Dokumentenidentifikation |
DE102005041398A1 08.03.2007 |
Titel |
Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte |
Anmelder |
Möbius & Ruppert, 91056 Erlangen, DE |
Erfinder |
Fischer, Ernst, 91094 Langensendelbach, DE |
Vertreter |
LOUIS, PÖHLAU, LOHRENTZ, 90409 Nürnberg |
DE-Anmeldedatum |
01.09.2005 |
DE-Aktenzeichen |
102005041398 |
Offenlegungstag |
08.03.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.03.2007 |
IPC-Hauptklasse |
B43L 23/08(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Es wird ein Spitzer (10) für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte (12), beschrieben, der ein Spitzergehäuse (18) und eine Verschlusskappe (48) aufweist. Die Verschlusskappe (48) weist mindestens ein Loch (58, 60) auf und ist am Spitzergehäuse (18) in dessen Längsrichtung zwischen einer Verschlussposition und einer Freigabeposition hin- und herverschiebbar. In der Verschlussposition wird ein in das Spitzergehäuse (18) eingesteckter Weichminenstift im Spitzergehäuse (18) fixiert. In der Freigabeposition ist das mindestens eine Loch (58, 60) der Verschlusskappe (48) mit der oberseitigen Auswurföffnung (40) des Spitzergehäuses (18) deckungsgleich vorgesehen. Vorzugsweise ist die Verschlusskappe (48) mit zwei sich diametral gegenüberliegenden Löchern (58, 60) ausgebildet, die in der Freigabeposition der Verschlusskappe (48) mit der oberseitigen und der unterseitigen Auswurföffnung (40 und 56) des Spitzergehäuses (18) deckungsgleich positioniert sind.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere
für Kosmetikstifte, mit einem länglichen Spitzergehäuse mit einem
Spitzerkanal, in den ein Spitzermesser mit seiner Messerschneide definiert hineinsteht,
und an den rückseitig ein zylindrischer Führungsabschnitt zum Führen
des Weichminenstiftes anschließt, wobei das Spitzermesser mit dem Spitzergehäuse
form- und materialschlüssig fest verbunden ist und vorderseitig bis zu einer
Stirnfläche des Spitzermessers reicht, und das Spitzergehäuse eine oberseitige
und eine unterseitige Auswurföffnung aufweist, und am Spitzergehäuse eine
Verschlusskappe angebracht ist, nach Patent ... (Patentanmeldung 10 2004 011 826.4).
Wird die Verschlusskappe am Spitzergehäuse angebracht, so wird
ein in das Spitzergehäuse eingesteckter Weichminenstift im Spitzergehäuse
festgelegt. Die Verschlusskappe dient zum Verschließen und zum Schutz des Weichminenstiftes,
gleichzeitig kann die Verschlusskappe als temporäres Reservoir für Spitzerabfälle
dienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spitzer der eingangs
genannten Art derartig weiterzubilden, dass seine Reinigung, d.h. die Entfernung
von Spitzerabfällen, weiter vereinfacht wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Spitzer der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass die Verschlusskappe mindestens ein Loch aufweist und am
länglichen Spitzergehäuse in dessen Längsrichtung zwischen einer
Verschlussposition und einer Freigabeposition axial hin und her verschiebbar ist,
wobei ein in das Spitzergehäuse eingesteckter Weichminenstift in der Verschlussposition
im Spitzergehäuse fixiert wird und in der Freigabeposition das mindestens eine
Loch der Verschlusskappe mit der oberseitigen Auswurföffnung des länglichen
Spitzergehäuses deckungsgleich vorgesehen und der Weichminenstift im Spitzergehäuse
drehbar und spitzbar ist.
Durch die Ausbildung der Verschlusskappe mit dem mindestens einen
Loch, das in der Freigabeposition mit der oberseitigen Auswurföffnung des Spitzergehäuses
deckungsgleich vorgesehen ist, ergibt sich der Vorteil, dass die Verschlusskappe
während eines Spitzvorgangs in ihrer Freigabeposition am Spitzergehäuse
verbleiben kann, und Spitzerabfälle durch das mindestens eine in der Verschlusskappe
ausgebildete Loch ausgegeben werden können. In der Verschlussposition der Verschlusskappe
ist das mindestens eine Loch der Verschlusskappe gegen die ober- und unterseitige
Auswurföffnung des Spitzergehäuses in Längsrichtung des Spitzergehäuses
axial derartig verschoben, dass die Auswurföffnungen des Spitzergehäuses
verschlossen sind, wobei gleichzeitig ein in das Spitzergehäuse eingesteckter
Weichminenstift im Spitzergehäuse fixiert wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer ist die Verschlusskappe
am Spitzergehäuse mit einfachen Mitteln gegen Verdrehung gesichert vorgesehen.
