 8). In der Behandlung mit einer Alkalilösung (8)
können die Kaffeebohnen zum Beispiel in der Alkalilösung eingeweicht werden
oder die Alkalilösung kann auf die Kaffeebohnen gespritzt werden. Eine solche
Alkalilösung ist vorteilhaft eine wässrige Lösung einer Base in Lebensmittelqualität.
Beispiele für mögliche Basen sind Natriumkarbonat, Natriumwasserstoffkarbonat,
Natriumhydroxid, Ammoniumhydroxid, Calciumhydroxid, Ammoniumbikarbonat oder deren
Mischungen. Bevorzugt wird eine wässrige Lösung von Natriumkarbonat oder
Natriumwasserstoffkarbonat, allgemein bekannt als Sodalösung, verwendet. Natriumwasserstoffkarbonat
(NaHCO3), d.h. Natriumbikarbonat, ist auch als Natron bekannt und Natriumkarbonat
(Na2CO3) ist auch als Soda oder Natronlauge bekannt.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Behandlung
der Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung (8) durchgeführt, nachdem die
Kaffeebohnen teilweise geröstet sind. In der Behandlung mit einer Alkalilösung
wird vorteilhaft eine Alkalilösung auf die Kaffeebohnen nach dem Rösten
derart gespritzt, dass die Bohnen noch warm sind (30 bis 50°C). Vorteilhafter
wird die Behandlung mit einer Alkalilösung in einem Mischbehälter, wo
Unterdruck herrscht, durchgeführt. Im Unterdruck ist es leichter, die Alkalilösung
in die Poren der Kaffeebohne zu bringen. Danach folgt "Nachröstung" oder Nachheizung,
wobei die Temperatur ausreichend hoch gehalten wird, um wesentlich die ganze Alkalilösung
zu verdunsten.
Zusätzlich oder alternativ zur Behandlung mit einer Alkalilösung
können Säuren in der Kaffeebohne auch durch eine als Tiefröstung
bezeichnete Prozedur entfernt werden, wobei die Kaffeebohnen auf einer Temperatur
von 200 bis 300°C ca. 3 bis 20 Minuten geröstet werden, worauf sie ohne
zusätzliche Heizung in Isolation gehalten werden. Auf diese Weise werden auch
die Kerne der Kaffeebohnen geröstet.
In einer Ausführungsform der Erfindung werden die Kaffeebohnen
nach dem Rösten (7) und vor der Behandlung mit einer Alkalilösung (8)
gemahlen (10). Somit werden Säuren der Kaffeebohnen sowie ihre Abbauprodukte
effizient durch die Behandlung mit einer Alkalilösung entfernt. Nach der allgemeinen
Meinung verdirbt ein solches Verfahren den Kaffee, insbesondere falls es mit Nachröstung
von gemahlenen Kaffeebohnen, die der alkalischen Behandlung ausgesetzt worden sind,
verbunden ist. Man hat bedacht, dass wesentlich alle Geschmackseigenschaften von
Kaffee eliminiert worden sind und dass das Ergebnis eine nahezu geschmacklose gemahlene
Kaffeebohne ist. Beim Verfahren der vorliegenden Erfindung ist das vielleicht eine
erwünschte Eigenschaft, da die Prozedur einen wesentlich neutralen Träger
für die Aromen der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche zustande bringt.
Demnach können auf die Geschmackseigenschaften einer Kaffeebohne rein von der
Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche eingewirkt werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren können die Kaffeebohnen
auch nach der Behandlung mit einer Alkalilösung (8) gemahlen werden (10). Das
Mahlen kann entweder vor oder nach der Kombinierung (9) der getrockneten und gemahlenen
Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche mit den gerösteten Kaffeebohnen durchgeführt
werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird der Geschmack von
Kaffeebohnen anhand der Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche verbessert. Die
getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche kann/können als solche
mit den gerösteten Kaffeebohnen gemischt werden oder sie kann/können vor
dem Mischen gemahlen werden (4). In einer Ausführungsform werden die getrocknete
(3) und gemahlene (4) Pulpe und Schale der Kaffeekirsche mit einem flüssigen
Medium gemischt (5), bevor sie mit den gerösteten Kaffeebohnen gemischt werden
(9). Das Mischen (9) kann zum Beispiel derart ausgeführt werden, dass das die
getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche enthaltene flüssige
Medium auf die gerösteten Kaffeebohnen gespritzt wird. Das flüssige Medium
kann zum Beispiel Wasser, Alkohol oder deren Mischung sein.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch einen Schritt aufweisen,
in dem die Kaffeezusammensetzung in eine Instantkaffeezusammensetzung umgesetzt
wird (7a). Dies kann durch bekannte Verfahren erfolgen. Die durch
das erfindungsgemäße Verfahren erreichte Kaffeezusammensetzung kann weiterbehandelt
werden (11), indem einem Fachmann offensichtliche Verfahren verwendet werden, z.B.
