TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft ein Futtermittel wie insbesondere ein Hundefutter.
Ein Futtermittel ist eine auf die Bedürfnisse eines Tieres wie beispielsweise
eines Hundes optimal ausgerichtete Tiernahrung. Das Futtermittel enthält dabei
die jeweils gewünschten und für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nahrungsstoffe wie Proteine, Kohlenhydrate und Fette in der jeweils gewünschten
Zusammensetzung. Daneben können in dem Futtermittel auch Vitamine und die für
die Stoffwechselfunktionen auch von Tieren benötigten Spurenelemente vorhanden
sein. Das Futtermittel kann in unterschiedlicher Konsistenz vorliegen.
STAND DER TECHNIK
Futtermittel, das insbesondere zur Ernährung von Hunden geeignet
ist, ist in Form von kleinen Brocken bekannt. Hunde schlingen ihre Nahrung herunter
und zerbeißen oder zermahlen sie weniger. Daher eignet sich als Futtermittel
für Hunde insbesondere solches, das in Form von Brocken vorliegt. Solche Brocken
haben bekanntermaßen eine unregelmäßige oder auch eine mehr oder
weniger in Plätzchenform vorliegende regelmäßige Form.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein insbesondere für Hunde geeignetes verbessertes Futtermittel
der vorstehend genannten Art anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben.
Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch
anschließenden weiteren Ansprüchen.
Das erfindungsgemäße Futtermittel zeichnet sich dadurch
aus, dass es in Form von kleinen Brocken vorhanden ist, von denen zumindest ein
Brocken in Art eines offenen oder verschließbaren Behältnisses vorhanden
ist.
Die in Form eines Behältnisses vorhandene Brockennahrung ermöglicht
es, zusätzliche, vom Tier wie insbesondere vom Hund aufzunehmende beziehungsweise
einzunehmende Nahrung oder Arzneimittel zusammen mit dem Behältnis-Brocken
aufzunehmen. Da Hunde ihre Nahrung hauptsächlich verschlingen, können
sie zusammen mit dem Nahrungsbrocken-Behältnis beispielsweise auch ein zusätzliches
Arzneimittel, das in dem Behältnis eingelagert ist, problemlos mit aufnehmen.
Dieses zusätzliche Nahrungsmittel kann beispielsweise in Form einer Tablette
oder auch in Form einer Paste in den Innenraum des Behältnisses hineinpositioniert
werden. Auch ist es möglich, eine oder mehrere Tabletten und die Paste zusammen
in den Innenraum des Behältnisses hineinzubringen. Der Innenraum des Behältnisses
kann aber muss dabei nicht vollständig von dem oder den zusätzlichen Nahrungsmitteln
oder Arzneimitteln ausgefüllt sein. Die Tablette oder auch das pastenartige
zusätzliche Nahrungsmittel kann auch Mineralstoffe und/oder tierische Eiweißstoffe
enthalten.
Das Behältnis ist insbesondere in Art eines Topfes ausgebildet.
Dieser Topf ist vorzugsweise oben offen. Dadurch kann das entsprechende Futtermittel
auf den gleichen Maschinen, auf denen bisher Hundefutter oder sonstige Futtermittel
hergestellt werden, erzeugt werden.
Die Bestandteile, aus denen das Behältnis besteht, können
auch für einen Deckel verwendet werden, mit dem das Behältnis verschlossen
und damit beispielsweise die Tablette und/oder die Paste nach außen hin bedeckt
werden kann. Dieser Deckel ist dann ebenfalls ein Bröckchen und kann in gleicher
Weise wie das Behältnis als Nahrungsmittel beziehungsweise Hundefutter verwendet
werden. Der Deckel kann auch identisch zum Behältnis ausgebildet sein, so dass
dann Deckel und Behältnis zwei identische Teile bilden, die kopfstehend zusammengefügt
ein mehr oder weniger geschlossenes Behältnis bilden können.