Als vorteilhaft hat es sich bei dem erfindungsgemäßen Spitzer
erwiesen, wenn die Verschlusskappe zwei sich diametral gegenüberliegende Löcher
aufweist, die in der Freigabeposition der Verschlusskappe mit der oberseitigen und
der unterseitigen Auswurföffnung des Spitzergehäuses deckungsgleich vorgesehen
sind, so dass es einfach möglich ist, im Spitzergehäuse vorhandene Spitzerabfälle
in der Freigabeposition der Verschlusskappe aus dem Spitzer mit Hilfe eines geeigneten
Werkzeuges zu entfernen, ohne dass die Verschlusskappe vom Spitzergehäuse des
erfindungsgemäßen Spitzers abgenommen werden müsste. Bei diesem Werkzeug
handelt es sich beispielsweise um einen dünnen Gegenstand wie ein Streichholz,
ein Ohrstäbchen o. dgl.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Spitzers ist auch unter
dem Gesichtspunkt einer Verliersicherung vorteilhaft, weil die Verschlusskappe gleichsam
nie vom Spitzergehäuse des erfindungsgemäßen Spitzer entfernt zu
werden braucht.
Zur Definition der Freigabeposition der Verschlusskappe in Bezug zum
Spitzergehäuse des erfindungsgemäßen Spitzers kann in der Verschlusskappe
eine Rippe und im Spitzergehäuse ein Rinne ausgebildet sein, in die die Rippe
in der Freigabeposition der Verschlusskappe einrastet. Desgleichen ist es beispielsweise
möglich, die Verschlusskappe mit einer Rinne und das Spitzergehäuse mit
einer an diese Rinne angepassten Rippe zu gestalten. Die Rippe und die Rinne können
um das Spitzergehäuse und die Verschlusskappe umlaufend oder teilumlaufend
ausgebildet sein.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das Spitzergehäuse
mit mindestens einer federnden Rastlasche ausgebildet ist, die in der Verschlussstellung
der Verschlusskappe durch diese in den zylindrischen Führungsabschnitt des
Spitzergehäuses hineingezwängt wird, d.h. hineinsteht, und einen in das
Spitzergehäuse eingesteckten Weichminenstift im Spitzergehäuse fixiert.
Um einen solchen Spitzer der zuletzt genannten Art mit symmetrischen Kräfteverhältnissen
in der Verschlussstellung zu realisieren, ist es zweckmäßig, wenn das
Spitzergehäuse mindestens zwei federnde Rastlaschen aufweist, die in Umfangsrichtung
des Spitzergehäuses äquidistant beabstandet vorgesehen sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles des
erfindungsgemäßen Spitzers für Weichminenstifte, insbesondere Kosmetikstifte.
Es zeigen:
1 eine Ansicht einer Ausbildung des Spitzers in der
Freigabeposition der Verschlusskappe, in Blickrichtung von oben,
2 eine Ansicht des Spitzers gemäß
1 in der Freigabeposition der Verschlusskappe, in Blickrichtung
von unten,
3 eine Ansicht des Spitzers gemäß den
1 und 2 in der Verschlussposition
der Verschlusskappe, in Blickrichtung von oben, und
4 den Spitzer gemäß den 1
bis 3 in der Verschlussposition der Verschlusskappe,
in Blickrichtung von unten.
Die 1 bis 4
zeigen eine Ausbildung des Spitzers 10 für Weichminenstifte, insbesondere
für Kosmetikstifte. Der Spitzer 10 weist ein Spitzergehäuse
18 mit einem Spitzerkanal 20 auf, in den ein Spitzermesser
22 mit seiner Messerschneide 24 definiert hineinsteht. An den
Spitzerkanal 20 schließt rückseitig ein zylindrischer Führungsabschnitt
26 des Spitzergehäuses 18 an, der zum Führen eines zu
spitzenden (nicht dargestellten) Weichminenstiftes dient.
Das Spitzermesser 22 ist mit dem Spitzergehäuse
18 form- und materialschlüssig fest verbunden und reicht vorderseitig
bis zu einer Stirnfläche 34 des Spitzergehäuses 18.
Das längliche Spitzergehäuse 18 weist eine oberseitige
Auswurföffnung 40 (siehe 1) und eine
unterseitige Auswurföffnung 56 (siehe 2)
auf. Am länglichen Spitzergehäuse 18 ist eine Verschlusskappe
48 unlösbar angebracht. Die Verschlusskappe 48 weist ein
oberseitiges Loch 58 (siehe beispielsweise 3)
und ein unterseitiges Loch 60 (siehe beispielsweise 4)
auf. Die Verschlusskappe 48 ist in Längsrichtung des Spitzergehäuses
18 zwischen einer Verschlussposition (siehe die 3
und 4) und einer Freigabeposition (siehe die
1 und 2) axial verschiebbar,
wobei ein in das Spitzergehäuse 18 eingesteckter Weichminenstift in
der Verschlussposition im Spitzergehäuse 18 fixiert wird und in der
Freigabeposition die Löcher 58 und 60 der Verschlusskappe
48 mit den Auswurföffnungen 40 und 56 des länglichen
Spitzergehäuses 18 deckungsgleich vorgesehen sind, wie die
1 und 2 verdeutlichen.
In der Freigabeposition ist der Weichminenstift im Spitzergehäuse
18 um die zentrale Längsachse 28 des Spitzergehäuses
18 drehbar, d.h. spitzbar.