indem das erfindungsgemäße Verfahren mit Koffeinierung oder Dekoffeinierung
verbunden wird. Dekoffeinierung kann durch einem Fachmann bekannte Verfahren durchgeführt
werden.
Im folgenden wird die Behandlung einer Kaffeekirsche allgemein beschrieben.
Die Beschreibung dient auf keine Weise zur Beschränkung der Erfindung.
Die Behandlung einer Kaffeekirsche beginnt mit Sammeln von Kaffeekirschen.
Reife Kirschen werden manuell aus einem Kaffeebaum gesammelt. Die gesammelten Kaffeekirschen
werden entweder durch Waschen mit Wasser oder durch Trockensortierung gereinigt.
Die Pulpe der gereinigten Kaffeekirschen wird von den Bohnen getrennt. Dies kann
zum Beispiel anhand einer "Depulping"-Vorrichtung erfolgen.
Die Trennung mit einer "Depulping"-Vorrichtung kann als ein Naß-
oder Trockenverfahren ausgeführt werden, wobei das Trockenverfahren bevorzugt
wird. Beim Nassverfahren werden reife Kaffeekirschen und Wasser der "Depulping"-Vorrichtung
zugeführt, während beim Trockenverfahren kein Wasser verwendet wird. In
Bezug auf die Funktion der Einrichtung ist es wesentlich, dass Kirschen reif sind,
weil rohe oder trockene Kirschen in der Vorrichtung nicht behandelt werden können.
In dieser Trennungsprozedur werden die äussere Schale und der größte
Teil der Pulpe aus der Kaffeekirsche entfernt. Das Beschädigen der Kaffeebohne
sollte vermieden werden, weil das zum mikrobiologischen Verderben führen kann.
Nachdem die Schale und Pulpe der Kaffeekirschen von den Bohnen getrennt worden sind,
werden die somit erhaltene Pulpe und Schale entweder natürlich oder mit einer
Maschine getrocknet.
Beim Maschinentrocknen kann ein Warmluftgebläse, eine Trockentrommel,
ein Trockenband oder deren Kombination oder eine andere geeignete Trocknungsvorrichtung
verwendet werden. Die Trocknungstemperatur ist oft kritisch. Hohe Temperaturen können
Geschmacksverschlechterung mit sich bringen. Insbesondere am Anfang der Trocknung
sollten Temperaturen von über 80°C vermieden werden. Andererseits verlängert
die Temperatur von unter 60°C die Trocknungszeit erheblich.
Natürliche Trocknung erfolgt als eine dünne Schicht auf
einer geeigneten Unterlage, wo die Pulpe und die Schale der Sonnenstrahlung ausgesetzt
werden. Sonnentrocknung erfolgt zum Beispiel auf einem trocknen Boden, Gitterwerk
oder einer festen Betonoberfläche. Unabhängig von der Unterlage werden
die Pulpe und die Schale zu einer dünnen Schicht von ca. 30 bis 40 mm ausgebreitet.
Während der Trocknung sollten die zu trocknenden Pulpe und Schale regelmäßig
von einer Seite auf die andere gewendet werden. Insbesondere am Anfang der Trocknung
sollte die Wendung häufig erfolgen, um das Wachsen von Hefepilzen zu verhindern.