Es ist auch möglich, einen Schlitz in der Wand des Behältnisses
so vorzusehen, dass beispielsweise eine Tablette von der Seite, durch die Wand hindurch,
in den Innenraum des Behältnisses hineingeschoben werden kann. Dabei kann die
Tablette teilweise in dem Schlitz der Wand einsitzen. Dadurch bekommt die Tablette
einen gewissen Halt in dem Behältnis, so dass auch beim Umstürzen des
Behältnisses die Tablette nicht so ohne weiteres aus demselben herausfallen
kann. Das Behältnis kann somit in jeder Richtung, auch kopfstehend, in das
Maul eines Hundes eingeführt werden beziehungsweise von dem Hund aufgenommen
und verschlungen werden.
Nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Tablette liegend oder stehend in den Innenraum des Behältnisses eingeführt
werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen
zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hundefutter-Brockens,
2 einen Schnitt durch einen Hundefutter-Brocken nach
1,
3 eine Draufsicht des Hundefutter-Brockens nach
1,
4 einen Schnitt durch einen Hundefutter-Brocken nach
1 mit eingelegter Tablette im Innenraum,
5 einen Schnitt durch einen Hundefutter-Brocken nach
4 mit zusätzlich eingebrachter Paste,
6 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hundefutter-Brockens,
7 eine Draufsicht einer dritten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hundefutter-Brockens mit durchbrochener Außenwand,
8 einen Schnitt durch einen Hundefutter-Brocken nach
7 mit eingelegter Tablette im Innenraum,
9 einen Schnitt durch eine vierte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hundefutter-Brockens.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
In 1 ist ein Hundefutter-Brocken
10 perspektivisch dargestellt. Dieser Hundefutter-Brocken 10 ist
in Form eines Behältnisses 12 ausgebildet, welches einen Innenraum
14 aufweist, der unten von einem Boden 18 und seitlich von einer
Wand 16 eingeschlossen wird.
In 2 ist eine Seitenansicht des entsprechenden
Hundefutter-Brockens 10 dargestellt. Dabei wird die topfartige Form des
Behältnisses 12 verdeutlicht, die durch den Boden 18 und
die Wand 16 des Hundefutter-Brockens 10 gebildet wird.
Wie aus 3 ersichtlich ist, weist der Innenraum
14 im vorliegenden Beispielsfall eine Kreisform auf. Dies muss jedoch nicht
zwangsläufig der Fall sein. Für den Innenraum 14 bieten sich
auch weitere polygone Formen an, wie insbesondere auch eine etwa ovale Form.
In den Innenraum 14 kann beispielsweise eine Tablette
20 von oben eingelegt werden. 4 zeigt eine
Seitenansicht einer solchen Kombination aus Tablette 20 und Hundefutter-Brocken
10. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Tablette 20 den
Innenraum 14 vollständig ausfüllt. Insbesondere ist nicht erforderlich,
dass die Tablette 20 die gleiche Form aufweist wie der Innenraum
14. Statt einer einzelnen Tablette 20 können sich auch mehrere
Tabletten im Innenraum 14 befinden. Ebenso ist es möglich, dass sich
nur Tablettenteile im Innenraum 14 befinden. Darüber hinaus kann die
Tablette 20 auch eine Dicke aufweisen, die größer als die Tiefe
des Innenraums 14 ist. Dadurch würde die Tablette 20 über
die Wand 16 des Behältnisses 12 nach oben hinausragen.
Wie aus 5 ersichtlich wird, kann der Innenraum
14 zusätzlich zu einer Tablette 20 auch eine Paste
22 (pastenartiges Nahrungs- oder Arzneimittel) enthalten. Diese Paste
22 kann die Tablette 20 abdecken. Der Innenraum 14 kann
auch entgegen der hier gezeigten Ausführungsform nur mit einer Paste
22 mehr oder weniger gefüllt sein. Die Paste 22 kann dabei
insbesondere auch eine Klebewirkung besitzen.