Ein Fassonmesser 42 ist mit dem länglichen Spitzergehäuse
18 materialeinstückig ausgebildet, das eine Fassonmesserschneide
44 aufweist.
In der Verschlusskappe 48 ist eine Rippe 62 und
im Spitzergehäuse 18 ist eine Rinne 64 ausgebildet, in die
die Rippe 62 in der in den 1 und
2 gezeichneten Freigabeposition der Verschlusskappe
48 einrastet.
Das Spitzergehäuse 18 ist mit zwei sich diametral gegenüberliegenden
federnden Rastlaschen 66 ausgebildet. Von jeder Rastlasche 66
steht außenseitig ein Noppen 68 weg. In der in den 3
und 4 gezeichneten Verschlussstellung der Verschlusskappe
48 werden die federnden Rastlaschen 66 durch ihre Noppen
68 in den zylindrischen Führungsabschnitt 26 des länglichen
Spitzergehäuses 18 hineingezwängt, um einen in das Spitzergehäuse
18 eingesteckten Weichminenstift im Spitzergehäuse 18 zu
fixieren.
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis
4 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so
dass es sich erübrigt, in Verbindung mit allen Figuren alle Einzelheiten jeweils
detailliert zu beschreiben.
- 10
- Spitzer (für 12)
- 18
- Spitzergehäuse (von 10)
- 20
- Spitzerkanal (in 18)
- 22
- Spitzermesser (von 10 in 18)
- 24
- Messerschneide (von 22)
- 26
- zylindrischer Führungsabschnitt (in 18)
- 28
- zentrale Längsachse (von 10)
- 34
- Stirnfläche (von 18)
- 40
- oberseitige Auswurföffnung (in 18)
- 42
- Fassonmesser (von 18)
- 44
- Fassonmesserschneide (von 42)
- 48
- Verschlusskappe (von 10 für 18)
- 56
- unterseitige Auswurföffnung (von 18)
- 58
- oberseitiges Loch (in 48)
- 60
- unterseitiges Loch (in 48)
- 62
- Rippe (von 48)
- 64
- Rinne (in 18 für 62)
- 66
- federnde Rastlasche (von 18)
- 68
- Noppen (an 66)
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Anspruch[de] |
Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte
(12), mit einem länglichen Spitzergehäuse (18) mit einem
Spitzerkanal (20), in den ein Spitzermesser (22) mit seiner Messerschneide
(24) definiert hineinsteht, und an den rückseitig ein zylindrischer
Führungsabschnitt (26) zum Führen des Weichminenstiftes (12)
anschließt, wobei das Spitzermesser (22) mit dem Spitzergehäuse
(18) form- und materialschlüssig fest verbunden ist und vorderseitig
bis zu einer Stirnfläche (34) des Spitzergehäuses (18)
reicht, und das Spitzergehäuse (18) eine oberseitige und eine unterseitige
Auswurföffnung (40 und 56) aufweist und am Spitzergehäuse
(18) eine Verschlusskappe (48) angebracht ist, nach Patent ...
(Patentanmeldung 10 2004 011 826.4), dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe
(48) mindestens ein Loch (58, 60) aufweist und am länglichen
Spitzergehäuse (18) in dessen Längsrichtung zwischen einer Verschlussposition
und einer Freigabeposition hin und her verschiebbar ist, wobei ein in das Spitzergehäuse
(18) eingesteckter Weichminenstift in der Verschlussposition der Verschlusskappe
(48) im Spitzergehäuse (18) fixiert wird und in der Freigabeposition
das mindestens eine Loch (58, 60) der Verschlusskappe (48)
mit der oberseitigen Auswurföffnung (40) des länglichen Spitzergehäuses
(18) deckungsgleich vorgesehen und der Weichminenstift im Spitzergehäuse
drehbar und spitzbar ist.
Spitzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe
(48) am Spitzergehäuse (18) gegen Verdrehung gesichert vorgesehen
ist.
Spitzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe
(48) zwei sich diametral gegenüberliegende Löcher (58
und 60) aufweist, die in der Freigabeposition der Verschlusskappe (48)
mit der oberseitigen und der unterseitigen Auswurföffnung (40 und
56) des Spitzergehäuses (18) deckungsgleich vorgesehen sind.
Spitzer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass in der Verschlusskappe (48) eine Rippe (62) und im Spitzergehäuse
(18) eine Rinne (64) ausgebildet ist, in die die Rippe (62)
in der Freigabeposition der Verschlusskappe (48) einrastet.
Spitzer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Spitzergehäuse (18) mit mindestens einer federnden Rastlasche
(66) ausgebildet ist, die in der Verschlussstellung der Verschlusskappe
(48) in den zylindrischen Führungsabschnitt (26) des Spitzergehäuses
(18) hineingezwängt wird und einen in das Spitzergehäuse (18)
eingesteckten Weichminenstift im Spitzergehäuse (18) fixiert.
Spitzer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Spitzergehäuse
(18) mindestens zwei federnde Rastlaschen (66) aufweist, die in
Umfangsrichtung des Spitzergehäuses (18) äquidistant beabstandet
vorgesehen sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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