Bei Sonnentrocknung hängt die Zeitdauer des Trocknungsprozesses
von der Dicke der Kirschenschicht und der Wetterlage, z.B. Temperatur und Luftfeuchtigkeit,
ab. Bei Maschinentrocknung kann die Zeitdauer des Trocknungsprozesses zum Beispiel
durch die Temperatur der Trocknungsluft gesteuert werden. Bei beiden Trocknungsverfahren
wird auf die Zeitdauer des Trocknungsprozesses auch von der Reife und dem Wassergehalt
der Kirschen eingewirkt. Nach der Trocknung beträgt der Wassergehalt der Pulpe
und Schale der Kaffeekirsche ungefähr 12 auf 16%.
Neben der Trocknung kann Pulpe der Kaffeekirsche geröstet oder
geheizt werden, so dass die darin enthaltene Fructose teilweise karamellisiert wird.
Dieses Rösten ist wesentlich milder als das Rösten der Kaffeebohnen, so
dass das Brennen der Pulpe verhindert wird. Durch mildes Rösten bekommt der
herzustellende Rohstoff einen angenehmen, süßen Geschmack.
Getrocknete und möglicherweise geröstete Pulpe und Schale
der Kaffeekirsche, die mit den oben erwähnten Verfahren erhalten werden, können
als solche zur Geschmacksverbesserung von Kaffee verwendet werden oder sie können
vor Benutzung gemahlen werden. Sie können vor Benutzung auch mit anderen trocknen
oder flüssigen Rohstoffen gemischt werden. Somit bezieht sich die Erfindung
auch auf die Verwendung der Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche, um den Geschmack
einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung zu modifizieren.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren können die Kaffeebohnen
durch herkömmliche Verfahren geröstet werden. Ein Fachmann weiß,
dass verschiedene Arten von Kaffeebohnen unterschiedliche Röstverhältnisse
verlangen. Das Rösten kann durch einen Röster, z.B. einen heissen Fließbettröster,
durchgeführt werden.
Das Rösten kann auch in mehreren Phasen durchgeführt werden.
Zuerst kann eine Oberflächenröstung durchgeführt werden. Oberflächenröstung
bedeutet, dass das Rösten in einer verhältnismäßig kurzen Zeit
stattfindet, wobei die Bohne nicht ausreichend Zeit hat, gleichmäßig über
ihr ganzes Volumen geheizt zu werden, sondern nur über ihre Oberfläche.
In diesem Fall können die Bohnen zum Beispiel derart geheizt werden, dass die
Oberfläche der Bohne eine Temperatur von 210 bis 230°C
erreicht. Die Oberflächenröstung kann durch Wasserstrahl unterbrochen
werden, und nachdem die Oberflächentemperatur der Bohne auf die erwünschte
Temperatur, z.B. 180 bis 190°C, gesunken ist, können die Bohnen in einen
Luftkühlraum gestellt werden. Nach der Kühlung kann gegebenenfalls eine
alkalische Behandlung ausgeführt werden.
Nach der Oberflächenröstung kann "Tiefröstung" oder
Innenröstung separat durchgeführt werden. In diesem Falle werden die Bohnen
zurück in den Röster gestellt und die Temperatur wird auf die erwünschte
Ebene, z.B. 210 bis 230°C, erhöht. Die Heizung wird durch einen kurzen
Wasserstrahl unterbrochen, der ungefähr 5 bis 15 Sekunden dauert. Dann lässt
man die in den Bohnen gespeicherte Wärme das Rösten die erwünschte
Zeit fortsetzen, wobei auch die inneren Teile der Bohne geröstet werden. Dies
kann zum Beispiel von 2 bis 5 Minuten dauern. Um das Rösten zu beenden, werden
die Kaffeebohnen einem Kühlbehälter zugeführt, wo sie gekühlt
werden.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Kaffeezusammensetzung, die
dadurch gekennzeichnet ist, dass sie geröstete Kaffeebohnen, Pulpe von Kaffeekirschen
und/oder Schale von Kaffeekirschen aufweist. Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung
weist bevorzugt getrocknete Pulpe und/oder Schale von Kaffeekirschen auf.
In einer Ausführungsform weist die Kaffeezusammensetzung 0,01
bis 50 Gewichtsteile Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche und 50 bis 100 Gewichtsteile
Kaffeebohne auf. Vorteilhaft weist die Kaffeezusammensetzung 0,1 bis 25 Gewichtsteile,
vorteilhafter 0,5 bis 10 Gewichtsteile, am vorteilhaftesten 1 bis 5 Gewichtsteile
getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche und 100 Gewichtsteile Kaffeebohne
auf.
Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung kann auch Zusatzmittel,
z.B. inerte Füllungsmittel und Träger, natürliche oder künstliche
Aromastoffe, Molkereiprodukte, Schaumbildner, natürliche oder künstliche
Süßmittel und dergleichen aufweisen.
Die Kaffeezusammensetzung kann auch Kaffeebohnen aufweisen, die aus
einer oder mehreren Kaffeearten stammen. In diesem Fall kann die Kaffeezusammensetzung
beispielsweise Coffea arabica- und Coffea canephora-Kaffeebohnen, d.h. Arabica-
und Robusta-Kaffeebohnen, aufweisen. Kaffeebohnen können auch aus einer anderen
Kaffeeart stammen, als der der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche. Somit kann die
Kaffeezusammensetzung Kaffeebohnen der Kaffeeart Coffea canephora und Pulpe und/oder
Schale der zur Kaffeeart Coffea arabica gehörenden Kaffeekirsche enthalten.
Die Kaffeezusammensetzung kann auch derart hergestellt werden, dass
durch verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens
erhaltene Kaffeezusammensetzungen miteinander gemischt werden. Somit kann die Kaffeebohnen
enthaltende Zusammensetzung in den erwünschten Proportionen mit einer Alkalilösung
behandelte Bohnen oder unbehandelte Bohnen, oberflächengeröstete oder
tiefgeröstete Bohnen oder säurearme oder säurereiche Bohnen aufweisen.
Eine tiefgeröstete Bohne kann beispielsweise auf einer Temperatur von 200 bis
300°C ca. 3 bis 20 Minuten geröstet werden. Während einer solchen
Röstung vermindert sich die Säurehaltigkeit des Kaffees und der Kaffee
erhält seine starke dunkle Farbe. Falls die Farbe heller gemacht werden soll,
können diese tiefgerösteten Bohnen (50 bis 100 Gewichts-%) mit säurearmen
Kaffeebohnen (0 bis 50 Gewichts-%), die nicht tiefgeröstet sind, gemischt werden,
wobei die Menge der letzteren zur Regulierung der Dunkelheit des Kaffees verwendet
werden kann. Eine erforderliche Menge an getrockneter Pulpe und/oder Schale von
Kaffeekirschen kann dann den oben erwähnten Kaffeebohnenmischungen hinzugefügt
werden.
Die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung kann sich in
Form einer zu extrahierenden oder aufzubrühenden Kaffeepulver oder einer löslichen
Kaffeepulver befinden. Mit anderen Worten kann er grobgemahlener Kaffee, Filterkaffee
oder Instantkaffee sein. Andererseits kann die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung
auch ganze, geröstete Kaffeebohnen aufweisen.
Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Kaffeegetränk, das die
erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung und Wasser aufweist. Ein solches
Kaffeegetränk kann durch einem Fachmann bekannte Verfahren hergestellt werden,
indem es zum Beispiel mit Wasser extrahiert oder in Wasser aufgebrüht wird
oder indem die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung in Wasser eingeweicht
wird. Das erfindungsgemäße Kaffeegetränk kann auch andere Substanzen
wie natürliche oder künstliche Aromastoffe, Milchprodukte, Alkohol, Schaumbildner,
natürliche oder künstliche Süßstoffe und dergleichen aufweisen.
BEISPIEL 1
30 kg Santos Brasil-Rohkaffee wurden in einen heissen Fließbettröster
dosiert. Kaffeebohnen wurden als Oberflächenröstung auf eine Bohnenoberflächentemperatur
von 218°C geröstet. Die Röstung wurde durch einen Wasserstrahl unterbrochen,
die 15 Sekunden dauerte. Nachdem die Bohnen auf eine Temperatur
von 180 bis 190°C gekühlt worden waren, wurden sie zu einem Luftkühlraum
transportiert, wo sie auf eine Temperatur von 30 bis 50°C gekühlt wurden.