Eine weitere Ausführungsform des Hundefutter-Brockens
10 ist in 6 perspektivisch dargestellt. In
diesem Fall wird die Tablette 20 nicht in den Innenraum 14.6 flach
hineingelegt, sondern stehend hineingesteckt oder geschoben. So ist der Innenraum
14.6 in Form eines Schlitzes ausgebildet. In diesen Innenraum
14.6 kann die Tablette 20 von oben hineingestellt werden. Dadurch
kann ein besserer Halt der Tablette 20 an dem Hundefutter-Brocken
10 gewährleistet werden. Auch hier ist es nicht notwendig, dass die
Tablette 20 den Innenraum 14.6 komplett ausfüllt. Die Tablette
20 kann dabei sowohl kleiner als der Innenraum 14.6 sein, als
auch größer, so dass ein Teil der Tablette 20 auch aus dem Behältnis
12.6 herausragen kann. Dies kann insbesondere bei länglichen Tabletten
der Fall sein. Auch hier ist das alleinige oder zusätzliche Einbringen einer
Paste 22 in den Innenraum 14.6 möglich.
In den 7 und 8
ist ein drittes Ausführungsbeispiel dargestellt. Hier wird der Innenraum
14.7 des Behältnisses 12.7 nicht von einer durchgehenden
Wand eingeschlossen. Stattdessen befinden sich in der Wand 16.7 im vorliegenden
Beispielsfall drei Durchbrüche 24. Auch in diesen Innenraum
14.7 kann eine Tablette 20 gegebenenfalls sich verklemmend eingelegt
werden.
In 9 ist eine weitere Ausführungsform
des Hundefutter-Brockens 10 in Form eines Behältnisses 12.9
dargestellt. Hierbei befindet sich in einem Teil der Wand
16.9 ein Schlitz 26. Durch diesen Schlitz 26 kann eine
Tablette 20 von außen durch die Wand 16.9 in den Innenraum
14.9 geschoben werden. Dieser Schlitz 26 ermöglicht einen
sicheren Halt der Tablette 20 im Innenraum 14.9. Dabei ist es
durch den Schlitz 26 möglich, dass die Tablette 20 einen
größeren Durchmesser als der Innenraum 14.9 aufweist. Ein Vorteil
dieser Ausführungsform besteht darin, dass der Hundefutter-Brocken
10 auf diese Weise auch kopfüber verfüttert werden kann, ohne
dass die Tablette vom Brocken 10 wegfällt.
Allen möglichen Ausführungsformen des Futtermittels ist
dabei gemein, dass die Hundefutter-Brocken 10 direkt als solche verfüttert
werden können. Zusätzlich kann eine oder mehrere Tabletten 20
im jeweiligen Innenraum 14, 14.6, 14.7, 14.9
positioniert werden. Darüber hinaus kann zusätzlich zur Tablette
20 oder auch ohne diese, eine Paste 22 im Innenraum
14, 14.6, 14.7, 14.9 positioniert werden.
Die Tablette 20 ist dabei nicht zwangsläufig kreisrund.
Sie kann eine beliebige Form annehmen, insbesondere eine ovale Form. Darüber
hinaus kann es sich auch um eine Kapsel als Tablette 20 handeln. Jede dieser
Tablettenformen ist im Innenraum 14, 14.6, 14.7,
14.9 positionierbar.
Der jeweilige Innenraum 14, 14.6, 14.7,
14.9 muss dabei nicht zwangsläufig vollständig von der Tablette
20 ausgefüllt werden. Auch muss die Tablette 20 nicht als
ganzes im Innenraum 14, 14.6, 14.7, 14.9 positioniert
werden. Es können auch mehrere oder ein einzelnes Tablettenteil vorhanden sein,
im speziellen Fall auch ein Pulver.
Die Paste 22 kann alleine im Innenraum 14,
14.6, 14.7, 14.9 vorliegen. Sie kann jedoch auch zusätzlich
zu einer Tablette beziehungsweise einem Tablettenteilchen vorliegen. Die Paste
22 kann dabei so ausgestaltet sein, dass sie eine Klebewirkung entfalten
kann. Dies kann insbesondere beim Vorliegen mehrerer kleiner Tablettenteilchen von
Vorteil sein.
Sowohl die Paste 22 als auch die Tablette 20 können
Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Darüber hinaus können
auch Geschmacksstoffe in der Tablette 20 und/oder der Paste 22
enthalten sein.
Gegebenenfalls kann der Hundefutter-Brocken 10 auch eine
Ausstülpung aufweisen. Über diese Ausstülpung kann eine Tablette
20, die ein Loch aufweist, mehr oder weniger lagefest an dem Hundefutter-Brocken
10 angebracht werden.