Die gekühlten Bohnen wurden in einen Mischbehälter gebracht, in dem Unterdruck
erzeugt wurde, worauf 900 g Natriumwasserstoffkarbonatlösung (pH 8) auf die
Kaffeebohnen im Behälter gespritzt wurden und die Kaffeebohnen gleichzeitig
gerührt wurden. Man ließ die Mischung für 3 Minuten trocknen, worauf
die Bohnen wieder zum Röster transportiert wurden. Die Oberflächentemperatur
der Bohnen wurde auf 210°C erhoben, worauf das Rösten durch einen Wasserstrahl
von 10 Sekunden unterbrochen wurde. Die Bohnen wurden einer Tiefröstung von
3 Minuten ausgesetzt, während welcher Zeit die Alkalilösung verdunstete.
Dann wurden die Kaffeebohnen in einen Kühlbehälter gebracht und ungefähr
auf die Zimmertemperatur gekühlt.
Das somit erhaltene geröstete Kaffeeprodukt, aus dem unerwünschte
Säurekomponenten entfernt worden waren, wurde der Weiterbehandlung gebracht.
BEISPIEL 2
Schale und Pulpe von brasilianischen Kaffeekirschen wurden von den
Bohnen anhand einer "Depulping"-Vorrichtung getrennt. Die Trennung wurde durch ein
Trockenverfahren unter Verwendung einer "Depulping"-Vorrichtung durchgeführt.
Nachdem die Schale und Pulpe der Kaffeekirschen von den Bohnen getrennt worden waren,
wurden die erhaltene Pulpe und Schale anhand eines Warmluftgebläses auf einer
Temperatur von 70°C getrocknet. Während der Trocknung wurde das zu trocknende
Material von einer Seite auf die andere gewendet. Die Trocknung wurde fortgesetzt,
bis der Wassergehalt der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche ungefähr 14% betrug.
Das erhaltene Produkt wurde gemahlen.
BEISPIEL 3
Das gemäß des Beispiels 1 geröstete Kaffeebohnenprodukt
wurde mit einer Lösung behandelt, die Pulpe und Schale von Kaffeekirschen enthielt.
Diese Lösung wurde derart hergestellt, dass Wasser und im Beispiel 2 erhaltene
getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale der Kaffeekirsche gemischt wurden, wobei
der Trockenstoffgehalt dieser Lösung ca. 10 Gewichts-% betrug. Das Gewichtsverhältnis
zwischen den Kaffeebohnen und der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche betrug 100:3.
Die Kaffeebohnen wurden in einem Unterdruckmischbehälter behandelt, in dem
die Lösung auf die Kaffeebohnen gespritzt wurde. Die Lösung ließ
man sich in die Poren der Kaffeebohnen absorbieren, worauf man die Bohnen aus dem
Mischbehälter entfernte und trocknen ließ.
Die modifizierten Geschmackseigenschaften der erhaltenen Kaffeebohnen
wurden getestet, indem die Bohnen gemahlen wurden und ein Kaffeegetränk aus
den gemahlenen Bohnen hergestellt wurde. Das Kaffeegetränk wurde herkömmlich
derart hergestellt, dass die gemahlenen Kaffeebohnen mit kochendem Wasser extrahiert
wurden. Testpersonen bemerkten den Geschmacksunterschied im Vergleich zu einem aus
entsprechenden Bohnen hergestellten Kaffeegetränk, dem jedoch keine Pulpe oder
Schale der Kaffeekirsche enthaltende Lösung hinzugefügt worden war.
BEISPIEL 4
1000 g mit dem Verfahren des Beispiels 1 geröstete Kaffeebohnen
wurden gemahlen und 30 g im Beispiel 2 erhaltene trockene gemahlene Pulpe und Schale
der Kaffeekirsche wurden mit der erhaltenen Pulver gemischt. Der Geschmack des somit
erhaltenen gemahlenen Kaffeeprodukts wurde wie im Beispiel 3 eingeschätzt.
Einem Fachmann ist es klar, dass, als die Technologie Fortschritte
macht, die erfindungsgmäße Grundidee auf viele Weisen ausgeführt
werden kann. Die Erfindung und ihre Ausführungsformen werden deshalb nicht
auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern sie können im
Rahmen der Ansprüche variieren.
(57) Zusammenfassung:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Kaffeezusammensetzung, bei welchem Verfahren Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale
einer Kaffeekirsche getrennt werden, die Kaffeebohnen geröstet werden und getrocknete
Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche den gerösteten Kaffeebohnen hinzugefügt
wird/werden. Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Kaffeezusammensetzung, die
geröstete Kaffeebohnen und Pulpe einer Kaffeekirsche und/oder Schale einer
Kaffeekirsche aufweist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Kaffeegetränk,
das eine erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung aufweist, und auf die
Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche zur Modifizierung des Geschmacks
einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Herstellung einer Kaffeezusammensetzung, gekennzeichnet
durch
a) Trennen von Kaffeebohnen von der Pulpe und Schale einer Kaffeekirsche
b) Rösten der Kaffeebohnen, und
c) Hinzufügen von getrockneter Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche zu den
gerösteten Kaffeebohnen.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaffeebohnen
vor dem Rösten gereinigt werden.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren
weiter einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen mit einer Alkalilösung
behandelt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verfahren weiter einen Schritt aufweist, in dem die Kaffeebohnen gemahlen
werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche gemahlen wird/werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die getrocknete Pulpe und/oder Schale der Kaffeekirsche mit einem flüssigen
Medium gemischt wird/werden und diese Mischung mit den gerösteten Kaffeebohnen
verbunden wird.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung
derart ausgeführt wird, dass das getrocknete und gemahlene Pulpe und Schale
der Kaffeekirsche enthaltende flüssige Medium auf die gerösteten Kaffeebohnen
gespritzt wird.
Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das flüssige
Medium Wasser, Alkohol oder deren Mischung ist.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die erhaltene Kaffeezusammensetzung in eine Instantkaffeezusammensetzung umgesetzt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kaffeebohnen in mehreren Phasen geröstet werden, wobei die Behandlung
mit einer Alkalilösung zwischen den verschiedenen Röstphasen durchgeführt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Pulpe und Schale der Kaffeekirsche auf einer Temperatur von 60 bis 80°C
auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 16% getrocknet werden.
Kaffeezusammensetzung, dadurch gekennzeichnet, dass sie
a) geröstete Kaffeebohnen
b) Pulpe einer Kaffeekirsche und/oder Schale einer Kaffeekirsche aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
die Pulpe und Schale der Kaffeekirsche getrocknet werden.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusammensetzung
a) 50 bis 100 Gewichtsteile geröstete Kaffeebohne und
b) 0,01 bis 50 Gewichtsteile Pulpe der Kaffeekirsche und/oder Schale der Kaffeekirsche,
gerechnet vom Trockenstoff, aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zusammensetzung
a) 100 Gewichtsteile geröstete Kaffeebohne und
b) 0,1 bis 25 Gewichtsteile Pulpe der Kaffeekirsche und/oder Schale der Kaffeekirsche,
gerechnet vom Trockenstoff, aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass sie weiter ein oder mehrere Zusatzmittel aufweist, das/die
aus der Gruppe von Füllungsmitteln und Trägern, natürlichen und künstlichen
Aromastoffen, Molkereiprodukten, Schaumbildnern, natürlichen und künstlichen
Süßmitteln ausgewählt wird/werden.
Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung Kaffeebohnen aufweist, die aus einer oder
mehreren Kaffeearten stammen.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zusammensetzung Coffea arabica- und Coffea canephora (Robusta)-Kaffeebohnen
aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kaffeebohnen aus einer anderen Kaffeeart stammen, als der
der Pulpe und Schale der Kaffeekirsche.
Kaffeezusammensetzung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zusammensetzung Kaffeebohnen der Kaffeeart Coffea canephora (Robusta) und Pulpe
und/oder Schale von zur Kaffeeart Coffea arabica gehörenden Kaffeekirschen
aufweist.
Kaffeezusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass sie sich in Form einer zu extrahierenden oder aufzubrühenden
Kaffeepulver oder einer löslichen Kaffeepulver befindet.
Ein Kaffeegetränk, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Kaffeezusammensetzung
nach einem der Ansprüche 11 bis 20 und Wasser aufweist.
Ein Kaffeegetränk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass
es derart hergestellt wird, dass es mit Wasser extrahiert oder in Wasser aufgebrüht
wird oder dass die erfindungsgemäße Kaffeezusammensetzung in Wasser eingeweicht
wird.
Verwendung von Pulpe und/oder Schale einer Kaffeekirsche zur Modifizierung
des Geschmacks einer aus Kaffeebohnen hergestellten Kaffeezusammensetzung.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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